Halten sich die im Anhang genannten privaten Schulen im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG?
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 013_Antwortvorlage_SJ 19_20_Schulgeld.pdf Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) New School Project GmbH 0 9 2 1 New School P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 6 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der 1 Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 mindest. 100,00 Euro höchstens 1.200,00 Euro für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für 100,00 Euro Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche bis 29.739,00 100,00 3 Schüler zahlen 100,00 Euro Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und 29.740,00 - 35.999,00 5% 1 Schüler zahlt 147,00 Euro 1 zahlt 217,19 Euro Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 36.000,00 - 39.999,00 7% 1 Schüler zahlt 393,70 Euro 40.000,00 10% 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für Die Schulgebühr kann im Einzelfall bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit reduziert werden. den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? Eine Absprache mit dem Träger ist hierfür notwendig, sowie eine Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche Essengeld monatl. 50,00 Euro (freiwillig) „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Aufnahmegebühr 280,00 Euro (wird im 1. Jahr mit dem Schulgeld verrechnet Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Aufnahmegebühr wird im 1. Jahr mit dem Schulgeld verrechnet. Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Dies wird individuell gehandhabt. - siehe Punkt 6 Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese wir haben bereits des öfteren Ratenzahlung (OHNE Gebühren und Zinsen) angeboten und/oder bewilligt Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen 25% für das 1. Geschwisterkind Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, 50% für das 2. Geschwisterkind wie ist diese ausgestaltet? 75% für das 3. Geschwisterkind Letzter Stand: 27.08.1912:28 Seite 1 von 1 Seiten
013a_Gebührenstruktur_NewSchool_09P21 Gebührenstruktur der New School Project GmbH Betrifft: New School, 09P21 Schulgeld pro Schuljahr in EURO Bruttoeinkommen der Erziehungsberechtigten im letzten vollen Kalenderjahr Sekundarstufe I (Klassen 7-10) bis 29.739,00 monatl. 100 EUR (gesetzl. Regelung) 29.740,00 – 35.999,00 5% des Einkommens 36.000,00 – 39.999,00 7% des Einkommens 40.000,00 10% des Einkommens jedoch nicht mehr als der monatl. Höchstsatz von 1.200 EUR Bei nicht Einreichen der Einkommensunterlagen wird ebenfalls der Jahresbetrag in Höhe von 14.400,- EUR / zahlbar pro Monat fällig. (Alle Angaben ohne Steuer entsprechend der gesetzlichen Regelungen) Bei Bruttoeinkommen über 120.000 EUR jährlich werden Eltern angehalten, 10% des Bruttoeinkommens abzüglich des Schulgelds in Form einer Spende der Schule für den Ausbau und für Stipendien zur Verfügung zu stellen. Geschwisterrabatt von 25% für das 1. Geschwisterkind 50% für das 2. Geschwisterkind 75% für das 3. Geschwisterkind Die Schulgebühr kann im Einzelfall bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit reduziert werden. Eine Absprache mit dem Träger ist hierfür notwendig, sowie eine Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers. Im Schulgeld sind enthalten: - Kosten für Nachmittagsbetreuung - Finanzierung Projektarbeit - Verwaltungsgebühren - Nutzung Gebäude und Infrastuktur - Unterricht in der Kernzeit Im Schulgeld sind nicht enthalten: - Anmeldegebühr (wird im 1. Jahr mit dem Schulgeld verrechnet) - Prüfungsgebühren - Eintrittsgelder für Exkursionen - Klassenfahrten - Fahrgeld - Arbeitsmaterial - Essengeld
014_Sammelantwort Waldorfschulen Sammelantwort der Waldorfschulen Für alle Waldorfschulen werden die zehn Fragestellungen von dem Bildungspolitischen Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg pauschal wie folgt beantwortet (Auszug): „ “
016_Antwort an Senat Schulgeldregelung Montessori Stiftung Berlin Montessori-Stiftung Berlin . Köpenzeile 125 . 12557 Berlin ' nn Senatsverwaltung für Bildung, Jan Vollendorf Jugend und Familie Fachgruppe IIC2 Angelegenheiten der Schulen in freier Trägerschaft Tel.: +49 (030) 330 999 003 Mobil: +49 (0170) 3035018 Fax: +49 (030) 330 999 002 vollendorf@montessori-stiftung.de Kaufmännischer Vorstand Berlin, 23.06.2017 Ihre Abfrage der Schulgeldregelungen für die Schulen in der Trägerschaft der Montessori Stiftung Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, wie gewünscht erhalten Sie hiermit die aktuellen Schulgeldregelungen unserer Schulen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen ° Jan Vollendorf Montessori Stiftung Berlin Bank für Sozialwirtschaft Vertretungsberechtigter Vorstand köpenzeile 125 IBAN: DE23 100205 00000 11522 00 Christian Grune / Pädagogischer Vorstand 12557 Berlin BIC: BFSWDE33BER Jan Vollendorf / Kaufmännischer Vorstand
