Halten sich die im Anhang genannten privaten Schulen im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG?
049_Sammelantwort Waldorfschulen Sammelantwort der Waldorfschulen Für alle Waldorfschulen werden die zehn Fragestellungen von dem Bildungspolitischen Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg pauschal wie folgt beantwortet (Auszug): „ “
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 053_Anfrage Sonderungsverbot_GS 04P39_29082019_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Berlin British School gGmbH 0 4 3 9 Berlin British School (BBS) - bilinguale Grundschule P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. 102 Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von 6 SuS der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 1120 € Jgg. 1-6; 1183 € Jg. 7 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld 100 € bzw. 0 € für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das Staffelung vgl. Anlage monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie 3 x 100 € viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der 5 x 225 € Staffelungsgruppen eingruppiert? 2 x 776 € 3x0€ 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für Schulbücher, Unterrichts- und Verbrauchsmaterialien werden von der Schule beschafft und bei einkommensabhängigen Schulgeldern pauschal in Rechnung gestellt (beim regulären welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese Schulgeld ist dieser Betrag bereits enthalten). Die Pauschale hängt von der jeweiligen Klassenstufe ab. Das Aufnahmeentgelt beträgt einmalig 2.750 € pro Kind (für jedes weitere einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Geschwisterkind 550 €), dies schließt den Verwaltungsaufwand und eine 3-tägige Probezeit inkl. Mittagessen und Unterrichts- und Verbrauchsmaterialien mit ein. Für Familien mit einem Bruttoeinkommen geringer als 40.000 € entspricht die Höhe der einmaligen Anmeldegebühr der Höhe des monatlichen Schulgeldbeitrages. Für Familien mit einem Bruttoeinkommen geringer als 29.420 € ist die Anmeldegebühr im ersten Jahr anrechenbar. Im Schulgeld sind außerdem Shuttlefahrten zwischen den Standorten/ Sporteinrichtungen, Jahrbücher, sonderpäd. Fördermaßnahmen. 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des Ermäßigungen für Familien mir mehr als einem Kind an der Schule betragen 2,5% pro Geschwisterkind. Siehe auch 7. monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201913:47 Seite 1 von 1 Seiten
053a_ESS-Schulgeldordnung Berlin British School gGmbH Schulgeldordnung gültig ab März 2019 Schulgeld Ersatzschulklassen 1 - 10 (Years 2 - 11) Für Eltern, deren Kinder die Ersatzschule der Berlin British School besuchen, besteht die Möglichkeit, einkommensabhängiges Schulgeld geltend zu machen. Die Höhe des Schulgeldes ist abhängig von der Schulstufe und wird anhand des Familiengesamtbruttoeinkommens (Summe aller positiven Einkünfte der Sorgeberechtigten) der letzten zwei Kalenderjahre entsprechend der nachstehenden Tabelle errechnet. Darüber hinaus werden für die Berechnung des Schulgelds alle weiteren Einnahmen der Familie gem. § 22 EStG einbezogen, z.B. Arbeitslosengeld, Renten, Pensionen, Elterngeld oder sonstige staatliche Hilfen zum Lebensunterhalt. Ein Ausgleich mit negativen Einkünften ist nicht möglich. Als Bemessungsgrundlage für das reduzierte Schulgeld gelten neben den Jahresbruttoeinkünften der Sorgeberechtigten weitere Einkünfte und Vermögenswerte. Dafür müssen jährlich gesonderte und rechtsverbindliche Nachweise glaubhaft erbracht werden. Als Nachweise dienen Einkommenssteuerbescheide, Jahreslohnsteuerbescheinigungen, aktuelle behördliche Bescheide über Unterstützungsleistungen sowie geeignete Unterlagen zur Bewertung der Vermögenssituation. Einkommensnachweise müssen jeweils bis zum 1. Juni vor dem Schuljahr erbracht werden, in dem einkommensabhängiges Schulgeld geltend gemacht wird. Sofern Nachweise nicht fristgemäß vorgelegt werden, gelten die jeweiligen Höchstsätze entsprechend der regulären Schulgeldordnung. Die Berlin British School behält sich vor, die gemachten Angaben zum Einkommen zu überprüfen. Einkommensnachweise sind jährlich neu und von beiden Sorgeberechtigten zu erbringen. Das Schulgeld ist ein Jahresbeitrag in zwölf Monatsraten, die erstmalig zum Schuljahresbeginn ab 1. August des jeweiligen Schuljahres anfallen. monatliches Schulgeld in EUR Bruttofamilieneinkommen Grundschule Sekundarstufe I in EUR (Years 2-7 / Klasse 1-6) (Years 8-11 / Klasse 7-10) bis 29.420 100 100 bis 40.000 225 275 bis 50.000 375 458 bis 60.000 565 685 bis 70.000 776 885 bis 80.000 935 1025 ab 80.000 bestehende einkommensunabhängige bestehende einkommensunabhängige Schulgeldregelung Schulgeldregelung Anmeldegebühr Das Anmeldeentgelt beträgt einmalig 2.600 EUR pro Kind und 515 EUR für jedes weitere Geschwisterkind. Für Familien mit einem Bruttoeinkommen geringer als 40.000 EUR entspricht die Höhe der einmaligen Anmeldegebühr der Höhe des monatlichen Schulgeldbeitrages. Für Familien mit einem Bruttoeinkommen geringer als 29.420 EUR ist die Anmeldegebühr im ersten Jahr anrechenbar. Geschwisterermäßigungen / Stipendien Ermäßigungen für Familien mir mehr als einem Kind an der Schule betragen 2,5% pro Geschwisterkind. Die Reduzierung bezieht sich dabei nur auf das Schulgeld. Die Berlin British School bietet jedes Schuljahr Stipendien an, jeweils im Wert von 10% bis 50% der Jahresschulgebühr. Für ein Stipendium können sich Schülerinnen und Schüler ab Year 5 oder höher bewerben, dies gilt sowohl für Bestandsschülerinnen und Schüler als auch für Neuzugänge. Nähere Informationen hierzu erfragen Sie bitte im Admissions Office. 1
Verbrauchs- und Unterrichtsmaterialien / Medien Neben Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien beschafft die Berlin British School allen Schülerinnen und Schülern auch Verbrauchsmaterialien (Arbeitshefte, Schreibutensilien etc.), die den Eltern pauschal in Rechnung gestellt werden. Die Pauschale ist abhängig von der jeweiligen Schulstufe und ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Schulstufe Preis in EUR Fälligkeit Grundschule mit Erhalt der Rechnung, 740 (Years 2-7 / Klasse 1-6) spätestens jedoch bis 01.09. Sekundarstufe I mit Erhalt der Rechnung, 920 (Years 8-11 / Klasse 7-10) spätestens jedoch bis 01.09. Diese Kosten sind im erhobenen einkommensunabhängigen Schulgeld bereits enthalten. Prüfungsgebühren Entgelte für IGCSE und IB Diploma Prüfungen sind im Schulgeld nicht enthalten. Hierzu fallen Prüfungsgebühren zu Beginn des entsprechenden Schuljahres an, die separat berechnet werden und von allen Eltern zu zahlen sind. Für Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss sowie zur Erlangung der Berufsbildungsreife fallen keine Gebühren an. Entwicklungsgebühr Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird für alle Schülerinnen und Schüler der Grund- und Sekundarschule ein Entwicklungsentgelt in Höhe von 2% des Jahresschulgeldbeitrags berechnet. Die Einnahmen aus dem Entwicklungsentgelt werden für den Erhalt und Ausbau der internen Infrastruktur aufgewendet, bspw. Investitionen in die Bausubstanz. Sonstige Kosten Entgelte für Hochschuleingangsprüfungen und -beratungen, externe Tests und Prüfungen, Ausflüge und Klassenfahrten, Ausgaben für die Graduiertenfeier, Einzelförderungsmaßnahmen, Busfahrten von und zur Schule. Schulessen und andere extracurriculare Aktivitäten sind nicht im Schulgeld enthalten und werden von den beauftragten Firmen erhoben. 2
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 054_Anfrage Sonderungsverbot_ISS 04P40_29082019_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Berlin British School gGmbH 0 4 4 0 Berlin British School (BBS) - bilinguale Integrierte Sekundarschule P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. 52 Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von 2 SuS der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 1183 € Jgg. 7+8; 1241 € Jgg. 9+10 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld 100 € bzw. 0 € für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das Staffelung vgl. Anlage monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie 1 x 100 € viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der 2 x 275 € Staffelungsgruppen eingruppiert? 1x0€ 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für Schulbücher, Unterrichts- und Verbrauchsmaterialien werden von der Schule beschafft und bei einkommensabhängigen Schulgeldern pauschal in Rechnung gestellt (beim regulären welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese Schulgeld ist dieser Betrag bereits enthalten). Die Pauschale hängt von der jeweiligen Klassenstufe ab. Das Aufnahmeentgelt beträgt einmalig 2.750 € pro Kind (für jedes weitere einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Geschwisterkind 550 €), dies schließt den Verwaltungsaufwand und eine 3-tägige Probezeit inkl. Mittagessen und Unterrichts- und Verbrauchsmaterialien mit ein. Für Familien mit einem Bruttoeinkommen geringer als 40.000 € entspricht die Höhe der einmaligen Anmeldegebühr der Höhe des monatlichen Schulgeldbeitrages. Für Familien mit einem Bruttoeinkommen geringer als 29.420 € ist die Anmeldegebühr im ersten Jahr anrechenbar. Im Schulgeld sind außerdem Shuttlefahrten zwischen den Standorten/ Sporteinrichtungen, Jahrbücher, sonderpäd. Fördermaßnahmen. 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des Ermäßigungen für Familien mir mehr als einem Kind an der Schule betragen 2,5% pro Geschwisterkind. Siehe auch 7. monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Letzter Stand: 12.09.201913:47 Seite 1 von 1 Seiten
054a_ESS-Schulgeldordnung Berlin British School gGmbH Schulgeldordnung gültig ab März 2019 Schulgeld Ersatzschulklassen 1 - 10 (Years 2 - 11) Für Eltern, deren Kinder die Ersatzschule der Berlin British School besuchen, besteht die Möglichkeit, einkommensabhängiges Schulgeld geltend zu machen. Die Höhe des Schulgeldes ist abhängig von der Schulstufe und wird anhand des Familiengesamtbruttoeinkommens (Summe aller positiven Einkünfte der Sorgeberechtigten) der letzten zwei Kalenderjahre entsprechend der nachstehenden Tabelle errechnet. Darüber hinaus werden für die Berechnung des Schulgelds alle weiteren Einnahmen der Familie gem. § 22 EStG einbezogen, z.B. Arbeitslosengeld, Renten, Pensionen, Elterngeld oder sonstige staatliche Hilfen zum Lebensunterhalt. Ein Ausgleich mit negativen Einkünften ist nicht möglich. Als Bemessungsgrundlage für das reduzierte Schulgeld gelten neben den Jahresbruttoeinkünften der Sorgeberechtigten weitere Einkünfte und Vermögenswerte. Dafür müssen jährlich gesonderte und rechtsverbindliche Nachweise glaubhaft erbracht werden. Als Nachweise dienen Einkommenssteuerbescheide, Jahreslohnsteuerbescheinigungen, aktuelle behördliche Bescheide über Unterstützungsleistungen sowie geeignete Unterlagen zur Bewertung der Vermögenssituation. Einkommensnachweise müssen jeweils bis zum 1. Juni vor dem Schuljahr erbracht werden, in dem einkommensabhängiges Schulgeld geltend gemacht wird. Sofern Nachweise nicht fristgemäß vorgelegt werden, gelten die jeweiligen Höchstsätze entsprechend der regulären Schulgeldordnung. Die Berlin British School behält sich vor, die gemachten Angaben zum Einkommen zu überprüfen. Einkommensnachweise sind jährlich neu und von beiden Sorgeberechtigten zu erbringen. Das Schulgeld ist ein Jahresbeitrag in zwölf Monatsraten, die erstmalig zum Schuljahresbeginn ab 1. August des jeweiligen Schuljahres anfallen. monatliches Schulgeld in EUR Bruttofamilieneinkommen Grundschule Sekundarstufe I in EUR (Years 2-7 / Klasse 1-6) (Years 8-11 / Klasse 7-10) bis 29.420 100 100 bis 40.000 225 275 bis 50.000 375 458 bis 60.000 565 685 bis 70.000 776 885 bis 80.000 935 1025 ab 80.000 bestehende einkommensunabhängige bestehende einkommensunabhängige Schulgeldregelung Schulgeldregelung Anmeldegebühr Das Anmeldeentgelt beträgt einmalig 2.600 EUR pro Kind und 515 EUR für jedes weitere Geschwisterkind. Für Familien mit einem Bruttoeinkommen geringer als 40.000 EUR entspricht die Höhe der einmaligen Anmeldegebühr der Höhe des monatlichen Schulgeldbeitrages. Für Familien mit einem Bruttoeinkommen geringer als 29.420 EUR ist die Anmeldegebühr im ersten Jahr anrechenbar. Geschwisterermäßigungen / Stipendien Ermäßigungen für Familien mir mehr als einem Kind an der Schule betragen 2,5% pro Geschwisterkind. Die Reduzierung bezieht sich dabei nur auf das Schulgeld. Die Berlin British School bietet jedes Schuljahr Stipendien an, jeweils im Wert von 10% bis 50% der Jahresschulgebühr. Für ein Stipendium können sich Schülerinnen und Schüler ab Year 5 oder höher bewerben, dies gilt sowohl für Bestandsschülerinnen und Schüler als auch für Neuzugänge. Nähere Informationen hierzu erfragen Sie bitte im Admissions Office. 1
Verbrauchs- und Unterrichtsmaterialien / Medien Neben Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien beschafft die Berlin British School allen Schülerinnen und Schülern auch Verbrauchsmaterialien (Arbeitshefte, Schreibutensilien etc.), die den Eltern pauschal in Rechnung gestellt werden. Die Pauschale ist abhängig von der jeweiligen Schulstufe und ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Schulstufe Preis in EUR Fälligkeit Grundschule mit Erhalt der Rechnung, 740 (Years 2-7 / Klasse 1-6) spätestens jedoch bis 01.09. Sekundarstufe I mit Erhalt der Rechnung, 920 (Years 8-11 / Klasse 7-10) spätestens jedoch bis 01.09. Diese Kosten sind im erhobenen einkommensunabhängigen Schulgeld bereits enthalten. Prüfungsgebühren Entgelte für IGCSE und IB Diploma Prüfungen sind im Schulgeld nicht enthalten. Hierzu fallen Prüfungsgebühren zu Beginn des entsprechenden Schuljahres an, die separat berechnet werden und von allen Eltern zu zahlen sind. Für Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss sowie zur Erlangung der Berufsbildungsreife fallen keine Gebühren an. Entwicklungsgebühr Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird für alle Schülerinnen und Schüler der Grund- und Sekundarschule ein Entwicklungsentgelt in Höhe von 2% des Jahresschulgeldbeitrags berechnet. Die Einnahmen aus dem Entwicklungsentgelt werden für den Erhalt und Ausbau der internen Infrastruktur aufgewendet, bspw. Investitionen in die Bausubstanz. Sonstige Kosten Entgelte für Hochschuleingangsprüfungen und -beratungen, externe Tests und Prüfungen, Ausflüge und Klassenfahrten, Ausgaben für die Graduiertenfeier, Einzelförderungsmaßnahmen, Busfahrten von und zur Schule. Schulessen und andere extracurriculare Aktivitäten sind nicht im Schulgeld enthalten und werden von den beauftragten Firmen erhoben. 2
SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 056_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Berlin Metropolitan School 0 1 1 6 Berlin Metropolitan School P Schulträger Schulnummer (BSN) Name der Ersatzschule Der Schulträger bezieht sich nach eigener Angabe auf die Beantwortung der Anfrage vom 26.09.2018. 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr Eltern haben die Möglichkeit einer einkommensabhängigen Berechnung des monatlichen Schulgeldes. In diesem Fall hängt die Höhe des monatlichen Schulgeldes von der Schulstufe 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? sowie dem Familieneinkommen (Summe aller positiven Bruttoeinkünfte der Sorgeberechtigten) ab. Für die Berechnung des Schulgeldes ist die Einreichung eines aktuellen Einkommensteuerbescheides notwendig. 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld Der Lehrmittelbeitrag beträgt EUR 100,00 pro Kind pro Schuljahr. Bei Vorlage eines Bescheides über den Bezug für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Sozialgeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist die Familie von der Entrichtung eines Lehrmittelbeitrages befreit. Darüber hinaus unterstützen wir Familien in der Beantragung von Kostenübernahmen für Klassenfahrten. 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für Schulbücher und Unterrichtsmaterialien etc. werden von der Schule beschafft und den Eltern pauschal in Rechnung gestellt. Die Pauschale hängt von der jeweiligen Klassenstufe ab. welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese Das Aufnahmeentgelt beträgt einmalig EUR 1.100 pro Kind. Für Familien mit einem Bruttoeinkommen geringer als EUR 40.000 pro Jahr entspricht die Höhe des einmaligen einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Aufnahmeentgelts der Höhe des monatlichen Schulgeldbeitrages. 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des Für Familien mit einem Jahresfamilieneinkommen unter EUR 30.000,00 (Summe aller positiven Bruttoeinkünfte monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine der Sorgeberechtigten) beträgt das Schulgeld für das älteste Kind EUR 100,00 pro Monat, für das zweitälteste Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Kind EUR 75, für das drittälteste Kind EUR 50 und für alle weiteren Geschwisterkinder EUR 25. Letzter Stand: 12.09.201913:51 Seite 1 von 1 Seiten
056a_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Anlage Nr. 20a Schulgeld- ordnung No. 01/2014 Schuljahr 2017/18 Schulgeld Klassen 1 - 12 Eltern haben die Möglichkeit einer einkommensabhängigen Berechnung des monatlichen Schulgeldes. In die- sem Fall hängt die Höhe des monatlichen Schulgeldes von der Schulstufe sowie dem Familieneinkommen (Summe aller positiven Bruttoeinkünfte der Sorgeberechtigten) ab und ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle. Für die Berechnung des Schulgeldes ist die Einreichung eines aktuellen Einkommensteuerbescheides notwendig. Sofern Eltern auf die einkommensabhängige Berechnung des Schulgeldes verzichten bzw. ein aktueller Einkom- mensteuerbescheid nicht vorgelegt wird, gelten die jeweiligen Höchstsätze gemäß der nachstehenden Tabelle. Wir behalten uns vor, die gemachten Angaben zum Einkommen bei Bedarf zu überprüfen. EINKOMMEN KLASSE 1 – 6 KLASSE 7 – 10 KLASSE 11 - 12 Schuldgeld p.M. in EUR Schuldgeld p.M. in EUR Schuldgeld p.M. in EUR Ab EUR 30.000 207 207 207 Ab EUR 32.500 267 267 267 Ab EUR 35.000 327 327 327 Ab EUR 40.000 360 360 360 Ab EUR 50.000 414 414 523 Ab EUR 60.000 454 637 653 Ab EUR 