Pflegeplanung ohne Datengrundlage - Wie geht das?
Drucksache 18 / 18 482 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Graf (CDU) vom 03. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2019) zum Thema: Pflegeplanung ohne Datengrundlage – Wie geht das? und Antwort vom 24. April 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Apr. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Florian Graf (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18482 vom 03. April 2019 über Pflegeplanung ohne Datengrundlage – Wie geht das? ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wozu publiziert man statistisch hinlänglich bekannte Daten zum demographischen Wandel? Was folgert die Fachplanung und Politik aus dieser Publikation über das bisher Bekannte hinaus? Zu 1.: Die Veröffentlichung „Bevölkerungsstruktur und -prognose“ Ende 2018 ist das erste Da- tenblatt des im Aufbau befindlichen Gesundheitsmonitorings zum Berliner Gesundheitsziel „Gesund älter werden“ und wurde zur 15. Landesgesundheitskonferenz mit dem Motto „Wachsende Stadt – Gesunde Stadt: Alterung und Zuwanderung“ veröffentlicht. Das Da- tenblatt bildete in dieser kompakten Form für die rund 250 Teilnehmenden eine Grundlage für die Diskussion in mehreren Fachforen zu Themen der gesundheitlichen und sozialen Herausforderungen aus der wachsenden Stadt. Eine ausführliche Dokumentation mit den Ergebnissen der Veranstaltung erscheint voraussichtlich Mitte 2019. 2. Welche statistischen Erkenntnisse hat der Senat zum Thema „Gesund älter werden“? Zu 2.: Die Gesundheitsberichterstattung des Landes Berlin orientiert sich in Umsetzung des § 5 des Gesundheitsdienst-Gesetzes am Indikatorensatz der Bundesländer mit 11 Themen- feldern und rund 300 Indikatoren: Dazu gehören Angaben zur Bevölkerungsstruktur und -entwicklung, zur sozialen Lage, zum Gesundheitszustand, gesundheitsrelevanten Ver- haltensweisen, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Beschäftigten und Ausbildung im Gesundheitswesen. Standard ist neben der altersdifferenzierten Darstellung auch die Un- terscheidung nach Geschlecht, Region und zeitlichen Entwicklung, soweit die Datenquel- len es zulassen.
-2- Die Ergebnisse werden regelmäßig publiziert und sind abrufbar unter https://www.berlin.de/sen/gesundheit/service/gesundheitsberichterstattung/veroeffentlichu ngen/ bzw. http://www.gsi-berlin.info. 3. Wie entwickelte sich die gesunde Lebenserwartung (z.B. frei von Pflegebedürftigkeit) in den letzten Jah- ren? Zu 3.: Im Zeitvergleich von 2007 bis 2015 ist die Lebenserwartung ohne Pflegebedürftigkeit so- wohl bei Frauen, als auch bei Männern und in allen Altersgruppen bis 85 Jahre weiter an- gestiegen. Bei den Frauen ab 90 Jahren und den Männern ab 85 Jahren ist eine leicht rückläufige Entwicklung im genannten Zeitraum zu beobachten. Für die genauen Zahlen wird auf die Tabelle zum Indikatorensatz der Länder Indikator 3.11 verwiesen (abrufbar unter: http://www.gsi-berlin.info/redirectA.asp?filename=TG0800311100201863.xls). Die Daten für 2017 befinden sich derzeit in der Berechnung und werden im GSI (siehe oben) veröffentlicht. 4. Wie hoch ist der Anteil der Zugewinne an Lebenserwartung, die der gesunden Lebenserwartung zuzuord- nen sind und wie hoch ist der Anteil, der eher der Pflegebedürftigkeit zuzuordnen ist? Zu 4.: Der Anteil des Zugewinns an der Lebenserwartung bezogen auf Neugeborene 2007 bis 2015, die der gesunden Lebenserwartung zuzuordnen sind, beträgt bei beiden Geschlech- tern rund 65 %. 