Drucksache 17 / 12 303 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 30. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2013) und Antwort Wann wird die Max-von-Laue-Schule endlich wieder beschulbar? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Die Mehrausgaben setzen sich einschließlich der Kleine Anfrage wie folgt: aufwandsadäquaten Baunebenkosten und Unvorher- gesehenes nach Auskunft des Bezirks wie folgt zu- 1. Wie bewertet der Senat den bisher erfolgten Um- sammen: und Neubau an den Schulgebäuden der Max-von-Laue- - Mehraufwand durch notwendige Kündigung des Schule? ursprünglichen Auftragnehmers für Beseitigung von Schäden, die durch unzureichende Schutz- 2. Zu welchem Zeitpunkt und aus welchen Gründen maßnahmen während der Baumaßnahmen ent- wurde der Firma, die den Hauptauftrag erhalten hatte, standen sind, Maßnahmen zur Baustellen- gekündigt? sicherung u.ä. - Erforderliche Maßnahmen an den Bauteilen 3. Ist es korrekt, dass sich die Kosten des Um- und Neubau und Dachaufbau, die in der ursprünglichen Neubaus der Max-von-Laue-Schule mittlerweile verdop- Rohbaubeauftragung nicht enthalten waren (z.B. pelt haben und die Wiedereröffnung auf Anfang 2014 erhöhter Aufwand für Baustelleneinrichtung wie verschoben wurde? größerer Kran mit externer Stromversorgung und 3a). Wenn ja, aus welchen Gründen? Forderungen des Sicherheits- und Gesundheits- koordinators (SiGeKo), erhöhter Aufwand für Zu 1., 2., 3. und 3 a).: Gemäß § 109 Schulgesetz von Entsorgung des Tartanbelages durch Schadstoffe, Berlin obliegt den Bezirken der Bau, die Ausstattung und Beseitigung von Hindernissen im Boden, zusätz- die Unterhaltung der Schulen. Im Rahmen dieser liche Schutzgerüste im Bereich Dachaufbau). Zuständigkeit wird die Baumaßnahme vom Bezirk - Mehraufwand durch Beauftragung eines neuen Steglitz-Zehlendorf umgesetzt. Zur Beantwortung der Auftragnehmers zu höheren Kosten (Ausschrei- Fragen hat der Bezirk wie folgt Stellung genommen: bung zum Zeitpunkt der Aufhebung der vorläu- figen Haushaltswirtschaft). 1. Bei der Umsetzung der Maßnahme mussten meh- - Durchführung unvorhersehbarer Maßnahmen am rere Schwierigkeiten und Störungen bewältigt werden, die denkmalgeschützten Bestandsgebäude (z.B. zu Verzögerungen im Ablauf und Belastungen für die Schwammsanierung, Deckensanierung, Dachhaut). Betroffenen geführt haben. Mit den jetzt getroffenen - Ansatz für zu erwartende Kostenerhöhung der Maßnahmen erwarten die Beteiligten eine weitgehend Folgewerke durch verlängerte Bauzeit und für störungsfreie weitere Durchführung bis zur Fertigstellung. Unvorhergesehenes. - In der Bauplanungsunterlage (BPU) enthaltener zu 2. Nach Abwägung aller Umstände musste einem geringer Ansatz für die Herstellung der Auftragnehmer für die erweiterten Rohbauarbeiten in Außenanlagen zur sicheren Nutzungsaufnahme zwei Bauabschnitten der Auftrag im April 2012 entzogen nach Abtrennung der Herstellung der Frei- und werden, nachdem die Erbringung der beauftragten Leis- Sportanlagen mit eigener BPU führt zu Mehr- tungen zunächst schleppend erfolgte und dann vollständig kosten. eingestellt wurde. - Das nach der Aufstellung der BPU geänderte Raumprogramm bezieht auch den Altbau des 3. Die mit den vom Abgeordnetenhaus zur Kenntnis Seitenflügels unterhalb der Dachaufstockung mit genommenen Ergänzungsunterlagen vom 16.05.2013 ein. Dieser sogenannte 4. Bauabschnitt wurde ermittelten Gesamtkosten sind nahezu doppelt so hoch, bisher nicht beplant. Dies wurde jetzt durch die wie die ursprünglich angenommenen Gesamtkosten. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 303 Architekten in Abstimmung mit dem Bedarfsträger 5. Wie bewertet der Senat generell die Wichtigkeit nachgeholt. des Lernumfeldes für SchülerInnen und LehrerInnen? - Es ergeben sich hieraus die folgenden zusätzlichen Kosten: Zu 5.: Ein adäquates Lernumfeld für die Schülerinnen - Herrichten der Bestandskonstruktion für Um- und Schüler sowie die Lehrkräfte wird generell als sehr nutzung einzelner, bisher nicht beplanter Bereiche hoch bewertet. In ganz überwiegendem Maß ist dies an und Wiederherstellen nach baulichen Verän- den hunderten Berliner Schulen gewährleistet. derungen. - In der BPU enthaltener zu geringer Ansatz zum Umbau eines naturwissenschaftlichen Unterrichts- 6. Konnte die Bezirksverwaltung mittlerweile raumes. zusichern, dass der Unterricht in den naturwissen- - Ansatz für Fördertechnik zum barrierefreien schaftlichen Fächern in entsprechenden Funktionsräumen Zugang weiterer Räume. durchgeführt werden kann? - Anpassung und Ergänzung der Beschilderung, der 6a) Wenn nein, wieso nicht und wann wird eine Schließanlage und Erweiterung der Elektro- Entscheidung erwartet? akustischen Anlage (ELA-Anlage). 6b) Wenn ja, wo? - Kosten für bisher nicht benannte Maßnahmen bei festen Einbauten und Möblierung zur Inbetrieb- Zu 6., 6 a) und 6 b): Seit dem ersten Tag der nahme der Schule für alle Bauabschnitte. Auslagerung konnte der naturwissenschaftliche Unterricht - Berücksichtigung realistischer Baunebenkosten in in Abstimmung mit der regionalen Schulaufsicht in der ursprünglichen BPU einschließlich erster entsprechenden Funktionsräumen durchgeführt werden, Ergänzungsunterlage. die am fußläufig zu erreichenden Gymnasium Steglitz zur Verfügung gestellt werden. Der an der Max-von-Laue- Die Fertigstellung der Umbauarbeiten an den Schule durchgeführte Weinbau kann ebenfalls durch- Bestandsgebäuden ist für den Herbst 2013 vorgesehen, geführt werden. Hierfür wurde ein entsprechender Bus- die Fertigstellung des Erweiterungsneubaus ist für das shuttle-Service eingerichtet. Frühjahr 2014 vorgesehen. Berlin, den 31. Juli 2013 4. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus diesem konkreten Fall? In Vertretung 7. In welchen weiteren Fällen mussten Berliner Schu- len über einen längeren Zeitraum räumlich ausgelagert Sigrid Klebba werden? Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft 8. Welche Maßnahmen will der Senat ergreifen, um solche Umstände für SchülerInnen und Lehrpersonal in Zukunft zu vermeiden? (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. August 2013) Zu 4., 7. und 8.: Im Zuge von größeren Baumaßnahmen kann in bestimmten Fällen auch die temporäre Auslagerung von Schulen an andere Standorte erforderlich werden. Erkenntnisse darüber, in welchen Fällen Berliner Schulen über einen längeren Zeitraum ausgelagert werden mussten, liegen nur den dafür zuständigen bezirklichen Schulträgern vor. Im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist eine entsprechende Abfrage nicht möglich. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Bezirke die mit solchen Maßnahmen einhergehenden Probleme in der Regel eigenverantwortlich lösen. Die zuständigen Schulaufsichtsmitarbeiterinnen und Schul- aufsichtsmitarbeiter der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in den Regionen und auch die Lehrkräfte unterstützen die Bezirke dabei im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Darüber hinaus besteht kein Erfordernis für den Senat, in die originären Zuständigkeiten der Bezirke einzugreifen. 2