Folgen und Konsequenzen des Kohleausstiegs für die Fernwärme-Versorgung im Land Berlin
Drucksache 18 / 18 687 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 25. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. April 2019) zum Thema: Folgen und Konsequenzen des Kohleausstiegs für die Fernwärme-Versorgung im Land Berlin und Antwort vom 13. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18687 vom 25. April 2019 über Folgen und Konsequenzen des Kohleausstiegs für die Fernwärme-Versorgung im Land Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Fernwärme-Versorger in Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Wohneinheiten im Land Berlin werden bislang mit Fernwärme versorgt? (bitte auflisten nach Bezirk, Versorgungsgebiet und Versorgern) Antwort zu 1: Die entsprechenden Fernwärme-Versorger wurden angefragt und haben die folgenden Informationen geliefert: Vattenfall Wärme Berlin AG Bezirke Anzahl Versorgungsgebiet versorgte Wohneinheiten Charlottenburg- 261.368 West Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg 102.406 West + Ost Lichtenberg 101.169 Ost Marzahn-Hellersdorf 118.165 Ost Mitte 401.094 West + Ost 1
Neukölln 13.705 West Pankow 113.930 Ost Reinickendorf 44.284 West Spandau 21.803 West Steglitz-Zehlendorf 80.880 West Tempelhof-Schöneberg 5.386 West Treptow-Köpenick 35.597 Ost Gesamt 1.299.787 Fernheizwerk Neukölln AG (FHW) Die FHW erfasst nicht die Anzahl der angeschlossenen Wohneinheiten an ihrem Fernwärmenetz. Es wurde eine Näherung über die Anzahl der Übergabestationen zur Wohnungswirtschaft in den einzelnen Bezirken vorgenommen. Demnach versorgt die FHW 42.953 Wohnungsäquivalente in der Wohnungswirtschaft, die sich wie folgt auf die Bezirke aufteilen: Bezirke Anzahl versorgte Wohnungsäquivalente Friedrichshain-Kreuzberg 2.210 Neukölln 40.743 Gesamt 42.953 Blockheizkraftwerks- Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin (BTB) Die BTB erfasst nicht die Anzahl der angeschlossenen Wohneinheiten an ihrem Fernwärmenetz. Für eine Näherung wurden die Anschlussleistungen in den jeweiligen Bezirken und der durchschnittliche Faktor [kW/WE] genutzt. Für das Fernwärmenetz der BTB (Teilnetz des Verbundnetzes Süd-Ost) ergeben sich auf diese Weise folgende Werte: Bezirke Anzahl versorgte Wohneinheiten Neukölln 2.500 Treptow-Köpenick 23.500 Gesamt 26.000 Frage 2: Welche Einrichtungen und Gebäudes des Landes Berlin sowie deren Gesellschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts und Unternehmen werden mit Fernwärme versorgt? (bitte auflisten nach Gebäude sowie Gesellschaft bzw. Anstalt, Unternehmen und jeweiligem Versorger) Antwort zu 2: Durch den Rahmenvertrag mit Vattenfall Wärme Berlin (VWB) werden die in der Tabelle (Anlage) aufgeführten Liegenschaften des Landes Berlin mit Fernwärme versorgt. 2
Frage 3: Welche Vorteile durch die Versorgung mit Fernwärme sieht der Senat im Hinblick auf Verbraucher, sozialverträgliche Energiepreise sowie die Gewährleistung der Versorgungssicherheit? Frage 4: Welche Nachteile durch die Versorgung mit Fernwärme sieht der Senat im Hinblick auf Verbraucher, sozialverträgliche Energiepreise sowie die Gewährleistung der Versorgungssicherheit? Antwort zu 3 und 4: Die leitungsgebundene Wärmeversorgung über Fern- und Nahwärmenetze stellt insbesondere in hochverdichtenden Gebieten eine zuverlässige und effiziente Energieversorgung dar. In Berlin findet rund ein Drittel der Wärmeversorgung über Wärmenetze statt. Perspektivisch soll die Fernwärme CO2-neutral werden, wodurch ein hohes Potenzial zur Minderung der CO2-Emissionen des Berliner Gebäudebestands erschlossen werden wird. So partizipieren auch die Verbrauchenden durch die klimafreundliche Fernwärmeversorgung an der Energiewende. Der Fernwärmepreis steht im Wettbewerb zu anderen Wärmepreisen, wie z.B. auf Basis von Gas, Solarthermie oder Öl. Darüber hinaus ist der durchschnittliche Berliner Mischpreis laut dem Bericht des Effizienzverbands für Wärme, Kälte und KWK e.V. zur Fernwärme-Preisübersicht 2017 bedeutend geringer als in anderen Bundesländern (bis zu 30 %). Die Fernwärme bietet eine hohe Versorgungssicherheit. Frage 5: Welche Auswirkungen auf die Entwicklungen der Fernwärmepreise für Verbraucher sieht der Senat durch den von ihm angestrebten Kohle-Ausstieg? Antwort zu 5: Im Rahmen der Machbarkeitsstudie "Kohleausstieg und nachhaltige Fernwärmeversorgung Berlin 2030", die das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, sowie die Vattenfall Wärme Berlin erarbeiten lassen, werden u.a. auch Auswirkungen auf den Wärmepreis der Fernwärme betrachtet. Die Studienergebnisse werden voraussichtlich zur zweiten Hälfte des Jahres 2019 vorliegen. Frage 6: Welchen Untersuchungsinhalt hat die von dem Energiekonzern Vattenfall beauftragte, derzeit erarbeitete Machbarkeitsstudie wie ein Ausstieg aus der Energieerzeugung aus Kohle bis spätestens 2030 möglich sein soll? Antwort zu 6: Die Machbarkeitsstudie "Kohleausstieg und nachhaltige Fernwärmeversorgung Berlin 2030" untersucht wie der Kohleausstieg in den beiden Kraftwerken Reuter-West und Moabit bis spätestens 2030 gelingen und bis 2050 eine weitgehend CO2-freie Fernwärmeversorgung über einen innovativen Fernwärmetechnologiemix erreicht werden 3
kann. Auf der Grundlage von verschiedenen innovativen Versorgungsoptionen werden unterschiedliche Transformationsszenarien modelliert. Dabei werden u.a. Kriterien wie Bezahlbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit berücksichtigt. Frage 7: Welche Möglichkeiten haben interessierte Bürger/innen und Unternehmen sich über deren aktuellen Bearbeitungstand zu informieren? Frage 8: Wann soll die finale Machtbarkeitsstudie der Öffentlichkeit vorgestellt werden und welche weiteren Schritte sollen danach erfolgen? Antwort zu 7 und 8: Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können sich über die Internetseite https://www.berlin.de/senuvk/klimaschutz/kohleausstieg/ informieren. Darüber hinaus wurde die Stadtöffentlichkeit im Rahmen der Berliner Energietage 2018 am 7. Mai 2018 und dem Forum Kohleausstieg Berlin am 26. Juni 2018 über das Projekt, den aktuellen Bearbeitungsstand und die ersten Zwischenergebnisse informiert. Auch auf den Berliner Energietagen 2019 wird es einen Veranstaltungsteil zur Machbarkeitsstudie geben, bei der sich über den aktuellen Sachstand informiert werden kann. Die Veranstaltung "Berliner Kohleausstieg - Der Kohleausstieg ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Erreichung der Klimaziele Berlins" findet am 21. Mai 2019 statt. Die Studienergebnisse mit konkreten Handlungsempfehlungen werden voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2019 vorliegen. Die Ergebnisse werden im Rahmen einer Abschlussveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt. Auf Grundlage der Ergebnisse werden das Land Berlin und Vattenfall anschließend Gespräche führen, wie die gewonnenen Erkenntnisse umgesetzt und in welchen Schritten die kohlebefeuerten Anlagen abgeschaltet werden sollen. Frage 9: Wie will der Senat die Weitergabe der Kosten des Kohleausstiegs im Hinblick auf die Fernwärme an die Endverbraucher verhindern? Antwort zu 9: Der Fernwärmemarkt ist