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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übersicht der Untersuchungsausschüsse“
„Bähr-Untersuchungsausschuss“ 12. Wahlperiode Saarbrücken, den 15.11.2002 . . Neununddreißigster Beweisbeschluss des „Bähr-Untersuchungsausschusses“ Es soll Beweis erhoben werden über Nachteile für den Gebührenzahler seit 1992 durch var- tragliche Gestaltungen zwischen dem KABV/EVS bzw. seinen Tochter- und Beteiligungsun- ternehmen durch Verträge mit Dritten und Verantwortlichkeiten hierzu. Durch Einholung eines Sachverständigengutachtens. Der Sachverständige soll zu einem späteren Zeitpunkt benannt werden. Vorbemerkung: «e Nach den Feststellungen des Untersuchungsausschusses gab es beim KABV in dem zu untersuchenden Zeitraum (ab 1992) sowohl ein Rechnungsprüfungsamt als auch ein Rechtsamt. Nach den vorliegenden Zeugenaussagen wurden in der Regel selbst bei Ver- tragsvolumen von größeren Ausmaßen Ausschreibungen nicht vorgenommen, fehlte re- gelmäßig eine Vor- bzw. Nachkalkulation, war das Rechnungsprüfungsamt — wenn über- haupt - in eine Kontrolle der eingehenden Rechnungen nicht eingeschaltet. - e 1992 wurde ohne jegliche Ausschreibung ein Vertrag für eine so genannte Container- werft an einen Völklinger Abfuhrunternehmer vergeben, der faktisch ohne jegliche Kon- trolle zwischen 3 und 4 Mio. jährlich für die Instandhaltung den Transport von Containern sowie die Miete für Freiflächen (stellenweise 7,00 DM/m?) gezahlt erhielt. e Es besteht der Verdacht, dass es 1995 einen greifbaren Ausschreibungsbetrug bei der Neuvergabe des Auftrages für die Containerwerft Anfang 1996 gegeben hat. Dabei wur- den die Preise nicht unerheblich gesteigert, nachdem mit zweifelhaften Begründungen das Bieterfeld für die Ausschreibung in einem Präqualifikationsverfahren einerseits auf Bieter reduziert worden war, die mit dem Völklinger Unternehmen, das letztendlich den Zuschlag erhalten sollte und erhalten hat, personell und wirtschaftlich verflochten waren, andererseits auf die ASS GmbH, die ihrerseits die marktüblichen von ihr selbst erhobe- nen Preise für den Wettbewerb erkennbar steigerte. Offenbar wurde der Zuschlag we- sentlich über den Marktpreisen erteilt. Es fehlte auch in der Folge erkennbar eine Kon- trolle und Nachkalkulation hinsichtlich der Abwicklung. e Die Verträge hinsichtlich der Containerwerft ermöglichten es dem Völklinger Abfuhrunter- nehmer, überaus gewinnbringend seine Aufträge abzuwickeln. Hätte es eine regel- mäßige Kostenkontrolle gegeben, wäre festgestellt worden, dass es durch die Vertrags- gestaltung dem Unternehmer ermöglicht wurde, z. B. einen einheitlichen Auftrag (bei- spielsweise das Umsetzen von 11 Containern für eine Baustelle, nicht als 11 x Container- transport ä 300,00 DM für einen Zeitaufwand von 2 % Std.) abzuwickeln. Die Vertrags- gestaltung und ihre Abwicklung war extrem unvorteilhaft.
