Dringende Geschäfte

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Drucksache 18 / 10              101 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 30. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. November 2016) und                               Antwort Dringende Geschäfte Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                        Antwort zu 1: Hinsichtlich der öffentlichen Spielplät- Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            ze wird zwischen den anrechenbaren* und den nicht anre- chenbaren Spielplätzen unterschieden. Die Anzahl der Frage 1: Wie viele städtische Spielplätze gibt es in                  öffentlichen Spielplätze insgesamt und die Anzahl der Berlin? Wie verteilen sich diese auf die Bezirke?                          anrechenbaren Spielplätze jeweils pro Bezirk sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Bezirk                                                  Spielplätze insgesamt                     anrechenbare Spielplätze Mitte                                                                 255                                        234 Friedrichshain-Kreuzberg                                              183                                        179 Pankow                                                                218                                        213 Charlottenburg-Wilmersdorf                                            126                                        120 Spandau                                                               113                                        100 Steglitz-Zehlendorf                                                   139                                        139 Tempelhof                                                             166                                        152 Neukölln                                                              137                                        136 Treptow-Köpenick                                                      147                                        133 Marzahn-Hellersdorf                                                   137                                        134 Lichtenberg                                                           138                                        133 Reinickendorf                                                          78                                         78 gesamt                                                              1.837                                       1.751 * Angerechnet auf die Versorgung mit öffentlichen Spielflächen werden alle Spielflächen, die vom Land Berlin unterhalten werden und die innerhalb von Versorgungsbereichen oder in zumutbarer Entfernung liegen. Versorgungsbereiche sind Wohngebiete mit einem max. Durchmesser von 2 km (Innenstadt) bis 3,5 km (Außenbezirke), die anhand von Verkehrsbarrieren (Hauptstraßen, Bahntrassen, Gewässer), wechselnder Bau- und Nutzungsstruktur abgegrenzt werden. Pädagogisch betreute Spielflächen werden angerechnet, wenn sich die Gesamtfläche im Eigentum Berlins befindet, unabhängig von der Trägerschaft (öffentlich, privat) und den Öffnungszeiten. Zeitweise nutzbare Anlagen sind anrechenbar, wenn mindestens halbjährlich von Frühjahr bis Herbst eine tägliche Vollnutzung möglich ist. Spielanlagen auf Schulhöfen werden angerechnet, wenn ihre Benutzung außerhalb der Schulzeit gesichert ist. Nicht angerechnet werden grundsätzlich die Waldspielplätze und die als Kinderbauernhöfe geführten Anlagen. Informationen zum Bestand öffentlicher Spielplätze                        Angaben zur Anzahl öffentlicher Spielplätze je Bezirk finden sich darüber hinaus im Internetauftritt der Senats-                 können der dort verlinkten Download-Datei entnommen verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt:                                werden: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen                    http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen /kinderspielplaetze/de/daten_fakten/index.shtml                            /kinderspielplaetze/de/daten_fakten/downloads/ausw_38. pdf Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode                                                            Drucksache 18 / 10 101 Die Verteilung der Spielplätze kann mithilfe der über   Anlagen und Grünzüge gehören, davon sind ca. 5.300 ha den Internetauftritt einsehbaren digitalen Karte „Grünan-   gewidmete öffentliche Grün- und Erholungsanlagen (ein- lagenbestand Berlin (einschließlich der öffentlichen        schließlich Kinderspielplätze). Spielplätze)“ nachvollzogen werden (die Flächen der Grünanlagen lassen sich bei Bedarf ausblenden):                  Im Berliner Grünflächeninformationssystem (GRIS) http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen     wird die Objektart "Grünanlage" nicht weiter in Unterka- /kinderspielplaetze/de/karte/index.shtml bzw.               tegorien (z.B. Parkanlage, Grünzug, wohnungsnahe Grünanlage, Stadtplatz) differenziert. Die genaue Anzahl der Parkanlagen für ganz Berlin oder einzelne Bezirke Frage 2: Wie viele dieser Spielplätze verfügen über     lässt sich daher mit angemessenem Aufwand nicht ermit- ein allgemein zugängliches WC?                              teln. Antwort zu 2: Bei der Senatsverwaltung für Stadtent-         Die flächenmäßige Verteilung auf die Bezirke ist der wicklung und Umwelt wird keine Statistik über allgemein     folgenden Tabelle zu entnehmen: zugängliche WC-Angebote auf öffentlichen Spielplätzen geführt.                                                        Bezirk                  Grün- und Erholungsanlagen (einschl. Spielplätze)* Die Bereitstellung von öffentlichen Toiletten auf öf-                                              ha fentlichen Spielplätzen oder im nahen Umfeld von diesen         Mitte                                 552 ist keine gesetzliche Pflichtaufgabe der für die Pflege,        Friedrichshain-                       207 Unterhaltung und Entwicklung der Spielplätze zuständi-          Kreuzberg gen bezirklichen Fachämter. Der Senatsverwaltung für            Pankow                                524 Stadtentwicklung und Umwelt ist aber bekannt, dass von          Charlottenburg-                       519 den Straßen- und Grünflächenämtern (SGÄ) der Bezirke            Wilmersdorf trotzdem in geringem Umfang solche Angebote vorgehal-           Spandau                               568 ten bzw. organisiert werden, z.B. im Rahmen von Pacht- verträgen. Eine genaue Übersicht dazu liegt zuständig-          Steglitz-                             492 keitshalber nicht vor.                                          Zehlendorf Tempelhof                             243 Zur Barrierefreiheit der von den Bezirken angebote-         Neukölln                              366 nen Toiletten gibt es daher ebenso keine Erkenntnisse.          Treptow-                              339 Der Senat geht davon aus, dass in Abhängigkeit der örtli-       Köpenick chen Begebenheiten und den zur Verfügung stehenden              Marzahn-                              745 Ressourcen vorrangig barrierefreie Angebote umgesetzt           Hellersdorf werden.                                                         Lichtenberg                           266 Reinickendorf                         494 Frage 3: Hält der Senat dies für ausreichend?               gesamt                               5.314 Antwort zu 3: Dem Senat sind keine belastbaren Zah-       * nach dem Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwick- lung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanla- len und zudem Vorgaben bzw. Kriterien bekannt, nach           gengesetz - GrünanlG) vom 24. November 1997 (GVBl. S. denen eine qualifizierte Antwort möglich wäre.                612) gewidmete Flächen Diese Informationen finden sich auch im Internetauf- Frage 4: Wenn ja, wie sieht der Senat im Falle drin-    tritt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- gender Bedürfnisse den entsprechenden Bedarf anderwei-      welt: tig gedeckt oder empfiehlt er Kindern und Eltern den Weg    http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen ins benachbarte Gebüsch?                                    /gruenanlagen/de/daten_fakten/index.shtml bzw. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen Antwort zu 4: Die allgemeine Lebenserfahrung lässt      /gruenanlagen/de/daten_fakten/downloads/ausw_14.pdf erkennen, dass die Betroffenen in aller Regel angemesse- ne Lösungen finden. In keinem Fall empfiehlt der Senat           Die Verteilung der Parkanlagen kann mithilfe der über die Benutzung von Spielplätzen oder benachbarter Grün-      den Internetauftritt einsehbaren digitalen Karte „Grünan- flächen zur Verrichtung der Notdurft.                       lagenbestand Berlin (einschließlich der öffentlichen Spielplätze)“ nachvollzogen werden (die Flächen der Spielplätze lassen sich bei Bedarf ausblenden): Frage 5: Wie viele Parkanlagen gibt es in Berlin? Wie   http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen verteilen sich diese auf die Bezirke?                       /gruenanlagen/de/karte/index.shtml Antwort zu 5: Es gibt in Berlin ca. 2.500 öffentliche Grünflächen mit einer Gesamtfläche von rund 6.500 ha, zu denen die größeren Parkanlagen aber auch kleinere 2
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Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode                                                                        Drucksache 18 / 10 101 Frage 6: Wie viele dieser Parkanlagen verfügen über          Frage 10: Wie wird der Senat diese Toilettenangebote ein allgemein zugängliches WC und wie viele sind davon       künftig quantitativ und qualitativ sicherstellen und ver- barrierefrei?                                                bessern? Antwort zu 6: Bei der Senatsverwaltung für Stadtent-         Antwort zu 10: Im Rahmen der bisherigen Verträge wicklung und Umwelt wird keine Statistik über allgemein      des Landes Berlin mit dem entsprechenden Dienstleister, zugängliche und ggf. barrierefreie WC-Angebote in Park-      die an die Bereitstellung von Werbeflächen im öffentli- anlagen geführt.                                             chen Raum gekoppelt waren, wurde darauf abgezielt, dass die zum Vertragsschluss vorhandenen Bedürfnisanstalten Die Bereitstellung von öffentlichen Toiletten in öf-     des Landes durch vollautomatische Toiletten ersetzt sowie fentlichen Grün- und Erholungsanlagen oder im nahen          weitere Sanitärcontainer übernommen und bewirtschaftet Umfeld von diesen ist keine gesetzliche Pflichtaufgabe       werden sollen, um damit eine bessere Hygiene und eine der für die Pflege, Unterhaltung und Entwicklung der         höhere Qualität der Entsorgung bei gleichzeitiger Kos- Grünanlagen zuständigen bezirklichen Fachämter. Der          tenminimierung zu erreichen. Für die Zukunft der Versor- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist         gung des Landes Berlin mit öffentlichen Toilettenanlagen aber bekannt, dass von den Straßen- und Grünflächenäm-       ist derzeit die Erarbeitung einer Konzeption beauftragt. tern der Bezirke trotzdem in geringem Umfang solche Angebote vorgehalten bzw. organisiert werden, z.B. im Rahmen von Pachtverträgen. Eine genaue Übersicht dazu        Berlin, den 07. Dezember 2016 liegt zuständigkeitshalber nicht vor. Zur Barrierefreiheit der von den Bezirken angebote-                                In Vertretung nen Toiletten gibt es daher ebenso keine Erkenntnisse. Der Senat geht davon aus, dass in Abhängigkeit der örtli-                     Christian Gaebler chen Begebenheiten und den zur Verfügung stehenden                                ................................ Ressourcen vorrangig barrierefreie Angebote umgesetzt            Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt werden. (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2016) Frage 7: Hält der Senat dies jeweils für ausreichend? Antwort zu 7: Dem Senat sind keine belastbaren Zah- len und zudem Vorgaben bzw. Kriterien bekannt, nach denen eine qualifizierte Antwort möglich wäre. Frage 8: Wenn ja, wie sieht der Senat im Falle drin- gender Bedürfnisse den entsprechenden Bedarf anderwei- tig gedeckt oder empfiehlt er den Besuchern den Weg ins Gebüsch? Antwort zu 8: Die allgemeine Lebenserfahrung lässt erkennen, dass die Betroffenen in aller Regel angemesse- ne Lösungen finden. In keinem Fall empfiehlt der Senat die Benutzung von Parkanlagen zur Verrichtung der Not- durft. Frage 9: Welche Rolle spielen Spielplätze und Parkan- lagen bei der Sicherstellung einer ausreichenden Toilet- tendichte im öffentlichen Raum für den Senat? Antwort zu 9: Spielplätze und Parkanlagen bzw. öf- fentliche Grünflächen insgesamt dienen aus Sicht des Senats nicht zur Sicherstellung einer ausreichenden Toi- lettendichte im öffentlichen Raum, nach welchen Krite- rien auch immer diese bemessen wäre. Gleichwohl ist dem Senat bewusst, dass Toilettenanlagen in einem räum- lichen Zusammenhang mit öffentlichen Spielplätzen und Parkanlagen insbesondere in intensiv genutzten Bereichen dazu beitragen können, die Aufenthaltsqualität des öffent- lichen Freiraums zu verbessern. 3
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