016_Antwort an Senat Schulgeldregelung
6. Quinoa (01P49)
20.000,00 €
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bis 26.340,00 €
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6.035,00 €
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40 | bis , 79.620,00€
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1.656,00 €
1.375,00 €
2.195.00€
2.315,00 €
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* dazu zählen auch Harz IV-Empfänger, Aufstocker, Woh
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Monstlicher Beitrag für 2 Kinder
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016_Antwort an Senat Schulgeldregelung
Schulgeldhöhe
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Sonstige Ermäßigung
Lernmittelbefreit
Schulgeldbefreit
e Mehrfachnennungen sind möglich
Link für die Schulgeldregelung:
http://auinoa-bildung.de/index.php/essens-und-schulgeld.html
20
017_Sammelantwort Waldorfschulen Sammelantwort der Waldorfschulen Für alle Waldorfschulen werden die zehn Fragestellungen von dem Bildungspolitischen Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg pauschal wie folgt beantwortet (Auszug): „ “
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 12.09.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 018_Antwortvorlage_S18-20624 bis 20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Christburg Campus gGmbH 1 0 P 0 9 Sabine-Ball-Grundschule Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 236 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 111 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? siehe Schulgeldtabelle 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? siehe Schulgeldtabelle 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der siehe unten Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? ja, es können Ermäßigungsanträge gestellt werden 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? einmalige Verwaltungsgebühr bei Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in Höhe von 70,00 € 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der nein Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? ja, es können Anträge gestellt werden 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? ja, siehe Schulgeldtabelle 12.09.201912:53 Seite 1 von 1 Seiten
018a_Schulgeldtabelle_08_2019 Schulgeldtabelle Grundschulen ab August 2019 Einkommen (Jahr) in Euro abzgl. Schulgeld (Monat) in Euro Geschwisterfreibeträge 1. Kind 2. Kind 3. Kind 1 bis 22.499 46 31 15 2 ab 22.500 67 45 22 3 ab 26.340 77 51 26 4 ab 27.780 81 54 27 5 ab 29.220 85 57 28 6 ab 30.660 91 61 30 7 ab 32.100 97 64 32 8 ab 33.540 102 68 34 9 ab 34.980 107 71 36 10 ab 36.420 112 75 37 11 ab 37.860 118 78 39 12 ab 39.300 123 82 41 13 ab 40.740 129 86 43 14 ab 42.180 135 90 45 15 ab 43.620 142 95 47 16 ab 45.060 151 101 50 17 ab 46.500 159 106 53 18 ab 47.940 167 111 56 19 ab 49.380 175 117 58 20 ab 50.820 185 123 62 21 ab 52.260 194 130 65 22 ab 53.700 205 137 68 23 ab 55.140 215 144 72 24 ab 56.580 227 151 76 25 ab 58.020 240 160 80 26 ab 59.460 252 168 84 27 ab 60.900 264 176 88 28 ab 62.340 275 183 92 29 ab 63.780 288 192 96 30 ab 65.220 300 200 100 31 ab 66.660 313 209 104 32 ab 68.100 344 230 115 Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte abzüglich des Freibetrags von 5.000 € pro Geschwisterkind unter 18 Jahre.
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 019_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Sancta-maria-Schule der Hedwigschwestern e.V. 0 6 0 8 Sancta-Maria-Schule der Hedwigschwestern P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. 130 Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von 56% der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr Förderschwerpunkt "GE": 25,- €/Monat, Föörderchwerpunkt "L": 70,- €/Monat 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld ssiehe 3 für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das nein monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Empfänger staatlicher Tranferleistungen: auf Antrag Erlass des Schulgelds Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für keine welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen siehe 6. Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige siehe 6. Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des nein monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201912:53 Seite 1 von 1 Seiten