Schriftverkehr zur Änderung der Schifffahrtsicherheitsverordnung des BMVI
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung“
25 (1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der VerkOn- dung in Kraft. (2) Artikel2 Nummer 6 und Artikel 3 Nummer 1 Satz 2 treten mit Wirkung vom 14. Marz 2018 in Kraft Berlin, den Der Bundesminister fUr Verkehr und digitate lnfrastruktur
Von: Gesendet: Donnerstag, 30. Januar 2020 15:12 Reg-WS2-Bonn An: Cc: Betreff: WG: BMJV-Text als Grundlage zur weiteren Prufung- WG: Entwurf einer 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung z.d.A. WS20/6276.5/0 Vorgang 8 Stichworte: 19. SchSAnpV, Stellungnahme WS 22 zu Anmerkungen BMJV Freundliche GruBe f. WS20 ----Ursprungliche Nachricht-- Von:•••• · Gesendet: MittWoch, 29. Januar 2020 10:36 An::-= Cc:- Be~reff: AW: BMJV-Text als Grundlage zur weiteren Prufung- WG: Entwurf einer 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung die Einfugung auf Seite 15 zu g) ist m.E. nicht richtig. . . . Bereits in der alten Richtlinie 98/41/EG gibt es die Formulierung: "Diese Angaben sind ... dem Fahrgastregisterfuhrer der Gesellschaft oder einem an land befindlichen System der Gesellschaft, das demselben Zweck dient, zu ubermitteln". Der Fahrgastregisterfuhrer ist.nach Artikel 2 der geanderten Richtlinie ... eine Person, die von der Gesellschaft als verantwortlich fUr die Obermittlung von Angaben uber die auf einem Fahrgastschiff der Gesellschaft befindlichen Personen benannt ist. Das an land befindliche System der Gesellschaft muss auch diesem Zweck dienen. Bei Ruckfragen komme geme auf mich zu. Viele GruBe FurWS 22 ----Ursprungliche Nachricht----- Von: t Gesendet: Dienstag, 28. Januar 2020 16:51 An:·-··-------------·
Cc: Ref-WS23; Ref-WS22; Ref-WS24 Ref-WS20; Ref-WS25;······ Betreff: BMJV-Text als Grundlage zur weiteren Prufung- WG: Entwurf einer 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung Wichtigkeit: Hoch Liebe K&K, • • • • • • stimmt mit Euch ja morgen (Mi) die noch erforderlichen Anderungen am VO-Entwurf ab. Dabei wird sie (istjetzt nicht mehr im Bi.iro) diese Fassung des BMJV zu Grunde legen. Zu einigen Punkten hat das BIV!JV Klarungsbedarf angemerkt, weil offenbar JURIS den Text nicht so hergibt, wie er hier vorausgesetzt wird. Zu anderen Punkten schlagt das BMJV Anderungen vor, die Anderungsbefehle aus Eurem Zustandigkeitsbereich betreffen. Falls aus der Sicht Eurer Referate solche Anderungswunsche nicht akzeptabel sind, muss Anna Grozinger dieswissen und dem BMJV gegenuber begrunden konnen, ebenso fur den Fall, dass lhr die BMJV- Formulierungen zu andern wunscht. ... GrOBe f. WS20 --UrsprOnglithe Nachricht----- Von: pbmjv.bund.de [!lmna!!ji!f!lt~o•••ER~•b!.!Jm[)jj~v.Jlb!!!U.!ln~d.:_!ld~e) Gesendet: Dieristag, 21. Januar 2020 19:53 An: ·Ref-WS20 Cc: VB4@bmjv.bund.de Betreff: AW: Entwurf einer 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung vielen Dank noch einmal fur das freundliche Telefonat. Nach Prufung unter Berucksichtigung lhrer ErUiuterungen denke ich, dass die Ermachtigungsgrundlagen korrekt aufgefuhrt sind. Anbei erhalten Sie nun in Vertretung den von uns und dem Redaktionsstab Rechtssprache gepruften Entwurf der 19. SchiffssicherheitsanpassLingsV. Unsere Korrekturen und Anmerkungen konnen Sie dem anliegenden Dokument im Anderungsmodus entnehmen. · Bel Obernahme wutden keine Bedenken in rechtsformlicher und rechtssystematischer Hinsicht bestehen. Mit freundlichen GruBen lm Auftrag
ReferatVB4 Bundesministerium der Justiz und fur Verbraucherschutz MohrenstraBe 37, 10117 Berlin Telefon: (030).a8 5~ Fax: (030) 18 580-9525 E-Mail @bmjv.bund.de Internet: www.bmjv.de ----Ursprungliche Nachricht----- Von: Ref-WS20 <ref-~20@bmvi.bund.de> Gesendet: Mittwoch, 18. Dezember 2019 16:53 An: poststelle@bmi.bund.de: Poststelle BMJV <Poststelle@bmjv.bund.de>; 'Poststelle@bmf.bund.de' (Poststelle@bmf.bund.de) <Poststelle@bmf.bund.de>; info@bmas.bund.de; poststelle@bmel.bund.de; 'nrk@bk,bund.de' <nrk@bk.bund.de>; bwv-servicestelle@brh.bund.de; ' bk.bund.de' < @bk.bund.de>; 'info@bmwi.bund.de' (info@bmwi.bund.de) <info@bmwi.bund.de>; 'poststelle@bmu.bund.de' (poststelle@bmu.bund.de) <poststelle@bmu.bund.de>; i-punkt@destatis.de; · Referaf VB4 <VB4@bmjv.bund.de>; Rolf.Hagedorn@bmf.bund.de; 'poststelle@bfdi.bund.de' (poststelle@bfdi.bund.de) <poststelle@bfdi.bund.de>; ZB2@bmf.bund.de; ••••••··~ 7auswaertiges-amt.de>; Referat IVB2 <IVB2@bmjv.bund.de>; M4AG@bmi.bund.de: 'poststelle@bmg.bund.de' <poststelle@bmg.bund.de>; @bfdi.bund.de' f @bfdi.bund.de) :@bfdi.bund.de> Cc: poststelle@auswaertiges-amt.de; poststelle@bmvg.bund.de; UAL-WS2 <ual-ws2@bmvi.bund.de>; Ref-WS20 <ref-ws20@bmvi.bund.de>, @bmvi.bund.de> Betreff: Entwurf einer 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung ' £ 7 . Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, anliegend ubersende ich Ihnen den Entwurf einer 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung mit der Bitte um Prufung und ggf. Stellungnahme ~ bis 17. Januar 2020. Danach geht BMVI von lhrer Zustimmung aus.
Das BMJV bitte ich um die Prufung und Bestatigung der Rechtssystematik und -formlichkeit des · Verordnungsentwurfs. Den Verordnungsentwurf t~ebst Vorblatt und Begrundung erhalten Sie nach § 45 GGO ausschlieBiich per E-Mail. Stellungnahmen erbitte ich an die Adresse ref-WS20@bmvi.bund.de <mailto:ref- WS20@bmvi.bwnd.de> . Mit der V~rordnung werden unter anderem drei EU-Richtlinien mit Umsetzungsfrist bis zum 21.12.2019 umgesetzt. Wir sind deshalb darum bemuht das VO-Verfahren schnellstmoglich zum Abschluss zu bringen. Aus diesem Grund beabsichtige ich bereits Anfang Januar die Lander- und Verbande-Anhorung einzuleiten und die Fraktionen zu beteiligen, um die laufenden internationalen und europaischen Umsetzungsfristen einhalten zu konnen bzw. nicht we iter zu uberschreiten. Sollten Sie Bedenken gegen die vorgezogene Lander- und Verbande-Anhorung haben, bitte ich um ROckmeldung bjs zum 06.01.2020, [)S. Zum lnhalt: ·•.·. Die Neunzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung andert die Anlage zum Schiffssicherheitsgesetz (SchSG), die Schiffssicherheitsverordnung (SchSV), die See-Sportbootverordnung (SeeSpbootV), die Anlage zum Seeaufgabengesetz (SeeAufgG), die Sportseeschifferscheinverordnung (SportSeeSchV) sowie die SchiffsausrOsturigsverordnung (SchAusrV). · Durch die Anderungen in der Anlage zum SchSG (Artikel1) werden die internationalen und europaischen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterentwicklung der Sicherheit des Seeverkehrs und des Meeresumweltschutzes in nationales Recht umgesetzt und individuelle Verhaltenspflichten begrundet. lm Umweltbereicti sind insbesondere die EntschlieBungen der lnternationalen Seeschifffahrts- Organisation (IMO) hervorzuheben, mit denen Daten fUr das lnkrafttreten von Neuregelungen des
MARPOL-Obereinkommens (lnternationale Obereinkommen von 1973 zur Verhutulig der Meeresverschmutzung durch Schiffe) festgelegt werden. In der Anlage zum SchSG wurde cUe Richtlinie (EU) 2017/2109 zur Anderung der Fahrgastregistrierungsrichtlinie (Rl98/41/EG) umgesetzt. Die Anzahl und bei langeren Fahrten auch die Daten der Personen auf Fahrgastschiffen werden kunftig elektronisch registriert und gemeldet, so dass die zustandigen Behorden bel Such- und Rettungseinsatzen nach einem Unfall sofort diese Daten zur Verfugung haben. Mit der Anderung der SchSV (Artikel 2) werden unter anderen die IMO-EntschlieBungen MSC.402(96) und MSC.404(96} umgesetzt. Diese beschreiben neue Verfahren zur lnstandhaltung von Rettungsbooten und Bereitschaftsbooten sowie den Aussetzvorrichtungen. Diese Neuerungen sollen bewirken, die haufigen Unfalle bel Rettungsmitteltests und Rettungsmitteleinsatzen zu minimieren. Des Weiteren wurden in der SchSV Teile der Richtlinie 2009/45/EG umgesetzt. Diese Anderungen iiber Sicherheitsvorschriften und -normen fur Fahrgastschiffe stellen den ersten Schritt einer umfassenden Anderung des entsprechenden Sicherheitsregimes dar. Dabei werden die bestehenden Vorschriften zuna~hst konsolidiert und formell angepasst, um im zweiten Schritt die inhaltlichen Anforderungen fur Fahrgastschlffe in der nationalen Fahrt durch delegierte Rechtsakte der Kommission zu uberarbeiten. Daruber hinaus wird mit der Anderung der SchSV und der Anderung der SeeSpbootV (Artikel 3) die begriffliche Klarstellung der Bezeichnung "zu Sport- und Freizeitzwecken" vorgenommen. Mit der Prazisierung zu "ausschlieBiich zu Sport- oder Erholungszwecken" soli sichergestellt werden, dass Kleinfahrzeuge, die von Vereinen und Privatpersonen zum Beispiel im Bereich des Umweltschutzes, der Fluchtlingsrettung, inklusive Beobachtungsmissionen, oder anderer humanitarer Zwecke eingesetzt werden, risikogerecht nach dem auch fur die Berufsschifffahrt geltenden Recht zu behandeln sind. Die besagten Fahrzeuge mussen deshalb in der Folge Ober ein Schiffssicherheitszeugnis verfugen, bevor sie betrieben werden durfen, womit den allgemeinen schiffssicherheitsrechtlichen Anforderungen Rechnung getragen wird. Artikel 4 aktualisiert die Anlage zum SeeAufgG, indem in die Nummer 2 der Anlage die aktuellsten national in Kraft gesetzten Anderungen des MARPOL-Obereinkommens aufgenommen werden. Durch die Anderung in der SportSeeSchV in Artikel 5 soli die Zusammensetzung der Prufungskommission ·fur die theoretische Priifung zum Erwerb des Sportkustenschifferscheins der Zusammensetzung der Prufungskommission fur die praktische Prufung zum Erwerb des Sportkustenschifferscheins angeglichen werden.
Die Anderung der SchAusrV (Artikel 6) dient in erster Linie der redaktionellen Bereinigung. Mit freundlichen GruBen lm Auftrag Referat WS 20 Bundesministerium fur Verkehr und digitate lnfrastruktur Federal Ministry for Transport and Digital Infrastructure lnternationale und europaische Seeschifffahrt~politik, Recht der Seeschifffahrt International and European Maritime Transport Policy, Maritime law Robert-Schuman-Piatz 1 53175 Bonn Telefon: +49- 228- 99300 . _ . Telefax: +49- 228-99300 -14 65 E-Mail: . .llllllllll~@~b~mrrv~iJ.b~umn~d~.d~e<~m~a~il~to~tllllllllllt@~b~m~v~i.Bbyunrud~.~de>
Ref-WS20@bmvi.bund.de <mailto:Ref-WS20@bmvi.bund.de> www.bmvi.de <http:Uwww .bmvi.de/>
Von: Gesendet: An: Donnerstag, 30. Januar 2020 12:02 Reg-WS2-Bonn Cc: Betreff: WG: Entwurf einer 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung//Z 20 z.d.A. WS20/6276.5/0 Vorgang 8 Stichworte: 19. SchSAnpV, Information Z 20 uber Aufnahme Einzelplan 12 Freundliche GruBe f. WS20 Von: Ref-WS20 Gesendet: Donnerstag, 3Q. Januar 2020 12:00 · An: Ref-Z20 Cc: Ref-WS20···-· Betreff: WG: Entwurf elner 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie gesehen haben, ist das BMF damit einverstanden die Ausgaben unter den Punkten Haushaltsausgaben und Erfullungsaufwand darzustellen. · lch mochte Sie ferne daruber in Kenntnis setzen, dass ich beabsichtige unter den entsprechenden Punkten im Vorblatt und der Begrundung die Erganzung ,Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln wird finanziell und stellenmaRig im Einzelplan 12 ausgeglichen" aufzunehmen (vgl. Mails BMF vom 17.01.2020 und 29.01.2020). Freundliche GrOBe f. ws 20 Von: @bmf.bund.de [malltc Gesendet: Mlttwoch, 29. Januar 2020 13:17 I @bmf.bund.del An:Ref-WS20;~=:~::~~~~~~~~~~~~ruw~~~llllllllll~~~~~ Cc: Ref-Z20; llQl@bmf.bund.de; @bmf.bund.de Jbmf.bund.de Betreff: AW: Entwurf einer 19. $chlffsslcherheltsanpassungsverordnung I B 4 - Vw 5600-SF /16/10002
Von: Gesendet: An: Montag, 3. Februar 2020 10:37 · Reg-WS2-Bonn Cc: Betreff: WG: Bitte um Stellungnahme bis 22.1.2020 OS- WG: Entwurf einer 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung Stn GOWS z.d.A. WS20/6276.5/0 Vorgang 8 · Stichworte: 19. SchSAnpV, Stellungnahme GOWS, Antwort WS 25 Freundliche GruBe f. WS20 -Ursprungliche Nachricht---- Von: Ref-WS25 Gesendet: Oonnerstag. 30. Januar 2020 16:05 An: Ref-WS20 Cc:--·······--- Betreff: AW: Bitte um Stellungnahme bis 22.1.2020 OS- WG: Entwurf einer 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung Stn GOWS es kann bei der ursprunglichen Formulierung bleiben, die Anderungen werden in die 20. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung eingebracht. Viele GruBe --Ursprungliche Nachricht----- Von: Ref-WS20 Gesendet: Oonnerstag, 30. Januar 2020 14:30 An: Ref-WS25 Cc: Ref-WS20; . . . . . . . . . . . . . . .. Betreff: WG: Bitte um Stellungnahme bis 22.1.2020 OS- WG: Entwurf einer 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung Stn GOWS u.s. finden Sie die Antwort von WS 23 auf die Frage, ob man sich der Position von WS 25 zu den Anderungswunsche der GOWS fur die 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung anschlieBen konne. bereits vermutet, auBert WS 23 Bedenken hinsichtlich etwaiger neuer Wie von . Notifizierungspflichten.