Halten sich die im Anhang genannten privaten Schulen im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG?
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 020_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Burghard Troost von Schele 0 4 P 0 2 Schele-Schule Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 111 Schüler 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Staatliche Zuschüsse für LM hat die Schule noch nie erhalten. Kosten für LM Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? bedürftiger Schüler werden von der Schulgemeinschaft getragen. Die Zahl der LM- befreiten Schüler ist der Schule nicht bekannt. Damit niemand diskriminiert wird, wird der soziale Status der Eltern nicht abgefragt. 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für Die monatlichen Elternbeiträge gliedern sich folgendermaßen auf: den Besuch ihrer Schule erhebt? a) 30 € für den subventionierten Pflichtunterricht (Schulgeld), b) 300 € für den (nichtsubventionierten) Zusatzunterricht. 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für vgl. Antwort Nr. 2 und Nr. 5 Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld Eine festgelegte Staffelung existiert nicht, vielmehr zahlen die Schülereltern ihre und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind Elternbeiträge nach Selbsteinschätzung. Dies hat zur Folge, dass zur Zeit für 44 im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Schüler weder Schulgeld noch ein Beitrag für den Zusatzunterricht gezahlt wird und weitere 22 Schüler in diesem Bereich eine Ermäßigung erhalten. 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für Die Antwort ergibt sich aus Antwort Nr. 5. den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 44 Schülern wird das Schulgeld und der monatliche Beitrag für den Zusatzunterricht vollständig erlassen. 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche Monatlich zahlen die Eltern bis zu 250 € für außerschulische Leistungen (z. B. „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr Verpflegung, Transport usw.). erhoben oder monatlich? Andere Gebühren, z. B. Aufnahmegebühren, gibt es nicht. Laut Schulvertrag steht die Schule allen Schülern offen. 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren Eine festgelegte Staffelung existiert auch hier nicht. Für die außerschulischen und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind Leistungen, die alle Schüler erhalten, zahlen zur Zeit 19 Schüler keine Gebühren im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? und 25 Schüler zahlen ermäßigte Gebühren. 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren Ja. Auch für die `sonstigen Gebühren´ existiert eine Erlassregelung. Mit der Folge, für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? dass an der Schele-Schule zur Zeit für 19 Schüler keinerlei Elternbeiträge erhoben werden, d.h. für diese Schüler werden weder Schulgeld, noch ein Beitrag für den Zusatzunterricht noch sonstige Gebühren gezahlt. 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Ja. Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie Das 1. Geschwisterkind erhält eine Ermäßigung um 1/4 des Elternbeitrags, ist diese ausgestaltet? das 2. Geschwisterkind erhält eine Ermäßigung um 1/3 des Elternbeitrags. Letzter Stand: 12.09.201912:54 Seite 1 von 1 Seiten
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 021_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) DRK Kliniken Berlin | Erziehung und Bildung GmbH 0 4 2 7 Schule am Westend P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. ca. 50 Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? Die Schule am Westend erhebt kein Schulgeld und auch keine sonstigen Gebühren. 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201912:54 Seite 1 von 1 Seiten
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 024_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Stephanus gGmbH 0 3 1 1 Stephanus-Schule, Förderzentrum "Geistige Entwicklung" P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. 95 SuS Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von 35 SuS der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr kein Schulgeld, Schulform Förderschule gE 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld kein Schulgeld, Schulform Förderschule gE für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das kein Schulgeld, Schulform Förderschule gE monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das kein Schulgeld, Schulform Förderschule gE Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für keine welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des kein Schulgeld, Schulform Förderschule gE monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201912:54 Seite 1 von 1 Seiten
Anlage SenBildJugFam Nr.: II C 2 Berlin, 23.08.2019 (wird von II C 2 ausgefüllt) 025_Antwort Langenbrink.xlsx Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Freie demokratische Schule Berlin e. V. 0 3 2 4 Ting-Schule P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. 55 Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von 8 der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 100 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Zwischen 50€ und 100€ Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das Es existiert keine generelle Staffelung. Bei Bedarf stellen die Eltern einen Anrag auf Schulgeldreduzierung in der Schulversammlung monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Die Schulgeldermäßigung wird in der Schulversammlung beschlossen und ist ab Beschlusstag gültig. Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für keine welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen nein Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige nein, ansonsten siehe Antwort Nr. 5 und 6 Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des Eltern zahlen für das erste Kind 140,-€. Für alle weiteren Geschwisterkinder jeweils 50,-€. monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201912:55 Seite 1 von 1 Seiten
026_Sammelantwort Waldorfschulen Sammelantwort der Waldorfschulen Für alle Waldorfschulen werden die zehn Fragestellungen von dem Bildungspolitischen Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg pauschal wie folgt beantwortet (Auszug): „ “
027_Antwort zur Drucksache 18 20 628_IBEBgGmbH Antwort zur Drucksache 18/20 628 Frage Nr Mosaik Grundschule 20633 ( 09P12 ) Wilhelmstadt Grundschule 20650 ( 05P13 ) Wilhelmstadt Gymnasium 20650 ( 05P13 ) Wilhelmstadt Oberschule 20650 ( 05P13/05P14 ) 1 105 146 205 216 2 24 56 58 88 3 Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle 4 Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Preiskategorie Schüleranzahl Preiskategorie Schüleranzahl Preiskategorie Schüleranzahl Preiskategorie Schüleranzahl 0-100€ 42 0-100€ 87 0-100€ 99 0-100€ 65 100-200€ 25 100-200€ 42 100-200€ 72 100-200€ 143 5 ab 200€ 38 ab 200€ 17 ab 200€ 34 ab 200€ 8 Gesamt 105 Gesamt 146 Gesamt 205 Gesamt 216 6 Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle 7 Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle 8 Nein Nein Nein Nein 9 Nein Nein Nein Nein 10 Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle
027a_Schulgeldtabelle 2019-2020_IBEBgGmbH Schulgeldtabelle Stand 01.08.2019 Mosaik Grundschule Wilhelmstadt Grundschule Wilhelmstadt Gymnasium Wilhelmstadt Sekundarschule Wilhelmstadt Oberstufe NR Bezeichnung Schulgeld Frühstück Gesamt Schulgeld Frühstück Gesamt Schulgeld Mittagsessen Gesamt Schulgeld Mittagsessen Gesamt Schulgeld Mittagsessen Gesamt 1 Aufnahmegebühr (Einmalig) 100,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 2 Bücherleihgebühr (jährlich) 50,00 € 50,00 € 3 Kopierpauschale (jährlich) 75,00 € 75,00 € 75,00 € 4 Materialpauschale (jährlich) 75,00 € 75,00 € 5 Preis pro Kind pro Monat 225,00 € 30,00 € 255,00 € 225,00 € 30,00 € 255,00 € 263,33 € 70,00 € 333,33 € 180,00 € 70,00 € 250,00 € 263,33 € 70,00 € 333,33 € Rabatte 6 Vorlage Berlin Pass 120,00 € 30,00 € 150,00 € 120,00 € 30,00 € 150,00 € 120,00 € 0,00 € 120,00 € 120,00 € 0,00 € 120,00 € 120,00 € 0,00 € 120,00 € 7 Asylbewerber ohne Status + Berlin Pass 0,00 € 30,00 € 30,00 € 0,00 € 30,00 € 30,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 8 Asyl mit Jobcenter + Berlin Pass 1.Kind 75,00 € 30,00 € 105,00 € 75,00 € 30,00 € 105,00 € 90,00 € 0,00 € 90,00 € 63,00 € 0,00 € 63,00 € 90,00 € 0,00 € 90,00 € 9 Asyl mit Jobcenter + Berlin Pass 2.Kind 56,25 € 30,00 € 86,25 € 56,25 € 30,00 € 86,25 € 68,00 € 0,00 € 68,00 € 47,00 € 0,00 € 47,00 € 68,00 € 0,00 € 68,00 € 10 Asyl mit Jobcenter + Berlin Pass 3.Kind 0,00 € 30,00 € 30,00 € 0,00 € 30,00 € 30,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 11 Stipendium (%25) auf Schulgeld 197,50 € 70,00 € 267,50 € 12 Stipendium (%50) auf Schulgeld 131,67 € 70,00 € 201,67 € 13 Stipendium (%75) auf Schulgeld 65,83 € 70,00 € 135,83 € 14 Stipendium (%100) auf Schulgeld 0,00 € 70,00 € 70,00 € 15 Geschwister Rabatt 2.Kind (%25) auf Schulgeld 168,75 € 30,00 € 198,75 € 168,75 € 30,00 € 198,75 € 197,50 € 70,00 € 267,50 € 135,00 € 70,00 € 205,00 € 197,50 € 70,00 € 267,50 € 16 Geschwister Rabatt 3.Kind (%50) auf Schulgeld 112,50 € 30,00 € 142,50 € 112,50 € 30,00 € 142,50 € 131,67 € 70,00 € 201,67 € 90,00 € 70,00 € 160,00 € 131,67 € 70,00 € 201,67 € 17 Geschwister Rabatt 4.Kind (%75) auf Schulgeld 56,25 € 30,00 € 86,25 € 56,25 € 30,00 € 86,25 € 65,83 € 70,00 € 135,83 € 45,00 € 70,00 € 115,00 € 65,83 € 70,00 € 135,83 € 18 Geschwister Rabatt 5.Kind (%100) auf Schulgeld 0,00 € 30,00 € 30,00 € 0,00 € 30,00 € 30,00 € 0,00 € 70,00 € 70,00 € 0,00 € 70,00 € 70,00 € 0,00 € 70,00 € 70,00 € 19 1. Es kann nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Eltern dürfen sich eine Form aussuchen. 20 2. Wenn die Voraussetzung für die Ermäßigung nicht mehr gelten, gibt es keinen Anspruch mehr auf Ermäßigung. 21 3. Die Ermäßigung gilt ab dem Tag der Antragstellung. Es gibt keinen Anspruch auf rückwirkende Ermäßigung. 22 4. Es gilt einen Nachweis für die Voraussetzung der Ermäßigung zu erbringen. 23 5. Eine Sonderermäßigung jeweils der allgemeinen Ermäßigung muss vom Vorstand genehmigt werden. 24 6. Bezüglich der Ermäßigung gelten nur Schriftliche Vereinbarungen. 25 7. Vom Geschwisterrabatt könne nur das zweite bzw. weitere Kind profitieren. Der Geschwisterrabatt erlischt wenn eines der Kinder von der Schule abgemeldet wird. Und somit die Voraussetzung nicht erfüllt werden. 26 8. Bei der gleichzeitigen Anmeldung von mehreren Kindern, zählt das jüngste Kind als erstes Kind.
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 028_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Erzbistum Berlin 0 5 0 2 Katholische Schule Bernhard Lichtenberg P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Wir sind zur Zeit in der Erfassung der Gesamtzahlen. Insgesasmt werden wieder rund 9300 Schülerinnenund Schüler Schulen des Erzbistums Berlin besuchen Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von Zahlen wurden in der IST-Statistik erhoben, im Moment haben wir noch keine Auswertung der Zahlen vorgenommen. der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr Höchstsatz 85,00 €; Geschwisterkindregelung, Ermäßigungen möglich, Schulgeldpatenschaften etc. 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld Richtet sich nach den Möglichkeiten der Familie bis hin zur Befreiung. für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das Nein, s. Höchstsatz unf Ermäßigungsmöglichkeiten bis hin zum Schulgelderlass monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Ja Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für zwischen 45,-- € und 65,-- € Matertialgeld für Farben, Papier, andere Arbeitsmittel für die Schülerhand welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Ja, richtet sich nach der Ernmäßigung bzw. dem Erlass des Schulgeldes. Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des Ja, wie im letzten Jahr, keine Änderung monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201913:04 Seite 1 von 1 Seiten
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 029_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Erzbistum Berlin 0 4 0 1 Katholische Schule Herz Jesu P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Wir sind zur Zeit in der Erfassung der Gesamtzahlen. Insgesasmt werden wieder rund 9300 Schülerinnenund Schüler Schulen des Erzbistums Berlin besuchen Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von Zahlen wurden in der IST-Statistik erhoben, im Moment haben wir noch keine Auswertung der Zahlen vorgenommen. der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr Höchstsatz 85,00 €; Geschwisterkindregelung, Ermäßigungen möglich, Schulgeldpatenschaften etc. 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld Richtet sich nach den Möglichkeiten der Familie bis hin zur Befreiung. für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das Nein, s. Höchstsatz unf Ermäßigungsmöglichkeiten bis hin zum Schulgelderlass monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Ja Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für zwischen 45,-- € und 65,-- € Matertialgeld für Farben, Papier, andere Arbeitsmittel für die Schülerhand welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Ja, richtet sich nach der Ernmäßigung bzw. dem Erlass des Schulgeldes. Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des Ja, wie im letzten Jahr, keine Änderung monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201913:05 Seite 1 von 1 Seiten
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 030_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Erzbistum Berlin 0 4 0 4 Katholische Schule Liebfrauen P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Wir sind zur Zeit in der Erfassung der Gesamtzahlen. Insgesasmt werden wieder rund 9300 Schülerinnenund Schüler Schulen des Erzbistums Berlin besuchen Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von Zahlen wurden in der IST-Statistik erhoben, im Moment haben wir noch keine Auswertung der Zahlen vorgenommen. der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr Höchstsatz 85,00 €; Geschwisterkindregelung, Ermäßigungen möglich, Schulgeldpatenschaften etc. 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld Richtet sich nach den Möglichkeiten der Familie bis hin zur Befreiung. für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das Nein, s. Höchstsatz unf Ermäßigungsmöglichkeiten bis hin zum Schulgelderlass monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Ja Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für zwischen 45,-- € und 65,-- € Matertialgeld für Farben, Papier, andere Arbeitsmittel für die Schülerhand welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Ja, richtet sich nach der Ernmäßigung bzw. dem Erlass des Schulgeldes. Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des Ja, wie im letzten Jahr, keine Änderung monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201913:05 Seite 1 von 1 Seiten