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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übersicht der Untersuchungsausschüsse“
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Weiter heißt es in dem Vermerk des Zentraleinkaufs vom 11.12.1995: „Bei den 5 Bietern muss es sich um Anbieter handeln, die nach objektiven und sachlichen Kriterien am geeignetsten sind, vorgenannte Leistung zu erbringen und von denen ein wirt- schaftliches Ergebnis erwartet werden kann. Nachfolgende Kriterien wurden festgelegt: der Anbieter muss aus eigenen Mitteln die Leistungserbringung gewährleisten können der Anbieter darf keine Leistungen für den Betrieb für das Duale System im Saarland über die Einsammlung von Glas und Papier im Rahmen des Dualen Systems selbst erbringen der Anbieter sollte in seiner Unternehmensgröße zu der zu vergebenden Leistung passen (Mit- telstandsförderung). Es sollte hierbei darauf geachtet werden, dass der potentielle spätere Vertragspartner einen für den Betrieb für das Duale System im Saarland entsprechenden Ge- genpart darstellt. Dies erscheint deswegen notwendig, da die Leistungserbringung aus Einzel- aufträgen besteht, deren Leistungsumfang nicht unbedingt immer absolut klar ist und die teil- weise auch auf Stundenbasis aufgeführt werden. Sollte es im Zuge des Vertrages zu Unstim- migkeiten kommen, sollte der Betrieb für das Duale System im Saarland gegenüber dem Auf- tragnehmer eine stärkere Position vertreten können, um entsprechend auf die Leistungser- bringung einwirken zu können. der Anbieter sollte, sofern er im Rahmen der Abfallentsorgung oder im Rahmen des Dualen Systems bisher tätig war, seitens des Betriebes für das Duale System im Saarland und des KABV für unbedenklich gehalten werden. über den Anbieter muss eine Wirtschaftsauskunft vorliegen, die eine Beauftragung zulässt. Eine entsprechende Auskunft wurde von allen Teilnehmern eingeholt." 48
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Sodann wurden zu den einzelnen Teilnehmern Feststellungen ausgeführt: "Edelhoff Entsorgung Süd GmbH & Co (...) Die Größe des Unternehmens kann hier als eventueller Nachteil aufgeführt werden. Bei Unstimmigkeit im Zuge des Vertrages kann davon ausgegangen werden, dass der Betrieb für das Duale System im Saarland keinen Einfluss auf den Auftragnehmer ausüben kann und eher den schwächeren Part der Vertragsparteien einnimmt. (...) öpro-recyclinganlagen-GmbH (...) Dieser Antragsteller sollte in die engere Wahl genommen werden. (...) Huber & Presser GmbH (...) Seitens des Mitarbeiters von Bereich I wurden Bedenken geäußert, dass die Firma Huber und Presser stets eine einwandfreie und satzungs- bzw. gesetzeskonforme Abfallentsorgung durchgeführt hat. (...) A.S.S. (…) Dieser Antragsteller sollte in die engere Wahl genommen werden. WUD GmbH (...) Die Firma WUD hat in Wadgassen ein Faltblatt verteilt, mit dem sie in Konkurrenz zum Betrieb für das Duale System im Saarland getreten ist, indem sie in der PPK-Fraktion gegen die Depotcontainersammlung und für ein Hol-System geworben hat, das sie gleichzeitig ange- boten hat. Der Antragsteller sollte von der Teilnahme ausgeschlossen werden, da hier offensichtlich wi- dersprüchliche Interessen bestehen.“ 49
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - In seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss am 5.6.2002 erklärte der Zeuge Pies, Leiter des Kaufmännischen Bereichs des KABV, dass diese Begründung nicht der Wahrheit entsprach. Tatsächlicher Grund für den Ausschluss sei nicht die 1992 durchgeführte Flugblatt- aktion gewesen. Vielmehr habe es "Unregelmäßigkeiten seitens der Firma Desgranges gege- ben, als Herr Morschett dort Betriebsleiter gewesen sei". Herr Frübes habe als Inhaber einer Firma, bei der Morschett Betriebsleiter war, ein „riesen“ Verfahren gehabt. Hierbei habe die Steuerfahndung Manipulationen der Firma mit Gebührenmarken festgestellt. Herr Morschett sei insoweit auch Beschuldigter gewesen. „Gerhard Speicher Transporte (...) Dieser Antragsteller sollte in die engere Wahl genommen werden. Spedition Harry Ruf, bzw. Transporte H. Ruf GmbH Die eingeholte Wirtschaftsauskunft lässt eine Auftragserteilung zu. (...) Dieser Antragsteller sollte in die engere Wahl genommen werden. Der Antragsteller ist da- rauf hinzuweisen, dass er nur für ein Unternehmen anbieten kann. VERESA GmbH (...) Der Antragsteller ist als Papierverwerter im Rahmen des Dualen Systems tätig. Es ist hierbei auf die mögliche Interessenkollision hinzuweisen, zumal die Leistungserbringung wahrscheinlich nicht durch die VERESA selbst, sondern durch die Firma Onyx erfolgen wird, die als Anbieter auszuschließen wäre. (...) 50
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Ergebnis: Der Zentraleinkauf schlägt folgenden Bieterkreis vor, der angefragt werden sollte: - öpro-recyclinganlagen-GmbH - A.S.S. - Gerhard Speicher Transporte - Spedition Harry Ruf bzw. Transporte H. Ruf GmbH - Techno Stahl Verarbeitung GmbH" Zu den ausgewählten Firmen steht auf Grund der Untersuchungen des Landeskriminalamtes im Strafverfahren gegen den Unternehmer Ruf sowie des Untersuchungsausschusses folgen- des fest: Öpro Recyclinganlagen GmbH Faktisch geleitet wurde die Firma zu diesem Zeitpunkt vom Zeugen Mai. Dieser sagte in sei- ner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss am 11.09.2002 aus: "Insofern möchte ich meine letzte Aussage, die ich hier getätigt habe, dahingehend korrigie- ren, dass die Ausschreibung seinerzeit bezüglich der Depotcontainerwerft mit Herrn Ruf zu- sammen – sagen wir einmal – abgestimmt wurde. (...) Herr Ruf ist eigenständig auf mich zugekommen und hat mir gesagt, er wüsste, dass wir an der Ausschreibung beteiligt sind. (...) Im Grunde genommen ist es so gewesen, dass die Preis- gestaltung Herrn Ruf mehr oder weniger oblag." A.S.S. Eigenbetriebe Der Zeuge Deimling, damals Leiter der A.S.S. Eigenbetriebe, hat eine Absprache mit Herrn Ruf bei der Ausschreibung der Depotcontainerwerft bestritten. Er konnte sich auf Nachfrage des Untersuchungsausschusses nicht daran erinnern, wer die Kalkulation für die angebotenen Preise durchgeführt hat. Er vermochte sich auch nicht daran erinnern, welche Mitarbeiter der A.S.S. für die Durchführung einer Kalkulation in Frage gekommen wären. 51
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Die Depotcontainerwerft wurde mit Vertrag vom 25.03.1996 an die Firma Spedition Harry Ruf vergeben. Ausweislich einer Rechnung vom 03.05.1996 war die A.S.S. spätestens zu die- sem Zeitpunkt als Subunternehmer der Firma Transporte H. Ruf GmbH mit der Betreibung der DC-Werft im Raum Stadt Saarbrücken und Kleinblittersdorf betraut. Der Zeuge Pies, damals Kaufmännischer Leiter des KABV, hat in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss auf die Frage nach der Vergabe der Depotcontainerwerft an die ASS darauf verweisen, dass er zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr beim KABV tätig ge- wesen sei. Nach seinen eigenen Angaben fand der Wechsel zum 01.11.1996 statt. Auf den Vorhalt, dass die ASS schon im Mai 1996 erste Rechnungen an den KABV/BDSiS gestellt hatte, antwortete der Zeuge Pies: "Die Rechnungen bekomme ich doch nicht.(...) Das ist mir neu. (...) Der (Vorgang) ist neu, ja." (...) "Das war mit uns nicht abgestimmt. (...) Das hat man irgendwann später erfahren. (...) Das weiß ich heute nicht mehr. Ich bin ja dann weggegangen. – War das 1996 oder noch 1997?" Der Zeuge Rau, damals Mitarbeiter des Zeugen Pies, erinnerte sich in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss am 20.6.2002 hierzu: "Ich weiß, es gab das Gespräch über die Leistungen der Stadt Saarbrücken selbst in ihrem Stadtgebiet und dass die ASS Interesse bekundet hat, das direkt zu machen. (...) Das war, glaube ich, schon als wir Richtung Vertrag mit der Firma Ruf gingen. (...) Die müssen sich mit der Firma Ruf in Verbindung gesetzt haben, dass dann halt in dem Verband über den Pies gemacht haben, dass das in der Richtung geht. Es wurde mir auch mitgeteilt, dass irgend- wann auch Leistungen von der ASS erbracht werden, die halt ihre Container in Saarbrücken selber ..., die auch die Auswahl der Container in Saarbrücken gemacht haben im Ausschuss, die darauf hingewirkt haben, dass die als Landeshauptstadt das Recht haben, ihre eigenen Container auszusuchen, also den Typ, dass die auch die Wartungen durchführen wollten. (Auf die Frage nach der Mitteilung:) Das müsste eigentlich kurz nach dem Vertrag gewesen sein. (...) Da wurde mir mitgeteilt, dass es auch Lieferscheine und Leistungen gibt, die von der ASS erbracht wurden, also nicht nur von Ruf selbst. (...) Von Herrn Pies. (...) Wenn ich 52
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - mich recht erinnere, wurden die Lieferscheine bei der ASS geschrieben. Die haben also die Leistungen erbracht. Das war dann halt Bestandteil der Rechnung Ruf." "Es kann auf keinem Fall sein, dass er (Pies) es nicht gewusst hat. Es ergaben sich natürlich, dass die ASS das erbracht hat, auch abklärende Gespräche über einzelne Leistungen, die die erbracht haben. (...) Es gab bei Großcontainern beispielsweise einen Diskussionspunkt; dar- an kann ich mich konkret erinnern – mit der ASS, weil uns der Werkleiter oder der zuständige kaufmännische Sachbearbeiter angerufen hat, weil er halt (...) Wir haben da hinten nur so ein Ecken gemacht, wollen aber nicht ganz abrechnen. Wo man halt gesagt hat: Im rechten Vier- tel oder halt irgendwo nur auf Fläche begrenzt. Das war nicht irgendwo im nebulösen Hin- terzimmer, wo wir so was besprochen haben, sondern das war ein ganz normales Geschäft. Dass Herr Pies das nicht gewusst haben sollte, kann ich mir nicht vorstellen. So geht eigent- lich nicht ohne den kaufmännischen Leiter." Gerhard Speicher Transporte Ausweislich der vom KABV eingeholten Bonitätsprüfung der Firma Bürgel vom 31.10.1995 war Inhaber der Firma der Zeuge Gerhard Speicher. Die Bonitätsprüfung weist aus: "Fremdes Personal wird nicht beschäftigt; er ist allein tätig. Zu Geschäftszwecken steht ein Lkw zur Verfügung." Im Anschreiben von Herrn Speicher an den KABV für die Ausschreibung vom 16.10.1995 steht: "Seit 01.01.1995 bin ich als Subunternehmer für die Firma Transporte H. Ruf GmbH (...) tä- tig." In seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss am 29. August 2002 sagte der Zeuge Speicher: "Ich bin ausschließlich nur für Herrn Ruf gefahren. (...) Meine Frau. (...) Ihre Mutter ist die Schwester von Herrn Ruf." 53
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Ferner sagte der Zeuge aus, dass er zum Zeitpunkt der Bewerbung kein Containerwaschgerät besessen habe ("Herr Ruf hat eines gehabt."). Er habe ferner denselben Steuerberater gehabt wie Herr Ruf. Im Falle der Übernahme des Vertrages hätte er sämtliches Gerät sowie sämt- liche Flächen anmieten müssen. Eigenes Kapital hierzu habe er nicht gehabt. Wie er die An- gebotspreise kalkuliert habe, konnte der Zeuge nicht mehr erinnern. Techno Stahl Verarbeitung GmbH Zu der von Herrn van Bonn geleiteten Gesellschaft Techno Stahl sagte der Zeuge Mai in sei- ner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss am 11.09.2002: "Ich kenne den Herrn van Bonn persönlich. (...) Ich hatte kein Interesse an der ganzen Ange- legenheit. Ich weiß, wie gesagt, dass Herr Ruf auch auf die Firma Techno Stahl eigenständig zugegangen ist. Das weiß ich wohl. (...) Ich gehe daher davon aus, dass die Sache ähnlich ge- laufen ist, wie bei Öpro Recycling. (...) Ich weiß wohl, dass nachher Herr van Bonn an der Ausschreibung persönlich im Grunde ge- nommen kein Interesse mehr hatte und dass es wahrscheinlich unter den Gesichtspunkten ähnlich gelaufen ist wie bei mir." Spedition Harry Ruf, bzw. Transporte H. Ruf GmbH Obwohl der bereits erwähnte Vermerk des Bereichs Zentraleinkauf vom 11.12.1995 davon spricht, dass 5 Bieter ausgewählt wurden, befanden sich neben der Öpro Recycling GmbH, der A.S.S., der Gerhard Speicher Transporte, der Techno Stahl Verarbeitung GmbH, die bei- den rechtlich selbstständigen Personen Spedition Harry Ruf und Transporte H. Ruf GmbH. Tatsächlich wurden daher nicht 5, sondern 6 Firmen ausgewählt. Der Betroffene Prof. Bähr äußerte im Rahmen seiner Stellungnahme am 20.11.2002, er könne „bis heute" die Einzelhandelsfirma Spedition Ruf und die Transporte Ruf GmbH „nicht so recht“ auseinander halten. Entgegen der Behauptung im Vermerk vom 11.12.1995 war für die Firma Spedition Harry Ruf und die Firma Transporte H. Ruf GmbH keine Wirtschaftsauskunft ausgeholt worden. 54
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - Die Firma Spedition Harry Ruf war Vertragspartnerin des KABV im Rahmenvertrag aus dem Jahr 1992. Ferner war sie vertraglich mit der Einsammlung von DSD-Ware beauftragt. Nach dem Vermerk vom 11.12.1995 war Grundlage der Auswahl u.a. das Kriterium, dass der Anbieter keine Leistungen für den Betrieb für das Duale System im Saarland über die Ein- sammlung von Glas und Papier im Rahmen des Dualen Systems selbst erbringen darf. Die Firma Transporte Spedition Harry Ruf hatte bis zur Bewerbung keine eigene Geschäfts- tätigkeit entwickelt. Wie bereits erwähnt, wurde die Firma Franz Jakoby – Umwelttechnik – im Vermerk vom 11.12.1995 vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, weil "hier eine Firma gegründet wurde, um dem Ausschluss wegen Leistungserbringung über die Einsammlung von Glas und Papier im Rahmen des Dualen Systems zu umgehen". In der Folge hat der kaufmännische Bereich des KABV neben den Firmen Öpro Recycling Anlagen GmbH, A.S.S., Gerhard Speicher Transporte und Techno Stahl Verarbeitung GmbH lediglich die Firma Transporte H. Ruf angeschrieben und zur Abgabe eines Angebots aufge- fordert. Das Landeskriminalamt hat festgestellt, dass die angeschriebene Firma Transporte H. Ruf GmbH kein Angebot abgegeben hat. Die nicht angeschriebene Firma Spedition Harry Ruf hat ein Angebot abgegeben. Diese Vorgänge führten nicht zum Ausschluss im weiteren Verfahren, obwohl diese Tatsache nach Aussage des Zeugen Rau beim KABV festgestellt wurde. Es wurde auf Grundlage der eingegangenen 5 Angebote ein Preisspiegel erstellt. Gemäß Preisspiegel war die Firma Sped- ition Harry Ruf, die nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert worden war, die billigste Bieterin mit einer Summe von 893.121 DM. In der Sitzung des Werksausschusses BDSiS vom 13.03.1996 beschloss der Werksausschuss die Vergabe der Betreibung der DC-Werft an den Mindestbietenden aus der beschränkten Ausschreibung, die Spedition Harry Ruf, zu den Einheitspreisen seines Angebotes vom 24.01.1996. Weiter heißt es in dem entsprechenden Beschluss: 55
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - "Unter Zugrundelegung der angebotenen Einheitspreise errechnet auf Grund der für 1996 angenommenen Stückzahlen ein Jahresauftragsvolumen nach Prüfung von ca. 893.121 DM per anno." Dass die Firma Spedition Harry Ruf ausgewählt wurde, obwohl sie nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert worden war, wurde weder in der Sitzungsvorlage noch –ausweislich des Proto- kolls- in der Sitzung des Werksausschusse hingewiesen. Aus diesen Unterlagen war auch für die Mitglieder des Werksauschusses nicht erkennbar, welche Unternehmen sich noch bewor- ben hatten und mit welchen Argumenten sie ausgeschlossen worden waren. Am 25.03.1996 wurde zwischen dem BDSiS und der Spedition Harry Ruf dann der Rahmen- vertrag zur Betreibung der Depotcontainerwerft geschlossen. Der "Bähr-Untersuchungsausschuss" hat stichprobenartig einzelne Preise des Vertrages unter- suchen lassen (35. Beweisbeschluss vom 25.09.2002): Der Sachverständige Dipl.-Ing. Günther Kienitz aus Köln untersuchte im Sachverständigen- gutachten vom 29.10.2002 die Angemessenheit und Marktüblichkeit der Preise, die im Rah- menvertrag zwischen der Firma Spedition Harry Ruf und dem BDSiS vom 25.03.1996 für die Lackierung von Depotcontainern vereinbart wurde. Der Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass der für die Lackierung kalkulierte Einheits- preis nicht angemessen ist und nicht der Marktüblichkeit entspricht, denn bei der Einschal- tung von Spritzlackier- oder Malerbetrieben wären deutlich geringere Kosten angefallen. Der vertragliche Einheitspreis von 700 DM steht insofern nach Ansicht des Sachverständigen auch in einem Missverhältnis zur Leistung. Die auf Seiten des KABV/BDSiS beteiligten Zeugen Pies, Rau, Lauer sowie der Betroffene Prof. Bähr haben eine Kenntnis oder Beteiligung an einem Ausschreibungsbetrug in bezug auf die Vergabe der Depotcontainerwerft im Jahr 1996 bestritten. Der Untersuchungsausschuss hat auf Grundlage des 80. Beweisbeschlusses das Ordnungswid- rigkeitenverfahren beigezogen, welches gegen gegen Harry Ruf wegen Verstoßes gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beigezogen. Hierin teilte die Handwerkskammer des Saarlandes mit: 56
Drucksache 12/965 Landtag des Saarlandes - 12. Wahlperiode - „ (...) dass die Ausführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten im Bereich der Schlosser- und Lackierarbeiten der Eintragung in die Handwerksrolle bedürfen. Die selbstständige Tä- tigkeit von Reparatur- und Wartungsarbeiten setzt die Eintragung im Metallbauerhandwerk voraus, die Ausführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten im Bereich Lackierarbeiten setzt die Eintragung in der Handwerksrolle mit dem Maler- und Lackierhandwerk voraus (...).“ Nach einer schriftlichen Auskunft der Handwerkskammer des Saarlandes in diesem Verfahren sind weder die Firma H. Ruf GmbH noch die Firma Spedition Ruf in die Handwerksrolle für das Metallbauerhandwerk oder das Maler- und Lackierhandwerk eingetragen. In Beantwortung des 1. Beweisbeschlusses des Bähr-Untersuchungsausschusses vom 6. März 2002 hat der EVS folgende Aufwendungen laut Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich des Betriebes für die Containerwerft für die Jahre 1992 bis 1997 mitgeteilt: 1992 304.473,09 DM 1993 3.366.147,31 DM 1994 3.444.141,32 DM 1995 2.538.575,88 DM 1996 4.174.799,16 DM 1997 3.745.044,41 (-522.042 DM Verbrauch Rückstellungen GKE) Summe 17.573.181,17 DM Im Zuge des von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken geführten Ermittlungsverfahrens (05 Js 154/01) wurde auch das Abrechnungswesen der Firma Spedition Harry Ruf beim Betrieb der Depotcontainerwerft untersucht. Im Laufe der Ermittlungen hat das Amtsgericht Saarbrücken auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 11.04.2002 gegen den Unternehmer Harry Horst Ruf wegen des dringenden Tatverdachtes des Betruges zum Nachteil des KABV/BDSiS in 24 Fäl- len mit einer Schadenssumme für das Jahr 1999 von 446.310,46 DM und für das Jahr 2000 von 458.709,16 DM Haftbefehl erlassen. Der Beschuldigte Ruf wurde in Untersuchungshaft genommen, wo er mehrere Monate verblieb. Das Strafverfahren war zum Zeitpunkt der Er- stellung des Abschlussberichtes des Untersuchungsausschusses noch nicht abgeschlossen. 57