Schriftverkehr zur Änderung der Schifffahrtsicherheitsverordnung des BMVI
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung“
Das wurde allerdings das lnkrafttreten wiederum verschieben (1-2 Wochen). KOM mochte bis zum .S.3.zunachst lediglich eine Darstellung d!!s Standes des Umsetzungsverfahrens 2. Wir ubermitteln dem M die geforderte ausfuhrliche schriftliche Begrundung fur die Nichtbeteiligung, was allerdings vsl. zu weiterer Eskalation ffihren wurde. 3.. Die Regelung wird aus dem Vorhaben Wieder herausgenommen, was eine ausgiebige redaktionelle Bereinigung und erneute formelle Ressortabstimmung in Anspruch nehmen wurde und einen zeitlichen Mehraufwand bedeutet. WS 20 tendiert zu Alternative 1 wobei es nur um eine Unterrichtung uber die geplante Regelung gehen · kann. · Beteiligung nur der 3 im deutschen SSR eingetragenen Vereine. Damit ware dem vom AA gewunschten politischen Transparenzinteresse geni.ige getan, wobei Anderungen des Verordnungstextes nicht mehr vorgenommen werden. Referat l14 (Verbande) halt Beteiligung der NGOs ffir angemessen lch dart die Referate WS 22, WS 23 und WS 25 und ·.v. WS 2 parallel beteiligen und bitte um Votum /erganzende Gesichtspunkte. GruB .. 7. Februar 2020 07:04 - .. -- ·-- --------------------------- Von: [maj!to:405-hosp@auswaertiges-amtde] Gesenclet: Donnerstag, 6. Februar 2020 18:06 An: Ref-WS20 Cc: vielen Dank fur ihre prom pte Ruckmeldung, dass seitens des BMVI eine Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen, die sich in der Seenotrettung engagieren, nicht vorgesehen ist. Das Auswartige Amt halt eine Vorabunterrichtung und -anhorung der betroffenen NGO auch im Hinblick auf Vertrauensschutzgesichtspunkte fur notwendig. Wir erinnern an das erfolgreiche Verwaltungsstreitverfahren einer NRO in den Niederlanden, die sich im Hinblick auf eine ahnliche · Anderung der dortigen Verwaltungsvorschriften eine Obergangsfrist erstritten hat, weil die Anderung ohne vorige Unterrichtung und ohne Obergangsfrist erfolgte.
Wir konnen den Entwurf daher derzeit nicht mitzeichnen und bitten urn Prufung, ob eine Unterrichtung und Anhorung nachgeholt werden kann. Falls lhr Haus weiterhin darauf verzichten mochte, bitten wir um ausfuhrliche schriftliche Begrundung auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes. · Mit freundlichen GruBen, Auswartiges Amt Referat405 Digitate Transformation & Mobilitat Werderscher Markt 1 10117 Berlin +49 (0)30 18 17-6177 Von:. Ref-WS20 [mailto:ref-ws20@bmvi.bund.del Gesendet::::Don:nerstag===·6". Februar 2020 16:47 An: Cc: I ; . - - ws2Q@bfnyi.bund.de- (Extern); Tllbmvi.bund.de- (Extern); • • • • • Betreff: 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung II 2. Ressortprijfung herzlichen Dank fUr lhre Stellungnahme. Wegen besonderer Eilbedurftigkeit (auf das zum damaligen Zeitpunkt noch drohende Vertragsverletzungsverfahren hatte ich bereits hingewiesen), wurde die Verbande- und landeranhorung bereits teilweise parallel zur ersten Ressortbeteiligung durchgeruhrt. Die Einbindung von Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der Verbandeanhorung wurde von BMVI im Vorfeld gepruft. lm Ergebnis wurden gem. § 47 GGO wie auch bei sonstigen Vorhaben im Bereich der Schiffssicherheit ausschlieRiich die.betroffenen Lander und die auf dem Gebiet der Schifffahrt auf Bundesebene tatigen Verbande angehort. Freundliche GruRe Referat WS 20
Bundesministerium fUr Verkehr und digitale ·lnfrastruktur Federal Ministry for Transport and Digital Infrastructure lnternationale und europaische Seeschifffahrtspolitik, Recht der Seeschifffahrt International and European Maritime Transport Policy, Maritime Law Robert-Schuman-Piatz 1 53175 Bonn Telefon: +49- 228 - 99300 ...... Telefax: +49- 228- 99300 -14 65 E-Mail: Qbmvi.bund.de Ref-WS20@bmvi.bund.de www.bmvl.de nach hausinterner Abstimmung ubermittle ich Ihnen untenstehend und fristgerecht unsere Stellungnahme im Zuge der 2. Ressortprufung der 19. Schiffsicherheitsanpassungsverordn.ung: In Bezug auf die beabsichtigte klarstellende Anderung des Begriffspaars ,Sport- und Freizeitzwecken" in ,Sport- oder Erholungszwecken" nimmt das Auswartige Amt die Stellungnahme des federfiihrenden ·BMVI zu Kenntnis, dass mit dieser keine Behinderung der Seenotrettung durch private Seenotretterinnen und -retter beabsichtigt sei und diese die volkerrechtlich verankerte Pflicht zur Seenotrettung unberiihrt lasse. Mit Blick auf das Gebot legislativer Transparenz schlagt das Auswartige Amt vor, dass zu der vorgesehenen Verbandeanhorung auch Nichtregierungsorganisationen eingeladen werden, die sich in der Seenotrettung im Mittelmeer engagieren. Wir freuen uns Ober lhre ROckmeldung und verbleiben mit herzlichen GrfiEen.
Auswartiges Amt Referat 405 Digitate Transformation & Mobilitat Werderscher Markt 1 10117 Berlin +49 (0)30 18 17-6177 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, anbei iibersende ich Ihnen den uberarbeiteten Entwurf der 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung nebst Vorblatt und Begrundung im Korrektur-Modus und der Clean-Version. Die Fraktionen wurden beteiligt und haben sich nicht geauBert. Zu den uberarbeiteten lnhalten: BMJV: lhre Anmerkungen wurden uberwiegend kommentarlos ubernommen bzw. bei Nichtubernahme von BMVI erlautert. Auf den Seiten 4, 9, 10 mussten Anderungsbefehle geloscht werden, da eine fristgema8e Veroffentlichung.im Verkehrsblatt nicht mehr stattfinden konnte. Neue Anderungsbefehle mussten hingegen aufgenommen werden, wei! eine Anderung des Wortlauts von .sport- und Freizeitzwecken" zu "Sport- oder Erholungszwecken" nicht abschlie8end in der Anlage zur Sdliffssicherheitsverordnung und der Seesportbootverordnung vorgenommen wurde (S. 20, 24) . Dariiber hinaus wurde bisweilen die geltende Fassung der Binnenschifffahrtsuntersuchungsverordnung nicht berucksichtigt. Auch hieraus ergebe sich neue Anderungsbefehle (S. 21, 23, 24). BMF: Der Aufwand fur die Anpassungen der Software fur das IT-System zur Abgabe der lnformationen gema8 Fahrgastreglstrierungsrichtlinie. (NSW-Meldeclient) werden in Vorblatt und Begriindung nun auch unter den Haushaltsausgaben ohne Erfullungsaufwand fiir den Bund dargestellt. Der finanzielle Ausgleich uber den Einzelplan 12 wurde aufgenommen. AA/BMI: lm Vorblatt und der Begrundung wurde der Begriff der ,FIUchtlingsrettung" durch den Begriff der ,.Seenotrettung" ersetzt. Auf lhre Nachfrage mit Mail vom 17. Januar, werde ich mich noch gesondert an Sie wenden.
Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: 1. Freitag, 7. Februar 2020 14:06 Reg-WS2-Bonn WG: z.d.A. WS20/6276.5/0 Vorgang 8 Stichworte: 19. SchSAnpV, Antwortentwurf an AA zur Anhorung von Vereinen Freundliche GruBe f. WS20· Von. Gesendet: Freig, 7. Februar 2020 13:15 An: Betreff: AW: . . . Danke, ich habe es noch ein wenig plastischer verpackt (eben verschickt) Mal sehen wie Al reagiert. Th~ma wird bestimmt am Montag bei der WS-Runde besprochen. GruB .. - Von=----. .. . . .. . ~Februar 2020 12:17 Betreff: WG: I hier meine Ergiinzungen/Anderungen. Haben Sie die Mail von WS 22 gesehen? lch bin jetzt auch erstmal in der Mittagspause. - Bis spiiter Von:~·-· Gesendet: Freitag, 7. Februar 2020 10:32 ::.:1:'
Was halten Sie davon? Schreiben Sie ruhig noch etwas dazu. ich danke fur die Stellungnahme des AA. Zunachst sei der Hinweis gestattet, dass das BMVI Rechtsetzungsvorhaben auf der Grundlage der Gemeinsamen Geschaftsordnung der Bundesregierung und nicht nach moglicherweise abweichenden auslandischen Verfahrensregelungen abwickelt. Auch gibt es siel=terliel=t keinen uVertrauensschutz" des Burgers auf Beibehaltung unklarer und im Ergebnis nicht tragbarer Regelungen. Rechtsanderungen im deutschen Recht, die als Folge hochstrichterlicher Rechtsprechung erfolgen, siRd d~:uel=ta1:1s Riel=tt selteR werden zur Klarstellung vom Gesetzgeber regelmaBig vorgenommen. lm vorliegenden Fall soli als Reaktion auf zwei Einzelfallentscheidungen des VG und des OVG Hamburg ffir eine Vielzahl von Fallen, undzwar ausschlieBiich unter dem Gesichtspunkt der Herstellung von Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von zeugnispflichtiger und nicht-zeugnispflichtiger Schifffahrt, die Klarstellung durch Anderung der maBgeblichen Verordnung erfolgen. Die geplante Regelung stellt wegen ihres ilber den Einzelfall hinausgehenden Anwendungsbereichs eben keine Regelung .,LeM AlaR K1:1rdi" zur Verhinderung von privater Seenotrettung Fl~el=ttliRgsrettYRg dar. Wie bereits erlautert konnen von ihr auch andere Vereine/NGOs, die semiprofessionellen Zwecken wie zum Beispiel dem Umweltschutz dienen, betroffen oder moglicherweise betroffen sein. Gem. § 47 Absatz 3 GGO sind Zentral- oder Gesamtverbande zu beteiligen. Von der Moglichkeit sich zur Durchsetzung ihrer politischen lnteressen in einem Verband zusammenzutun, haben die privaten Seenotrettungsvereine bisweilen keinen Gebrauch gemacht. Zwar werden auch im BMVI dem Sinn und Zweck der Vorschrift folgend einzelne Vereine im Rahmen von Rechtsetzungsverfahren angehort, bei diesen handelt es sich jedoch ausschlieBiich um solche, die aufgrund der Zahl ihrer Mitglieder eine nicht unwesentlichen Anteil der Offentlichkeit darstellen und diese deshalb maRgeblich betroffen sind. Bei den Vereinen zur privaten Seenotrettung ist dies nicht der Fall. Das BMVI sieht deshalb die Gefahr den Anwendungsbereich des§ 47 GGO auch fur kunftige Rechtsetzungsvorhaben zu sehr auszuweiten. lch mochte dennoch anbieten in absehbarer Zeit zu einem lnformationsgesprach mit den betroffenen Verbanden und Vereinen/NGOs einzuladen, um dort die schiffssicherheitsrechtlichen Erwagungen des BMVI ausgiebig kundzutun. QeRReel=t BiR iel=t aereit, ll=tre EiR'NeREIYAgeR R9ERFRals YAter weitereR pelitisel=teR Gesiel:ltspi:IRkteR Zl:l prQfeR {Alt. 1) lnw. YRt-er Z~:~r:YeksteiiYRg alter BeEieRI~eR eiRe Rael=ttragliel=te ARI=teniRg der iFR deYtsef::leR SSR als EigeRtYFRer der iletreffeREieR Sel=tif.fe eiRgetrageReR VereiRe d'l:lrel=tzyfijf::lreR YRd FRit kyrzer frist GelegeRI=teit ZYF SteiiYRgRal=tFRe ZY ge9eR {Alt. 2) Mit freundlichen GruBen
Head of Division WS 20 International and European Maritime Transport Policy, Maritime Law· Bundesmlnisterium _fiir Verkehr und Digitate lnfrastruktur Federal Ministry for Transport and Digitallnfrastruct\.Jre Robert-Schuman-Piatz 1 53175 Bonn Telefon: +49 228 30"_ _._ Telefax: E-Mail: -1465 bmvi.bund.de
Von: Gesendet: An: Freitag, 7. Februar 2020 14:25 Reg-WS2-Bonn Cc: Betreff: Anlagen: 1. WG: 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung II 2. Ressortprufung 06022020_ BMJV neu 19. SchSAnpVO_Ressorts_cleam_....doc z.d.A. WS20/6276.5/0 Vorgang 8 Stichworte: 19. SchSAnpV, Anderungen BMJV nach 2. Ressortprufung, Mitzeichnung Freundliche GruBe f. WS20 -Ursprungliche Nachricht---- Von: Ref-WS20 Gesendet: Donnerstag, 6. Februar 2020 16:49 An: _ _ __ - Betreff: WG: 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung II 2. Ressortprufung - --Ursprungliche Nachricht----- Von: ) pbmjv.bund.de [mailto: Qbmiv.bund.del Gesendet: Donnerstag, 6. Februar 2020 16:43 An: Ref-WS20 Cc: VB4@bmjv.bund.de Betreff: AW: 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung II 2. Ressortprufung vielen Dank. lch habe noch zwei kleine Fehler gefunden, die ich in der beigefugten Anlage (lhr clean Dokument, das ja aber teilweise noch im Anderungsmodus war) korrigiert habe- einmal in Art. 1 Nr. 1 a) dd) ccc) und zum anderen in Art. 1 Nr. 4 c). In der Annahme, dass Sie dies wie aile anderen in dem Dokument annehmen werden, bestatige ich, dass keine rechtsformlichEm und rechtssystematischen Bedenk~n bestehen. Mit freundlichen GruBen lmAuftrag
