Schriftverkehr zur Änderung der Schifffahrtsicherheitsverordnung des BMVI

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung

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22 · .6.5 Die Grundlage der Stabilitat des Fahrzeugs ist aile 10 Jah- re durch einen Krangungsversuch zu OberprOfen. Von der Wie- derholung des Krangungsversuchs kann auf Antrag abgesehen werden, wenn: a) Der letzte Krangungsversuch nicht Ianger aJs 10 Jahre zurOck- liegt und · b) der Antragssteller glalibhaft macht, dass seit dem letzten Krangungsversuch keine die Stabilitat verandemden MaBnah- men am Fahrzeug vorgenommen wurden." dd) Nach Nummer 6.7 werden folgende Nummem 6.8 und 6.9 einge- fOgt: aaa) .6.8 Bei gedeckten Fischereifahrzeugen betragfder Mindestfreibord grundsatzlich 5 v.H. der Schiffsbreite, je- doch nicht weniger als 0,20 m; sofem keine anderen Be- dingungen einen grOBeren Freiboid erfordern und fOr die- se Schwimmlage eine ausreichende SchiffskOrperfestig- keit sowie die Einhaltung der Stabilitatskriterien nach 6.4 nachgewiesen wurden. Machen die Stabilitat oder die Fes- tigkeit des SchiffskOrpers- oder andere Bedingungen einen grOBeren Freibord erforderlich, so ist dieser maBgeblich." bbb) .6.9 Der Mindestfreibord wird im Sicherheitszeugnis fOr Fischereifahrzeuge vermerkt. Er ist an belden Fahrzeug- seiten auf halber Schiffslange durch eine Lademarke in Kontrastfarbe zum Rumpf zu markieren." e) f) ee) Die bestehende Nummer 6.8 wird Nummer 6.10. ff) In Nummer 11 werden die Worter .§ 3 Absatz 3 Nummer 4" ge- strichen. Tei16 wird wie folgt geandert: aa) In Kapitel1 Nummer 1.2.5 werden die WOrter .for Sport- und Freizeitzwecke" durch die WOrter .und ausschlieBiich fOr Sport- oder Erholungszwecke• ersetzt. bb) In Kapitel1 Nummer 3.2 wird•.-..erden die AngabeWMef .Kapitel Ill" durch die AngabeWerter .Kapitel 3" ersetzt. · cc) In Kapitel 7 werden die WOrter .§ 3 Absatz 3 Nummer 4" gestri- chen. Tell 7 wird wie folgt geandert: aa) In Nr. 9 werden die WOrter .§ 3 Absatz 3 Nummer 4" gestrichen.
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23 bb) 9. lm Anhang zu Freibordanforderungen und AusfOhrungen von VerschiOssen bezogen auf die Schiffslange .L• werden in der ersten Spalte der Tabelle die Worter .Luken (Reg.c 15)" durch die WOrter .Luken (Reg.c 14-1 )" ersetzt. Anlage 2 Abschnitt A. Nummer 5 wird wie folgt gefasst: .Auf Probefahrten in den inneren deutschen Gewassem und im deutschen Kastenmeer oder von einem deutschen Hafen zu einem anderen deutschen Hafen konnen erforderliche Zeugnisse durch eine Probefahrtbescheinigung der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-logistik Telekommunikati- on ersetzt werden. Diese bestimmt mit Zustimmung des Bundesministeriums tor Verkehr und digitale lnfrastruktur die Sicherheitsanforderungen tor Probe- fahrten nach Satz 1, soweit sie nicht anderweitig verbindlich festgelegt sind, und macht sie im Verkehrsblatt bekannt." 10. Anlage 3 wird wie folgt geandert: Gef..Abschnitt B Nummer 1.1.6 wird wie folgt neu gefasst: • 1.1.6 Der Bewerber hat seine Anmeldung schriftlich an einen PrOfungsaus- schuss zu richten. Der Anmeldung ist ein aktuelles Passbild beizufOgen. Die Anmeldung zu einer PrOfung kann auch als Gruppenanmeldung erfolgen." Artikel3 Anderung der See-5portbootverordnung Die See-Sportbootverordnung vom 29. August 2002, die zuletzt durch Artikel10 der Verordnung vom 31. Oktober 2019 (BGBI. IS. 1518) geandert worden ist, wird wie folgt geandert: 1. § 2 Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt geandert: Die Worter .Sport- und Freizeitzwecke" werden durch die WOrter .Sport- und Erholungszwecke" ersetzt. Hinter den WOrtem .gebaut worden sind und" wird das Wort. ausschlieBiich" und hinter dem Wort .Personen" die WOrter .zuzag- lich FahrzeugfOhrer und Besatzung" eingefOgt. 2. Dem § 4 wird folgender Absatz angefOgt: .(4) Absatz 1 gilt nicht fOr Wassermotorrader, die durch FOhren einer Flagge oder durch Aufschriften als Wasserrettungsfahrzeuge einer als gemeinnOtzig anerkannten KOrperschaft gekennzeichnet sind.~ Art.ike14
