Halten sich die im Anhang genannten privaten Schulen im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG?
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 099_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Freie Schule in Berlin e.V. 0 7 0 5 Freie Schule in Berlin P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. 53 Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von da generell keine Lehrmittelzuzahlung erhoben wird, lmb-Quote wird bisher nicht ermittelt der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr ab 100 Euro, eigenverantwortliche Selbsteinschätzung der Eltern, Orientierung bietet die Stufen-Tabelle (s. Anhang) 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld entfällt, siehe 2. für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das ja, siehe 2., das durchschnittliche Schulgeld beträgt zur Zeit 140 Euro monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das ja, siehe 2. Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für keine welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen entfällt, siehe 7. Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige entfällt, siehe 7. Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des eigenverantwortliche Selbsteinschätzung der Eltern, Orientierung bietet die Stufen-Tabelle (s. Anhang) monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201914:11 Seite 1 von 1 Seiten
099a_Selbsteinschätzungstabelle 2017 Freie Schule in Berlin e.V. Viktoriastr. 13-18 12105 Berlin-Tempelhof Tabelle mit Richtwerten für das Schulgeld zur verantwortlichen Selbsteinschätzung (ab 1.8.2017) Betrag je Kind und Monat Jahreseink. Monatsbeitrag in € in € 1. Kind 2. Kind 3. Kind 100% 80% 60% bis mind. 22.500 100 80 60 bis mind. 28.000 120 96 72 bis mind. 34.000 140 112 84 bis mind. 40.000 160 128 96 bis mind. 46.000 190 152 114 bis mind. 52.000 240 192 144 52.000 mind. und mehr 290 232 174 Unter Jahreseinkommen ist der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte beider Eltern zu verstehen, und nicht das sogenannte zu versteuernde Einkommen. Positive Einkünfte sind: Bruttoeinkommen bzw. bei Selbständigen der Gewinn abzüglich Werbekosten zuzüglich z.B. Unterhalt, Renten, staatl. Leistungen wie ALG, Wohngeld, Zinsen, Mieteinnahmen etc.
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 100_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 - Freie Schule Kreuzberg (02P09) Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Freie Schule Kreuzberg e.V. 0 2 0 9 Freie Schule Kreuzberg P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. 43 Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von Wir eheben diese Zahl nicht. Alle Kinder erhalten sämtliche Lehrmittel kostenfrei. Die Höhe der elterlichen Kostenbeiträge beruhen auf einer Selbsteinschätzung, sodass wir weder der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? die Höhe der Einkommen unserer Familien kennen noch wissen, ob sie öffentliche Zahlungen zum Lebensunterhalt beziehen. Für 19 von 43 Kindern wird die geringste Höhe der Kostenbeiträge gezahlt (44%). Es kann daher angenommen werden dass der Anteil unserer Kinder, die von der Pflicht zur Lernmittelzuzahlung befreit wären, ähnlich hoch liegt. Wir weisen darauf hin, dass die LMB-Quoten nach der Abschaffung der Pflicht zur Lernmittelzuzahlung bis zur Jahrgangsstufe 6 auch an staatlichen Schulen nicht mehr durchgängig erhoben werden und dass eine schulgenaue Veröffentlichung dieser Angabe nach Auffassung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gegen Grundrechte der Schulangehörigen auf informationelle Selbstbestimmung und das Sozialgeheimnis verstößt und somit rechtswidrig ist (vgl. Drucksache 18 / 15 241 des Berliner Abgeordnetenhauses: Antwort vom 21.06.2018 auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 31.05.2018). 