Halten sich die im Anhang genannten privaten Schulen im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG?
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 115_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744-3 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Islam Kolleg Berlin 1989 gGmbH 0 2 0 3 Islamische Grundschule P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. 166 Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von 90 der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr Einkommensabhängig, Beiträge von 100, € bis 260,00 € 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld 100,00 € für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das 100,- € 105, 160,- € 9, 180,-- € 5, 200,-- € 5, 220,-- € 5, 240,- € 2, 260,-- € 6 monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Ja, Antragsstellung mit Einkommensnachweisen, ab Antragsstellung Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für keine welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen nein Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige nein Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des Bei Antragsstellung, Einzelprüfung monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201914:28 Seite 1 von 1 Seiten
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 116_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Johanna-Gerdes-Grundschule e. V. Johanna-Gerdes-Grundschule 0 6 P 0 2 Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. 120 Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von 0 der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 285,00 € 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld 285,00 €, wenn keine Ermäßigung beantragt wurde. für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das Es existiert keine feste Staffelung, aber eine Ermäßigung kann beantragt werden (s. Punkt 6) monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das weniger als 18.000,00 € Jahresbrutto = 50,00 € Schulgeld Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese 18.000,00 € - 24.000,00 € = 120,00 € Schulgeld Erlassregelung? 24.000,00 € - 30.000,00 € = 190,00 € Schulgeld 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für Vereinsgeld Schulverein: 15,00 € monatlich, Vereinsgeld Förderverein: 5,00 € monatlich welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese Einmalige Verwaltungspauschale: 100,00 € einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Fahrtkosten zur Sportstätte: 52,00 € bis 208,00 € (einmal/Schuljahr), je nach Anzahl der Fahrten 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Es existiert keine feste Staffelung, aber eine Ermäßigung kann beantragt werden. Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Pro Familie wird nur einmal der Vereinsbeitrag erhoben. Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Es existiert keine feste Staffelung, aber eine Ermäßigung kann beantragt werden Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des In der Beitragsordnung findet sich eine Mehrkindklausel: Haben bereits zwei Kinder einer Familie die Johanna-Gerdes-Grundschule für zusammen mindestens acht Jahre besucht, monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine ermäßigt sich das Schulgeld für das dritte und jedes weitere Kind um jeweils 25 %. Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Pro Familie werden nur einmal die Vereinsbeiträge erhoben. Letzter Stand: 12.09.201914:29 Seite 1 von 1 Seiten
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 119_Senat Kopie von Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Jüdische Traditionsschule Talmud Thora e. V. 0 4 2 3 Jüdische Traditionsschule P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. 88 Schülerinnen und Schüler: Grundschule 61 SchülerInnen, Sek I 15 SchülerInnen, Sek II 12 Schülerinnen Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von 17 = 19,32 % der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr Mindestsatz: 16,11 €, Höchstsatz: 214,75 € 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld 16,11 € für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das ja (siehe Anlage "Gebührentabelle", Seite 1) monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das nein Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für Büchergeld; Fahrtkosten bei Inanspruchnahme des Fahrdienstes (siehe Anlage "Gebührentabelle", Seite 1 und 2) welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen nein Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Nein, für Leistungsberechtigte der Grundschulkinder wird aber ein Rabatt gewährt. Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des ja, beim Busservice (siehe Anlage "Gebührentabelle", Seite 2) monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201914:29 Seite 1 von 1 Seiten
119a_Gebührentabelle_SJ19-20_08-19 Jüdische Traditionsschule Talmud Thora e. V. staatlich anerkannte Ersatzschule, gebundene Ganztagsgrundschule und gebundenes Ganztagsgymnasium Jüdische Traditionsschule Talmud Thora e. V. / Spandauer Damm 220 / 14052 Berlin / Tel.: (030) 32 67 88 97 / Fax: (030) 32 67 88 33 Kosten an der Jüdischen Traditionsschule Monatliche Kosten Schulgebühren (in Abhängigkeit vom Bruttoeinkommen beider Elternteile) Mindestsatz 16,11 € Höchstsatz 214,75 € Einkommen Monatliche Gebühr Anzahl der SchülerInnen unter 22.496,84 € 16,11 € 43 bis 33.745,26 € 42,95 € 6 bis 44.993,69 € 80,52 € 8 bis 55.219,52 € 134,21 € 14 bis 76.693,78 € 161,06 € 6 ab 76.693,79 € 214,75 € 11 ______________________________________________________________________ Einmalige Kosten im Schuljahr Büchergeld 75,00 € (Grundschule) (einmalig pro Schuljahr zum Erwerb 100,00 € (Gymnasium) notwendiger Lernmaterialien, Leistungsberechtigte sind befreit) Seite 1 von 2
Weitere monatliche Kosten Busservice Die Zuständigkeit für den Busservice liegt bei einem externen Transportunternehmen. Dieses ist verantwortlich für Organisation, Durchführung und Kostenabrechnung. Für Leistungsberechtigte der Grundschulkinder wird ein Rabatt gewährt. Kosten des Fahrdienstes: ➢ Grundschule: erstes Kind 130,00 € Geschwisterkind 120,00 € ➢ Gymnasium: jedes Kind 180,00 € Alle Angaben ohne Gewähr. Seite 2 von 2
121_Antwort an Senat Schulgeldregelung
Montessori
Stiftung
Berlin
Montessori -Stiftung Berlin . Köpenzeile 125 . 12557 Berlin '
Senatsverwaltung für Bildung, Jan Vollendorf
Jugend und Familie
Fachgruppe IIC2
Angelegenheiten der Schulen in freier Trägerschaft
Kaufmännischer Vorstand
Tel.: +49 (030) 330 999 003
Mobil: +49 (0170) 3035013
Fax: +49 (030) 330 999 002
vollendorf@montessori-stiftung.de
Berlin, 23.06.2017
Ihre Abfrage der Schulgeldregelungen für die Schulen in der Trägerschaft der Montessori Stiftung
Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie gewünscht erhalten Sie hiermit die aktuellen Schulgeldregelungen unserer Schulen:
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
„ Mit freundlichen Grüßen
Jan Vollendorf
Montessori Stiftung Berlin Bank für Sozialwirtschaft Vertretungsberechtigter Vorstand
Köpenzeile 1,25 IBAN: DE23 100205.00000 11522 00 | Christian Grune / Pädagogischer Vorstand
12557 Berlin BIC: BFSWDE33BER . Jan Vollendorf / Kaufmännischer Vorstand
-121_Antwort an Senat Schulgeldregelung
4. Freudberg Gemeinschaftsschule (04P41)
Grundschule:
Freudberg
Bemeinschaftssehnie
Beitragsübersicht
Ermittlung des monatlichen Gesamtbeitrages Menzil.
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2Varpfleguns’ Monatlich 37,00 €
4 Schul- & Arbeizchücher* Jährlich 508 Z.10€,
5 Schließfach®? jährlich 28 8 232€
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Sumnie monatlich "Arderingen vorbehalten .....&
Zu 1) Informationen zura Schulgeld
Unmitzalbar mit Unterzeichnung desSchulvertragss undals Bedingung far das Inkrafttreten des Schulvertrags: wir] ein arserßBeitrag
für daz Schulgeldin HöhevonzwsMoanatsbaisägen fällig Sctern diese erste Zahlung nicht zpätertene 2 Wochennach Vertragsschluss
gelaistet wird [Zahlungseingang aufSchulkonto), ssshr derSchule eineinzeitiges Rückritracht vom Schulerragzu.
Das Schulgeldisteinkommensabhäng’g (Summe der postiven SinkönksimSinne des$2 Abs. 1 und EStö}und kann amÄnfangjedes
Schuljahrescderinaußergewöähnfchen Haymäksskustionender Träger: {ı.B. Zuschusskörzungsn Misterhöhungen) untenährg
angemsszannaufaztgelegiwerden. Das Schulgsk wirdzum Anfangdes Schulishrsstestgelsgtundin 12 monatlichenAsten bzzshit.
SollsensichSchwierigketenbeider Bezahlung das Schulgeldarergeben bitten wirSie, so tr ühwie möglich mit unsin Kanzaktzu treten.
Als Grungisge för die Jerschnung desSchulgatdesdienen die gleichen Unterlagen die such Surdis Berechnurgdas Horbeitragss
rzlevant ind: n
- Einkommensteuerbsschekl des Istzten Kalenderjahres; liegt der Bzscheil nach nicht vor, reichen Siebitte worläufige
Einkammensnachwelse für das lemteKalendarlahr ein (Selbsteinschätzung des Iruttaeinkammens Ist möglichi sollten Sie keinen
Einkommensteuarbsscheii beanragen, reichen Sis dieslsktronischelohnsteuerbsschenigung des letzten Kalenderjahres bzw.
Gehaltsnadnseis Dezamber mit aufgerschnzter Jahrassimme ein. \
- Eltern, die ohneArbetsverkäftnts imlerzten Kalanderjshrwaren,tagen hierfür den Leistungskescheid des Jobcenersbaw.der
AgenturfürArbek, Mutterschaftz- und Elterngakdkescheid, Studien -bzw.afägnachweise oderbei Ranten den BescheidvomOLOr.
das letzen Kalandsfahres zow'e denarsten Rentenbazcheid oder/und etwalgs Zusaterenienbaschelde vor.
- Alle Unterlagen sind fir denZeitreum01.01. b5 31. 12. darletzten Kalenderjahres Inkopis sinzureichen.
Zu 2) Informationen zum Hortbeitrag
Unterrichtsze'ten: Wirsind sinaSchulemit Ganztagsangebot Fürdis erfolgreldheUmszungunssrer Pädagaziksstzen wirbtontagbis
Fraitan die Anwssenheit derSchüler von 2:00 biz 18:09 Uhrvoraus. Ergänzende Bezreuungszeiten: 7:30-2:00 Uhr, 18:00-18:00 Uhr
Nützliches: Das Aniragzfocmular (Antragaufergänzende Förderung und Eetrevung (Hort-Eutschein)} finden Sie online unter
vrww.beriinds, einen Linkfinden Steaufunserar Webssiteunter htspy/Fraucbargschule da/anmaldungf. DarHort-Gutscheh wird von
Ihnan beimzutändgenJugendamzzu beantragt.
Pırudbing Garneinschaftsgchuk: Send dis, - Anita ı vond
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121_Antwort an Senat Schulgeldregelung Schulgeldtabelle Einkommen von-bis OR. 200 en ER ; Mao, Mass 1500 to | 12000, Nase Angaben in Euro, StendCktober 2016 fÄnderungen vorbsshalten Fieadbrng Gemeinschafeschule | Altar Jul 2018 Kind 1 Freudberg kemeinschaftssehisle 4.Kind 45% i 1, Seile Zaun 2 12
121_Antwort an Senat Schulgeldregelung
Oberschule:
Freudberg
Genelnschäftsschnie
Beitragsübersicht - Sekundarstufe 1
Ermittlung des monatlichen Gesamtbeltrages
Einkommensabhängig } Mach Schu'geldtabelie (5.2)
1 Sehitgei rmanatlich (mindestens 100 €)
2 Yerpflegung® 39€ (menatlich}
3 Schul- & Arbeitsbücher* 80€ (jährich)
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4Schließfech® 28& [(jährich}
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Fänderatgen warbahalter
Zu 1) Informationen zum Schulgeld
Unmittelbar mit Unterzeichnung des Schulwertragss und als Bedingung für das Inkrafttreten des Schu'vertrages wird ein erster
Beitrag für das Scauigeld in Höhe von zwei Monazzbeiträgen “llig. Sofern diese erste Zahlung nicht scäteszens 2 Wochen nach
Wertsagsschluse geleister wird (Zahlungseingang auf schulkonto), steht der Schule ein einseitiges Rücktrittsrecht vom
Schulwertrag zu.
Das Schugeld ist einkommenzabnängiz Eurnme der positiven Einkünfte im Sinn= des Abs. { and 2 25:5) und kann am Anfang
jedzs Schuljahres oder in zußergewöh nliehan Haushsaltssitustionen des Trägers z.B. Zuschuszkörzungen, Nisterhöhungenr}
unterjährig angemessen nau festgelegt werden. Das Schulgeld wird zum Anfang des Schuljahess festgelegt und in 32 monatlichen:
Raten bezahlt. Toliten sich Schwierigkeiten bei dar Bezahlung des Schulgeldes ergeben, bien wir Sie, 30 frila wie möglich mit uss
in Kontakt zu treten.
as Grundisge far die Berechnung des Schulgeides dienen die folgenden Umterlagen:
Einkammensteuerosscheid das! stztan Kalenderjahres; liegt der 3escheid noch nicht vor, reichen Sie bitte vorläufige
Einkommensnachweise für das leızta Kalenderjahr ein (Selastainschätzung css Bruttosinkommens ist möglich) Sollten Sie
keinen Einkommenszeuerbescheid beantragen, reichen Sie die elektronische Lohnsteuerbescheinigung das lerzten
Kalenderjshres bzw. Gehaltenachyeis Dezember mit aufgarschneter jehressumme ein.
Eltern, die chne Arbeitsverhälsnis im lerzten Kalenderjahr waren, eg®n hierfür den Leistungzbascheid des Jebeenters bzw,
der Agentur für Arbeit, Mutterschafts- und Ekarngeldbescheil, Studien: vaw. Bafögnachweise odar bei Renten den Ezscheid
vom 31.07. dez letzen Kalenderjahres auwi= den ersten Rentenbescheid oder / undeswaige Zusatırentenbescheide vor.
Ale Unterlagen sind für den Zeitraum Qt.01. ie 31.12. des letzten Kalenderjahres In Kopie elnzurzichen. .
Fraudherg Gemeinschafeechule } Stand Navamisar 2015 Selte von?
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Schulgeldtabelle - Sekundarstufe 1
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