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24 Anderung der Anlage zum Seeaufgabengesetz Die Anlage zum Seeaufgabengesetz, neu gefasst durch Bekanntmachung vom 17. Juni 2016 (BGBI. 2016 I S. 1489), wird wie folgt geAndert: In Nummer 2 werden die WOrter .MEPC.200(62) und MEPC.201 (62) vom 15. Juli 2011 (BGBI. 2012 II S. 1194, 1195, 1206)" durch die WOrter .MEPC. 246(66), MEPC.247(66), MEPC.248(66) und MEPC.251(66) vom 4. April2014 (BGBI. 2018 II S. 737" ersetzt. Artike15 Anderung der Sportseeschifferscheinverordnung Die Sportseeschifferscheinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. MArz 1998 (BGBI. IS. 394), die zuletzt durch Artikel Art. 7 der Verordnung vom 3. Mai 2017 (BGBI. IS. 1016) geandert worden ist, wird wie folgt geandert: In § 4a Absatz 2 Satz 2 Nummer 1. werden die WOrter .zwei weiteren PrOtem" durch die WOrter .einem weiteren PrOfer" ersetzt. Artikel6 -~ Anderung der SchiffsausrOstungsverordnung [Einleitunqsformel erganzenl In § 3 wird Absatz 1 wie folgt neu gefasst: .(1) Benannte Stelle, die zur DurchfOhrung des Konformitatsbewertungsverfahrens befugt ist, ist jede nach den AbsAtzen 2, 3 und 3a anerkannte juristische Person.· Artikel7 lnkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt vorbehaltllch des Absatzes 2 am Tag nach der VerkOn- dung in Kraft. · (2) Artikel 2 Nummer 6 und Artikel 3 Nummer 1 Satz 2 treten mit Wirkung vom 14. Marz 2018 in Kraft~------------------------------·-·····---------------------:-···------·.--·- ~~~~m elnzalne Sitze schallen? Da ealm Handbuch der RedllafOrm- lk:hkell nlcht ausdrQcldlch v.boten wlrd, dOrlle .. gehen.
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25 Berlin, den Der Bundesminister fOr Verkehr u.nd digitale lnfrastruktur
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BMVI-WS 20/6276.5/0 (Vo(gang 8) Entwurfs-Stand: 28.11.2019 jvorblattL _ __ _____ .. .. __ __ __ _ _...... ..... Neunzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung A. Problem und Ziel Die Neunzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung Andert die Anlag~ zum Schiffssicherheitsgesetz (SchSG), die Schiffssicherheitsverordnung (SchSV), die See-Sportbootverordnung (SeeSpbootV), die Anlage zum Seeaufgabengesetz (See- AufgG), die Sportseeschifferscheinverordnung (SportSeeSchV) sowie die Schiffsaus- rOstungsverordnung ·(SchAusrV). Durch die Anderungen in der Anlage zum SchSG (Artikel 1) werden die internationa- len und europAischen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zur Weiter- entwicklung der Sicherheit des Seeverkehrs und des Meeresumweltschutzes in nati- onales Recht umgesetzt und individuelle Verhaltenspflichten begrOndet. lm Umweltbereich sind insbesondere die EntschlieBungen der lntemationalen See- schifffahrts-Organisation (IMO) hervorzuheben, mit denen Daten tor das lnkrafttreten von Neuregelungen des MARPOL-Obereinkommens (lntemationale Obereinkommen von 1973 zur VerhOtung der Meeresverschmutzung durch Schiffe) festgelegt werden. Hierzu zAhlen die EntschlieBungen MEPC.275(69), die das Datum tor das lnkrafttre- ten des Einleitverbots tor Abwasser von Fahr-:gastschiffen im Sondergebiet Ostsee nach Anlage IV des MARPOL-Obereinkommens angibt sowie MEPC.280(70), die das lnkrafttreten des .weltweiten Schwefelgrenzwerts nach Anlage VI des MARPOL- Obereinkommens regelt. Zudem werden durch die Neunzehnte¥9FiiegeRde Schiffssi- cherheitsanpassungsverordnung zahlreiche Anderungen und Neufassungen von Richtlinien zu den weiteren Anlagen des MARPOL-Obereinkommens und zum Bal- lastwasserObereinkommen in die Anlage zum SchSG aufgenommen. Diese betreffen beispielsweise die Berechnung des erreichten und vorgeschriebenen Energieeffizi- enz-Kennwerts (EEDI) fOr Schiffsneubauten, die Richtlinien tor Abgasreinigungssys- 1 ~r [.1): Das Vorblatt sollte geml& GGO (Anlage zu § 42) nk:hl metv • zwel Sellen umfassen. Bile kOrzen, wo dies slnnerhallend mllglch Ill
