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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung“
16 Zu Doppelbuchstabe bb: Zu Dreifachbuchstabe aaa: Durch die sprachliche Anpassung entsteht der Wirtschaft kein zusätzlicher Erfül- lungsaufwand. Zu Dreifachbuchstabe bbb: Durch die Aufgabenzuweisung an die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation entsteht der Wirtschaft kein zusätzlicher Erfül- lungsaufwand. Zu Dreifachbuchstabe ccc: Durch die Aufhebung entsteht der Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe cc: Durch die Anpassung des Verweises entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Er- füllungsaufwand. Zu Buchstabe b: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Anpassung entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Aktualisierung der Richtlinie 2009/16/EG durch die Richtlinie EU 2017/2110 entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Nummer&: Zu Buchstabe a: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Festlegung von Mindestzeiten entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe bb:
17 Durch die Einfügung der Begriffsdefinitionen entsteht für die Wirtschaft kein zusätzli- cher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe cc: Durch die Streichung entsteht der Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Buchstabe b: Durch die Streichung entsteht der Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Buchstabe c: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Korrektur der ursprünglich zitierten Richtlinie entsteht der Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Streichung entsteht der Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Buchstabe d: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Vereinheitlichung der Verweise auf das Kapstadt Übereinkommen wie auch durch die Neunummerierung entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfül- lungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Vereinheitlichung der Verweise auf das Kapstadt Übereinkommen entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe cc: Durch die Aufnahme der Möglichkeit, unter bestimmten Umständen auf die Wieder- holung eines Krängungsversuches zu verzichten, entsteht für die Wirtschaft kein zu- sätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe dd:
18 Die erforderlichen Materialien pro betroffenes Schiff beziffern sich auf höchstens 50 Euro. Es ist von einer Zahl von 250 Schiffen auszugehen. Es ergibt sich ein einmali- ger Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft in Höhe von 12.500 Euro. Zu Doppelbuchstabe ee: Durch die redaktionelle Änderung entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfül- lungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe ff: Durch die Streichung entsteht der Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Buchstabe e: Zu Doppelbuchstabe aa: Es besteht kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, da diese schon tatbestandlich explizit von der Anwendung der betroffenen Norm ausgenommen ist. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Korrektur entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe cc: Durch die Streichu':lg entsteht der Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Buchstabe f: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Streichung entsteht der Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Korrektur des Verweises entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfül- lungsaufwand. Zu Nummer9: Durch die Erweiterung der Möglichkeiten der Wirtschaft von Probefahrtbescheinigun- gen Gebrauch zu machen entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher erfüllungsauf- wand.
19 Zu Nummer 10: Aufgrund der Änderung ist die/der zu Prüfende nicht mehr verpflichtet, dem Antrag eine Kopie des Personalausweises beizufügen. Dadurch entfällt eine Anforderung. Ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft besteht nicht. Zu Artikel 3 - Änderung der See-Sportbootverordnung- : Zu Nummer 1: Durch die Änderung der Begriffsbestimmung entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. Zu Nummer 2: Durch den Wegfall der Kennzeichnungspflicht für Wassermotorräder in den benann- ten Fällen wird kein Erfüllungsaufwand hinsichtlich der vorhandenen Fahrzeuge ein- gespart, da die Kennzeichen bereits erteilt worden sind und auch bisher keine Ver- pflichtung zu einer Erneuerung der Zulassung bestand. Eine Ersparnis im Falle even- tuell neu zuzulassender Fahrzeuge ist nicht bezifferbar. Die Anzahl der in Zukunft neu zuzulassenden Fahrzeuge dürfte marginal sein. Zu Artikel 4 - Änderung der Anlage zum Seeaufgabengesetz - : Durch die Aufnahme der· Entschließungen MEPC.246(66), MEPC.247(66), MEPC.248(66) und MEPC.251 (66) entsteht für die Wirtschaft kein über die internati- onalen Verpflichtungen hinausgehender Erfüllungsaufwand. Sie sollen lediglich den national aktuell in Kraft gesetzten Stand des MARPOL-Übereinkommens darstellen. Zu Artikel 5 - Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung - : Durch die Änderung entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. Zu Artikel 6 - Änderung der Schiffsausrüstungsverordnung - :
20 Ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft entsteht nicht. 4.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung (Bund) Ländern und Kommunen entsteht kein Erfüllungsaufwand. Im Einzelnen stellt sich der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung (Bund) wie folgt dar: Zu Artikel 1 - Änderung der Anlage zum Schiffssicherheitsgesetz - : Zu Nummer1: Zu Buchstabe a: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Ergänzung der Fundstelle entsteht für die Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Aufnahme der Entschließungen MSC.404(96), MSC.409(97), MSC.421 (98) und MSC.436 (99) entsteht für die Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe cc: Durch die Aufnahme der Entschließungen MSC.422(98), MSC.413(97) und MSC.433(99) entsteht für die Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe dd: Durch die in den Entschließungen MSC.437(99), MSC.410(97) und MSC.422(98) enthalten Klarstellungen und Korrekturen entsteht der Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe ee:
21 Durch die in der Entschließung MSC.425(98) enthaltene Klarstellung entsteht der Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Aufgrund der Einbindung der Anerkannten Organisationen in die Autorisierung von Dienstleistern nach der Entschließung MSC.402(96) entsteht der Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe ff: Durch die Verschiebung entsteht für die Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsauf- wand. Zu Doppelbuchstabe gg: Durch die in den Entschließungen MSC.440(99), MSC.411 (97) und MSC.441 (99) enthalten Korrekturen entsteht der Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe hh: Durch die Aufnahme der Entschließungen MSC.423(98), MSC.438(99), MSC.424(98) und MSC.439(99) entsteht für die Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Ebenso verursacht die redaktionelle Streichung der Entschließung A.820(19) keinen zusätzlichen Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe ii: Durch die Aufnahme der Korrektur A27/A.1049/Corr.1 entsteht für die Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe jj: Durch die sprachliche Anpassung der Nummer 1.14 entsteht für die Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Buchstabe b: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Aufnahme der Entschließungen MSC.4(48), MEPC.19(22), MEPC.32(27), MEPC.40(29), MEPC.55(33), MEPC.69(38), MEPC.73(39), MEPC.79(43),
22 MEPC.90( 45), MEPC.119(52), MEPC.302(72) sowie der MEPC.166(56), Rundschreiben MEPC.225(64), MEPC.250(66), MEPC-2/Rundschreiben.12 und MEPC.1 /Rundschreiben.512 entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Die entsprechenden Regelungen waren bisher bereits unter SOLAS verbindlich und bereits Teil der Regeln zum SOLAS-Abkommen unter Abschnitt A. Zu Doppelbuchstabe bb: Zu Dreifachbuchstabe aaa: Die Streichung verursacht keinen Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Dreifachbuchstabe bbb: Durch die Aufnahme der Entschließung MEPC.275(69) entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe cc: Zu Dreifachbuchstabe aaa: Durch die Aufnahme der Entschließung MEPC.280(70) entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Dreifachbuchstabe bbb: Die Streichung verursacht keinen Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Buchstabe c: Durch die formelle Aufnahme von Codes in Unterabschnitt 3, die bereits in Unterab- schnitt 1 gelistet und damit verbindlich sind, entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Nummer2: Zu Buchstabe a: Zu Doppelbuchstabe aa: Die in der Entschließung MSC.454(100) vorgenommen Änderungen richten sich an Verfahren innerhalb der IMO, für die Verwaltung entsteht kein neuer Erfüllungsauf- wand.
23 Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Überarbeiteten der bereits bestehenden und angewendeten Erläuterungen entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe cc: Durch die Konkretisierung der bereits bestehenden Verpflichtung des Reders ent- steht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe dd: Durch die Anpassung der Nummerierung entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe ee: Durch die Bereinigung der Anlage aus redaktionellen Gründen entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe ff: Durch die Anpassung der Nummerierung entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe gg: Durch die Aufnahme einer Unberührtheitsklausel zugunsten der Verordnung (EG) Nr. 336/2006 entsteht für die Verwaltung kein neuer Erfüllungsaufwand. Zu Buchstabe b: Zu Doppelbuchstabe aa: · Zu Dreifachbuchstabe aaa: Durch die Aufnahme der Entschließung MEPC.285(70) entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Dreifachbuchstabe bbb: Durch die Streichung entsteht für die Verwaltung kein Erfüllungsaufwand. Zu Dreifachbuchstabe ccc:
24 Durch die redaktionelle Änderung entsteht für die Verwaltung kein Erfüllungsauf- wand. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Aufnahme der Entschließungen MEPC.159(55), MEPC.227(64), MEPC.284(70) und MEPC.157(55) entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe cc: Durch die Aufnahme der Entschließung MEPC.295(71) entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe dd: Zu Dreifachbuchstabe aaa: Die Streichung der Entschließung MEPC.103(49) verursacht keinen Erfüllungsauf- wand für die Verwaltung. Durch die Aufnahme der Entschließungen MEPC.259(68) und MEPC 68/21/Add.1/Corr.2 entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Dreifachbuchstabe bbb: Durch die Aufnahme der Entschließungen MEPC.212(63), MEPC.224(64), MEPC.245(66), MEPC.263(68) und MEPC.281 (70), MEPC 70/18/Add.1/Corr.1 ent- steht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Dreifachbuchstabe ccc: Durch die Aufnahme der Entschließungen MEPC.231 (65), MEPC.233(65) entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Buchstabe c: Durch die formelle Aufnahme von Codes in Unterabschnitt 3, die bereits in Unterab- schnitt 1 gelistet und damit verbindlich sind, entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Buchstabe d:
25 Durch die Anpassung der Nummerierung entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Buchstabe e: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Aufnahme der Entschließung MEPC.288(71) entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Aufnahme der Entschließungen MEPC.125(53), MEPC.174(58) und MEPC.279(70) entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Nummer3: Zu Buchstabe a: Durch die Berichtigung der zitierten Artikel entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Buchstabe b: Durch die Streichung des amtlichen Hinweises entsteht kein neuer Erfüllungsauf- wand für die Verwaltung. Zu Buchstabe c: Durch die Aktualisierung der Richtlinie 2009/16/EG durch die Richtlinie (EU) 2017/2110 entsteht für die Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Buchstabe d: Durch die Aktualisierung des Verweises entsteht für die Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Buchstabe e: Durch die Aufnahme der redaktionellen Berichtigung entsteht kein neuer Erfüllungs- aufwand für die Verwaltung. Zu Buchstabe f: