bkamt-kohleausstieg-stellungnahme-kwsb-vermerk2

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zur Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg

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„ Referat 422 422- 63000 - En 074 NA 13 RR Dr. Regler Berlin, den 27. Januar 2020 Hausruf: 2410 Über Herrn Gruppenleiter 42 Eingano Büro SL\f Dr. l lo;:'p~nstcdt MdB Herrn Abteilungsleiter 4 Herrn Chef des Bundeskanzleramtes Frau Bundeskanzlerin Kopie: Herrn StM Dr. Hoppenstedt Betr.: 2 7. Jan . 202 ~ 2<!'(-1 Kohleausstieg hier: Schreiben der ehemaligen Mitglieder der WSB-Kommission Prof. Dr. Barbara Praetorius und andere vom 20.01.2020 Referate 321, 421 und 431 haben mitgezeichnet. 1. Votum Kenntnisnahme. Keine Beantwortung erforderlich. II. Sachverhalt Mit Schreiben vom 20.01 .2020 wenden sich die ehemaligen Mitglieder der WSB-Kommission („KWSB") Prof. Dr. Barbara Praetorius (eine der vier Vors . der KWSB), Q!af Bandt (Nachfolger des früheren Vors. BUND und KWSB- Mitglieds Hubert Weiger), Antje Grothus (Bürgerinitative Buirer für Buir), Martin Kaiser (GF Greenpeace Deutschland), Dr. Felix Matthes (Öko-Institut), Prof. Dr. Kai Niebert (Deutscher Naturschutzring), Reiner Priggen (Landesverband Erneuerbare Energien NRW) und Prof. Dr. Hans Joachim Schellnhuber (Dire~ tor Emeritus Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung) an Sie. Sie beklagen, dass die Gesamteinigung von Bund und Ländern zum Kohleausstieg vom 15.01. von den KWSB-Empfehlungen gravierend und einseitig zu Lasten von Klimaschutz und Tagebaubetroffenen abweiche: • In der KWSB sei ein „annähernd linearer und lückenloser" bzw. „steti- ger" Stilllegungspfad mit einem zusätzlichen Minderungsbeitrag der _, E III L. Q)
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-2- Braunkohlekraftwerke von 10 Mio. t C02 in 2025 vereinbart worden. Der nun beschlossene Abschaltpl_an enthalte hingegen starke Sprün- ge (zu wenig Stilllegungen bis 2020 und in den Jahren zwischen 2023 und 2028 bei Braunkohle), führe bis 2030 zu etwa 40 Mio. t Mehr- emissionen durch Braunkohlekraftwerke und sei infolgedessen klima- politisch unzureichend. Zudem müssten nicht mehr benötigte C02- ,,,,.,,„;;yp/"''i"'''"'4''''"·"""'''"'"''";'"'"'"""1""~;;;:;~"''·"""·~2lertifi.kat&'ill"vollem'"b.lmfang'g!!!lö:scht>weraen:!i"8re·ürttSettädiggn:gerr·"'i"<·i"''1·'''''""'':i''''*6'~·' könnten das Preissignal des EU-Emissionshandels beeinträchtigen. • Mit der Inbetriebnahme des Steinkohlekraftwerks Datteln 4 entgegen der KWSB-Empfehlung, keine neuen Kraftwerke mehr zuzulassen, sei- en Mehremissionen verbunden, die durch Einsparung äquivalenter C02-Mengen zu kompensieren seien. Hierfür reiche es nicht, eine glei- che Menge an ·(älteren) Kraftwerkskapazitäten vom Markt zu nehmen. • Mit dem zwischen BReg und Braunkohle-Betreibern verhandelten Still- legungspfad seien höhere Fördermengen im Tagebau Garzweiler und damit Belastungel;l für Dörfer und Menschen verbunden. • RWE plane, den Tagebau Harnbach um den Hambacher Forst herum- zuführen {„Insellösung"), was mittelfristig den Hambacher Wald aus- trockne und dahinter liegende Dörfer (Manheim, Morschenich) zerstöre. • Der Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes enthalte nicht die vereinbarte Umsetzung des notwendigen EE-Ausbaus (65%-Ziel bis 2030, ausrei- chende Flächen für Wind und PV). III. Bewertung Die Empfehlungen der KWSB beinhalten einen gesamtgesellschaftlichen Kompromiss, der einen fairen Ausgleich der betroffenen Interessen anstrebt. Die Zusammensetzung der 28 KWSB-Mitglieder bildete das breite Spektrum der beim Kohleausstieg betroffenen Anliegen ab. Die Kritik der Autoren aus . klimapolitischer Sicht ist teilweise nachvollziehbar. Sie beruht zum Teil auf In- terpretationen, die innerhalb der KWSB nicht konsensfähig waren, zum Teil werden die Anliegen aber im Gesetzentwurf adressiert. Im Detail: • Stilllegungspfad: Der von den Autoren vertretene Budgetansatz für Emissionen (höhere Emissionen Anfang der 20er-Jahre müssen zu ei-
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-3- nem früheren Kohleausstieg führen) war in der KWSB nicht durchsetz- . bar. Stattdessen wurden die Reduktionsziele auf die Leistung der Kohlekraftwerke bezogen (2022: 30 GW, davon 15 GW BrK und 15 GW StK; 2030: max. 9 GW BrK und 8 GW StK; 2038: O GW). Der im Entwurf des KohleausstiegsG enthaltene Stilllegungspfad erfüllt die- se Zielwerte. Die KWSB-Empfehlungen sehen zudem zwischen 2023 1•!;~1'~"""'~''''*";,,;'"""''"'"''·*'~;*''"''"1''""'1'"'if"~'.l?<''"''''''"'"'"'~'w nd·,'2039,~eine")"]m·ögl icllSt"''stetig&-""'"Verrirrgerung'-'dSP.l;fEfs'äJt1tStt"Ffl9'ib"''·'"');°'"'i'"'"''""'";"'''x''''''"''''" . ' hausgasemissionen vor. Dies wird im KohleausstiegsG durch eine Ver- knüpfung der Stilllegungspfade für Braunkohle und Steinkohle gewähr- leistet: In den Jahren, in denen weniger Braunkohle-Kraftwerke vom Netz gehen, werden_mehr Steinkohle-Kraftwerke stillgelegt, so dass insgesamt eine kontinuierliche Reduktion der Kohleleistung ge- währleistet wird. Die von der KWSB empfohlene „möglichst stetige Reduktion der Braunkohlekapazitäten im Markt" ist auf Gründe der Versorgungssicherheit und eines geordneten Strukturwandels bezogen. Der jetzt vorgesehene Braunkohle-Pfad ist Ergebnis zäher Verhandlun- · gen mit den Braunkohlebetreibern und ~!ändern. Dabei waren insbe- sondere auch haushalterische Restriktionen zu berücksichtigen. • Löschung von C02-Zertifikaten: Das KohleausstiegsG enthält eine Regelung, die die BReg ab 2021 zur Löschung von C02-Zertifikaten im Umfang zusätzlicher Emissionsminderungen aufgrund von Stilllegun- gen von Kohlekraftwerken verpflichtet. Damit wird die klimapolitische Wirksamkeit des Kohleausstiegs im EU-Emissionshandel sichergestellt. Eine Abschätzung der Menge und der Kosten (Finanzierung über Min- dereinnahmen im EKF) ist bisher nicht erfolgt. Diese würde:von ver- schiedenen Annahmen abhängen (inbes. Preisniveau C02-Zertifikate). • Datteln 4: Die KWSB empfahl, für bereits gebaute, aber·noch nicht im Betrieb befindliche Kraftwerke eine Verhandlungslösung zu suchen, um diese.Kraftwerke nicht in Betrieb zu nehmen. Die Verhandlungen des BMWi mit dem Betreiber bargen Risiken (u.a. Zusagen bzgl. künftiger Rechtspositionen vom Betreiber gefordert) und sind zu keinem zielfüh- renden Ergebnis gekommen. Aus hiesiger Sicht ist nachvollziehbar, dass die BReg den Ansatz verfolgt, zunächst ältere, deutlich ineffizi- entere Steinkohlekraftwerke außer Betrieb zu nehmen und so Ent-
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schädigungszahlungen zu vermeiden. Gleichzeitig ist im Kohleaus-
stiegsG vorgesehen, dass die nationalen Mehremissionen durch die
Inbetriebnahme von Datteln 4 durch zusätzliche Ausschreibungen zur
Stilllegung von Steinkohle-Kapazitäten (3 GW) kompensiert werden.

e Tagebau Garzweiler: Die Absicherung des Tagebaus Garzweiler im
Rahmen der Leitentscheidung aus 2016 einschließlich der damit ver-
bundenen Umsiediungen war ein zentrales Anliegen von RWE / NRW
im Gegenzug zur frühzeitigen Stilllegung des Tagebaus Hambach und
dem Erhalt des Hambacher Forsts. Die KWSB-Empfehlungen stehen
nicht entgegen. Da Umsiedlungen vor Ort nicht durchweg auf Ableh-
nung stoßen, hat die KWSB nicht den Verzicht gefordert, sondern die
LReg gebeten, mit den Betroffenen vor Ort in einen Dialog zu treten,
um soziale und wirtschaftliche Härten zu vermeiden.

e Hambacher Forst: RWE ist dem Vorwurf entgegengetreten, das Un-
ternehmen wolle in Bezug auf den Hambacher Forst eine Insellage
schaffen. Ansprechpartner für diese Frage ist RWE, nicht die BReg.

«e Erneuerbare Energien: Der KWSB-Bericht betont die Verbindung zwi-
schen Kohleausstieg und EE-Ausbau. Er sieht jedoch nicht vor, dass
die Umsetzung des 65% EE-Ziels bis 2030 gemeinsam mit den Rege-
lungen zum Kohleausstieg verabschiedet wird. Die damit verbundenen
Fragen sind komplex und werden in der EEG-Novelle 2020 adressiert.

Fazit: Ebenso wie die deutliche Kritik der Wirtschaft an der fehlenden Verbind-
lichkeit der Strompreiskompensationsmaßnahmen und der Energiebranche
am frühzeitigen Übergang zu entschädigungslosem Ordnungsrecht nachvoll-
ziehbar ist, ist auch nachvollziehbar, dass die Umweltseite die Emissionsre-
duktion in den Fokus rückt. Dabei sind indes auch haushalterische Restriktio-
nen zu beachten. Im Ergebnis ist die geplante Umsetzung des Kohleausstiegs
ein Kompromiss, der die wesentlichen Elemente der KWSB-Empfehlungen
aufgreift. Da BM Altmaier dem Vorwurf der Autoren bereits öffentlich entge-
gengetreten ist, ist eine Beantwortung des Schreibens nicht erforderlich.

(Ch. Schmidt )
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