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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übersicht der Untersuchungsausschüsse

/ 412
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„Bähr-Untersuchungsausschuss“
12. Wahlperiode

Saarbrücken, den 18.02.2003

Zweiundsechzigster Beweisbeschluss

des „Bähr-Untersuchungsausschusses“

Es soll Beweis erhoben werden über Nachteile für den Gebührenzahler seit 1992 durch ver-
tragliche Gestaltungen zwischen dem KABV/EVS bzw. seinen Tochter- und Beteiligungs-
unternehmen durch Verträge mit Dritten und Verantwortlichkeiten hierzu,

- durch Übernahme der vom Zeugen Pradiler übersandten Unterlagen als Beweismittel
des Untersuchungsausschusses.

Beschlossen in der 31. Sitzung am 18. Februar 2003
Für die Richtigkeit

- Im Auftrag

(Martin Reiter)
368

„Bähr-Untersuchungsausschuss“

12. Wahlperiode

Saarbrücken, den 06.03.2003

Dreiundsechzigster Beweisbeschluss

des „Bähr-Untersuchungsausschusses“

Es soll Beweis erhoben werden über

1.

Der kaufmännische Bereich des KABV/BDSIS ist erstmals im Frühjahr 1994 darauf auf-
merksam geworden, dass entgegen den früher getroffenen Absprachen das gesammelte
Altpapier den von der DSD GmbH benannten Abnahmegarantiegebern insgesamt kos-
tenlos anzudienen, die Vertragspartner des BDSiS dazu übergegangen waren, Altpapier
auf eigene Rechnung zu vermarkten. Dies geschah bei einem Treffen zwischen Frau
Molter und Herrn Linz und Vertretern des von der DSD GmbH benannten Abnahmega-
rantiegebers, der Intersehro GmbH Südwest, bei dem es um die Forderung der Inter-
sehro ging, wegen der schlechten Altpapierpreise Zuzahlungen für die Abnahme von Alt-
papier zu leisten. Zu diesem Treffen waren auch Mitarbeiter des BDSiS hinzugezogen
worden, weil seitens der Abfuhrunternehmer ursprünglich die Absicht bestand, diese Zu-
zahlungen auf den BDSiS abzuwälzen.

Seit Mitte 1994 haben dann Verhandlungen über eine Beteiligung des BDSIS an den Er-
lösen aus der Altpapiervermarktung sowohl mit Herrn Linz und Frau Molter als Betreiber
von Sortieranlagen als auch — im Rahmen der jour fixe BDSiS — mit den anderen Adfuhr-
unternehmern stattgefunden. Diese wurden von Herrn Pies federführend geleitet; assis-
tiert hatte ihm Frau Spengler-Raab.

Damals hatte sich der Kaufmännische Bereich des KABV/BDSIS zur Vorbereitung auf
diese Verhandlungen sowohl bei einigen Papierfabriken als auch bei der DSD GmbH
über die Möglichkeiten einer Eigenvermarktung der 75 %-Quote des sog. "kommunalen"
Altpapiers sachkundig gemacht. Es gingen aber nur Angebote ein, die entweder eine Ab-
nahmegarantie zum Nulltarif für die gesamte Dauer des Vertrags mit der DSD GmbH (so
das Angebot von Intersehro Südwest sowie der DSD GmbH über eine Papierfabrik im
Raum Mayen bzw. der GesPaRes-mbH) sicherstellten oder schwankende Tagespreisen
mit dem Risiko nicht kostendeckender oder sogar negativer Preise beinhalten. Ange-
sichts der Entwicklung der Altpapierpreise in den Jahren 1991 bis Anfang 1994 wurde
damals das Risiko schlechter Altpapierpreise als sehr hoch eingeschätzt. In jedem Fall
hätte der BDSiS den Hintransport des Altpapiers organisieren und finanzieren müssen.

