Wirtschaftliche und zuverlässige Energieversorgung für Baden-Württemberg

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Landtag von Baden-Württemberg                                                     Drucksache 15 / 2863 15. Wahlperiode                                                                   11. 01. 2013 Große Anfrage der Fraktion der FDP/DVP und Antwort der Landesregierung Wirtschaftliche und zuverlässige Energieversorgung für Baden-Württemberg Große Anfrage Wir fragen die Landesregierung: I. Sicherheit und Bezahlbarkeit der Stromversorgung in Ba- den-Württemberg 1. Hat sie die Absicht, das Energiekonzept der Landesregierung aus dem Jahre 2009 im Hinblick auf die Energiewende weiterzuentwickeln? 2. Sieht sie dabei die Notwendigkeit, im Rahmen der Energiewende Teilziele und konkrete Handlungserfordernisse festzulegen mit zeitlich beschriebenen Mei- lensteinen und wie werden diese bejahendenfalls definiert? 3. Welche Annahmen bzw. Parameter legt sie dabei dem Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2020 zugrunde, vor allem im Hinblick auf die demografische Ent- wicklung, den Klimawandel, die technischen Entwicklungen und die zu erwar- tende steigende Elektromobilität? 4. Von welchem Energiemix, bezogen auf die Erzeugungsart und Jahre, geht sie dabei aus und welche Umwelt- und Naturschutzaspekte sind aus ihrer Sicht in besonderer Weise zu berücksichtigen? 5. Welche Anhaltspunkte veranlassen sie, von einer Senkung des Stromver- brauchs bereits vor dem Jahr 2020 auszugehen, entgegen der Prognose der größten europäischen Forschungseinrichtung für Energie, dem Karlsruher Ins- titut für Technologie (KIT), dass der gesamte Bruttostromverbrauch Baden- Württembergs von 2010 bis 2020 konstant bleiben und erst danach moderat um 5 Prozent bis 2025 sinken wird? 6. Welche Annahmen führen sie zu der Erkenntnis, dass auch bei steigender Elek- tromobilität der Stromverbrauch in Baden-Württemberg von 2010 bis 2020 sin- ken wird? Eingegangen: 11. 01. 2013 / Ausgegeben: 07. 03. 2013                                                       1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet      Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente            net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
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Landtag von Baden-Württemberg                                                               Drucksache 15 / 2863 7. Welchen Handlungsbedarf sieht sie ggf., auch nach der Fertigstellung der Steinkohlekraftwerke RDK8 in Karlsruhe und GKM9 in Mannheim zur Grundlastsicherung weitere Kraftwerke in Baden-Württemberg zu errichten? 8. Wie bewertet sie in diesem Zusammenhang die Aussage des KIT, wonach bis 2015 noch vier weitere Kraftwerke zu je 400 MW erforderlich sind, um die Stromlücke, die nach der Abschaltung der in Baden-Württemberg noch am Netz befindlichen zwei Kernkraftwerke, zu schließen? 9. Wie begegnet sie der Prognose des KIT, wonach trotz dieser Zubauten in Ex- tremsituationen dann noch eine Leistungslücke von 1,5 bis 3,3 GW verbleibe oder sieht sie die Notwendigkeit, zusätzliche Importe oder weitere konventio- nelle Reservekapazitäten vorzusehen? 10. Welche zusätzlichen Strommengen hat Baden-Württemberg seit der beschlos- senen Energiewende aus anderen Bundesländern und dem benachbarten Aus- land bezogen und welche Schritte unternimmt sie, um die Abhängigkeit von Stromimporten zu minimieren? 11. Welchen Bedarf sieht sie, im Rahmen von länderüberschreitenden Vereinba- rungen die Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg durch Stromimporte zu garantieren, auch unter der Annahme, dass die von ihr selbst gesteckten Ausbauziele bis 2015 erreicht werden? 12. Welche Maßnahmen werden getroffen, wenn diese Ausbauziele nicht erreicht werden? 13. Gibt es Überlegungen bzw. mit dem Bund abgestimmte Planungen für die ge- planten Stromautobahnen zur Durchquerung und Anbindung von Baden- Württemberg an die Offshore-Energiegewinnung in der Nord- und Ostsee und die regionalen Verteilernetze? 14. Welchen eigenen Handlungsbedarf sieht sie auf regionaler Ebene, beim quan- titativen und qualitativen Ausbau der Verteilungsnetze, der Vorrausetzung für den Ausbau von volatilen erneuerbaren Energiequellen ist und der daraus re- sultierenden dezentralen Einspeisung und dem damit verbundenen Auseinan- derfallen von Stromerzeugung und -bedarf? 15. Welche Maßnahmen ergreift sie zur Stabilisierung der Netze, beispielsweise durch Pumpspeicherwerke oder die Förderung neuer Speichertechnologien wie Power-to-Gas? 16. Welche Möglichkeiten sieht sie, die Stabilität des Stromsystems durch intelli- gentes Lastmanagement oder Positiv-Anreize für Verbraucher langfristig zu unterstützen? II. Ausbau der Windenergie 1. Was unternimmt sie nach der Umgestaltung des Landesplanungsgesetzes zum 1. Januar 2013, um ihr eigenes Ziel, die Windenergie in Baden-Württemberg von 1 Prozent in 2010 auf 10 Prozent der Bruttostromerzeugung bis zum Jahr 2020 auszubauen, angesichts der Tatsache, dass das Erreichen dieses Zieles einerseits ein wesentliches, fast ausschließliches Element des Energiekonzepts der Landesregierung darstellt, anderseits bereits jetzt feststellbar ist, dass Um- setzungshemmnisse bestehen, z. B. bei Genehmigungs- und Akzeptanzproble- men, beim Natur- und Artenschutz, aber auch bei mangelndem Stromertrag und fehlender Wirtschaftlichkeit der angegangenen Windkraftstandorte? 2. Wie hoch ist der Anteil der sogenannten „Bürgerwindanlagen“ (bei welcher je- weiligen Rechtsform) an der Gesamtzahl der Windkraftanlagen im Land, in welchem Umfang und Zeitraum sollen diese Zusammenschlüsse ausgebaut werden und wie beabsichtigt sie, diese zu unterstützen und zu beraten? 3. Welchen zusätzlichen Bedarf an regelbarer Kraftwerksleistung hält sie, unbe- nommen einer gesetzlichen Regelung auf Bundesebene zum Vorhalten von Ka- pazitäten von Reservekraftwerken, für erforderlich, nachdem die Einspeisung von Strom aus Windenergie trotz großer Fortschritte nur unvollkommen prog- nostizierbar ist? 2
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Landtag von Baden-Württemberg                                                          Drucksache 15 / 2863 III. Energieforschung 1. Welche Ziele verfolgt sie, die Energiewende und den Klimaschutz durch For- schung und Entwicklung zu fördern? 2. Wie sind welche im Vordergrund stehenden Schwerpunkte über die regionalen und nationalen Grenzen hinaus abgestimmt? IV. Monitoring und Controlling-Systeme Welche eigene Maßnahmen plant sie zur Unterstützung der Maßnahmen auf Bun- desebene, um eine funktionierende Kommunikation und Steuerung zwischen den Strommarktakteuren (smart market) sicherzustellen, um die Einspeisung der er- neuerbaren Energien in die vorhandenen Stromnetze und die Kostendeckung von neuen und bestehenden konventionellen Kraftwerken für die Bevölkerung nach- vollziehbar abzubilden sowie diese Maßnahmen in die der Nachbarländer und des europäischen Stromhandels zu integrieren? V. Energieeffizienz und Bürgerbeteiligung 1. Welche Maßnahmen will sie ergreifen, um Verbraucher stetig und detailliert über die jeweils tatsächlich entstandenen Kosten der Energiewende in Baden- Württemberg, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern, zu informieren und um das Thema Energieeffizienz und Energiesparen in der Bevölkerung so- wie in der Wirtschaft zu verankern? 2. Welche Möglichkeiten eröffnen sich den Bürgern z. B. über Genossenschaftsmo- delle die Energiewende zu unterstützen und welche rechtlichen Möglichkeiten und Absicherungen sind bereits vorhanden oder müssen geschaffen werden? 09. 01. 2013 Dr. Rülke, Glück und Fraktion Begründung Die baden-württembergische Landesregierung hat im Jahr 2009 unter Federfüh- rung des damaligen Wirtschaftsministers Ernst Pfister (FDP/DVP) das „Energie- konzept Baden-Württemberg 2020“ vorgestellt. Beteiligt waren Staatsministe- rium, Umweltministerium, Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, Fi- nanzministerium, Innenministerium sowie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Beratend tätig waren Fachleute vom Zentrum für Sonnen- energie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) sowie vom Zen- trum für Europäische Wirtschaftsforschung Mannheim (ZEW). Zudem wurde eine Vielzahl weiterer Experten und interessierter Kreise, ebenso wie die Öffent- lichkeit innerhalb schriftlicher und mündlicher Anhörungen sowie innerhalb zahl- reicher Einzelgespräche einbezogen. Damals wurde festgestellt: „Die zunehmende Knappheit energetischer Ressour- cen, der ungeachtet dessen weltweit steigende Verbrauch, eine sich verstärkende Importabhängigkeit bei fossilen Primärenergieträgern, der sich abzeichnende Kli- mawandel und voraussichtlich weiter steigende Energiepreise werden bestimmen- de Faktoren für die Energiepolitik der nächsten Jahre sein. Unter diesen Rand- bedingungen wird die Balance innerhalb der Zieltrias einer sicheren, wirtschaft- lichen und zugleich umweltverträglichen Versorgung mit Energie immer mehr zu einer Gratwanderung zwischen unterschiedlichen Interessen. Die künftigen He- rausforderungen einer nachhaltigen Energiepolitik können daher nur durch ein engagiertes und unvoreingenommenes Zusammenwirken von Wirtschaft, Bürgern und Politik gemeistert werden“. 3
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Landtag von Baden-Württemberg                                                            Drucksache 15 / 2863 Ziel war es, die Eckpunkte der Energiepolitik für das Land Baden-Württemberg darzulegen, hierin realisierbare Ziele zu formulieren und aus den Zielen abgeleite- te Handlungsfelder für die Zeit bis zum Jahr 2020 zu benennen. Die damalige Landesregierung hat dieses Konzept als Voraussetzung für eine leistungsfähige, marktorientierte und innovationskräftige Wirtschaft in Baden- Württemberg, andererseits als ein wesentliches Element der Daseinsvorsorge und auch als Voraussetzung für eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik angesehen. An- gesichts der langen Investitionszyklen in der Energiewirtschaft und des wissen- schaftlichen und technischen Potenzials wurde ein Monitoring sowie eine Fort- schreibung des Konzepts bereits damals vorgesehen. Das Energiekonzept hat die damaligen energiepolitischen Programme und Ziele auf EU- und Bundesebene sowie das Klimaschutzkonzept 2010 des Landes er- gänzt. Durch die von der Bundesregierung im Jahr 2011 eingeleiteten Energie- wende ist diese Fortschreibung unerlässlich. Hier besteht Handlungsbedarf. Die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammer hat bei der größten europäischen Forschungseinrichtung für Energie, dem Karlsruher Institut für Tech- nologie (KIT), ein „Gutachten zur Entwicklung der Energiewirtschaft in Baden- Württemberg bis 2025 unter Berücksichtigung der Liefer- und Preissicherheit“ in Auftrag gegeben. Hintergrund waren Nachfragen von Unternehmen, die Wettbe- werbsnachteile durch steigende Energiekosten und mangelnde Versorgungssicher- heit befürchten. Im Gutachten wurden Chancen zur Technologieführerschaft und bei neuen Pro- dukten und Prozessen gesehen, die jedoch nur bei erfolgreicher Umsetzung und Beherrschung der Risiken der Energiewende wirksam werden können. Diese Risi- ken wurden in der Beherrschbarkeit der Strompreise und der Versorgungssicher- heit gesehen. Bereits heute liegen die Strompreise in Deutschland für Industriekunden um rund zehn Prozent höher als im europäischen Durchschnitt. Im Nachbarland Frankreich liegt der Preis für Industriestrom rund 40 Prozent unter dem deutschen Niveau. Das KIT rechnet mit einem Anstieg des Großhandelspreises um 70 Prozent von 2010 bis 2025. Die finanziellen Belastungen werden sich insbesondere durch erforderliche Investitionen in neue Netze, Backup-Kraftwerke, Speicher sowie andere Faktoren insgesamt für alle Stromkunden in den nächsten Jahren weiter deutlich erhöhen. Da der Strommix in Baden-Württemberg bis zum Ausstiegsbeschluss der Bundes- regierung im Jahr 2011 von der Kernkraft dominiert (48 Prozent) war und somit unser Bundesland von der Energiewende überdurchschnittlich betroffen ist, sind in Baden-Württemberg weitergehendere Maßnahmen erforderlich als in anderen Bundesländern. Die Landesregierung hat erklärt, den Anteil der erneuerbaren Energien von 17 Pro- zent (Anteil an der gesamten Brutto-Stromerzeugung Baden-Württembergs) in 2010 auf rund 38 Prozent bis zum Jahr 2020 auszubauen. Das Gutachten des KIT sieht das technische Potenzial zum Ausbau der erneuerbaren Energien als erreichbar an. Gleichzeitig werden erhebliche Zweifel geäußert, was das wirtschaftliche Poten- zial betrifft. Ein Hauptgrund wird in den fehlenden Rahmenbedingungen gesehen, was zu absehbaren Hemmnissen in der Umsetzung führen werde. Die zeitlichen Rahmenbedingungen des Gesamtprojektes Energiewende sind schon heute unter großem Risiko zu sehen, insbesondere beim Ausbau von Windkraft, bei Transport- und Verteilungsnetzen, bei der Speicherung der erzeugten Energie und dem Vergütungsmodell für die Vorhaltung ausreichender Kapazitäten. Die einseitige Ausrichtung der energiepolitischen Maßnahmen der Landesregie- rung auf die Windenergie ist aus Sicht der FDP/DVP-Landtagsfraktion nicht ge- eignet die Ziele der Energiewende zu gewährleisten. Zur Beherrschung der Risiken in der Umsetzung, der Gewährleistung der Versor- gungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit ist die Landesregierung gefordert, sich konsequenter für eine bessere Marktintegration aller regenerativen Energie- träger und dem Einsatz neuer Gas- und Kohlekraftwerke einzusetzen. Künftige Fördermodelle müssen ökonomischen Grundsätzen entsprechen; d. h. es müssen sich die Regenerativen durchsetzen, die am Markt erfolgreich sind. 4
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Landtag von Baden-Württemberg                                                        Drucksache 15 / 2863 Ergänzend bedarf es für alle wesentlichen Handlungsbereiche eines transparenten Monitoring und Controlling mit zeitlich definierten, messbaren Meilensteinen, Zeit- und Maßnahmenpläne, transparenten Statusberichten und resultierende Steuerungsmaßnahmen sowie der notwendigen Abstimmung dieses baden-würt- tembergischen „Masterplans“ mit den anderen Bundesländern und den europä- ischen Nachbarn. Es bleibt die vornehmste Aufgabe der Landesregierung, sowohl für die privaten Verbraucher als auch für die Unternehmen in Baden-Württemberg, durchgängig und jederzeit für ein Höchstmaß an Versorgungssicherheit zu wettbewerbsfähigen und sozialverträglichen Preisen Sorge zu tragen. Antwort Schreiben des Staatsministeriums vom 26. Februar 2013 Nr. III-4500: In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Krebs Ministerin im Staatsministerium 5
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Landtag von Baden-Württemberg                                                             Drucksache 15 / 2863 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Mit Schreiben vom 18. Februar 2013 Nr. 61-4500.0/544 beantwortet das Ministe- rium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: I. Sicherheit und Bezahlbarkeit der Stromversorgung in Ba- den-Württemberg 1. Hat sie die Absicht, das Energiekonzept der Landesregierung aus dem Jahre 2009 im Hinblick auf die Energiewende weiterzuentwickeln? Die Landesregierung hat nicht die Absicht, das Konzept der alten Landesregie- rung aus dem Jahr 2009 im Hinblick auf die Energiewende weiterzuentwickeln. Dieses Konzept ging von einer Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke aus und kommt allein schon deshalb als Grundlage für eine zukunftsorientierte Energie- politik nicht in Frage. Im Übrigen ist die im alten Energiekonzept gesetzte Ziel- marke für den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung im Jahr 2020 bereits zum jetzigen Zeitpunkt nahezu erreicht worden. Dies zeigt, wie we- nig ambitioniert dieses Konzept war und wie wenig es sich als Basis für eine Poli- tik eignet, die auf die Energiewende ausgerichtet ist. 2. Sieht sie dabei die Notwendigkeit, im Rahmen der Energiewende Teilziele und konkrete Handlungserfordernisse festzulegen mit zeitlich beschriebenen Mei- lensteinen und wie werden diese bejahendenfalls definiert? Ausgehend vom Koalitionsvertrag hat die Landesregierung bereits mehrfach deut- lich gemacht, welche Ziele sie mit ihrer Energie- und Klimapolitik verfolgt und welche Maßnahmen sie ergriffen hat und ergreifen will, um diese Ziele zu erreichen. Aufbauend auf einem Kabinettsbeschluss vom Februar 2012 und ergänzend zum vorgelegten Entwurf des Klimaschutzgesetzes des Landes hat das Umweltminis- terium hierzu am 17. Dezember 2012 einen Arbeitsentwurf zum Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) vorgelegt, der derzeit intensiv und auf breiter Basis mit den Bürgerinnen und Bürgern des Landes und mit Verbänden, Organisationen und Institutionen diskutiert wird. Zentraler Bestandteil des IEKK ist das Energieszenario 2050 für Baden-Württem- berg, das Meilensteine für die Entwicklung des Endenergieverbrauchs nach Nut- zungsbereichen und die jeweiligen Beiträge der erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2050 aufzeigt (siehe nachfolgende Abbildung). 6
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Landtag von Baden-Württemberg                                                         Drucksache 15 / 2863 Aus dem Szenario wird deutlich, dass der Endenergieverbrauch in den kommen- den vier Jahrzehnten ungefähr halbiert werden muss. Zugleich müssen die Anteile der erneuerbaren Energien in den Bereichen Strom, Wärme und Kraftstoff jeweils vervielfacht werden. 3. Welche Annahmen bzw. Parameter legt sie dabei dem Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2020 zugrunde, vor allem im Hinblick auf die demografische Ent- wicklung, den Klimawandel, die technischen Entwicklungen und die zu erwar- tende steigende Elektromobilität? Der Bruttostromverbrauch wurde im Rahmen der Erarbeitung des Energieszena- rios Baden-Württemberg für das Jahr 2020 unter Berücksichtigung vielschichtiger Parameter abgeschätzt. Großer Wert wurde dabei auf die Kompatibilität mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen auf EU- und Bundesebene bei gleichzeitiger Berücksichtigung landesspezifischer Besonderheiten gelegt, wie die Industrie- struktur und das vergleichsweise hohe Effizienzniveau. Hinsichtlich der demografischen Entwicklung wurde bis 2020 auf die Bevölke- rungsvorausberechnungen des Statistischen Landesamtes bis 2060 zurückgegrif- fen. Danach wird für 2020 ein beginnender Bevölkerungsrückgang unterstellt, wobei im Jahr 2020 die Bevölkerungszahlen noch nicht deutlich unter das Niveau von 2010 sinken werden. Die möglichen Auswirkungen des Klimawandels dürften sich in dem kurzen verbleibenden Zeitraum bis 2020 nicht in so gravierendem Ausmaß bemerkbar machen, dass sie den Bruttostromverbrauch etwa durch zunehmende Raumklima- tisierung im Sommer nennenswert beeinflussen. Hinsichtlich des technischen Fortschritts wird von einem kontinuierlichen Rück- gang der spezifischen Verbräuche von neuen elektrischen Geräten und durch die Austauschzyklen auch im Gerätebestand ausgegangen. Die dem Energiekonzept der Bundesregierung zugrunde liegenden Energieszenarien von Prognos/EWI/GWS gehen beispielsweise im Referenzszenario von einem Rückgang des Stromver- brauchs bis 2020 um 7 % gegenüber 2008 aus. Das Referenzszenario unterstellt da- bei eine Fortführung der bisherigen technischen Entwicklung und den Fortbestand der bereits geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, ohne jedoch das Ergreifen zusätzlicher Maßnahmen zur Senkung des Stromverbrauchs einzubeziehen. Im Energiekonzept der Bundesregierung wurde ein darüber hinausgehendes Reduk- tionsziel von –10 % bis 2020 verankert, wozu es der Umsetzung weiterer Maßnah- men bedarf (siehe auch Antwort zu Frage 5). Die Entwicklung des Stromverbrauchs in Baden-Württemberg wird durch sämt- liche politischen und gesetzlich verankerten Rahmenbedingungen der EU und des Bundes zur Senkung des Stromverbrauchs ebenso beeinflusst wie durch den tech- nischen Fortschritt. Die wachsende Bedeutung der Elektromobilität ist im Energieszenario Baden- Württemberg 2050 als zusätzlicher Stromverbrauch abgebildet. Bis 2020 ist ihr Einfluss auf den Bruttostromverbrauch jedoch marginal, selbst wenn Baden- Württemberg vollständig seinen Anteil an der Erreichung des Bundesziels von ei- ner Million Elektrofahrzeugen in 2020 umsetzt (siehe auch Antwort zu Frage 6). 4. Von welchem Energiemix, bezogen auf die Erzeugungsart und Jahre, geht sie dabei aus und welche Umwelt- und Naturschutzaspekte sind aus ihrer Sicht in besonderer Weise zu berücksichtigen? Bedingt durch die Energiewendebeschlüsse und die entsprechende Gesetzgebung der Bundesregierung wird sich der Stromerzeugungsmix in Baden-Württemberg deutlich verändern. Während im Jahr 2010 mit 31,7 TWh noch 48 % der baden- württembergischen Bruttostromerzeugung aus Kernenergie stammten, waren es in 2011 nur noch 25,8 TWh bzw. 43 %. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Ener- gien hatte demgegenüber in 2011 bereits einen Anteil von knapp 20 %. Im Bereich der Kernenergienutzung ist die Entwicklung vorgegeben. Durch die endgültige Ab- schaltung des Kernkraftwerks Phillipsburg 2 zum 31. Dezember 2019 wird in 2020 nur noch Neckarwestheim II etwa 11,5 TWh/a Strom bereitstellen können. 7
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Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 15 / 2863 Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes berücksichtigt die Landesregierung bei der Umsetzung der Energiewende in Baden-Württemberg insgesamt. Dabei sind bei allen Energieerzeugungsarten als Naturschutzaspekte generell der Ge- bietsschutz, der Lebensraumschutz, der Artenschutz und das Landschaftsbild be- sonders zu berücksichtigen. Die Gewichtung der genannten Belange hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Besonders hervorzuheben ist, dass durch den Ausstieg aus der Kernenergie sich sukzessive die Gefährdung von Umwelt und Bevölkerung durch mögliche Unfälle vermindert. Ein besonderer Schwerpunkt der Energiepolitik der Landesregierung liegt auf dem Ausbau von Windenergie und Photovoltaik. Insbesondere für die Windenergie sind bei der Genehmigung von Anlagen sämtliche Aspekte des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einzubeziehen. Generell wird jedoch davon ausgegangen, dass das Ziel, bis 2020 mindestens 10 % der Stromerzeugung in Baden-Württemberg aus Windenergieanlagen bereitzustellen an geeigneten Standorten umgesetzt werden kann. Da Photovoltaikanlagen in Baden-Württemberg vorrangig auf Dachflächen er- richtet werden, sind hier keine Konflikte zu erwarten. Beim angestrebten moderaten weiteren Ausbau der Biomasse sind insbesondere Nachhaltigkeitsaspekte zu beach- ten. Über den angestrebten vermehrten Einsatz von Rest- und Abfallstoffen wird auch einer weiteren Erhöhung des Maisanbaus Einhalt geboten. Hier enthält im Üb- rigen auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz entsprechende Regelungen, die Fehl- entwicklungen entgegenwirken sollen. Beim Ausbau der Wasserkraft gelten sehr strenge ökologische Anforderungen, sodass hier nicht von zusätzlichen ökologischen Belastungen sondern in Verbindung mit erhöhten ökologischen Anforderungen von einer Verbesserung des ökologischen Zustands des Gewässers nach Modernisierung bzw. Neubau einer Wasserkraftanlage an einem bestehenden Wehr auszugehen ist. Die angestrebte Zusammensetzung der Strombereitstellung für 2020 ist der nachfol- genden Abbildung zu entnehmen. 36 % des Stromverbrauchs müssen weiterhin aus fossilen Kraftwerken auf Basis von Kohle und Gas mit einem deutlich steigenden Anteil der Nutzung dieser Brennstoffe in Kraft-Wärme-Kopplung bereitgestellt werden. Dies erfordert einen deutlichen Zubau an Erzeugungskapazitäten auf Erd- gasbasis. Im Bereich der Steinkohle sind zwei neue Kraftwerksblöcke nahe an der Fertigstellung. Dies wird es erlauben, dass ein Teil der vorhandenen ineffizienten Kohlekraftwerkkapazitäten stillgelegt werden kann. 15 % des Bruttostromver- brauchs werden auch in 2020 noch aus Kernenergie gedeckt, da Neckarwestheim II voraussichtlich Ende 2022 vom Netz genommen wird. 17 % des Strombedarfs wer- den durch Stromimport aus anderen Bundesländern und dem angrenzenden Aus- land gedeckt. 32 % des Bruttostromverbrauchs werden in 2020 aus erneuerbaren Energien gedeckt. Das entspricht 38 % an der Erzeugung in Baden-Württemberg. 8
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Landtag von Baden-Württemberg                                                            Drucksache 15 / 2863 5. Welche Anhaltspunkte veranlassen sie, von einer Senkung des Stromver- brauchs bereits vor dem Jahr 2020 auszugehen, entgegen der Prognose der größten europäischen Forschungseinrichtung für Energie, dem Karlsruher In- stitut für Technologie (KIT), dass der gesamte Bruttostromverbrauch Baden- Württembergs von 2010 bis 2020 konstant bleiben und erst danach moderat um 5 Prozent bis 2025 sinken wird? Das Energiekonzept der Bundesregierung gibt ein Reduktionsziel für den Strom- verbrauch von –10 % bis 2020 gegenüber 1990 vor. Um dies zu erreichen wird die Bundesregierung in der Zukunft zusätzliche Maßnahmen ergreifen, die zur Er- schließung der Stromeinsparpotenziale dienen. Dies geschieht nicht zuletzt, weil die Bundesregierung weitere europäische Richtlinien wie die Energieeffizienz- richtlinie in deutsches Recht umsetzen muss. Diese neuen Rahmenbedingungen in Kombination mit dem bereits bestehenden Regelwerk und dem technischen Fort- schritt legen es nahe, einen Rückgang des Stromverbrauchs auch in Baden-Würt- temberg zu unterstellen. So hat die Bundesregierung beispielsweise als Bedin- gung für die Gewährung des Spitzenausgleichs für Industrieunternehmen bei der Stromsteuer eine Verpflichtung zur Verbrauchsreduktion um 1,3 % pro Jahr (2013 bis 2015) bzw. 1,35 % pro Jahr (2016 bis 2020) eingeführt. Auch im Bereich der Haushalte darf von einer Reduktion des Stromverbrauchs ausgegangen werden. So enthält die aktuell geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) einen Passus, der bis 2020 den Austausch von Nachtspeicherheizungen zwingend vor- schreibt. Die gesamte in Baden-Württemberg in Stromheizungen eingesetzte Strommenge betrug laut einer Erhebung der KEA im Jahr 2009 2,8 TWh. Auch wenn die Regelung der EnEV 2009 nicht alle Nachtspeicherheizungen erfasst, ist durch die Umsetzung dieser Vorschrift bis 2020 mit einem deutlichen Rückgang des Stromverbrauchs durch Stromheizungen zu rechnen. Hier werden nicht zu- letzt die steigenden Strompreise eine beschleunigende Wirkung hin zu mehr Ener- gieeffizienz und weniger Stromverbrauch entfalten. Im Energieszenario Baden-Württemberg 2050 – das sämtliche Bundesziele, -gesetze und -verordnungen ebenso wie die diesbezüglichen Vorgaben der Euro- päischen Union einbezieht, aber dennoch Baden-Württemberg-spezifische Cha- rakteristika wie die Industriestruktur berücksichtigt – wird jedoch bis 2020 nicht von einem Rückgang des Stromverbrauchs um 10 % wie auf Bundesebene, son- dern lediglich von rund 5 % ausgegangen. Ein Grund hierfür ist, dass für einige industrielle Prozesse davon ausgegangen wird, dass die Prozesswärmebereitstel- lung von Brennstoffen auf Strom umgestellt wird. Zudem ist in den Szenarien der Bundesregierung nur ein sehr geringes Wirtschaftswachstum von 0,8 % pro Jahr unterstellt. Damit werden die Wirtschaftsleistung und das Entwicklungspotenzial Baden-Württembergs jedoch nicht ausreichend abgebildet. Hinzu kommen neue Verbraucher wie Wärmepumpen im Bereich der Raumwärmebereitstellung und die Elektromobilität im Verkehrsbereich (siehe auch Antwort zu Frage 6), die – auch wenn sie bis 2020 nur geringfügige Auswirkungen auf den Bruttostrom- verbrauch haben werden – dennoch mit dazu führen, Effizienzerfolge bis zu ei- nem bestimmten Grad zu kompensieren. 6. Welche Annahmen führen sie zu der Erkenntnis, dass auch bei steigender Elek- tromobilität der Stromverbrauch in Baden-Württemberg von 2010 bis 2020 sinken wird? Die Bundesregierung hat in ihrem Energiekonzept für die Entwicklung der Elektro- mobilität das Ziel formuliert, bis 2020 deutschlandweit eine Million Elektro- fahrzeuge „auf die Straße zu bringen“. Ein batterieelektrisch betriebenes Fahrzeug, das ohne jegliche Hybridisierung ausschließlich mit Strom betrieben wird, der aus dem Stromnetz bezogen wird, verbraucht 15 bis 20 kWh pro 100 km. Bei einer an- genommenen Jahresfahrleistung zwischen 10.000 und 15.000 km verbraucht es ins- gesamt etwa 2.250 kWh pro Jahr. Bei einer Million Fahrzeugen entsteht deutsch- landweit ein zusätzlicher Stromverbrauch von 2,25 TWh/a. Dies entspricht 0,4 % des heutigen deutschlandweiten Stromverbrauchs von rund 600 TWh. Bis 2020 führt die angestrebte Einführung der Elektromobilität somit zu keiner nennens- werten Erhöhung des Stromverbrauchs. Auf Baden-Württemberg entfallen aktuell etwa 13 bis 14 % der bundesdeutschen Gesamtzahl der Einwohner, des Pkw-Be- 9
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Landtag von Baden-Württemberg                                                             Drucksache 15 / 2863 stands und der Fahrleistung. Selbst wenn Baden-Württemberg beim Ausbau der Elektrofahrzeugflotte bis 2020 deutlich ambitionierter vorgehen sollte und von den deutschlandweit zugelassenen Elektrofahrzeugen 30 % im Land zugelassen wären, würde dies den Stromverbrauch um weniger als ein Prozent erhöhen. Selbst für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass die angestrebte Million Elektro- fahrzeuge ausschließlich in Baden-Württemberg betrieben würden, würde deren Bedarf nur etwa 2,8 % des heutigen Stromverbrauchs in Baden-Württemberg ent- sprechen. Der Verbrauch der für ganz Deutschland in 2020 angestrebten Elektro- fahrzeugflotte ist zudem mit prognostizierten 2,25 TWh/a geringer als der jähr- liche Stromverbrauch in Baden-Württembergs Nachtspeicherheizungen, die laut EnEV 2009 bis 2020 ersetzt werden müssen. Allein dies rechtfertigt die Annahme eines rückläufigen Stromverbrauchs trotz der zunehmenden Bedeutung der Elek- trofahrzeuge bis 2020. 7. Welchen Handlungsbedarf sieht sie ggf., auch nach der Fertigstellung der Steinkohlekraftwerke RDK8 in Karlsruhe und GKM9 in Mannheim zur Grund- lastsicherung weitere Kraftwerke in Baden-Württemberg zu errichten? Durch den Zuwachs an erneuerbaren Energien wird zwar die nominale Leistung der Stromerzeugung stark ansteigen, nicht oder nur in geringem Umfang jedoch die gesicherte Leistung. Diese ist jedoch für die Versorgungssicherheit maßgeb- lich, um die maximale Last (also die höchste Summe aller Bedarfe) sicher auch in Situationen mit stark verringertem Dargebot der erneuerbaren Energien abdecken zu können. Die maximale Last wird nach den Szenarien des Energiekonzepts der Bundesregierung durch die Verminderung des Strombedarfs zwar perspektivisch sinken. Um die wegfallenden konventionellen Kraftwerke zu ersetzen und den Strombedarf auch zu Spitzenlastzeiten und bei geringer Erzeugung aus den erneu- erbaren Energien decken zu können, müssen in den nächsten Jahren trotzdem zu- sätzlich neue konventionelle Kraftwerke mit entsprechenden Kapazitäten bereit- stehen. Bis 2015 gehen in Karlsruhe und Mannheim zwei neue Steinkohlekraftwerke in Be- trieb, jeweils mit einer elektrischen Nettoleistung von 842 MW. Diese werden nach ihrer Fertigstellung einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Im Energieszenario Baden-Württemberg 2050 wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2020 durch entsprechenden Zubau eine Gesamtkapazität an Gaskraftwerken und BHKWs in Höhe von 3.400 MW brutto zur Verfügung stehen wird. Dafür ist ein Zuwachs von rund 2.000 MW erforderlich, von denen 1.200 MW Leistung in Kraft-Wärme-Kopplung errichtet werden sollen. Bis 2030 soll der Bestand auf 4.500 MW brutto anwachsen und dann konstant bleiben, weil die Gaskraftwerke auch 2050 noch erforderlich sind, um die Schwankungen der Stromerzeugung aus Wind und Photovoltaik auszugleichen. Die ökonomische Basis zur Refinanzierung neuer Kraftwerke hat sich jedoch in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Ohne eine Weiterentwicklung des Marktdesigns ist zu befürchten, dass in Zukunft zu wenige Kraftwerke errichtet werden und im schlechtesten Fall laufende Kraftwerke abgeschaltet oder gar still- gelegt werden, die zur Sicherung des Systems noch benötigt würden. Die Landes- regierung tritt daher für eine zügige Implementierung eines geeigneten und wir- kungsvollen Kapazitätsmechanismus ein. 8. Wie bewertet sie in diesem Zusammenhang die Aussage des KIT, wonach bis 2015 noch vier weitere Kraftwerke zu je 400 MW erforderlich sind, um die Stromlücke, die nach der Abschaltung der in Baden-Württemberg noch am Netz befindlichen zwei Kernkraftwerke, zu schließen? Das KIT untersucht in seinem Gutachten zur Weiterentwicklung der Energiewirt- schaft in Baden-Württemberg bis zum Jahre 2025 u. a. die Grundlagen für die Ge- währleistung der Versorgungssicherheit mit Strom. Eine sichere, unterbrechungs- freie Stromversorgung hat für die Landesregierung einen hohen Stellenwert. Die Technologien zur Stromerzeugung und -verteilung müssen sicher und ohne „Rest- risiken“ zu handhaben sein. Zu einer sicheren Versorgung gehört auch eine mo- derne Infrastruktur, die über ausreichende Erzeugungs-, Speicher- und Netzkapa- 10
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