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr Eltern zahlen bei uns einen Gesamtbeitrag, der Schulgeld und ggf. die Kostenbeiträge zur ergänzenden Förderung und Betreuung gemäß TKBG umfasst. Die Höhe legen Eltern nach 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Selbsteinschätzung anhand einer Tabelle selbst fest, die für das erste Kind als Mindestbeitrag 90,00 EUR vorschlägt und 500,00 EUR als Höchstbeitrag. Der Anteil des Schulgeldes an diesem Gesamtbeitrag schwankt bei den aktuellen Zahlungen zwischen 34 EUR und 500 EUR monatlich. 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld Da wir nicht feststellen können, welche Kinder von der Pflicht zur Lernmittelzuzahlung befreit sind bzw. bis zur Abschaffung dieser Pflicht für Kinder bis zur Jahrgangsstufe 6 befreit für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? waren, und die Höhe des Schulgeldanteils an den bei uns zu zahlenden Gesamtbeiträgen von zahlreichen Faktoren abhängt, können wir diese Frage nicht beantworten, außer mit dem Hinweis, dass Eltern bei geringem Einkommen den geringsten Kostenbeitrag von 90 EUR für das erste Kind wählen können, der Schulgeld und die Beiträge für Betreuung nach TKBG umfasst. Im Übrigen können Eltern auf Antrag auch von dem vorgeschlagenen Mindestbetrag auf Antrag an den Vereinsvorstand noch ganz oder teilweise befreit werden, was gegenwärtig für rund 5% der Schulplätze auch der Fall ist. 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das Ja, siehe die Antwort zu 3. Die erwähnte Tabelle ist online einsehbar unter https://freieschulekreuzberg.de/aufnahme/. Sie schlägt für Jahresnettoeinkommen unter 13.000 EUR monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie monatliche Gesamtbeiträge für Schulgeld sowie Verpflegung und Betreuung in Höhe von 90 bis 110 EUR für das erste Kind, 65 bis 88 EUR für das zweite Kind und 48 bis 66 EUR für viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der das dritte Kind vor; aktuell wird für 19 von 43 Kindern ein Gesamtbeitrag gezahlt, der dieser ersten Staffellungsgruppe zuzurechnen ist (44%), abzüglich der Anteile nach TKBG ergibt Staffelungsgruppen eingruppiert? sich ein durchschnittlicher Schulgeldanteil von 81 EUR. Für Jahresnettoeinkommen von 13.000 bis 22.500 EUR wird ein Gesamtbeitrag von 110 bis 140 EUR für das erste Kind vorgeschlagen, 88 bis 112 EUR für das zweite und 66 bis 84 EUR für das dritte; aktuell wird für 5 von 43 Kindern ein Gesamtbeitrag dieser Staffelungsgruppe gezahlt (12%), abzüglich der Anteile nach TKBG ergibt sich ein durchschnittlicher Schulgeldanteil von 109 EUR. Für Jahresnettoeinkommen von 22.500 bis 28.000 EUR wird ein Gesamtbeitrag von 140 bis 170 EUR für das erste Kind vorgeschlagen, 112 bis 136 EUR für das zweite und 84 bis 102 EUR für das dritte; aktuell wird für 5 von 43 Kindern ein Gesamtbeitrag dieser Staffelungsgruppe gezahlt (12%), abzüglich der Anteile nach TKBG ergibt sich ein durchschnittlicher Schulgeldanteil von 137 EUR. Für Jahresnettoeinkommen von 28.000 bis 34.000 EUR wird ein Gesamtbeitrag von 170 bis 210 EUR für das erste Kind vorgeschlagen, 136 bis 168 EUR für das zweite und 102 bis 126 EUR für das dritte; aktuell wird für 2 von 43 Kindern ein Gesamtbeitrag dieser Staffelungsgruppe gezahlt (5%), abzüglich der Anteile nach TKBG ergibt sich ein durchschnittlicher Schulgeldanteil von 185 EUR. Für Jahresnettoeinkommen von 34.000 bis 40.000 EUR wird ein Gesamtbeitrag von 210 bis 260 EUR für das erste Kind vorgeschlagen, 168 bis 208 EUR für das zweite und 126 bis 156 EUR für das dritte; aktuell wird für 4 von 43 Kindern ein Gesamtbeitrag dieser Staffelungsgruppe gezahlt (9%), abzüglich der Anteile nach TKBG ergibt sich ein durchschnittlicher Schulgeldanteil von 228 EUR . Für Jahresnettoeinkommen von 40.000 bis 46.000 EUR wird ein Gesamtbeitrag von 260 bis 320 EUR für das erste Kind vorgeschlagen, 208 bis 256 EUR für das zweite und 156 bis 192 EUR für das dritte; aktuell wird für 5 von 43 Kindern ein Gesamtbeitrag dieser Staffelungsgruppe gezahlt (12%), abzüglich der Anteile nach TKBG ergibt sich ein durchschnittlicher Schulgeldanteil von 252 EUR. Für Jahresnettoeinkommen von 46.000 bis 52.000 EUR wird ein Gesamtbeitrag von 320 bis 400 EUR für das erste Kind vorgeschlagen, 256 bis 320 EUR für das zweite und 192 bis 240 EUR für das dritte; aktuell wird für 1 von 43 Kindern ein Gesamtbeitrag dieser Staffelungsgruppe gezahlt (2%), abzüglich der Anteile nach TKBG ergibt sich ein durchschnittlicher Schulgeldanteil von 320 EUR. Für Jahresnettoeinkommen von über 52.000 EUR wird ein Gesamtbeitrag von 400 bis 500 EUR für das erste Kind vorgeschlagen, 320 bis 400 EUR für das zweite und 240 bis 300 EUR für das dritte; aktuell wird für 2 von 43 Kindern ein Gesamtbeitrag dieser Staffelungsgruppe gezahlt (5%), abzüglich der Anteile nach TKBG ergibt sich ein durchschnittlicher Schulgeldanteil von 450 EUR. Letzter Stand: 12.09.201914:16 Seite 1 von 2 Seiten
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 100_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 - Freie Schule Kreuzberg (02P09) Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Freie Schule Kreuzberg e.V. 0 2 0 9 Freie Schule Kreuzberg P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Ja, an unserer Schule können alle Eltern, die sich die 90 EUR Gesamtbeiträge nicht leisten können, einen Antrag auf weitere Reduzierung oder Erlass der Kostenbeiträge stellen; der Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Vorstand des Trägervereins befindet darüber. Derzeit gibt es einen solchen Erlass für rund 5% der Schulplätze. Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für Es werden keine weiteren Gebühren erhoben - der Gesamtbeitrag umfasst im Gegenteil sogar bereits die Beiträge nach TKBG; einzig für die Schulfahrt fallen weitere Beiträge an - im welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese letzten Jahr 110 EUR. einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Nein, die Beiträge zur Schulfahrt werden nicht einkommensorientiert gestaffelt, jedoch bieten wir umfassende Hilfe an für die Beantragung von Zuschüssen aus dem Bildungs- und Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Teilhabepaket der Bundesregierung zu den Kosten der Schulfahrt. Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Ja, auch für die Beiträge zur Schulfahrt kann eine Reduzierung oder ein Erlass beantragt werden, worüber der Vereinsvorstand befindet. Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des Ja, für Geschwisterkinder werden geringere Gesamtkostenbeiträge vorgeschlagen - siehe die Antwort zu 5. monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201914:16 Seite 2 von 2 Seiten
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 101_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744_FSP.xlsx Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Freie Schule Pankow eG 0 3 1 3 Freie Schule Pankow P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. 81 Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 15 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 18,5% 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr Das Schulgeld ist gestaffelt nach Einkommen und folgt einem solidarischen 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Prinzip. Der Durchschnittsbetrag für das Schulgeld beträgt 160 Euro. 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld BuT-berechtigte Familien können ab 99 Euro Schulgeld bieten. für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das Das Schulgeld ist gestaffelt nach Einkommen und folgt einem solidarischen monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie Prinzip. viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Das Schulgeld wird einmal jährlich auf einer Bieteveranstaltung durch die Eltern Staffelungsgruppen eingruppiert? festgelegt. Die Eltern stufen sich dabei selbst ein, wir erheben keine Einkommensnachweise (ausgenommen des Nachweises über die Berechtigung nach BuT) und haben auch keine am Einkommen der Eltern orientierte vorgegebene Schulgeldtabelle BuT-berechtigte Familien können ab 99 Euro Schulgeld bieten, alle anderen Familien ab 130 Euro. 99,00-130,00 Euro: 33 Schüler*innen 131,00 – 160,00 Euro: 15 Schüler*innen 161,00 – 190 Euro: 17 Schüler*innen 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Auf Antrag können Ermäßigungen gewährt werden, im Einzelfall auch kostenfreie Schulplätze. Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Ermäßigungen werden zumeist für die Dauer von 6 Monaten gewährt, ein anschließender erneuter Antrag ist möglich. Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für Eltern mit Schüler*innen in der Grundschule zahlen zusätzlich zum Schulgeld den jeweils vom Bezirksamt welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese festgelegten Elternbeitrag für die ergänzende Betreuung. einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Für Schüler*innen der Sekundarstufe kommen zum Schulgeld monatlich 31,00 Euro Materialgeld und 50,00 Euro Essensgeld (entfällt für BuT-berechtigte Familien) dazu. Bei Aufnahme ist eine Kaution von 200,00 Euro zu zahlen. 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die kein Essensgeld für BuT in der Sekundarstufe sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Auf Antrag können Ermäßigungen gewährt werden. Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des Das Schulgeld wird einmal jährlich auf einer Bieteveranstaltung durch die Eltern monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine festgelegt. Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Die Eltern stufen sich dabei selbst ein, eine Geschwisterermäßigung können sie berücksichtigen. Letzter Stand: 12.09.201914:16 Seite 1 von 1 Seiten
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 102_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Freie Schule Freundeskreis e.V. 0 7 1 9 Freie Schüle Schöneberg P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. 53 Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von noch nicht erhoben der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr kein einheitlicher Betrag, siehe Anhang 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld kein einheitlicher Betrag, siehe Anhang für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das siehe Anhang monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das siehe Anhang Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für keine welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen ________ Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige _________ Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des siehe Anhang monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201914:16 Seite 1 von 1 Seiten
102a_Beitragsregelung SJ 2019-20 Beitragsregelung ab Schuljahr 2019/2020 Freie Schule Schöneberg Die Freie Schule Schöneberg erhält als staatlich anerkannte Ersatzschule in freier Trägerschaft einen Zuschuss von 93% der vergleichbaren Personalkosten einer staatlichen Schule. Um die monatlichen Kosten zu decken, wird der Betrieb der Schule derzeit durch Einnahmen aus Eltern- beiträgen (Schulgeld) mitfinanziert. Unsere Schule ermutigt dazu, an der Erschließung alternativer Finanzierungsquellen (Spenden, Crowdfunding etc.) mitzuwirken bzw. sich für eine veränderte Finanzierungspolitik des Senats einzusetzen (so versucht etwa die Volksinitiative "Schule in Freiheit" auf eine gleichberechtigte Finanzierung von Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft hinzuwirken, www.schule-in-freiheit.de). Bei der Erhebung der Elternbeiträge hat sich die Freie Schule Schöneberg für ein Verfahren ent- schieden, welches den Eltern Spielraum dafür gibt, die Höhe ihres Beitrags selbstverantwortlich zu bemessen und eine solidarische Kultur an unserer Schule zu etablieren. Jede Familie legt ihren monatlichen Beitrag nach Selbsteinschätzung fest. Zentrale Grundlage der Selbsteinschätzung ist das antizipierte monatliche Familienbruttoeinkommen mit folgenden Einkommensstufen und verbindlichem Mindestsatz: Monatliches Mindestsatz Schulgeld empfohlenes monatliches Familienbruttoeinkommen Schulgeld bis 2.500,00 Euro ab 100,00 Euro 100,00 bis 180,00 Euro 2.500,00 bis 4.000,00 Euro ab 150,00 Euro 150,00 bis 230,00 Euro 4.000,00 bis 7.000,00 Euro ab 200,00 Euro 200,00 bis 360,00 Euro ab 7.000,00 Euro ab 300,00 Euro mind. 300,00 Euro Vermögensverhältnisse und anderweitige finanzielle Ressourcen sind jedoch bei der Erstellung des Schulgeldgebots ebenfalls zu berücksichtigen. Der Mindestsatz der jeweiligen Einkommensstufe ist für Familien im unteren Bereich der Einkommenspanne vorgesehen, Familien im mittleren und oberen Bereich der jeweiligen Einkommensstufe sollten ihren monatlichen Beitrag entsprechend höher festlegen (empfohlenes monatliches Schulgeld). Der Elternbeitrag für das zweite Kind an der Schule kann 25% weniger betragen. Um das notwendige Gesamtaufkommen an Elternbeiträgen zu erreichen, wird einmal jährlich vor Beginn des neuen Schuljahres eine „Bieterrunde“ durchgeführt, an der alle Familien beteiligt sind. Hierbei gibt jede Familie ihr Gebot für ihren Elternbeitrag entsprechend der oben dargestellten Stufen ab. Wird hierdurch die benötigte Gesamtsumme – welche die Geschäftsführung jeweils aus dem Finanzplan ableitet – nicht erreicht, erfolgen weitere „Bieterrunden“, d.h. jede Familie prüft, ob das individuelle Gebot erhöht werden kann. Der Elternbeitrag wird für ein Schuljahr festgelegt. Gravierende Einkommensänderungen im laufenden Schuljahr, welche sich auf die Höhe des Elternbeitrages auswirken, sollten der Freien Schule Schöneberg mitgeteilt werden. Eine Anpassung des Schulgeldes erfolgt dann auch unterjährig. Kann der Elternbeitrag bei sehr geringem Einkommen nicht in Höhe des Mindestsatzes aufgebracht werden, besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung zu beantragen („Härtefallregelung“). Hierfür ist ein schriftlicher Antrag bei der Freien Schule Schöneberg mit Einkommensunterlagen einzureichen. Kriterien für die Ermäßigung sind u.a. geringes Einkommen und Anzahl der Kinder im Haushalt. Durch den Hort, der auf derselben konzeptionellen Grundlage wie die Schule arbeitet, ist eine Ganztagsbetreuung der Kinder vorgesehen. Auch für den Hortbetrieb gibt es eine anteilige Senats- finanzierung. Der Beitrag für die Hortbetreuung wird durch das Bezirksamt gemäß dem Berliner Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz nach dem Einkommen der Eltern berechnet und beträgt mindestens 9 € (Familie mit zwei Kindern) und 11 € (Familie mit einem Kind) Betreuungsanteil monatlich. NEU ! Ab August 2019 fällt für SchülerInnen der Klassen 1 und 2 der Hortbeitrag weg.
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 103_09P15_Peppermont_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 (3) Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH 0 9 1 5 Freie Sekundarschule Peppermont (W-I-R-Grundschule) P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. 77 Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von 33 der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 100,00 bis 400,00 Euro 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld 100,00 € für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das Ja. Berechnung ist noch nicht abgeschlossen. monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das individuelle Vereinbarungen Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für keine welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen siehe oben Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige trifft nicht zu Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des ja. Zweites Kind 75% monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201914:17 Seite 1 von 1 Seiten
104_Sammelantwort Waldorfschulen Sammelantwort der Waldorfschulen Für alle Waldorfschulen werden die zehn Fragestellungen von dem Bildungspolitischen Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg pauschal wie folgt beantwortet (Auszug): „ “
105_Sammelantwort Waldorfschulen Sammelantwort der Waldorfschulen Für alle Waldorfschulen werden die zehn Fragestellungen von dem Bildungspolitischen Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg pauschal wie folgt beantwortet (Auszug): „ “