70.000 561 696 762 Ab EUR 90.000 614 772 873 Ab EUR 110.000 668 891 981 Ab EUR 130.000 721 1.011 1.090 Ab EUR 150.000 774 1.142 1.199 Elternbeitrag für die Betreuung am Nachmittag (Hort) – für die Klassenstufe 1-6 Für eine mögliche Betreuung der Kinder am Nachmittag (Hort) ist von den Eltern ein Hortgutschein (13:30 bis 18:00 Uhr) des jeweiligen Bezirksamtes vorzulegen. Der Elternbeitrag ist abhängig vom Einkommen der Eltern und richtet sich nach dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG). Sollte für die gewünschte Betreuung bis 18:00 Uhr lediglich ein Hortgutschein für eine Betreuungszeit bis 16:00 Uhr vorgelegt werden, erhöht sich der Elternbeitrag für die Betreuung am Nachmittag um monatlich EUR 65. Sollte trotz einer gewünschten Betreuung kein Hortgutschein vorgelegt werden, beträgt der Elternbei- trag für die Betreuung am Nachmittag monatlich EUR 450. Aufnahmegebühren Das Aufnahmeentgelt beträgt einmalig EUR 1.100 pro Kind. Für Familien mit einem Bruttoeinkommen geringer als EUR 40.000 pro Jahr entspricht die Höhe des einmaligen Aufnahmeentgelts der Höhe des monatlichen Schulgeldbeitrages. Schulgeldordnung No. 01/2014 © Berlin Metropolitan School - Diese Schulgeldordnung ist ab dem 01.02.2018 gültig. Page 1
Ermäßigungen Geschwisterkinder erhalten eine Ermäßigung auf das Schulgeld 2. Kind 15% Ermäßigung 3. Kind 25 % Ermäßigung 4. Kind und weitere 100 % Ermäßigung Die Reduzierung bezieht sich nur auf das Schulgeld und betrifft keine weiteren Gebühren. Mediengebühren Analoge Medien Schulbücher und Unterrichtsmaterialien etc. werden von der Schule beschafft und den Eltern pauschal in Rech- nung gestellt. Die Pauschale hängt von der jeweiligen Klassenstufe ab und ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle. KLASSENSTUFE PREIS IN EUR PRO JAHR FÄLLIGKEIT 1.- 6. Klasse 270 Jährlich am 01.10. 7.-10. Klasse 400 Jährlich am 01.10. 11.-12. Klasse 500 Jährlich am 01.10. Digitale Medien Die Höhe der Gebühr für digitale Medien hängt von der jeweiligen Klassenstufe ab und ergibt sich aus der nach- stehenden Tabelle. KLASSENSTUFE PREIS IN EUR PRO JAHR FÄLLIGKEIT 1.- 6. Klasse 270 Jährlich am 01.02. 7.-10. Klasse 400 Jährlich am 01.02. 11.-12. Klasse 500 Jährlich am 01.02. Lunch Der Elternbeitrag für die Mittagsversorgung beträgt monatlich EUR 70. Sonstige Gebühren Für die Prüfungen zum IGCSE und zum IB Diploma fallen Prüfungsgebühren an. Die Prüfungsgebühren wer- den separat abgerechnet. Dies gilt ebenfalls für zusätzliche Tests, Ausflüge sowie Klassenfahrten und sonstige additive Angebote. Für die Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss sowie zur Erlangung der Berufsbildungsreife werden keine Gebühren erhoben. Gebührenregelung zur Einhaltung des Sonderungsverbotes gemäß Artikel 7 des Grundgesetzes Für Familien mit einem Jahresfamilieneinkommen unter EUR 30.000,00 (Summe aller positiven Bruttoeinkünfte der Sorgeberechtigten) beträgt das Schulgeld für das älteste Kind EUR 100,00 pro Monat, für das zweitälteste Kind EUR 75, für das drittälteste Kind EUR 50 und für alle weiteren Geschwisterkinder EUR 25. Eine Aufnahmegebühr wird nicht berechnet. Der Lehrmittelbeitrag beträgt EUR 100,00 pro Kind pro Schuljahr. Bei Vorlage eines Bescheides über den Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Sozialgeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist die Familie von der Entrichtung eines Lehrmittelbeitrages befreit. Darüber hinaus unterstützen wir Familien in der Beantragung von Kostenübernahmen für Klassenfahrten. Schulgeldordnung No. 01/2014 © Berlin Metropolitan School - Diese Schulgeldordnung ist ab dem 01.02.2018 gültig. Page 2