Schriftverkehr zur Änderung der Schifffahrtsicherheitsverordnung des BMVI
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung“
15 Durch die Berichtigung und Aktualisierung der Zeugnismuster entsteht tor die Wirt- schaft kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand. Die Zeugnisse behalten bis zu·m nachs- ten _regularen Austausch ihre GOitigkeit. Zu Buchstabe c: Durch die Aufnahme der EntschlieBung MEPC.291 (71) entsteht tor die Wirtschaft kein Ober die inter:nationalen Verpflichtungen hinausg~hender ErfOIIungsaufwand. Zu Buchstabe d: Durch die Aufnahme der EntschlieBung MEPC.289(71) entsteht fur die Wirtschaft kein Ober die intemationalen Verpflichtungen hinausgehender Erfullungsaufwand. Zu Artikel 2 - Anderung der Schiffssicherheitsverordnung - : Zu Nummer1: Durch die Prazisierung in Bezug auf die bereits erfolgende jahrtiche Veroffentlichuhg von Fundstellen zu Bekanntmachungen von Zeugnismustem im Verkehrsblatt durch das Bundesministerium tor Verkehr und digitate lnfrastruktur (BMVI) entsteht der Wirtschaft kein ErfOJJungsaufwand. Zu Nummer2: Die Anderung bezweckt eine Klarstellung der bestehenden Rechtslage und Praxis, es entsteht tor die Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand. Zu Nummer3: Zu Buchstabe a: Durch die formelle Anderung entsteht der WirtschFtft kein zusatzlicher Erfullungsauf- wand. Zu Buchstabe b: Durch die Aktualisierung der Richtlinie 2009/16/EG durch die Richtlinie- (EU) 2017/2110 entsteht fur die Wirtschaft kein ErfOIIungsaufwand.
16 Zu Nummer4: Durch die Anpassung des Wortlauts entsteht fOr die Wirtschaft kein zusatzlicher Er- fullungsaufwand. Zu Nummer5: Durch die Anpassung des Wortlauts entsteht fOr die Wirtschaft kein zusatzlicher Er- fullungsaufwand. Zu Nummer6: Durch die Aufnahme des § 15 wird den bereits zugelassenen Fahrzeugen Bestands- schutz gewahrleistet, deshalb entsteht fOr die Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOIIungs- aufwand. Zu Nummer7: Zu Buchstabe a: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die formelle Anderung entsteht der Wirtschaft kein zusatzlicher Erfullungsauf- wand. Zu Doppelbuchstabe bb: Zu Dreifachbuchstabe aaa: Durch die sprachliche Anpassung entsteht der Wirtschaft kein zusatzlicher Erfill- lungsaufwand. Zu Drelfachbuchstabe bbb: Durch die Aufgabenzuweisung an die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation entsteht der Wirtschaft kein zusatzlicher Erfill- lungsaufwand. Zu Dreifachbuchstabe ccc: Durch die Aufhebung entsteht der Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe cc:
17 Durch die Anpassung des Verweises entsteht fOr die Wirtschaft kein zusatzlicher Er- ffillungsaufwand. Zu Buchstabe b: Zu Doppelbuchstabe aa: Zu Drelfachbuchstabe aaa: Durch die sprachliche Anpassung entsteht fOr die Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOI- Iungsaufwand. Zu Drelfachbuchstabe bbb: Durch die Anpassung entsteht fOr die Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die . Aktualisierung der Richtlinie 2009/16/EG durch die Richtlinie EU 2017/2110 entsteht fOr die Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand. Zu Nummer8: Zu Buchstabe a: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Festlegung von Mindestzeiten entsteht fOr die Wirtschaft kein zusatzlicher Erffillungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die EinfOgung der Begriffsdefiriitionen entsteht fur die Wirtschaft kein zusatzli- cher Erfullungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe cc: ..., · Durch die Streichung entsteht der Wirtschaft kein zusatzlicher Erfullungsaufwand. Zu Buchstabe b: Durch die Streichung entsteht der Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand. Zu Buchstabe c: Zu Doppelbuchstabe aa:
18 Durch die Aktualisierung entsteht der Wirtschaft kein zusatzlicher Erffillungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Korrektur der ursprOnglich zitierten Richtlinie entsteht der Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe cc: Durch die Aktualisierung entsteht der Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOIIungsaufWand. Zu Doppelbuchstabe dd: Durch die Streichung entsteht der Wirtschaft kein zusatzlicher Erffillungsaufwand. Zu Buchstabe d: Zu Doppel_buchstabe aa: Durch die Vereinheitlichung der Verweise.auf das Obereinkommen von Kapstadt von 2012 zur DurchfOhrung des Torremolinos-Protokolls von 1993 zum lntemationalen Obereinkommen von Torremolinos von 1977 Ober die Sicherheit von Fischereifahr- zeugen (Kapstadt-Obereinkommen) wie auch durch die Neunummerierung entsteht fOr die Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Vereinheitlichung der Verweise auf das Kapstadt-Obereinkommen entsteht tor die Wirtschaft kein zusatzlicher Erffillungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe cc: Durch die Aufnahme der Maglichkeit, unter bestimmten Umstanden auf die emeute DurchfOhrung eines Krangungsversuches zu verzichten, entsteht fOr die Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe dd: Die erforderlichen Materialien pro betroffenes Schiff beziffem sich auf hochstens 50 Euro. Es ist von einer Zahl von 250 Schiffen auszugehe~. Es ergibt sich ein einmali- ger ErfOIIungsaufwand fOr die Wirtschaft in Hohe von 12.500 Euro.
19 Zu Doppelbuchstabe ee: Durch die redaktionelle Anderung entsteht tor die Wirtschaft kein zusatzlicher ErfUI- Iungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe ff: Durch die Streichung entsteht der Wirtschaft kein zusatzlicher Erfullungsaufwand. Zu Buchstabe e: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Aktualisierung entsteht der Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe bb: Es besteht kein Ertollungsaufwand fOr die Wirtschaft, da diese schon tatbestandlich explizit von der Anwendung der betroffenen Norm ausgenommen ist. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Korrektur entsteht fOr die Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOJiungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe cc: Durch die Streichung entsteht der Wirtschaft kein zusatzlicher Erfullungsaufwand. Zu Buchstabe f: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Aktualisierung entsteht der Wirtschaft kein zusatzlicher Ertollungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die sprachliche Anpassung entsteht fOr die Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOI- Iungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe cc: Durch die Streichung entsteht der Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe dd: Durch die Korrektur des Verweises entsteht fOr die Wirtschaft kein zusatzlicher ErfOI- Iungsaufwand.
20 Zu Nummer9: Durch die Erweiterung der Moglichkeiten der Wirtschaft von nach dieser Anderung erteilten Probefahrtbescheinigungen Gebrauch zu machen entsteht fUr die Wirtschaft kein zusatzlicher Erfullungsaufwand. Zu Nummer 10: Aufgrund der Anderung ist dielder zu Prufende nicht mehr verpflichtet, dem Antrag eine Kopie des Personalausweises beizufugen. Dadurch entfallt eine Anforderung. Ein zusatzlicher Erfullungsaufwand fur die Wirtschaft besteht nicht. Zu Artikel 3 - Anderung der See-Sportbootverordnung - : Zu Nummer 1: Durch die· Anderung der Begriffsbestimmung entsteht kein neuer ErfUIIungsaufwand fUr die Wirtschaft. Zu Nummer2: Durch die Anderung der Begriffsbestimmung e11tsteht kein neuer Erfullungsaufwand fur die Wirtschaft. Zu Nummer3: Durch den Wegfall der Kennzeichnungspflicht fur Wassermotorrader in den benann- ten Fallen wird kein ErfUIIungsaufwand hinsichtlich der vorhandenen Fahrzeuge ein- gespart, da die Kennzeichen bereits erteilt worden sind und auch bisher keine Ver- pflichtung zu einer Emeuerung der Zulassung bestand. Eine Erspamis im Faile even- tuell .neu zuzulassender Fahrzeuge ist nicht bezifferbar. Die Anzahl der in Zukunft neu zuzulassenden Fahrzeuge durfte marginal sein. Zu Artikel 4 - Anderung der Anlage zum Seeaufgabengesetz - : Durch die Aufnahme der EntschlieBungen MEPC.246(66), . MEPC.247(66), MEPC.248(66) und MEPC.251 (66) entsteht fOr die Wirtschaft kein Ober die internati-
21 onalen Verpflichtungen hinausgehender Erfiillungsaufwand. Sie sollen lediglich den national aktuell in Kraft gesetzten Stand des MARPOL-Obereinkommens darstellen. Zu Artikel 6 - Anderung der Sportseeschifferscheinverordnung - : Durch die Anderung entsteht kein neuer Erfiillungsaufwand tor die Wirtschaft. Zu Artlkel 6 - Anderung der SchiffsausrOstungsverordnung - : Ein zusatzlicher Erfullungsaufwand fOr die Wirtschaft entsteht nicht. 4.3. ErfOIIungsaufwand der Verwaltung (Bundl Landern und Kommunen entsteht kein Erfullungsaufwand. lm Einzelnen stellt sich der Erfullungsaufwand tor die Verwaltung (Bund) wie folgt dar: Zu Artikel 1 - Anderung der Anlage zum Schiffssicherheltsgesetz - : Zu Nummer 1: Zu Buchstabe a: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Erganzung der Fundstelle entsteht fOr die Verwaltung kein zusatzlicher Erfiillungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Aufnahme der EntschlieBungen MSC.404(96), MSC.409(97), MSC.421 (98) und MSC.436 (99) entsteht fOr die Verwaltung kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe cc:
29 Zu Artikel 2 - Anderung der Schiffssicherheitsverordnung - : Zu Nummer 1: Durch die Prazisierung in Bezug auf die bereits erfolgende jahrliche Veroffentlichung von Fundstellen zu Bekanntmachungen von Zeugnismustern im Verkehrsblatt durch das BMVI entsteht der Verwaltung kein Erfullungsaufwand. Zu Nummer2: Die Anderung bezweckt die Klarstellung der bestehenden Rechtslage und Praxis, ein neuer Erfullungsaufwand fOr die Verwaltung entsteht nicht. Zu Nummer3: Zu Buchstabe a: Durch dte formelle Anderung entsteht fur die Verwaltung kein Erfullungsaufwand. Zu Buchstabe b: Durch die Aktualisierung der Richtlinie 2009/16/EG durch die Richtlinie (EU) 2017/2110 entsteht fOr die Verwaltung kein ErfOIIungsaufwand. Zu Nummer4: Durch die Anpassung des Wortlauts entsteht kein neuer Erfullungsaufwand fOr die Verwaltung. Zu Nummer5: Durch die Anpassung des Wortlauts entsteht kein neuer Erfullungsaufwand fur die Verwaltung. Zu Nummer6: Da durch die Aufnahme des § 15 den bereits nach fruherer Rechtslage zugelasse- nen Fahrzeugen Bestandsschutz gewahrleistet werden soli, entsteht fOr die Verwal- tung kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand. Zu Nummer7:
30 Zu Buchstabe a: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die formelle Anderung entsteht kein ErfOIIungsaufwand fOr die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe ~b: Zu Dreifachbuchstabe aaa: Durch die sprachliche Anderung entsteht kein ErfOIIungsaufwand tor die Verwaltung. Zu Drelfachbuchstabe bbb: Durch die Klarstellungen bzw. Anpassungen entsteht der Berufsgenossenschaft Ver- kehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation kein neuer ErfOIIungsaufwand. Zu Dreifachbuchstabe ccc: Durch die Aufhebung entsteht kein ErfOIIungsaufwand fOr die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe cc: Durch die Anpassung des Verweises entsteht kein neuer Erfullungsaufwand fOr die Verwaltung. Zu Buchstabe b: Zu Doppelbuchstabe aa: Zu Dreifachbuchsta~ aaa: Durch die sprachliche Anpassung entst~ht kein neuer Erfullungsaufwand fOr die Ver- . waltung. Zu Drelfachbuchstabe bbb:Durch die Anpassung entsteht kein neuer Erfullungs- aufwand fOr die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Aktualisierung der Richtlinie 2009/16/EG durch die Richtlinie EU · 2017/2110 entsteht kein neuer ErfOIIungsaufwand tor die Verwaltung.
31 Zu Nummer8: Zu Buchstabe a: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Festlegung von Mindestzeiten warden die Kontrollen auch fUr die Verwal- tung berechenbarer, Unsicherheiteri fallen weg. Es entsteht kein neuer ErfOIIungs- aufwand fUr die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die EinfOgung der klarstellenden Begriffsdefinitionen entsteht kein neuer ErfOI- Iungsaufwand fOr die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe cc: Durch die Streichung entsteht der Verwaltung kein zusatzlicher Erfullungsaufwand. Zu Buchstabe b: Durch die Streichung entsteht der Verwaltung kein zusatzlicher ErfUIIungsaufwand. Zu Buchstabe c: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Aktualisierung entsteht der Verwaltung kein zusatzlicher ErfUIIungsauf- wand. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Korrektur der ursprunglich zitierten Richtlinie entsteht der Verwaltung kein zusatzlicher ErfOIIungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe cc: Durch die Aktualisierung entsteht der Verwaltung kein zusatzlicher Erfullungsauf- wand. Zu Doppelbuchstabe dd: Durch die Streichung entsteht der Verwaltung kein zusatzlicher Erfullungsaufwand. Zu Buchstabe d: