Halten sich die im Anhang genannten privaten Schulen im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG?
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 041_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Erzbistum Berlin 0 1 0 5 Katholische Schule Sankt Paulus P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Wir sind zur Zeit in der Erfassung der Gesamtzahlen. Insgesasmt werden wieder rund 9300 Schülerinnenund Schüler Schulen des Erzbistums Berlin besuchen Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von Zahlen wurden in der IST-Statistik erhoben, im Moment haben wir noch keine Auswertung der Zahlen vorgenommen. der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr Höchstsatz 85,00 €; Geschwisterkindregelung, Ermäßigungen möglich, Schulgeldpatenschaften etc. 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld Richtet sich nach den Möglichkeiten der Familie bis hin zur Befreiung. für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das Nein, s. Höchstsatz unf Ermäßigungsmöglichkeiten bis hin zum Schulgelderlass monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Ja Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für zwischen 45,-- € und 65,-- € Matertialgeld für Farben, Papier, andere Arbeitsmittel für die Schülerhand welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Ja, richtet sich nach der Ernmäßigung bzw. dem Erlass des Schulgeldes. Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des Ja, wie im letzten Jahr, keine Änderung monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201913:44 Seite 1 von 1 Seiten
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 042_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Erzbistum Berlin 0 6 0 1 Katholische Schule Sankt Ursula P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Wir sind zur Zeit in der Erfassung der Gesamtzahlen. Insgesasmt werden wieder rund 9300 Schülerinnenund Schüler Schulen des Erzbistums Berlin besuchen Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von Zahlen wurden in der IST-Statistik erhoben, im Moment haben wir noch keine Auswertung der Zahlen vorgenommen. der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr Höchstsatz 85,00 €; Geschwisterkindregelung, Ermäßigungen möglich, Schulgeldpatenschaften etc. 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld Richtet sich nach den Möglichkeiten der Familie bis hin zur Befreiung. für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das Nein, s. Höchstsatz unf Ermäßigungsmöglichkeiten bis hin zum Schulgelderlass monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Ja Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für zwischen 45,-- € und 65,-- € Matertialgeld für Farben, Papier, andere Arbeitsmittel für die Schülerhand welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Ja, richtet sich nach der Ernmäßigung bzw. dem Erlass des Schulgeldes. Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des Ja, wie im letzten Jahr, keine Änderung monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201913:44 Seite 1 von 1 Seiten
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 043_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Erzbistum Berlin 0 3 1 0 Katholische Theresienschule P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Wir sind zur Zeit in der Erfassung der Gesamtzahlen. Insgesasmt werden wieder rund 9300 Schülerinnenund Schüler Schulen des Erzbistums Berlin besuchen Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von Zahlen wurden in der IST-Statistik erhoben, im Moment haben wir noch keine Auswertung der Zahlen vorgenommen. der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr Höchstsatz 85,00 €; Geschwisterkindregelung, Ermäßigungen möglich, Schulgeldpatenschaften etc. 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld Richtet sich nach den Möglichkeiten der Familie bis hin zur Befreiung. für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das Nein, s. Höchstsatz unf Ermäßigungsmöglichkeiten bis hin zum Schulgelderlass monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Ja Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für zwischen 45,-- € und 65,-- € Matertialgeld für Farben, Papier, andere Arbeitsmittel für die Schülerhand welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Ja, richtet sich nach der Ernmäßigung bzw. dem Erlass des Schulgeldes. Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des Ja, wie im letzten Jahr, keine Änderung monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201913:44 Seite 1 von 1 Seiten
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 044_Antwort Klax Schule_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Lebendig Lernen gGmbH 3 2 2 Klax Schulen 0 P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule Alle Angaben erfolgen zum Stichtag 28.08.2019 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Grundschule: 137 + 24 Wikos Schule? Sekundarschule: 244 (Sek I = 200 / Sek II = 44) 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von 5 + 1 Wikos (22) der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? Grundschule: 6 (Sek I = 6 / Sek II = 0) (9) Aufgrund des neuen Schuljahres liegen zum Stichtag noch nicht alle BuT-Pässe vor. Anzahl wird der des Vorjahres entsprechen, siehe Klammer. Sekundarschule: 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr Aktuelle Verträge: 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Grundschule: 380 EUR Im Durchschnitt aktuell jedoch: 218,- EUR Sekundarschule: 380 EUR Im Durchschnitt aktuell jedoch: 230,- EUR 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? im Durchschnitt aktuell: Grundschule: 21,60 EUR Sekundarschule: 110,50 EUR 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Siehe Schulkostenordnung Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeldbefreiung Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Auf Antrag gewährt der Schulträger eine Befreiung oder Redurzierung vom Schulgeld für Kunden, deren Einkommen maßgeblich unter den gesetzlichen Mindeststandards liegen. Ein Anspruch auf einen Erlassregelung? solchen Platz besteht nicht. Die Entscheidung trifft der Schulträger nach Einzelfallprüfung und Einreichung der geforderten Einkommensunterlagen. Zusätzlich bieten wir einen Treuerabatt und einen Geschwisterrabatt an (s. Schulkostenordnung) 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für Es fallen monatlich noch folgende Kosten an: welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese Verpflegungspauschale: Grundschule 50,- EUR mtl. bzw. 600,- EUR jährlich / Sekundsrschule 100 EUR mtl. bzw. 1.200 EUR jährlich einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele nein Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Schulkostenbefreiung Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Auf Antrag gewährt der Schulträger eine Befreiung von den Schulkosten für Kunden, deren Einkommen maßgeblich unter den Erlassregelung? gesetzlichen Mindeststandards liegen. Ein Anspruch auf einen solchen Platz besteht nicht. Die Entscheidung trifft der Schulträger nach Einzelfallprüfung und Einreichung der geforderten Einkommensunterlagen. 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des Geschwisterrabatt: monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine o 1. Geschwisterkind: 25 % Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? o 2. Geschwisterkind: 50 % o 3. Geschwisterkind: 75 % Letzter Stand: 28.08.201914:04 Seite 1 von 1 Seiten
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 045_KLS Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744.xlsx Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Königin-Luise-Stiftung 0 6 0 6 Königin-Luise-Stiftung P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. 917 an allen drei Schulen Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von Da allen Schülererinnen und Schülern der SEK I (und Klasse 5/6 Gymnasium) die Schulbücher leihweise überlassen werden, wird keine Erhebung der LMB durchgeführt der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 0,00 - 355,00 € 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld 0,00 - 100,00 € für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das siehe Anlage monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie Schulgeldbefreit 20 Schüler, Stufe 1 insgesamt 54 Schüler, Stufe 2 insgesamt 93 Schüler, Stufe 3 insgesamt 121 Schüler, Stufe 4 insgesamt 74 Schüler, Stufe 5 insgesamt 34 Schüler, viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Stufe 6 insgesamt 521 Schüler Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Bei Vorlage eines Wohngeldbescheides oder eines Bescheides über den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erfolgt eine Befreiung vom Schulgeld. Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für keine welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen entfällt Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige entfällt Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des siehe Anlage monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201913:46 Seite 1 von 1 Seiten
045a_ 6 - Schulgeld KLS ab 01.08.2018 Schulgeldregelung der Königin-Luise-Stiftung ab 01. August 2018 1. Schulgeld Das Schulgeld beträgt jährlich beim 1. Kind € 4.260,00, beim 2. Kind € 3.195,00, beim 3. Kind € 2.130,00 und ab dem 4. Kind € 1.065,00. Fällt die vertraglich vereinbarte Aufnahme spätestens auf den 15. eines Monats, so ist für diesen Monat das volle Schulgeld zu entrichten. Bei einer nach diesem Zeitpunkt vertraglich vereinbarten Aufnahme ist das Schulgeld für den laufenden Monat zur Hälfte zu zahlen. Das Schulgeld ist fällig zum 15. eines jeden Monats während der Dauer des Bestehens des Vertragsverhältnisses. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Einstufung auf ein einkommensabhängiges Schulgeld nach Ziffer 4 dieser Regelung zu verlangen. Einzelheiten hierzu regelt die Ziffer 2. 2. Schulgeldstaffelung Das Schulgeld wird einkommensabhängig erhoben. Das Einkommen bestimmt sich aus der Summe der erzielten Einkünfte des Vertragspartners und der Sorgeberechtigten, bzw. Eltern. Dies gilt auch dann, wenn der Schüler/ die Schülerin volljährig ist. Zum Nachweis des Einkommens bei ausschließlich abhängiger Beschäftigung sind Unterla- gen aus dem letzten bzw. vorletzten Kalenderjahr beizufügen. Der Nachweis ist durch den Einkommensteuerbescheid zu führen. Sofern keine Steuererklärung vorgenommen wird, gel- ten als Nachweise im Sinne dieser Vereinbarung insbesondere auch die elektronische Lohn- steuerbescheinigung in Verbindung mit Nachweisen von Einkünften aus Minijobs, Rentenbe- zügen sowie ausländischem Einkommen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapi- talerträgen und aus Land- und Forstwirtschaft sofern solche Einkünfte erzielt wurden bzw. werden. Werbungskosten werden pauschal in der Höhe des jeweils gesetzlich geltenden Be- trages, bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit derzeit € 1.000,00, berücksichtigt. Bei Selbstständigen ist der Nachweis durch den Einkommensteuerbescheid des vergange- nen bzw. vorletzten Jahres zu führen. Die Erklärung zum Einkommen erfolgt durch das Formular „Erklärung zur Einstufung in die Schulgeldstaffelung“. Schulgeldermäßigungen oder -befreiungen können frühestens ab dem Ersten des Monats gewährt werden, in dem der Antrag bei der Königin-Luise-Stiftung eingeht. Eine rückwirkende Gewährung ist ausgeschlossen. Schulgeldermäßigungen/-befreiungen gelten jeweils für die Dauer eines Schuljahres. Zur Weitergewährung einer Schulgeldermäßigung / -befreiung über den unter Abs. 5 genann- ten Zeitraum hinaus, ist rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein erneuter An- trag bei der Königin-Luise-Stiftung zu stellen. Seite 1 von 2
Kommt der Vertragspartner der Nachweisverpflichtung nicht nach, gilt das unter Ziffer 1 ver- einbarte Schulgeld. 3. Einkommensermittlung Die Parteien vereinbaren als Einkommen für die Berechnung des Schulgeldes die Summe der erzielten positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergeset- zes. Ausgeschlossen und bei der Einkommensermittlung nicht zu berücksichtigen sind Verlu- ste aus anderen Einkunftsarten, Verluste des anderen Elternteils oder des Kindes. Auch aus- ländische Einkünfte, die den Einkünften im Sinne des Satzes 1 entsprechen und der deut- schen Einkommensbesteuerung nicht unterliegen, gelten als Einkommen. Weiterhin gelten als Einkommen Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistungen, Kinder- geld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder dem Einkommensteuergesetz sowie sonstige Einnahmen, die zur Deckung des Lebensbedarfs bestimmt sind. 4. Höhe des Schulgeldes Einkommen / Jahr 1. Kind 2. Kind 3. Kind ab dem 4. Kind Euro (€) jährlich monatlich jährlich monatlich jährlich monatlich jährlich monatlich bis 29.500 1.200,00 100,00 900,00 75,00 600,00 50,00 300,00 25,00 29.501 bis 50.000 2.256,00 188,00 1.692,00 141,00 1.128,00 94,00 564,00 47,00 50.001 bis 70.000 2.715,00 226,25 2.034,00 169,50 1.356,00 113,00 678,00 56,50 70.001 bis 90.000 3.228,00 269,00 2.424,00 202,00 1.614,00 134,50 807,00 67,25 90.001 bis 100.000 3.750,00 312,50 2.811,00 234,25 1.875,00 156,25 936,00 78,00 über 100.000 4.260,00 355,00 3.195,00 266,25 2.130,00 177,50 1.065,00 88,75 5. Mitwirkungspflichten, Auskunftsrecht Der Schüler/ die Schülerin und die Sorgeberechtigten bzw. Eltern verpflichten sich bei der Ermittlung des Schulgeldes zur Mitwirkung. Sie verpflichten sich dazu, ihre Einkommensteu- ererklärung innerhalb der steuerrechtlichen Fristen eines jeden Jahres zu erstellen, sofern sie hierzu gesetzlich verpflichtet sind, und beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Bei Vorliegen von steuerrechtlichen Härtegründen, die eine Fristverlängerung über den vorste- henden Zeitpunkt hinaus rechtfertigen, gelten diese auch für diese Verpflichtung. Die Parteien vereinbaren zudem, dass bei einer Nichterfüllung der vorstehenden Verpflich- tung die Königin-Luise-Stiftung berechtigt ist, einen Auskunftsanspruch bzw. einen gerichtlich geltend zu machenden Anspruch auf Beibringung der vorstehenden Unterlagen nach Ablauf einer angemessenen gesetzten Nachfrist geltend zu machen. Stand 3.12.2018 Seite 2 von 2
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 046_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744_FH Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Kreativitätsschulzentrum Berlin gGmbH 0 2 1 2 KreativitätsGrundschule Berlin-Friedrichshain, Strausberger Straße 38, 10243 Berlin P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. 312 Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von Im Schuljahr 2019/2020 sind insgesamt 7 SuS lernmittelbefreit. Die Höhe der Lernmittelbefreiten wird gemeldet und liegt den Bezirksschulämtern vor der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr gemäß Schulgeldordnung https://www.krea-schulzentrum.de/schulen/einkommensabhaengiges-schulgeld/ 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld 50,00 € für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das gemäß Schulgeldordnung https://www.krea-schulzentrum.de/schulen/einkommensabhaengiges-schulgeld/ monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Ja, auf Antrag und unter Nachweis der Besitzverhältnisse sind eine Ermäßigung oder ein Erlass des Schulgeldes oder/und des Zusatzbeitrages möglich. Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für 70,00 €, der Zusatzbeitrag dient der Finanzierung von zusätzlichen Leistungen wie der Sicherung hoher Qualitätsstandards bei der Realisierung des Schulkonzepts welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Ja, auf Antrag und unter Nachweis der Besitzverhältnisse sind eine Ermäßigung oder ein Erlass des Schulgeldes oder/und des Zusatzbeitrages möglich. Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Ja, auf Antrag und unter Nachweis der Besitzverhältnisse sind eine Ermäßigung oder ein Erlass des Schulgeldes oder/und des Zusatzbeitrages möglich. Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des gemäß Schulgeldordnung https://www.krea-schulzentrum.de/schulen/einkommensabhaengiges-schulgeld/ monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 30.08.201906:41 Seite 1 von 1 Seiten
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 047_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744_KH Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Kreativitätsschulzentrum Berlin gGmbH 1 1 0 4 KreativitätsGrundschule Berlin-Karlshort, Ehrlichstraße 63, 13018 Berlin P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. 310 Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von Im Schuljahr 2019/2020 sind insgesamt 18 SuS lernmittelbefreit. Die Höhe der Lernmittelbefreiten wird gemeldet und liegt den Bezirksschulämtern vor der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr gemäß Schulgeldordnung https://www.krea-schulzentrum.de/schulen/einkommensabhaengiges-schulgeld/ 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld 50,00 € für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das gemäß Schulgeldordnung https://www.krea-schulzentrum.de/schulen/einkommensabhaengiges-schulgeld/ monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Ja, auf Antrag und unter Nachweis der Besitzverhältnisse sind eine Ermäßigung oder ein Erlass des Schulgeldes oder/und des Zusatzbeitrages möglich. Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für 70,00 €, der Zusatzbeitrag dient der Finanzierung von zusätzlichen Leistungen wie der Sicherung hoher Qualitätsstandards bei der Realisierung des Schulkonzepts welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Ja, auf Antrag und unter Nachweis der Besitzverhältnisse sind eine Ermäßigung oder ein Erlass des Schulgeldes oder/und des Zusatzbeitrages möglich. Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Ja, auf Antrag und unter Nachweis der Besitzverhältnisse sind eine Ermäßigung oder ein Erlass des Schulgeldes oder/und des Zusatzbeitrages möglich. Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des gemäß Schulgeldordnung https://www.krea-schulzentrum.de/schulen/einkommensabhaengiges-schulgeld/ monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 30.08.201906:41 Seite 1 von 1 Seiten
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 048_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Alternativschule Berlin e.V. 1 2 1 1 Alternativschule Berlin P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 123 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von 19 Schüler*innen, 15% der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr Durchschnittlich 150€ – einkommensabhängig von 48,33€-315€ 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für 80€ abzüglich Hortbeitrag Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Bietemodell – Die Eltern schätzen in einem Solidarmodell selbsständig ein, wie viel sie zahlen können, wobei der Durchschnittsbetrag von 150€ zusammenkommen muss und der Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Mindestbetrag (inklusive Hortbeitrag) 80€ ist. Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Bei finanziellen Schwierigkeiten können die Eltern jederzeit beim Vorstand des Schulträgervereins einen Antrag auf Schulgeldermäßigung/-erlass zu stellen. Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für keine welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen trifft nicht zu Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige trifft nicht zu Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des Es gibt keine Geschwisterkinderregelung, da die Familien ihren Schulgelbetrag selbst festlegen. monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201913:47 Seite 1 von 1 Seiten