Im jour fixe zwischen Herrn Pies, Mitarbeitern des BDSiS und den Subunternehmern am
10.06.1994 hatte der Unternehmer Josef Paulus noch besonders darauf hingewiesen,
dass es wegen der schwankenden Altpapierpreise für mittelständische Unternehmer völ-
lig unmöglich sei, über zehn Jahre hinweg eine Abnahmegarantie für Altpapier zum Null-
tarif, d.h. ohne den Vorbehalt von Zuzahlungen durch den BDSiS, abzugeben. An diesem
Tag hatte man sich schließlich über die Bildung einer Arbeitsgruppe geeinigt, die Mög-
lichkeiten einer "saarländischen Lösung" erarbeiten solite, welche sich für den BDSiS
günstiger stellen würde als das vorliegende Null-Preis-Angebot von Intersehro bzw. der
DSD GmbH.
369

4. Der Werkleiter Prof. Dr. Bähr hatte angeordnet, dass die Subunternehmer des. BDSIS
ihre Eigenvermarktung des Altpapiers zum 01.09.1994 einzustellen hätten und von dann
an eine Beteiligung des BDSiS an den erzielten Erlösen sicherzustellen sei. Im Septem-
ber 1994 (vermutlich am 20.09.1994) ist dann mit den saarländischen Sortierern eine Lö-
sung ausgearbeitet worden, die Grundlage eines von Herrn Pies gefertigten Vertragsent-
wurfs gewesen ist. Dieser für die Laufzeit des DSD-Leistungsvertrages konzipierte Ver-
trag sah eine völlige Freistellung des BDSiS vom Risiko negativer oder nicht kosten-
deckender Preise vor, dafür sollten die Unternehmer eine Vorab-Vergütung von 60 DMito
für Vermarktung, Transport zu den Papierfabriken und die Übernahme des Preisrisikos
erhalten. Dieser Vorab wurde anhand von konkreten Angaben der Unternehmer über die
ihnen bei der Papiervermarktung entstehenden realen Kosten errechnet und umfasste
auch noch einen Aufschlag für die Übernahme des Risikos von Erlösen schlechter als 60
DMito. Der Mehrerlös wurde im Verhältnis 65:35 zwischen dem BDSIS und den Unter-
nehmen aufgeteilt.

Als Erlös wurden nicht die von den Unternehmern erzielten realen Einnahmen zu Grunde
gelegt, sondern es wurden die gemeldeten In-Put-Zahlen für PPK mit einem veranschlag-
ten Durchschnittspreis multipliziert, der aus dem nach den Angaben der Subunternehmer
über ihre Einnahmen des Monats August 1994 "geeichten” Preisindex des Statistischen
Bundesamtes für Altpapier D 31 errechnet wurde. Der Index des Statistischen Bundes-
amtes wurde damals übereinstimmend als besonders marktnah bewertet.

5. Zu einem formellen Vertragsschluss ist es damals nicht gekommen, weil alle Subunter-
nehmer des BDSiS die Absicht hatten, eine gemeinsame Gesellschaft, die Verwertungs-
gesellschaft der saarländischen Wertstoffentsorger mbH (= VSW GmbH) zu gründen,
welcher u.a. die Altpapiervermarktung und die Abrechnung der Verwertungserlöse mit
dem KABV/BDSIS zentral übertragen werden sollte. Da. abzusehen war, dass sich die
Gründung dieser Gesellschaft über den vom Werkleiter Prof. Dr. Bähr festgesetzten
Stichtag 01.09.1994 hinaus hinziehen würde, hat sich der BDSiS mit dieser Weiterent-
wicklung der "saarländischen Lösung” erst einverstanden erklärt, nachdem alle Subunter-
nehmer zugesagt hatten, mit Wirkung ab 01.09.1994 entsprechend der jeweils von ihnen
abgerechneten PPK-Mengen aus eigenen Mitteln Zahlungen zur Abgeltung des Papier-
vermarktungserlöses an den KABV/BDSIS zu leisten. Auch wurde bei der im Juli und De-
zember 1994 durchgeführten Novellierung der PPK-Verträge mit den BDSiS-Subunter-
nehmern jeweils ein & 1 Abs. 3 bzw. 4 mit dem Inhalt aufgenommen:

"Die Vermarktung des Anteils der Nicht-DSD-Ware gemäß Antage 1 A dieses Vertrags ist
in einem gesonderten Vermarktungsvertrag geregelt."

Diese im Wesentlichen mündlich abgesprochene und nur durch einen Hinweis im PPK-
Vertrag gesicherte Abrede ist von allen Subunternehmern des BDSIS korrekt eingehalten
worden; auf diese Weise sind dem KABV/BDSIS bis Mitte 1996 insgesamt 5,1 Mio. DM
an Papiervermarktungserlösen zugeflossen. Ab Mitte 1996 waren dann die Altpapierprei-
se wieder so schlecht, dass eine Abführung von Erlösen nach den getroffenen Ab-
sprachen nicht mehr in Betracht kam.

6. Die VSW GmbH ist Mitte 1996 errichtet worden; mit Zustimmung des Verbandsausschus-
ses des KABV - der zugleich als Werksausschuss des BDSiS tagte - durch Beschluss
vom 08.05.1996 (und mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde durch Erlass vom
30.07.1997) hat der KABV einen Anteil von 20.000 DM auf das 100.000 DM umfassende
Stammkapital dieser Gesellschaft von der A.S.S. GmbH erworben. Die ursprünglich für
1995 vorgesehene Gründung dieser Gesellschaft hatte sich auf Wunsch des KABV ver-
zögert, weil zunächst die Entwicklung der Pläne des Deutschen Städtetages abgewartet
worden waren, unter dem Dach der VKS - Vereinigung der Kommunalen Städtereiniger
— eine für ganz Deutschland zuständige Werkstoffverwertungsgesellschaft zu gründen;
ein Projekt das nicht zuletzt am Widerstand der DSD GmbH und der Papierindustrie
scheiterte. Geschäftsführer der VSW wurde durch Beschlüsse der Gesellschafterver-
sammlung vom 20.09. und 29.11.1996 gewählt.
370

Die Geschäftsführung der VSW GmbH hat dann auch mit Ausarbeitung eines saarlän-
dischen Werkstoffvermarktungskonzepts begonnen, das in mehreren Aufsichtsratssit-
zungen diskutiert wurde. In Anbetracht der damals immer noch ungeklärten Rechtslage
bezüglich der Eigenvermarktung der DSD-Sammelware und unter Berücksichtigung des
inzwischen auf dem Altpapiermarkt eingetretenen Preisverfalls hat dann aber der Auf-

: sichtsrat der VSW GmbH in seiner Sitzung am 18.07.1997 festgestellt, dass derzeit die

Kapitalausstattung der Gesellschaft nicht ausreicht, um das Vermarktungsrisiko für Altpa-
pier zu übernehmen. Es wurde daher entschieden, das es vorerst weiter bei der 1994/95
mit den BDSiS-Unternehmern mündlich abgeschlossenen Vereinbarung bleiben sollte.

Zu einer formellen Beurkundung der mit den BDSiS-Unternehmern Ende 1994 / Anfang
1995 getroffenen Vereinbarungen ist es dann nicht mehr gekommen. Angesichts der
niedrigen Altpapierpreise des Jahres 1997 bestand hierfür kein dringendes Interesse. Die
Geschäftsleitung des KABV war damals mit der Vorbereitung der Inbetriebnahme der
AVA Velsen und der Abarbeitung der durch den Baustopp in Velsen aufgelaufenen Un-
ternehmerforderungen in einer Größenordnung von ursprünglich 36 Mio. DM vollauf be-
schäftigt und überdies durch den Wechsel von Herrn Pies in die Geschäftsführung der
BG Velsen GmbH (seit 01.11.1996) personell geschwächt. Der als Nachfolger von Herrn
Pies eingestellte Herr Pradler hatte sich in dieser Materie nur höchst unvollkommen ein-
gearbeitet. Auch stand damals bereits die Gründung der GKE mbH und die Übertragung
der Geschäftsbesorgung für den BDSiS auf diese Gesellschaft im Raum; im Rahmen des
Geschäftsbesorgungsvertrags sollte die GKE mit Hilfe des ihr von der A.S.S. GmbH zur.
Verfügung gestellten professionell geschulten Personals auch die Werkstoffvermarktung
neu organisieren, sobald sich insoweit überhaupt Gewinnaussichten ergeben sollten.

