Halten sich die im Anhang genannten privaten Schulen im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG?

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SenBildJugFam II C 2                                                                                                                                                                                                            Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt)        013_Antwortvorlage_SJ 19_20_Schulgeld.pdf Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) New School Project GmbH                                                                            0      9              2      1             New School P Schulträger                                                                                      Schulnummer (BSN)                            Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule?           6 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der        1 Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020    mindest. 100,00 Euro höchstens 1.200,00 Euro für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für           100,00 Euro Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche         bis 29.739,00 100,00                                                    3 Schüler zahlen 100,00 Euro Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und    29.740,00 - 35.999,00 5%                                                1 Schüler zahlt 147,00 Euro 1 zahlt 217,19 Euro Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert?              36.000,00 - 39.999,00 7%                                                1 Schüler zahlt 393,70 Euro 40.000,00 10% 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für Die Schulgebühr kann im Einzelfall bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit reduziert werden. den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung?        Eine Absprache mit dem Träger ist hierfür notwendig, sowie eine Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche         Essengeld monatl. 50,00 Euro (freiwillig) „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro                Aufnahmegebühr 280,00 Euro (wird im 1. Jahr mit dem Schulgeld verrechnet Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen          Aufnahmegebühr wird im 1. Jahr mit dem Schulgeld verrechnet. Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige          Dies wird individuell gehandhabt. - siehe Punkt 6 Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese           wir haben bereits des öfteren Ratenzahlung (OHNE Gebühren und Zinsen) angeboten und/oder bewilligt Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen       25% für das 1. Geschwisterkind Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja,          50% für das 2. Geschwisterkind wie ist diese ausgestaltet?                                                                      75% für das 3. Geschwisterkind Letzter Stand: 27.08.1912:28                                                                                                                                                                                                    Seite 1 von 1 Seiten
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013a_Gebührenstruktur_NewSchool_09P21 Gebührenstruktur der New School Project GmbH Betrifft: New School, 09P21 Schulgeld pro Schuljahr in EURO Bruttoeinkommen der Erziehungsberechtigten im letzten vollen Kalenderjahr Sekundarstufe I (Klassen 7-10) bis 29.739,00                         monatl. 100 EUR (gesetzl. Regelung) 29.740,00 – 35.999,00                  5% des Einkommens 36.000,00 – 39.999,00                  7% des Einkommens 40.000,00                             10% des Einkommens jedoch nicht mehr als der monatl. Höchstsatz von 1.200 EUR Bei nicht Einreichen der Einkommensunterlagen wird ebenfalls der Jahresbetrag in Höhe von 14.400,- EUR / zahlbar pro Monat fällig. (Alle Angaben ohne Steuer entsprechend der gesetzlichen Regelungen) Bei Bruttoeinkommen über 120.000 EUR jährlich werden Eltern angehalten, 10% des Bruttoeinkommens abzüglich des Schulgelds in Form einer Spende der Schule für den Ausbau und für Stipendien zur Verfügung zu stellen. Geschwisterrabatt von        25% für das 1. Geschwisterkind 50% für das 2. Geschwisterkind 75% für das 3. Geschwisterkind Die Schulgebühr kann im Einzelfall bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit reduziert werden. Eine Absprache mit dem Träger ist hierfür notwendig, sowie eine Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers. Im Schulgeld sind enthalten: -    Kosten für Nachmittagsbetreuung -    Finanzierung Projektarbeit -    Verwaltungsgebühren -    Nutzung Gebäude und Infrastuktur -    Unterricht in der Kernzeit Im Schulgeld sind nicht enthalten: -    Anmeldegebühr (wird im 1. Jahr mit dem Schulgeld verrechnet) -    Prüfungsgebühren -    Eintrittsgelder für Exkursionen -    Klassenfahrten -    Fahrgeld -    Arbeitsmaterial -    Essengeld
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014_Sammelantwort Waldorfschulen Sammelantwort der Waldorfschulen Für alle Waldorfschulen werden die zehn Fragestellungen von dem Bildungspolitischen Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg pauschal wie folgt beantwortet (Auszug): „ “
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016_Antwort an Senat Schulgeldregelung

  
  

Montessori

Stiftung
Berlin
Montessori-Stiftung Berlin . Köpenzeile 125 . 12557 Berlin '

nn
Senatsverwaltung für Bildung, Jan Vollendorf
Jugend und Familie
Fachgruppe IIC2

Angelegenheiten der Schulen in freier Trägerschaft Tel.: +49 (030) 330 999 003
Mobil: +49 (0170) 3035018

Fax: +49 (030) 330 999 002
vollendorf@montessori-stiftung.de

Kaufmännischer Vorstand

Berlin, 23.06.2017

Ihre Abfrage der Schulgeldregelungen für die Schulen in der Trägerschaft der Montessori Stiftung
Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie gewünscht erhalten Sie hiermit die aktuellen Schulgeldregelungen unserer Schulen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen °

 

Jan Vollendorf

Montessori Stiftung Berlin Bank für Sozialwirtschaft Vertretungsberechtigter Vorstand
köpenzeile 125 IBAN: DE23 100205 00000 11522 00 Christian Grune / Pädagogischer Vorstand
12557 Berlin BIC: BFSWDE33BER Jan Vollendorf / Kaufmännischer Vorstand
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016_Antwort an Senat Schulgeldregelung

6. Quinoa (01P49)

  
     

  

20.000,00 €
22.500,09 €
bis 26.340,00 €

2770,00 €
| bis 29.220.004

| bis B0.660,00€
bis 32.100,00 €
33.520,08

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bis ' 37.860,09 8

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32) Bis 39.300,00€
13. be A0.720,00€
a) ie anıs0,00€
em amame
6. bis 45.0600
17: dis | 46.500,00€
18 | bis 47.920,00€
19: bie (29.680,00
20 | bis SO.E2,00€
21: bie :S2200,00€
22 bis )53.700,00€
23: bis .S5.120,00€

24 bis :56.580,00€

22 bis 58.100.008

3 dis KA
32 | als :70.980,00€
35 bie 72.420,00€

35, bis 73.860.008
37 | bis | 75.300,00€

    
  

bis 1 34.980,00€

35 bis 58.020.00€
le 5946000€
a, bis - 50.900,00 €
3 bis 6232000€
23 | Bis 63.780,00€
20, bis 65.220.008

6.035,00 €

38 bis ' 76.740,00€
39 bis | 78.180,00€
40 | bis , 79.620,00€
4 ab 79.620,01 €

1.656,00 €
1.375,00 €
2.195.00€
2.315,00 €
2.435,00 €
2.555,00 €
2.675,00 €
2.735,00 €
2.915,00 €
3.025,00 €
3.155,00 €
3.275.00€
295008

   
  
    
     
  
   
        
 
    
    
  
  
   
   
   
  
  
    
 
   
   
   
  
 
  
  
   
  
  
  
     
 

   
   
   
    
  
   
 

3s1500€ |

„2625008
A78500€
3.975,00 €
3.95.00
2115.00 €
4.235,00 €
2355.00 €
4.475,00 €
4.535,00 €
215008
4.835,00 €
4.955,00 €
5.075,00 €
5,495.00€
5.315,00€
5435.00€

     
    
   
   
   
   
     
   
  
   
     
  
  
   
  
  
  
  
  
  
   
  
    

6555000 5555|

5.675,00 €
5.795,00 €
‚ 5.915,00 €

6.155,00 €
6.275,00 €
6.335,00 €
6.515.00E
6.635,00 €
6.535,00 €

Schulgeldtabelle Quinoa-Schule

Haushaltshrutto- 2 =

[rosa [Benaese [esenssea] Sem [Era]

0,00€
25.00 €
48,00 €
ERDE
65,00€
73,00 €
B1.00€
59,00€
Er
105,00€

113008 ;
121.008 !
129,00€ |
are |

145,00€
153,00€

AEtODE |

16,00€

177,008

185,00€
195.00€
205,00
215.00€
225,00€
235.00€
245,00€
255.008

265,00€

275,00€
285,00€

29500€ |
EI
315.00€

325,00€

ı 335.00 ;
345,00
355.008,

365,00 €
375,00€
335,00 €

| R \ . 335,00 € .
* dazu zählen auch Harz IV-Empfänger, Aufstocker, Woh

  

In wa
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3:3
De er 17)

2.82
3

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an00 €

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95,00€

103,00 €
' 126,00 €
. 134008
| . 200€
1. 35000 €

178,00 €
' 186,00€

45,00 €

000€
218.00€
. 26,00€
234008
242,00 €
250,00 €
280,00 €
270,00 €
. 220,00 €
250.00€
200,00 €
' 310.00€
' 320.00€
320,00€
' 21000€

25,00 €

nn.

' 350.00 €
"37000 €
380,00 €
| 320,00€
: 400,00 €
11000€
1 : 420.00€
| . 420,008
| ' 440,00 €
450,00 €
fi . 460,00€

   

 
  
 

ao E

   

76,008
200€

   
 

120,00 €
142,00 €

156,09 €

       
   
    

   
  

130,00 €

     
  

zan0oe

        
   
    
   

270,00 €

    
 

      
   

328,00 €

    

360,00 €
375,00 €

    
   
      
  

   
 

    
 

52000 €

     
    
    

590,00 €
5i6,00
632,00 €

  

008

104,008 :
116.00€ |

100.

isacoe
IS00E |
220,008

24400€ |
2E800€

284,008 «
236.00 €
312008

24A00E ;

BB200E |
408,00€ |
A2a00E
40,00€ .
456.008 |
ame

BO

536,00 €
552.008 |
EEE
554,008 |

Monstlicher Beitrag für 2 Kinder
insgesamt ,

Essensgeld

e0,00 €

3200 €

ngeldempfänger, Asyibawerber, Bafögempfänger

100.00 €

324,00 €
326008
350008

37a0E

Kenia

240€
650,00 €
- 666,00 €

  

    
     
  
  

80,00 €

132.00 €
15200 € |
18400 €
176,00 €
229,00 €
32,90€
245,00 €
253,00€ |
31,00€

     
    
  
      
     
  
   
        

   
      
       
     
 

      
  
   
   
    
   
    
   
   

333,00 €
400,00 €
414,00 €
428,00 €
442,00 €
458.00 €
47400€
490,00 €
506,00 €
522,00 €
538,00 €
554,00 €
57000€ |

    
   
  
      
       
    
   
 

  
   
   
  
    
  
 

02.00 €
e18.00€

  
   
   
    
   
    
        

632.00 €
693,00 €
7100 €
730,00 €
746.00 €
762,00 €

  

19
35

016_Antwort an Senat Schulgeldregelung

  

Schulgeldhöhe

    

BEE BE BE u
BE BEE BEN BEE
en
BEE

    
 

 
 
 
 
 

   
 
  
  

Sonstige Ermäßigung

Lernmittelbefreit

Schulgeldbefreit

 

e Mehrfachnennungen sind möglich

Link für die Schulgeldregelung:

http://auinoa-bildung.de/index.php/essens-und-schulgeld.html

20
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017_Sammelantwort Waldorfschulen Sammelantwort der Waldorfschulen Für alle Waldorfschulen werden die zehn Fragestellungen von dem Bildungspolitischen Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg pauschal wie folgt beantwortet (Auszug): „ “
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SenBildJugFam II C 2                                                                                                                                                              Berlin, 12.09.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 018_Antwortvorlage_S18-20624 bis 20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Christburg Campus gGmbH                                                                 1     0     P    0 9 Sabine-Ball-Grundschule Schulträger                                                                             Schulnummer (BSN)     Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule?                                                                                 236 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote?          111 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? siehe Schulgeldtabelle 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind?             siehe Schulgeldtabelle 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der               siehe unten Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? ja, es können Ermäßigungsanträge gestellt werden 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich?                                      einmalige Verwaltungsgebühr bei Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in Höhe von 70,00 € 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der                     nein Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? ja, es können Anträge gestellt werden 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? ja, siehe Schulgeldtabelle 12.09.201912:53                                                                                                                                                                 Seite 1 von 1 Seiten
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018a_Schulgeldtabelle_08_2019 Schulgeldtabelle Grundschulen                                               ab August 2019 Einkommen (Jahr) in Euro abzgl.                   Schulgeld (Monat) in Euro Geschwisterfreibeträge                   1. Kind             2. Kind            3. Kind 1      bis         22.499                     46                  31                 15 2      ab          22.500                     67                  45                 22 3      ab          26.340                     77                  51                 26 4      ab          27.780                     81                  54                 27 5      ab          29.220                     85                  57                 28 6      ab          30.660                     91                  61                 30 7      ab          32.100                     97                  64                 32 8      ab          33.540                   102                   68                 34 9      ab          34.980                   107                   71                 36 10      ab          36.420                   112                   75                 37 11      ab          37.860                   118                   78                 39 12      ab          39.300                   123                   82                 41 13      ab          40.740                   129                   86                 43 14      ab          42.180                   135                   90                 45 15      ab          43.620                   142                   95                 47 16      ab          45.060                   151                 101                  50 17      ab          46.500                   159                 106                  53 18      ab          47.940                   167                 111                  56 19      ab          49.380                   175                 117                  58 20      ab          50.820                   185                 123                  62 21      ab          52.260                   194                 130                  65 22      ab          53.700                   205                 137                  68 23      ab          55.140                   215                 144                  72 24      ab          56.580                   227                 151                  76 25      ab          58.020                   240                 160                  80 26      ab          59.460                   252                 168                  84 27      ab          60.900                   264                 176                  88 28      ab          62.340                   275                 183                  92 29      ab          63.780                   288                 192                  96 30      ab          65.220                   300                 200                100 31      ab          66.660                   313                 209                104 32      ab          68.100                   344                 230                115 Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte abzüglich des Freibetrags von 5.000 € pro Geschwisterkind unter 18 Jahre.
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SenBildJugFam II C 2                                                                                                                                                     Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt)   019_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Sancta-maria-Schule der Hedwigschwestern e.V.                                             0      6          0      8           Sancta-Maria-Schule der Hedwigschwestern P Schulträger                                                                             Schulnummer (BSN)                      Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g.          130 Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von 56% der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr     Förderschwerpunkt "GE": 25,- €/Monat, Föörderchwerpunkt "L": 70,- €/Monat 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld      ssiehe 3 für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das           nein monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das      Empfänger staatlicher Tranferleistungen: auf Antrag Erlass des Schulgelds Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für keine welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen siehe 6. Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige siehe 6. Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des          nein monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201912:53                                                                                                                                          Seite 1 von 1 Seiten
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