Halten sich die im Anhang genannten privaten Schulen im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG?
106_Sammelantwort Waldorfschulen Sammelantwort der Waldorfschulen Für alle Waldorfschulen werden die zehn Fragestellungen von dem Bildungspolitischen Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg pauschal wie folgt beantwortet (Auszug): „ “
107_Sammelantwort Waldorfschulen Sammelantwort der Waldorfschulen Für alle Waldorfschulen werden die zehn Fragestellungen von dem Bildungspolitischen Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg pauschal wie folgt beantwortet (Auszug): „ “
108_Sammelantwort Waldorfschulen Sammelantwort der Waldorfschulen Für alle Waldorfschulen werden die zehn Fragestellungen von dem Bildungspolitischen Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg pauschal wie folgt beantwortet (Auszug): „ “
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 111_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Berthold-Otto-Schule eG 0 6 1 3 Berthold-Otto-Schule P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. 169 Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von 169 der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 165,- € 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld Eltern leisten keine Lernmittelzuzahlung für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das Unter 30.000,- € Familieneinkommen max. 95,- € Schulgeld pro Monat, weitere Reduzierungen möglich bis hin zum Freiplatz (s. Anlage Schulgeldordnung) Staffelung: 12 zahlen monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie 95,- bis 55,- € - 15 zahlen 0,- € (= Freiplatz) - 12 zahlen 110,- € - 1 zahlt 100,- € - 2 zahlen 132,- € (Mitarbeiterrabatt). 42 Schüler/innen ( 25% ) haben eine Schulgeldreduzierung viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Freiplatz wird auf Anfrage gewährt, keine Einkommensgrenze,sondern Vertrauen in die Aufrichtigkeit der Eltern. Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für Ergänzende Betreuung bis 16.30 Uhr für GS-Kinder: 60,- €, Reduzierung möglich welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen 60,- € / 40,- € / 30,- € / Freiplatz Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige parallei zur Festlegung des Schulgeldes Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des Geschwisterermäßigung: 2. Kind 110,- € - 3. Kind 55,- € - 4. Kind Freiplatz monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201914:27 Seite 1 von 1 Seiten
111a_Schulgeldordnung Berthold-Otto-Schule
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 12.09.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 113_Antwortvorlage_S18-20624 bis 20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Christburg Campus gGmbH 0 5 P 1 5 Immanuel-Grundschule Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 141 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 54 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? siehe Schulgeldtabelle 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? siehe Schulgeldtabelle 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der siehe unten Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? ja, es können Ermäßigungsanträge gestellt werden 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? einmalige Verwaltungsgebühr bei Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in Höhe von 70,00 € 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der nein Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? ja, es können Anträge gestellt werden 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? ja, siehe Schulgeldtabelle 12.09.201914:27 Seite 1 von 1 Seiten
113a_Schulgeldtabelle_08_2019 Schulgeldtabelle Grundschulen ab August 2019 Einkommen (Jahr) in Euro abzgl. Schulgeld (Monat) in Euro Geschwisterfreibeträge 1. Kind 2. Kind 3. Kind 1 bis 22.499 46 31 15 2 ab 22.500 67 45 22 3 ab 26.340 77 51 26 4 ab 27.780 81 54 27 5 ab 29.220 85 57 28 6 ab 30.660 91 61 30 7 ab 32.100 97 64 32 8 ab 33.540 102 68 34 9 ab 34.980 107 71 36 10 ab 36.420 112 75 37 11 ab 37.860 118 78 39 12 ab 39.300 123 82 41 13 ab 40.740 129 86 43 14 ab 42.180 135 90 45 15 ab 43.620 142 95 47 16 ab 45.060 151 101 50 17 ab 46.500 159 106 53 18 ab 47.940 167 111 56 19 ab 49.380 175 117 58 20 ab 50.820 185 123 62 21 ab 52.260 194 130 65 22 ab 53.700 205 137 68 23 ab 55.140 215 144 72 24 ab 56.580 227 151 76 25 ab 58.020 240 160 80 26 ab 59.460 252 168 84 27 ab 60.900 264 176 88 28 ab 62.340 275 183 92 29 ab 63.780 288 192 96 30 ab 65.220 300 200 100 31 ab 66.660 313 209 104 32 ab 68.100 344 230 115 Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte abzüglich des Freibetrags von 5.000 € pro Geschwisterkind unter 18 Jahre.
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 114_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744.xlsx Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Montessori & Friends Education gGmbH 0 6 2 1 Internationale Montessori-Schule Berlin P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. 71 Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von 12 der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 8,5% 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr s. 5. 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld 100 € für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie Anzahl viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der 12 Staffelungsgruppen eingruppiert? 02 02 05 03 03 03 06 04 06 01 05 04 03 11 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Bei einem Einkommen unter 29.420 € pro Jahr kann das Schulgeld bei prüfung des Einzelfalls ganz erlassen werden. Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für Materialgeld (Montessori-Material, Schreibmaterial, Lern- und Arbeitshefte, Materialien für den Fachunterricht): 200 € einmalig pro Schuljahr welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese Bearbeitungsgebühr: 350 € einmalig bei Vertragserstellung einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen entfällt Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Bei einem Einkommen unter 29.420 € pro Jahr wird die Aufnahmegebühr von 350 € erlassen. Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des 25% Rabatt für das zweite Kind monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine 50% Rabatt für das dritte Kind Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201914:28 Seite 1 von 1 Seiten
114a_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Montessori & Friends Education gGmbH 0 6 2 1 Internationale Montessori-Schule Berlin P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. 71 Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von 12 der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 8,5% 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr s. 5. 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für 100 € Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Anzahl Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der 12 Staffelungsgruppen eingruppiert? 02 02 05 03 03 03 06 04 06 01 05 04 03 11 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Bei einem Einkommen unter 29.420 € pro Jahr kann das Schulgeld bei prüfung des Einzelfalls ganz erlassen werden. Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für Materialgeld (Montessori-Material, Schreibmaterial, Lern- und Arbeitshefte, Materialien für den Fachunterricht): 200 € einmalig pro Schuljahr welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese Bearbeitungsgebühr: 350 € einmalig bei Vertragserstellung einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen entfällt Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Letzter Stand: 27.08.201913:28 Seite 1 von 2 Seiten
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Montessori & Friends Education gGmbH 0 6 2 1 Internationale Montessori-Schule Berlin P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Bei einem Einkommen unter 29.420 € pro Jahr wird die Aufnahmegebühr von 350 € erlassen. Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des 25% Rabatt für das zweite Kind monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine 50% Rabatt für das dritte Kind Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 27.08.201913:28 Seite 2 von 2 Seiten