5. Wie qualifiziert schätzt der Senat die steigende Anzahl an Pflegebedürftigen bis 2030 ein? 6. Eine reine Hochrechnung der Pflegebedürftigen anhand einer ceteris paribus Annahme, die nur auf die Bevölkerungsentwicklung abzielt, ist nicht adäquat. Wieweit werden in diesem Zusammenhang die Medikali- sierungsthese bzw. die Kompressionsthese mitberücksichtigt? Zu 5. und 6.: Dem Senat ist bewusst, dass eine genaue Projektion der zukünftigen Zahl Pflegebedürfti- ger nicht möglich ist, da hier neben der zukünftigen demografischen Entwicklung der Ein- fluss weiterer wesentlicher Faktoren wie u.a. die zukünftige Entwicklung der Lebenserwar- tung, der medizinische Fortschritt, der zukünftige in Pflegebedürftigkeit verbrachte Anteil an Lebenszeit, Zu- und Abwanderungen oder die Umsetzung des neuen Pflegebedürftig- keitsbegriffes nur bedingt vorherzusagen sind (siehe Antwort zu Frage 7.). Der Senat geht derzeit von einer Größenordnung um ca. 170.000 Pflegebedürftige im Jahr 2030 aus. Grundlage ist eine Schätzung der zukünftigen Anzahl Pflegebedürftiger auf Ba- sis eines Status-quo-Szenarios durch die Gesundheitsberichterstattung Berlin der damali- gen Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, welche aufgrund o.g. Faktoren auf eine Schwankungsbreite von ggf. ca. +/-25 % hinwies.*
-3- Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) legte 2018 eine Simulationsrechnung zur mögli- chen Größenordnung des Anstiegs der Anzahl Pflegebedürftiger und damit des Pflegebe- darfes bis 2035 auf Ebene der Bundesländer vor.** Den Berechnungen wurden die Ergeb- nisse der Pflegestatistik nach SGB XI (Datenstand 15.12.2015) zugrunde gelegt. Im Ba- sisszenario (unter Verwendung der „Medikalisierungsthese“) wurden für Berlin für das Jahr 2035 insgesamt rd. 141.011 Pflegebedürftige berechnet. Das Alternativszenario „Besserer Gesundheitszustand“ geht für Berlin von rd. 133.000 Pflegebedürftigen im Jahr 2035 aus. Die Ergebnisse der Simulationsrechnungen seien eher als Untergrenze zu der zukünftigen Realentwicklung verstehen, insbesondere da die auf dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz basierenden aktuellen Entwicklungen noch nicht mit einbezogen werden konnten. Dies wird bestätigt durch dem Senat vorliegende aktuelle Berechnungen des DKI (Deut- sches Krankenhaus Institut), welche auf zukünftige, die Schätzrechnung des Senats der Größenordnung nach bestätigende, Fallzahlen hinweisen. 7. Für ein bedarfsgerechtes Angebot im Bereich der Pflege heute und in Zukunft bedarf es konkreter Zahlen. Wie bestimmt der Senat den Bedarf im Bereich Pflege? Zu 7.: Länder, Kommunen, aber auch Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen wirken eng zu- sammen, um eine leistungsfähige ambulante und stationäre pflegerische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten (§ 8 SGB XI). Um den bestehenden Bedarf darzustellen und die Bedarfsentwicklung in der Zukunft prognostizieren zu können, sind verschiedene Faktoren heranzuziehen, die vielfach inter- dependent sind. Hervorzuheben sind insbesondere die • Bevölkerungsentwicklung • Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen • Entwicklung des Inanspruchnahmeverhaltens gesetzlicher Leistungen • Weiterentwicklung der bestehenden Pflege- und Unterstützungsstruktur • Entwicklungen im politischen Bereich auf Bundesebene • Bereitschaft und Fähigkeit pflegender Angehöriger, auch weiterhin einen dem derzeitigen Status Quo entsprechenden Beitrag zur Sicherung des Pflegesys- tems in der Stadt zu leisten • inhaltliche Entwicklung in einzelnen Themenbereichen, z.B. Pakt für die Pflege, Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, Fachkräftesicherung. Auf viele Faktoren hat der Senat selbst nur bedingt Einfluss bzw. benötigt die Unterstüt- zung anderer Akteure. Häufig muss die weitere Entwicklung, insbesondere auch der ge- setzlichen Grundlagen, abgewartet werden. Im politischen Diskurs und in der Fachöffent- lichkeit werden zunehmend diesbezüglich weitere Reformbedarfe angemeldet. * Meinlschmidt, G.; Bettge, S.; Oberwöhrmann, S.; Sallmon, S.; Schulz, M.: Zur demografischen Entwicklung und ihren Auswirkungen auf Morbidität, Mortalität, Pflegebedürftigkeit und Lebenserwartung. Erste Ansätze zur Ableitung von Gesundheitszielen für die ältere Bevölkerung in Berlin. Sen GUV Berlin, 2009. ** IW-Report 33/18 – Kochskämper, S.: Die Entwicklung der Pflegefallzahlen in den Bundesländern. Eine Simulation bis 2035. Köln, 10.09.2018.
