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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode                   – 965 –                          Drucksache 16/13400 habe in aller Regel eigentlich nur den Klatsch und           Schmidt-Eenboom vom 20. Juni 1997, die nach Rück- Tratsch, der in der Öffentlichkeit war, erfahren, weil ich   sprache mit dem zuständigen Referatsleiter freigegeben auch – – Ich habe eben nicht, weil ich ja nie den Eindruck   werden sollte (MAT A 374/1, Ordner 42, Bd. 1, Bl. 100, hatte, dass es sich etwa um mehr handeln könnte als um       Tgb.-Nr. 83/08). Dem Präsidenten wurde der Vorgang diese ganz normalen offenen Gespräche – –“ (Protokoll-       ausweislich der Akten und seiner Aussage vor dem Aus- Nummer 119, S. 79 f.).                                       schuss nicht zur Freigabe vorgelegt. Geiger ging offenbar davon aus, dass es sich bei den Kon-    Abteilungsleiter Foertsch räumte vor dem Ausschuss ein, takten um bloße offene Gesprächskontakte zu Journalisten     dass er die Gespräche mit Schmidt-Eenboom genehmigt handelte, nicht um eine Führung als nachrichtendienstli-     habe: „Ich habe dann später – das ist aber jetzt schon, ich che Verbindungen bzw. ein Nutzen als Quellen. Geiger         glaube, 1957 [1997], also eine ganze Zeit später – das ge- dazu vor dem Ausschuss: „Mir war das nicht bekannt bis       tan, was ich in allen anderen Fällen auch für richtig gehal- zu dem Zeitpunkt, als das Gespräch bezüglich der Quelle V    ten habe, nämlich angeordnet bzw. dem zugestimmt, dass kam. Da habe ich das erste Mal erfahren, dass ein Jour-      ein Mitarbeiter des BND mit Herrn Schmidt-Eenboom nalist als Quelle benutzt worden ist. Das war mir aber       sprach. Das fand dann auch mehrere Male statt. Das hat auch als Sonderfall bezeichnet worden, und ich habe es als   uns sehr viel klüger gemacht als diese Maßnahmen, die Sonderfall empfunden.“ (Protokoll-Nummer 119, S. 75)         da vorher gelaufen waren – zeitweise jedenfalls –, also die Beobachtung des Büros.“ (Protokoll-Nummer 119, bb)      Kenntnis über Führung von Schmidt-                  S. 8 f.) Eine Vorlage der Angelegenheit beim Präsidenten, Eenboom als NDV in der BND-Leitung                  um sie gemäß der Dienstvorschrift genehmigen zu lassen, erwähnt Foertsch nicht. Auf eine Sondergenehmigung zu Die Führung des Journalisten Schmidt-Eenboom seit            bestehenden persönlichen Kontakten mit Journalisten 1997 als Quelle war dem damaligen Präsidenten Geiger         konnte er sich in diesem Fall jedoch nicht berufen, da es nach eigener Aussage nicht bekannt. In seiner Dienstzeit     um eine neue nachrichtendienstliche Verbindung ging von Mai 1996 bis Oktober 1998 sei ihm kein Vorgang           und ein Mitarbeiter der Abteilung 5 den Kontakt pflegte. vorgelegt worden, in dem es um die Nutzung von Journa- listen als Quelle zur Eigensicherung oder anderem ging:      Die Dienstvorschrift zu Kontakten mit Medienvertretern „Mir ist nichts vorgelegt worden mit einer klaren Äuße-      wurde also im Fall der Führung von Schmidt-Eenboom rung, dass ein Journalistenkontakt deshalb geführt wer-      als Quelle auf ganzer Linie missachtet. den soll, weil man ihn als Quelle führt. Ich habe das im- mer so verstanden, dass das der ganz offene, normale         cc)      Kenntnis im Kanzleramt über Medien- Gesprächskontakt mit einem Journalisten ist.“ (Protokoll-             kontakte/Quellen des BND Nummer 119, S. 75) Foertsch hat ausgesagt, dass er seine operativen Kontakte Dass es jedoch mehrere Gespräche durch den BND mit           mit Staatsminister Schmidbauer im Kanzleramt abge- Schmidt-Eenboom gab, war Geiger bekannt. Ausweislich         stimmt habe. Von ihm habe er auch den Auftrag erhalten, der vorgelegten Akten wurde Geiger mehrmals in Unter-        die Informationsabflüsse aus dem BND zu stoppen und richtungen aus dem Jahr 1997 über die Gespräche mit          die Genehmigung bekommen, dafür Kontakte zu Journa- Schmidt-Eenboom informiert; dabei auch über deren In-        listen auszunehmen. Foertsch dazu vor Ausschuss: „Ich halte und Zielsetzung (siehe oben die beiden Präsidenten-    sollte diese Lecks finden; so der damalige Staatsminister Unterrichtungen aus dem Jahr 1997, G.II.2.b), S. 962 f.).    im Kanzleramt, Herr Schmidbauer. Ich habe gesagt: Na Weitere Feststellungen dazu, dass Geiger doch von der        klar, mache ich. Aber Voraussetzung dafür ist, dass ich Nutzung von Journalisten als Quellen wusste oder wissen      nicht nur Mitarbeiter befrage oder sonst wie versuche, he- konnte, wurden nicht getroffen. Angesichts der Hinweise      rauszufinden, was die gemacht haben, sondern dass ich hätte er bei Abteilungsleiter Foertsch oder anderen Mitar-   auch mit den Empfängern der herausleckenden Informa- beitern der Sicherheitsabteilung nachhaken können. Aus-      tionen – oder mit den mutmaßlichen Empfängern – spre- weislich der Akten verlangte Geiger eine chronologische      chen kann. – Das wurde mir dann konzediert.“ (Protokoll- Aufstellung der bisherigen Nutzung von Journalisten als      Nummer 119, S. 7) Quellen erst im Mai 1998 (MAT A 373/2, Ordner 44, Bl. 68, 69, Tgb.-Nr. 86/09). Ob und welche Konsequenzen      Über die Ergebnisse dieser Gespräche habe er sowohl den Geiger daraus zog, konnte der Ausschuss nicht ermitteln.     Präsidenten als auch Staatsminister Schmidbauer laufend Das Ergebnis dieses Auftrags befindet sich nicht in den      unterrichtet. Foertsch sagte dazu vor dem Ausschuss aus: vorgelegten Akten; auch liegt von Geiger dazu vor dem        „Ich habe die wesentlichen Ergebnisse meiner Gespräche Ausschuss keine Aussage vor. Es steht jedoch fest, dass      und auch – soweit das sinnvoll war – meine Analysen dem auch während Geigers Dienstzeit mehrere Journalisten         Präsidenten und, wenn es dann zeitlich möglich war, auch neu oder weiter als Quellen geführt wurden (vgl. Schäfer-    dem Staatsminister im Kanzleramt, damals also Herrn Bericht; siehe die Fälle der Journalisten R, W. D.,          Schmidbauer, vorgetragen. Dem Kanzleramt habe ich ei- Schmidt-Eenboom und Hufelschulte).                           gentlich nur mündlich vorgetragen. Ich kann mich nicht er- innern, dass ich da jemals was geschrieben habe, schließe Eine schriftliche Freigabegenehmigung der Kontaktauf-        das aber nicht aus.“ (Protokoll-Nummer 119, S. 7) nahme zu Schmidt-Eenboom durch Präsident Geiger hat der Ausschuss in den Unterlagen nicht gefunden. Es exis-     Der damalige Abteilungsleiter 6 im Kanzleramt, Han- tiert lediglich eine operative Personenanfrage (OpPA) zu     ning, wusste ebenfalls von den vielfältigen Medienkon-
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Drucksache 16/13400                                        – 966 –              Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode takten Foertschs. Hanning dazu vor dem Ausschuss:               sehr enge Grenzen zu setzen, gerade auch wenn die Jour- „(I)ch habe mich damals auch erst gewundert. Ich habe           nalisten selbst Empfänger von Informationen waren. mitbekommen, dass sozusagen der Abteilungsleiter Si-            Machte man sie generell zum Ausgangspunkt von Ermitt- cherheit, also der operative Abteilungsleiter, so viele         lungen, ist die verfassungsrechtlich geschützte Pressefrei- Pressekontakte hatte. Das ist ja ungewöhnlich. Aber ich         heit in Gefahr. habe gedacht: Das kann ja der Präsident entscheiden, wie er das für richtig hält.“ Im Zusammenhang mit der Pluto-        Auch das Bemühen, eine unliebsame Berichterstattung niumaffäre 1995 musste Hanning selbst viele Pressege-           über den BND zu verhindern, kann Kontakte zu Journa- spräche führen: „Und ich hatte immer wieder festgestellt,       listen mit dem Ziel der Ausforschung anderer Journalis- dass offenbar schon Herr Foertsch den Kontakt hatte, den        ten und Redaktionen oder der Nutzung als Vertrauensper- ich dann auch hatte. Da ist mir aufgefallen, dass er in der     sonen nicht rechtfertigen. Tat sehr viele Pressekontakte hatte.“ (Protokoll-Num-           Die inhaltliche Beeinflussung von Medienberichten oder mer 120, S. 59)                                                 ihre vollständige Verhinderung stellt eine unzulässige Einwirkung auf die Arbeit der Medien dar. Es ist nicht f)      Bewertung der Journalisten-                             Aufgabe des BND, ihm aus welchen Gründen auch im- gesprächskontakte                                       mer unliebsame Veröffentlichungen zu unterdrücken oder zu verändern. Legitim mag es allenfalls sein, dass der Die Beweisaufnahme hat für den Untersuchungszeitraum            BND die Identitäten seiner Mitarbeiter und seine Arbeits- ergeben, dass die Kontakte des BND zu Journalisten weit         weise zu schützen versucht. über das hinausgingen, was als offene Medienkontakte z. B. im Rahmen von Hintergrundgesprächen oder Inter-           Aber der BND unterliegt der demokratischen öffentlichen viewanfragen bezeichnet werden kann. Es handelte sich           Kontrolle und Kritik durch die Medien wie jede staatliche vielmehr um den Einsatz bzw. den versuchten Einsatz             Einrichtung auch, eher sogar intensiver als andere. Alles von mehreren Journalisten als Quellen, d. h. als nachrich-      Andere wäre nicht nur mit der Pressefreiheit, sondern tendienstliche Verbindungen mit dem Zweck, zum einen            auch mit sonstigen Grundsätzen einer Demokratie nicht Informationsabflüsse aus dem BND aufzuklären, zum an-           zu vereinbaren. deren aber auch, um Informationen über deren Tätigkeit und Recherchen und die anderer Journalisten zu erhalten.        Die Präsidenten Porzner und Geiger wussten von Kontak- ten des BND mit Journalisten, insbesondere des Abtei- Die Kontaktaufnahme zu Journalisten und anderen Medi-           lungsleiters Foertsch. Dass die Präsidenten auch vom envertretern oder das Führen als Quelle, um ihre Tätigkeit      Einsatz der Journalisten als Quellen und Vertrauensperso- auszuforschen, war in der geschehenen Weise nach der im         nen wussten, konnte nicht mit Sicherheit festgestellt wer- BND geltenden Weisungslage unzulässig. Anders zu be-            den. Festgestellt wurde hingegen, dass Weisungen und urteilen sind bloße Hintergrundgespräche oder Anfragen          Genehmigungsvorbehalte der Präsidenten nicht eingehal- von Journalisten, um Sachverhalte und Recherchen abzu-          ten wurden. klären. Alles was darüber hinausgeht, muss ein Geheim- dienst unterlassen, will er sich nicht dem Vorwurf ausset-      Schwer nachvollziehbar und vorwerfbar ist, dass der je- zen, die Pressefreiheit zu gefährden.                           