Drucksache 17 / 15 827 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 06. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. März 2015) und Antwort Was ist der Stand beim Berliner Wassergesetz? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre waltung bzw. des Landes getragenen Entwurfs gestaltet Schriftliche Anfrage wie folgt: sich jedoch vor allem deshalb schwierig, weil die ergän- zenden Regelungen u.a. mit weiterem Vollzugsaufwand Frage 1: Wann wird das Berliner Wassergesetz einhergehen und Zuständigkeiten an bislang nicht be- (BWG) an die aktuelle europäische und Bundesgesetzge- troffene Stellen verlagert werden sollen. bung angepasst? Antwort zu 1: Nach Abschluss aller Abstimmungen Frage 4: In welchem Stadium befindet sich die Novel- und Anhörungen sowie den erforderlichen Beschlüssen lierung des BWG? des Senats abschließend durch Beschluss des Abgeordne- tenhauses. Antwort zu 4: Der Entwurf befindet sich innerhalb der Abstimmung zwischen Dienststellen des Landes Berlin. Frage 2: Welche europäischen und nationalen Ände- rungen müssen, seitdem das BWG 2005 neugefasst wur- Frage 5: Inwieweit beteiligt der Senat Expertinnen de, eingearbeitet werden? und Experten aus der Stadt an der Novellierung des BWG? Antwort zu 2: Neben der seitdem auf der Basis der ge- änderten Kompetenzregelung des Grundgesetzes erfolgten Antwort zu 5:Eine Anhörung von zahlreichen Fach- Neufassung und nachfolgenden weiteren Änderungen des kreisen und Verbänden aus den unterschiedlichsten Spek- Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), der Änderung des Ge- tren wie Wirtschaft, Umweltverbände, Verkehr, Sachver- setzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ständigenorganisationen u.a. zu dem gesamten Entwurf müssen insbesondere die Vorgaben der EG-Richtlinie wird durchgeführt. 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken eingearbeitet bzw. umgesetzt Frage 6: Welche Änderungen gegenüber der zur Zeit werden. gültigen Fassung des BWG sind geplant, vor allem hin- sichtlich Frage 3: Wie begründet der Senat die bisherigen Ver- 1. Grundwasserentnahmeentgelt zögerungen? 2. Vereinheitlichung von Genehmigungs- und Voll- zugspraxis Antwort zu 3: Die erforderlichen Änderungen des Ber- 3. Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und liner Wassergesetzes (BWG) sind so umfangreich, dass Kanalisationen dessen vollständige Neufassung notwendig ist. Hierbei 4. Regelungen zu Wasserschutzgebieten wird nicht nur eine Anpassung des Gesetzes an fortentwi- 5. Regelungen zu Indirekteinleitungen und Abwas- ckeltes Bundes- bzw. EG-Recht vorgenommen, sondern serbeseitigung werden alle vorhandenen Vorschriften daraufhin über- 6. den besonderen Bestimmungen für das Grundwas- prüft, ob zusätzliche Änderungen, Erweiterungen oder ser auch der Wegfall einzelner Regelungen rechtlich geboten 7. der Gewässeraufsicht? sind bzw. ist. Auch haben sich weitere Ergänzungen des 8. Dem Anschluss- und Benutzungszwang in Bezug Landeswasserrechts um neue Regelungstatbestände als auf dezentrales Regenwassermanagement? sinnvoll erwiesen. Die Herbeiführung eines einvernehm- 9. Einem finanziellen Anreizsystem in Bezug auf lich von allen beteiligten Stellen insbesondere der Ver- denzentrales Regenwassermanagement? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.