Wenn schon mal saniert wird...

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Drucksache 17 / 12                  297 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 20. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2013) und                          Antwort Wenn schon mal saniert wird.. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Frag 6: Wie viele Wohnungen und Gebäude sind auf Kleine Anfrage wie folgt:                                                  Berliner Gebiet berechtigt, an den Lärmschutzpro- grammen teilzunehmen? Frage 1: Welchen Zusammenhang sieht der Senat zwischen den passiven Lärmschutzmaßnahmen gegen den                            Auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses Fluglärm im Umfeld des BER und der in weiten Teilen                        2004 wurden die Anspruchsgebiete (Schutz- und Berlins und Brandenburgs notwendigen energetischen                         Entschädigungsgebiete) dimensioniert. Hiernach sind auf Ertüchtigung des Bestandes an Wohngebäuden?                                „Berliner Gebiet“ (Treptow/Köpenick, Bohnsdorf, Müggelheim, Karolinenhof und Schmöckwitz) ca. 8.100 Antwort zu 1: Der Senat sieht keinen direkten                          Anspruchsberechtigte gelegen. allgemeinen Zusammenhang, dies ist jeweils im kon- kreten Einzelfall zu klären. Berlin, den 08. Juli 2013 Frage 2: Sind dem Senat konkrete Gebäude im Umfeld des BER bekannt, wo Lärmschutz und ener-                                                            In Vertretung getische Sanierung gemeinsam geplant und durchgeführt wurden?                                                                                                Christian Gaebler ............................................................. Antwort zu 2: Nein.                                                               Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Frage 3: Welche energetischen Standards bzw. Werte erfüllen z.B. die Lärmschutzfenster, die die Flughafen-                    (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Jul. 2013) gesellschaft finanziert? Frage 4: Welche Informations- und Beratungskampag- nen der Flughafengesellschaft oder des Senats gibt es, die den lärmbetroffenen Hauseigentümern neben der Lärmsa- nierung gleichzeitig eine energetische Ertüchtigung ihrer Gebäude empfehlen und Fördermöglichkeiten nennen? Frage 5: Welche Förderprogramme (etwa der KfW) zur energetischen Sanierung lassen sich mit den Lärm- schutzprogrammen der Flughafengesellschaft kombinie- ren? Antwort zu 3, 4, und 5: Dem Senat liegen aus eigener Zuständigkeit und Erkenntnis keine Information zur Beantwortung der Fragen vor. Dem Senat ist keine Statistik zu den Wohnungen und Gebäuden, die beide Anforderungen erfüllt, bekannt. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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