Halten sich die im Anhang genannten privaten Schulen im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG?
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 031_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Erzbistum Berlin 1 2 0 4 Katholische Schule Salvator P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Wir sind zur Zeit in der Erfassung der Gesamtzahlen. Insgesasmt werden wieder rund 9300 Schülerinnenund Schüler Schulen des Erzbistums Berlin besuchen Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von Zahlen wurden in der IST-Statistik erhoben, im Moment haben wir noch keine Auswertung der Zahlen vorgenommen. der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr Höchstsatz 85,00 €; Geschwisterkindregelung, Ermäßigungen möglich, Schulgeldpatenschaften etc. 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld Richtet sich nach den Möglichkeiten der Familie bis hin zur Befreiung. für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das Nein, s. Höchstsatz unf Ermäßigungsmöglichkeiten bis hin zum Schulgelderlass monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Ja Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für zwischen 45,-- € und 65,-- € Matertialgeld für Farben, Papier, andere Arbeitsmittel für die Schülerhand welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Ja, richtet sich nach der Ernmäßigung bzw. dem Erlass des Schulgeldes. Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des Ja, wie im letzten Jahr, keine Änderung monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201913:06 Seite 1 von 1 Seiten
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 032_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 (003) - Anfrage Langenbrinck Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Stiftung Private Kant-Schulen gGmbH 0 4 4 2 Kant-Grundschule (06P10), Kant-Oberschule (06P11), Internationale Schule Berlin (06P11), P Berlin International School (04P42) Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. 311 (06P10, #33), 1143 (06P11, #2), 711 (04P42, # 32) Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr Die regulären Schulgebühren in den Grundschulbereichen betragen € 450,00 (06P10), 490,00 (06P11), 960,00 (04P42). 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Die Schulgebühren für die Oberschulbereiche entsprechen denen des Vorjahres (siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018) 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201913:06 Seite 1 von 1 Seiten
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 033_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 (003) - Anfrage Langenbrinck Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Stiftung Private Kant-Schulen gGmbH 0 6 1 0 Kant-Grundschule (06P10), Kant-Oberschule (06P11), Internationale Schule Berlin (06P11), P Berlin International School (04P42) Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. 311 (06P10, #33), 1143 (06P11, #2), 711 (04P42, # 32) Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr Die regulären Schulgebühren in den Grundschulbereichen betragen € 450,00 (06P10), 490,00 (06P11), 960,00 (04P42). 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Die Schulgebühren für die Oberschulbereiche entsprechen denen des Vorjahres (siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018) 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201913:06 Seite 1 von 1 Seiten
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 034_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Erzbistum Berlin 0 7 0 4 Katholische Schule Sankt Alfons P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Wir sind zur Zeit in der Erfassung der Gesamtzahlen. Insgesasmt werden wieder rund 9300 Schülerinnenund Schüler Schulen des Erzbistums Berlin besuchen Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von Zahlen wurden in der IST-Statistik erhoben, im Moment haben wir noch keine Auswertung der Zahlen vorgenommen. der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr Höchstsatz 85,00 €; Geschwisterkindregelung, Ermäßigungen möglich, Schulgeldpatenschaften etc. 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld Richtet sich nach den Möglichkeiten der Familie bis hin zur Befreiung. für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das Nein, s. Höchstsatz unf Ermäßigungsmöglichkeiten bis hin zum Schulgelderlass monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Ja Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für zwischen 45,-- € und 65,-- € Matertialgeld für Farben, Papier, andere Arbeitsmittel für die Schülerhand welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Ja, richtet sich nach der Ernmäßigung bzw. dem Erlass des Schulgeldes. Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des Ja, wie im letzten Jahr, keine Änderung monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201913:06 Seite 1 von 1 Seiten
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 035_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Erzbistum Berlin 0 7 0 1 Katholische Schule Sankt Franziskus P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Wir sind zur Zeit in der Erfassung der Gesamtzahlen. Insgesasmt werden wieder rund 9300 Schülerinnenund Schüler Schulen des Erzbistums Berlin besuchen Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von Zahlen wurden in der IST-Statistik erhoben, im Moment haben wir noch keine Auswertung der Zahlen vorgenommen. der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr Höchstsatz 85,00 €; Geschwisterkindregelung, Ermäßigungen möglich, Schulgeldpatenschaften etc. 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld Richtet sich nach den Möglichkeiten der Familie bis hin zur Befreiung. für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das Nein, s. Höchstsatz unf Ermäßigungsmöglichkeiten bis hin zum Schulgelderlass monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Ja Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für zwischen 45,-- € und 65,-- € Matertialgeld für Farben, Papier, andere Arbeitsmittel für die Schülerhand welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Ja, richtet sich nach der Ernmäßigung bzw. dem Erlass des Schulgeldes. Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des Ja, wie im letzten Jahr, keine Änderung monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201913:07 Seite 1 von 1 Seiten
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 036_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Erzbistum Berlin 0 7 0 6 Katholische Schule Sankt Hildegard P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Wir sind zur Zeit in der Erfassung der Gesamtzahlen. Insgesasmt werden wieder rund 9300 Schülerinnenund Schüler Schulen des Erzbistums Berlin besuchen Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von Zahlen wurden in der IST-Statistik erhoben, im Moment haben wir noch keine Auswertung der Zahlen vorgenommen. der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr Höchstsatz 85,00 €; Geschwisterkindregelung, Ermäßigungen möglich, Schulgeldpatenschaften etc. 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld Richtet sich nach den Möglichkeiten der Familie bis hin zur Befreiung. für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das Nein, s. Höchstsatz unf Ermäßigungsmöglichkeiten bis hin zum Schulgelderlass monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Ja Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für zwischen 45,-- € und 65,-- € Matertialgeld für Farben, Papier, andere Arbeitsmittel für die Schülerhand welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Ja, richtet sich nach der Ernmäßigung bzw. dem Erlass des Schulgeldes. Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des Ja, wie im letzten Jahr, keine Änderung monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201913:43 Seite 1 von 1 Seiten
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 037_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Erzbistum Berlin 0 4 1 0 Katholische Schule Sankt Ludwig P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Wir sind zur Zeit in der Erfassung der Gesamtzahlen. Insgesasmt werden wieder rund 9300 Schülerinnenund Schüler Schulen des Erzbistums Berlin besuchen Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von Zahlen wurden in der IST-Statistik erhoben, im Moment haben wir noch keine Auswertung der Zahlen vorgenommen. der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr Höchstsatz 85,00 €; Geschwisterkindregelung, Ermäßigungen möglich, Schulgeldpatenschaften etc. 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld Richtet sich nach den Möglichkeiten der Familie bis hin zur Befreiung. für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das Nein, s. Höchstsatz unf Ermäßigungsmöglichkeiten bis hin zum Schulgelderlass monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Ja Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für zwischen 45,-- € und 65,-- € Matertialgeld für Farben, Papier, andere Arbeitsmittel für die Schülerhand welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Ja, richtet sich nach der Ernmäßigung bzw. dem Erlass des Schulgeldes. Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des Ja, wie im letzten Jahr, keine Änderung monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201913:43 Seite 1 von 1 Seiten
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 038_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Erzbistum Berlin 0 8 0 4 Katholische Schule Sankt Marien P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Wir sind zur Zeit in der Erfassung der Gesamtzahlen. Insgesasmt werden wieder rund 9300 Schülerinnenund Schüler Schulen des Erzbistums Berlin besuchen Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von Zahlen wurden in der IST-Statistik erhoben, im Moment haben wir noch keine Auswertung der Zahlen vorgenommen. der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr Höchstsatz 85,00 €; Geschwisterkindregelung, Ermäßigungen möglich, Schulgeldpatenschaften etc. 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld Richtet sich nach den Möglichkeiten der Familie bis hin zur Befreiung. für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das Nein, s. Höchstsatz unf Ermäßigungsmöglichkeiten bis hin zum Schulgelderlass monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Ja Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für zwischen 45,-- € und 65,-- € Matertialgeld für Farben, Papier, andere Arbeitsmittel für die Schülerhand welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Ja, richtet sich nach der Ernmäßigung bzw. dem Erlass des Schulgeldes. Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des Ja, wie im letzten Jahr, keine Änderung monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201913:43 Seite 1 von 1 Seiten
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 039_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Erzbistum Berlin 0 8 0 2 Katholische Schule Sankt Marien P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Wir sind zur Zeit in der Erfassung der Gesamtzahlen. Insgesasmt werden wieder rund 9300 Schülerinnenund Schüler Schulen des Erzbistums Berlin besuchen Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von Zahlen wurden in der IST-Statistik erhoben, im Moment haben wir noch keine Auswertung der Zahlen vorgenommen. der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr Höchstsatz 85,00 €; Geschwisterkindregelung, Ermäßigungen möglich, Schulgeldpatenschaften etc. 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld Richtet sich nach den Möglichkeiten der Familie bis hin zur Befreiung. für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das Nein, s. Höchstsatz unf Ermäßigungsmöglichkeiten bis hin zum Schulgelderlass monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Ja Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für zwischen 45,-- € und 65,-- € Matertialgeld für Farben, Papier, andere Arbeitsmittel für die Schülerhand welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Ja, richtet sich nach der Ernmäßigung bzw. dem Erlass des Schulgeldes. Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des Ja, wie im letzten Jahr, keine Änderung monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201913:43 Seite 1 von 1 Seiten
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 040_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Erzbistum Berlin 1 1 0 1 Katholische Schule Sankt Mauritius P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Wir sind zur Zeit in der Erfassung der Gesamtzahlen. Insgesasmt werden wieder rund 9300 Schülerinnenund Schüler Schulen des Erzbistums Berlin besuchen Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von Zahlen wurden in der IST-Statistik erhoben, im Moment haben wir noch keine Auswertung der Zahlen vorgenommen. der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr Höchstsatz 85,00 €; Geschwisterkindregelung, Ermäßigungen möglich, Schulgeldpatenschaften etc. 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld Richtet sich nach den Möglichkeiten der Familie bis hin zur Befreiung. für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das Nein, s. Höchstsatz unf Ermäßigungsmöglichkeiten bis hin zum Schulgelderlass monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Ja Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für zwischen 45,-- € und 65,-- € Matertialgeld für Farben, Papier, andere Arbeitsmittel für die Schülerhand welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Ja, richtet sich nach der Ernmäßigung bzw. dem Erlass des Schulgeldes. Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des Ja, wie im letzten Jahr, keine Änderung monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201913:44 Seite 1 von 1 Seiten