Es wurde des weiteren eine "Nachrüstung von Glascontainern" ohne jegliche Ausschrei- bung vergeben und zwar an eine GKE mbH, die angeblich ein völlig neuartiges Verfahren zur Nachrüstung von Glascontainern entwickelt haben soll. Tatsächlich bestand diese Firma — auch für die Jahresabschlussprüfer (die die GKE ebenfalls berieten und später prüften) erkennbar — lediglich aus drei Geschäftsführern (davon einer der Geschäftsführer des EVS, einer der Geschäftsführer der ASS GmbH Saarbrücken) und einem Prokuristen. Die Nachrüstung war unvorteilhaft für den BDSIS. Die Mietverträge mit dem Völklinger Unternehmen führten zur Anmietung exorbitant ho- her Lagerflächen, großteils als Freilager - ohne jegliche Ausschreibung und Preisver- gieich — mit Jahresmieten zwischen 336 TDM bis 466 TDM. [Die Mietverträge wurden teilweise zu unüblichen Konditionen abgeschlossen. So wurde eine Freifläche für 7,00 DM/m? angemietet zum Lagern so genannter grauer Tonnen (= Müllgefäße)]. Obwohl der KABV Eigentümer des eingesammelten Papiers war, überließ er die Ver- marktung des Papiers ausschließlich den Abfuhrunternehmen bzw. Sortierunternehmen. Es besteht gegebenenfalls der Verdacht, dass seitens der ASS GmbH in Saarbrücken of- fenkundig gewerbliches Papier, für das der KABV nicht zuständig war, in den Sammel- kreislauf des Dualen Systems eingespeist wurde, so dass der KABV für die nicht vom Dualen System’ Deutschland GmbH erstatteten Mengen Kosten tragen musste. Nach den Feststellungen eines zwischenzeitlich eingeholten Gutachtens von McKinsey ist das Containervermögen des BDSIS (über 8.000 Wertstoffcontainer, die von 1992 bis 1997 zum Preis von 14,2 Mio. DM angeschafft worden waren) Ende 1998 unter Wert ver- äußert worden. Der Kaufpreis wurde erst Mitte 1999 gezahlt. Die Gesellschaft kommuna- ler Entsorgungsbetriebe GKE mbH zahlte im Jahre 1998 weder für die Nutzung der Con- tainer noch Zinsen für den erst Mitte 1999 gezahlten Kaufpreis. Nach dem Gutachten McKinsey ist weiter festzuhalten, dass der Vertrag zwischen dem KABV/BDSIS und der DSD GmbH (so genannter "Geschäftsbesorgungsvertrag") mit er- heblichen Gewinnerzielungschancen faktisch ohne Gegenleistung an die GKE übertra- gen worden ist. Berater sowohl des Containerverkaufsvertrages als auch des Geschäftsbesorgungsver- trages (Übertragung des Vertragsvolumens Duales System auf GKE) war gleichzeitig die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die jeweils für den Jahresabschluss zuständig war. Nach den Feststellungen des Untersuchungsausschusses gab es zwar eine Anlagebuch- haltung, die jedoch erkennbar falsch war, namentlich hinsichtlich der Wertstoffcontainer. Da der Völklinger Unternehmer faktisch freie Hand auch bei der Verschrottung von Con- tainern hatte, war im Jahre 2002 nicht feststellbar, wie viele Container tatsächlich vorhan- den waren, wo diese standen, welche der im Laufe der Zeit angeschafften Container ver- schrottet wurden bzw. welcher Aufwand für die einzelnen Container hat betrieben werden müssen. Offenbar wurde — auch nicht durch Stichproben — die Anlagebuchhaltung ge- prüft. Jahresabschlus$sprüferin von KABV/EVS und BDSIS war bis zum Jahre 1997 die C&L Deutsche Revision und Treuhand GmbH, hier Herr Wirtschaftsprüfer Peter. Der Jahres- abschluss ab 1997 wurde von der PwC geprüft. Herr Peter war von der C&L zur PwC ge- wechselt. Die Beratung für den Geschäftsbesorgungsvertrag wurde von den Herren Peter und Nospers durchgeführt. Herr Nospers war ebenfalls zunächst freier Mitarbeiter der C&L, dann Mitarbeiter (nach Wechsel des Mandates) der PwC. Nachdem in der Öffentlichkeit Argumente: auftauchten, das die Geschäftstätigkeit und Vertragsabwicklüng überaus unvorteilhaft gewesen sein könnte, holten die beteiligten ju- ristischen Personen, die GKE und die ASS GmbH, jeweils von der Jahresabschlussprüfe- rin PwC, die auch deren Jahresabschlüsse bereits uneingeschränkt testiert hatte, Stel- Iungnahmen ein, ob es Unregelmäßigkeiten gegeben haben könnte.
„Bähr-Untersuchungsausschuss“ 12. Wahlperiode Saarbrücken, den 15.11.2002 Vierzigster Beweisbeschluss des „Bähr-Untersuchungsausschusses“ Es soll Beweis erhoben werden über Nachteile für den Gebührenzahler seit 1992 durch ver- tragliche Gestaltungen zwischen dem KABV/EVS bzw. seinen Tochter- und Beteiligungsun- ternehmen durch Verträge mit Dritten und Verantwortlichkeiten hierzu. Durch Vorlage der/des 1. Zusatzvereinbarung-Nr. 1 vom 01.01.1999 zwischen GKE und GKE-Partnern, 2. Zusatzvertrag-Nr. 1 vom 01.01.2000 zwischen GKE und GKE-Partnern, 3. Verträge der GKE mit den Abnahmegarantiegebern (Fa. Interseroh und Recostra; ohne Datumsangabe), 4. Vertrages EVS/BDSiS und Onyx zur Vermarktung der 25 % DSD-Ware ab 01.01.2001, 5. sämtlicher im Zusammenhang mit dem Abschluss der unter Ziffer 1 — 4 genannten Ver- träge erstellten Vermerke und Vorlagen. Sämtliche Verträge sind zitiert im Abschlussbericht der PPK-Arbeitsgruppe. (Ordner Doku- mente 15, 8. 108 ff.). Beschlossen in der 21. Sitzung am 15. November 2002 Für die Richtigkeit Im Auftrag in Reiter)
„Bähr-Untersuchungsausschuss“ 12. Wahlperiode Saarbrücken, den 03.12.2002 Einundvierzigster Beweisbeschluss des „Bähr-Untersuchungsausschusses“ Es soll Beweis erhoben werden über Nachteile für den Gebührenzahler seit 1992 durch ver- tragliche Gestaltungen zwischen dem KABV/EVS bzw. seinen Tochter- und Beteiligungsun- ternehmen durch Verträge mit Dritten und Verantwortlichkeiten hierzu. Durch Vorlage der Unterlagen des unter dem Az. 5 Js 98/02 gegen Lothar Deimling u.a. bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken geführten Strafverfahrens. _ Beschlossen in der 23. Sitzung am 3. Dezember 2002 Für die Richtigkeit Im Auftrag ( Ma.
„Bähr-Untersuchungsausschuss“ 12. Wahlperiode Saarbrücken, den 03.12.2002 Zweiundvierzigster Beweisbeschluss des „Bähr-Untersuchungsausschusses“ Es soll Beweis erhoben werden über Nachteile für den Gebührenzahler seit 1992 durch ver- tragliche Gestaltungen zwischen dem KABV/EVS bzw. seinen Tochter- und Beteiligungsun- ternehmen durch Verträge mit Dritten und Verantwortlichkeiten hierzu. Durch Vorlage sämtlicher Unterlagen, aus denen hervorgeht, ob und gegebenenfalls wie der EVS/ BDSIS, die GKE oder Dritte die DSD AG über Abschluss und Inhalt des Kooperationsvertra- ges und des Geschäftsbesorgungsvertrages informiert haben, Beschlossen in der 23. Sitzung am 3. Dezember 2002 Für die Richtigkeit ' Im Auftrag (Martin Reiter)
. „Bähr-Untersuchungsausschuss“ 12. Wahlperiode Saarbrücken, den 07.01.2003 Dreiundvierzigster Beweisbeschluss des „Bähr-Untersuchungsausschusses“ Es soll Beweis erhoben werden über die Möglichkeiten der Papiervermarktung seit 1992 der gesammelten Mengen Pappe/Papier/Karton. Durch Einvernahme der Zeugen: - HerrEcker - Herr Wolf und - Herr Dr. Christmann Beschlossen in der 25. Sitzung am 7. Januar 2003 Für die Richtigkeit Im Auftrag (Martifi Reiter)
6. Der EVS wird gebeten, mitzuteilen, wann die im Jahre 2001 gezahlten Anwaltsgebühren für den ehemaligen Geschäftsführer in Höhe von TDM 50 an wen zurück erstattet worden sind. 7.1. Dem EVS wird aufgegeben, die Protokolle der Gesprächsrunde KABV/EVS/Unter- nehmen zur Aushandlung des Vertrages zur Gründung der Papiervermarktungsge- selischaft/Aushandeln der Preise hierzu vorzulegen. (Nicht Jour fixe). .7.2. Dem EVS wird aufgegeben, die Beschlussvorlagen und Protokolle für den Werks- ausschuss BDSiS/Verbandsrat/Versammliung KABV zur Gründung der Verwer- tungsgesellschaft und des Abschlusses des Verwertungsvertrages mit der Verwer- tungsgesellschaft vorzulegen. Beschlossen in der 25. Sitzung am 7. Januar 2003 Für die Richtigkeit ‘ Im Auftrag infReiter)
„Bähr-Untersuchungsausschuss“ 1. 12. Wahlperiode Saarbrücken, den 07.01.2003 Vierundvierzigster Beweisbeschluss des „Bähr-Untersuchungsausschusses“ Dem EVS wird aufgegeben, mitzuteilen, wie viele Mitarbeiter der so genannten Fuhr- parksgemeinden im Bereich der Wertstoffsammiung und -erfassung im Zusammenhang mit dem DSD-Vertrag/der Einsammlung von PPK für den EVS beschäftigt sind, aufge- gliedert nach den entsprechenden Tätigkeiten [Verwaltung, Abfuhr, Containerwerft/Con- tainernachrüstung, Vermarktung (die Aufgliederung hat nach den entsprechenden Ge- meinden stattzufinden)]. Dem EVS wird aufgegeben, darzulegen, wie sich das Geschäftsbesorgungsentgelt, das der A.S.S. GmbH gezahlt worden ist (Geschäftsbesorgung für die GKE), zusammenssttzt. ' Dem EVS wird aufgegeben, im Einzelnen darzulegen, in wieweit die A.S.S. GmbH wirt- schaftlich tätig ist im Bereich der Wertstoffentsorgung für das Duale System Deutsch- land/PPK für den EVS. 3.1. Trifft es zu, dass die A.S.S. GmbH (in welchem Umfang) an einer Papiersortie- rungsanlage beteiligt ist (welche Mengen wurden dort durchgesetzt, inwiefern ist die A.S.S. GmbH dort an den Erträgnissen beteiligt)? 3.2. Welche Zahlungen für "Mehrmengen" wurden an die A.S.S. GmbH geleistet seitens GKE/EVS/KABV? Dem EVS wird aufgegeben, in schriftlicher Form im Einzelnen darzulegen, inwiefern ge- gen 4.1. beteiligte Unternehmer 4.2. den Geschäftsbesorger GKE 4.3. den Geschäftsbesorger A.S.S. 4.4. gegen verantwortlich handelnde Personen Schadensersatzansprüche angemeldet bzw. geltend gemacht worden sind, wegen der Nichtvermarktung/unzureichenden Vermarktung von Pappe, Papier und Kar- ton seit 1992, wegen des Betriebes der Containerwerft/der kostenlosen Überlassung von Depotcontai- nern für die Zeit vom 01.01.1998 bis zur Zahlung des Kaufpreises Mitte 1999. Gibt es ein disziplinarisches Vorermittlungsverfahren/Disziplinarverfahren gegen Mitar- beiter/ehemalige Mitarbeiter/Geschäftsführer des EVS? (Wer ist Ermittlungsführer?)
„Bähr-Untersuchungsausschuss“ 12. Wahlperiode Saarbrücken, den 07.01.2003 Fünfundvierzigster Beweisbeschluss des „Bähr-Untersuchungsausschusses“ Die Staatsanwaltschaft wird erinnert, die ergänzende Akteneinsicht hinsichtlich des Verfah- rens gegen Herrn Prof. Bähr zu gewähren. Die Staatsanwaltschaft wird gebeten, die Hinderungsgründe mitzuteilen, weshalb die ergän- zende Akteneinsicht bislang noch nicht gewährt wurde. Weiterhin wird der Staatsanwaltschaft eine Frist gesetzt, bis zum 20.01.2003 die Unterlagen zu übersenden bzw. die Hinderungsgründe darzulegen. Im Hinblick auf die Strafanzeige vom Oktober 2002 des Bürgermeisters König wird die Staatsanwaltschaft gebeten, Akteneinsicht zu diesem Tatkomplex zu geben. Beschlossen in der 25. Sitzung am 7. Januar 2003 Für die Richtigkeit Im Auftrag hr
„Bähr-Untersuchungsausschuss“ 12. Wahlperiode Saarbrücken, den 07.01.2003 Sechsundvierzigster Beweisbeschluss. des „Bähr-Untersuchungsausschusses“ Dem EVS wird aufgegeben, sämtliche Vermerke des Zeugen Mellmann (zur wirtschaftlichen Führung des BDSiS, zum Geschäftsbesorgungsvertrag, Containerkaufvertrag an die GKE und Containernachrüstung (Glascontainer) vorzulegen. Beschlossen in der 25. Sitzung am 7. Januar 2003 Für die Richtigkeit Im Auftrag (Maftin Reiter)