Förderung und Unterstützung von Existenzgründungen in Mittelbaden

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Landtag von Baden-Württemberg                                                                                    Drucksache 16 / 1528 Die im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau       Zur optimalen Vorbereitung auf die Gründung fördert das Ministe- Baden-Württemberg angesiedelte Initiative für Existenzgründungen        rium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg und Unternehmensnachfolge –          – führt seit 1994 den überbetrieb- begleitende Beratungen in der Vorgründungsphase. Nach der Grün- lichen Teil der Existenzgründungsinitiative des Landes durch. Ober-     dung, in der Existenzfestigungsphase, können weitere Beratungspro- stes Ziel ist die quantitative Erhöhung und insbesondere die Verbes-    gramme des Bundes in Anspruch genommen werden. serung der Qualität von Existenzgründungen.                             Auch empfiehlt es sich, zuvor die kostenlosen bzw. kostengünstigen Mit der vorliegenden Ausgabe unserer Schriftenreihe sollen Gründe-      Existenzgründungsberatungen und Qualifizierungsangebote der Indu- rinnen und Gründer die Möglichkeit erhalten, sich über das Förder-      strie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern zu nut- angebot des Bundes und des Landes zu informieren. Gleichzeitig soll     zen. Freiberuflerinnen und Freiberufler können kostenlose Sprechtage die Broschüre eine Arbeitshilfe sein, die Sie auf Gespräche mit Bera-   in Anspruch nehmen, die vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und tern der Kammern, Verbände oder weiterer Anlaufstellen sowie den        Wohnungsbau Baden-Württemberg gefördert und vom Institut für Firmenkundenbetreuern der Banken vorbereitet.                           Freie Berufe durchgeführt werden. Das Land Baden-Württemberg und seine Förderbanken (L-Bank,              Mit konzeptioneller und finanzieller Unterstützung der          hat sich Bürgschaftsbank Baden-Württemberg sowie Mittelständische Betei-         in Baden-Württemberg ein diversifiziertes Informations-, Qualifizie- ligungsgesellschaft) bieten Gründerinnen und Gründern sowie mit-        rungs- und Beratungsangebot entwickelt. Es ergänzt das Kernangebot telständischen Unternehmen ein breites Spektrum an öffentlichen         der Kammern und Förderbanken und hat in der Regel eine regionale, Förderprogrammen. Die bundesweit geförderten Programme kom-             branchen- oder zielgruppenspezifische Ausrichtung. Bevor Sie für Ihr plettieren dabei das Förderangebot. Diese reichen von Mikrofinanzie-     Vorhaben öffentliche Zuschüsse oder – über Ihre Hausbank – Finanzie- rungsangeboten und Darlehensprogrammen über Bürgschaften und            rungshilfen beantragen, ist es ratsam, im Vorfeld ein Orientierungsge- Beteiligungen bis hin zur Bereitstellung von Wagniskapital und Inno-    spräch zu führen. So können die Berater der Anlaufstellen Ihnen vorab vationsförderprogrammen. Zudem stehen für Gründungsvorhaben im          die Schwachstellen aufzeigen und wertvolle Hilfestellungen geben. Ländlichen Raum, Ausgründungen aus Forschungseinrichtungen und          Einen Überblick über die Beratungsangebote und Anlaufstellen in Hochschulen, Gründung aus der Arbeitslosigkeit oder innovative,         Baden-Württemberg gibt Ihnen das entsprechende Faltblatt aus der technologieorientierte Vorhaben spezielle Förderangebote bereit.        Schriftenreihe der     . 21
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Landtag von Baden-Württemberg                                                                               Drucksache 16 / 1528 Bitte beachten Sie: − In der Übersicht werden zusätzlich Förderprogramme des Landes      − Viele der Förderprogramme können miteinander kombiniert wer- Baden-Württemberg und des Bundes aufgeführt, die sich an alle       den. Vor allem bei einem größeren Kapitalbedarf besteht der opti- kleinen und mittleren Unternehmen richten, erfahrungsgemäß          male Finanzierungsmix häufig aus einer Kombination von zinsgüns- aber auch von jungen Unternehmen häufig in Anspruch genom-           tigen Darlehen, Nachrangdarlehen, Bürgschaften und Haftungs- men werden.                                                         freistellungen, Zuschüssen und/oder Beteiligungskapital. − Landkreise, Städte oder Gemeinden bieten zum Teil eigene           − Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der aufgeführten öffentli- Förderprogramme an, welche in der Übersicht nicht enthalten         chen Darlehen, Bürgschaften oder Zuschüsse besteht nicht. sind. Bitte erfragen Sie diese bei der jeweiligen Wirtschaftsför- derung.                                                           − In der Regel gilt bei den genannten Förderprogrammen als Ober- grenze für eine Antragsberechtigung die EU-Definition für kleine − In den meisten Fällen darf erst nach einer Bewilligung des Förder-   und mittlere Unternehmen (KMU). Dies sind Unternehmen mit antrags mit dem Vorhaben (z. B. Inanspruchnahme von Beratungs-      weniger als 250 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz von leistungen) begonnen werden. Informieren Sie sich deshalb genau     höchstens 50 Mio. Euro oder einer Vorjahresbilanzsumme von darüber, wann Sie mit dem Vorhaben beginnen dürfen, ohne dass       höchstens 43 Mio. Euro (einschließlich aller verbundenen Unter- es für eine Förderbewilligung schädlich wäre.                       nehmen). Bei manchen Programmen gelten auch geringere Ober- grenzen. − Entsprechend dem Hausbankprinzip werden Darlehen und Bürg- schaften meistens über die örtlichen Hausbanken beantragt, wel-   − Die in den Förderprogrammen genannten Konditionen sind zum che Sie zunächst von Ihrem Gründungskonzept überzeugen müs-         Teil variabel und werden entsprechend der Lage auf dem Kapital- sen. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind im jeweiligen Förder-      markt angepasst. Es empfiehlt sich deshalb, die aktuellen Konditio- programm vermerkt.                                                  nen vor der Antragstellung bei den zuständigen Stellen zu erfragen. 22
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