Usa.Bericht_12-965.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übersicht der Untersuchungsausschüsse“
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - wieder Preisanfragen gegeben. Die letzte größere Preisanfrage habe es im Dezember 2002 gegeben, in dem sich Velsen an einer Anfrage der SOTEC mit den „Velsen Mengen“ beteiligt habe. Die Anlagen bräuchten zudem eine just-in-time Belieferung, ein laufender Lieferan- tenwechsel sei sicherlich problematisch. Auch bei einem längerfristig gleichen Lieferanten seien die Preise nicht immer gleich geblieben, die Preise wurden dem Marktgeschehen angepasst. 7. Kein Anreiz zu kostengünstiger und wirtschaftlicher Geschäftsführung Zutreffend ist, was das MHKW Neunkirchen anbelangt, dass dort ein sog. Cost-Plus- Fee Modell umgesetzt wurde. Dies bedeutet, dass die effektiven Kosten plus einen Aufschlag auf diese Kosten als sozusagen im Voraus vereinbarter Gewinn des Unter- nehmens abgerechnet werden. Mit der SOTEC ist ein variabler Verbrennungspreis vereinbart, der aus den nachge- wiesenen tatsächlichen Finanzierungs- und Betriebskosten des MHKW Neunkirchen und einem Aufschlag für Wagnis und Gewinn gebildet werden sollte (Aufschlag von 6 % auf die Betriebskosten und 4 % auf die Kapitaldienstraten). Zum Vorwurf der CDU, die SOTEC habe aufgrund dieser Konstellation (garantierter Gewinn) gar kein Interesse daran, die Anlage in Neunkirchen möglichst kostengünstig zu betreiben, äußerte sich der Zeuge Vogel, dass so lange er es kenne, es ein Selbst- verständnis der Leute, die dort arbeiten sei, die Anlage nach den wirtschaftlichsten Grundsätzen zu leiten. Neunkirchen sei zwar ein Cost-Plus-Fee - Modell, er kenne es aber nicht, dass dieses Modell dazu benützt würde, um die Kosten hochzutreiben, um an dem „fee“ zu ver- dienen. Das sei ein zudem ein langfristiger Vertrag und solche Verträge würden nur funktio- nieren, wenn man sich nach langer Zeit auch noch in die Augen schauen könne. Das ginge nur, wenn sich der Vertragspartner nicht übervorteilt fühlten. In Neunkirchen können der EVS und die SOTEC sich nach Meinung Vogels noch in die Augen schau- en. Im Übrigen ist es zwar auch in Bezug auf die BG AVA Velsen zutreffend, dass der BG Velsen ein Gewinn nach Steuern von 2 Mio. DM zusteht (vgl. die Ausführungen oben). Dennoch ist auf den Vorwurf der CDU, dass auch in Velsen der garantierte 273
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Gewinn dazu führe, dass kein Anreiz für die Geschäftsführung zu kostengünstiger und wirtschaftlicher Geschäftsführung bestünde, dass sich unwirtschaftliches Verhalten dennoch im Entsorgungspreis niederschlagen kann. Der Entsorgungspreis wird (vgl. die Ausführungen oben) zu Jahresende spitz abgerechnet. Ob die Bezugspreise im Einkaufsbereich gut oder schlecht sind fließt dann schließlich in den Entsorgungs- preis. 8. Schaden bei Reststoffen 8.1 Schaden bei Reststoff Gips und Fehlinvestition Zutreffend ist, dass die Anlage in Velsen eine spezielle Gipsaufbereitungsanlage vor- sieht, in die nach Kenntnis des Zeugen Vogel ca. 4,7 Mio. DM investiert wurden.Die allerdings von der CDU-Fraktion – wie sie selbst zugibt – aufgeführten Rechenexem- pel (900 t Gips pro Jahr / hierfür etwa Euro 80,00/t an Aufbereitungskosten) beruhen auf reinen Schätzungen. Sie sind durch die Beweisaufnahme in keinster Weise ge- deckt. Im Übrigen stellt sich die Gipsgewinnungsanlage nicht als Fehlinvestition dar. Das Ergebnis der Gipsaufbereitung ist zwar – so Zeugenaussagen - zu Zeit leider noch so, dass er als Baugips nicht zu verwenden ist, wobei allerdings Ziel der Aufbereitung gewesen sei und auch in Zukunft wäre, Baugips herzustellen. Zur Zeit würde der Gips im Bergversatz verwertet, wie andere Stoffe auch – z.B. nach Thüringen ins Untertagebergwerk gebracht (Sonderhausen). Die Gipsaufbereitung sei aber zwangsläufig sowohl in der Anlage Velsen, als auch in der Anlage Neunkirchen (wo auch eine Gipsaufbereitungsanlage existiert) aufgrund der dort ablaufenden tech- nischen Prozesse notwendig. In Velsen existiert eine nasse Rauchgasreinigung – aufgrund dieses Verfahrens ent- steht zwangsläufig Gips, damit durch die Gipsherstellung bei der Rauchgasreinigung entstehendes Schwefelsulfat ausgeschleust werden kann. Würde das Schwefelsulfat im sog. Schwermetallfilterstamm verbleiben, wäre dieser Schwermetallfilterstamm als Gefahrgut einzustufen, was wesentlich höhere Entsorgungskosten nach sich ziehen würde. Das durchgeführte Verfahren der Ausschleusung des Schwefelsulfats über den Gips und die anschließend vorzunehmende Gipsentsorgung ist letztlich günstiger (so der Zeuge Vogel). Zusammenfassend kann die betriebswirtschaftliche Frage der Notwendigkeit einer 274
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Rauchgasreinigung im technisch optimiertem Vefahren mit Gipsgewinnung zwar auf- geworfen werden. Dann muss jedoch gleichfalls die Konsequenz einer vermehrten Schadstoffemission für Mensch und Umwelt angesprochen werden. Letztendlich stellt sich die Frage: Wieviel Umweltschutz ist betriebswirtschaftlich vertretbar. Die SPD Fraktion stellt ausdrücklich fest: Dass in Velsen und später auch in Neunkirchen die hochwertigsten Umweltstandards eingebaut worden sind, ist zwar aus rein betriebs- wirtschaftlicher Sicht hinterfragbar, wird aber von der SPD nachhaltig begrüßt und erwünscht. 8.2 Schaden bei Reststoff Salz Tatsache ist, dass sowohl in Velsen, als auch in Neunkirchen bei der Müllverbrennung Salz anfällt. In Velsen wurde mit einer Investition in Höhe von 250.000 DM eine Salzaufbereitungsanlage gebaut. Die Salzqualität, die erzeugt wird, ist rieselfähiges Kochsalz. Die von der CDU-Fraktion angeführte Zahl – nach eigenen Angaben grob geschätzt – wonach für die Aufbereitung des Salzes pro Tonne 10,00 Euro aufgewen- det werden müssen, ist auch in diesem Zusammenhang durch die Beweisaufnahme nicht gedeckt. Zutreffend ist wohl, dass das Salz zumindest in Velsen mit einem Zuschuss an die chemische Industrie über einen Zwischenhändler vermarktet wird. Im Jahr 2000, als es um die Errichtung der Salzkonditionierungsanlage in Velsen ging, wurde mit dem Er- bauer der Salzkonditionierungsanlage gekoppelt mit dem Bau der Anlage ein Entsor- gungsvertrag bzgl. des anfallenden Salzes mit 6 Euro / Tonne abgeschlossen – Entsor- ger ist nach Aussage des Zeugen Vogel die Fa. SEG aus Mettlach. Damit kann nur die Zahl in Höhe von 6 Euro / Tonne als Zuschuss in Velsen für die Entsorgung von Salz belegt werden. Im Übrigen konnte über die Beweisaufnahme geklärt werden, wieso die Entsorgung des Salzes vor Inbetriebnahme der Salzaufbereitungsanlage in Velsen 137,37 DM / Tonne im Gegensatz zum Entsorgungspreis in Neunkirchen von 25 DM / Tonne ge- kostet hat. Der Zeuge Reinshagen (bestätigt durch die Aussage des Zeugen Vogel) gab an, dass in Neunkirchen mit der Fa. Lurgi als Lieferanten beim Neubau der Rauchgasreinigungs- anlage in Neunkirchen ein 5 Jahres Vertrag bzgl. der Entsorgung des Kochsalzes ab- geschlossen werden konnte, zu diesem äußerst günstigen Entsorgungspreis. Dies sei 275
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - sicherlich für die Fa. Lurgi ein Verlustgeschäft gewesen. Er sagte weiter aus, dass die- ser günstige Vertrag nun jedoch ausgelaufen sei, man sich nun auf dem gleichen Ni- veau bewege wie Velsen auch. Da die Fa. Lurgi jedoch nicht Lieferant eines Anlagen- teils in Velsen ist, konnte auch nicht versucht werden für Velsen einen solchen günsti- gen Vertrag abzuschließen. Die Möglichkeit eines günstigen Entsorgungsvertrages wurde in Velsen (vgl. die Aus- führungen oben) jedoch bei Bau der Salzaufbereitungsanlage genutzt. Der pauschale Vorwurf der CDU-Fraktion, dass die Entsorgung von Reststoffen er- heblich über dem Marktpreis, angeblich einer Preisüberhebung von 30 % - geschätzt von Fachleuten (die nicht näher bezeichnet werden) - vorgenommen wird, kann so nicht bestätigt werden. Interessant ist in diesem Zusammenhang die zitierte interne Schätzung des EVS, wo- nach das Einsparpotential bei der Entsorgung von Reststoffen ca. 500 TEUR/a betrage, womit der Schaden (1997 - 2002) sich auf 3 Mio. Euro beliefe. Im sog. Weißbuch 3 der CDU-Landtagsfraktion zum Themenkomplex „Schaden bei Müllverbrennung und Schlackenaufbereitung“ wurden die gleichen Zahlen präsentiert, allerdings als eine Schätzung der CDU-Landtagsfraktion. 9. Schaden durch Kauf von Strom beim MHKW Neunkirchen Zutreffend ist, dass das MHKW Neunkirchen sowohl Fernwärme als auch Strom er- zeugt. Annähernd richtig mag auch die Feststellung sein, dass das MHKW in Neun- kirchen ca. 32.000 MWh Strom und 38.000 MWh Fernwärme produziert und der Ei- genverbrauch des MHKW in Neunkirchen an Strom ca. 20.000 MWh beträgt. Zum Verständnis der noch folgenden Regelungen ist notwendig zu wissen, dass das MHKW Neunkirchen in einen abfallwirtschaftlichen und energiewirtschaftlichen Teil getrennt ist. Die Veräußerung sowohl des Stroms als auch der Fernwärme wird vom energiewirtschaftlichen Teil vorgenommen. Der energiewirtschaftliche Teil ist von der SOTEC (so die Aussagen des Zeugen Reinshagen, Vogel und Becker) alleine aufge- baut und finanziert worden und wird auch von der SOTEC betreiben. Technisch erläuterte der Zeuge Reinshagen dazu folgendes: Es bestehe im Prinzip eine Leistungsgrenze am Dampfstutzen des Kessels, wo der Dampf aus der Müllverbrennung heraus abgegeben wird. Im energiewirtschaftlichen 276
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Teil wird dann Strom und Fernwärme erzeugt. Nur der Dampf wird im abfallwirt- schaftlichen Bereich erzeugt. Die Gesamtmenge an erzeugtem Dampf wird auf die Turbine gegeben, diese erzeugt Strom und ein Teilstrom aus dem Ablauf in der Turbi- ne wird abgezweigt für die Fernwärmeerzeugung. Der Zeuge Reinshagen führte weiter aus, dass, sollte keine Energieerzeugung ange- schlossen sein, der Dampf über die Luftkondensationsanlage abgeleitet werden müss- te. Die Investitionen für den energiewirtschaftlichen Teil hätten sich auf ca. auf 24 Mio. DM belaufen. Dieser Invest sei vollständig von der SOTEC bezahlt worden. Der Zeuge Vogel bestätigt, dass der energietechnische Teil von der SOTEC alleine finan- ziert wurde. Was den Strombereich anbelangt, so hat der Untersuchungsausschuss festgestellt, dass der Technische Ausschuss Neunkirchen (bestehend aus 4 Mitgliedern der SOTEC, 4 Mitgliedern des EVS und einem Mitglied der Stadt Neunkirchen) im Jahr 1997 be- schlossen hat: „Die Energiegutschrift bis zur Beendigung des ersten Vollbetriebsjahres der neuen Gesamtanlage wird auf 0,00 pro Megawattstunden festgelegt.“ Allerdings ist dies nur eine Interimslösung. Es wurde weiter vereinbart, dass nach dem ersten Vollbetriebsjahr der Anlage Neunkirchen – das ist das Jahr 2003 - diese Rege- lungen und Gutschriften überprüft würden. So wird von den Zeugen Reinshagen, Vo- gel und Becker ausgeführt, dass nach dem ersten Vollbetriebsjahr 2003 die Erlöse und Kosten gegenübergestellt würden und über die Modalitäten dann verhandelt würde. Das bedeutet letztlich nur, dass der EVS bis zum Jahr 2003 noch nichts als Energieer- lösgutschrift für den produzierten Strom erhalten hat. Dies ist jedoch kein endgültiger Zustand, nach Ablauf dieses Jahres wird es zwischen den Vertragsparteien SOTEC und EVS Verhandlungen darüber geben, wie diese Ü- bergangslösung „Erlös für Strom auf Null“ abgeändert wird und wie die Modalitäten dann sowohl für die Zukunft als auch Vergangenheit aussehen werden. Insoweit kann bisher nur die Forderung der CDU-Fraktion aufrechterhalten werden, dass die SOTEC zur Abrechnung und Auskehr der Erlöse an den EVS aufgefordert ist. Ob dem EVS letztlich ein Schaden (bzw. der von der CDU-Fraktion hochgerechnete Schaden in Höhe von über 4,6 Mio. Euro) tatsächlich entstanden ist, ist damit noch nicht geklärt, weil die Abrechnungsmodalitäten noch zwischen SOTEC und EVS ab- schließend zu klären sind. Bestätigt werden konnte bisher nur durch Zeugenaussagen, dass im Moment die Erlö- se aus dem Stromverkauf an den energiewirtschaftlichen Teil, die SOTEC fließen. 277
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Bestätigt wurde auch, dass der Aufwand für den energiewirtschaftlichen Teil, die In- vestitionen dann zunächst gegen gerechnet werden und dann dieser noch verbleibende Überschuss (Investitionsaufwand abzüglich des Erlöses) – sofern ein positiver Über- schuss verbleibe - im Rahmen der noch zu führenden Verhandlungen über eine Ener- giegutschrift aufgeteilt werde. Der Zeuge Reinshagen äußerte in diesem Zusammenhang weiter, dass die Alternative zur Energiegewinnung in Form von Strom und Fernwärme sei, diese nicht zu verwer- ten, sie zu vernichten. Er vertrat zudem die Ansicht, dass, auch wenn der abfallwirt- schaftliche Teil selbst verwerten würde durch Strom und Fernwärmegewinnung und den Erlös bekommen würde, das die Kosten im abfallwirtschaftlichen Teil seiner Mei- nung nach nicht in erheblichem Umfang senken würde. Man müsste eben auch die er- heblichen Investitionskosten in Betracht ziehen. Der Betreiber des energiewirtschaftli- chen Teils SOTEC trage zudem das volle unternehmerische Risiko, z.B. den Ausfall von der Turbine etc. Auch wenn die in Neunkirchen bisher durchgeführten Regelungen bundesweit viel- leicht unüblich sind, weil evtl. der von MVA benötigte Strom regelmäßig von der MVA selbst produziert wird und nicht hinzugekauft wird, so ist noch nicht abschlie- ßend nachgewiesen, dass dadurch dem Gebührenzahler ein Schaden entstanden ist. Im Übrigen trifft es nur rein rechnerisch zu, dass der von einer MVA benötigte Strom von dieser selbst produziert wird und nicht hinzugekauft wird. Technisch wird auch diese MVA „Zukaufen“, jedoch lediglich die Kosten für den Zukauf mit den Erlösen aus der Eigenproduktion verrechnen. Es ist nicht so, dass für die „Anschaffung“ von Strom keine Kosten anfielen. Kosten / Preise für den Zukauf von Strom sind zwangsläufig immer höher als die möglichen Erlöspreise für die Einspeisung von eigen produziertem Strom. Die MVA ist auf Ver- sorgungssicherheit bei der Stromversorgung angewiesen, zu jeder Zeit die benötigte Menge Strom – auch zu Spitzenzeiten – beziehen zu können. Die Gewährleistung die- ser Versorgungssicherheit durch den Stromlieferant kostet bares Geld, wie der Zeuge Reinshagen ausführte. „Es sei jedoch klar, dass eine Preisdifferenz zwischen der Abgabe von Strom durch den energiewirtschaftlichen Teil und dem Zukaufspreis durch den abfallwirtschaftli- chen Teil bestehe, weil Strom ja von der SOTEC nur nach Können und Vermögen ge- liefert werden könne, also relativ ungesichert, was sich auf den Erlös eben negativ auswirke, während die Versorgung des AHKW ja besichert sein muss, der Energiever- 278
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - sorger müsse in jeder Sekunde Strom zur Verfügung stellen. Da sei die Preisgestaltung ein ganz anderes Thema.“ In Bezug auf den Vorwurf der CDU-Fraktion, dass diese ,,Regelung" im MHKW Neunkirchen nur zu verstehen sei „im Lichte des Umstandes, dass der SOTEC ein Un- ternehmerlohn vertraglich zugesichert ist von der KABV-Seite, der 6 % der Kosten ausmacht“, kann nur auf die oben gemachten Ausführungen unter Punkt 7 verwiesen werden. Kurz eingegangen werden soll in diesem Zusammenhang auch noch auf das Thema Ausschreibung der zweiten Dampfturbine für das MHKW Neunkirchen und den erho- benen Vorwürfe der CDU-Fraktion, dass es eine Ausschreibung bzgl. dieser Turbine gegeben habe, bei welcher die ABB der billigste Bieter gewesen sei, der Technische Ausschuss dem auch zugestimmt habe, es schließlich aber zu einer Anschaffung von Turbinen des Herstellers Ansaldo gekommen sei. Wie von der CDU-Fraktion selbst ausgeführt wird, konnte gerade nicht durch den Un- tersuchungsausschuss festgestellt werden, ob der Hersteller Ansaldo auch Turbinen für Freiburg und Pirmasens geliefert hat und ob die SOTEC insgesamt 6 Turbinen, evtl. dann kostenvergünstigt angeschafft hat. Der Zeuge Reinshagen gab zu diesem Thema befragt an, dass im LAST – CALL – VERFAHREN die Fa. LEG – LEG/Ansaldo gewählt worden sei, weil sie das Angebot der ABB unterboten hat (das hat im Übrigen auch der Zeuge Becker so bestätigt). Er wisse zwar, dass auch in Pirmasens eine Turbine der Fa. Ansaldo betrieben werde, ob das in Freiburg auch der Fall sei, konnte er nicht bestätigen. Ebenso wusste er nichts davon, ob dann insgesamt mehrere Turbinen bei Ansaldo zu einem günstigeren Preis, unter Rabatt, angeschafft werden konnten oder wurden. Der Zeuge Vogel konnte dazu noch aussagen, dass zwar eine Turbine für Pirmasens, 2 für Neunkirchen bei Ansaldo gekauft wurden, das habe jedoch nicht miteinander im Zusammenhang gestanden. Die Vergabe des Energieteils in Pirmasens mit Turbine sei schon an LURGI vergeben gewesen, als die SOTEC dort eingestiegen sei, LURGI ha- be sich Ansaldo gesucht. 10. Schaden durch fehlende Einnahmen bei Fernwärme und Zukauf von Fernwärme Es gilt ähnliches wie oben unter Punkt 9 ausgeführt. Die Verwaltungs- und Magazin- gebäude des MHKW Neunkirchen werden mit Fernwärme beheizt, die von der KEW 279
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Neunkirchen bezogen wird. Dabei könnte es sich um eine Größenordnung von 370 Megawattstunden Fernwärme handeln, die jährlich etwa bezogen wird. Die genaue Zahl unterliege jedoch auch hinsichtlich des Bedarfs witterungsabhängigen Schwan- kungen. Zutreffend ist, dass zunächst die produzierte Fernwärme vom energiewirtschaftlichen Teil vom Betriebsgelände weggeführt wird und die benötigte Fernwärme von außen noch einmal aus dem Netz der KEW Neunkirchen auf das Betriebsgelände des MHKW Neunkirchen herangeführt. Grund dafür, dass nicht direkt die produzierte Fernwärme auf dem Gelände verbleibt, d.h. diese Energie nicht direkt aus der Hauptanlage ausgesteuert wird und selbst ge- nutzt wird ohne sie in das Netz der KEW einzuspeisen, war, dass zum damaligen Zeit- punkt die durchgeführte Investitionsrechnung ergeben hat, dass für die zur Raumhei- zung benötigte Wärmemenge für das MHKW Neunkirchen aufgrund der Höhe der In- vestitionskosten diese Lösung keinen Sinn gemacht hätte. Für das Gewerbegebiet „König“ bestand ohnehin ein Fernwärmenetz. Für die Anlage in Neunkirchen war seinerzeit nur eine kurze Stichleitung erforderlich. Das hat sich gerechnet, denn ansonsten hätte man für das MHKW Neunkirchen die komplette Technik wie Überwachungsinstallation, Schieber, Messtechnik etc. neu machen müs- sen (so die Zeugen Reinshagen und Vogel). Was den Vorwurf der CDU-Fraktion anbelangt, dass der energiewirtschaftliche Teil dem EVS eine Gutschrift pro Megawattstunde gelieferter Fernwärme in einer Größen- ordnung von 1,53 Euro schreibe, alle Fernwärme aber in das Netz der KEW einge- speist werde und anschließend der abfallwirtschaftliche Teil für die Beheizung der Be- triebsgebäude ca. 45 Euro / Megawattstunde bezahlen müsse, so kann nur auch auf die Ausführungen bzgl. des Strombereichs verwiesen werden. Wie die Aussagen der Zeugen Vogel, Reinshagen, Brenner und Becker ergeben haben, wird diese Gutschrift von 1,53 Euro / Megawattstunde zur Zeit auch nur interimsweise auf die verkaufte Fernwärme erteilt. Auch diese Übergangslösung soll nur bis zur Ab- rechnung des ersten Vollbetriebsjahrs – also 2003 - so erfolgen. Nach Abrechung dieses ersten Vollbetriebsjahres 2003 wird auch für den Fernwärme- bereich zwischen den Vertragspartnern SOTEC und EVS darüber verhandelt, wie die Erlöse aus dem Verkauf der Fernwärme nach Abzug der Investitionskosten für die Vergangenheit und Zukunft verteilt werden. Die Gutschrift von 1,53 Euro / Megawatt- 280
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - stunde verkaufter Menge an Fernwärme wurde und wird bis dahin jedes Jahr berech- net. Was die von der CDU-Fraktion angestellte Schadenshochrechnung in diesem „Fern- wärmebereich“ anbelangt, so kann auch hier nur darauf hingewiesen werden, dass ausdrücklich ein fiktiver Preis von 35,00 Euro/MWh als möglicher Erlöspreis beim Verkauf der Fernwärme in die Berechnung einfließt. Damit ist auch diese Hochrech- nung rein spekulativer Natur. 11. Schaden durch einen Wagnisaufschlag ohne Wagnis Die CDU-Fraktion stellt in diesem Zusammenhang die These auf, dass von Seiten des EVS auf Finanzierungskosten ein ,,Wagniszuschlag“ von 4 % an die SOTEC gezahlt würde, obwohl keinerlei Wagnis bestehe. Sie führt aus, „dass durch Patronatserklä- rungen, die sicherstellen, dass, sofern die SOTEC in Insolvenz fällt, der EVS alles fortführen und (wie bisher) weiter bezahlen muss, durch eine Abtretung des Entsor- gungsvertrages zwischen EVS und MVA Neunkirchen an eine Leasinggesellschaft, durch eine Bürgschaftserklärung des EVS gegenüber der finanzierenden Bank, liegt alles wirtschaftliche Risiko für die MVA Neunkirchen ausschließlich beim EVS und kein Risiko bei der SOTEC.