bvg-pandemieplan
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „BVG-Pandemieplan“
5.3. Pandemiebeauftragte (Anlage 3; Farbe: Blau) - Die Benennung von Personen obliegt den Bereichs- bzw. Abteilungs- /Stabsabteilungsleitungen Sie nehmen an Sitzungen des KKP teil Sie sind verantwortlich für die Umsetzung des Teilplanes ihrer Organisati- onsbereiche Sie organisieren den Informationsfluss innerhalb ihres Bereiches über die je- weiligen benannten Personen auf Abteilungsebene Sie organisieren die Abholung, Zwischenlagerung und Verteilung der PSA Sie werden unterstützt auf Ebene der Abteilungen durch Ansprechpartner für Pandemiefragen (Farbe: Orange) 5.4. Ansprechpartner für Pandemiefragen betreut durch P-ABU (Anlage 3; Farbe: Grün) - Die Benennung von Personen obliegt den Abteilungs-/ Stabsabteilungslei- tungen · Sie sind verantwortlich für die Umsetzung ihres Teilplanes Sie organisieren den Informationsfluss innerhalb ihres Organisationsberei- ches Sie organisieren die Abholung, Zwischenlagerung und Verteilung der PSA Sie sind Ansprachpartner für die jeweiligen Pandemiebeauftragten 5.5. Verantwortlichkeilen der Beschäftigten - Sie halten die betrieblichen Regelungen und Entscheidungen des Kleinen Krisenstabes Pandemie (KKP) ein - Im Falle der Anordnung zum Verzicht auf Dienst am Arbeitsplatz hat der Be- schäftigte die Verpflichtung, in vorher abgestimmten regelmäßigen Abstän- den - über die er durch seine Vorgesetzten informiert werden muss - sich über die Beendigung dieser Maßnahme zu informieren, wenn die üblichen ln- formationskanäle (bspw. Briefverkehr) nicht mehr genutzt werden können. 6. Kommunikation Die für die betriebliche Kommunikation zuständige Abteilung erstellt vorab ein Korn- munikationskonzept (Anlage 4), das die Information der Beschäftigten und der Öf- fentlichkeit im Pandemiefall regelt. Dazu gehören auch - Erstellung von Vordrucken zur Verteilung an Beschäftigte - Festlegung der zu verwendenden Informationskanäle für Beschäftigte - Festlegung der zu verwendenden Informationskanäle für Verantwortliche Die für die betriebliche Kommunikation zuständige Abteilung ist ab der pandemi- schen Warnphase 4 federführend für alle Kommunikationsaufgaben zuständig und wird unterstützt durch den in 5.2. bis 5.4.genannten Personenkreis. 7. Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) Art und Umfang der einzusetzenden PSA werden gemeinsam mit dem Betriebsarzt, dem Arbeitsschutz sowie dem Gesamtpersonalrat abgestimmt und vom Vorstand festgelegt. Die PSA wird grundsätzlich an alle Beschäftigten ausgegeben, die sich im Falle einer Pandemie im Dienst befinden. Die Beschaffung erfolgt im Vorfeld unabhängig vom Bedrohungsstand durch eine Pandemie zentral über den Einkauf-in Zusammenarbeit m i t - Die Einla-
gerung erfolgt ebenfalls zentral bei der BVG. Hierzu wird durch die für die Liegen- schaften der BVG zuständige Abteilung ein Lagerort bestimmt. Eine Nach- bzw. Neubestellung erfolgt entsprechend des Verbrauches, jedoch spä- testens nach 5 Jahren (Mindesthaltbarkeit bei Mund-Nase-Schutz). Die Finanzierung erfolgt per Umlage. 8. Verteilung der PSA im Pandemiefall Die zentral gelagerte PSA wird ab Eintritt der pandemischen Warnphase 5 an die Bereiche ausgegeben. Die Logistik der Verteilung wird mit den Pandemiebeauftrag- ten und den Ansprechpartnern für Pandemie abgestimmt (s. 5.3, 5.4 und Anlage 1). Die Stabsabteilung Arbeits-, Brand- und Umweltschutz- wird beauftragt, im Rahmen der fachlichen Verantwortung und Zuständigkeit Aktualisierungen dieser Vvfg durchzuführen. Der Vorstand Dr. Nikutta Anlagen Anlage Anlage Anlage Anlage 1: 2: 3: 4: Dr. Haenecke Schulte lnfluenza-Pandemieplan der Berliner Verkehrsbetriebe (Rahmenplan) Teilplan-Pandemie (Blanko) Organisationsstruktur Kommunikationskonzept
An Iage 2 zur Vvfg 16/2016 Pandemie-Teilplan der BVG für den Fall einer Influenza Pandemie für den/die Bereich/Abteilung: 1. Geltungsbereich Der vorliegende Plan gilt für die ständig beschäftigten Mitarbeiter/innen der o. g. Organisationseinheit 2. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) entsprechend Rahmenplan • • • • • • • • Die Beschaffung u - Lad erung von sog. Mund-Nase-Schutzmasken (MNS) erfolgt zentral übe Der Bezug und die Ausgabe der MNS sind durch den Bereichsleiter oder eine autorisierte Stellvertretung (Pandemiebeauftragte) in Absprache m i t - z u organisieren und anzuordnen. Die permanente Versorgung der Beschäftigten mit MNS wird durch den Bereichsleiter oder eine autorisierte Stellvertretung (Pandemiebeauftragte) sichergestellt. Der MNS wird im Bedarfsfall getragen, d.h. bei nahem oder direktem Kontakt zu potenziell Erkrankten und bei Verdacht einer eigenen Infektion Der Bedarf an Mund-Nase-Schutz soll für alle Beschäftigten für eine Zeit von 6 Wochen (42 Tage) ermittelt werden. Jede/r Beschäftigte erhält möglichst 1 Maske pro Tag Jede/r Mitarbeiter/in handelt bei Gebrauch und Auswechslung der persönlichen Schutzausrüstung eigenverantwortlich entsprechend den Hinweisen zum Verwenden einer Atemmaske und Hygiene durch Händereinigung (s. S. 5, 6). Beide Anlagen sind auch im lnfoNet der BVG benutzte MNS kann Vorliegen einer I enza-Pandemie über den normalen Büro- bzw. Hausmüll entsorgt (verschlossener Beutel) werden, es sei denn, es werden aktuell andere Anweisungen erteilt. Atemmasken: (Anzahl der Beschäftigten mal 42 Tage) (Gelagerter Maskentyp, s. S. 5, 6) Händedesinfektion: Eine der wirkungsvollsten Hygienemaßnahmen kann durch regelmäßiges und intensives Händewaschen erfolgen. Diese bietet einen sehr guten Schutz vor Ansteckung und Ausbreitung der Viren, so dass i. Allg. keine weitere chemische Desinfektion notwendig ist. - Stand 04.08.2015 Seite 1 von 6
Anlage 2 zur Vvfg 16/2016 a. Bedarfsermittlung MNS: Der Bedarf ist zu ermitteln und entsprechend der Verpackungseinheit (VE) von 50 Stück nach oben zu runden. (Bsp.: 138 MA x 42 Tage -> 5. 796 Masken 5. 796/50 = 115,9 VE -> 116 VE) , . ,i;.Bedarran · Verpackungseinheiten '; ; ~ ' 0 ' ' ' ,," ' ' "'"\' , b. Lagerorte für MNS vor Ausgabe: Ausgabe von MNS an Beschäftigte: c. 'Autgl~netilr· ii~«trt~tungi:. ;. d. Bestandsübersicht von MNS d$S Bereichs/Abteilung .. [>· / .• ·•··~ >.• \i ,.. ··ii ·Atemmasken .·i l · i : : . , •.· · • (lg:st~~"ttl•. ,.'·',~ bc· Datum: Grundbestand ab Erstausgabe L . ·Äusge~nc;l~r. ••.· · >• Name: Unterschrift: Datum: Bestand nach 7 Tagen Datum: Bestand nach 14 Tagen Datum: Bestand nach 21 Tagen Datum: Bestand nach 28 Tagen Datum: Bestand nach 35 Tagen Datum: Bestand nach 42 Tagen Die Bestandsübersicht ist von den ausgebenden Personen wöchentlich zu aktualisieren u n d - z u melden. - Stand 04.08.2015 Seite 2 von 6
Anlage 2 zur Vvfg 16/2016 3. Von der Organisationseinheit durchgeführte Maßnahmen technischer Art (Beispiel: Filterumrüstungen an Klimaanlagen, evtl. benötigte Umbauten etc.) 4. Von der Organisationseinheit durchgeführte Maßnahmen organisatorischer Art (Beispiel: Umstellung/Einrichtung von Dienstplänen, Einstellung von Ausbildung, Schulungen und Dienstunterweisungen etc.) 'Lfd. Nr.: 1 . ,.• ,..,,..c,, ..•,,.,,.."''c. ·•.,..< 5. Benennung der für den unmittelbaren Dienstbetrieb benötigten Funktionen (Notbetrieb, wenn angeordnet) • Die Weitergabe von Anordnungen von Krisenstab, Gesamteinsatzleitung oder des Vorstandes als Organ erfolgt durch den für diesen Bereich zuständigein Bereichsleiter an die Abteilungsleiter bzw. Teams • Die Mitarbeiter/innen, welche hier in Funktion nicht genannt sind, können auf Anordnung von Krisenstab, Gesamteinsatzleitung oder des Vorstandes als Organ bis auf Widerruf zu Hause bleiben (Maßnahme: Verzicht auf Dienst- leistung (VD)) • Die Durchführung der Maßnahme zu VD erfolgt durch den Bereichsleiter oder eine autorisierte Stellvertretung. Die betreffenden Mitarbeiter/innen werden durch ein persönliches von der Einleitung der Maßnahme " Anschreiben informiert (Muster werden lnfoNet bereitgestellt) • Ein zweites Anschreiben erhalten die betroffenen Mitarbeiter/innen bei Beendigung der Maßnahme VD. Die Beendigung des VD wird durch den - Stand 04.08.2015 Seite 3 von 6
Anlage 2 zur Vvfg 16/2016 Krisenstab, die Gesamteinsatzleitung oder den Vorstand als Organ angeordnet • Die Beendigung des VD bei betrieblicher Notwendigkeit im Einzelfall (z.B. Ausfall der für den Notbetrieb benannten Person) wird vor Ort durch die Bereichsleitung entschieden und durchgeführt- eine Benachrichtigung kann in diesem Fall auch in nicht schriftlicher Form erfolgen Zur weiteren Verwendung freigegeben: Funktion Name (in Druckschrift) (in Druckschrift) Unterschrift Erstellt am: Es folgen: • Hinweise zum Verwenden einer Atemmaske • Hygienehinweis zur Händereinigung Seite 4 von 6 Stand 04.08.2015
Anlage 2 zur Vvfg 16/2016 Hinweise zum Verwenden einer Atemmaske (FarStar: Mund-Nase-schutz, MNS) • Klärung, ob gesundheitliche Gründe gegen die Benutzung sprechen (Da der MNS i. Allg. keinen hohen Atemwiderstand aufweist, ist diesbezoglieh nicht mit Belastungen der tragenden Person zu rechnen) • • • • Maske zum Einmalgebrauch, atmungsaktiv, glasfaserfrei Gute Passform durch individuell anpassbaren Nasenbügel Anlegen und Fixieren erfolgt durch Gummibänder Durch Ausziehen der Faltung Ober das Kinn erfolgt großflächiger Schutz Eco-Pius 3-lagig Mund-Nase-Schutz mit runden latexfreien Elastikbändern, Typ II, gemäßEN 14683 • • • • • - Stand 04.08.2015 Maße (ohne Bänder): ca. 175 mm x 95 mm eingearbeiteter Nasenbügel glasfaserfrei Filterleistung >98% 50 StOck je Box; Haltbarkeit 5 Jahre 1 Karton enthält 10 Boxen Seite 5 von 6
Anlage 2 zur Vvfg 16/2016 Hygienehinweis zur Händereinigung Wie wäscht man sich die Hände richtig? Die richtige Methode beim Händewaschen ist sehr wichtig. Seife allein genügt nämlich nicht, um die Keime unschädlich zu machen. Erst die Kombination von Einseifen, Reiben, Abspülen und Trocknen schafft das. Die Hände unter fließendem Wass.er nass machen. Die Hände einseifen, wenn möglich mit Flüssigseife. Die Hände reiben, bis es schäumt. Dabei nicht vergessen den Handrücken, zwischen den Fingern, unter den Fingernägeln und die Handgelenke zu reiben. Die Hände unter fließendem Wasser gut abspülen. Die Hände mit einem sauberen Handtuch trocknen, wenn möglich mit einem Wegwerf-Papiertuch oder einer einmal benutzbaren Stoffhandtuch rolle. Bemerkenswertes KURZ GESAGT: • Händeschütteln vermeiden • Sorgfältig und regelmäßig die Hände waschen - immer vor dem Essen und z.B. nach der Benutzung einer Maske • Nicht in die Hand sondern in die Armbeuge niesen - Stand 04.08.2015 Seite 6 von 6
Anlage 1 zur Vvfg 16/2016 Influenza Pandemieplan (IP) der Berliner Verkehrsbetriebe Letzte Aktualisierung: 04.03.2016
Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Regelungsgegenstand 3. Grundlagen 4. Auslösende Situation 5. Vorbereitende Maßnahmen nach dem 6 Phasenplan der WHO 6. Zur Betriebsdurchführung in Phase 6 erforderliche Funktionen und Personengruppen 7. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Zeitpunkt d. Beschaffung, Mindestausstattung, Beschaffung, Lagerung, Entsorgung 8. Technische Maßnahmen 9. Organisatorische Maßnahmen 10. Persönliche Maßnahmen 11. Hygienetipps bei Grippeerkrankungen Seite 2 von 10