Da es niemals zu einem formellen Vertragsabschluss gekommen ist, hat es auch keine
Beschlüsse des Werksausschusses des BDSIS über einen solchen Vertrag gegeben.
Der Werksausschuss des BDSIS ist jedoch in seiner Sitzung am 28.09.1994 (TOP 2)
vom Werkleiter durch mündlichen Bericht über den damaligen Stand der Verhandlungen
mit den Papiersortierern und den anderen BDSiS-Unternehmern unterrichtet worden. Im
Zusammenhang mit der Entscheidung über die Beteiligung des KABV an der VSW
GmbH (TOP 8 der Sitzung des Verbandsausschusses des KABV vom 08.05.1996) sind
die Gremien sodann sowohl in der Erläuterung der Beschlussvorlage als auch durch er-

.gänzenden Vortrag in der Sitzung über die weitere Entwicklung informiert worden.

Durch Einvernahme des Zeugen

Herrn Ronald Pies

Beschlossen in der 32. Sitzung am 6. März 2003
Für die Richtigkeit

Im Auftrag

_

FG

7

/ |
(M rtin Reiter)
371

„Bähr-Untersuchungsausschuss“

12. Wahlperiode

Saarbrücken, den 06.03.2003

Vierundsechzigster Beweisbeschluss

des „Bähr-Untersuchungsausschusses“

Es soli Beweis erhoben werden über

1.

Herr Linz war als Vorsitzender des BDE-Landesverbandes Saar und Vertreter der priva-
ten Abfuhrunternehmen im Beirat des KABV der berufene Sprecher der BDSiS-Unterneh-
mer bei allen Vertragsverhandlungen im Zusammenhang mit der Organisation des Dua-
len Systems im Saarland; er ist daher auch im jour fixe am 10.06.1994 von allen BDSiS-
Unternehmen zum Verhandlungsführer bei der Ausarbeitung einer "saarländischen Lö-
sung" für die Vermarktung des Nicht-DSD-Anteils am Altpapier mit dem KABV/BDSIS be-
stimmt worden.

Seit 1991 bis Mitte 1994 konnten auf dem Altpapiermarkt. für die aus den Papiercontai-
nern des BDSiS gewonnenen’ Altpapiersorten nur sehr schlechte Preise erzielt werden,
die teilweise negativ waren oder jedenfalls die eigenen Vermarktungskosten nur unvoll-
kommen deckten. Von Mitte 1994/95 war daher von einem sehr hohen und unkalkulier-
baren Vermarktungsrisiko auszugehen.

Papiervermarktung setzte jedenfalls noch in den Jahren 1994/95 beim Sortierer einen gut
organisierten, ständig mit der Marktbeobachtung beschäftigten Vertrieb und die Bereit-
schaft voraus, kürzfristig Transporte zu den Papierfabriken an unterschiedlichen Standor-
ten durchzuführen. Innerhalb des Saarlandes oder im grenznähen lothringischen Raum
gab es damals kein Papierfabriken; das aus dem Saarland gewonnene Material musste
daher im gesamten Bundesgebiet angedient bzw. nach Frankreich bis in den Raum
Straßburg und an weiter entfernte Orte transportiert werden. Die generell schlechte Ab-
satzlage bedingte darüber hinaus eine hohe Qualität des sortierten Materials.