Von: Gesendet:. An: Freitag, 7. Februar 2020 13:44 Reg-WS2-Bonn Cc: Betreff: Anlagen: 1. WG: 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung II 2. Ressortprufung 06022020_BMJV 19. SchSAnpVO_Ressorts (2).doc; 06022020_19. SchSAnpVO_Ressorts_cleam_mit AnmerkungenBMJV.doc z.d.A. WS20/6276.5/0 Vorgang 8 Stichworte: 19. SchSAnpV, Antwort an BMJV auf 2. Ressortprufung Freundliche GruBe f. WS20 ---Ursprungliche Nachricht---- Von: Ref-WS20 Cc: Ref-W:5201;tlll Betreff: 19. Schiffssicherheitsanpassungsverord!'lung II 2. Ressortprufung herzlichen Dank fur lhre emeute PrOfung. lhre weiteren Anderungsvorschlage, die in der Korrekturversion uberwiegend ohnehin bereits von Ihnen vorgenommen wurden und von uns so Obernommen werde (erganzt habe ich lediglich das Loschen von Nullen in Datumsangaben), habe ich auBerdem zur besseren Oberschaubarkeit in die clean-Version Obertragen. lch hoffe, ich habe aile Anmerkungen wahrgenommen und es besteht kein weiterer Anderungsbedarf. Freundliche GrOBe Referat WS 20
---·-------------------------------------- Bundesministerium· fur Verkehr und digitale lnfrastruktur Federal Ministry for Transport and Digital Infrastructure lnternationale und europiiische Seeschifffahrtspolitik, Recht der Seeschifffahrt International and European Maritime Transport Policy, Maritime law Rebert-Schuman-Platz 1 53175 Bonn Telefon: +49- 228- 99300 ~ Telefax: +49- 228- ~9300 -14 65 E-Mail: Ref-WS20@bmvi.bund.de www.bmvi.de -Urspriingliche Nachricht----- fbmjv.bund.de [mailto. @bmjv.bund.de] Von: Gesendet: D~nnerstag, 6. Februar 2020 14:33 An: Ref-WS20 Cc: VB4@bmjv.bund.de Betreff: AW: FRIST: 06.02.20202, DS;19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung //2. Ressortpriifung vielen Dank fur die Obersendung des iiberarbeiteten Entwurfs. Anbei erhalten Sie den von uns erneut gepruften und iiberarbeiteten Entwurf mit Korrekturen, Anderungen und Anmerkungen im Anderungsmodus. Bei der Oberarbeitung ist aufgefallen, dass die Anderungsbefehle, insbesondere bezuglich der Anlage zum SchSG sehr uneinheitlich waren. lch musste dann bei naherer Priifung feststellen, dass auch die Formulierung einiger Anderungsbefehle in der Vergangenheit bei den vorangegangenen Verordnungen zum Teil doch recht unterschiedlich war, obwohl es um die gleiche Art von Anderung ging. Da dieses Gesetz in seiner Form auch sehr speziell ist, . waren auch die Hinweise im Handbuch der Rechtsformlichkeit nicht in allen Punkten eindeutig. lch·habe nun die Anderungsbefehle so gut es ging, vereinheitlicht. Wichtig ist ja vor all em, dass deutlich ist, was gemeint ist und insbesondere auch, dass die Formulierungen in einem Gesetz durchgangig einheitlich sind. Nachholbedarf betreffend die Vereinheitlichung besteht noch hinsichtlich der Datumsangaben (mal mit, mal ohne 0 vor den einstelligen Monaten und Tagen). Dies hatte bereits der Redaktionsstab angemerkt, umgesetzt wurde es offenbar noch nicht oder jedenfalls noch nicht vollstan·dig (vgl. hierzu meine Anmerkung). Dies ware also noch einmal grundlich durch Sie zu uberprufen. Wenn alles umgesetzt wird, wurde keine Bedenken in rechtsformlicher und rechtssystematischer Hinsicht bestehen. Mit freundlichen GruRen