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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übersicht der Untersuchungsausschüsse

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Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - 2. Welche Kostenfaktoren beeinflussten den Gewinn aus dem Vertrag mit der DSD in den Jahren 1992 bis 2001? a) Ankauf des Depotcontainernetzes von den Abfuhrunternehmern 1992 aa.) Kauf des bestehenden Depotcontainernetzes Zur Durchführung des Leistungsvertrages mit der DSD GmbH benötigte der KABV/BDSiS Depotcontainer. In den Jahren 1992 und 1993 kaufte der KABV/BDSiS die zur damaligen Zeit im Saarland aufgestellten Depotcontainer der Firmen SMD (später Onyx), Adam & Ker- ber, P. Müller /R+T, Molter Recycling, W. Rösner und Jacoby auf. Ausweislich einer Aufstel- lung des EVS wurden insgesamt 4453 Depotcontainer (351 Glas-, 535 Papier- und 3567 Sonstige Container) im Gesamtwert von 4.596.740 DM angeschafft. Dem lag folgender Ablauf zugrunde: Ausweislich des Sitzungsprotokolls fand am 14.4.1992 eine Sitzung statt , an der Vertreter der genannten Firmen sowie Mitarbeiter des KABV unter Führung des Zeugen Pies, von 1980 bis 31.10.1996 kaufmännischer Bereichsleiter beim KABV, teilnahmen. Der Betroffene Prof. Bähr nahm an der Sitzung nicht teil. In der Sitzung schlug der Zeuge Pies „vor, die Verhand- lungen auf der Grundlage des Verhandlungsstandes wie mit Prof. Bähr vereinbart, weiterzu- führen“. In seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuss am 5. Juni 2002 sagte der Zeuge Pies aus: „Die Verhandlungen sind zu einem großen Teil auch von Prof. Bähr geführt oder mit ge- führt worden. Es war nicht so, dass ich oder Herr Rau sie geführt haben. Diese Verhandlung- en hat Herr Bähr selbst geführt. Wir waren allerdings dabei“ In der Sitzung am 14.4.1992 vereinbarten die Unternehmer und der KABV pauschale, in Ka- tegorien gestaffelte Preise für den Ankauf der Container. In der Folge begann eine Bestandsaufnahme der Container durch Mitarbeiter des KABV. Hierbei wurden auch vorhandene Schäden an den Containern aufgenommen. 28
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Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Am 12.8.1992 fand eine Sitzung des Verbandsausschusses statt, in der der Ankauf der Depot- container behandelt wurde. Der Vorsitzende Prof. Bähr wies im Hinblick auf die Bedenken von Mitgliedern, „ob die Preise für die vom Verband zu übernehmenden Container, wegen des Zeitdrucks, nicht überhöht sind“, ausweislich des Sitzungsprotokolls auf Folgendes hin: „Der KABV würde nur gebrauchsfähige Depot-Container übernehmen. Diejenigen Depot- Container, die gem. der Bestandsaufnahme defekt seien, sollen, sofern noch möglich, vom Unternehmer auf dessen Kosten, ohne Berechnung des KABV, repariert werden.“ Daraufhin beschloss der Verbandsausschuss, den Verbandsvorsteher (Prof. Bähr) zum Kauf der zur Zeit im Saarland aufgestellten Depotcontainer für Glas und Papier zu den ausgehand- elten Preisen zu ermächtigen. Die genaue Anzahl der Depotcontainer ergebe sich nach Beend- igung der Bestandsaufnahme. Der Gesamtkaufpreis werde sich auf maximal ca. 3,9 Millionen DM zzgl. MWSt. belaufen. Der Betroffene Prof. Bähr schloss als Vertreter des KABV im Oktober 1992 mit den genannt- en Firmen Kaufverträge über deren Depotcontainer zu den ausgehandelten Pauschalpreisen. In den Verträgen wurde u.a. geregelt, dass der KABV nur gebrauchsfähige Depotcontainer erwerbe. Depotcontainer, die gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht beendeten Bestandsaufnahme defekt waren, sollte der jeweilige Verkäufer, ohne Berechnung an den KABV, reparieren. In einer Sitzung der Mitarbeiterkonferenz des KABV am 20.9.1003 unter Leitung des Betroff- enen Prof. Bähr wurde das Rechnungsprüfungsamt des KABV (RPA) beauftragt zu über- prüfen, „inwieweit die Rechnungen für Altcontainer beglichen wurden und inwieweit festge- stellte Mängel an diesen Containern von den Rechnungen abgezogen wurden. Ferner wurde das RPA gebeten, eine Liste zu erstellen, aus der zu ersehen ist, wie viel Altcontainer und in welchem Zustand sie übernommen wurden.“ Aus dem Vermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 15.10.1993 geht hervor, dass laut der Verträge Verbindlichkeiten in Höhe von 4.639.100 DM abzüglich der Reparaturkosten be- stünden. Der Vermerk führt weiter aus: 29
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Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - „Eine spitze Abrechnung dürfte auf große Schwierigkeiten stoßen, weil seinerzeit die Be- standsaufnahme nicht zügig genug abgeschlossen werden konnte und bereits während der Er- fassungsarbeiten durch den KABV Gefäßtausche, Gefäßersatz, Gefäßabzug u.ä. stattgefunden haben. Dies hat des in vielen Fällen nicht mehr möglich gemacht, die vertraglich verein- barten Reparaturen defekter Gefäße vorzunehmen. Es wird daher vorgeschlagen, mit jeder einzelnen Firma zu verhandeln, inwieweit die Restzahlung aufgrund der Ergebnisse der Be- standsaufnahme gekürzt werden kann bzw. muss.“ Am 4.11.1993 fertigte der Bereich Zentraleinkauf (Zeuge Rau) einen Vermerk an den Ver- bandsvorsteher, in dem mitgeteilt wurde, dass als „Verhandlungsstrategien für die Endab- rechnung der Depotcontainer festgelegt“ worden sei, dass bei den Firmen Jakoby, Adam und Kerber sowie R+T kein Abzug vorzunehmen sei. Bei den Firmen Rösner, Onyx und Molter sei die Kaufpreiszahlung „um die zu vielberechneten und unbrauchbaren Depotcontainer unter Anrechnung der nur teilbeschädigten Container“ gemäß anliegender Liste zu vermin- dern. Aus der anliegenden, vom Betroffenen gesondert unterzeichneten Liste ergibt sich, dass den genannten Firmen zwar insgesamt 118 unbrauchbare Container abgezogen werden soll- ten. Ein Abzug für vorhandene Schäden findet sich dort nicht. Der EVS hat auf die Frage des Untersuchungsausschusses im 26. Beweisbeschluss vom 11.6.2002, wie viele Container von den Abfuhrunternehmen in den Jahren 1992 und 1993 ohne weitere Verwendung für das DSD-Geschäft verschrottet wurden, geantwortet, dies kön- ne der EVS nicht mehr nachvollziehen, da hierüber keine Unterlagen im Archiv des EVS ge- funden werden konnten. Der bei den Verhandlungen maßgeblich beteiligte Zeuge Pies beschrieb in seiner Vernehm- ung vor dem Untersuchungsausschuss am 5.6.2002 das Ergebnis der Verhandlungen mit den Unternehmern so: „Wir machen drei Klassifizierungen. Wobei in der Klassifizierung unter 800 DM auch noch brauchbare waren und auch nicht brauchbare. Aber da hat man jetzt nicht mehr unterschied- en. Sonst hätte man sich um jedes Gefäß streiten müssen“. 30
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Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Auf die Frage des Abg. Vogtel (CDU), wie viele von den angekauften 4400 Containern über- haupt noch für die Zwecke des BDSiS nutzbar gewesen seien, antwortete der Zeuge Pies: „Ich würde sagen 80 oder 90 Prozent waren noch nutzbar.“ Auf die Frage des Abgeordneten Vogtel, warum man 4400 Gefäße kaufe, von denen man wis- se, dass ein größerer Teil tatsächlich nicht mehr benutzt werden könne, antwortete der Zeuge Pies dann: „Weil es ein pauschalierter Preis war.“ Dass die zuständigen Gremien über den möglichen Ankauf reparaturbedürftiger oder schrott- reifer Container in der Sitzung des Verbandsausschusses vom 12.8.1992 oder zu einem spät- eren Zeitpunkt informiert worden wären, geht auf den vom EVS vorgelegten Unterlagen und den Zeugenaussagen nicht hervor. bb.) Kauf oder Miete Vor Beginn der Tätigkeit des BDSiS für die DSD GmbH hatte der KABV auf Grundlage ei- nes Vertrages aus dem Jahre 1988 mit den Unternehmen Saar-Müll-Dienst (später Onyx), Rösner, Desgranges, Adam & Kerber, Jakoby und Molter, die damals auch Vertragspartner für die Hausmüllabfuhr des KABV waren, ein Netz von Depotcontainern für Altpapier, Glas und Dosen im Saarland aufgebaut. Die von den Unternehmern bereitgestellten Container wurden hierbei vom KABV gemietet. Auf die Fragen des Vorsitzenden Toscani, warum der KABV/BDSiS die Container nicht wei- ter gemietet, sondern als Eigentum angeschafft habe, sagte der Zeuge Pies in seiner Ver- nehmung vor dem Untersuchungsausschuss am 5.6.2003: "Und wir haben uns dafür entschieden, dass wir diese Dinge selbst machen. Herr Bähr hat also dazu geneigt, gern alles selbst zu machen. Er hat auch selbst gerne gerechnet – das macht jeder anders, ich will das nicht als Negativum darstellen; Herr Schüssler hat auch ge- wisse Dinge selbst gemacht, aber dann auch gewisse Dinge noch mal mehr den Kaufleuten 31
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Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - überlassen. Aber der Herr Schüssler war auch Ingenieur, Herr Bähr ist Jurist. Und Juristen neigen vielleicht etwas mehr dazu als ein Ingenieur, sich in wirtschaftliche Dinge mehr einzu- mischen. (...) Letztendlich hat es der Werkleiter, also der Verbandsvorsteher (entschieden).“ Auf weitere Frage des Vorsitzenden, ob die Anmietung und damit die Verlagerung von Rep- araturkosten auf die Abfuhrunternehmer diskutiert worden sei, antwortete der Zeuge Pies in derselben Vernehmung: „Ja, das ist schon diskutiert worden damals, ob man die von den Unternehmern anmietet. Aber letztendlich hat man entschieden, dass man sie kaufen will. Man hat ja früher auch ent- schieden, dass man die ganzen Müllgefäße kauft. (...) Aber beim Verband war, solange ich zu- rückdenken kann, immer der Trend, diese Gefäße (...) im Eigentum zu haben. Auf die weitere Frage des Vorsitzenden Toscani, ob es allein die Entscheidung von Prof. Bähr und nicht die Entscheidung der Zeugen Pies oder Rau war, ob gekauft wird, antwortete der Zeuge Pies: „Ja, das konnte ja sonst niemand anderes entscheiden.“ cc.) Ausschreibung Eine Ausschreibung zum Ankauf der gebrauchten Depotcontainer erfolgte nicht. Nach Aussage des Zeugen Pies in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss am 5.6.2002 war es für ihn eine Vorgabe von oben, dass der KABV die Depotcontainer nur von den Abfuhrunternehmern kaufen würde. Es sei lediglich noch über die Preise verhandelt wor- den. Dass diese Vorgabe den Unternehmern unter Führung des Zeugen Linz (Onyx) bekannt war, folgt aus folgender Passage des bereits erwähnten Protokolls der Verhandlung zwischen dem KABV und den Unternehmern über den Kauf der Depotcontainer vom 14.4.1992, in der die Höhe der Pauschalpreise letztendlich vereinbart wurde: 32
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Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - „Herr Linz schlägt folgende Vereinbarung vor: Es ist bekannt, wie viel Container im Saar- land aufgestellt sind. Ausgehend von den Angebotspreisen das KABV, ist der „Finanztopf“, der zur Verfügung steht, berechenbar. Jede Firma solle für sich prüfen, ob sie höhere oder niedrigere Preise akzeptieren kann, so dass der „Finanztopf“ ausgeschöpft ist, unter den Firmen aber ein Ausgleich vorhanden ist. Herr Pies verweist darauf, dass einheitliche Preise ausgehandelt werden müssten, um eine Gleichstellung der Firmen zu erreichen.“ In der Sitzung des Verbandsausschusses des KABV vom 12.8.1992, in welcher der Kauf der Container später beschlossen wurde, wurde ausweislich des Protokolls „diskutiert, ob die Preise für die vom Verband zu übernehmenden Container, wegen des Zeitdrucks, nicht über- höht seien“. Daraufhin wies der Betroffene Prof. Bähr auf einen in der Beschlussvorlage nicht vorhandenen Aspekt hin: „Der Vorsitzende verweist auf die mit den Unternehmern in 1989 abgeschlossenen Verträge über die Aufstellung der Depotcontainer, die Kündigungsfristen und die Entschädigungsan- sprüche. (...) Neuanschaffungen in dieser Größenordnung seien kurzfristig nicht möglich, da der Markt „von Containern leergefegt sei“ “. Auf diesen Aspekt verwies der Betroffene Prof. Bähr auch in seiner zusammenhängenden Stellungnahme vor dem Untersuchungsausschuss am 20.11.2002. In seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss am 5.6.2002 sagte der Zeuge Pies zur Motivation für den Ankauf der Depotcontainer: "Also so wie ich es sehe, war es eine Art Enteignung für die Unternehmer. Die hatten ja ein System und hatten keine Gelegenheit, jetzt sich bei der DSD zu bewerben. In anderen Bundes- ländern war das ja so, dass der Unternehmer gesagt hat, ich mache das Duale System, bringe mein Containersystem mit ein. Das hat ja einen Wert gehabt. Und bei uns war es halt so, dass der Zweckverband von dem Dualen System diesen Vertrag bekam, ohne dass der Unter- nehmer die Möglichkeit hatte, sein System einzubringen. Und der Verband hat gesagt, wir bringen das System, das es im Saarland gibt, ein, musste es dann aber logischerweise auch abkaufen. Die hätten es auch vermietet, aber das wollten wir halt auch nicht." 33
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Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - dd.) Folgen der Entscheidung des Containerkaufs für den KABV/BDSiS Die Grundsatzentscheidung, die gebrauchten Container von den Abfuhrunternehmern abzu- kaufen, hatte unter anderem folgende Auswirkungen: - Modellvielfalt Nach Angaben des Zeugen Rau, dem beim KABV/BDSiS damals zuständiger Sachbearbeiter für den Einkauf, in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss am 13. August er- warb der KABV/BDSiS insgesamt 14 Containertypen. Neben den bekannten Schäfer-Con- tainern waren es auch "überwiegend Glasfasercontainer. (...) Teilweise waren sie schon sehr alt, so dass nicht mehr klar war, wer sie hergestellt hat." Für die spätere Anschaffung von neuen Depotcontainern bedeutete dies nach Aussage des Zeugen Rau vor dem Untersuchungsausschuss am 13. August 2002: „Da der BDSiS ein bestehendes Containernetz übernommen hat, waren hinsichtlich der Er- gänzung und Ersatzbeschaffung von Containern natürlich einerseits die vorhandenen Marken erneut zu wählen, um die Einheitlichkeit des Systems wahren zu können.“ Noch heute besteht im Saarland daher ein aus einer Vielzahl von Typen mehrerer Hersteller bestehendes System. Dies bedingt nach Aussage des Zeugen Lang, damals für die Container zuständiger Mitarbeiter im Bereich Technik des KABV/BDSiS, auch noch verschiedene Ar- ten von Aufnahmevorrichtungen für die Abholfahrzeuge. Welche mittelbare Folgekosten hieraus mangels Standardisierung der Technik und mangels der Möglichkeit effektiver Preisverhandlungen durch den Einkauf größerer Mengen von ei- nem Hersteller beim KABV/BDSiS entstanden sind, ist nicht mehr exakt nachvollziehbar. 34
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Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - - Direkte Folgekosten des Containerankaufs - Gebrauchsfähigkeit: Neben den möglichen Kosten für die Reparatur und Verschrottung von angekauften Contain- ern sind als direkte Folge des Containerkaufs dadurch erhebliche Kosten entstanden, dass der ganz überwiegende Teil der von den Unternehmern angekauften Container zum Einsammeln von Dosen und sonstigem verwendet wurden. Da gemäß dem zuvor abgeschlossenen Leist- ungsvertrag mit dem DSD der KABV/ BDSiS Dosen nicht gesondert gesammelt hat, waren diese Container ohne Umbau auf Kosten des KABV/BDSiS nicht für die Sammlung von Glas oder Papier gebrauchsfähig. Ausweislich der vom EVS übersandten Übersicht über die im Rahmen des BDSiS von den damals beauftragten Abfallunternehmern gekauften Depotcontainer in den Jahren 1992-1993 standen bei einer Gesamtzahl von 4453 Containern den 351 Glas und den 535 Papiercontain- ern 3567 „Sonstige Container“ gegenüber. Hierbei muss es sich somit um Container gehan- delt haben, die unmittelbar nicht zur Sammlung von Glas- oder Papier, also zur Erfüllung des DSD-Vertrages, geeignet waren. Somit waren 75,61 % der angekauften Container nicht DSD-„gebrauchsfähig“. Das Problem der Dosencontainer war beim KABV/BDSiS bekannt. Ausweislich des Proto- kolls der Verkaufsverhandlung vom 14.4.1992 heißt es: „Die Übernahme der Dosencontainer solle nur dann erfolgen, wenn sie in Glascontainer um- funktioniert werden können. Da dies nach Auskunft der Firmen generell möglich wäre, wird davon ausgegangen, dass der KABV alle Dosencontainer übernimmt.“ Zeuge Pies antwortete in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss am 5.6.2002 auf die Frage das Abgeordneten Vogtel (CDU), ob auch Dosencontainer angekauft wurden: „Die sind in Glascontainer umgewandelt worden. (...) In dem Falle von Ruf, also von der Werft“ 35
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Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Ferner mussten die Container noch in der Containerwerft einheitlich lackiert werden, um den Vorgaben des DSD-Vertrages zu entsprechen. Im zwischen der Fa. Transporte H. Ruf GmbH und dem KABV am 21.8.1992 geschlossenen und bis 1995 wirksamen Rahmenvertrag, auf den im Folgenden noch genauer eingegangen wird, waren folgende Preise vereinbart: Reparatur von Containern 35 DM/Monteurstunde (§ 2 Abs. 2) Umlackierung eines einzelnen Depotcontainers 170 DM (§ 2 Abs. 3) jeweils zuzüglich Kosten für Verbrauchsmaterial (§ 4) standortunabhängig 200 DM Transportkosten (§ 2 Abs. 1) alles jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Dem Untersuchungsausschuss ist gemäß der bereits erwähnten Mitteilung des EVS nicht be- kannt, wie viele der 4453 angekauften Container verschrottet wurden, bevor sie im DSD Ge- schäft eingesetzt wurden. Nach der Aussage des Zeugen Pies in der Sitzung vom 5.6.2002 waren es 10-20 Prozent (= ca. 445-890 Stück) Da die Container an den jeweiligen Standplätzen verkauft wurden, dürften bei den sofort ver- schrotteten Containern folgende Kosten je Container aufgetreten sein: 200 DM Transportkosten + Kosten in unbekannter Höhe für die Verschrottung jeweils zzgl. Mehrwertsteuer. Der pauschale Kaufpreis der Container betrug zwischen 620 und 1400 DM pro Stück. Bei den nicht verschrotteten Containern ist zu unterscheiden zwischen den bis zu 3.567 nicht DSD-„gebrauchsfähigen“ Sonstigen Containern und den bis zu 886 DSD-„ge- brauchsfähigen“ Containern (351 Glas- und 535 Papiercontainern): 36
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Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Bei den bis zu 3567 nicht DSD-gebrauchsfähigen“ sonstigen Container dürften je Container folgende Kosten angefallen sein: 170 DM Lackierung + 200 DM Transport + 35 DM/Stunde mal X Stunden Umbaukosten + Kosten für Material des Umbaus + Kosten für Material der Lackierung Jeweils zzgl. Mehrwertsteuer. Dem stand ein pauschaler Kaufpreis für die „sonstigen Container“ von 620 oder 860 DM je Container gegenüber. Bei den bis zu 351 Glas- und 535 Papiercontainern dürften je Container folgende Kosten an- gefallen sein: 170 DM Lackierung + 200 DM Transport + Kosten für Material der Lackierung Jeweils zzgl. Mehrwertsteuer. Dem stand ein pauschaler Kaufpreis für die Glas-/Papiercontainer“ von 860 DM oder 1400 DM je Container gegenüber. Von den 6 Verkäuferfirmen haben 3 Firmen, nämlich Adam & Kerber, Molter und Jacoby überhaupt keine Glas- oder Papiercontainer verkauft, sondern lediglich „sonstige Container“. 1676 der insgesamt 4453 angekauften Container wurde daher von Firmen erworben, die dem KABV keinen einzigen unmittelbar „DSD-gebrauchsfähigen“ Depotcontainer zur Verfügung stellen konnten. 37
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