Halten sich die im Anhang genannten privaten Schulen im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG?
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 002_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 (003) - Anfrage Langenbrinck Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Stiftung Private Kant-Schulen gGmbH 0 6 1 1 Kant-Grundschule (06P10), Kant-Oberschule (06P11), Internationale Schule Berlin (06P11), P Berlin International School (04P42) Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. 311 (06P10, #33), 1143 (06P11, #2), 711 (04P42, # 32) Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr Die regulären Schulgebühren in den Grundschulbereichen betragen € 450,00 (06P10), 490,00 (06P11), 960,00 (04P42). 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Die Schulgebühren für die Oberschulbereiche entsprechen denen des Vorjahres (siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018) 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201912:40 Seite 1 von 1 Seiten
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 003_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744_TW Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Kreativitätsschulzentrum Berlin gGmbH 0 9 1 6 KreativitätsGrundschule Berlin-Treptow, Hartriegelstraße 77, 12439 Berlin P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. 128 Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von Im Schuljahr 2019/2020 sind insgesamt 9 SuS lernmittelbefreit. Die Höhe der Lernmittelbefreiten wird gemeldet und liegt den Bezirksschulämtern vor der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr gemäß Schulgeldordnung https://www.krea-schulzentrum.de/schulen/einkommensabhaengiges-schulgeld/ 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld 50,00 € für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das gemäß Schulgeldordnung https://www.krea-schulzentrum.de/schulen/einkommensabhaengiges-schulgeld/ monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Ja, auf Antrag und unter Nachweis der Besitzverhältnisse sind eine Ermäßigung oder ein Erlass des Schulgeldes oder/und des Zusatzbeitrages möglich. Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für 70,00 €, der Zusatzbeitrag dient der Finanzierung von zusätzlichen Leistungen wie der Sicherung hoher Qualitätsstandards bei der Realisierung des Schulkonzepts welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Ja, auf Antrag und unter Nachweis der Besitzverhältnisse sind eine Ermäßigung oder ein Erlass des Schulgeldes oder/und des Zusatzbeitrages möglich. Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Ja, auf Antrag und unter Nachweis der Besitzverhältnisse sind eine Ermäßigung oder ein Erlass des Schulgeldes oder/und des Zusatzbeitrages möglich. Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des gemäß Schulgeldordnung https://www.krea-schulzentrum.de/schulen/einkommensabhaengiges-schulgeld/ monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 30.08.201906:42 Seite 1 von 1 Seiten
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 005_Senatsabfrage-2019-M Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) MITRA Lomonossow-Schulen gGmbH 1 0 P 1 0 Internationale Lomonossow-Schule Berlin-Marzahn Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. 297 Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von 44 (14,81%) der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 100 € 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für 80 € Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das ja, Bis 29.420€ - 100€ ( 179 SuS = 60,26%), bis 45.000€ - 150€ (57 SuS = 19,19%), bis 60.000€ - 200€ (29 SuS = 9,76%), bis 75.000€ - 250€ (12 SuS = 4,04%), monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele bis 90.000€ - 300€ (7 SuS = 2,35%), ab 90.000€ - 350€ (13 SuS = 4,37%), ohne Einkommensnachweis - 400€ (0 SuS - 0%) Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das ja, die Schulgeldermäßigung erfolgt bei a)Geschwisterkindern, b) Mitarbeiter der Schule und des Trägers, c) alleinstehenden Müttern mit mehreren Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Kindern an unserer Schule, d) bei kranken Erziehungsberechtigten (mit Schwerbehindertenausweis), e) sozial schwachen Eltern Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für einmalige Gebühr für den Ausfnahmetest 200, einmalige Sicherheitsleistung 150 für die ganze Schulzeit, die bei Beendigung des Vertrages welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese zurückerstattet wird. einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen keine sonstigen Gebühren Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige ja, einzelfallabhängig, wird geprüft nach der Antragstellung der Eltern Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des ja, 20% monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201912:44 Seite 1 von 1 Seiten
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 006_Senatsabfrage-2019-T Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) MITRA Lomonossow-Schulen gGmbH 0 1 P 2 5 Internationale Lomonossow-Schule Berlin Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. 205 Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von 4 (1,95%) der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 100 € 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für 80 € Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das ja, Bis 29.420€ - 100€ ( 2 SuS = 0,97%), bis 45.000€ - 150€ (124 SuS = 60,48), bis 60.000€ - 200€ (23 SuS = 11,21%), bis 75.000€ - 250€ (20 SuS = 9,75%), monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele bis 90.000€ - 300€ (6 SuS = 2,92%), ab 90.000€ - 350€ (25 SuS = 12,19%), ohne Einkommensnachweis - 400€ (5 SuS - 2,42%) Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das ja, die Schulgeldermäßigung erfolgt bei a)Geschwisterkindern, b) Mitarbeiter der Schule und des Trägers, c) alleinstehenden Müttern mit mehreren Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Kindern an unserer Schule, d) bei kranken Erziehungsberechtigten (mit Schwerbehindertenausweis), e) sozial schwachen Eltern Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für einmalige Gebühr für den Ausfnahmetest 200, einmalige Sicherheitsleistung 150 für die ganze Schulzeit, die bei Beendigung des Vertrages welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese zurückerstattet wird. einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen keine sonstigen Gebühren Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige ja, einzelfallabhängig, wird geprüft nach der Antragstellung der Eltern Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des ja, 20% monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201912:44 Seite 1 von 1 Seiten
009 _Antwort an Senat Schulgeldregelung
Montessori
Stiftung
Berlin
a Montessori -Stiftung Berlin . Köpenzelle 125 . 12557 Berlin '
Senatsverwaltung für Bildung, - Jan Vollendorf
Jugend und Familie
Fachgruppe IIC 2
Angelegenheiten der Schulen in freier Trägerschaft Tel.:+49 (030) 330 999 003
Mobil: +49 (0170) 3035018
Fax: +49 (030) 330 999 002
vollendorf@montessori-stiftung.de
Kaufmännischer Vorstand
Berlin, 23.06.2017
Ihre Abfrage der Schulgeldregelungen für die Schulen in der Trägerschaft der Montessori Stiftung
Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie gewünscht erhalten Sie hiermit die aktuellen Schulgeldregelungen unserer Schulen.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Vollendorf
Montessori Stiftung Berlin , Bank für Sozialwirtschaft Vertretungsberechtigter Vorstand
Köpenzeile 1.25 IBAN: DE23 100205 00000 11522 00 Christian Grune / Pädagogischer Vorstand
12557 Berlin BIC: BFSWDE33BER Jan Vollendorf / Kaufmännischer Vorstand
009_Antwort an Senat Schulgeldregelung 2. Montessori Schule Heiligensee (12P14) Schulgeldordnung der Mengessart-Dahule Heiftgensee Grendschule sis 30.000,00 €* Schulgeld 100,00 € mtl. = Mindestsoiz von DUO] &* bis 45.900,00 € Schulgeln 125,09 € mil. yon 45.006,01 ©? bis 50.090,29 € Schulgeld 150,00 € redl. vor 60.596,01 € is FC900.00 & . Schulgeld 175,09 € rnitl. ao 009,0] Schulgeld 200,09 € mil. >» Hächslsaiz zusätzlich erheben wir ein Frühstücksgeld von 15,90 Euro irn Mona Sekundarstufe] "ol 30.000,07 € Schulgeld 100,00 Emil. > Mindestsatz von 30. 00GO1 €* bir 45.909,09 € serulgeld IS0.L0 zent. won 45.000,01 &* bis 0.000.090 € einig 200,09 & mil. von SG.NID, OT €* kiis 90.000,00 & Sscrulgeic 250.09 8 mil. ab 99.006,01 € Schulgeld 200,090 € mtl. > Hächstsatz zusätzlich erheben wir ein Voliverpflegungsenigelt vor 59,00 Euro im Monat. Aufnahmegebühr: 509,00 € Ermößigtes Schulgeld für Geschwisterkinder: 75 5 Lernmittelzahlbetrag jährlich: 100,00 Eura (53) 120,00 Euro (Sekt) ’ Grundiage ist grundsätzlich das Familieneinkommen Brufto } Johr („zu versteverndes Einkommen" aus dem Steuerbescheid des Vorjahres) Negatvsinkommen wird nicht berücksichligf. " and: 01.03.2018. Änderungen unter Vorbehalt
009_Antwort an Senat Schulgeldregelung
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Link für die Schulgeldregelung:
http://montessori-heiligensee.de/ anmeldung
010_Antwort zur Drucksache 18 20 628_IBEBgGmbH Antwort zur Drucksache 18/20 628 Frage Nr Mosaik Grundschule 20633 ( 09P12 ) Wilhelmstadt Grundschule 20650 ( 05P13 ) Wilhelmstadt Gymnasium 20650 ( 05P13 ) Wilhelmstadt Oberschule 20650 ( 05P13/05P14 ) 1 105 146 205 216 2 24 56 58 88 3 Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle 4 Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Preiskategorie Schüleranzahl Preiskategorie Schüleranzahl Preiskategorie Schüleranzahl Preiskategorie Schüleranzahl 0-100€ 42 0-100€ 87 0-100€ 99 0-100€ 65 100-200€ 25 100-200€ 42 100-200€ 72 100-200€ 143 5 ab 200€ 38 ab 200€ 17 ab 200€ 34 ab 200€ 8 Gesamt 105 Gesamt 146 Gesamt 205 Gesamt 216 6 Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle 7 Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle 8 Nein Nein Nein Nein 9 Nein Nein Nein Nein 10 Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle
010a_Schulgeldtabelle 2019-2020_IBEBgGmbH Schulgeldtabelle Stand 01.08.2019 Mosaik Grundschule Wilhelmstadt Grundschule Wilhelmstadt Gymnasium Wilhelmstadt Sekundarschule Wilhelmstadt Oberstufe NR Bezeichnung Schulgeld Frühstück Gesamt Schulgeld Frühstück Gesamt Schulgeld Mittagsessen Gesamt Schulgeld Mittagsessen Gesamt Schulgeld Mittagsessen Gesamt 1 Aufnahmegebühr (Einmalig) 100,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 2 Bücherleihgebühr (jährlich) 50,00 € 50,00 € 3 Kopierpauschale (jährlich) 75,00 € 75,00 € 75,00 € 4 Materialpauschale (jährlich) 75,00 € 75,00 € 5 Preis pro Kind pro Monat 225,00 € 30,00 € 255,00 € 225,00 € 30,00 € 255,00 € 263,33 € 70,00 € 333,33 € 180,00 € 70,00 € 250,00 € 263,33 € 70,00 € 333,33 € Rabatte 6 Vorlage Berlin Pass 120,00 € 30,00 € 150,00 € 120,00 € 30,00 € 150,00 € 120,00 € 0,00 € 120,00 € 120,00 € 0,00 € 120,00 € 120,00 € 0,00 € 120,00 € 7 Asylbewerber ohne Status + Berlin Pass 0,00 € 30,00 € 30,00 € 0,00 € 30,00 € 30,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 8 Asyl mit Jobcenter + Berlin Pass 1.Kind 75,00 € 30,00 € 105,00 € 75,00 € 30,00 € 105,00 € 90,00 € 0,00 € 90,00 € 63,00 € 0,00 € 63,00 € 90,00 € 0,00 € 90,00 € 9 Asyl mit Jobcenter + Berlin Pass 2.Kind 56,25 € 30,00 € 86,25 € 56,25 € 30,00 € 86,25 € 68,00 € 0,00 € 68,00 € 47,00 € 0,00 € 47,00 € 68,00 € 0,00 € 68,00 € 10 Asyl mit Jobcenter + Berlin Pass 3.Kind 0,00 € 30,00 € 30,00 € 0,00 € 30,00 € 30,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 11 Stipendium (%25) auf Schulgeld 197,50 € 70,00 € 267,50 € 12 Stipendium (%50) auf Schulgeld 131,67 € 70,00 € 201,67 € 13 Stipendium (%75) auf Schulgeld 65,83 € 70,00 € 135,83 € 14 Stipendium (%100) auf Schulgeld 0,00 € 70,00 € 70,00 € 15 Geschwister Rabatt 2.Kind (%25) auf Schulgeld 168,75 € 30,00 € 198,75 € 168,75 € 30,00 € 198,75 € 197,50 € 70,00 € 267,50 € 135,00 € 70,00 € 205,00 € 197,50 € 70,00 € 267,50 € 16 Geschwister Rabatt 3.Kind (%50) auf Schulgeld 112,50 € 30,00 € 142,50 € 112,50 € 30,00 € 142,50 € 131,67 € 70,00 € 201,67 € 90,00 € 70,00 € 160,00 € 131,67 € 70,00 € 201,67 € 17 Geschwister Rabatt 4.Kind (%75) auf Schulgeld 56,25 € 30,00 € 86,25 € 56,25 € 30,00 € 86,25 € 65,83 € 70,00 € 135,83 € 45,00 € 70,00 € 115,00 € 65,83 € 70,00 € 135,83 € 18 Geschwister Rabatt 5.Kind (%100) auf Schulgeld 0,00 € 30,00 € 30,00 € 0,00 € 30,00 € 30,00 € 0,00 € 70,00 € 70,00 € 0,00 € 70,00 € 70,00 € 0,00 € 70,00 € 70,00 € 19 1. Es kann nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Eltern dürfen sich eine Form aussuchen. 20 2. Wenn die Voraussetzung für die Ermäßigung nicht mehr gelten, gibt es keinen Anspruch mehr auf Ermäßigung. 21 3. Die Ermäßigung gilt ab dem Tag der Antragstellung. Es gibt keinen Anspruch auf rückwirkende Ermäßigung. 22 4. Es gilt einen Nachweis für die Voraussetzung der Ermäßigung zu erbringen. 23 5. Eine Sonderermäßigung jeweils der allgemeinen Ermäßigung muss vom Vorstand genehmigt werden. 24 6. Bezüglich der Ermäßigung gelten nur Schriftliche Vereinbarungen. 25 7. Vom Geschwisterrabatt könne nur das zweite bzw. weitere Kind profitieren. Der Geschwisterrabatt erlischt wenn eines der Kinder von der Schule abgemeldet wird. Und somit die Voraussetzung nicht erfüllt werden. 26 8. Bei der gleichzeitigen Anmeldung von mehreren Kindern, zählt das jüngste Kind als erstes Kind.
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 011_04P24 Antwort zur E-Mail Abrage vom 23.08.2019 zum Sonderungsverbot.pdf Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Moser Schule Schweizer Gymnasium gemeinnützige GmbH 0 4 2 4 Moser Schule Schweizer Gymnasium gemeinnützige GmbH P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. 315 Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von keine Angabe an dieser Stelle. Der Senatsverwaltung liegen hierzu die Meldungen aus der Statistik vor. der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr wir verweisen auf die Beantwortung im letzten Jahr, es hat keine Veränderung seitdem gegeben 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für s. Antwort zur Frage 8 Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das Die Staffelung/Schulgeldordnung liegt der Senatsverwaltung vor. Es hat keine Änderungen zum Vorjahr gegeben. monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Seit der Gründung der Schule gibt es eine Erlassregelung. Die Regelung berücksichtigt die individuellen Gegebenheiten und wird nach einem persönlichen Gespräch angewandt. Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für s. Beantwortung im letzten Jahr welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen s. Beantwortung im letzten Jahr Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige s. Beantwortung im letzten Jahr Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des s. Beantwortung im letzten Jahr monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 27.08.201915:14 Seite 1 von 1 Seiten