Schriftverkehr zur Änderung der Schifffahrtsicherheitsverordnung des BMVI

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung

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4 bevor sie betrieben werden dOrfen, womit den allgemeinen schiffssicherheitsrechtli- chen Anforderungen Rechnung getragen wird. Artikel 4 aktualisiert die Anlage zum Seeal:lfgal:leRgesetz §eeAufgGj !~~~'!li'J_.~l~ -~:,:tar [VS7]: Alloodon.a Stollea Nummer 2 der Anlage die aktuellsten national in Kraft gesetzten Anderungen des MARPOL-Obereinkommens aufgenommen werden. In Artikel 5 soli die Zusammensetzung der Prilfungskommission fOr die theoretische Prilfung zum Erwerb des SportkOstenschifferscheins der !Zusammensetzung Eler PFQ fwRgskeR:n:RissieR fOr die praktische PrOfung ZWR\ EPNerb des SpeFtkQsteRssl:liffer set:leiAs angeglichen werden~-----·- ··--- ________ ···------ ______ .. ·----------------·-- ·-·. __________ - [=~.!~'::!..~ller Die Anderung der·SchAusrV (Artikel 6) dient in erster Linie der redaktionellen Berei- nigung. Artikel 7 regelt das lnkrafttreten der Verordnung. Ill. Alternativen Zu der Anderung in Artikel 2 Nummer 17. Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Nummeri ~-~-~~!:l~~ab~--~-Q~_pp_~lbyC?.t!~~t?~.~.!i-.~~.d..A~~~~-~-~-l:l~m~r-1 ~md Nummer 2 .. ~[VS9]:1D~7ill die orfixdorlicbe Folplaclenala ill Uallr- obocluill C.L4 Numrner 2 ill Baas auf ergi~ ~i.C?J:l. ~~Ln_~--'~~~~!."S..ti.Y.~_._Na~_l:l_c!_e_r:!' -~i~..t?i~t1~rig~ --~_e_ch_~~l:l~~~g~l!9 -~~r. Y~~!l_-: _ tung und dementsprechende Verwaltungspraxis durch die Gerichte nicht bestatigt wurde, ist es einzig durch eine Anpassung des Wortlauts der Norm mOglich das durch das Schlffssicherheitsrecht intendierte Schiffsicherheitsniveau zu gewahrleis- ten. Auch darOber hinaus ergeben sich keine Alternativen. Die geanderten und neu ein- gefOhrten Aufgaben beruhen auf europa- und vOikerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands. IV. Vereinbarkeit mit dem R~cht der Europlischen Union und volkerrechtlichen Vertrlgen "Spad·UIId F~ lllfieDDmmeD. ' ~r [VSl!J): Ill Numrner 2 ill die rirderlicbo FalpiAdonma ill t 2 Aba. I Nr. 6SeeSpoolbV ill Baas ...C"Ibalicbo Spact- ...r Fni2eitzwecb" oufaeDommoD. ]
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5 Die Verordnung ist mit dem Recht der Europaischen Union und vOikerrechtlichen VertrAgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat, insbesondere mit dem SeerechtsObereinkommen der Vereinten Nationen von 1982, vereinbar. V. Gesetzesfolgen 1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung Die Umstellung der Meldungen Ober die Anzahl der Personen an Bord und auch Ober deren personenbezogenen Daten bei IAngeren Fahrten auf Fahrgastschiffen auf elektronische Verfahren stellt eine Verwaltungsvereinfachung dar. Sie ermOglicht den zustandigen BehOrden bei einem Unfall eines Fahrgastschiffes, auf diese Daten sehr schnell zugreifen und diese nutzen zu kOnnen. 2. Nachhaltigkeitsaspekte (§ 44 Absatz 1 Satz 41GGQL _____ ---· ____________ ---··----·--··-·-- Die Managementregeln und Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wur- den geprOft. Die Verordnung berucksichtigt die Managementgruridregel, dass nach- haltige Entwicklung als leitprinzip der Politik der Bundesregierung bei MaBnahmen in sAmtlichen Politikfeldem zu beachten ist und fOr absehbare zukOnftige Belastungen Vorsorge zu treffen ist. Dies erfolgt im Einklang mit den Zieten der wirtschaftlichen leistungsfAhigkeit und der sozialen Verantwortung. AuBerdem wird die Management- regal berOcksichtigt, dass Gefahren und unvertretbare Risiken fur die menschliche G~sundheit zu vermeiden sind. Die Verordnung enthAit Regeln fOr eineh sicheren, dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Schiffsbetrieb. Sie dient damit auch dem Arbeits- und Unfallschutz an Bard von Schiffen. Die laufende Verbesse- rung der Sicherheit von Schiffen trt:igt dem Nachhaltigkeitsindikator der Gesundheit im Interesse der dart tatigen Seeleute Rechnung. DarOber hinaus dienen die in der Verordnung enthaltenen Regeln dem Umweltschutz bei gleichzeitiger angemessener BerOcksichtigung derzeitiger und kOnftiger Nutzungsinteressen im Hinblick auf die Meeresgewasser. 3. Haushaltsausgaben ohne ErfOIIungsaufwand Keine. ---[::-w [V$11]: Oaf. auucbzei·