weilige BND-Präsident den damaligen Abteilungsleiter Foertsch einfach gewähren ließ, ohne ausreichende Be- Die Begründung des BND für die Kontaktaufnahme zu               mühungen, sich zunächst einmal von ihm und über seine Journalisten, diese sei nur zum Zwecke der Eigensiche-          Sonderkompetenzen informieren zu lassen. rung erfolgt, ist allenfalls die halbe Wahrheit, wie sich aus den vorgenannten Feststellungen ergibt.                         Die Präsidenten haben ihre Aufsichts- und Kontroll- pflichten über Jahre verletzt. Die Deckung der Aktivitä- Außerdem ist sie nicht ausreichend, um solche Maßnah-           ten von Foertsch an ihnen vorbei durch den Staatsminister men gerade gegen Journalisten zu rechtfertigen. Einmal          im Kanzleramt war kein Grund, ihre eigenen Kontroll- ist der Begriff der Eigensicherung so weit, dass darunter       pflichten zu vernachlässigen. Sie hätten darauf bestehen die Abwehr jeder dem BND schadender Veröffentlichung            müssen, informiert zu werden und kontrollieren zu kön- verstanden werden könnte. Bloßes Verhindern unliebsa-           nen. Hätte das Bundeskanzleramt dies abgelehnt, so hät- mer Berichterstattung über den BND darf aber nicht als          ten sie die erkennbaren Medien-Aktivitäten von Foertsch Einfallstor und Befugnisgrundlage für den Missbrauch            vorsorglich insgesamt untersagen müssen; und wenn das von Journalisten dienen.                                        Bundeskanzleramt förmlich hierauf bestanden hätte, dann hätten die Präsidenten mündlich und schriftlich die Über- Zum anderen kann Eigensicherung für die Nutzung von             nahme der Verantwortung für diese Aktivitäten ablehnen Journalisten als Informanten oder Vertrauenspersonen            müssen. nicht ohne weiteres als Rechtfertigung herangezogen werden, weil damit das Vertrauen der Bevölkerung in de-         Stattdessen nahm die BND-Spitze, insbesondere die Prä- ren Unabhängigkeit und Verschwiegenheit beeinträchtigt          sidenten Porzner und Geiger, hin, desorientiert über die wird. Ein potentieller Informant zu einem besonderen Ge-        Vorgänge im BND zu bleiben und zuzulassen, dass Teile schehen muss sicher sein können, dass seine Mitteilung          des BND außer Kontrolle gerieten: Weisungen wurden und seine Identität nicht an Geheimdienste gelangt. Auch        missachtet, Genehmigungsvorbehalte umgangen, Infor- deshalb sind für die Berufung auf Eigensicherung bei der        mationen am Präsidenten vorbei mit dem Kanzleramt Informationserlangung von Journalisten für den BND              ausgetauscht, keine schriftlichen Vermerke über grundle-
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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode                   – 967 –                            Drucksache 16/13400 gende Vorgänge angelegt etc. Zumindest hinsichtlich der      gust 2005 gemacht. So ungefähr muss das gewesen sein, Aktivitäten von Foertsch und der Kontakte mit Journalis-     ja.“ (Protokoll-Nummer 120, S. 51) ten war offenbar völlig ungeklärt, wer zu informieren war, wer an der Spitze des BND wem was zu sagen hatte        Hanning bestätigte diese Aussage: „Ich habe während des und wer letztlich die Verantwortung trug.                    Urlaubs per Telefon mitbekommen, dass es Beschuldigun- gen gab, dass es gravierende Observationen, Eingriffe ge- Letztlich trägt das Bundeskanzleramt die politische und      gen die Journalisten Schmidt-Eenboom und Hufelschulte organisatorische Verantwortung für die Fehlentwicklung       gab, und zwar soll das Anfang der 90er-Jahre gewesen und den über Jahre andauernden Missstand im BND. Und         sein. Das war also, glaube ich, 95, zehn, elf, zwölf Jahre zwar zum Teil ganz direkt, nicht nur weil der Staatsminis-   zurück. Ich habe dann den Abteilungsleiter, der mich un- ter im Kanzleramt über die unzulässigen Kontakte von         terrichtete, gefragt: Was sagen Sie dazu? Er sagte: Ich Foertsch und anderen Mitarbeitern des BND informiert         kann im Augenblick nichts dazu sagen. Wir müssen das war, sondern auch weil er es hinnahm und gar förderte,       aufklären. – Dann habe ich ihn gebeten, das aufzuklären, dass Foertsch unter Umgehung der Präsidenten agierte.        weil es möglicherweise eine Beschuldigung war, die nicht Über Foertsch regierte das Bundeskanzleramt faktisch di-     zutraf, die haltlos war. (…) Also, das musste man erst ein- rekt in den BND hinein und trug zur Desorientierung so-      mal genau aufklären. Den Auftrag habe ich dann dem Ab- wie zur Verwirrung der Zuständigkeiten und Verantwort-       teilungsleiter Ober erteilt. Dann hat er auch versucht, dem lichkeiten erheblich bei.                                    