Usa.Bericht_14-506.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übersicht der Untersuchungsausschüsse“
Drucksache 14/506 IV. Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Betrachtung der Investitionskosten Der Rechnungshof hat in seiner Prüfungsmitteilung Bilanz gezogen und anhand der Zuwen- dungsanträge eine Betrachtung der Investitionskosten vorgenommen. Hierbei wurden folgen- de Zahlen ermittelt: Investitionskosten für den Gondwanapark (ohne Kosten für Unvorhergesehenes, Finanzierung, Pre Opening) 12,42 Mio. € Baukosten des Verwaltungsgebäudes 8,70 Mio. € ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Summe: 21,12 Mio. € Zuwendungen des Saarlandes zum Gondwanapark 1,98 Mio. € Zuwendungen der IKS zum Gondwanapark 1,72 Mio. € Forfaitierung der Mieteinnahmen 16,60 Mio. € Erweiterung der Forfaitierung 0,95 Mio. € ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Summe: 21,25 Mio. € Er hat festgestellt, dass aufgrund der gewährten Landeszuschüsse in Verbindung mit der überhöhten Forfaitierung der Mieteinnahmen der Eigenanteil des Investors gegen null ten- diert. Der Rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass eine solche Vorgehensweise nicht im Ein- klang mit dem Grundgedanken des Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ steht, demzufolge der Antragsteller sich stets angemessen an der Finanzierung zu beteiligen hat. Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme diese Sichtweise nicht geteilt. Sie weist dar- auf hin, dass sich die Baukosten für das Verwaltungsgebäude auf 10,1 Mio. € erhöht haben und dass der Investor in den nächsten 25 Jahren nicht unerhebliche Instandhaltungskosten tragen müsse. Die Argumentation der Landesregierung vermag den Rechnungshof jedoch nicht zu überzeu- gen. Sie lässt die zwischenzeitlich vom Investor getroffene Aussage außer Acht, wonach die Kosten beim Gondwanapark auf ca. 12 Mio. € sinken werden. Auch berücksichtigt sie nicht die künftigen Mietsteigerungen beim Verwaltungsgebäude, die in einer Größenordnung von 6,7 Mio. € liegen dürften und vom Saarland an den Investor zu zahlen sind, da sie nicht in die Forfaitierung einfließen. Der Rechnungshof geht davon aus, dass Einigkeit darin besteht, dass eine exakte Betrachtung aller Einnahmen und Ausgaben (insbesondere derer zum Betrieb des Gondwanaparks, die hier völlig unberücksichtigt blieben) zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Er bleibt dennoch bei seiner Feststellung, dass der Eigenanteil des Investors gegen null tendiert. - 111 -
Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes V. - 14. Wahlperiode - Zusammenfassung Die Landesregierung hat den Investor des Gondwanaparks direkt und über die Industriekultur Saar GmbH (IKS) auch indirekt in einem bis dahin im Saarland einmaligen Umfang geför- dert, der nach Ansicht des Rechnungshofes weder durch die Zahl der geschaffenen Arbeits- plätze noch in anderer Hinsicht gerechtfertigt ist. Die vertraglichen Grundlagen sind teilweise fehlerhaft, teilweise lückenhaft und wirken sich überwiegend zum Nachteil des Saarlandes aus. Das finanzielle Risiko wurde weitgehend auf das Saarland übertragen. Der Haushalt des Saarlandes wird in den nächsten 25 Jahren direkt oder indirekt (Zuschüsse Infrastrukturmaßnahmen, Zuschüsse Gondwanapark, forfaitierte Miete Verwaltungsgebäude, Mietsteigerungen…) mit einer finanziellen Belastung in der Größenordnung von 44 Mio. € belastet. gez. Plaetrich gez. Albert gez. Schmitt gez. Jacobs gez. Loch begl. Regierungsbeschäftigte - 112 -
Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - PRESSEMITTEILUNG zum Gondwana-Park Der Rechnungshof des Saarlandes hatte Ende 2008 Maßnahmen auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden geprüft und das Ergebnis seiner Prüfung der Landesregierung im Januar 2009 zur Stellungnahme zugeleitet. Gegenstand der Prüfung des Rechnungshofes waren Infrastrukturmaßnahmen im Umfeld des Gondwanaparks, die Errichtung des Gondwanaparks selbst sowie die Sanierung, der Umbau und die Vermietung des hiermit im Zusammenhang stehenden Verwaltungsgebäu- des. Unter Würdigung der Einlassungen der Landesregierung hat der Rechnungshof im August 2009 seine abschließende Entscheidung der Landesregierung mitgeteilt. Aufgrund mehrerer Presseberichte zum Gondwanapark in jüngster Vergangenheit mit teil- weise unzutreffender und unvollständiger Sachverhaltsdarstellung sieht sich der Rech- nungshof nun veranlasst, mit einem Sonderbericht die Abgeordneten des Landtages sowie die Landesregierung zeitnah und umfassend über das Ergebnis seiner Prüfung zu informie- ren. Der Rechnungshof sieht grundsätzlich das Risiko eines defizitären Betriebes des Gondwa- naparks bei Besucherzahlen, die niedriger als die in Wirtschaftlichkeitsberechnungen zugrunde gelegte Zahl von 245.000 Besuchern pro Jahr liegen. Die aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2009 bestätigen den Rechnungshof in seiner Einschät- zung. Der Gondwanapark wurde mit 1,98 Mio. € vom Saarland und weiteren 1,72 Mio. € von der Industriekultur Saar,einer Beteiligungsgesellschaft des Landes, gefördert. Die Förderung der Maßnahme durch das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft liegt zwar über der heute zulässigen Förderquote, ist aber aufgrund einer damaligen, zwischen- zeitlich geschlossenen Regelungslücke rechtlich nicht zu beanstanden. Des weiteren hat der Rechnungshof darauf hingewiesen, dass die vertraglichen Regelungen zu den Rücktritts- und Rückübertragungsrechten zum Teil unverständlich sind und nicht alle Grundstücke umfassen. Eine Halle im Wert von ca. 1,4 Mio. € wurde dem Investor zusammen mit dem zugehörigen Grundstück für 1 € überlassen, ohne dass dies in den Verträgen überhaupt erwähnt wurde. Ganz erhebliche Bedenken hat der Rechnungshof im Zusammenhang mit der Nutzung des ehemaligen Verwaltungsgebäudes, welches zunächst dem Investor übertragen, von diesem gemäß Kostenschätzung für 8,7 Mio. € saniert und dann wiederum vom Saarland für die Dauer von 25 Jahren angemietet wurde. Bei der zunächst geplanten Instandsetzung durch die IKS selbst wären einschließlich der Finanzierung Kosten von ca. 14,5 Mio. € zu erwarten gewesen, wohingegen das Saarland mit der letztlich gewählten Variante 30,2 Mio. € an Miete zahlen muss. Zu diesem Betrag kommen weitere 6,7 Mio. € in Form zu erwartender Mietsteigerungen hin- zu, so dass letztlich 36,9 Mio. € Miete zu zahlen sein werden. - 113 -
Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Der Rechnungshof hat grundsätzliche Bedenken gegen den Mietvertrag über 25 Jahre, da dieser dem Investor ein Kreditvolumen von 17,6 Mio. € erschließt, obwohl für die Gebäude- instandsetzung lediglich 8,7 Mio. € hätten abgedeckt werden müssen. Die Landesregierung hat damit ein erhöhtes Risiko übernommen, ohne dass dies notwendig war. Demzufolge wurde letztlich nicht nur die Baumaßnahme sondern auch zusätzlich die Errich- tung des Gondwanaparks indirekt gefördert. Nach Feststellung des Rechnungshofes hat das Land zudem auf alle denkbaren Einreden im Zusammenhang mit dem Mietvertrag verzichtet, unabhängig davon, ob das Mietverhältnis 25 Jahre bestehen bleibt, der Investor in Insolvenz geht, die vereinbarten Rücktrittsrechte akti- viert werden oder das Gebäude unbewohnbar oder zerstört wird. Lediglich für den letzteren Fall wurde eine Gebäudeversicherung abgeschlossen. Auch bei der Berechnung der Höhe des Mietzinses hat der Rechnungshof erhebliche Defizite festgestellt. 