Charta für Landwirtschaft und Verbraucher 2011/2012
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Charta für Landwirtschaft und Verbraucher aus dem Jahre 2011/2012“
Wie handeln wir in den nächsten Jahren? Rechtlicher Rahmen EU ■ Weiterentwicklung der EU-Bestim- mungen: Auf EU-Ebene wird der rechtliche Rahmen auf Basis neues- ter wissenschaftlicher Erkenntnisse und im Sinne der gesellschaftlichen Ansprüche weiterentwickelt. Hierzu gehören in einem nächsten Schritt z. B. die Einführung von Haltungsstandards für Puten. Darüber hinaus sind die Transportbestimmungen zu evaluieren und weiterzuentwickeln. ■ Freiwilliges EU-Tierwohllabel: Das BMELV fordert bei der EU-Kommission die Entwicklung eines Rechtsrahmens für ein freiwilliges Tierwohllabel ein. National ■ Anpassung des deutschen Tier- schutzgesetzes im Jahr 2012: Die Verantwortung des Tierhalters für das Wohlergehen der Tiere wird als 41 grundlegende Verpflichtung in das Tierschutzgesetz aufgenommen. Die betäubungslose chirurgische Fer- kelkastration soll ab 2017 gesetzlich verboten sein. Für weitere nichtku- rative Eingriffe werden Maßnahmen definiert, wenn entsprechende Alter- nativen vorhanden sind. ■ Nationale Tierschutz-Nutztierhal- tungsverordnung: Bis Ende 2012 werden für Mastkaninchen Mindestan- forderung an tiergerechte Haltungs- systeme festgelegt und die Verord- nung dementsprechend ergänzt. ■ Änderung des deutschen Arzneimit- telrechts 2012: Die Länderbehörden sollen in Zukunft die Informationen über die Abgabemengen von pharma- zeutischen Unternehmen an Tierärzte und die tatsächlichen Verbrauchsmen- gen von Antibiotika vollständig für Monitoring-Zwecke und damit für eine noch zielgerichtetere Überwachung
nutzen können. Auch sollen Tierärz- te verpflichtet werden, Nachweise über die Abgabe, Verschreibung und Anwendung bestimmter Arzneimittel auf Anforderung der zuständigen Behörde für Überwachungszwecke zu übermitteln. Ferner sollen die Tier- ärzte verpflichtet werden, sich noch stärker an den Antibiotikaleitlinien der Bundestierärztekammer sowie an dem Leitfaden für die orale Medikation zu orientieren. Bislang als Empfeh- lungen vorhandene Vorgaben in den Antibiotikaleitlinien sollen zukünftig rechtsverbindlich werden. Hierzu kann auch eine Beschränkung der Arznei- mittelabgabe gehören. ■ Anpassung des nationalen Rechts an die neue EU-Schlachtverordnung 2012: Dies betrifft insbesondere Betäubungsverfahren bei der Schlach- tung, über die eine schmerzfreie und sichere Betäubung gewährleistet werden. Schlachthofunternehmen wird ferner auferlegt, „Leitfäden für gute Praxis“ zu beachten und betriebsspezifische Stan- dardarbeitsanweisungen zu erstellen. Umsetzung bestehenden Rechts ■ Impfen statt Töten: Impfungen von Tieren gegen bestimmte Tierseuchen können im Handel zu Vermarktungs- problemen führen, wenn Handelspart- ner geimpfte Tiere bzw. Fleisch von geimpften Tieren zurückweisen. Das BMELV setzt sich daher international (u. a. Welttiergesundheitsorganisa- tion), in der EU und auch national für eine Akzeptanz des Fleisches von Tieren ein, die mit identifizierbaren Impfstof- fen gegen bestimmte Tierseuchen ge- schützt werden. Somit kann die Abkehr von der Tötung als Hauptinstrument der Tilgung von Tierseuchen (z. B. der Schweinepest) forciert werden. ■ Umsetzung von EU-Recht: Auf EU-Ebene fordert das BMELV mit Nachdruck die Umsetzung des ab 2012 geltenden Verbots der Haltung von Legehennen in nicht ausgestalteten Käfigen. Deutschland hat dieses Verbot im Sinne des Tierschutzes bereits 2010 umgesetzt. Deutschland fordert die EU-Kommission auf, über zeitna- he und effiziente Kontrollen in den Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass die getroffenen Vereinbarungen aus dem Jahr 1999 EU-weit ohne Ausnah- me umgesetzt werden. Das gleiche gilt für die vereinbarten Regelungen zur verpflichtenden Gruppenhaltung bei Sauen ab 2013 in der EU. ■ Vollzug in den Ländern: Das BMELV wird bei den zuständigen Ländern darauf hinwirken, den Vollzug be- stehenden Rechts bei Tierschutz und Tiergesundheit sicherzustellen. Lösungsorientierter Diskussions- prozess ■ Ausstieg aus nichtkurativen Eingrif- fen: Das BMELV wird zur Erarbeitung von Lösungsansätzen für offene und schwierige Fragestellungen im Bereich Tierschutz und Tiergesundheit Diskus- sionsprozesse durchführen. Zwischen 42
Vertretern der Land- und Ernährungs- wirtschaft, des Tierschutzes, der Tier- ärzteschaft, des Verbraucherschutzes, der Wissenschaft und Behörden sollen beispielsweise praktikable Wege zum Ausstieg aus weiteren nichtkurativen Eingriffen (u. a. Kupieren von Schwänzen bei Schweinen, Kürzen von Schnäbeln bei Geflügelhaltung) erarbeitet werden. Fachprogramme ■ Nachhaltige Tierhaltung fördern: Das BMELV entwickelt 2012 ein Programm mit Fördermaßnahmen für nachhaltige Tierhaltung, das in der Gemeinschaftsaufgabe verankert werden soll. Mit diesem Programm sol- len Betriebe mit landwirtschaftlicher Tierhaltung in der GAK nur noch ge- fördert werden, die über die gesetzlich definierten Standards hinaus einen besonderen Beitrag u. a. zum Verbrau- cher-, Tier-, Umwelt- und Ressourcen- schutz leisten. ■ Investitionsförderung: Weitere inves- tive Förderungen erfolgen im Rahmen von Maßnahmen (z. B. Bürgschaften), die auch in anderen Wirtschaftsberei- chen üblich sind. ■ Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nach- haltiger Landwirtschaft (BÖLN): Die Förderung von Demonstrationsvorha- ben wird fortgesetzt. Prioritäre Forschung und Wissens- transfer Der Forschungschwerpunkt zu Nutztieren 43 in der Ressortforschung und der Hoch- schulforschung wie auch die Umsetzung der Ergebnisse in die praktische Anwen- dung werden ausgebaut: ■ Ausstieg aus nichtkurativen Ein- griffen: Es sind Lösungsansätze in der Zucht, Fütterung und Haltung zu erforschen, die Möglichkeiten zum Ausstieg aus nichtkurativen Eingriffen in der Tierhaltung aufzeigen. ■ Tiertransport und Schlachtung: Es wird weiterhin an Lösungsansätzen gearbeitet, die das Wohlbefinden der Tiere beim Transport weiter verbes- sern (u. a. Tränke, Futter, Luft, Wär- me). Auch bei der Schlachtung (z. B. wirkungsvolle Betäubung) werden verbesserte Bedingungen für die Tiere erforscht. ■ Tierwohl: Im Rahmen des Innovati- onsprogramms des BMELV wird der Aufbau eines marktgerechten, stufen- übergreifenden Tierwohl-Programms in der Schweinefleischkette geför- dert. Das Konzept orientiert sich an Kernforderungen für mehr Tierwohl, wie Platzangebot, Beschäftigung und Verzicht auf die Kastration ohne Schmerzausschaltung. ■ Praktische Anwendung von Tier- schutzindikatoren: Das BMELV ver- folgt Wege, wie Tierschutzindikatoren in der Praxis genutzt werden können. Wenn sie im Rahmen eines vernetz- ten Monitorings u. a. am Schlachthof erhoben werden, können sie zur Ver- besserung des Managements an den Tierhalter zurückfließen.
Handlungsfeld 4 44
Lebensmittelsicherheit gewährleisten und Transparenz für Verbraucher erhöhen 45
Verbraucherpolitisches Handeln muss den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung sicherstellen, den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung gewährleisten sowie eine sachgerechte und objektive Informa- tion der Öffentlichkeit ermöglichen. Wo stehen wir? Eine große Vielfalt an Lebensmitteln aus aller Welt kommt in Deutschland bei den gut 81 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern auf den Tisch. Essen und Trinken sind Teil unserer Kultur, unserer täglichen Lebenswelt und verbunden mit Freude und Genuss. In Deutschland ist es für alle möglich, sich eigenverantwortlich gesund zu ernäh- ren, sich ausreichend zu bewegen und so gesund zu leben. Dennoch nehmen wie in den anderen Industrienationen Krank- heiten zu, die durch eine unausgewogene Ernährung und zu wenig Bewegung begünstigt werden. Insgesamt sind in Deutschland mittlerweile viele Menschen übergewichtig oder fettleibig (Männer ca. 66 Prozent, Frauen ca. 51 Prozent, Kinder ca. 15 Prozent). Das BMELV und das BMG haben einen Nationalen Aktionsplan „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ initiiert. Hier werden die Bedeutung u. a. einer gesunden Ernährung und ausreichender Bewegung für die eigene Gesundheit vermittelt, Empfehlungen zum Ernäh- rungs- und Bewegungsverhalten gegeben und Strukturen zur Erleichterung eines gesunden Lebensstils geschaffen. 46
In Deutschland – aber auch weltweit ge- sehen – werden jährlich große Mengen an wertvollen Lebensmitteln auf allen Stufen der Wertschöpfungskette weggeworfen. Gründe hierfür sind beispielsweise hohe Anforderungen an Frische und Aussehen, ungeplante Einkäufe und unzureichendes Wissen von Verbraucherinnen und Ver- braucher über die optimale Lagerung und Haltbarkeit von Lebensmitteln. In der Lebensmittelsicherheit ist in der EU und Deutschland ein hoher Standard erreicht, der u. a. durch ein umfassendes Lebensmittelrecht gewährleistet ist. Aus Drittländern importierte Lebensmittel unterliegen den gleichen Gesundheits- und Hygieneauflagen wie Produkte, die in der EU erzeugt werden. Es ist primä- re Aufgabe und Verantwortung der Wirtschaftsbeteiligten, alle Vorschriften (Höchstmengen für Kontaminanten, Leit- linien zur guten Herstellungspraxis) ein- zuhalten. Die Lebensmittelüberwachung führt hierzu risikoorientierte Kontrollen durch. Mit dem novellierten Verbraucher- informationsgesetz werden in Zukunft Verbraucherinnen und Verbraucher noch schneller, umfassender und kostengüns- tiger über die in den Behörden vorliegen- den Erkenntnisse informiert. Die Lebensmittelkennzeichnung ist im EU-Recht weitestgehend einheitlich geregelt. Die Vorschriften sind darauf ausgerichtet, Transparenz über Zutaten, 47 Nährwerte etc. herzustellen und irre- führende Aufmachung oder Aussagen zu unterbinden. Besondere Herkünfte, Spezialitäten und Bioprodukte können nach EU-einheitlichen Kriterien mit einer geschützten Kennzeichnung beworben werden. Darüber hinaus werden Verbrau- cherinnen und Verbraucher über privat- wirtschaftliche Siegel oder anderweitige Informationsmittel über besondere Quali- täten des Produkts oder des Herstellungs- prozesses informiert. Mit der neuen EU-Lebensmittelinforma- tionsverordnung aus dem Jahr 2011 wird die Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher künftig verbessert. Sie schafft u. a. eine Verpflichtung zur Nährwertkennzeichnung auf der Verpa- ckung, enthält Vorschriften zur besseren Lesbarkeit sowie zur klaren Kennzeich- nung von Lebensmittelimitaten. Auch wird eine Pflicht zur Kennzeichnung von Allergenen für unverpackte Lebensmittel eingeführt. Beim täglichen Einkauf wird als selbstver- ständlich vorausgesetzt, dass Lebensmit- tel hochwertig, immer verfügbar und sicher sind. Preisbewusstes Einkaufen gehört zur guten Haushaltsführung. Für spezielle Qualitäten oder erwartete Zusatznutzen (z. B. Gesundheit, Umwelt- schutz, regionale Kreisläufe) werden dabei auch höhere Preise gezahlt.
