Drucksache 17 / 10 136 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Niels Korte (CDU) vom 20. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2012) und Antwort Empfangsbestätigungen für Unterlagen durch die Jobcenter nicht mehr üblich? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre In Einzelfällen kann auf individuellen Wunsch des Kleine Anfrage wie folgt: Kunden oder der Kundin auch eine Eingangsbestätigung erstellt werden. Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat überwiegend nicht aus eigener Zuständigkeit und 4. Ist der Senat der Ansicht, dass die in zumindest ei- Kenntnis beantworten kann. Daher hat der Senat die Re- nem Jobcenter praktizierte Methode, die bloße Registrie- gionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur rung des Besuchs von Leistungsempfängern für diesen für Arbeit (RD-BB) zusätzlich um Auskunft gebeten. Zweck als ausreichend zu erachten, im Zweifelsfall rechtssicher ist? 1. Ist dem Senat bekannt, dass zumindest in einigen Berliner Jobcentern Leistungsempfängern regelmäßig Zu 4.: Die Registrierung und ein zusätzlicher Vermerk keine Empfangsbestätigungen erteilt werden, wenn gefor- über die eingereichten Dokumente können für die Nach- derte Unterlagen persönlich abgegeben werden? weissicherung als ausreichend erachtet werden. 2. Wenn ja, wie bewertet der Senat diese Vorgehens- weise insbesondere in Bezug auf die Klienten der Jobcen- 5. Wie will sich der Senat dafür einsetzen, dass eine ter? solche Vorgehensweise umgehend abgeschafft wird? 3. Wie kann der Einreichende, der bei Nichtvorliegen Zu 5.: Da es keine generelle Weisung zur Erstellung abgegebener Unterlagen in der Beweispflicht gegenüber einer Empfangsbestätigung gibt, hat jede Trägerversamm- dem Jobcenter ist, deren persönliche Abgabe ohne Emp- lung im Sinne des § 44c Abs. 2 Satz 2 Nummer 2 SGB II fangsbestätigung nachweisen? die Möglichkeit, eigene Regelungen zum Verfahrensab- lauf selbst zu treffen. Zu 1., 2. und 3.: Die RD-BB teilte mit, dass es keine Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und grundsätzliche Verfahrensvorschrift gibt, die regelt, dass Frauen wird in den Trägerversammlungen auf praktikable bei persönlicher Einreichung von Unterlagen eine Emp- Verfahrensregelungen hinwirken. fangsbestätigung durch den Mitarbeiter oder die Mitarbei- terin des Jobcenters auszustellen ist. Im Regelfall wird ein Vermerk im jeweiligen Kunden-Datensatz vorgenommen, Berlin, den 17. Februar 2012 dass ein bestimmtes Dokument abgegeben wurde. Dieser Datensatz kann im Nachhinein nicht mehr gelöscht wer- den. Dilek Kolat Bei der Fülle an Unterlagen, die täglich persönlich in Senatorin für Arbeit, den Eingangszonen abgegeben werden, würde nach An- Integration und Frauen gabe der RD-BB die generelle Ausreichung einer Emp- fangsbestätigung den Verwaltungsaufwand stark erhöhen und somit viel Zeit binden, was sich wiederum negativ (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2012) auf die Bearbeitungszeiten von Erst- und Folgeanträge auswirken könne. Die Antragstellenden könnten bei der Abgabe der Do- kumente gezielt nachfragen, ob ein entsprechender Ein- gangsvermerk im EDV-System vorgenommen wurde. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.