Usa.Bericht_14-506.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übersicht der Untersuchungsausschüsse

/ 116
PDF herunterladen
Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Untersuchungsausschuss „Grube Reden“ 14. Wahlperiode Saarbrücken, den 25.05.2010 Zweiter Beweisbeschluss des Untersuchungsausschusses „Grube Reden“ Es soll im Hinblick auf eine umfassende und vollständige Aufklärung über Art und Umstände der Planung und des Zustandekommens der Infrastrukturmaßnahmen auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden Beweis erhoben werden durch Vorlage aller Unterlagen, Akten, internen Vermerke, Gesprächsnotizen, Vorgänge und Korrespondenzen durch den Landes- rechnungshof des Saarlandes, die dieser im Zusammenhang mit dem Untersuchungsge- genstand, insbesondere mit der Erstellung des Sonderberichtes „Maßnahmen auf dem Ge- lände der ehemaligen Grube Reden“ (PA IV 2/XIX-2-84-92 vom 13.01.2010) sowie seiner Prüfungsmitteilung an die Landesregierung (PA IV 2/XIX-2-84-92 vom 16.01.2009) erstellt und bearbeitet hat. Beschlossen in der 3. Sitzung am 25.05.2010 Für die Richtigkeit Im Auftrag (Dr. Karsten Reich) - 77 -
77

Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Untersuchungsausschuss „Grube Reden“ 14. Wahlperiode Saarbrücken, den 25.05.2010 Dritter Beweisbeschluss des Untersuchungsausschusses „Grube Reden“ Es soll im Hinblick auf eine umfassende und vollständige Aufklärung über Art und Umstände der Planung und des Zustandekommens der Infrastrukturmaßnahmen auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden Beweis erhoben werden über den, in den Punkten A bis G des Einsetzungsbeschlusses des Saarländischen Landtages vom 04.02.2010, Drucksache 14/83, konkretisierten Untersuchungsgegenstand durch Vernehmung des Zeugen Herr Karl Kleineberg (Geschäftsführer der Industriekultur Saar GmbH). Beschlossen in der 3. Sitzung am 25.05.2010 Für die Richtigkeit Im Auftrag (Dr. Karsten Reich) - 78 -
78

Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Untersuchungsausschuss „Grube Reden“ 14. Wahlperiode Saarbrücken, den 07.06.2010 Vierter Beweisbeschluss des Untersuchungsausschusses „Grube Reden“ Es wird Beweis erhoben über Art und Umstände der Planung und des Zustandekommens der Infrastrukturmaßnahmen auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden in den folgen- den Punkten des im Einsetzungsbeschlusses des Saarländischen Landtages vom 04.02.2010, Drucksache 14/83, konkretisierten Untersuchungsgegenstandes: A. Die Umstände des Zustandekommens der Infrastrukturmaßnahmen im Umfeld des „Gondwana-Parks“ auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden B. die Umstände der Errichtung des „Gondwana-Parks“ C. die Umstände der Sanierung, des Umbaus und der Vermietung des Verwaltungs- gebäudes und anderer Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden D. die Umstände der Investorensuche für Aktivitäten auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden E. die Umstände und die Inhalte der Vertragsgestaltung mit dem Investor des „Gond- wana-Parks“ F. die Umstände der Durchführung der abgeschlossenen diesbezüglichen Verträge G. die Umstände der Verlagerung von landeseigenen öffentlichen Dienststellen nach Reden Hierzu sollen die im Folgenden aufgeführten Zeugen vernommen werden: 1. - - - - 2. - - Industriekultur Saar GmbH Herrn Geschäftsführer Bernd Therre Herrn Geschäftsführer Karl Kleineberg Herrn Hartmut Huber , ehemaliger Geschäftsführer der IKS Rechnungshof des Saarlandes Herrn Direktor Titus Loch Herrn Oberrechnungsrat H. 3. Gutachter „A. W. Consulting AG“ - Herrn Geschäftsführer A. W. 4. Gutachter „PricewaterhouseCoopers AG“ - Herrn Wirtschaftsprüfer J. D. - Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. F. S. 5. Gutachter „Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunter- nehmen“ - Frau I. E. - 79 -
79

Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - 6. Landesentwicklungsgesellschaft Saarland mbH - Herrn H.-P. K. 7. Gondwana Invest GbR - Herrn Geschäftsführer K.-P. H. - Herrn Geschäftsführer Matthias Michael Kuhl 8. Landkreis Neunkirchen - Herrn Landrat Dr. Rudolf Hinsberger 9. Gemeinde Schiffweiler - Herrn Beigeordneten M. F. 10. Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft des Saarlandes - Herrn Dr. R. Sch. - Frau A. N. - Frau H. L. - Herrn Dr. A. R. - Herrn Dr. Christian Ege - Herrn Albert Hettrich - Herrn Minister a.D. Hanspeter Georgi 11. Ministerium der Finanzen des Saarlandes - Frau R. G.-W. - Herrn F.-J. Schm. - Herrn Dr. A. S. - Herrn Staatssekretär Gerhard Wack - Herrn Minister Peter Jacoby 12. Staatskanzlei des Saarlandes - Herrn Minister Karl Rauber Beschlossen in der 4. Sitzung am 07.06.2010 Für die Richtigkeit Im Auftrag (Dr. Karsten Reich) - 80 -
80

Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Untersuchungsausschuss „Grube Reden“ 14. Wahlperiode Saarbrücken, den 21.06.2010 Fünfter Beweisbeschluss des Untersuchungsausschusses „Grube Reden“ Der Ausschuss beschließt einstimmig: Es soll im Hinblick auf eine umfassende und vollständige Aufklärung über Art und Umstände der Planung und des Zustandekommens der Infrastrukturmaßnahmen auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden Beweis erhoben werden durch Vorlage folgender Dokumente durch die IKS GmbH: 1. Alle Unterlagen, Akten, internen Vermerke, Gesprächsnotizen, Vorgänge und Kor- respondenzen der IKS GmbH mit dem Investor Matthias Kuhl sowie der beiden Fir- men Gondwana Invest GbR und Gondwana Betriebs GmbH. 2. Alle Unterlagen, Akten, internen Vermerke, Gesprächsnotizen, Vorgänge und Kor- respondenzen der IKS GmbH mit der, die Summe aus dem Darlehensvertrag mit In- vestor Matthias Kuhl finanzierenden Bank, die den entsprechenden Kreditvertrag betreffen sowie den Kreditvertrag selbst. Beschlossen in der 6. Sitzung am 21.06.2010 Für die Richtigkeit Im Auftrag (Dr. Karsten Reich) - 81 -
81

Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Untersuchungsausschuss „Grube Reden“ 14. Wahlperiode Saarbrücken, den 30.06.2010 Sechster Beweisbeschluss des Untersuchungsausschusses „Grube Reden“ Es soll im Hinblick auf eine umfassende und vollständige Aufklärung über Art und Umstände der Planung und des Zustandekommens der Infrastrukturmaßnahmen auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden Beweis erhoben werden über den, in den Punkten A bis G des Einsetzungsbeschlusses des Saarländischen Landtages vom 04.02.2010, Drucksache 14/83, konkretisierten Untersuchungsgegenstand durch die Beauftragung eines Gutachtens zur Überprüfung folgender Fragestellungen: 1. Ist die Höhe der Mietzahlungen, die das Saarland für die Anmietung des Ver- waltungsgebäudes an die Gondwana Invest GmbH zu zahlen hat, im Hinblick auf a. b. c. d. e. das konkret zur Rede stehende Gebäude und dessen Charakter den konkreten Mietpreis pro Quadratmeter die Forfaitierung der Mietzahlungen die Berechnung der Flächen bzw. deren Wertigkeit die Verteilung der Lasten zwischen Mieter und Vermieter, u. a. betreffend Ne- benkosten und Unterhaltungskosten f. die Rückübertragungsmöglichkeit nach Ablauf des Mietvertrages g. die übrigen Konditionen des Mietvertrages angemessen, sowohl im Sinne der Ortsüblichkeit der Miete, im Sinne der Marktüb- lichkeit der Renditeerwartung wie auch in der Gesamtsicht? 2. Steht die Förderung des Gondwana-Parks (Gondwana Invest GbR, Gondwana Be- triebsgesellschaft) durch das Saarland und die landeseigene Industriekultur Saar GmbH (IKS) unter Berücksichtigung des inneren Zusammenhangs folgender Sach- verhalte, im Einzelnen wie auch im Ganzen: a. der Infrastrukturmaßnahmen auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden in Höhe von ca. 3.020.000 Euro b. der direkten Zuwendungen von 3.700.000 Euro für die Errichtung des Projekts aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt- schaftsstruktur“ c. des Verkaufs des Grundstücks zum symbolischen Preis von 1 Euro ein- schließlich der kostenfreien Übertragung der Bestandshalle mit ange- schlossenem Bürokomplex (ehem. Standort des Biodokumentationszentrums) d. der Kreditvergabe durch die IKS im Rahmen einer Zwischenfinanzierung von 8.000.000 Euro zu einem Zinssatz von 0,2 Prozent über den Konditionen, die die IKS selbst erhalten hat e. der finanziellen Verpflichtungen des Landes aus der Rahmenvereinbarung und dem konkreten Mietvertrag über das Verwaltungsgebäude - 82 -
82

Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - f. der Forfaitierung der Mietzahlungen, einschließlich der entsprechenden Kon- ditionen im Mietvertrag g. der Anmietung von Ausstellungsgegenständen im Rahmen der „Best of Na- ture“-Ausstellung i.H.v. 500.000 Euro h. einer Teilnutzung bestimmter Ausstellungsgegenstände dieser Ausstellung im Gondwana-Park, sofern erfolgt in Einklang mit beihilferechtlichen Vorschriften, insbesondere den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union betreffend? 3. Hätte das Projekt (Verkauf und Rückmietung des Verwaltungsgebäudes) europaweit ausgeschrieben werden müssen? 4. Wäre im Hinblick auf die unter Nr. 2 genannten Maßnahmen einzeln oder im Zusam- menhang über die Bundesregierung eine vorherige Anmeldung des Vorhabens bei den zuständigen Dienststellen der EU-Kommission angezeigt, rechtlich geboten oder zwingend erforderlich gewesen? 5. Entspricht das Verfahren der Aufgliederung und Kumulierung der verschiedenen Maßnahmen nach Nr. 2 im Einzelnen wie im Ganzen den Vorschriften der Europäi- schen Transparenzrichtlinie 2006/111/EG? 6. Welche möglichen Konsequenzen hätte das Ergebnis einer Prüfung der För- derentscheidungen durch die EU-Generaldirektion Wettbewerb, nach dem einzelne Förderungen ganz oder zum Teil entgegen beihilferechtlichen Bestimmungen erfolgt wären, für den Investor und das Land? Die Beantwortung der Fragestellungen soll durch eine doppelte Begutachtung folgender Sachverständiger erfolgen: zu Ziffer 1 : G. K. von der Dr. Dornbach Revision GmbH, Fort Malakoff Park, Rheinstraße 4 N, 55116 Mainz und B. L. von der ÖPP Deutschland AG, Mauerstraße 79, 10117 Berlin zu den Ziffer 2 - 6: RA Dr. M. Sch. (Berlin/Brüssel), Bastion Tower, 20 th Floor, 5 Place Champ de Mars, B 1050 Brüssel und Dr. O. O., Mendelsohnstr. 87, 60324 Frankfurt am Main. Beschlossen in der 7. Sitzung am 30.06.2010 Für die Richtigkeit Im Auftrag (Dr. Karsten Reich) - 83 -
83

Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Untersuchungsausschuss „Grube Reden“ 14. Wahlperiode Saarbrücken, den 27.09.2010 Siebter Beweisbeschluss des Untersuchungsausschusses „Grube Reden“ Es soll im Hinblick auf eine umfassende und vollständige Aufklärung über Art und Umstände der Planung und des Zustandekommens der Infrastrukturmaßnahmen auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden Beweis erhoben werden über den, in den folgenden Punkten des Einsetzungsbeschlusses des Saarländischen Landtages vom 04.02.2010, Drucksache 14/83, konkretisierten Untersuchungsgegenstand: A. B. C. D. E. F. G. die Umstände des Zustandekommens der Infrastrukturmaßnahmen im Umfeld des „Gondwana-Parks“ auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden die Umstände der Errichtung des „Gondwana-Parks“ die Umstände der Sanierung, des Umbaus und der Vermietung des Verwal- tungsgebäudes und anderer Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen Grube Re- den die Umstände der Investorensuche für Aktivitäten auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden die Umstände und die Inhalte der Vertragsgestaltung mit dem Investor des „Gondwa- na-Parks“ die Umstände der Durchführung der abgeschlossenen diesbezüglichen Verträge die Umstände der Verlagerung von landeseigenen öffentlichen Dienststellen nach Reden. Hierzu sollen zusätzlich folgende Zeugen vernommen werden: 1. Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft des Saarlandes: a. Frau Alexandra Brutsch b. Herr Hans-Josef Scheidt 2: Ministerium der Finanzen des Saarlandes: a. Frau Petra Kutsch b. Herr Reinhold Schütz Beschlossen in der 10. Sitzung am 27.09.2010 Für die Richtigkeit Im Auftrag (Dr. Karsten Reich) - 84 -
84

Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Untersuchungsausschuss „Grube Reden“ 14. Wahlperiode Saarbrücken, den 08.11.2010 Achter Beweisbeschluss des Untersuchungsausschusses „Grube Reden“ Es soll im Hinblick auf eine umfassende und vollständige Aufklärung über Art und Umstände der Planung und des Zustandekommens der Infrastrukturmaßnahmen auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden Beweis erhoben werden über den, in den folgenden Punkten des Einsetzungsbeschlusses des Saarländischen Landtages vom 04.02.2010, Drucksache 14/83, konkretisierten Untersuchungsgegenstand: A. B. C. D. E. F. G. die Umstände des Zustandekommens der Infrastrukturmaßnahmen im Umfeld des „Gondwana-Parks“ auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden die Umstände der Errichtung des „Gondwana-Parks“ die Umstände der Sanierung, des Umbaus und der Vermietung des Verwal- tungsgebäudes und anderer Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen Grube Re- den die Umstände der Investorensuche für Aktivitäten auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden die Umstände und die Inhalte der Vertragsgestaltung mit dem Investor des „Gondwa- na-Parks“ die Umstände der Durchführung der abgeschlossenen diesbezüglichen Verträge die Umstände der Verlagerung von landeseigenen öffentlichen Dienststellen nach Reden. Hierzu soll der zusätzliche Zeuge Minister a. D. Stefan Wilhelm Mörsdorf vernommen wer- den. Beschlossen in der 12. Sitzung am 08.11.2010 Für die Richtigkeit Im Auftrag (Dr. Karsten Reich) - 85 -
85

Drucksache 14/506 Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Anlage II Geheimschutzordnung für die Verfahrensweise des Untersuchungsausschusses „ Art und Umstände der Planung und des Zustandekommens der Infrastrukturmaßnah- men auf dem Gelände der ehemaligen Grube Reden“ des Landtages des Saarlandes - 14. Wahlperiode - 1 des Landtages des Saarlandes - 14. Wahlperiode - 2 § 1 - Anwendungsbereich § 2 - Verantwortung und Zuständigkeit § 3 - Begriff der Verschlusssache § 4 - Grundsätze § 5 - Geheimhaltungsgrade § 5 a - Private Geheimnisse § 6 - Bestimmung und Änderung der Geheimhaltungsgrade § 7 - Kennzeichnung und Vervielfältigung von VS § 8 - Kenntnis von und Zugang zu VS § 9 - Behandlung von VS in Ausschüssen § 10 - Behandlung von VS in den Sitzungen des Landtages § 11 - Aufbewahrung, Verwaltung und Vernichtung der VS § 12 - Weitergabe von VS innerhalb des Landtages § 13 - Mitnahme von VS § 14 - Kenntnis Unbefugter und Verlust von VS § 15 – Ergänzende Bestimmungen für die Arbeit des Untersuchungsausschusses 1 ) In Anlehnung an die Geheimschutzordnung für die Verfahrensweise des I. Untersuchungsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin – 10. Wahlperiode (Fundstelle: Härth, Wolfgang, Kommentar zum Gesetz über die Untersuchungsausschüsse, 3. Auflage, Berlin 1989, Anlage 2 zu § 7), die Geheimschutzordnung des Deut- schen Bundestages (Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, Anlage 3) und die Empfehlungen von Vet- ter in: Vetter, Joachim, Verfassungsrechtliche Grenzen der Beweiserhebung parlamentarischer Untersuchungs- ausschüsse, DöV 1987, S. 426 (433 f.) 2 ) In Anlehnung an die Geheimschutzordnung für die Verfahrensweise des I. Untersuchungsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin – 10. Wahlperiode (Fundstelle: Härth, Wolfgang, Kommentar zum Gesetz über die Untersuchungsausschüsse, 3. Auflage, Berlin 1989, Anlage 2 zu § 7), die Geheimschutzordnung des Deut- schen Bundestages (Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, Anlage 3) und die Empfehlungen von Vet- ter in: Vetter, Joachim, Verfassungsrechtliche Grenzen der Beweiserhebung parlamentarischer Untersuchungs- ausschüsse, DöV 1987, S. 426 (433 f.) - 86 -
86

Zur nächsten Seite