Herr Linz kann aus Sicht der Unternehmer die im Beweisbeschluss Nr. 63 unter 1. bis 4.
wiedergegebene Darstellung des Gangs der Verhandlungen zwischen der Werkleitung
des BDSiS und den Unternehmern über eine Beteiligung des BDSiS an den seit Mitte
1994 erzielten Papiervermarktungserlösen als richtig bekunden. Die Punkte 1 bis 4 des
63. Beweisbeschlusses lauten:

1. Der kaufmännische Bereich des KABV/BDSIS ist erstmals im Frühjahr 1994 darauf
aufmerksam geworden, dass entgegen den früher getroffenen Absprachen das ge-
sammelte Altpapier den von der DSD GmbH benannten Abnahmegarantiegebern ins-
gesamt kostenlos anzudienen, die Vertragspartner des BDSiS dazu übergegangen
waren, Altpapier auf eigene Rechnung zu vermarkten. Dies geschah bei einem Tref-
fen zwischen Frau Molter und Herrn Linz und Vertretern des von der DSD GmbH be-
nannten Abnahmegarantiegebers, der Intersehro GmbH Südwest, bei dem es um die
Forderung der Intersehro ging, wegen der schlechten Altpapierpreise Zuzahlungen
für die Abnahme von Altpapier zu leisten. Zu diesem Treffen waren auch Mitarbeiter
des BDSiS hinzugezogen worden, weil seitens der Abfuhrunternehmer ursprünglich
die Absicht bestand, diese Zuzahlungen auf den BDSiS abzuwälzen.
372

Seit Mitte 1994 haben dann Verhandlungen über eine Beteiligung des BDSiS:an den
Erlösen aus der Altpapiervermarktung sowohl mit Herm Linz und Frau Molter als Be-
treiber von Sortieranlagen als auch - im Rahmen der jour fixe BDSiS — mit den ande-
ren Abfuhrunternehmern stattgefunden. Diese wurden von Herrn Pies federführend
geleitet; assistiert hatte ihm Frau Spengler-Raab.

2. Damals hatte sich der Kaufmännische Bereich des KABV/BDSiS zur Vorbereitung auf
diese Verhandlungen sowohl bei einigen Papierfabriken als auch bei der DSD GmbH
über die Möglichkeiten einer Eigenvermarktung der 75 %-Quote des sog. "kommuna-
len" Altpapiers sachkundig gemacht. Es gingen aber nur Angebote ein, die entweder
eine Abnahmegarantie zum Nulltarif für die gesamte Dauer des Vertrags mit der DSD
GmbH (so das Angebot von Intersehro Südwest sowie der DSD GmbH über eine Pa-
pierfabrik im Raum Mayen bzw. der GesPaRes-mbH) sicherstellten oder schwanken-
de Tagespreisen mit dem Risiko nicht kostendeckender oder sogar negativer Preise
beinhalten. Angesichts der Entwicklung der Altpapierpreise in den Jahren 1991 bis
Anfang 1994 wurde damals das Risiko schlechter Altpapierpreise als sehr hoch ein-
geschätzt. In jedem Fali hätte der BDSiS den Hintransport des Altpapiers organisie-
ren und finanzieren müssen.

3. Im jour fixe zwischen Herrn Pies, Mitarbeitern des BDSiS und den Subunternehmern
am 10.06.1994 hatte der Unternehmer Josef Paulus noch besonders darauf hinge-
wiesen, dass es wegen der schwankenden Altpapierpreise für mittelständische Unter-
nehmer völlig unmöglich sei, über zehn Jahre hinweg eine Abnahmegarantie für Alt-
papier zum Nulltarif, d.h. ohne den Vorbehalt von Zuzahlungen durch den BDSIS, ab-
zugeben. An diesem Tag hatte man sich schließlich über die Bildung einer Arbeits-
gruppe geeinigt, die Möglichkeiten einer "saarländischen Lösung" erarbeiten sollte,
welche sich für den BDSiS günstiger stellen würde als das vorliegende Null-Preis-An-
gebot von Intersehro bzw. der DSD GmbH.

4. Der Werkleiter Prof. Dr. Bähr hatte angeordnet, dass die Subunternehmer des BDSiS
ihre Eigenvermarktung des Altpapiers zum 01.09.1994 einzustellen hätten und von
dann an eine Beteiligung des BDSiS an den erzielten Erlösen sicherzustellen sei. Im
September 1994 (vermutlich am 20.09.1994) ist dann mit den saarländischen Sortie-

‚rern eine Lösung ausgearbeitet worden, die Grundlage eines von Herrn Pies gefertig-
ten Vertragsentwurfs gewesen ist. Dieser für die Laufzeit des DSD-Leistungsvertra-
ges konzipierte Vertrag sah eine völlige Freistellung des BDSiS vom Risiko negativer
oder nicht kostendeckender Preise vor, dafür sollten die Unternehmer eine Vorab-
Vergütung von 60 DMi/to für Vermarktung, Transport zu den Papierfabriken und die
Übernahme des Preisrisikos erhalten. Dieser Vorab wurde anhand von konkreten An-
gaben der Unternehmer über die ihnen bei der Papiervermarktung entstehenden rea-
len Kosten errechnet und umfasste auch noch einen Aufschlag für die Übernahme
des Risikos von Erlösen schlechter als 60 DM/to. Der Mehrerlös wurde im Verhältnis
65:35 zwischen dem BDSiS und den Unternehmen aufgeteilt.

Als Erlös wurden nicht die von den Unternehmern erzielten realen Einnahmen zu
Grunde gelegt, sondern es wurden die gemeldeten In-Put-Zahlen für PPK mit einem
veranschlagten Durchschnittspreis multipliziert, der aus dem nach den Angaben der
Subunternehmer über ihre Einnahmen des Monats August 1994 "geeichten" Preis-
index des Statistischen Bundesamtes für Altpapier D 31 errechnet wurde. Der Index
des Statistischen Bundesamtes wurde damals übereinstimmend als besonders
marktnah bewertet.

Insbesondere kann er bestätigen, dass damals als einzige für den KABV/BDSIS im Raum
stehende Alternative für die dann gefundene "saarländische Lösung” nur die "Null"-Ange-
bote von Intersehro und GesPaRec vorhanden waren.
373

. Die Festlegung des Vorab von 60 DM/to zur Deckung der Vermarktungs- und. Transport-
kosten sowie des Verwertungsrisikos beruhte auf übereinstimmenden und korrekten Kal-
kulationen der Sortierer, die bei den Verhandlungen offen gelegt worden waren. Ur-
sprünglich ist von Seiten der Unternehmer ein höherer Betrag gefordert worden. Der Be-
trag von 60 DM war jedenfalls aus damaliger Sicht keineswegs erhöht, sondern wurde:
von den beteiligten Unternehmern zutreffend als gerade kostendeckend dargestellt.

. Auch die Bindung der veranschlagten Verwertungserlöse an den Preisindex des Statis-
tischen Bundesamtes für Altpapier D 31 war nach der auf Grund der wahrheitsgemäßen
Angaben der Unternehmer vollzogenen "Eichung” des Index - jedenfalls aus damaliger
Sicht - geeignet, eine korrekte und den KABV/BDSIS keineswegs übervorteilende Ab-
schätzung der tatsächlichen Einnahmen aus der Altpapiervermarktung zu ermöglichen.
Eine vollständige Offenlegung der Bücher mit den Aufzeichnungen über die einzelnen
Vermarktungsgeschäfte wäre von den Sortierfirmen gegenüber dem KABV/BDSIS ver-
weigert worden, da sie für diese sowohl vom Arbeitsaufwand her gesehen als auch aus
betrieblichen Gründen unzumutbar gewesen wäre.

. Bei einer den Anforderungen der DSD genügenden und die Marktfähigkeit des gewonne-

nen Altpapiers sichernden Sortierung der erfahrungsgemäß stark verschmutzten PPK-
Fraktion aus den Papiercontainern des BDSiS fallen im Durchschnitt rd. 10 Gewichts-%
Störstoffe an, die nur noch als Abfall entsorgt werden können. Bei einer am Gewicht des
In-Puts orientierten Veranschlagung der Vermarktungserlöse muss daher diese 10 %-
Quote zunächst in Abzug gebracht werden.

. Der in den Subunternehmerverträgen des Jahres 1992 ausgehandelte Preis für das Ein-
sammeln und Sortieren der PPK-Fraktion aus den Depotcontainern belief sich auf
215 DMito Input (netto); er wurde 1994 anlässlich der Umstellung der Subunternehmer-
verträge auf die von der DSD GmbH durchgesetzten Preissenkungen und das von ihr
eingeführte System der einwohnerbezogenen Preis-Mengen-Staffeln auf maximal 200
DMito abgesenkt und ist dann zur Anpassung an die Preissenkungen des
2. Zusatzvertrages rückwirkend vom 01.01.2000 für die Onyx-Gruppe weiter auf 197,50
DM gekürzt worden, wobei Mehrmengen über 60 kg/Einwohner nicht mehr vergütet wer-

den.

Diese Preise beruhen auf Kalkulationen, die eine Verhandlungsgruppe saarländischer
Abfuhrunternehmer unter Federführung von Herrn Linz (Mitglied der Gruppe war aber
u.a. auch Herr Josef Paulus) im Frühsommer 1992 gegenüber dem KABV offen gelegt
und glaubhaft gemacht hatte. Berücksichtigt man, dass in diesem Preis allein Sortierkos-
ten in einer Größenordnung von bis zu 110 DM/to Input enthalten sind, so ist dieses Ent-
gelt gerade so eben kostendeckend.

Durch Einvernahme des Zeugen

Herrn Manfred Linz

Beschlossen in der 32. Sitzung am 6. März 2003
Für die Richtigkeit

Im Auftrag

dd n Reiter)
374

„Bähr-Untersuchungsausschuss“
12. Wahlperiode

Saarbrücken, den 12.03.2003

Fünfundsechzigster Beweisbeschluss

‚des „Bähr-Untersuchungsausschusses“

Es soll Beweis erhoben werden über Nachteile für den Gebührenzahler seit 1992 durch ver-
tragliche Gestaltungen zwischen dem KABV/EVS bzw. seinen Tochter- und Beteiligungs-
unternehmen durch Verträge mit Dritten und Verantwortlichkeiten hierzu.

Durch Beiziehung des von der GKE in Auftrag gegebenen so genannten "Bayer-Gutachtens"
im Hinblick auf die Abrechnungen der Containerwerft Ruf.

Beschlossen in der 33. Sitzung am 12. März 2003
Für die Richtigkeit -

Im Auftrag

iter)
375

„Bähr-Untersuchungsausschuss“
12. Wahlperiode

Saarbrücken, den 20.03.2003

Sechsundsechzigster Beweisbeschluss

des „Bähr-Untersuchungsausschusses“

Es soll Beweis erhoben werden über Nachteile für den Gebührenzahler seit 1992 durch ver-
tragliche Gestaltungen zwischen dem KABV/EVS bzw. seinen Tochter- und Beteiligungs-
unternehmen durch Verträge mit Dritten und Verantwortlichkeiten hierzu,

insbesondere über die Umstände der Papiersortierung und vermarktung seit 1992

durch Einvernahme des Zeugen Manfred Linz.

Beschlossen in der 34. Sitzung am 20. März 2003
Für die Richtigkeit

Im Auftrag

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(Dr. Rajfhnärd Schwickert)
376

„Bähr-Untersuchungsausschuss“
- 12. Wahlperiode

Saarbrücken, den 20.03.2003

Siebenundsechzigster Beweisbeschluss

des „Bähr-Untersuchungsausschusses“

Folgende Schriftstücke werden zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht:
- Schreiben des Verbandsvorstehers des KABV an Firma Onyx Umweltschutz vom
06.03.1992 (Seite 1)

- Schreiben des Verbandsvorstehers des KABV an Firma Onyx Umweltschutz vom
03.04.1992.

Beschlossen in der 34. Sitzung am 20. März 2003
Für die Richtigkeit

Im Auftrag

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(Dr. Reinhard Schwickert)
377

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