“ Hier gehen die Ausführung völlig fehl. Durch die Aussage des Zeugen Brenner wurde explizit aufgeklärt, dass für den Vertrag von 1994 in Neunkirchen sämtliche Investiti- onskosten durch eine Leasing-Gesellschaft getragen werden. Die Leasing-Gesellschaft hat die Rahmenfinanzierung der Anlage übernommen und ist damit juristisch gesehen auch Eigentümer der Anlage. Der Leasingnehmer und damit der Vertragspartner der Leasing-Gesellschaft ist die SOTEC. Diese ist folglich auch zur Zahlung der Leasingraten verpflichtet – die SO- TEC trägt somit zunächst einmal das Risiko der Refinanzierung, der Zahlung der Lea- singraten. Die These der CDU-Fraktion, dass die SOTEC keinerlei Risiko zu tragen hat, ist nicht zutreffend. Darüber hinaus hat zunächst die Muttergesellschaft der SOTEC, die RAG Saarberg für den Leasingvertrag und damit für die Errichtung eine entsprechende Patronatserklä- rung abgegeben, welche den Konzern RAG Saarberg (bei Ausfall der SOTEC) zur Re- finanzierung verpflichtet. 281
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Zutreffend an den Ausführungen der CDU-Fraktion ist nur, dass die Leasing- Gesellschaft darauf bestand, dass die Körperschaft des öffentlichen Rechts, der EVS auch eine entsprechende Miteintrittserklärung mit einer entsprechenden Garantie ab- gibt. Dies ist in der Rangfolge jedoch erst eine Garantieerklärung an zweiter Stelle. Die Pflicht zum Eintritt des EVS kommt erst dann zum Zuge, wenn der Konzern RAG Saarberg selbst insolvent sein sollte, die in der Rangfolge an erster Stelle stehende Pat- ronatserklärung der RAG Saarberg keine Sicherheit mehr darstellen sollte. Die Schadensberechung der CDU-Fraktion geht somit gänzlich fehl. 12. Schaden bei Revisionsaufträgen (Velsen) Was die angeblichen Schäden bei der Vergabe von Revisionsaufträgen für die AVA Velsen anbelangt, so sind die hier gemachten Vorwürfe nicht durch die Beweisauf- nahme belegt worden. Der schon mehrfach erwähnte Sachverständige Scheper hat auch den Auftrag erhalten, die in Velsen vergebenen Revisionsaufträge hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit gutachterlich zu untersuchen. Die Gutach- ten sind jedoch noch nicht abgeschlossen, lagen dem Ausschuss daher auch noch nicht vor. Zu diesem Themenkreis befragt, gab der Zeuge Wolf an, dass die Vergabe der Revisi- onsaufträge durch die Geschäftsführung der BG AVA Velsen an die unterschiedlichs- ten Firmen erfolgten. Natürlich bekomme auch die Fa. Von Roll einen Auftrag, das hänge aber damit zusammen, dass diese Firma der Lieferant der Anlage sei und spe- zielle Teile (auch im Hinblick auf Gewährleistung und Garantie) von der Lieferanten- firma / dem Hersteller gewartet werden müssen. „Wenn das Dinge sind, die nur diese eine Firma machen kann, dann erübrigt sich eine Ausschreibung.“ Zu der gleichen Schlussfolgerung gelangte in einem anderen Zusammenhang (Verga- beverfahren für die Ausmauerung des Kessels in Velsen) auch der Sachverständige Scheper. An dieser Stelle führte auch der Sachverständige aus, dass die Vergabe in Ordnung gewesen sei, da es nur ein Firma gab, die für die Ausmauerung des Kessels technisch in Frage kam. 13. Schaden bei Rauchgasreinigung 282