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6 3.1. Haushaltsausgaben ohne ErfOIIungsaufwand fOr den Bund Keine. 3.2. Haushaltsausgaben ohne ErfOIIungsaufwand fOr die Linder und Kom- munen Den Undem und Kommunen entstehen keine Haushaltsmehrausgaben bzw. -mindereinnahmen. 4. ErfOIIungsaufwand Wegen der Umsetzung internationaler Pflichten besteht keine Ausgleichspflicht. 4.1. ErfOIIungsaufwand fOr BOraerinnen und BOrger FOr die BOrgerinnen und BOrger entsteht durch die Verordnung kein neuer ErfOI- Iungsaufwand. Auch durch die Anderung in Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe e Doppelbuchstabe aa entsteht dem BOrger kein ErfOIIungsaufwand. Sie dient der rechtlichen Klarstellung der Norm im Sinne der schon bisher bestehenden Rechtsauslegung der Verwaltung und dementsprechenden Verwaltungspraxis k.md wie dies auch vom Verorclnungsae- ber gemeint war J.~_i_rq:_~~~gl_i_C.~~-r_ -~@.IJ.~:J.r:tg_~l:l~~~!l.~ _f!l!._~~r:! 13.9_rg~!. -~~g_!~t_.~!~--~~~!L - /( nichl 4.2. ErfOIIungsaufwand fOr die Wirtschaft: lm Einzelnen stellt sich der ErfOIIungsaufwand wie folgt dar: Zu Artikel1 - Anderung der Anlage zum Schiffssicherheitsgesetz - : Die neuen Regelungen zur Verbesserung der Schiffssicherheit und des Umwelt- schutzes kOnnen fOr EigenUlmer sowie fOr Wirtschaftsuntemehmen, insbesondere = _,l"S,.!!l~ KJar.
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15 Zu Buchstabe c: Durch die Aufnahme der EntschlieBung MEPC.291 (71) entsteht tor die Wirtschaft kein Ober die intemationalen Verpflichtungen hinausgehender ErfOII~ngsaufwand. Zu Buchstabe d: Durch die Aufnahme der EntschlieBung MEPC.289(71) entsteht fOr die Wirtschaft kein Ober die intemationalen Verpflichtungen hinausgehender ErfOIIungsaufwand. ·I Formallert: Henlorl1eben Zu Nummer1: Durch die Prazisierung in Bezug auf die bereits erfolgende jahrliche YerOffentlichung von Fundstellen zu Bekanntmachungen von Zeugnismustern im Verkehrsbl~tt durch das Bundesministerium fOr Verkehr und digitale lnfrastruktur JBMVI) ~f'!1~~~DLQ~r __ . . Wirtschaft kein ErfOIIungsaufwand. Zu Nummer2: Die Anderung bezweckt eine Klarstellung der bestehenden Rechtslage und Praxis, es entsteht fOr die Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand. Zu Nummer3: Zu Buchstabe a: Durch die formelle Anderung entsteht der Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOIIungsauf- wand. Zu Buchstabe b: Durch die Aktualisierung der Richtlinie 2009116/EG durch die Richtlinie . (EU) 201712110 entsteht fOr die Wirtschaft kein Erf011ung$aufwand. Zu Nummer4: Durch die Anpassung des Wortlauts entsteht fOr die Wirtschaft kein zusatzlicher Er- filllungsaufwand. I Formlltlert: Henlorl1eben
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16 Zu NummerS: Durch die Anpassung des Wortlauts entsteht fur die Wirtschaft kein zusatzlicher Er- fQIJungsaufwand. ZuNummer&: Durch die Aufnahme des § 15 wird den bereits zugelassenen Fahrzeugen put Antrag bei Vorlieaen der Voraussetzungenl EJ.e.~~!l~.~~ctlll~ ge~.V~h.i:t~.i~t.~t, __~e_~.tl~!b_e~~~t!!_~t. . far die Wirtschaft kein zusatzlicher Erfallungsaufwand. Zu Nummer7: Zu Buchstabe a: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die formelle Anderung entsteht der Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOIIungsauf- wand. Zu Doppelbuchstabe bb: Zu Dreifachbuchstabe aaa: Durch die sprachliche Anpassung entsteht der Wirtschaft kein zusatzlicher ErfQI- Iungsaufwand. Zu Dreifachbuchstabe bbb: Durch die Aufgabenzuweisung an die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation entsteht der Wirtschaft kein zusatzlicher ErfQI- Iungsaufwand. Zu Dreifachbuchstabe ccc: Durch die Aufhebung entsteht de.r Wirtschaft kein zusatzlicher Erfallungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe cc: Durch die Anpassung des Verweises entsteht fOr die Wirtschaft kein zusatzlicher Er- fQIJungsaufwand. Zu Buchstabe b: Zu Doppelbuchstabe aa: Kc~m~ne~Dr [V$15]: Noch Alllngspdl- ill Bezusauf clio Sic:baboitsaa(a fuaa ...-. ......... OKh iD I IS uad 8epGac1was
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17 Durch die Anpassung entsteht fOr die Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Aktualisierung der Richtlinie 2009/16/EG durch die Richtlinie EU 201712110 entsteht fOr die Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand. Zu NummerB: Zu Buchstabe a: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Festlegung von Mindestzeiten entsteht fOr die Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die EinfOgung der Begriffsdefinitionen entsteht tar die Wirtschaft kein zusatzli- cher ErfOIIungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe cc: Durch die Streichung entsteht der Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand. Zu Buchstabe b: Durch die Streichung entsteht der Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand. Zu Buchstabe c: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Korrektur der ursprOnglich zitierten Richtlinie entsteht der Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Streichung entsteht der Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand. Zu Buchstabe d: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Vereinheitlichung der Verweise auf das Obereinkommen von Kapstadt von . 2012 zur DurchfOhrung des Torremolinos-Protokolls von 1993 zum lntemationalen - ( Formatlert: H~
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18 Obereinkommen von Torremolinos von 1977 Ober die Sicherheit von Fischereifahr- leugen (!Sapst_!ldt_ 0!?.~-~L'lkPIT!_I'l}~-~1_'!"-!~ -~IJ~ _c:l_~~- d.i~ -~~-IJ!liJI'l}'!l_e.rre_f!J_r:!Q __ ~!_l-~~!_~!1_!--~,- - fOr die Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand. == FonMtlert: Herwrheben Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Vereinheitlichung der Verweise auf das ~l?_s~dt:::Qb~~ei~Jk~!lliTI~n__e.n~:- . - ( Formallert: HeNO!heben steht fOr die Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe cc: Durch die Aufnahme der MOglichkeit, unter bestimmten Umstanden auf die Wieder lleiYRfJ k!meute Durchfahrung eines Krangungsversuches zu verzichter\_~n~.t~h~J.Qr ___ - die Wiitschaft kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand: Zu Doppelbuchstabe dd: Die erforderlichen Materialien pro betroffenes Schiff beziffem sich auf hOchstens 50 Euro. Es ist von einer Zahl von 250 Schiffen auszugehen. Es ergibt sich ein einmali- ger Erfallungsaufwand far die Wirtschaft in Hohe von 12.500 Euro. Zu Doppelbuchstabe ee: Durch die redaktionelle Anderung entsteht fOr die Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOI- Iungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe ff: Durch die Streichung entsteht der Wirtschaft kein zusatzlicher Erfallungsaufwand. Zu Buchstabe e: Zu Doppelbuchstabe aa: Es besteht kein ErfOIIungsaufwand fOr die Wirtschaft, da diese schon tatbestandlich explizit von der Anwendung der betroffenen Norm ausgenommen ist. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Korrektur entsteht far die Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe cc:
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19 Durch die Streichung entsteht der Wirtschaft kein zusatzlicher Erfullungsaufwand. Zu Buchstabe f: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Streichung entsteht der Wirtschaft kein zusatzlicher Erfullungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Korrektur des Verweises entsteht fUr die Wirtschaft kein zusatzlicher ErfUI- Iungsaufwand. Zu Nummer9: Durch die Erwelterung der MOglichkeiten der Wirtschaft von bach dieser Anderung erteilterl Pr~~~!ah~-~~b~!'!Jg~ng~!I..G~~r~~~-I}_?;LI.!II~~h~_n_ ~D-~~~_htf.Qr. gL~_Wlrtl!~-~f!__ kein zusatzlicher erfOIIungsaufwand. _- = 1 ~~1,;..~des Zu Nummer 10: Aufgrund der Anderung ist die/der zu Prufende nicht mehr verpflichtet, dem Antrag eine Kopie des Personalausweises beizuffigen. Dadurch entflillt eine Anforderung. Ein zusatzlicher Ertullungsaufwand fUr die Wirtschaft besteht nicht. Zu Artikel 3 - Anderung d~r See-8portbootverordnun.g_:-__: ___ ..... ____ ------------····-······. Zu Nummer1: Durch die Anderung der Begriffsbestimmung entsteht kein neuer Erffillungsaufwand fUr die Wirtschaft. Zu Nummer2: Durch den Wegfall der Kennzeichnungspflicht fOr Wassermotorrader in den benann- ten Fallen wird kein Erffillungsaufwand hinsichtlich der vorhandenen Fahrzeuge ein- gespart, da die Kennzeichen bereits erteilt worden sind und auch bisher keine Ver- pflichtung zu einer Emeuerung der Zulassung bestlilnd. Eine Erspamis im Faile even- tuell neu zuzulassender Fahrzeuge ist nicht bezifferbar. Die Anzahl der in Zukunft neu zuzulassenden Fahrzeuge durfte marginal sein. . •. ( Fonnltlert: HeMxheben
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20 Zu Artikel 4- Anderung der Anlage zum Seeaufgabengesetz- : Durch die Aufnahme der EntschlieBungen MEPC.246(66), MEPC.247(66), MEPC.248(66) und MEPC.251 (66) entsteht tar die Wirtschaft kein Ober die internati- .onalen Verpflichtungen hinausgehender ErfOIIungsaufwand. Sie sollen lediglich den national aktuell in Kraft gesetzten Stand des MARPOL-Obereinkommens darstellen. I ~!:I-~~~~L~::.A~~~!~.~.9..~.!~ ~~CJrt~.!~~_c_l:li!ft!_r_spJ!.t!!!!Yt!.r~~!:l!l_~g__:-__: ____________________ .. Durch die Anderung entsteht kein neuer ErfOIIungsaufwand fOr die Wirtschaft. Ein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand tar die Wirtschaft entsteht nicht. 4.3. ErfOIIunqsaufwand der Verwaltunq (Bundl Uindem und Kommunen entsteht kein ErfOIIungsaufwand. lm Einzelnen stellt sich der ErfOIIungsaufwand tar die Verwaltung (Bund) wie folgt dar: Zu Artikel1 - Anderung der Anlage zum Schiffssicherheitsgesetz - : Zu Nummer 1: Zu Buchstabe a: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Erganzung der Fundstelle entsteht fOr die Verwaltung kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand. ( Forlllltlert: Nlcht unll!rstrlchen
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28 Zu Buchstabe b: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die klar8tellende Ergiinzung entsteht kein neuer ErfOIIungsaufwand tor die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe bb: burch die Berichtigung und Aktualisierung der Zeugnismuster entsteht kein neuer ErfOIIungsaufwand fOr die Verwaltung. Zu Buchstabe c: Durch die Aufnahme der EntschlieBung MEPC.291 (71) entsteht kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand fOr die Verwaltung. Zu Buchstabe d: Durch die Aufnahme der EntschlieBung MEPC.289(71) entsteht kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand fOr die Verwaltung. Zu Artikel 2 -:- Anderul'lg der Schiffssicherheitsverordnung - : Zu Nummer1: Durch die Prazisierung in Bezug auf die bereits erfolgende jiihrliche Verfiffentlichung von Fundstellen -zu Bekanntmachungen von Zeugnismustern im Verkehrsblatt durch das 8UREie~R'IiRisteFiUR'I fQr Verkehr URd eigitale IRfrastruktur§Mi!_~-~~~E!~!-~~r._Y.e!.:. waltung kein ErfOIIungsaufwand. Zu Nummer2: Die Anderung bezweckt die Klarstellung der bestehenden Rechtslage und Praxis, ein neuer ErfOIIungsaufwand fOr die Verwaltung entsteht nicht. Zu Nummer3: Zu Buchstabe a: Durch die formelle Anderung entsteht tor die Verwaltung kein ErfOIIungsaufwand. ( Formatlert: HeMllheben
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