Förderung und Unterstützung von Existenzgründungen in Mittelbaden

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Landtag von Baden-Württemberg                                                     Drucksache 16 / 1528 16. Wahlperiode                                                                   31. 01. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Tobias Wald CDU und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Förderung und Unterstützung von Existenzgründungen in Mittelbaden Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Existenzgründungen von Unternehmen gab es seit dem Jahr 2011 im südlichen Landkreis Rastatt und im Stadtkreis Baden-Baden? 2. Wie viele Betriebsauflösungen gab es dort seit dem Jahr 2011? 3. Wie viele Arbeits- und Ausbildungsplätze bieten diese Unternehmen heute an? 4. Welche finanzielle, bürokratische und fachliche Unterstützung erhalten Exis- tenzgründerinnen und -gründer durch das Land, die jeweiligen Kommunen, die Industrie- und Handelskammern und andere Initiativen? 5. Welche finanzielle, bürokratische und fachliche Unterstützung erhalten Exis- tenzgründerinnen und -gründer nach ihrer Kenntnis entsprechend Frage 4 in den angrenzenden Bundesländern? 31. 01. 2017 Wald CDU Eingegangen: 31. 01. 2017 / Ausgegeben: 07. 04. 2017                                                       1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet      Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente            net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
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Landtag von Baden-Württemberg                                                          Drucksache 16 / 1528 Begründung Die wirtschaftliche Stärke unseres Landes basiert zum Großteil auf dem erfolg- reichen Mittelstand, der prägend für die hiesige Unternehmenskultur ist. Diese Unternehmen sind es, die überproportional sichere Arbeits- und attraktive Ausbil- dungsplätze anbieten. Bei der Ansiedlung dieser Unternehmen, die Stabilisatoren für die baden-württembergische Wirtschaft sind, steht das Land in Konkurrenz zu benachbarten Bundesländern. Diese Kleine Anfrage soll klären, was benachbarte Bundesländer tun und was Baden-Württemberg tun kann, um für junge Unterneh- mer attraktiv zu bleiben. Antwort Mit Schreiben vom 20. Februar 2017 Nr. 43-4310.023/119/1 beantwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt. 1. Wie viele Existenzgründungen von Unternehmen gab es seit dem Jahr 2011 im südlichen Landkreis Rastatt und im Stadtkreis Baden-Baden? Zu 1.: Die Auswertung der Jahre 2011 bis 2015 ergab für den Landkreis Rastatt und den Stadtkreis Baden-Baden insgesamt 10.067 Neugründungen. -DKU    1HXJUQGXQJHQLP/DQGNUHLV5DVWDWWHLQ VFKO6WDGWNUHLV%DGHQ%DGHQ                           Die nach Gemeinden aufgeteilte Aufstellung zu „Neugründungen in Mittelbaden“ ist Anlage 1 zu entnehmen. 2. Wie viele Betriebsauflösungen gab es dort seit dem Jahr 2011? Zu 2.: Die Auswertung der Jahre 2011 bis 2015 ergab für den Landkreis Rastatt und den Stadtkreis Baden-Baden insgesamt 9.437 vollständige Betriebsaufgaben. -DKU    %HUWULHEVDXIJDEHQLP/DQGNUHLV5DVWDWW HLQVFKO6WDGWNUHLV%DGHQ%DGHQ                              Die nach Gemeinden aufgeteilte Aufstellung zu „Betriebsaufgaben in Mittelba- den“ ist Anlage 1 zu entnehmen. 2
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Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 16 / 1528 3. Wie viele Arbeits- und Ausbildungsplätze bieten diese Unternehmen heute an? Zu 3.: Hierzu liegen der Landesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. 4. Welche finanzielle, bürokratische und fachliche Unterstützung erhalten Exis- tenzgründerinnen und -gründer durch das Land, die jeweiligen Kommunen, die Industrie- und Handelskammern und andere Initiativen? Zu 4.: Existenzgründerinnen und -gründern aus Mittelbaden stehen in Baden-Württem- berg unten aufgeführte, vom Land bereitgestellte Instrumente zur Verfügung. Trä- ger dieser Angebote sind unter anderem die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammern und weitere Initiativen (siehe Anlage 2 – Beratungsangebote und Anlaufstellen zur Existenzgründung und Unternehmensnachfolge). Beratung und Erstanlaufstellen • Den zwölf Industrie- und Handelskammern sowie den acht Handwerkskam- mern kommt eine besondere Bedeutung als zentrale Erstanlaufstellen zu. Mit ihrem umfassenden Gründungsservice bieten alle baden-württembergischen Kammern bereits wesentliche Bausteine eines „One-Stop-Shops“ an. Das be- deutet, dass möglichst viele für eine Gründung nötige Schritte an einem Ort er- ledigt werden können. Hinzu kommt ein umfangreiches Informations-, Bera- tungs- und Qualifizierungsangebot. Die IHK Karlsruhe bietet weitere gründungsspezifische Angebote, darunter die Bereitstellung der Onlineplattform „Gründungswerkstatt“, die als Informations-, Lern- und Beratungsplattform dient. Gründungsinformationen hält die IHK in Englisch, Italienisch, Französisch, Türkisch und Russisch vor. • Mit den branchen- und landesweiten Beratungsgutscheinen können Gründerin- nen und Gründer bei sieben Institutionen bzw. Netzwerken eine kostengünstige Gründungsberatung durch eine Expertin oder einen Experten in Anspruch neh- men. Die Individualberatung besteht aus zwei Phasen. Der Einstieg der Bera- tung erfolgt üblicherweise durch eine mehrstündige, in der Regel kostenlose Kompaktberatung. Für mehrtätige Intensivberatungen wird eine stark kostenre- duzierte Eigenbeteiligung verlangt. Der bürokratische Aufwand ist für die Be- ratenen auf ein Minimum reduziert, so muss z. B. kein gesonderter Antrag für die Beratungsleistung gestellt werden. Man wendet sich einfach an die Partner der Gründungsgutscheine Baden-Württemberg und die geförderte Beratung kann beginnen. Die Gründungsberatung durch Beratungsgutscheine wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Baden-Württem- berg finanziert. • Das Institut für Freie Berufe (IFB), Nürnberg, bietet die Einstiegsberatung für Freiberuflerinnen und Freiberufler in Baden-Württemberg an. Das IFB führt kostenlose Einzel- und Gruppenberatung im Rahmen von Telefonberatungen und Sprechtagen durch. • Eine besondere Form der Existenzgründung ist die Unternehmensnachfolge. Die baden-württembergischen Nachfolge-Moderatoren sprechen Inhaberinnen und Inhaber von KMU sowie potenzielle Nachfolgerinnen und Nachfolger ak- tiv an und moderieren den Nachfolgeprozess. Dabei arbeiten sie mit unter- schiedlichen Fachberaterinnen und -beratern zusammen. Die Projektförderung erfolgt aus Mitteln des ESF sowie des Landes Baden-Württemberg. In der ak- tuellen Förderperiode wird eine Stelle bei der IHK Reutlingen unterstützt. 3
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Landtag von Baden-Württemberg                                                            Drucksache 16 / 1528 Finanzierungshilfen: Das Land Baden-Württemberg stellt über die L-Bank, die Bürgschaftsbank sowie die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) zahlreiche zielgruppenspe- zifische Finanzierungsmöglichkeiten bereit. Diese sind insbesondere: • zinsvergünstigte Darlehen • Bürgschaften • stille Beteiligungen • offene Beteiligungen Die einzelnen Angebote sind dem beigefügten Faltblatt „Förderprogramme zur Existenzgründung und Unternehmensnachfolge“ zu entnehmen (Anlage 3). Branchen- und Innovationsförderung: • Im Rahmen des KMU-Instruments „Innovationsgutscheine“ bietet Baden-Würt- temberg speziell für innovative Start-ups bis fünf Jahre nach Beginn der Selbst- ständigkeit den „Innovationsgutschein B Hightech“ an. Gefördert werden junge Unternehmen mit einem innovativen Vorhaben in den Zukunftsfeldern „Nach- haltige Mobilität“, „Umwelttechnologie und Ressourceneffizienz“, „Erneuer- bare Energie“, „Gesundheitswirtschaft/Lebenswissenschaften“ sowie „IT in Produkten und IT-Dienstleistungen“. • Das Land fördert Projekte zum Thema „Entwicklung von Gründungsvorhaben mit hohem Potenzial – Unterstützung von Gründungswilligen mit Geschäfts- ideen aus den Bereichen innovative Dienstleistungen und Hochtechnologie“ in Form von branchen- oder technologiespezifischen Zentren (Start-up-Accelera- toren). Die Projektförderung ist finanziert aus Mitteln des ESF sowie aus Lan- desmitteln. Die Projektträger sind aktuell in der Konkretisierungsphase ihrer Anträge. In der Wirtschaftsregion Mittelbaden (alle Kommunen des Landkreises Rastatt, Landkreisverwaltung, Stadtkreis Baden-Baden) erhalten Existenzgründerinnen und Existenzgründer folgende Unterstützung: • durch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Städte und Gemeinden. Diese sind erste Ansprechpartner für Fragen der Ansiedlung, für baurechtliche Fragen sowie für weitere Fragen mit lokalem Bezug. • durch Wirtschaftsförderer – dies betrifft insbesondere die Städte Rastatt, Ba- den-Baden, Bühl und Gaggenau (Erstberatung, teilweise auch Existenzgründer- tage). • durch drei Gründerzentren, die Gründerinnen und Gründer beim Schritt in die berufliche Selbstständigkeit unterstützten. Weiterhin bieten Sie jungen Un- ternehmen preiswerte und attraktive Büroflächen, eine qualifizierte Beratung (Coaching, Mentoring) und ein interessantes Netzwerk (finanzielle Unterstüt- zung). Diese sind im Einzelnen: – Elan in Baden-Baden – Bitz (Bühler Innovations- und Technologie Zentrum) in Bühl – Gründerzentrum Rastatt • durch das CyberForum Karlsruhe (Außenstelle im Elan in Baden-Baden) – Erstberatung speziell für den IT Bereich. 4
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Landtag von Baden-Württemberg                                                             Drucksache 16 / 1528 5. Welche finanzielle, bürokratische und fachliche Unterstützung erhalten Exis- tenzgründerinnen und -gründer nach ihrer Kenntnis entsprechend Frage 4 in den angrenzenden Bundesländern? Zu 5.: Zur Unterstützung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern durch die je- weiligen Kommunen der Länder Hessen (426 Gemeinden), Rheinland-Pfalz (2.305 Gemeinden) und Bayern (2.056 Gemeinden) liegen der Landesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. Die Gründungsförderung des Landes Hessen setzt an zwei Punkten an: Beratung und Erstanlaufstellen: Ähnlich wie in Baden-Württemberg stehen zur Unterstützung von Existenzgrün- dungen verschiedene Beratungsstellen zur Verfügung, deren Leistungen in ganz Hessen finanziell unterstützt werden (Zuschüsse des Hessischen Wirtschafts- ministeriums und der EU). Die zuständigen Industrie- und Handelskammern so- wie Handwerkskammern bieten kostenlose Einstiegsberatungen. Wenn es um die Hilfe für die Erstellung des Businessplans geht, unterstützen dabei z. B. die RKW Hessen GmbH oder im Handelsbereich der Handelsverband Hessen e. V. Finanzierungshilfen: Das Land Hessen unterstützt Gründerinnen und Gründer bei der Finanzierung mit Bürgschaften, Beteiligungen, zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen für Exis- tenzgründungsberatungen. • Ein wichtiger Baustein dabei ist das Hessen-Mikrodarlehen, das mit einem För- derhöchstbetrag von 25.000 € auf junge Unternehmerinnen und Unternehmer zielt, die einen geringen Kreditbedarf haben. • Neu wurden im Jahr 2016 der Innovationskredit Hessen und der Technologie- fonds Hessen (TFH III) aufgelegt. Der Innovationskredit Hessen richtet sich an innovative und schnell wachsende Unternehmen und Gründungen. • Der privat ko-finanzierte Beteiligungsfonds TFH III richtet sich an techno- logieorientierte und innovative kleine und mittelständische Unternehmen mit hohen Wachstumsperspektiven. Finanziert wird vor allem die Frühphase, aber auch die Finanzierung von Unternehmensnachfolgen ist möglich. Das Land Rheinland-Pfalz bündelt die Förderung und Unterstützung von Grün- dungen in einer Gründungsinitiative. Beratung und Erstanlaufstellen: • Die rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern sowie Handwerks- kammern bieten in den Starterzentren Leistungen in ähnlicher Weise wie in Ba- den-Württemberg an. Darüber hinaus sind die Starterzentren seit Januar 2007 berechtigt, neben den Gewerbeämtern rechtsverbindlich Gewerbean-, um- und -abmeldungen durchzuführen. Seit 2009 besteht ein webbasiertes Leistungsan- gebot, mit dem Gründerinnen und Gründer in die Lage versetzt werden, die Gründungsformalitäten wie Gewerbemeldungen sowie Mitteilungen an das Fi- nanzamt, Agentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaft leichter erledigen zu können. Die zur Geschäftsaufnahme notwendigen Daten müssen im „One- Stop-Shop“ nur einmal erfasst werden. • Das Beratungsprogramm des Wirtschaftsministeriums Rheinland-Pfalz fördert Beratungen von Existenzgründerinnen und -gründern sowie von Unterneh- mensübergeberinnen und -übergebern aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus sowie sonstige Dienstleistungen und Freie Berufe. Antrags- berechtigt sind Gründerinnen und Gründer in der Vorgründungsphase einer 5
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Landtag von Baden-Württemberg                                                          Drucksache 16 / 1528 selbstständigen Vollexistenz oder einer Nebenerwerbsgründung. Eingeschlos- sen sind auch Übernahmen und Beteiligungen an bestehenden Betrieben. Die Zuschüsse werden von den Antragstellern bei der Investitions- und Struktur- bank Rheinland-Pfalz beantragt. • Mit dem Projekt „Gründungen in der Gesundheitswirtschaft“ soll ein dauerhaft nutzbares Beratungstool entwickelt werden. Finanzierungshilfen: Zur Förderung von Gründungen und Unternehmensübernahmen bietet das Land finanzielle Förderung über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz so- wie über die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz an. Darunter fallen ERP-Gründer- kredite RLP, Beteiligungen, Bürgschaften, der Innovationsfonds Rheinland-Pfalz sowie sechs weitere regionale Venture-Capital Fonds. Die finanzielle Förderung der ISB wird im „Hausbankverfahren“ ausgereicht. Die Hausbanken sind also in die Förderverfahren direkt eingebunden. Branchen- und Innovationsförderung: • Zur Unterstützung von technologieorientierten Gründungen hält das Land mehr- heitlich die Anteile an Technologiezentren in den Oberzentren Kaiserslautern, Koblenz, Mainz, Ludwigshafen und Trier. Gründerinnen und Gründer können für einen bestimmten Zeitraum Räumlichkeiten anmieten, zudem steht ihnen ein maßgeschneidertes Beratungs- und Informationspaket zur Verfügung. • An den Standorten Mainz, Koblenz, Trier und Kaiserslautern sind Gründungs- büros an den Hochschulen etabliert deren Hauptaufgabe es ist, Studierende ebenso wie wissenschaftliches Personal an Universitäten und Hochschulen auf die Perspektive unternehmerischer Selbstständigkeit aufmerksam zu machen. Der Freistaat Bayern bündelt seine Unterstützung in der Initiative „Gründer- land.Bayern“ des Staatsministeriums für Wirtschaft, Medien, Energie und Tech- nologie. Beratungs- und Erstanlaufstellen: Die IHK, Handwerkskammern, die Aktivsenioren und das Institut für Freie Beru- fe führen für den Einstieg kostenlose Erstberatungen durch. Daneben beraten u. a. die Wirtschaftsabteilungen der Bezirksregierungen sowie die Bayerische For- schungs- und Innovationsagentur. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft fördert das Vorgründungscoa- ching-Programm, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Freistaates Bayern. Das Gründungsnetzwerk BayStartUP richtet sich zudem an innovative und wachstumsorientierte Hightech-Gründer. Diese bekommen persönliche Unterstüt- zung bei der Konzepterstellung und bei der Suche nach der passenden Finanzie- rung. Darüber hinaus gibt es ein engmaschiges Netz an Entrepreneurship-Centern und Gründerzentren, die ebenfalls als Anlaufstellen für Existenzgründer zur Verfü- gung stehen. Dr. Hoffmeister-Kraut Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau 6
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DƵŐŐĞŶƐƚƵƌŵ                            ϯϵ                      ϰϰ              ϱϳ             ϱϴ              ϰϴ               ϰϴ              ϯϱ                ϯϯ              ϯϰ              Ϯϴ ϬϴϮϭϲϬϯϵ       PƚŝŐŚĞŝŵ                               ϮϮ                      ϮϬ              Ϯϱ             ϭϰ              Ϯϯ               ϯϯ              Ϯϳ                ϭϴ              ϯϳ              ϭϳ ϬϴϮϭϲϬϰϭ       KƚƚĞƌƐǁĞŝĞƌ                            ϯϯ                      Ϯϵ              ϯϭ             ϯϲ              ϰϯ               ϯϭ              Ϯϱ                ϯϰ              Ϯϵ              ϮϬ ϬϴϮϭϲϬϰϯ       ZĂƐƚĂƚƚ͕^ƚĂĚƚ                        ϯϴϲ                 ϯϮϱ                 ϯϮϭ            ϯϭϬ             ϯϲϴ             ϯϬϴ              ϯϭϴ               ϰϮϵ             ϯϯϰ             ϯϲϭ ϬϴϮϭϲϬϰϵ       ^ŝŶnjŚĞŝŵ                              ϭϬϲ                      ϵϯ              ϵϯ             ϳϮ              ϴϵ               ϵϭ              ϴϱ            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Landtag von Baden-Württemberg                        Drucksache 16 / 1528 Anlage 2 Initiative für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge Beratungsangebote und Anlaufstellen zur Existenzgründung und Unternehmensnachfolge 8
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Landtag von Baden-Württemberg                                                                                       Drucksache 16 / 1528 Die Förderung von Existenzgründungen und die Sicherung             Mit konzeptioneller und finanzieller Unterstützung der Initiative für der Unternehmensnachfolge ist für die Landesregierung von Baden-           Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge –            – des Ministe- Württemberg ein Kernstück gestaltender Mittelstandspolitik. Um bei         riums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat der Existenzgründung erfolgreich zu sein, bedarf es nicht nur einer        sich in Baden-Württemberg ein diversifiziertes Informations-, Qualifi- tragfähigen Geschäftsidee und der persönlichen Voraussetzungen,            zierungs- und Beratungsangebot entwickelt. Zahlreiche Verbände, Wirt- sondern auch günstiger Rahmenbedingungen. Dazu gehört eine leis-           schaftsförderungseinrichtungen und private Initiativen haben mit innova- tungsfähige Infrastruktur sowie ein bedarfsgerechtes Förder- und Be-       tiven Ideen zu dieser neuen Gründungskultur beigetragen. Sie ergänzen ratungsangebot. Frühzeitige Beratung beseitigt Informationsdefizite,        das Kernangebot der Kammern und Förderbanken und haben in der Re- die in der Umsetzungsphase zu ernsthaften Problemen führen kön-            gel eine regionale, branchen- oder zielgruppenspezifische Ausrichtung. nen. Informationsdefizite sind nach Mängeln bei der Finanzierung die        Auf den folgenden Seiten können Sie sich einen Überblick über die zweithäufigste Ursache für das frühzeitige Aus junger Unternehmen!          unterschiedlichen Anlaufstellen und Beratungsangebote in Baden- Württemberg verschaffen. Beratung durch Industrie-                         Beratungsgutscheine für                             Beratungsleistung gestellt werden. Man wendet sich einfach an die Partner der Bera- und Handelskammern sowie                          Gründungsinteressierte des                          tungsgutscheine für Gründungsinteressierte Handwerkskammern                                  Landes Baden-Württemberg                            des Landes Baden-Württemberg und die ge- förderte Beratung kann beginnen. – Individuelle, vertiefte Gründungsberatung Den 12 Industrie- und Handelskammern                                                                  Wer kann die Beratungs- sowie den 8 Handwerkskammern kommt eine besondere Bedeutung als zentrale gutscheine in Anspruch Wie funktioniert der Erstanlaufstellen zu. Mit ihrem umfassen-                                                             nehmen? den Gründungsservice bieten alle baden-           Beratungsgutschein? württembergischen Kammern bereits we- sentliche Bausteine eines „One-Stop-Shops“                                                            Die Beratungssgutscheine richten sich an an. Das bedeutet, dass möglichst viele für        Mit der branchen- und landesweiten Ein-             Personen, welche planen, eine gewerbliche eine Gründung nötige Schritte an einem            führung der Beratungsgutscheine können              oder freiberufliche selbständige Tätigkeit Ort erledigt werden können. Hinzu kommt           Gründerinnen und Gründer bei 7 Institu-             in Baden-Württemberg aufzunehmen. Dies ein umfangreiches Informations-, Beratungs-       tionen bzw. Netzwerken eine kostengün-              kann sowohl durch eine Neugründung, die und Qualifizierungsangebot.                        stige Gründungsberatung durch eine Ex-              Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, pertin oder einen Experten in Anspruch              eine Unternehmensübernahme, eine täti- • Die Standorte der Industrie- und Han-           nehmen. Üblicherweise erfolgt die Indivi-           ge Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft delskammern finden Sie hier:                    dualberatung in 2 Phasen. Der Einstieg in           oder eine Franchisenehmerschaft geschehen. www.bw.ihk.de                                  die Beratung erfolgt üblicherweise durch            Bei wiederholter Gründung muss die vor- • Die Starter-Center der Handwerks-               eine mehrstündige, in der Regel kostenlose          herige selbständige Tätigkeit grundsätzlich kammern finden Sie hier:                        Kompaktberatung. Für mehrtägige Intensiv-           abgeschlossen sein und die Neugründung www.starter-center-bw.de                       beratungen wird eine stark kostenreduzierte         mit einem neuen Geschäftsmodell erfolgen. Eigenbeteiligung verlangt. Im Gegensatz zu üblichen Förderprogrammen ist der büro- kratische Aufwand für die Beratenen auf ein Minimum reduziert. So muss z.B. kein gesonderter Antrag für die Förderung der 9
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Landtag von Baden-Württemberg                                                                                 Drucksache 16 / 1528 An welche Beratungs-                          GRÜNDUNGS-GUTSCHEINE GASTGEWERBE (DEHOGA) einrichtungen kann man Die Palette der Leistungen, die mit den sich wenden?                                  Gründungs-Gutscheinen Gastgewerbe ab- gerufen werden können, reicht vom unver- bindlichen Orientierungsgespräch über die BERATUNGS- UND WIRTSCHAFTS-                   Teilnahme an landesweit kostenlos durchge- FÖRDERUNGSGESELLSCHAFT FÜR MITTEL-            führten Workshops bis hin zur individuellen STAND UND HANDWERK (BWHM GMBH) Gründungs- oder spezialisierten Marketing- Das Team der BWHM GmbH ist Ansprech-          Beratung. Darüber hinaus können Grün- partner für Handwerk und Mittelstand bei      derinnen und Gründer ein umfangreiches Gründung oder Übernahme von Betrieben.        Informationspaket des DEHOGA anfordern Das Angebot reicht von der allgemeinen        und ihr Gründungsvorhaben im Rahmen Gründungsberatung über die Businessplan-      eines kostenlosen „Gründungs-Check-Ups“ Erstellung bis hin zur kompletten Begleitung  vor Ort professionell prüfen lassen. Der einer Betriebsübernahme. Die Basisberatung    DEHOGA Baden-Württemberg begleitet erfolgt kostenlos über die Starter-Center der Gründerinnen und Gründer bei ihrem Vor- baden-württembergischen Handwerkskam-         haben von der ersten Geschäftsidee, über mern. Bei vertiefenden Fragen und der Reali-  die Finanzierung bis zur Eröffnung und dar- sierung steht die BWHM GmbH Gründerin-        über hinaus. nen und Gründern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern mit einer zweiphasigen,      DEHOGA Beratung Was wird gefördert?                               geförderten Intensivberatung zur Seite.       Telefon 0711/619-8837 info@dehoga-beratung.de Ansprechpartner:                              www.dehogabw.de Mit den Beratungsgutscheinen für Gründe-          Albrecht Thomas Haller rinnen und Gründer wird die individuelle          Telefon 0711/263-709152                       KARLSRUHER EXI Begleitung von Existenzgründungen und             www.bwhm-beratung.de                          GRÜNDUNGSGUTSCHEIN Unternehmensnachfolgen durch eine Exper-                                                        Im Rahmen der Karlsruher Gründerallianz tin oder einen Experten gefördert. Typische       EXI HIGHTECH GRÜNDUNGSGUTSCHEINE              bietet der CyberForum e.V. gemeinsam mit Beratungsinhalte sind die Entwicklung eines       (BWCON)                                       der Wirtschaftsförderung der Stadt Karls- tragfähigen Geschäftsmodells sowie die            Gemeinsam mit der BIOPRO Baden-               ruhe und weiteren Partnern angehenden Erstellung eines detaillierten Businessplans.     Württemberg und weiteren Netzwerkpart-        Gründerinnen und Gründern eine bran- nern, z.B. den Senioren der Wirtschaft, bie-  chenoffene Unterstützung an. Die kosten- Aufgrund der regionalen, branchen- oder           tet bwcon im Rahmen der Gründungsgut-         freien Kompaktberatungen und geförderten zielgruppenspezifischen Ausrichtung der            scheine kompetente Beratung für innovati-     Intensivberatungen durch akkreditierte Be- Beratungsangebote sowie der individuellen         ve Gründerinnen und Gründer aus IT und        raterinnen und Berater (Eigenanteil Grün- Anpassung der Beratungsleistungen an den          Hightech in Baden-Württemberg. Als eines      derperson 20%) erfolgen individuell und Einzelfall können die Kosten etwas variie-        der erfolgreichsten europäischen Technolo-    passen sich der jeweiligen persönlichen Si- ren. Für mehrtägige Intensivberatungen wird       gienetzwerke verbindet bwcon Unterneh-        tuation an: Von der Unterstützung bei der eine Eigenbeteiligung verlangt, welche auf-       men und Forschungseinrichtungen. High-        Businessplanerstellung bis hin zur Klärung grund der Förderung etwa zwischen 70% und         tech-Gründerinnen und Gründern bietet         von Finanzierungsfragen und Begleitung bei 80% unter den gängigen Tagessätzen für ent-       bwcon umfassende Unterstützung – von          wichtigen Gesprächen. sprechende Beratungsleistungen liegt. Der         Orientierungs- und Checkup-Beratungen Umfang der Beratung kann abhängig vom             bis zu Intensivcoachings durch die bwcon:     Projektleitung: Beratungsanbieter bis zu 10 Tage betragen.        Coaching Group.                               Martina Hardt Telefon 0721/602897-40 Ansprechpartner für IT, Medien- und           hardt@cyberforum.de Wer finanziert und                                Kreativwirtschaft sowie Industrielle          www.gruenden-in-karlsruhe.de Technologien bei der bwcon GmbH: koordiniert die                                   Martin Cremer                                 RKW BADEN-WÜRTTEMBERG GMBH Beratungsgutscheine?                              Telefon 0711/18421-632                        Mit den Exi-Gründungs-Gutscheinen ergänzt cremer@bwcon.de                               das RKW Baden-Württemberg das bewährte www.bwcon.de/beratung.html                    Erstberatungsangebot seiner Partner, der ba- Die Gründungsberatung durch Beratungs-                                                          den-württembergischen Industrie- und Han- gutscheine wird mit Mitteln des Europä-           Ansprechpartnerin für Life Sciences,          delskammern, die als Anlaufstellen fungieren. ischen Sozialfonds (ESF) und des Landes           Medizintechnik, Bioökonomie:                  Neben kostenfreien Kompaktberatungen Baden-Württemberg finanziert. Die Koordi-          BIOPRO Baden-Württemberg GmbH                 werden auch verbilligte, individuelle Inten- nation erfolgt durch die Initiative für Existenz- Caroline Ref                                  sivberatungen und Coachings, insbesondere gründungen und Unternehmensnachfolge              Telefon 0711/218 185-16                       bei wachstumsorientierten Vorhaben und des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und       gruendung@bio-pro.de                          Übernahmen, durchgeführt. Mit der Er- Wohnungsbau Baden-Württemberg ( ).                www.bio-pro.de                                fahrung aus über 12.000 Gründungs- und Übernahmeberatungen im produzierenden 10
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