Abkürzung Bezeichnung Gewalt Gewaltdelikte Propaganda Propagandadelikte sonstige sonstige Delikte Abkürzungen in der Spalte „Thema“ A/A Ausländer-/Asylthematik AK Antikapitalismus AN Autonomer Nationalismus Ana Anarchismus asm antisemitisch fref fremdenfeindlich geSta gesellschaftlicher Status ggAF gegen Asylbewerber/Flüchtlinge ggAM gegen Amts-/Mandatsträger ggHH gegen Hilfsorganisationen/ehrenamtliche/freiwillige Helfer ggli gegen links ggSta gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole HP Hassposting if islamfeindlich LaWa Landtagswahlen (Abgeordnetenhauswahlen) Pol Polizei polGeg gegen sonstige politische Gegner PR Parteieinrichtungen/-repräsentanten Rass Rassismus Rel Religion relGER gegen religiöse Gemeinden und deren Einrichtungen sexOr sexuelle Orientierung Um Umstrukturierung V/P Verherrlichung Propaganda Im Rahmen des KPMD-PMK werden nur Opfer statistisch gezählt. Opfer sind natürliche Personen, die durch eine strafbare Handlung körperlich geschädigt wurden oder geschädigt werden sollten. Personen, die durch eine Straftat auf andere Weise (zum Beispiel materiell) geschädigt wurden, werden statistisch nicht gezählt. Darüber hinaus werden zu Opfern keine Berufe, Tätigkeiten oder gesellschaftliches Engagement erfasst. Aus diesem Grund können keine weiterführenden Aussagen im Sinne der Anfrage getroffen werden. 2. Bei wie vielen dieser Straftaten handelt es sich um Nachmeldungen (bitte wie in 1. auflisten)? Zu 2.: Zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/10372 vom 31. Januar 2017 wurden lediglich Fallzahlen der PMK und keine Sachverhalte aufgeliefert. Daher kann nicht nachvollzogen werden, welche Einzelsachverhalte sich hinter den damals gemeldeten Fallzahlen verbergen. Insofern kann keine Aussage zur Anzahl der Nachmeldungen getroffen werden. 4. Welche Kenntnisse liegen dem Senat bezüglich des Ermittlungsstandes zur rechten Anschlagsserie in Neukölln vor? 5. Welche Kenntnisse hat der Senat bezüglich des Standes der Ermittlungen wegen des Postens Seite 10 von 12
a. von Fotos von Personen, die sich in Initiativen, Parteien oder Veranstaltungen gegen Rechts engagieren? b. einer Übersicht der Standorte von Geflüchtetenunterkünften? c. einer Karte mit jüdischen und israelischen Einrichtungen? d. einer Karte von Lokalen, Parteien und Projekten? 6. Gegen wie viele Tatverdächtige wird aufgrund der Anschlagsserie oder aufgrund evtl. damit zusammenhängender strafbarer Internetveröffentlichungen jeweils ermittelt? 7. Welchen Organisationen und Parteien können die Tatverdächtigen zugeordnet werden? Zu 4. – 7.: Der Tatkomplex wird durch die beim Polizeilichen Staatsschutz des Landeskriminalamtes Berlin eingerichtete Ermittlungsgruppe „Rechtsextremistische Straftaten in Neukölln“ (EG RESIN) bearbeitet. Hierbei handelt es sich um laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin. Deshalb sind hierzu keine Angaben möglich. 8. Welche Kenntnisse liegen dem Senat bezüglich eines Zusammenhangs zwischen der Neuköllner Serie von Anschlägen bzw. Schmierereien und ähnlichen Schmierereien im Wedding in der Nacht vom 7. Februar 2017 vor? Zu 8.: Seit dem 7. Februar 2017 wurden auch außerhalb des Berliner Bezirks Neukölln, im Bezirk Mitte Ortsteil Wedding), weitere Straftaten verübt, welche von der Begehungsweise denen entsprechen, die durch die EG RESIN bearbeitet werden. Es ist in Betracht zu ziehen, dass die Straftaten im Zusammenhang zum Ermittlungskomplex stehen könnten. Die Farbschmierereien mit überwiegend beleidigendem Inhalt werden daher ebenfalls durch die EG RESIN bearbeitet. 9. Welche Strukturen wurden geschaffen bzw. welche Maßnahmen hat der Senat zusammen mit dem Bezirksamt Neukölln vereinbart, um die Betroffenen der Anschlagsserie zu unterstützen? Zu 9.: Die Polizei Berlin trifft für die Geschädigten der Straftaten die auf ihre Person und die persönliche Situation abgestimmten Maßnahmen. Um deren Wirksamkeit nicht zu gefährden, wird daher nicht auf Einzelheiten eingegangen. 10. Liegt nach allen vorliegenden Erkenntnissen bei der Neuköllner Anschlagsserie ein rechtsterroristischer bzw. terroristischer Hintergrund vor und wie ist die Begründung für diese Einschätzung? Zu 10.: Terrorismus bezeichnet jegliche Formen politischer Gewaltanwendung oder politischen Extremismus, zumeist nichtstaatlicher Akteurinnen bzw. Akteure, die in systematischer Form versuchen, durch psychologische Einwirkung auf die Bevölkerung gesellschaftspolitische Verhältnisse in ihrem Sinn zu verändern und dabei gewaltfreie, legale Handlungsoptionen ausschließen. Die öffentliche Bekennung zu den Taten, ein zentrales Merkmal politischen Terrors, fehlt im Fall der Straftatenserie in Neukölln. Allerdings gibt die Auswahl der Ziele sowie Botschaften, die bei den Straftaten geschmiert wurden (z.B. „Linke Sau“) einen deutlichen Hinweis auf die möglichen Urheberinnen bzw. Urheber. Bislang wurde kein Mensch verletzt, aber der Tod von Menschen wurde von den Täterinnen bzw. Tätern zumindest bei den länger zurückliegenden Brandstiftungen am Anton- Seite 11 von 12
Schmaus-Haus billigend in Kauf genommen. In jedem Fall wurde durch die wahrscheinlich rechtsextremistischen Täterinnen bzw. Täter intendiert, die Opfer seelisch zu schädigen. Insofern ist diese Straftatenserie lediglich umgangssprachlich als Terror zu bezeichnen. In die juristische Kategorie Terrorismus dürfte diese Serie hingegen nicht fallen, da hier keine Regierungen zu bestimmtem Handeln gezwungen werden sollen, Tatbekennungen mit weitergehenden Forderungen und Drohungen fehlen und Menschen nicht direkt und unmittelbar Ziel der Taten waren. Zudem liegen aktuell keine Erkenntnisse über die Existenz rechtsterroristischer Strukturen in Berlin vor. Berlin, den 02. August 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport Seite 12 von 12