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teme (beides MARPOL-Anlage VI), die Richtlinien fOr die Anwendung von Ausfluss- normen und die LeistungsprOfungen von Abwasser-Aufbereitungsanlagen (MAR- POL-Anlage IV) sowie die Richtlinien fOr die Risikobewertung nach Regel A-4 des Ballastwasser-Obereinkommens (G7) (BallastwasserObereinkommen). Ferner wurde in der Anlage zum SchSG die Richtlinie (EU) 2017/2109 zur Anderung der Fahrgastregistrierungsrichtlinie (RL 98/41/EG) umgesetzt. Die Anzahl und bei langeren Fahrten auch die Daten der Personen auf Fahrgastschiffen werden kOnftig elektronisch registriert und gemeldet, so dass die zustandigen BehOrden bei Such- und Rettungseinsatzen nach einem Unfall sofort diese Daten zur VerfOgung haben. Mit der Anderung der SchSV (Artikel 2} werden unter anderen die IMO- EntschlieBungen MSC.402(96) und MSC.404(96) umgesetzt. Diese beschreiben neue Verfahren zur lnstandhaltung von Rettungsbooten und Bereitschaftsbooten so- wie den Aussetzvorrichtungen. Diese Neuerungen sollen bewirken, die haufigen Un- falle bei Rettungsmitteltests und Rettungsmitteleinsatzen zu minimieren. Des Weiteren wurden in der SchSV Teile der RichtlinieR 2009/45/EG umgesetzt. Diese Anderungen Ober Sicherheitsvorschriften und -normen fOr Fahrgastschiffe stellen den ersten Schritt einer umfassenden Anderung des entsprechenden Sicher- heitsregimes dar. Dabei werden die bestehenden Vorschriften zunachst konsolidiert und formell angepasst, um lm zweiten Schritt die inhaltlichen Anforderungen fOr Fahrgastschiffe in der nationalen Fahrt durch delegierte Rechtsakte der Kommission zu Oberarbeiten. DarOber hinaus wird mit der Anderung der SchSV und der Anderung der SeeSpbootV (Artikel 3) die begriffliche Klarstellung der Bezeichnung .zu Sport- und Freizeitzwecken• vorgenomr:nen. Mit der Prazisierung zu .ausschlieBiich zu Sport- oder Erholungszwecken" soli sichergestellt werden, dass Kleinfahrzeuge.. die von Vereinen und Privatpersonen zum Beispiel im Bereich des Umweltschutzes, der FIOchtlingsrettung, inklusive Beobacht!Jngsmissionen, oder anderer humanitarer [ Zwecke eingesetzteR werden, risikog~recht nach dem auch fOr die Berufsschifffahrt geltenden Recht zu behandeln sind. Die besagten Fahrzeuge mOssen deshalb in der 2
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Folge Ober ein Schiffssicherheitszeugnis verfOgen.. bevor sie betriebeh werden dOr- fen, womit den allgemeinen schiffssicherheitsrechtlichen Anforderungen Rechnung getragen wird. Artikel 4 aktualisiert die Anlage zum SeeAufgG... indem iri die Nummer 2 der Anlage die aktuellsten national in Kraft gesetzten Anderungen .des MARPOL- Obereinkommens aufgenomm~n werden. Dufch die Anderung in der SportSeeSchV in Artikel 5 soli die Zusammensetzung der PrOfungskommission fOr die theoretische Profung zum Erwerb des SportkOstenschif- ferscheins der Zusammensetzung der PrOfungskommission fOr die praktische PrO- tung zum ·Erwerb des SportkOstenschifferscheins angeglichen werden. Die Anderung der SchAusrV (Artikel 6) dient in erster Linie der redaktionellen Berei- nigung. B.L6sung Erlass einer Neunzehnten Schiffssicherheitsanpassungsverordnung auf Grund des § 15 des Schiffssicherheitsgesetzes und der §§ .7, 7a, 9 und 15 des Seeaufgabenge- setzes. c. Alternativen Zu der Anderung in Artikel 2 Numm~r 8 Buchstabe e Doppelbuchstabe aa und Artikel 3 Nummer 1 ergibt sich keine Alternative. Nachdem die bisherige Rechtsauslegung der Verwaltung und dementsprechende Verwaltungspraxis durch die Gerichte nicht bestatigt wurde, ist es einzig durch eine Anpassung des Wortlauts der Norm moglich,. das durch das Schiffssicherheitsrecht intendierte Schiffsicherheitsniveau zu gewahr- leisten. Auch darOber hinaus ergeben sich keine Alternativen. Die gelinderten und neu ein- gefOhrten Aufgaben beruhen auf europa- und volkerrechtlichen Verpflichtungen. 3
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D. Haushaltsausgaben ohne ErfOIIungsaufwand Keine. E. ErfOIIungsaufwand Wegen der Umsetzung internationaler Pflichten besteht keine Ausgleichspflicht. E.1 ErfOIIungsaufwand fOr BOrgerinnen und BOrger Keine Auswirkungen. ~.2 ErfOIIungsaufwand fOr die Wirtscha~-- ·--------------------------------------------····· __ Der sich aus den Regelungen der Verordnung ergebende ErfUIIungsaufwand fOr die Wirtschaft betrifft folgende Wirtschaftszweige: Schifffahrtsbetriebe, Werften, Klassifi- kationsgesellschaften und ggf. benannte Stellen. Die schiffsbezogenen neuen Regelungen kOnnen bel Neubauten und NachrOstungen Mehrkosten verursachen; diese sind jedoch wettbewerbsneutral, da die Vorschriften aufgrund ihrer internationalen Verbindlichkeit auch bel Seeschlffen unter fremder Flagge erfOIIt werden mOssen. Ohne Einhaltung der von der lntemationalen See- schifffahrts-Organisation (IMO) weltweit gesetzten Standards kOnnen Schiffe ausiAn- dische HAfen nicht anlaufen bzw. riskieren dort Festhaltungen im Rahmen der Ha- fenstaatkontrolle. Aufgrulid dieser Vorgaben mOssen sich die Reeder unmittelbar an die internationalen Standards halten. Diese intemationalen Standards fOr Reeder und weitere Normadressaten liegen den nationalen Anwendungsnormen zu Grunde. Der Verordnungsentwurf setzt internationale und europarechtliche Vorschriften 1:1 um. Daher wird kein Anwendungsfall der ,One-in one-out'-Regel fOr neue Rege- lungsvorhaben der Bundesregierung begrOndet. E.3 ErfOIIungsaufwand der Verwaltung a) ErfOIIungsaufwand fOr den Bund Dem Bund entsteht ein einmaliger AufWand in HOhe von 395.00 Euro fOr die Anpas- sung der IT-Systeme zur Erhebung bzw. Obermittlung der lnformationen gemAB der durch die Richtlinie (EU) 2017/2109 geAnderten Fahrgastregistrierungsrichtlinie. 4 -- = ~~~ ~- lungsaufwand anzugeben. Bille In Euro-Angaben erglnzen.
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Darober hinaus entsteht dem Bund ein jahrlicher Aufwand in HOhe von 80.000 Euro zur Softwarepflege dieser IT-Systeme. FOr ·die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr), die nach § 6 Absatz 1 Seeaufgabengesetz (SeeAufgG) u.a. bestimmte Aufgaben des Bundes im Bereich der Schiffssicherheit ausfOhrt, entsteht kein kon- kreter ErfOIIungsaufwand. Nach § 6 Absatz 5 SeeAufgG tragt die Kosten der Durch- fQhrung der dem Bunde obliegenden Schiffssicherheitsaufgaben der Bund, soweit sie nicht durch besondere Einnahm~n aufgebracht werden. b) ErfOIIungsaufwand fOr die Linder und Kommunen Keine. F. Weitere Kosten KostenOberwalzungen, die zu einer nicht quantifizierbaren ErhOhung von Einzelprei- sen tohren, kOnnen nicht ausgeschlossen werden. Uhmittelbare Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind aber nicht zu erwarten. 5
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Von: Gesendet: An: Oienstag, 17. Dezember 201912:42 Reg-WS2-Bonn Cc: Betreff: 19. SchSAnpV; 1. Min-Vorlage gezeichnet z.d.A. WS20/6276.5/0 Vorgang 8 Stichworte: 1. Min-Vorlage gezeichnet Freundliche GruBe f. WS20
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