Im grundsätzlich gesättigten Lebensmit- telmarkt wenden die Anbieter diffe- renzierte Vermarktungsstrategien an, um ihre Absatzchancen zu verbessern. Verbraucherinnen und Verbraucher bewerten diese Vielfalt und deren Kenn- zeichnung grundsätzlich positiv. Manche sehen sich allerdings mit der Vielzahl der Siegel und Werbeaussagen (z. B. über 100 verschiedene Regionalinitiativen) über- fordert. Andere wiederum fordern eine möglichst ausführliche Deklaration von Produktqualitäten und Herstellungspro- zessen und fordern, dass weitere Siegel eingeführt werden. Auf mögliche Risiken in Lebensmit- teln reagieren Verbraucherinnen und Verbraucher zu Recht sehr sensibel. Zum Teil zweifeln sie daran, dass die Lebens- mittel die versprochenen Qualitäts- und Sicherheitsstandards einhalten. Ihnen erscheinen die Produktionsprozesse nicht transparent genug und sie fühlen sich verunsichert oder durch manche Werbe- aussagen gar getäuscht. Generell sind nach dem Lebensmittel- recht irreführende Bezeichnungen, Angaben oder Aufmachungen verboten. Ob eine Darstellung irreführend ist, kann im Einzelfall durch die zuständigen Behörden und die Rechtsprechung geklärt werden. Das BMELV fördert das Internet- portal „www.lebensmittelklarheit.de“ des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. Die geltenden EU-Regelungen zur Kennzeichnung von Gentechnik bei Lebensmitteln erfassen nicht alle Produk- tionsprozesse. Verbraucherinnen und Verbraucher können beispielsweise nicht erkennen, ob tierische Erzeugnisse wie Milch, Fleisch oder Eier von Tieren stam- men, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden. In Deutschland hat das BMELV eine geson- derte Kennzeichnung für Lebensmittel initiiert, die „ohne Gentechnik“ (z. B. ohne GVO-Futtermittel) produziert werden. Gesetzesverstöße bei der Lebensmittel- herstellung in den vergangenen Jahren haben immer wieder gezeigt, dass die Effektivität der Futtermittel- und Lebens- mittelkontrolle der dafür zuständigen Länder und die Koordination des Risiko- managements in Deutschland verbessert werden muss. Mit dem Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittel- kette wurden die Sicherheitsstandards in der Futtermittelkette deutlich erhöht und identifizierte Schwachstellen beseitigt. Die Organisation der Lebensmittelsi- cherheit und des Risikomanagements in Deutschland steht aber weiter im Fokus. 48
Was wollen wir erreichen? 1. Das Bewusstsein für ausgewogene Ernährung soll gestärkt werden. 2. Die Transparenz in der Lebensmittel- kette soll weiter verbessert werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich ein realistisches Bild über Erzeugung, Verarbeitung und Be- handlung von Lebensmitteln machen können. 49 3. Die Strukturen der Lebensmittelüber- wachung müssen verbessert werden, um sowohl den Anforderungen der zunehmend international agierenden Lebensmittelwirtschaft als auch der kleineren mittelständisch geprägten Unternehmen gerecht werden zu können.
Wie handeln wir in den nächsten Jahren? Rechtlicher Rahmen EU ■ Obligatorische Prozesskennzeich- nung gentechnisch veränderter Organismen (GVO): Das BMELV strebt eine obligatorische Prozesskennzeich- nung auf EU-Ebene für den Einsatz von GVO zur Schaffung einer umfassenden Verbrauchertransparenz an, demzufol- ge in der Lebensmittelproduktion jeg- licher Einsatz gentechnischer Verfah- ren zu kennzeichnen wäre. Das schließt die Kennzeichnung von Produkten ein, die mit Hilfe gentechnischer Methoden erzeugt werden, wie Vitamine, Amino- säuren und Enzyme. National ■ Anpassung von Regelungen an neues EU-Recht: Eine Reihe von Kenn- zeichnungsregelungen ist auf der Basis der neuen Lebensmittelinformations- verordnung in den nächsten Jahren auf nationaler Ebene zu prüfen und ggf. an EU-Recht anzupassen; beispielsweise sollen sich Verbraucherinnen und Verbraucher am Verkaufspunkt (z. B. in Bäckereien, Gaststätten, Kantinen) zutreffend über enthaltene Allergene informieren können. Bessere Durchsetzung bestehenden Rechts ■ Stärkung der Lebensmittelüberwa- chung: Das BMELV erarbeitet mit den Ländern gemeinsame Maßnahmen zur Stärkung der Lebensmittelüber- wachung. ■ Effizientere Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim Krisen- management: Dazu werden eine Stärkung der Kompetenzen des Bundes 50