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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übersicht der Untersuchungsausschüsse

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„Bähr-Untersuchungsausschuss“

12. Wahlperiode

Saarbrücken, den 29.01.2003

Fünfundfünfzigster Beweisbeschluss

des „Bähr-Untersuchungsausschusses“

Es soll Beweis erhoben werden über Nachteile für den Gebührenzahler seit 1992 durch ver-
tragliche Gestaltungen zwischen dem KABV/EVS bzw. seinen Tochter- und Beteiligungs-
unternehmen durch Verträge mit Dritten und Verantwortlichkeiten hierzu.

(Themenbereich Schlacke)

Durch Vorlage nachfolgender Unterlagen durch den EVS:

1.

10.

11.

Ankündigung über das Vergabeverfahren im Amtsblatt der EG vom 29.08.1996 (öffent-
licher Teilnahmewettbewerb mit anschließender beschränkter Ausschreibung)

Auflistung unter Bewertung der 17 Bewerber des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs
(ohne Datum) durch die BG Velsen

Aufforderung der 8 qualifizierten Bewerber zur Angebotsabgabe vom 29.01.1996
Vermerk der GAV Projektleitung beim Neubau des AHKW Velsen vom 11.11.1996
Absageschreiben vom 11.11.1996 an die neu ausgeschiedenen Bewerber
Kooperationsvereinbarung vom 06.04.1996 zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit im
Bereich der Entsorgung/Verwertung von Reststoffen aus der Müllverbrennung zwischen

A.S.S. und ABW

Angebote der Bietergemeinschaften Wolf, CC Umwelt/von Roll vom 10.12.1996 mit Ne-
benangeboten

Angebot der STRABAG Krefeld mit Nebenangeboten

Angebot der BG A.S.S./Perscher/Sotec mit Anschreiben vom 10.12.1996 und zusätz-
lichen Vertragsbedingungen und drei Nebenangeboten (1 und 2 alle Stoffe, 3 nur
Schlacke)

Schreiben vom 16.01.1997 der Gemeinde Illingen an den KABV wegen des Standortes
für die Schlackeaufbereitung

Schreiben vom 17.01.1997 der BG Velsen an den KABV auf Grund der Fragen der Ge-
meinde Illingen
358

12. Schreiben des KABV vom 29.01.1997 an das Saarl. Ministerium für Umwelt, Energie und
Verkehr wegen der Entsorgung von Müllverbrennungsschlacken

13. Handschriftliche Aufzeichnungen der BG Velsen (Herr Wirschemm) über die Bieterver-
handlungen und die Auswertung der Angebote

14. Vermerk zur Wertung der Angebote nach Abschluss der Bietergespräche der BG Velsen
vom 13.02.1997

| 15. Vergleichsrechnung einer Schlackeaufbereitung in Velsen durch die BG Velsen, vorge-
legt zur Aufsichtsratssitzung am 12.03.1997

16. Sämtliche Beschlussvorlagen einschließlich Begründung und Preisspiegel für die Verga-
be an die BG A.S.S./Pescher/Sotec durch die BG Velsen und Erläuterungen hierzu

17. Sämtliche Protokolle der Aufsichtsratssitzungen der BG Velsen im Zusammenhang mit
der Durchführung von Teilnahmewettbewerb, Aufforderung zur Angebotsabgabe, Koope-
rationsvereinbarung zwischen A.S.S. und ABW, der Vergabe

18. Beschlussvorlage zum Beschluss über den Kooperationsvertrag vom 06.12.1996 zur
partnerschaftlichen Zusammenarbeit im Bereich der Entsorgung/Verwertung von Rest-
stoffen aus der Müllverbrennung zwischen A.S.S. und ABW hinsichtlich Aufsichtsgremien
der ABW sowie Beschlussprotokolle hierzu

19. Sämtliche Jahresabschlüsse der ABW und BG Velsen seit 1997

Beschlossen in der 28. Sitzung am 29. Januar 2003
Für die Richtigkeit

im Auftrag

(Martin Reiter)
359

„Bähr-Untersuchungsausschuss“
12. Wahlperiode

Saarbrücken, den 29.01.2003

Sechsundfünfzigster Beweisbeschluss

des „Bähr-Untersuchungsausschusses“

Es soll Beweis erhoben werden über Nachteile für den Gebührenzahler seit 1992 durch ver-
tragliche Gestaltungen zwischen dem KABV/EVS bzw. seinen Tochter- und Beteiligungs-
unternehmen durch Verträge mit Dritten und Verantwortlichkeiten hierzu.

Durch Vorlage

der Sitzungsvorlage der Geschäftsführung des EVS Saar für die Aufsichtsratssitzung vom
28.01.2003 zu TOP 13.

‚Beschlossen in der 28. Sitzung am 29, Januar 2003
Für die Richtigkeit

Im Auftrag

(Martin Reiter)
360

„Bähr-Untersuchungsausschuss“
12. Wahlperiode

Saarbrücken, den 12.02.2003

Siebenundfünfzigster Beweisbeschluss

des „Bähr-Untersuchungsausschusses“

Es soll Beweis erhoben werden über Nachteile für den Gebührenzahler seit 1992 durch ver-
tragliche Gestaltungen zwischen dem KABV/EVS bzw. seinen Tochter- und Betelligungs-
unternehmen durch Verträge mit Dritten und Verantwortlichkeiten hierzu.

-— Dem EVS wird aufgegeben, folgende Unterlagen _zusammenzustellen und zu übermitteln
bzw. Angaben zu einzeinen Sachfragen mitzuteilen:

1. Gesellschaftsvertrag der Yellow Sort.

1.1. Auflistung der Aufsichtsratsmitglieder der Yellow Sort und der GKE unter Mitteilung
des Datums des Eintritts in das jeweilige Aufsichtsgremium und des Austritts.

1.2. Auflistung, wer zu welchem Zeitpunkt (von wann bis wann) Geschäftsführer von
GKE und Yellow Sort war bzw. ist.

2. Beschlussprotokolle, Sitzungsprotokolle und Sitzungsvorlagen der GKE zu Anschaffung,
Standort, Betrieb und Veräußerung der Sortieranlage.

3. Beschlussprotokolle des Aufsichtsrates der Yellow Sort zu Standort, Anschaffung, Be-
trieb, Veräußerung der Sortieranlage.

| 4. Protokolle der Aufsichtsratssitzungen zur Gründung der Yellow Sort.
5. Aufsichtsratsprotokolle von GKE zur Geschäftstätigkeit von Yellow Sort.
6. Gutachten im Zusammenhang mit
6.1. der Suche nach dem geeigneten Standplatz für die Sortieranlage,
6.2. dem Wert der gekauften Sortieranlage,
6.3. dem Wiederverkauf der Sortieranlage,
sofern diese eingeholt worden sind.

7. Angebote für den Ankauf der Sortieranlage.
361

8. Aufsichtsratsprotokolle von GKE und Yellow Sort zur Anschaffung der Sortieranlage, na-
mentlich im Hinblick auf die Frage, warum die Sortieranlage in Komponentenform ange-
schafft wurde, eventuelle Gutachten hierzu.

9. Aufstellung über tatsächliche Aufwendungen für die Anschaffung, aufgewendete Zinsen,
Mietzahlungen für die Sortieranlage.

10. Angebote für den Verkauf der Sortieranlage.
11. Kaufvertrag hinsichtlich des Verkaufs der Sortieranlage.
12. Mietvertrag zur Einlagerung der Sortieranlage.

13. Aufsichtsratsprotökolle hinsichtlich der Verlustübernahme der Verluste der Yellow Sort
durch die GKE.

14. Beratungsschreiben/Gutachten der Jahresabschlussprüfer, Wirtschaftsprüfer und
Rechtsberater zur Geschäftstätigkeit der Yellow Sort, namentlich im Zusammenhang mit

der Anschaffung, Bestellung, Abschluss des Kaufvertrages, Standortsuche und Veräuße-
rung der Sortieranlage

sowohl gegenüber der GKE als auch gegenüber der Yellow Sort.

15. Beratungsschreiben der anwaltlichen Prozessvertreter/anwaltlichen Vertreter im Zusam-
menhang mit men u namen

- dem Standplatz und der Genehmigung des Standplatzes für die Sortieranlage
- der Veräußerung der Sortieranlage

- _ Verhandiungen mit den Lieferanten der Sortieranlage

- der Vollständigkeit/Nachforderungen der Lieferanten.

16. Jahresabschlüsse der Yellow Sort und Prüfberichte hierzu für die Zeit ihrer Geschäftstä-
tigkeit.

17. Aufschlüsselung, welche Beträge GKE und Yellow Sort im Zusammenhang mit der Er-
stellung von Gutachten für Anschaffung, Standplatzsuche und Veräußerung der Sortier-
anlage aufgewendet haben.

Beschlossen in der 30. Sitzung am 12. Februar 2003
Für die Richtigkeit

Im Auftrag

(Martin Reiter)
362

„Bähr-Untersuchungsausschuss“
12. Wahlperiode

Saarbrücken, den 12.02.2003

..... Achtundfünfzigster Beweisbeschluss

des „Bähr-Untersuchungsausschusses“

Es soll Beweis erhoben werden über Nachteile für den Gebührenzahler seit 1992 durch ver-
tragliche Gestaltungen zwischen dem KABV/EVS bzw. seinen Tochter- und Beteiligungs-
unternehmen durch Verträge mit Dritten und Verantwortlichkeiten hierzu.

(Themenbereich Schlacke)

Durch Einvernahme nachfolgender Zeugen:

1. Aufsichtsratsvorsitzender der BG Velsen, Herrn Rainer Wolf

2. den ehemaligen Geschäftsführer der BG Velsen, Herr Ronald Pies
3. den Geschäftsführer der BG Velsen

4. den Disponenten der Firma ASS. GmbH, Herrn Schmidt

5. Herm Lothar Deimling

6. den Geschäftsführer der Firma Pescher GmbH

7. den Geschäftsführer der Firma STRABAG, Krefeld

8. die Ministerin für Umwelt des Landes Rheinland-Pfalz, Frau Margit Conrad

Beschlossen in der 30. Sitzung am 12. Februar 2003
Für die Richtigkeit

Im Auftrag

(Martin Reiter)
363

„Bähr-Untersuchungsausschuss“
12. Wahlperiode

Saarbrücken, den 12.02.2003

Neunundfünfzigster Beweisbeschluss

des „Bähr-Untersuchungsausschusses“

Es soll Beweis erhoben werden über Nachteile für den Gebührenzahler seit 1992 durch ver-
tragliche Gestaltungen zwischen dem KABV/EVS bzw. seinen Tochter- und Beteiligungs-
unternehmen durch Verträge mit Dritten und Verantwortlichkeiten hierzu.

Durch Einvernahme nachfolgender Zeugen:

4. Geschäftsfüher der Firma Cordier, Konken, in den Jahren 1992 - 1994

2. Geschäftsführer der Firma Paulus, Sulzbach, Herrn Josef Paulus

Beschlossen in der 30. Sitzung am 12. Februar 2003
Für die Richtigkeit

Im Auftrag

(Martin Reiter)
364

„Bähr-Untersuchungsausschuss“

12. Wahlperiode
Saarbrücken, den 12.02.2003

Sechzigster Beweisbeschluss

des „Bähr-Untersuchungsausschusses“

Es soll Beweis erhoben werden über Nachteile für den Gebührenzahler seit 1992 durch ver-
tragliche Gestaltungen zwischen dem KABV/EVS bzw. seinen Tochter- und Beteiligungs-
unternehmen durch Verträge mit Dritten und Verantwortlichkeiten hierzu.

Dem EVS wird aufgegeben, mitzuteilen:

2

Wie viel Schlacke ist durch den Vertrag mit der Bietergemeinschaft Pescher/A.S.S./Sotec

bis dato (aufgelistet nach den einzeinen Jahren) angefallen und mit welchen Beträgen
vergütet worden?

Sind neben den oben genannten Vergütungen für die Aufbereitung und den Transport
von Schlacke weitere Zahlungen/Leistungen an die Bietergemeinschaft Pescher/A.S.S./
Sotec erfolgt? (Unter Angabe des einzelnen Leistungszwecks, der Faktura)

Sind an Dritte Leistungen/Zahlungen für Aufbereitung/Transport/Lagerung von Schlacke
bezogen auf die aus Velsen, Neunkirchen und anderen Verbrennungsanlagen anfallende
Schlacke geleistet worden?

Sind im Zusammenhang mit den Schlacken sonstige Zahlungen angefallen?

a) Wie viel der seit 1997 angelieferten Schlacke - bezogen auf die einzelnen Jahre - ist
aufbereitet worden?

b) Wie viel der seit 1997 angefallenen Schlacke ist wiederverwertet worden unter An-
gabe des einzelnen Verwendungszwecks, der im Zusammenhang mit der Wiederver-
wendung aufgewendeten Zahlungen unter Angabe der Unternehmung, die die Wie-
derverwendung durchgeführt hat?

c) Wie viel der seit 1997 angefallenen Schlacke ist unter Angabe der Mengen und La-
gerorte gelagert worden?

d) Gibt es technische Untersuchungen/Angaben, die festhalten, ob Schlacke (Hausmüll-
verbrennungsasche/Müllverbrennungsschlacke) zur Abdichtung von Deponien geeig-
net ist? (Hat der KABV/EVS/sonstige bekannte Betreiber diesbezüglich Gutachten
eingeholt?) Sofern Gutachten vorliegen auch von dritter Seite, wird der EVS aufgefor-
dert, diese vorzulegen.
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| 6. DemEVS wird weiterhin aufgegeben, anzugeben:

a) Welche Personen in welcher Abteilung des EVS mit dem Thema Müllverbrennungs-
schlacke seit wann befasst sind?

b) Welche Personen beim EVS mit der Kalkulation und dem Controlling der Müliverbren-
nungsanlage/der Schlacke/ihrer Aufbereitung/ihrer Wiederverwertung befasst sind
bzw. befasst waren?

7. Welche Ausschreibungen/Bieter-Wettbewerbe/Maßnahmen hat der EVS unternommen, .
die in den MVA's anfallende Schlacke zu lagern, wiederzuverwerten?

Mit welchem Erfolg ist dies geschehen?

. Beschlossen in der 30. Sitzung am 12. Februar 2003
Für die Richtigkeit

im Auftrag

(Martin Reiter)
366

„Bähr-Untersuchungsausschuss“
12. Wahlperiode

Saarbrücken, den 18.02.2003

Einundsechzigster Beweisbeschluss

des „Bähr-Untersuchungsausschusses“

Es soll Beweis erhoben werden über Nachteile für den Gebührenzahler seit 1992 durch ver-
tragliche Gestaltungen zwischen dem KABV/EVS bzw. seinen Tochter- und Beteiligungs-
unternehmen durch Verträge mit Dritten und Verantwortlichkeiten hierzu,

- insbesondere durch Untersuchung der Frage der „Luftbuchungen“ zwischen der ASS
und der Containerwerft.

- durch Vernehmung des Zeugen Blumenröther.

Beschlossen in der 31. Sitzung am 18. Februar 2003
Für die Richtigkeit

Im Auftrag

(Martin Reiter)
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