Schriftverkehr zur Änderung der Schifffahrtsicherheitsverordnung des BMVI

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung

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nach hausinterner Abstimmung ubermittle ich lhnen.untenstehend und fristgerecht unsere Stellungnahme im Zuge der 2. Ressortprufung der 19. Schiffsicherheitsanpassungsverordnung: In Bezug auf die beabsichtigte klarstellende Anderung des Begriffspaars ,Sport- und Freizeitzweckenu In .,Sport- oder Erholungszwecken" nimmt das Auswartige Amt die Stellungnahme des federfuhrenden BMVI zu Kenntnis, dass mit dieser keine Behinderung der Seenotrettung durch private . Seenotretterinnen und -retter beabsichtigt sei und diese die volkerrechtlich verankerte Pflicht zur Seenotrettung unberuhrt lasse .. Mit Blick auf das Gebot legislativer Transparenz schlagt das Auswartige Amt vor, dass zu der vorgesehenen Verbandeanhorung auch Nichtregierungsorganisationen eingeladen werden, die sich in der Seenotrettung im Mittelmeer engagieren. Wir freuen uns uber lhre Ruckmeldung und verbleiben mit herzlichen Gri.iRen . . , , Auswirtiges Ant Auswartiges Amt Referat 405 Digitate Transformation & Mobilitat Werderscher Markt 1 .• . .•. . D£UlSCKWID MITGLIEO DES · • W SIOIEIUIEifSR41S DEft 'f(IIEfllf(ll IIA110NEII lGit-ZO 10111 Berlin +49 (0)30 18 17. . . Von: Ref-WS20 [mailto:ref-ws20@bmvi.bund.del Gesendet: Dienstag, 4. Februar 2020 14:39 An: VB4@bmjv. bund.de; bittel-ma@bmjv.bund.de; ~!@.!;!ffi!...ru!J[]Q..!;!g; J m4ag@bmi.bund.de - (Extern); bbmi.bund.del; I @bmel.bund.de' Cc: lnfo@brnas.bUnd.de; bwv-servjcestelle@brh.bund.de; info@bmwi.bund.de; postste!!e@bmu.bund.de; i-punkt@ldestatls.de; poststel!e@bfdi.bund.de - (Extern); poststelle@bmg.bund.de: 1 1 postste!iiiii'ie@iibmiivg;.bu;:nd~.de~;U~Ali;-WS2; @bmi.bund.de ; ref-ws20@bmvi.bund.de - (Extern); ubmvi.bund.de - (Extern); Ref-Z25 Betreff: FRISf: 06.02.20202, OS; 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung II 2. Ressortpliifung I i Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, anbei ubersende ich Ihnen den uberarbeiteten Entwurf der 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung nebst Vorblatt und Begrundung im Korrektur-Modus und der Clean-Version. Die Fraktionen wurden beteiligt und haben sich nicht geauRert. ·~ - Zu den uberarbeiteten lnhalten: BMJV: lhre Anmerkungen wurden i.iberwiegend kommentarlos i.ibernommen bzw. bei Nichtubemahme von BMVI erlautert. Auf den Seiten 4, 9, 10 mussten Anderungsbefehle geloscht werden, da eine fristgemaRe Veroffentlichung im Verkehrsblatt nicht mehr stattfinden konnte.
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Neue Anderungsbefehle mussten hingegen aufgenommen werden, weil eine Anderung des Wortlauts von ,Sport- und Freizeitzwecken,. zu ,Sport- oder Erholungszwecken" nicht abschlieBend in der Anlage zur Schiffssicherheitsverordnung und der Seesportbootverordnung vorgenommen wurde (S. 20, 241 • Dariiber hinaus wurde bisweilen die geltende Fassung der Binnenschifffahrtsuntersuchungsverordnung nicht beriicksichtigt. Auch ~ieraus ergebe sich neue Anderungsbefehle (S. 21, 23, 24). BMF: Der Aufwand fur die Anpassungen der Software fur das IT-System zur Abgabe der lnformationen gemaB Fahrgastregistrierungsrichtlinie (NSW-Meldeclient) werden in Vorblatt und Begrundung nun auch unter den Haushaltsausgaben ohne Erfullungsaufwand fUr den Bund dargestellt. Der finanzielle Ausgleich uber den Einzelplan 12 wurde aufgenommen. AA/BMI: lm Vorblatt und der Begrundung wurde der Begriff der ,.Fiuchtlingsrettung" durch den Begriff der ,.Seenotrettung" ersetzt. Auf lhre Nachfrage mit Mail vom 17. Januar, werde ich mich noch gesondert an Sie wenden. BEMEL: Eine klarstellende Erlauterung zu den kleinen Fahrgastschiffen wurde wie besprochen in die Begrundung (S. 3) aufgenommen. Da die KOM mit Schreiben vom 24.01.2020 mitteilte, dass wegen der nicht fristgemaBen Umsetzung von drei in der 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung umgesetzten Richtlinien ein Pilotverfahren eroffnet worden sei, bin ich Ihnen fUr erneute Prufung und Mitzeichnung bis Donnerstas, den 06.02.2020. OS dankbar. Mit freundlichen GruBen lmAuftrag Referat WS 20 Bundesministerium fur Verkehr und digitale lnfrastruktur Federal Ministry for Transport and Digital Infrastructure lntemationale und europaische Seeschifffahrtspolitik, Recht der Seeschifffahrt International and European Maritime Transport Policy, Maritime Law Robert-Schuman-Piatz 1 53175 Bonn Telefon: +49- 228- 99300 . - Telefax: +49- 228- 99300 -14 65 E-Mail: mbmvi.bund.de Ref-WS20@bmvi.bund.de www.bmvi.de
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Von: Gesendet: An: Freitag. 7. Februar 2020 13:48 Reg-WS2-Bonn Cc: Betreff: Anlagen: 1. WG: be+ bk > WG: FRIST: 06.02.20202, 05;19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung II 2. Ressortprufung 04022020_;.19. SchSAnpVO_Ressorts_clean_IG16.doc z.d.A. WS20/6276.5/0 Vorgang 8 Stichworte: 19. SchSAnpV, 2. Ressortprufung, Ruckmeldung BMU Freundliche Gru&e f. WS20 Von: "' · · · [mai!tq · @bmu.bund.de] Gesenclet: Donnerstag, 6. Februar 2020 19:43 ~:~I~G~I~6~;P~I~4~~......... Betreff: WG: be + bk > WG: FRIST: 06.02.20202, 05;19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung 1/ 2. Ressortpriifung anbei die Anmerkungen von IG I 6 zum Thema Schwefei-Richtlinie, betroffene Referate des BMU melden ggf. gesondert zuruck. w~lche nur redaktionell sind. Andere VieleGru&e IGI-- Von: Ref-WS20 <ref-ws20@bmvi.bund.de> · Gesendet: Dienstag. 4. Februar 202~ 14:39 An: VB4@bmjv.bund.de; · @bmjv.bund.de; IB4@bmf.bund.de; @bmf.bund.de: M4AG@bmi.bund.de; @bmi.bund.de' < bmi.bund.de>; <405-hosp@auswaertiges-amt.de>; 8 @bmel.bund.de' @bmel.bund.de> Cc: info@bmas.bund.de; bwv-servicestelle@brh.bund.de; BMWi <info@bmwi.bund.de>; Maileingang
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Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: 1. Freitag, 7. Februar 202013:50 Reg-W52-Bonn WG: FRI5T: 06.02.20202, 05;19. 5chiffssicherheitsanpassungsverordnung II 2. Ressortprufung z.d.A. W520/6276.5/0 Vorgang 8 5tichworte: 19. 5ch5AnpV, 2. Ressortprufung, Mitzeichnung BMEL Freundliche GruBe f. W520 -ursprungliche Nachricht----- Von: Ref-W520 Gesendet: Freitag, 7. Februar 2020 07:00 An:_. Betreff: WG: FRIST: 06.02.20202, 05;19. 5chiffssicherheitsanpassungsverordnung //2. Ressortpriifung -Ursprungliche Nachricht---~ Von s [mailt• fa>bmel.bund.de] lm Auftrag von Referat 817 Gesendet: Donnerstag, 6. Februar 2020 18:35 An: Ref-W520 Cc: Referat 613; Referat 614; Referat 523; Referat 817, ; M4AG@bmi.bund.de Betreff: WG: FRIST: 06.02.20202, 05;19. 5chiffssicherheitsanpassungsverordnung II 2. Ressortpriifung seitens des BMEL ergibt sich kein Anderungsbedarf. Hinweis: lm Korrekturmodus des Vorblattes ist noch von "Fiuchtlingsrettung" die Rede. In der "Ciean- Fassung" steht dann aber "5eenotrettung". GruBi.A. Referat 817 (Grundversorgung und Mobilitat in landlichen Raumen) Bundesministerium fi.ir Ernahrung und Landwirtschaft (BMEL) .
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Von: Gesendet: An: Freitag, 7. Februar 2020 13:56 Reg-WS2-Bonn Cc: Betreff: WG: 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung II 2. Ressortprufung 1. z.d.A. WS20/6276.5/0 Vorgang 8 Stichworte: 19. SchSAnpV, Antwort AA auf Verbandebeteiligung/einzelne Vereine, keine Mitzeichnung AA, Stellungnahme Al WS 2. Vermerk: Al WS teilte kurze Zeit spater in einem Telefonat mit, dass er die Vereine auch weiterhin nicht anhoren mochte. Stattdessen soli ein entsprechendes Antwortschreiben an das AA formuliert werde. E~ hat Bedenken, dass durch eine Anhorung Prazedenzfalle geschaffen werden konnten, die dazu fuhren, dass sich BMVI verpflichtet kunftig jed en auch noch so we it Betroffenen anhoren zu mussen. Dem AA soli vorgeschlagen werden, dass man stattdessen die betroffenen Verbande und Vereine zu einem lnfogesprach einladen konne. Freundliche GruBe f. WS20 AL-WS Cc: Ref-WS22; Ref-WS23; Ref-WS25; UAL-WS2; -~··· Ref-WS20 Betreff: WG: 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung II 2. Ressortprijfung ich bitte um kurzf.ristige Entscheidung: lm Rahmen der abschlieBenden Ressortabstimmung der 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung mit der fristgebundene EU-Rl umgesetzt werden sollen ( Pilotverfahren der EU-KOM wegen Fristuberschreitung ist gegen uns eingeleitet) verweigert das M die Mit~eichnung, solange die von der Regelung erfassten NGOs (Betreiber von Rettungsschiffen) nicht angehort werden. WS 2 hatte im Einvemehmen mit den beteiligten Referaten WS _20, 22, 23 und 25 allerdings entschieden, davon abzusehen um keine Prazedenzfalle zu schaffen und um deutlich zu mache_n, dass nicht die FIUchtlingsrettung, sondern die Herstellung von Rechtssicherheit bei der Zeugnispflicht im Grenzbereich von privatem und gewerblichem Schiffsbetrieb im Vordergrund steht. Da das Verfahren der Verkundung der VO nicht we iter verzogert werden kann (Butte ist in Vorbereitung) bestehen 3 Moglichkeiten auf das AA zu reagieren: 1. Wir fuhren, wie bereits gestern vom AA als Alternative vorgeschlagen, noch eine Unterrichtung/Anhorung der NGOs mit kurzer Frist durch. ·
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Das wurde allerdings das lnkrafttreten wiederum verschieben (1-2 Wochen). KOM mochte bis zum .S.3.zunachst lediglich eine Darstellung d!!s Standes des Umsetzungsverfahrens 2. Wir ubermitteln dem M die geforderte ausfuhrliche schriftliche Begrundung fur die Nichtbeteiligung, was allerdings vsl. zu weiterer Eskalation ffihren wurde. 3.. Die Regelung wird aus dem Vorhaben Wieder herausgenommen, was eine ausgiebige redaktionelle Bereinigung und erneute formelle Ressortabstimmung in Anspruch nehmen wurde und einen zeitlichen Mehraufwand bedeutet. WS 20 tendiert zu Alternative 1 wobei es nur um eine Unterrichtung uber die geplante Regelung gehen · kann. · Beteiligung nur der 3 im deutschen SSR eingetragenen Vereine. Damit ware dem vom AA gewunschten politischen Transparenzinteresse geni.ige getan, wobei Anderungen des Verordnungstextes nicht mehr vorgenommen werden. Referat l14 (Verbande) halt Beteiligung der NGOs ffir angemessen lch dart die Referate WS 22, WS 23 und WS 25 und ·.v. WS 2 parallel beteiligen und bitte um Votum /erganzende Gesichtspunkte. GruB .. 7. Februar 2020 07:04 - .. -- ·-- --------------------------- Von: [maj!to:405-hosp@auswaertiges-amtde] Gesenclet: Donnerstag, 6. Februar 2020 18:06 An: Ref-WS20 Cc: vielen Dank fur ihre prom pte Ruckmeldung, dass seitens des BMVI eine Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen, die sich in der Seenotrettung engagieren, nicht vorgesehen ist. Das Auswartige Amt halt eine Vorabunterrichtung und -anhorung der betroffenen NGO auch im Hinblick auf Vertrauensschutzgesichtspunkte fur notwendig. Wir erinnern an das erfolgreiche Verwaltungsstreitverfahren einer NRO in den Niederlanden, die sich im Hinblick auf eine ahnliche · Anderung der dortigen Verwaltungsvorschriften eine Obergangsfrist erstritten hat, weil die Anderung ohne vorige Unterrichtung und ohne Obergangsfrist erfolgte.
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Wir konnen den Entwurf daher derzeit nicht mitzeichnen und bitten urn Prufung, ob eine Unterrichtung und Anhorung nachgeholt werden kann. Falls lhr Haus weiterhin darauf verzichten mochte, bitten wir um ausfuhrliche schriftliche Begrundung auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes. · Mit freundlichen GruBen, Auswartiges Amt Referat405 Digitate Transformation & Mobilitat Werderscher Markt 1 10117 Berlin +49 (0)30 18 17-6177 Von:. Ref-WS20 [mailto:ref-ws20@bmvi.bund.del Gesendet::::Don:nerstag===·6". Februar 2020 16:47 An: Cc: I ; . - - ws2Q@bfnyi.bund.de- (Extern); Tllbmvi.bund.de- (Extern); • • • • • Betreff: 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung II 2. Ressortprijfung herzlichen Dank fUr lhre Stellungnahme. Wegen besonderer Eilbedurftigkeit (auf das zum damaligen Zeitpunkt noch drohende Vertragsverletzungsverfahren hatte ich bereits hingewiesen), wurde die Verbande- und landeranhorung bereits teilweise parallel zur ersten Ressortbeteiligung durchgeruhrt. Die Einbindung von Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der Verbandeanhorung wurde von BMVI im Vorfeld gepruft. lm Ergebnis wurden gem. § 47 GGO wie auch bei sonstigen Vorhaben im Bereich der Schiffssicherheit ausschlieRiich die.betroffenen Lander und die auf dem Gebiet der Schifffahrt auf Bundesebene tatigen Verbande angehort. Freundliche GruRe Referat WS 20
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Bundesministerium fUr Verkehr und digitale ·lnfrastruktur Federal Ministry for Transport and Digital Infrastructure lnternationale und europaische Seeschifffahrtspolitik, Recht der Seeschifffahrt International and European Maritime Transport Policy, Maritime Law Robert-Schuman-Piatz 1 53175 Bonn Telefon: +49- 228 - 99300 ...... Telefax: +49- 228- 99300 -14 65 E-Mail: Qbmvi.bund.de Ref-WS20@bmvi.bund.de www.bmvl.de nach hausinterner Abstimmung ubermittle ich Ihnen untenstehend und fristgerecht unsere Stellungnahme im Zuge der 2. Ressortprufung der 19. Schiffsicherheitsanpassungsverordn.ung: In Bezug auf die beabsichtigte klarstellende Anderung des Begriffspaars ,Sport- und Freizeitzwecken" in ,Sport- oder Erholungszwecken" nimmt das Auswartige Amt die Stellungnahme des federfiihrenden ·BMVI zu Kenntnis, dass mit dieser keine Behinderung der Seenotrettung durch private Seenotretterinnen und -retter beabsichtigt sei und diese die volkerrechtlich verankerte Pflicht zur Seenotrettung unberiihrt lasse. Mit Blick auf das Gebot legislativer Transparenz schlagt das Auswartige Amt vor, dass zu der vorgesehenen Verbandeanhorung auch Nichtregierungsorganisationen eingeladen werden, die sich in der Seenotrettung im Mittelmeer engagieren. Wir freuen uns Ober lhre ROckmeldung und verbleiben mit herzlichen GrfiEen.
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Auswartiges Amt Referat 405 Digitate Transformation & Mobilitat Werderscher Markt 1 10117 Berlin +49 (0)30 18 17-6177 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, anbei iibersende ich Ihnen den uberarbeiteten Entwurf der 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung nebst Vorblatt und Begrundung im Korrektur-Modus und der Clean-Version. Die Fraktionen wurden beteiligt und haben sich nicht geauBert. Zu den uberarbeiteten lnhalten: BMJV: lhre Anmerkungen wurden uberwiegend kommentarlos ubernommen bzw. bei Nichtubernahme von BMVI erlautert. Auf den Seiten 4, 9, 10 mussten Anderungsbefehle geloscht werden, da eine fristgema8e Veroffentlichung.im Verkehrsblatt nicht mehr stattfinden konnte. Neue Anderungsbefehle mussten hingegen aufgenommen werden, wei! eine Anderung des Wortlauts von .sport- und Freizeitzwecken" zu "Sport- oder Erholungszwecken" nicht abschlie8end in der Anlage zur Sdliffssicherheitsverordnung und der Seesportbootverordnung vorgenommen wurde (S. 20, 24) . Dariiber hinaus wurde bisweilen die geltende Fassung der Binnenschifffahrtsuntersuchungsverordnung nicht berucksichtigt. Auch hieraus ergebe sich neue Anderungsbefehle (S. 21, 23, 24). BMF: Der Aufwand fur die Anpassungen der Software fur das IT-System zur Abgabe der lnformationen gema8 Fahrgastreglstrierungsrichtlinie. (NSW-Meldeclient) werden in Vorblatt und Begriindung nun auch unter den Haushaltsausgaben ohne Erfullungsaufwand fiir den Bund dargestellt. Der finanzielle Ausgleich uber den Einzelplan 12 wurde aufgenommen. AA/BMI: lm Vorblatt und der Begrundung wurde der Begriff der ,FIUchtlingsrettung" durch den Begriff der ,.Seenotrettung" ersetzt. Auf lhre Nachfrage mit Mail vom 17. Januar, werde ich mich noch gesondert an Sie wenden.
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Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: 1. Freitag, 7. Februar 2020 14:06 Reg-WS2-Bonn WG: z.d.A. WS20/6276.5/0 Vorgang 8 Stichworte: 19. SchSAnpV, Antwortentwurf an AA zur Anhorung von Vereinen Freundliche GruBe f. WS20· Von. Gesendet: Freig, 7. Februar 2020 13:15 An: Betreff: AW: . . . Danke, ich habe es noch ein wenig plastischer verpackt (eben verschickt) Mal sehen wie Al reagiert. Th~ma wird bestimmt am Montag bei der WS-Runde besprochen. GruB .. - Von=----. .. . . .. . ~Februar 2020 12:17 Betreff: WG: I hier meine Ergiinzungen/Anderungen. Haben Sie die Mail von WS 22 gesehen? lch bin jetzt auch erstmal in der Mittagspause. - Bis spiiter Von:~·-· Gesendet: Freitag, 7. Februar 2020 10:32 ::.:1:'
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