ein deregulierter Markt. Ein direkter Einfluss auf den Wärmepreis der Fernwärme ist durch das Land Berlin nicht möglich. Da der Fernwärmepreis in Konkurrenz zu den anderen Wärmepreisen (u.a. Gas, erneuerbare Energien, Öl) steht, wird der Fernwärmeversorger daran Interesse haben, konkurrenzfähig zu bleiben. Darüber hinaus sind die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie abzuwarten. Frage 10: Welche erneuerbaren Energiequellen eignen sich aus welchen Gründen nach Fachkenntnis des Senats zur Erzeugung von Fernwärme und in welchem Umfange wären sie jeweils geeignet, die aus Kohle erzeugte Fernwärme zu ersetzen? 4
Frage 11: Welche erneuerbaren Energiequellen eignen sich aus welchen Gründen nach Fachkenntnis des Senats nicht zur Erzeugung von Fernwärme? Frage 12: In welchem Umfang kann Fernwärme im Land Berlin durch a) industrielle Abwärme sowie b) Restwärme des Berliner Abwassers nach Fachkenntnis des Senats erzeugt werden und jeweils die bislang aus Kohle erzeugte Fernwärme kompensieren? Antwort zu 10 bis 12: Die Erstellung der Machbarkeitsstudie "Kohleausstieg und nachhaltige Fernwärmeversorgung Berlin 2030" wurde u.a. auch zur Klärung der angefragten Punkte veranlasst. So werden im Rahmen der Studie verschiedene erneuerbare Energiequellen sowie Quellen industrieller Abwärme und Restwärme des Berliner Abwassers auf ihre Eignung und ihre Verfügbarkeit für den Kohleausstiegsprozess - teilweise in Form von Teilstudien - untersucht. Die Ergebnisse fließen in die Transformationsszenarien ein und sind Bestandteil der Studie. Frage 13: Wie hoch ist der aktuelle Verbraucherendpreis von Vattenfall für Fernwärme und welchen Verbraucherendpreis für Fernwärme hält der Senat für sozialverträglich? Antwort zu 13: Der aktuelle Mischpreis für einen Standardabnahmefall beträgt 92,02 Euro/MWh (brutto). Für eine durchschnittliche 70-m²-Wohnung bedeutet das ungefähre monatliche Wärmekosten in Höhe von 1,10 Euro (brutto) je m². Ein konkreter sozialverträglicher Verbraucherendpreis kann aus unterschiedlichen Gründen nicht benannt werden. So sind zum Beispiel die Wärmekosten für den Endverbrauchenden nicht nur vom Wärmepreis, sondern auch vom Sanierungsstand bzw. Energieeffizienzstandard des Gebäudes, von der genutzten bzw. beheizten Fläche und vom Verbraucherverhalten abhängig. Eine Änderung des Verbraucherendpreises wirkt sich dementsprechend unterschiedlich auf die Wärmekosten des Verbrauchenden aus. Grundsätzlich steht der Fernwärmepreis in Konkurrenz zu anderen Wärmepreisen wie z.B. auf Basis von Gas, Solarthermie oder Öl und muss sich daher im Wärmemarkt behaupten und für alle Verbrauchergruppen bezahlbar sein. Frage 14: Welche Maßnahmen zum Ausbau von Fernwärme-Infrastruktur verfolgt das Land Berlin bis 2030? Antwort zu 14: Da das Land Berlin kein Eigentümer der Fernwärmeinfrastruktur ist, kann es dazu keine konkreten Maßnahmen verfolgen. Gleichwohl unterstützt es im Kontext einer anzustrebenden Berliner Wärmewende verschiedene Projekte wie das Projekt Urbane Wärmewende und andere Pilotvorhaben. Darüber hinaus wirken in Bezug auf die leitungsgebundene Wärmeversorgung (Nah- und Fernwärme) verschiedene Maßnahmen des im Jahr 2018 beschlossenen Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 auf 5
die Qualifizierung und Weiterentwicklung der Wärmenetze hin - u.a. die Maßnahme „Verdichtung, Erweiterung und Umstrukturierung der Wärmenetze“ (E-13, E-16 und E-22) sowie die Maßnahme „Flexibler, effizienter und kohlefreier Energiemarkt“ (E-1) bei der sich auf Bundesebene für die Schaffung von politischen und regulativen Rahmenbedingungen u.a. für den Umbau und Qualifizierung der Wärmenetze eingesetzt werden soll. Frage 15: Strebt der Senat weiterhin die Übernahme des Fernwärmenetzes von Vattenfall an und wie ist der derzeitige Stand des Verfahrens? Antwort zu 15: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat am 11. April 2019 mitgeteilt, dass in der Verwaltungsstreitsache Land Berlin ./. Vattenfall Wärme Berlin AG, mit der das Land die Feststellung von Ansprüchen auf Übereignung des Vattenfall- Fernwärmeleitungsnetzes verfolgt, eine Entscheidung über die Zulassung der Berufung voraussichtlich im 3. Quartal des Jahres zu erwarten sei. Frage 16: Wie weit ist die im Koalitionsvertrag von SPD, Linken und Grünen verabredete Erarbeitung eines Landeswärmegesetzes gediehen? Antwort zu 16: Da der Bund aktuell an einem Gebäudeenergiegesetz (GEG) arbeitet und damit die Zusammenführung von der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz - EEWärmeG) anstrebt, bestehen aktuell keine Überlegungen, die Öffnungsklausel aus dem EEWärmeG des Bundes für eine landesrechtliche Regelung zu nutzen. Zu berücksichtigen wäre dabei auch, dass eine Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung im Gebäudebestand Kosten für Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer nach sich ziehen kann. In dicht bebauten Innenstadtbereichen sind zudem die Möglichkeiten zur Nutzung von erneuerbaren Energien technisch stark eingeschränkt. Berlin, den 13.05.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 6
Anlage zur Schriftlichen Anfrage S18/18687 Einrichtung / Liegenschaft Stationsadresse Berlin-Brandenburgische Akademie Jägerstr. 22; 10117 Berlin Berliner Bäder-Betriebe An der Wuhlheide 161; 12459 Berlin Anton-Saefkow-Platz 1; 10369 Berlin Clara-Zetkin-Weg 13; 12619 Berlin Finckensteinallee 73; 12205 Berlin Fischerinsel 11; 10179 Berlin Forckenbeckstr. 14; 14199 Berlin Fritz-Wildung-Str. 7A; 14199 Berlin Gatower Str. 19; 13595 Berlin Hanns-Braun-Str. 8001; 14053 Berlin Hauptstr. 40; 10827 Berlin Helene-Weigel-Platz 9; 12681 Berlin Holzmarktstr. 51; 10243 Berlin Hüttenweg 41; 14195 Berlin Kleiberweg 3; 12359 Berlin Krumme Str. 10; 10585 Berlin Krumme Str. 9; 10585 Berlin Leonorenstr. 37; 12247 Berlin Lilli-Henoch-Str. 20; 10405 Berlin Mecklenburgische Str. 80; 10713 Berlin Pablo-Neruda-Str. 5; 12559 Berlin Roedernallee 200; 13407 Berlin Seestr. 80; 13347 Berlin Senftenberger Ring 98; 13435 Berlin Sewanstr. 229; 10319 Berlin Seydlitzstr. 11; 10557 Berlin Thomas-Mann-Str. 3; 10409 Berlin Wolfgang-Heinz-Str. 41; 13125 Berlin Zingster Str. 16; 13051 Berlin Berliner Immobilienmanagement GmbH Arkonastr. 56; 13189 Berlin Darßer Str. 97; 13051 Berlin Genslerstr. 66; 13055 Berlin Parkaue 29; 10367 Berlin Parochialstr. 1; 10179 Berlin Wollenberger Str. 1; 13053 Berlin Alfred-Randt-Str. 19; 12559 Berlin Avenue Charles de Gaulle 15; 13469 Berlin Avenue Charles de Gaulle 35; 13469 Berlin Avenue Charles de Gaulle 35A; 13469 Berlin Fasanenstr. 6; 10623 Berlin Landsberger Allee 228; 10367 Berlin Magdalenenstr. 1; 10365 Berlin Marzahner Str. 36; 13053 Berlin Plauener Str. 160; 13053 Berlin Putbusser Str. 22; 13355 Berlin Rathenower Str. 16; 10559 Berlin Röttkenring 11; 13053 Berlin Rudolfstr. 11; 10245 Berlin Rue Racine 7; 13469 Berlin Rue Racine 7A; 13469 Berlin Schillingstr. 12; 10179 Berlin Schwanebecker Chaussee 7; 13125 Berlin Seestr. 49; 13347 Berlin Storkower Str. 139C; 10407 Berlin Wustrower Str. 52; 13051 Berlin Am Nordgraben 6; 13437 Berlin
Bochumer Str. 8B; 10555 Berlin Cyclopstr. 1; 13437 Berlin Eichborndamm 208; 13403 Berlin Pfalzburger Str. 23; 10719 Berlin Edelweißstr. 35; 13158 Berlin An der Urania 18; 10787 Berlin Neue Roßstr. 4; 10179 Berlin Neue Roßstr. 5; 10179 Berlin Nöldnerstr. 36; 10317 Berlin Poststr. 13; 10178 Berlin Alfredstr. 11; 10365 Berlin Allee der Kosmonauten 18; 10315 Berlin Alte Jakobstr. 117; 10969 Berlin Alt-Friedrichsfelde 60; 10315 Berlin Alt-Moabit 5; 10557 Berlin Alt-Moabit 59; 10555 Berlin Altstädter Ring 7; 13597 Berlin Am Festungsgraben 2; 10117 Berlin Am Köllnischen Park 3; 10179 Berlin Am Köllnischen Park 5; 10179 Berlin Amtsgerichtsplatz 1; 14057 Berlin An der Urania 2; 10787 Berlin Augustaplatz 8; 12203 Berlin Bernhard-Weiß-Str. 6; 10178 Berlin Bertolt-Brecht-Platz 1; 10117 Berlin Bismarckstr. 110; 10625 Berlin Bismarckstr. 111; 10625 Berlin Bismarckstr. 48; 10627 Berlin Blenheimstr. 67; 12685 Berlin Bödikerstr. 30; 10245 Berlin Bredtschneiderstr. 5; 14057 Berlin Breite Str. 35; 10178 Berlin Brunnenplatz 1; 13357 Berlin Bülowstr. 85; 10783 Berlin Bundesallee 169; 10715 Berlin Buschallee 23A; 13088 Berlin Cecilienstr. 92; 12683 Berlin Charlottenburger Chaussee 57; 13597 Berlin Chausseestr. 125; 10115 Berlin Erich-Weinert-Str. 103; 10409 Berlin Erich-Weinert-Str. 105; 10409 Berlin Fasanenstr. 23; 10719 Berlin Fehrbelliner Platz 1; 10707 Berlin Fehrbelliner Platz 2; 10707 Berlin Fehrbelliner Platz 4; 10707 Berlin Ferdinand-Schultze-Str. 132; 13055 Berlin Ferdinand-Schultze-Str. 55; 13055 Berlin Fischerstr. 32; 10317 Berlin Fischerstr. 35; 10317 Berlin Fischerstr. 36; 10317 Berlin Friedenstr. 31; 10249 Berlin Gasteiner Str. 19; 10717 Berlin Gierkeplatz 1; 10585 Berlin Gothaer Str. 19; 10823 Berlin Gustav-Adolf-Str. 66; 13086 Berlin Halemweg 24; 13627 Berlin Hansastr. 153; 13088 Berlin Hardenbergstr. 31; 10623 Berlin Hauptstr. 44; 10827 Berlin
Hauptstr. 8A; 10317 Berlin Immenweg 6; 12169 Berlin Invalidenstr. 52; 10557 Berlin Invalidenstr. 57; 10557 Berlin Invalidenstr. 58; 10557 Berlin Jüdenstr. 1; 10178 Berlin Kantstr. 12A; 10623 Berlin Keithstr. 28; 10787 Berlin Kiefholzstr. 20; 12435 Berlin Kissingenstr. 5; 13189 Berlin Klosterstr. 47; 10179 Berlin Klosterstr. 59; 10179 Berlin Klosterstr. 68; 10179 Berlin Kochstr. 9; 10969 Berlin Kruppstr. 2; 10557 Berlin Lehrter Str. 60; 10557 Berlin Littenstr. 12; 10179 Berlin Loschmidtstr. 19; 10587 Berlin Magazinstr. 5; 10179 Berlin Magdalenenstr. 25; 10365 Berlin Mandelstr. 8; 10409 Berlin Märkische Allee 181; 12681 Berlin Martin-Luther-Str. 105; 10825 Berlin Marzahner Chaussee 231; 12681 Berlin Max-Brunnow-Str. 4; 10369 Berlin Möckernstr. 130; 10963 Berlin Möckernstr. 26; 10963 Berlin Müllerstr. 146; 13353 Berlin Naglerstr. 3; 10245 Berlin Nalepastr. 201; 12459 Berlin Neue Jakobstr. 6; 10179 Berlin Neue Jakobstr. 7; 10179 Berlin Niederwallstr. 6; 10117 Berlin Nikolaikirchplatz 1; 10178 Berlin Nöldnerstr. 35; 10317 Berlin Nonnendammallee 140; 13599 Berlin Nonnendammallee 15; 13599 Berlin Oschatzer Ring 13; 12627 Berlin Pablo-Picasso-Str. 2; 13057 Berlin Pankstr. 28; 13357 Berlin Pasewalker Str. 120; 13089 Berlin Paulsternstr. 34; 13629 Berlin Peter-Weiss-Gasse 8; 12627 Berlin Pfalzburger Str. 30; 10717 Berlin Poelchaustr. 1; 12681 Berlin Pölnitzweg 3; 13125 Berlin Poststr. 16; 10178 Berlin Poststr. 23; 10178 Berlin Prenzlauer Allee 80; 10405 Berlin Prinzregentenstr. 32; 10715 Berlin Prinzregentenstr. 35; 10715 Berlin Puttkamerstr. 16; 10969 Berlin Rankestr. 12; 10789 Berlin Reinickendorfer Str. 15A; 13347 Berlin Roedeliusplatz 1; 10365 Berlin Rubensstr. 111; 12157 Berlin Rudolf-Leonhard-Str. 13; 12679 Berlin Rudolstädter Str. 79; 10713 Berlin Rudower Str. 126; 12351 Berlin