-4- Was geschieht und welche Auswirkungen dies auf die einzelnen Segmente der Versor- gung und weitere vorab skizzierte Faktoren haben wird, kann derzeit noch nicht antizipiert werden. Auch sind zukünftig Fragen der Prävention in die Prognosen einzubeziehen. Die Pflege zu Hause ist in Berlin nach wie vor der Normalfall und der Wunsch der meisten Menschen. Der Pflegestatistik 2017 zufolge werden insgesamt 106.410 (78,4 %) der 135.680 Pflegebedürftigen in Berlin zu Hause versorgt. In diesen Versorgungsarrange- ments sind fast immer pflegende Angehörige beteiligt. Sie sind der größte Pflegedienst Berlins und somit von zentraler Bedeutung für die pflegerische Versorgung. Der demogra- fische und soziale Wandel führt allerdings dazu, dass die Bereitschaft und Fähigkeit pfle- gender Angehöriger, auch weiter wie bisher Pflegeverantwortung zu übernehmen, nicht vorausgesetzt werden kann. Dem Barmer Pflegereport 2018 zufolge sind viele pflegende Angehörige an der Belastungsgrenze angekommen. Verringert sich das Engagement pflegender Angehöriger, muss der nach wie vorbestehende Unterstützungsbedarf durch professionelle Kräfte gedeckt werden. Die Entwicklung in diesem zentralen Feld ist von vielen Einflussfaktoren abhängig. Der Senat versucht mit verschiedenen Projekten auf die Bedarfsentwicklung und die Be- darfsdeckung Einfluss zu nehmen: • Dialogprozess „Pflege 2030“ • Berliner Pakt für die Pflege • Berliner Strategie zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen • Bessere Vergütung im Bereich der Pflege • Implementierung Strukturmodell zur Entbürokratisierung Pflegedokumentation • Fachkräftesicherung in der Altenpflege • Initiative „Pflege 4.0 – Made in Berlin“ - Stärkung Pflege durch Digitalisierung • Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Im Landespflegeplan 2016 wurden die maßgeblichen Entwicklungszusammenhänge und Daten zusammenfassend dargestellt, kombiniert mit einem Überblick der Angebote zur Information, Beratung und Hilfe rund um die Pflege in Berlin. Ergänzend erfolgten Ausbli- cke zu wesentlichen Aspekten, Trends und Handlungsbedarfen. Die Aktualisierung ist vor- gesehen. Im Rahmen des Projekts „Fachkräftesicherung in der Altenpflege“ von ArbeitGestalten wird derzeit eine Personalbedarfsprognose für die Pflege in Berlin erstellt, die es ermögli- chen soll, den Personalbedarf in der Alten- und Krankenpflege bis 2025 zu definieren. Die Prognose wird voraussichtlich im Juni 2019 vorliegen. 8. Wie viele Pflegebedürftige gibt es in Berlin? Bitte eine Differenzierung nach ambulant, stationär und regio- naler Verteilung (Bezirke) darstellen. Zu 8.: Laut Pflegestatistik zum 15.12.2017 leben 135.680 Pflegebedürftige in Berlin. Mehr als jede zweite pflegebedürftige Person in Berlin wird zu Hause ausschließlich durch Angehö- rige gepflegt (53 %). Ein weiteres Viertel der Pflegebedürftigen wird in häuslicher Umge- bung durch professionelle Pflegekräfte (und ggf. Angehörige) versorgt. 22 % der Pflege- bedürftigen werden in einer Einrichtung vollstationärer Pflege betreut. Die genauen Zahlen Pflegebedürftiger sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
-5- Tabelle: Pflegebedürftige nach SGB XI nach Art der Versorgung in Berlin am 15.12.2017 Art der Versorgung Anzahl Pflege- bedürftige Ambulante Pflege 34.550 Vollstationäre Pflege 29.246 Pflegegeld * 71.860 Mit Pflegegrad 1 u. teilstatio- 24 närer Pflege nachrichtlich: teilstationäre 2.977 Pflege** Datenquelle: AfS Berlin-Brandenburg / Darstellung: SenGPG - II A 5 * Ohne Empfänger/innen von Kombinationsleistungen, die bereits bei der ambulanten oder stationären Pfle- ge berücksichtigt sind. ** Empfänger/innen von Tages- bzw. Nachtpflege erhalten in der Regel auch Pflegegeld o. ambulante Pfle- ge. Sie sind dadurch bereits in der Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt erfasst und werden hier nur nach- richtlich ausgewiesen. Die mit Abstand meisten in häuslicher Umgebung durch Pflegedienste versorgten Pflege- bedürftigen wohnen in Charlottenburg-Wilmersdorf (5.376), die wenigsten in Treptow- Köpenick (2.216) und Steglitz-Zehlendorf (2.221). Von den in Pflegeheimen betreuten Pflegebedürftigen lebt die höchste Anzahl Pflegebe- dürftiger in Steglitz-Zehlendorf (4.439) und Pankow (3.429). Mit Abstand die wenigsten Pflegeheimbewohner sind in Friedrichshain-Kreuzberg (1.790) untergebracht. Die weiteren Zahlen sind nachfolgender Abbildung zu entnehmen. Daten zur Zahl der ausschließlich durch Angehörige betreuten Pflegebedürftigen (aus- schließlich Pflegegeld) liegen nur für Berlin gesamt und nicht nach Bezirken differenziert vor: Abbildung: Pflegebedürftige nach SGB XI in Pflegeheimen und Pflegediensten in Berlin am 15.12.2017 nach Bezirken Reinickendorf 2.659 2.285 Lichtenberg 2.405 2.902 Marzahn-Hellersdorf 2.723 2.119 Treptow-Köpenick 2.216 2.786 Neukölln 2.331 2.163 Tempelhof-Schöneberg 3.352 2.372 Steglitz-Zehlendorf 2.221 4.439 Spandau 2.436 2.673 Charlottenburg-Wilmersdorf 5.376 2.791 Pankow 3.398 3.429 Friedrichshain-Kreuzberg 2.267 1.790 Mitte 3.166 2.522 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 Pflegebedürftige Pflegebedürftige in Pflegediensten Pflegebedürftige in Pflegeheimen (Datenquelle: AfS Berlin-Brandenburg / Darstellung: SenGPG - II A 5 -)
-6- 9. Welche Kapazitäten stehen im ambulanten und stationären Bereich zur Bedarfsdeckung zur Verfügung? Ist das Angebot bedarfsgerecht oder gibt es Lücken? Zu 9.: Die amtliche Statistik zur Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung – „Pflegestatistik“ – wird regelmäßig im Zwei-Jahres-Abstand zum 15.12. des Erhebungsjahres erhoben. Die Anzahl der Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste nach Angebot laut Pflegestatistik 2017 (bzw. der Sen GPG zu Pflege-Wohngemeinschaften) ist nachfolgender Tabelle zu ent- nehmen: Tabelle: Pflegeeinrichtungen und -dienste in Berlin am 15.12.2017 Angebot Anzahl der Angebote Ambulante Angebote Pflegedienste 613 Pflege-WGen 1 645 Pflegeheime insgesamt,, 391 darunter nach Angebot* Tagespflege 91 Kurzzeitpflege 18 Dauerpflege 305 * Mehrfachzählung ausgeschlossen Datenquelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg - Pflegestatistik 1 Datenquelle: Sen GPG - II D, LaGeSo – Heimaufsicht Die Anzahl der Pflegeplätze nach Angebot laut Pflegestatistik 2017 (bzw. der Sen GPG zu Pflege-Wohngemeinschaften) ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen: Tabelle: Pflegeplätze in Berlin am 15.12.2017 Angebot Plätze Ambulante Angebote Pflege-WGen1 4.884 (teil-) stationäre Angebote, davon 35.103 Tagespflege 1.828 Kurzzeitpflege 357 Dauerpflege 32.918 Datenquelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 1 Datenquelle: Sen GPG - II D, LaGeSo - Heimaufsicht Im Mai 2018 gab es in ganz Berlin 33.192 Plätze in 289 vollstationären Pflegeeinrichtun- gen, die im Durchschnitt zu 89 % ausgelastet waren. Das bedeutet, dass ca. 29.540 Pfle- geplätze im Land Berlin belegt und ca. 3.652 Pflegeplätze frei verfügbar waren. Nach der- zeitigem Stand steht in Berlin aktuell insgesamt ein ausreichendes Angebot an Pflegeplät- zen mit einer durchschnittlichen Auslastungsquote von rund 89 % zur Verfügung. Insofern bestehen noch ausreichende Aufnahmekapazitäten, um die Versorgung von Pflegebedürf- tigen sicherzustellen. Der Senat beobachtet die weitere Entwicklung aber sehr genau.
-7- Die nächste Bundespflegestatistik wird für den Stichtag 15.12.2019 erwartet. Aktuelle Zah- len liegen deshalb derzeit nicht vor. Der Landespflegeplan prognostiziert für Berlin für das Jahr 2030 den Platzbedarf für Be- wohner und Bewohnerinnen stationärer Pflegeeinrichtungen auf ca. 42.500. Die Beschaffung von ambulanten pflegerischen Versorgungsleistungen geschieht in der Regel durch die Privatperson selbst bzw. pflegende Angehörige nahestehende oder ver- tretungsberechtigte Personen. Die 36 Berliner Pflegestützpunkte unterstützen bei der Su- che eines geeigneten Pflegedienstes, bei Bedarf koordinieren sie auch die notwendigen Hilfen. Von Bezirken, Pflegestützpunkten, pflegebedürftigen Menschen bzw. pflegenden Angehö- rigen gehen zunehmend Hinweise ein, dass das Finden eines Pflegedienstes, der die ambulante pflegerische Versorgung über- nimmt, schwieriger wird Pflegedienste mit Hinweis auf Personalmangel die Übernahme von Aufträgen ab- lehnen pflegebedürftige Menschen bzw. pflegende Angehörige und um Unterstützung ge- betene Pflegestützpunkte immer mehr Anstrengungen unternehmen müssen, um benötigte Leistungen zu erhalten bzw. zu vermitteln eine Auswahl zwischen mehreren Pflegediensten immer seltener möglich ist pflegebedürftige Menschen bzw. pflegende Angehörige zeitlich immer weniger Wahlmöglichkeiten haben Zeiten, in denen privat zur Überbrückung Lösungen gefunden werden müssen, ob- wohl eine Unterstützung durch einen Pflegedienst gewünscht oder benötigt wird, sich verlängern, insbesondere Menschen mit Pflegegrad 1 und Anspruch auf Entlastungsleistungen öfter keine Pflegedienste finden, die für diese kleinen Aufträge (haushaltsnahe Dienstleistungen) zur Verfügung stehen. Hier versucht die Senatsverwaltung durch Stärkung der Angebote zur Unterstützung im Alltag Abhilfe zu schaffen. Es sind derzeit aber im Sachleistungsbereich des SGB XI keine Fälle bekannt, in denen bisher Menschen dauerhaft unversorgt blieben. Von Seiten der Pflegedienste gehen ebenfalls zunehmend Hinweise ein, dass Anfragen zur Erbringung von Leistungen der Häuslichen Pflegehilfe leider nicht/nur beschränkt/mit zeitlicher Verzögerung bedient werden können, weil den Pflegediensten das für die Ver- sorgung notwendige Pflegepersonal und damit die notwendigen Kapazitäten fehlen. Aus Hinweisen der Leistungsanbieter deutet sich gleichzeitig an, dass der Pflegekräfte- mangel derzeit primär Pflegefachkräfte betrifft. Diese werden vor allem im Bereich der häuslichen Krankenpflege im SGB V eingesetzt. Belastbare Daten zu Art und Umfang lie- gen der Senatsverwaltung jedoch nicht vor. Aufgrund des Pflege(fach)kräftemangels muss auch im Sachleistungsbereich des SGB XI mit Engpässen gerechnet werden. Der Senat unternimmt deshalb vielfältige Aktivitäten, um dem Personalmangel und den damit verbundenen Versorgungsproblemen entgegen zu wirken.
-8- 10. Reicht das vorhandene Pflegepersonal aus, um den Bedarf zu decken? Zu 10.: Der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung liegen zur Beantwortung dieser komplexen Frage keine Daten vor, da keine Datenerhebung von Bedarfsquoten stattfindet. 11. Wie viele Pflegeschulen mit den entsprechenden Ausbildungskapazitäten gibt es in Berlin? Zu 11.: Aktuell gibt es noch keine Pflegeschulen im Land Berlin. Schulen des Gesundheitswe- sens, die im Bereich der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und im Bereich der Ge- sundheits- und Krankenpflege sowie im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflegehel- ferinnen und -helfer ausbilden, sind aus den Anlagen 1, 2 und 3 ersichtlich. Die Anzahl der Berliner Berufsfachschulen für Altenpflege und weitere Informationen sind der Anlage 4 zu entnehmen. Im Schuljahr 2018/2019 befinden sich insgesamt 2.907 Schülerinnen und Schüler bzw. Auszubildende in der Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger. Eine detaillierte Aufschlüsselung ist der Anlage 5 zu entnehmen. Ausbildungskapazitäten werden an den Berufsfachschulen für Altenpflege nicht erfasst. Die Angaben zur Gesundheits- und Kran- kenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sind in den Anlagen 6 und 7 darge- stellt. 12. Müssen diese Ausbildungskapazitäten ggf. erhöht werden und wie gewährleistet der Senat dies? Zu 12.: Der Berliner Pakt für die Pflege, der am 01.04.2019 unterzeichnet worden ist, strebt an, damit die Ausbildungszahlen zu verdoppeln und an den Bedarf anzupassen, um dem stei- genden Bedarf an Pflegekräften gerecht zu werden. Die Ausbildungsoffensive Pflege (2019-2023) des Bundes, die das Ergebnis der AG 1 „Ausbildung und Qualifizierung“ aus der Konzertierten Aktion Pflege der Bundesministerien für Gesundheit, für Familie, Senio- ren, Frauen und Jugend und für Arbeit und Soziales ist, sieht ebenfalls vor, dass genü- gend Schul- und Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Unterzeich- ner*innen der jeweiligen Abkommen haben sich also u.a. dazu verpflichtet, dieses Ziel in die Tat umzusetzen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wird im Rahmen des Berliner Pakts für die Pflege darauf hinwirken, dass sie dieser Verpflich- tung auch nachkommen. Wie viele Schul- und Ausbildungsplätze „genügend“ bzw. „be- darfsgerecht“ sind, wird für Berlin die bereits unter Frage 7. erwähnte Personalbedarfs- prognose definieren; sie soll den Bedarf an Pflegekräften für Berlin bis 2025 prognostizie- ren, wovon sich dann auch der Ausbildungsbedarf und davon wiederum der Bedarf an Schulplätzen und praktischen Ausbildungsplätzen für Berlin ableitet.
-9- 13. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen? Zu 13.: Im Rahmen des von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung initi- ierten Berliner Pakts für die Pflege sollen sich die Akteure selbst dazu verpflichten, für at- traktivere Arbeitsbedingungen in der Pflege zu sorgen. Es sollen insgesamt drei Ziele er- reicht werden: 1. der bedarfsgerechte Ausbau von Ausbildungszahlen, 2. eine bessere Vergütung zunächst in der Ausbildung und 3. die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingun- gen durch die Einführung von Gesundheitsmanagementstrukturen und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Durch den Pakt für die Pflege soll es gelingen, genügend Auszubildende für die Pflegebe- rufe zu generieren und sie nach ihrer Ausbildung auch möglichst lange in dem Beruf zu halten. Ebenso sollen Menschen, die bereits in einem Pflegeberuf tätig sind, durch die verbesserten Lohn- und Arbeitsbedingungen motiviert werden, ihre Tätigkeit so lange wie möglich auszuüben, und ehemalige Fachkräfte nach Möglichkeit zur Rückkehr in den Be- ruf bewegt werden. Begleitend zum Pakt für die Pflege wurden im November 2018 Workshops zu den Themen „Ausbildung in der Pflege stärken“ und „Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ausweiten“ durchgeführt, um den Akteuren Ideen für attraktivere Arbeitsbedingungen an die Hand zu geben. Außerdem werden gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Integrati- on, Arbeit und Soziales Sozialpartnergespräche mit den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften durchgeführt, um über eine Angleichung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege an die Ausbildungsvergütung in der Krankenpflege zu verhandeln. Des Weiteren plant die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung eine Ausbildungsoffensive für die Pflege in Berlin, mit der die Ausbildung unterstützt und ver- bessert werden soll. 14. Wann ist mit einer Publikation zum Thema „Gesund älter werden in Berlin“ zu rechnen, die insbesondere die gesundheitlichen Aspekte der Älteren in den Fokus nimmt? Zu 14.: Begleitend zum Gesundheitsziel „Gesund älter werden“ ist ein Gesundheitsmonitoring mit Indikatoren aus den drei Themenbereichen Soziodemographie, Gesundheit und Partizipa- tion im Aufbau. Schwerpunktmäßig wird in 2019 an entsprechenden Datenblättern zum Gesundheitszustand und der pflegerischen Versorgung gearbeitet. Berlin, den 24. April 2019 In Vertretung Martin Matz Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung