Schriftverkehr zur Änderung der Schifffahrtsicherheitsverordnung des BMVI
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung“
Von: Gesendet: An: Montag, 27. Januar 2020 07:44 Reg-WS2-Bonn Cc: Betreff: Anlagen: Wichtigkelt: WG: Entwurf einer 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung- Frist: 31.01.2020- Beteiligung der Klassifikationsgesellschaften. Anschreiben Verbande_19. SchSAnpV.pdf; 18.12.2019.:..Entwurf_Vorblatt 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung.doc; 18.12.2019_Entwurf_19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung.doc; 18.12.2019_Begrundung- 19. Schiffssicherheitsa npassungsverordnung_ENTWURF .doc Hoch z.d.A. WS20/6276.5/0 Vorgang 8 Stichworte: 19. SchSAnpV, Schreiben an OS mit der Bitte um Beteiligung der Klassifikationsgesellschaften Freundliche GruBe f. WS20 Von: Ref-WS20 Gesendet: Freitag, 10. Januar 2020 14:50 M: ~,. . . . . . . . . .~A~~~~);~. . . . . ._ Ref-ws2o:iiiiiiiif Betreff: ec: Entwurf einer 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung - Frist: 31.01.2020 - Beteiligung der Klassifikationsgesellschaften Wichtigkeit: Hoch Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zum Entwurf der 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung bitte ich Sie darum, die Klassifikationsgesellschaften ·einzubinden. Diese sollten gebeten werden, bei Bedarf innerhalb der den Verbanden gesetzten Frist Stellung zu nehmen .. Mit freundlichen GruBen lm Referat WS 20 lnternationale und europaische Seeschifffahrtspolitik, Recht der Seeschifffahrt
Von: Gesendet: An: Dienstag, 14. Januar 2020 14:25 Reg-WS2-Bonn Cc: Betreff: WG: Entwurf einer 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung- Frist: 31.01.2020- Beteiligung der Klassifikationsgesellschaften Anschreiben Verbande_19. SchSAnpV.pdf; 18.12.2019_Entwurf_Vorblatt 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung.doc; 18.12.2019_Entwurf_19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung.doc; 18.12.2019_Begrundung -19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung_ENTWURF.doc Anlagen: Wichtigkeit: Hoch z.d.A. WS 20/6276.5/0 Vorgang 8 ,Beteiligung Klassifikationsgesellschaften uber OS am 14.01.2020" f. ws 20 Von: [mailt• @bg-verkehr.de) Gesendet: Dlenstag, 14. Januar 2020 14:18 An: 'abshamburg@eagle.org'; 'ger_cha@de.bureauverltas.com'; 'Rag.Germany@dnvgl.com'; 'hamburg- marlne-services@lr.org'; 'HB@dassnk.or.jp'; 'hamburg@krs.co.kr'; 'hamburg.office@rlna.org'; Betreff: WG: Entwurf einer 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung- Frlst: 31.01.2020- Beteiligung der Klassiflkatlonsgesellschaften Wichtigkeit: Hoch Sehr geehrte Damen und Herren, anliegend leiten wir Ihnen den aktuellen Stand des BMVI-Entwurfs der 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung mit Begrundung (und Verbandeanschreiben) weiter. Wir mochten Sie in Rucksprache mit dem BMVI gem in die Anhorung einbinden und Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme bis spltestens 31. Januar 2020 geben. Bitte kopieren Sie bei lhren moglichen Kommentierungen a u c h l • • • • • • • • • • . . . . . .·vom BMVI und das WS 20-Referats-E-Mail-postfach mit ein, da die Fristen im Rechtsetzungsverfahren eng getaktet sind. Wenn vorheriger Abstimmungsbedarf mit uns besteht, melden Sie sich gern. Fur Ruckfragen stehen meine Kollegen und ich Ihnen gerne zur Verfugung. lm Auftrag I On behalf of the Ship Safety Division Referatsleiterin Recht I Head of Legal Department Dienststelle Schiffssicherheit BG Verkehr Brandstwiete 1 20457 Hamburg Tei./Phone: +49 (0)40 361 37-200
Von: ·Gesendet: An: Cc: Betreff: Anlagen: Dienstag, 28. Januar 2020 14:19 Reg-WS2-Bonn WG: WG: Entwurf einer 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung. Frist: 31.01.2020- Beteiligung der Klassifikationsgesellschaften Anschreiben Verbande_19. SchSAnpV.pdf;.18.12.2019_Entwurf_Vorblatt 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung.doc; 18.12.2019_Entwurf_19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung.doc; 18.12.2019_ Begrundung • 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung_ENTWURF.doc z.d.A. WS20/6276.5/0 Vorgang 8 Stichworte: 19 .. SchSAnpV, Antwort DNV Gl, Zustimmung Freundliche GruBe f. ws 20 n r· ' wir mochten uns fiir die Moglichkit bedanken, den Entwurf einer 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung sowie die Neunzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung - Begtilndung in ihren entsprechenden Entwiirfen kommentieren zu konnen. Nach Durchsicht der zur Verfiigung gestellten Unterlagen konnen wir Ihnen mitteilen, daB DNV GL keine weiteren Anmerkungen und Kommentare zum lnhalt der Dokumente hat. Mit freundlichen GriiBen, forDNVGLSE
Von: Gesendet: An: Dienstag, 28. Januar 2020 13:26 Reg-WS2-Bonn Cc: Betreff: WG: Entwurf einer 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung - Frist: 31.01.2020 Anschreiben Verbande_19. SchSAnpV.pdf; 18.12.2019_Entwurf_Vorblatt 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung.doc; 18.12.2019_Entwurf_19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung.doc; 18.12.2019_Begrundung- 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung...:ENTWURF.doc Anlagen: z.d.A. WS20/6276.5/0 Vorgang 8 Stichworte: 19. SchSAnpV, Anschreiben Verbande Freundliche GriiBe f. ws 20 Von: Ref-WS20 Gesendet: Donnerstag, 9. Janu_ar 2020 16:38 An: VDR; 1k §)vsm.de'; Qvsm.de> ( @vsm.de); 'kontakt@vdma.org'; info@dbsv.de: 'vdks.offlce@t-online.de'; office@vdks.org; 'lnfo@schlffsmakler.de' (info@schlffsmakler.de); 'schifffahrt.buv@vel1.fi.qe'; fachbereichll.hamburg@verdi.de; info@bcli.eu; info@zds-seehaefen.de; 'office@gswh.de'; ~@bcli.eu'; 'vds@shipsuppliers.de'; 'harms@shlpsuppliers.de'; 'verbandssprecher@dsv.org'; 'info@dmyv.de'; 'info@seenotretter.de'; 'genau.richtig@de.tuv.com'; 'VSHI. VDSI@t-online.de'; 'ver.didirekt-facts-Hotline'; 'lnfo@stiftung-hamburg- maritim.de'; 'office@gstu.de'; lnfo@dsv.org: 'schlfffahrt.buv@verdi.de';d 'f@bcli.eu';. .@bgl- ev.de'; info@vsm.de: jnfo@vdma.org: 'zentrale@bcls-binnenschlffahrt.de'; 'infoBDB@binnenschiff.de'; 'Info@bvww.org'; Cc: Ref-WS20; Betreff: - Frlst: 3i.01.2020 I a Sehr geehrte Damen und Herren, anliegend ubersende ich Ihnen den Entwurf einer 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung inklusive Anschreiben, Vorblatt und Begrundung mit der Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 31. Januar 2020. Wegen EU-Umsetzungsfristen soli die Verordnung schnellstmoglich in Kraft treten. Die Abstimmung zwischen den Bundesressorts ist noch nicht abgeschlossen. Fur Ri.ickfragen stehe ich gerne zur Verfiigung.
Mit freundlichen GruBen lm Auftrag Referat WS 20 Bundesministerium fUr Verkehr und digitale lnfrastruktur Federal Ministry for Transport and Digital infrastructure lnternationale und europaische Seeschifffahrtspolitik, Recht der Seeschifffahrt International and European Maritime Transport Policy, M;aritime law Robert-Schuman-Piatz 1 53175 Bonn Telefon: +49- 228- 99300 . . Telefax: +49- 228- 99300 -14 65 E-Mail: 4ef-WS20@bmvi.bund.de www.bmvi.de 7
Von: Gesendet: An: Dienstag, 28. Januar 2020 13:25 Reg-WS2-Bonn Cc: Betreff: Anlagen: WG: Entwurf ei.ner 19". Schiffssicherheitsanpassungsverordnung - Frist: 31.01.2020 Anschreiben Ulnder_19. SchSAnpV.pdf; 18.12.2019_Entwurf_Vorblatt 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung.doc; 18.12.2019_Entwurf_19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung.doc; 18.12.2019_Begrundung- 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung_ENTWU RF .doc z.d.A. WS20/6276.5/0 Vorgang 8 Stichworte: 19. SchSAnpV, Anschreiben Lander Freundliche GruBe f. WS 20 19. Schiffsslcherheitsanpassungsverordnung- Frist: 31.01.2020 Sehr geehrte Damen und Herren, anliegend ubersende ich Ihnen den Entwurf einer 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung inklusive Anschreiben, Vorblatt und Begrundung mit der Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 31. Januar 2020. Wegen EU-Umsetzungsfristen soli die Verordnung schnellstmoglich in Kraft treten. Die Abstimmung zwischen den Bundesressorts ist noch nicht abgeschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich. Fur Ruckfragen stehe ich gerne zur Verfugung.
Von: Gesendet: An: Oienstag, 28. Januar 2020 14:15 Reg-WS2-Bonn Cc: Betreff: Anlagen: WG: Entwurf einer 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung 2020-01-16 VB4.doc z.d.A. WS20/6276.5/0 Vorgang 8 Stichworte: 19. SchSAnpV, Anderungen BMJV Freundliche Gri.iRe f. WS 20 --Urspri.ingliche Nachricht---- Von: Ref-WS20 Gesendet: Mittwoch, 22. Januar 2020 08:00 An:== Cc: Betreff: WG: Entwurf einer 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung -Urspri.ingliche Nachricht----- Von:~ [![mn:agji.!!lt.Q.o·;J.s••~@~bmf!!.hjv~.b:!!U![n!.Qd!:f.d~e] Gesendet: Dienstag, 21. Januar 2020 19:53 An: Ref-WS20 Cc: VB4@bmjv.bund.de Be~reff: AW: Entwurf einer 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung vielen Dank noch einmal fUr das freundliche Telefonat. Nach Prufung unter Berucksichtigung lhrer Erlauterungen denke ich, dass die Ermachtigungsgrundlagen korrekt aufgefi.ihrt sind. Anbei erhalten Sie nun in Vertretung vo~en von uns und dem Redaktionsstab Rechtssprache gepri.iften Entwurf der 19. SchiffssicherheitsanpassungsV. Unsere Korrekturen und Anmerkungen konnen Sie dem anliegenden Dokument im Anderungsmodus entnehmen. · Bei Obernahme wi.irden keine Bedenken in rechtsformlicher und rechtssystematischer Hinsicht bestehen. Mit freundlichen Gri.iRen lm Auftrag
ReferatVB4 Bundesministerium der Justiz und fur Verbraucherschutz MohrenstraRe 37, 10117 Berlin Telefon: {030} 18 580. . . Fax: {030} 18 580-9525 E-Mail:~ Internet: www.bmjv.de -----Ursprungliche Nachricht--- Von: Ref-WS20 <ref-ws20@bmvi.bund.de> Gesendet: Mittwoch, 18. Dezember 2019 16:53 An: poststelle@bmi.bund.de; Poststelle BMJV <Poststelle@bmjv.bund.de>; 'Poststelle@bmf.bund.de' (Poststelle@bmf.bund.de) <Poststelle@bmf.bund.de>; info@bmas.bund.de; poststelle@bmel.bund.de; 'nr:k@bk.bund.de' <nrk@bk.bund.de>; bwv-servicestelle@brh.bund.de; z@bk.bund.de' <andrea.wernitz@bk.bund.de>; 'info@bmwi.bund.de' {info@bmwi.bund.de) <info@bmwi.bund.de>; 'poststelle@bmu.bund.de' (poststelle@bmu.bund.de) <poststelle@bmu.bund.de>; i-punkt@destatis.de; @bmf.bund.de; 'poststelle@bfdi.bund.de' Referat VB4 <VB4@bmjv.bund.de>; (poststelle@bfdi.buhd.de} <poststelle@bfdi.bund.de>; ZB2@bmf.bund.de; • • • • • • • • • • auswaertfges-amt.de>; Referat IVB2 <IVB2@bmjv.bund.de>; M4AG@bmi.bund.de; 'poststelle@bmg.bund.de' <poststelle@bmg.bund.de>; @bfdi.bund.de' ' x@bfdi.bund.de) <jochen.lux@bfdi.bund.de> Cc: poststelle@auswaertiges-amt.de; poststelle@bmvg.bund.de; UAL-WS2 <ual-ws2@bmvi.bund.de>; Ref-WS20 <ref-ws20@bmvi.bund.de>; :@bmvi.bund.de> Betreff: Entwurf einer 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung Sehr geehrte Kolleginnen und KQIIegen, anliegend ubersende ich Ihnen den Entwurf einer 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung mit der Bitte um Prufung und ggf. Stellungnahme .. bis 17. Januar 2020. Danach geht BMVI von lhrer Zustimmung aus.
Das BMJV bitte ich um die Prufung und Bestatigung der Rechtssystematik und -formlichkeit des Verordnungsentwurfs. Den Verordnungsentwurf nebst *orblatt und Begrundung erhalten Sie nach § 45 GGO ausschlieBiich per E-Mail. Stellungnahmen erbitte ich an die Adresse ref-WS20@bmvi.bund.de <mailto:ref- WS20@bmvi.bund.de> . Mit der Verordnung werden unter anderem drei EU-Richtlinien mit Umsetzungsfrist bis zum 21.12.2019 umgesetzt. Wir sind deshalb darum bemuht das VO-Verfahren schnellstmoglich zum Abschluss zu bringen. Aus diesem Grund beabsichtige ich bereits Anfang Januar die Lander- und Verbande-Anhorung einzuleiten und die Fraktionen zu beteiligen, um die laufenden internationalen und europaischen Umsetzungsfristen einhalten zu konnen bzw. nicht we iter zu uberschreiten. Sollten Sie Bedenken gegen die vorgezogene Lander- und Verbande-Anhorung haben, bitte ich um Ruckmeldung bis zutn 06.01.2020, OS. Zum lnhalt: Die Neunzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung andert die Anlage zum Schiffssicherheitsgesetz (SchSG), die Schiffssicherheitsverordnung (SchSV), die See-Sportbootverordnung (SeeSpbootV), die Anlage zum Seeaufgabengesetz (SeeAufgG), die Sportseeschifferscheinverordnung (SportSeeSchV) sowie die Schiffsausrustungsverordnung (SchAusrV). Durch die Anderungen in der Anlage zum SchSG (Artikel1) werden die internationalen und europiiischen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterentwicklung der Sicherheit des Seeverkehrs und des Meeresumweltschutzes in nationales Recht umgesetzt und individuelle Verhaltenspflichten begrundet. lm Umweltbereich sind insbesondere die EntschlieBungen der lnternationalen Seeschifffahrts- Organisatlon (IMO) hervorzuheben, mit denen Daten fi.ir das lnkrafttreten von Neuregelungen des
MARPOL-Obereinkommens (lnternationale Oben!inkommen von 1973 zur Verhutung der Meeresverschmutzung durch Schiffe) festgelegt werden. In der Anlage zum SchSG wurde die Richtlinie (EU) 2017/2109 zur Anderung der Fahrgastregistrierungsrichtlinie (RL 98/41/EG) umgesetzt. Die Anzahl und bei langeren Fahrten auch die Daten der Personen auf Fahrgastschiffen werden kunftig elektronisch registriert und gemeldet, so dass die zustandigen Behorden bei Such- und Rettungseinsatzen nach einem Unfall sofort diese Daten zur Verfugung haben. Mit der Anderung der SchSV (Artikel 2) werden unter anderen die IMO-EntschlieRungen MSC.402(96) und MSC.404(96) umgesetzt. Oiese beschreiben neue Verfahren zur lnstandhaltung von Rettungsbooten und Bereitschaftsbooten sowie den Aussetzvorrichtungen. Diese Neuerungen sollen bewirken, die haufigen Unfalle bei Rettungsmitteltests und Rettungsmitteleinsatzen zu minimieren. Des Weiteren wurden in der SchSV Teile der Richtlinie 2009/45/EG umgesetzt. Diese Anderungen uber Sicherheitsvorschriften und -normen fur Fahrgastschiffe stellen den ersten Schritt einer umfassenden Anderung des entsprechenden Sicherheitsregimes dar. Dabei werden die bestehenden Vorschriften zunachst konsolidiert und formell angepasst, um im zweiten Schritt die inhaltlichen Anforderungen fur Fahrgastschiffe in der nationalen Fahrt durch delegierte Rechtsakte der Kommission zu uberarbeiten. Daruber hinaus wird mit der Anderung der SchSV und der Anderung der SeeSpbootV (Artikel 3) die begriffliche Klarstellung der Bezeichnung "zu Sport- und Freizeitzwecken" vorgenommen. Mit der Prazisierung zu "ausschlieRiich zu Sport- oder Erholungszwecken" soli sichergestellt werden, dass Kleinfahrzeuge, die von Vereinen und Privatpersonen zum Beispiel im Bereich des Umweltschutzes, der Fluchtlingsrettung, inklusive Beobachtungsmissionen, oder anderer humanitarer Zwecke eingesetzt werden, risikogerecht nach dem auch fur die Berufssthifffahrt geltenden Recht zu behandeln sind. Die besagten Fahrzeuge mussen deshalb in der Folge uber ein Schiffssicherheitszeugnis verfugen, bevor sie betrieben werden durfen, womit den allgemeinen schiffssicherheitsrechtlichen Anforderungen Rechnung getragen wird. Artikel 4 aktualisiert die Anlage zum SeeAufgG, indem in die Nummer 2 der Anlage die aktuellsten national in Kraft gesetzten Anderungen des MARPOL-Obereinkommens aufgenommen werden. Durch die Anderung in der SportSeeSchV in Artikel 5 soli die Zusammensetzung der Prufungskommission fur die theoretische Prufung zum Erwerb des Sportkustenschifferscheins der Zusammensetzung der Prufungskommission fur die praktische Prufung zum Erwerb des Sportkustenschifferscheins angeglichen werden.