2 Die vom Saarland angemietete Gesamtfläche von ca. 13.000 m wird unabhängig von ihrer 2 2 Nutzung mit 8 €/m berechnet, obwohl lediglich ca. 3.000 m als reine Bürofläche genutzt 2 2 werden. Da 3.000 m als sogenannte Fehlfläche belegt sind, 2.500 m Foyer, Flure, Trep- 2 penhäuser und WC-Anlagen ausmachen und ca. 4.500 m für Archive, Lagerräume und Werkstätten genutzt werden, hätte eine gestaffelte Miete zu einer erheblichen Einsparung geführt. Auch wurden Flächen bei der Berechnung der Miete berücksichtigt, die nach einschlägigen Vorschriften als „mietfrei“ einzustufen sind (Zwischenpodeste, Treppenaugen, Treppenläufe, Technikräume etc.). Der Rechnungshof geht davon aus, dass eine gestaffelte Miete zusammen mit einer Kürzung 2 des ohnehin überhöhten Mietpreises von 8 €/m über 25 Jahre zu einer Reduzierung der Miete in zweistelliger Millionenhöhe geführt hätte. Weitere 2,1 Mio. € hätten alleine bei korrekter Mietflächenberechnung eingespart werden können. Auch wurde es versäumt, im Bereich der Außenanlagen erforderliche Sanierungsarbeiten vom Vermieter zu verlangen, so dass hierdurch dem Saarland künftig weitere Kosten entste- hen werden. Ebenso wurden die Instandhaltungskosten für die Elektroinstallation und die Sanitäranlagen nicht dem Vermieter zugeordnet. Letztlich fehlt in dem zwischen dem Saarland und dem Investor abgeschlossenen Mietver- trag der Hinweis auf die unentgeltliche und lastenfreie Rückübertragung des Eigentums nach 25 Jahren, wie es in einer entsprechenden Rahmenvereinbarung ursprünglich vorgesehen war. Hier hat die Landesregierung zwar zugesagt, dem Hinweis des Rechnungshofs nachzuge- hen; die Erfolgsaussichten schätzt der Rechnungshof aber eher gering ein. Abschließend weist der Rechnungshof darauf hin, dass die Gesamtförderung der Maßnahme nicht im Einklang mit dem Grundgedanken des Rahmenplans der Gemeinschaftaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur“ steht, demzufolge der Antragsteller sich stets angemessen an der Finanzierung einer Investition zu beteiligen hat. Der Rechnungshof geht davon aus, dass die Investitionskosten des Investors im vorliegen- den Fall gegen null tendieren. - 114 -
Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Obwohl eine exakte Betrachtung aller Einnahmen und Ausgaben einschließlich der Betriebs- kosten zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist, hält der Rechnungshof den Um- fang der Gesamtförderung weder durch die Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze noch in an- derer Hinsicht für gerechtfertigt. Das Saarland ist ein erhebliches finanzielles Risiko eingegangen und hat durch die Förde- rung des Gondwanaparks, durch die Beteiligung an den Kosten für Infrastrukturmaßnahmen und letztlich durch Mietzahlungen in erheblichem Umfang den Grundstein für die Belastung des Haushaltes des Saarlandes in einer Größenordnung von ca. 44 Mio. € gelegt. Der Rechnungshof hält ein Engagement in dieser Größenordnung nicht für vertretbar. - 115 -
Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Anlage IV Gutachten und ergänzende schriftliche Stellungnahmen der Sachverständigen K., L., Dr. O. und Dr. Sch. im Untersuchungsausschuss (Von einem Abdruck im Rahmen der Landtagsdrucksache wird abgesehen. Die Unterlagen können über die Landtagsverwaltung, Ausschusssekretariat, angefordert und eingesehen werden.) - 116 -