Auftrag nachzukommen. Das gestaltete sich nicht ganz einfach. Die Aktenlage war lückenhaft. Es war ein erheb- licher Teil der Mitarbeiter ausgeschieden, zum Teil, 3.      Aufklärung der Vorwürfe durch den BND glaube ich, auch gestorben. Aber er hat sich dann bemüht, a)      Interne Maßnahmen zur Aufklärung                     den Vorgang aufzuklären.“ (Protokoll-Nummer 120, S. 63) Innerhalb des BND wurden erst dann ernsthafte Bemü- hungen unternommen, die Vorwürfe wegen der lang an-          Eine Information des Kanzleramtes habe zu diesem Zeit- dauernden Observation von Schmidt-Eenboom aufzuklä-          punkt jedoch noch nicht stattgefunden. Nach Aussage ren, als darüber in einem Artikel der Berliner Zeitung am    von Hanning wollte er erst abwarten, bis er mehr Klarheit 8. November 2005 berichtet wurde. Auch das Kanzleramt        hatte: „Nein. Wir wollten das erst mal aufklären.“ (Proto- wurde erst wenige Tage vor der Veröffentlichung infor-       koll-Nummer 120, S. 70) „[E]s ist in der Tat so gewesen, miert, als ein Zurückbehalten der Information nicht mehr     dass über den Vorgang sicherlich dem Kanzleramt berich- möglich war, da der Autor des Zeitungsberichts sich mit      tet werden musste. Das war mir klar; aber ich wollte es Nachfragen zu seiner Recherche an den BND gewandt            erst tun, wenn wir wirklich mehr Klarheit hatten. Das war hatte (vgl. MAT A 373, Bd. 2, Bl. 51). Insgesamt verstri-    eigentlich der Hintergrund, weil ich große Zweifel an der chen drei Monate, bis eine interne Untersuchung inner-       Darstellung hatte. Ich habe die eigentlich zunächst ein- halb des BND angeordnet wurde.                               mal, ja, also, für nicht glaubhaft gehalten.“ (Protokoll- Nummer 120, S. 76) Denn bereits am 28. Juli 2005 hatte Schmidt-Eenboom seinen Verbindungsführer, den BND-Mitarbeiter G., bei        Welche konkreten Bemühungen in den folgenden drei einem Treffen mitgeteilt, dass er im Mai 2005 von Mitar-     Monaten im Jahr 2005 BND-intern unternommen wur- beitern des Observationsteams, einem Journalisten und        den, um die Vorwürfe aufzuklären, lässt sich aus den vor- einem Rechtsanwalt darüber in Kenntnis gesetzt worden        gelegten Akten im Einzelnen nicht nachvollziehen. Auch sei, dass er über mehrere Jahre hinweg vom BND obser-        die Zeugen machten dazu keine konkreten Aussagen. viert worden war. Bei diesem Treffen übergab Schmidt-        Stattdessen finden sich in den Unterlagen Vermerke, aus Eenboom dem BND-Mitarbeiter ein Memo, in dem die             denen hervorgeht, dass Schmidt-Eenboom unter Druck Operation gegen ihn detailliert geschildert war (siehe die   gesetzt werden sollte und ihm Anreize gesetzt werden Wiedergabe des Memos im Schäfer-Bericht, Rdnr. 108,          sollten, damit er dem BND die Identitäten derjenigen S. 64 f.).                                                   Mitarbeiter nennt, die ihm im Mai 2005 von der Observa- tion berichtet hatten. In zwei undatierten Papieren ver- Noch am selben Tag informierte der Verbindungsführer         mutlich aus dem Zeitraum 9. bis 12. August 2005 – offen- den Abteilungsleiter 8 Ober, den zuständigen Sachge-         bar ein Gesprächsvorschlag für den Verbindungsführer bietsleiter sowie Mitarbeiter aus der Fallführung über den   für ein erneutes Treffen mit Schmidt-Eenboom – heißt es Vorgang. Ober unterrichtete umgehend Präsident Han-          stichwortartig, es gebe die Anweisung des Präsidenten, ning, der sich im Urlaub befand. Ober dazu vor dem Aus-      das Leck unter allen Umständen und unter Einsatz aller schuss: „Das müsste Ende Juli gewesen sein, glaube ich.      Mittel zu finden (MAT A 374/1, Ordner 2, Bl. 112 f., (…) Und ich weiß das noch deswegen, weil ich unverzüg-       Tgb.-Nr. 83/08). Die Mithilfe von Gladiator werde erbe- lich den Präsidenten angerufen hatte, und der war im Ur-     ten, indem ihm eine Fotogalerie in Frage kommender laub. Ich habe im Urlaubsort angerufen, habe ihn infor-      Mitarbeiter vorgelegt werden solle. Dazu sollte der Hin- miert, dass die Vorwürfe erhoben werden usw. Er wusste       weis gegeben werden, dass auch Gladiator so am besten zunächst nichts damit anzufangen. (…) Herr Hanning,          gedient sei: Der BND garantiere dann eine geräuschlose ja – hat mich damals beauftragt, die Sache dann zu unter-    Regelung. Verbunden war dies mit der indirekten Dro- suchen, zu schauen, was da dran ist. Und ich glaube, ich     hung, Schmidt-Eenboom möge dem BND die Chance ge- habe dann den ersten Bericht im August oder Mitte Au-        ben, das Schlimmste für sich und den BND dadurch zu
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Drucksache 16/13400                                       – 968 –              Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode verhindern. Sollte Schmidt-Eenboom dem Dienst helfen,          gabe einer Quelle behauptet, das PKGr sei am 9. März gebe es die Bereitschaft des Hauses, dem seinem For-           2005 über die Beobachtung bzw. Überprüfung der Re- schungs-Institut unter die Arme zugreifen. Sollte S.-E.        cherchen des Journalisten R. im Bundesarchiv unterrich- sich sperren, werde die Weisung des Präsidenten auf un-        tet worden und hätte die Maßnahmen des Observations- bedingte Enttarnung umgesetzt werden und dann könne            kommandos nicht beanstandet (Passage im endgültigen nicht mehr garantiert werden, dass das eine oder andere        Bericht der Koalition nicht mehr enthalten, vgl. aber Teil nicht doch an die Öffentlichkeit dringt (vgl. MAT A 374/1,     E, Journalisten, S. 832). Ordner 42, Bd. 2, Bl. 112 f., Tgb.-Nr. 83/08).                 Die Behauptung lässt sich in keiner Weise nachvollzie- Bei dem Treffen im August 2005 lehnte Schmidt-Een-             hen, da weder Zeugen vor dem Ausschuss dazu ausgesagt boom ab, anhand der Fotogalerie seinen Informanten zu          haben noch die Bundesregierung dazu Akten des BND enttarnen: „Ich habe natürlich den Teufel getan, draufzu-      oder anderer Stellen vorgelegt hat und auch keine Proto- tippen (…) Dann habe ich nur gesagt, dass eines der we-        kolle des PKGr beigezogen wurden. Der Sachverständige nigen Dinge, was Nachrichtendienstlern und Journalisten        Schäfer schreibt in seinem Bericht lediglich: „Eine Unter- gemeinsam ist, der Quellenschutz ist und dass ich den          richtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums über Teufel tue.“ (Protokoll-Nummer 115, S. 29 f.)                  diesen Sachverhalt war nach den Akten des BND für die Sitzungen vom 16. Februar und 9. März 2005 vorgese- Drei Monate später, erst nach Erscheinen des Artikels          hen.“ (Dokument Nummer 107, Rdnr. 260, S. 122) Un- „Ins Visier genommen“ in der Berliner Zeitung vom              klar ist aber, ob Schäfer – anders als dem Untersuchungs- 8. November 2005 ordnete Präsident Hanning am 11. No-          ausschuss – Sprechzettel des BND für das PKGr vember 2005 die Einsetzung einer internen Untersu-             vorgelegt wurden. Es kann also vom Ausschuss gar nicht chungsgruppe an, die die Observation von Journalisten          beurteilt werden, was Kanzleramt bzw. BND dem PKGr aufklären sollte. Sie legte am 21. November 2005 ihren         zu welchem Thema wann vortragen wollte oder mit wel- Bericht vor. Hanning behauptete in seiner Vernehmung,          cher Reaktion des PKGr vorgetragen hat. Auslöser der er sei erst aufgrund des Artikels der Berliner Zeitung in      (vorgesehenen) Unterrichtung des PKGr scheint der Fo- der Lage gewesen, den Vorwürfen nachzugehen, denn              cus-Artikel „Geheime Nato-Pläne verraten?“ aus Focus dort „wurde ja sehr qualifiziert, substantiiert vorgetragen,   Nr. 7 (2005) vom 14. Februar 2005 gewesen zu sein. Da- sodass da natürlich auch die Prüfung sehr viel konkreter       bei ging es jedoch um einen möglichen Geheimnisverrat und sehr viel schneller erfolgen konnte.“ (Protokoll-          und nicht um das Ausspionieren der Recherchen von Nummer 120, S. 70) Der Ausschuss hat nicht festgestellt,       Journalisten. – dass Hanning von dem bereits Ende Juli 2005 beim BND           Das spricht dagegen, dass das Bundeskanzleramt am eingegangenen detaillierten Memo, das Schmidt-Een-             16. Februar und/oder 9. März 2005 das PKGr tatsächlich boom übergeben hatte, Kenntnis erlangt hatte.                  über letzteres Thema unterrichten wollte bzw. gar unter- Es entsteht der Eindruck, dass vom BND zunächst ver-           richtet hat. sucht wurde, den Vorfall möglichst unter den Teppich zu        Restfragen aus dem Untersuchungsauftrag kehren und erst äußere Zwänge, wie die Presseveröffent- lichung, zum Handeln und Informieren des Kanzleramtes          Observationen von Abgeordneten wurden nicht festge- sowie der Öffentlichkeit veranlassten.                         stellt. Dazu hat die Beweisaufnahme Anhaltspunkte nicht ergeben. b)      Unterrichtung des Parlamentes/PKGr                     Telefonüberwachung, Einsatz von Richtmikrophonen oder Das parlamentarische Kontrollgremium wurde von der             anderen G-10-Maßnahmen gegen Journalisten, insbeson- Observation von Journalisten ebenfalls erst nach der Ver-      dere Schmidt-Eenboom und Förster, wurden nicht festge- öffentlichung in der Berliner Zeitung vom 8. November          stellt. 2005 von der Bundesregierung informiert. Ausweislich           Die Zeugen Schmidt-Eenboom und Förster berichteten der Sprechzettel des BND-Präsidenten, die dem Aus-             ihre Gründe für Rückschlüsse und Annahmen, abgehört schuss jedoch mit der Begründung, sie beträfen den Kern-       worden zu sein. Alle Zeugen aus dem BND haben den bereich exekutiver Eigenverantwortung, nicht vorgelegt         Einsatz solcher nachrichtendienstlicher Mittel überein- wurden, unterrichtete die Bundesregierung erstmals am          stimmend und eindeutig verneint. Auch aus den Akten er- 9. November 2005, also einen Tag später das PKGr zu-           geben sich dafür keine Anhaltspunkte. Weitere Erkennt- mindest über einen Vorgang, der zum Komplex Journalis-         nisse hat der Ausschuss dazu nicht gewonnen und eigene tenüberwachung gehört.                                         Ermittlungen nicht veranlasst. Die Unterrichtung des PKGr erfolgte – wie in den ande-         Konsequenzen ren Komplexen des Ausschusses auch – viel zu spät und erst durch den Druck einer Medienveröffentlichung. Die         Das Bundeskanzleramt muss als selbstverständlich die Bundesregierung ist ihrer Verpflichtung aus § 2 Satz 1         eindeutige und uneingeschränkte Verantwortung des Prä- PKGr-Gesetz, nach der sie über „Vorgänge von besonde-          sidenten des BND für jegliche Vorgänge in der seiner Be- rer Bedeutung“ wie diesen umfassend informieren muss,          hörde sicherstellen nicht zeitnah nachgekommen. Das Bundeskanzleramt muss zu Kontakten des BND mit Im ursprünglichen Entwurf des Sachverhaltsteils der            Journalisten eindeutige Regelungen schaffen, die für die Mehrheit des Untersuchungsausschusses wurde ohne An-           Zukunft ausschließen,
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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode                 – 969 –                         Drucksache 16/13400 – dass deutsche Journalisten im Inland als bezahlte oder   – dass nicht ohne vorherige Information und nicht ohne unbezahlte Informanten oder Vertrauenspersonen ein-         Zustimmung des Präsidenten des BND solche Kon- gesetzt werden,                                             takte aufgenommen und gepflegt werden. – dass Einfluss ausgeübt wird, um unliebsame Medien-       Durch Einrichtung einer wirksamen Kontrolle ist sicher- berichterstattung zu verhindern,                         zustellen, dass diese Regelungen auch zuverlässig einge- halten werden. – dass der BND zur Eigensicherung Journalisten zum Ausgangspunkt von Ermittlungen nimmt, um strafbare       Zur zeitnahen Information des PKGr über solche Kon- Indiskretionen und Informationsabflüsse aus dem          takte ist eine laufende Unterrichtung des Kanzleramtes BND aufzudecken,,                                        durch den BND vorzuschreiben.
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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode                    – 971 –                          Drucksache 16/13400 Teil H                                                           am Überstellungsbegehren Ägyptens, dessen Staats- bürger Khafagy ausschließlich war (vgl. Feststellun- Sondervotum des Abg. Michael Hartmann (SPD)                      gen, Teil B, Khafagy, S. 92). Replik zu den Sondervoten der Berichterstatter der Opposition                                                – Die Behauptung auf S. 439 des Sondervotums der FDP-Fraktion, das Fernglas von Murat Kurnaz wäre Sämtliche Vorwürfe der Opposition hat der Ausschuss in           ein Geschenk der Mutter gewesen, ist frei erfunden. seiner ausführlichen Bewertung bereits umfassend wider-          Die Mutter von Murat Kurnaz hat vielmehr am legt. Trotzdem sind einige Anmerkungen zu den Sonder-            5. Oktober 2001 bei der Polizei ausgesagt, ihr Sohn voten der Opposition erforderlich, denn diese leiden an          habe sich zwei Ferngläser gekauft und ihr gegenüber gravierenden sachlichen, methodischen und handwerkli-            gesagt, eines dieser Gläser gehöre einem Freund (vgl. chen Mängeln.                                                    Feststellungen, Teil B, Kurnaz, S. 142). Es geht hier nicht darum, die politischen Bewertungen         – Auf S. 856 f. des Sondervotums der LINKEN wird be- anderer Berichterstatter zu kritisieren; es muss aber er-        wusst falsch indirekt zitiert, Sofyen B. A. habe in ei- laubt sein aufzuzeigen, dass diese Bewertungen zu einem          nem Telefongespräch geäußert, „[…] man dürfe nur großen Teil auf objektiv wahrheitswidrigen oder konstru-         nicht sagen, dass man Taliban sei“. In Wahrheit hat er ierten Tatsachen fußen.                                          seine eigene Zugehörigkeit zu den Taliban („[…] ich habe ihnen nicht gesagt, dass ich Taliban bin […]“) Hier nur einige wenige Beispiele für die unzähligen Un- eingeräumt (vgl. Feststellungen, Teil B, Kurnaz, richtigkeiten und Irreführungen in den Sondervoten der S. 122). Opposition: – Auf S. 856 des Sondervotums der LINKEN wird be- – Die Behauptung der LINKEN auf S. 851 ihres Sonder- hauptet, Murat Kurnaz habe bei den dubiosen Einkäu- votums, Khaled el-Masri sei von Juli bis August 2003         fen zur Reisevorbereitung vom erst später begonnenen observiert worden, ist schlichtweg falsch. Aus den Ak-       Krieg gegen die Taliban noch nichts wissen können. ten ergibt sich eindeutig, dass nur Reda S. observiert       Das ist Unsinn. Allein schon den Schlagzeilen der wurde.                                                       „BILD-Zeitung“ kurz vor dem Reiseantritt von Murat – Falsch ist auch die Aussage auf S. 906 des Sonder-             Kurnaz konnte man den unmittelbar bevorstehenden votums der GRÜNEN zum Komplex el-Masri, dass                 Kriegsbeginn entnehmen: „Afghanistan und Pakistan der Zeuge C. der einzige Mitarbeiter des BND an der          ziehen Truppen zusammen“ („Bild“ vom 18. Septem- Botschaft in Skopje gewesen sei. Es gab sogar min-           ber 2001, Dokument Nr. 114) oder „Der Countdown destens zwei weitere BND-Angehörige an der Bot-              läuft: Nur noch 24 Stunden bis zum Schlag gegen schaft in Skopje (vgl. Feststellungen, Teil B, el-Masri,     Afghanistan?“ („Bild“ vom 1. Oktober 2001, zwei S. 108).                                                     Tage vor Reiseantritt, Dokument Nr. 115). – Nicht richtig ist auch, dass Rechtsanwalt Lechner im        – Auf S. 857 f. des Sondervotums der LINKEN heißt es, Fall Khafagy durch deutsche Behörden keine weiter-           im Fall Kurnaz wären entlastende Informationen nicht führenden Hinweise gegeben wurden (FDP-Fraktion,             an die USA weitergegeben worden. Das ist falsch. Teil D, S. 454). Auf Grund deutscher Hilfe wusste            Beispielsweise wurde die Personenverwechslung des Lechner bereits zwei Tage nach der Festnahme vom             Freundes Bilgin mit einem Attentäter in der Türkei Verbleib Khafagys (vgl. Feststellungen, Teil B, Khafagy,     seitens der USA durch das BKA für Kurnaz entlastend aufgeklärt und die USA entsprechend informiert (vgl. S. 100 ff.). Feststellungen, Teil B, Kurnaz, S. 135 f. und 156). – Die Behauptung auf S. 451 des Sondervotums der – Auf S. 860 des Sondervotums der LINKEN wird eine FDP-Fraktion, die deutschen Sicherheitsbehörden hät- Aussage des ehemaligen Staatssekretärs Geiger wie- ten den USA in Bosnien bei der Auswertung von dergegeben, die belegen soll, dass es ein Angebot zur durch Folter erlangten Dokumenten [sic!] geholfen, ist       Freilassung von Kurnaz gegeben habe. Die entgegen- absurd. Die fraglichen Dokumente waren bei der Fest-         stehenden Aussagen sämtlicher anderer Zeugen zu nahme Khafagys sichergestellt worden und nicht               dieser Frage werden hingegen einfach ignoriert (vgl. durch Folter erlangt (vgl. Feststellungen, Teil B,           Feststellungen, Teil B, Kurnaz, S. 169 ff.). Khafagy, S. 87 f.). – Dass der damalige BND-Präsident Hanning – wie auf – Sachwidrig ist auch die Vermutung der FDP-Fraktion             S. 917 des Sondervotums der GRÜNEN behauptet – auf S. 454 ihres Votums, Deutschland habe sich nicht         die Verantwortung für eine nach Auffassung der GRÜ- für eine direkte Rückkehr Khafagys nach Deutschland          NEN falsche Entscheidung der Präsidentenrunde im eingesetzt. Darin zeige sich, wie schnell eine Person        Fall Kurnaz auf die befragenden BND-Mitarbeiter ab- mit einem arabischen Namen durch Behördenhandeln             schieben wollte, ist schon in sich nicht schlüssig. Er Opfer einer menschen- und rechtsstaatswidrigen Be-           hat ja gerade selbst die Verantwortung übernommen. handlung werden könne. Richtig ist dagegen, dass die BKA-Beamten sich vor Ort massiv für eine Überstel-        – Die Akten des LfV Bremen wurden nicht wie auf lung Khafagys nach Deutschland eingesetzt haben, bis         S. 921 des Sondervotums der GRÜNEN zum Kom- hin zur Kommandeursebene bei der SFOR. Letztlich             plex Kurnaz behauptet, im Bundeskanzleramt gesich- scheiterte eine Rückkehr Khafagys nach Deutschland           tet und aussortiert.
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Drucksache 16/13400                                      – 972 –               Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – Die Unterstellung der LINKEN auf S. 871 ihres Vo-               Teil B, Khafagy, S. 81). Daher ist der Fall Khafagy tums, die Bundesregierung habe behauptet, die gesetz-           auch kein Beleg für die Behauptung, die „Rendition- liche Pflicht zur konsularischen Betreuung Zammars              Praxis“ sei seit 2001 bekannt gewesen. hätten die Nachrichtendienste wahrgenommen, ist un- wahr. Dies wurde nie behauptet. Die Sicherheitsbehör-       – Dass – so S. 877 f. des Sondervotums der LINKEN – den sollten vielmehr allein als „Türöffner“ für das             keine Non-Targets an die USA gemeldet worden sein Auswärtige Amt dienen (vgl. Feststellungen, Teil B,             sollen, ist nicht nur unwahr, sondern steht auch im Wi- Zammar, S. 257).                                                derspruch zur eigenen Angabe der LINKEN auf der- selben Seite ihres Votums. Ebenso unwahr ist die Be- – Die Pauschalfeststellung der FDP-Fraktion auf S. 434,           hauptung der FDP-Fraktion auf S. 469 ihres Votums, die deutschen Behörden hätten in allen Fällen zeitnahe          die SPD habe sich immer darauf berufen, man habe Informationen über den Aufenthaltsort des Verschlepp-           ausschließlich Non-Targets weitergegeben. ten erhalten, ist unwahr. Gerade bei Zammar war ja die – Die Beurteilung der FDP-Fraktion auf S. 477, ihre Be- Unkenntnis über den tatsächlichen Aufenthaltsort eine schwerde beim BGH gegen einen Mehrheitsbeschluss der großen Schwierigkeiten für die deutschen Behör- des Ausschusses sei nicht entschieden und die Opposi- den (vgl. Feststellungen, Teil B, Zammar, S. 232 ff.).          tion nur an das BVerfG verwiesen worden, ist rechtli- – Die Vermutung auf S. 429 des Sondervotums der                   cher Unsinn. Selbstverständlich hat der BGH in der FDP-Fraktion, erst durch die Ausschussarbeit sei der            Sache entschieden. Die Opposition hat aber auf ganzer Verbleib Zammars geklärt worden, ist sachlich unzu-             Linie verloren. treffend. Die Haft Zammars in Syrien war bereits            – Auf S. 839 des Sondervotums der LINKEN wird das lange vor Einsetzung des Ausschusses bekannt (vgl.              Scheitern der Opposition vor dem BGH allen Ernstes Feststellungen, Teil B, Zammar, S. 230).                        damit erklärt, dass das Parlamentarische Untersu- – Das Gleiche gilt für die an dieser Stelle ebenfalls erho-       chungsausschussgesetz reformbedürftig sei. bene Behauptung, dass die zwei CIA-Flüge mit Ge-            – Auch die Behauptung der LINKEN auf S. 886 ihres fangenen an Bord und Deutschlandbezug erst durch                Votums, die Reform des Kontrollgremiumgesetzes habe den Ausschuss bekannt geworden wären. Es gab be-                dazu geführt, dass Mitglieder des Gremiums nun fak- reits vorher ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungs-          tisch Rechtsverletzungen nicht mehr gerichtlich über- verfahren zu einem der Flüge (vgl. Feststellungsteil            prüfen lassen könnten, ist falsch. Das Quorum gilt nur US-Gefangenentransporte, S. 63).                                für Klagen des Gremiums gegen die Bundesregierung. – Auf S. 847 ihres Sondervotums behauptet die LINKE,              Die innerorganschaftlichen Rechte der Mitglieder sind die Bundesregierung habe bei der Verhinderung weiterer          dadurch gar nicht berührt. Verschleppungsfälle auf Aussagen der USA vertraut,          – Die Behauptung auf S. 895 des Sondervotums der die nachweislich nicht wahr gewesen seien. Tatsäch-             GRÜNEN, die Bundesregierung habe im Hinblick auf lich gibt es jedoch nicht den geringsten Anhaltspunkt           angebliche Gefangenenflüge nicht gehandelt, ist falsch. für einen Verschleppungsfall mit Deutschlandbezug               Die Bundesregierung hat die zur Verfügung stehenden nach der US-Zusage im Dezember 2005.                            Handlungsmöglichkeiten eingehend geprüft und neue Richtlinien erlassen: Die Regelungen für ausländische – Auf S. 848 des Sondervotums der LINKEN wird der Staatsflüge stellen nun unmissverständlich klar, dass Eindruck erweckt, im Falle Abu Omar sei gar nicht er- bei Durch- und Einflügen die deutsche Rechtsordnung mittelt worden. Zwar hat die Bundesanwaltschaft – zu zu beachten ist und insbesondere der Transport von Recht – ihre Zuständigkeit verneint, doch werden im Gefangenen in Luftfahrzeugen außerhalb der vorgese- Votum der LINKEN die intensiven Ermittlungen der                henen Rechtshilfeverfahren unzulässig ist. Die Bun- Staatsanwaltschaft Zweibrücken in dieser Sache ein-             desregierung behält sich ausdrücklich Stichproben fach verschwiegen (vgl. Feststellungsteil US-Gefan-             vor. genentransporte, S. 63 ff.). Diese beispielhafte Aufzählung könnte beliebig durch – Eine Kenntnis von den Auslandsreiseplänen der Per-          weitere sachliche Mängel und unhaltbare Spekulationen sonen in den durch den Ausschuss untersuchten Fällen        in den Sondervoten der Opposition ergänzt werden. (el-Masri, Khafagy, Kurnaz und Zammar) bestand bei deutschen Behörden nur bei Zammar und nicht etwa            Schon fast unfreiwillig komisch ist es insofern, wenn die in „drei von vier Fällen“, wie von der FDP fälschlich       FDP auf S. 427 ihres Sondervotums zu Recht konstatiert: auf S. 434 ihres Sondervotums behauptet wird.               „Ein Verdacht ist kein Beweis.“ Schön wäre es nur, wenn diese Geisteshaltung auch in der Bewertung der FDP- – Khafagy ist, anders als dies die FDP-Fraktion auf           Fraktion zum Ausdruck käme, die vor Spekulationen, S. 430 des Sondervotums sehen will, kein „Rendition-        haltlosen Verdächtigungen und Verschwörungstheorien Fall“. Er wurde nicht heimlich in Haft gehalten und         nur so strotzt. schon gar nicht über Landesgrenzen hinweg heimlich verbracht, um ihn in einem Drittland festzuhalten, son-     Der indirekte Vorwurf auf S. 850 des Sondervotums der dern ist vielmehr von der SFOR festgenommen worden,         LINKEN, dass in der Koalition Wert auf Fakten statt auf die die Festnahme zudem noch in einer Pressekonfe-          politische Beurteilungen gelegt werde, dürfte für sich renz öffentlich gemacht hatte (vgl. Feststellungen,         sprechen.
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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode                    – 973 –                          Drucksache 16/13400 Umgekehrt legt die Opposition offensichtlich weniger          Der durch den Ausschuss vorgelegte und für die Öffent- Wert auf Fakten. Im Gegenteil: Sie biegt Tatsachen bis        lichkeit uneingeschränkt zugängliche Abschlussbericht zur Unwahrheit, um an ihren Bewertungen, die sie lange        und die mit dem Bericht öffentlich gemachten Protokolle vor Beginn der Aufklärungsarbeit des Ausschusses be-          der Zeugenvernehmungen geben sehr detailreich über die schlossen hatte, festhalten zu können. Im Prinzip hätte die   wirklich festgestellten Tatsachen Aufschluss und eröffnen Opposition den Ausschuss nicht gebraucht, um ihre Be-         jedem die Möglichkeit, eine eigene – nicht nur politisch wertungen vorzunehmen.                                        motivierte – Bewertung finden zu können.
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