Maßnahmen zur Prävention und Deradikalisierung im Bereich des religiös motivierten Extremismus

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Landtag von Baden-Württemberg                                                      Drucksache 15 / 6596 15. Wahlperiode                                                                    10. 03. 2015 Große Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort der Landesregierung Maßnahmen zur Prävention und Deradikalisierung im Bereich des religiös motivierten Extremismus Große Anfrage Wir fragen die Landesregierung: 1. Inwieweit setzt sie ein ressort- und phänomenübergreifendes Konzept zur Prä- vention im Bereich des religiös motivierten Extremismus und zur Deradikalisie- rung betroffener Personen um? 2. In welcher Höhe sind Haushaltsmittel in den jeweiligen Einzelplänen des Dop- pelhaushalts 2015/16 für Maßnahmen zur Prävention im Bereich des religiös motivierten Extremismus eingestellt (mit Angabe der jeweiligen Kapitel und Titel)? 3. In welcher Höhe stehen Haushaltsmittel für Aussteigerprogramme und Maßnah- men zur Deradikalisierung und Reintegration von religiös motivierten Extre- misten im Staatshaushaltsplan 2015 zur Verfügung (mit Angabe der jeweiligen Kapitel und Titel)? 4. Wie viele Personalstellen stehen im Ministerium für Integration, im Innenminis- terium, im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport sowie gegebenenfalls in anderen Fachministerien für den Aufgabenbereich Prävention und Deradikali- sierung im Bereich des religiös motivierten Extremismus jeweils zur Verfügung? 5. Erachtet sie die Bündelung der Expertise der verschiedenen Ministerien in ei- nem zentralen Kompetenzzentrum für Extremismus für sinnvoll, welches als Koordinierungs- und Anlaufstelle dienen könnte? 6. Auf welche Weise findet eine interministerielle Abstimmung oder Kooperation bei den verschiedenen präventiven und repressiven Maßnahmen gegen religiös motivierten Extremismus in Baden-Württemberg statt? 7. Welche Maßnahmen hat sie bislang ergriffen, um als religiös motivierte Ex- tremisten identifizierte Personen zum Ausstieg zu bewegen und mit welchem Erfolg wurden solche Maßnahmen durchgeführt? Eingegangen: 10. 03. 2015 / Ausgegeben: 20. 05. 2015                                                         1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet        Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente              net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
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Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 15 / 6596 8. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden und den mit Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen befassten Stellen in Baden-Württemberg? 9. Bietet sie ein Programm für Aussteiger und Rückkehrer aus Bürgerkriegsgebie- ten, wie Syrien, Irak und Afghanistan, an? 10. Inwieweit sind die Sicherheitsbehörden in solche Aussteiger- bzw. Rückkeh- rerprogramme eingebunden und wie erfolgt die Überwachung der radikalisier- ten Rückkehrer? 11. Wie viel zusätzliches Personal bedarf es in welchen Ressorts, um dauerhaft eine möglichst effiziente Beobachtung von Islamisten allgemein bzw. radikali- sierten Rückkehrern im Speziellen gewährleisten zu können? 12. Bietet sie Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte im Bereich Prävention sowie Umgang mit religiös motivierten Extremisten an? 13. Welche Erkenntnisse hat sie über die Bedeutung der Schule als Ausgangsort bzw. Umfeld für eine Radikalisierung von Jugendlichen und welche Konse- quenzen zieht sie daraus? 14. Hält das Land Hilfe und Beratungsmöglichkeiten für Lehrkräfte vor, die mit Schülerinnen und Schülern mit Anzeichen zu religiösem Extremismus kon- frontiert sind und sind die Schulpsychologischen Beratungsstellen auf diese spezifische Aufgabe in ausreichendem Maße vorbereitet? 15. Welche Rolle spielen baden-württembergische Hochschulen bzw. das studen- tische Umfeld bei der Gruppierung von Islamisten bzw. bei der Bildung von islamistischen Vereinigungen? 16. Gibt es Forschungsstellen an den Hochschulen des Landes, die sich mit dem Thema Radikalisierung und religiös motiviertem Extremismus befassen? 17. Wie viele Personen, die der islamistischen Szene zugerechnet werden, sitzen derzeit in baden-württembergischen Gefängnissen ein (mit Angabe der Vertei- lung auf die einzelnen Justizvollzugsanstalten sowie dem prozentualen Anteil an der Gesamtgefangenenzahl)? 18. Welche Erkenntnisse hat sie über die Bedeutung von Justizvollzugsanstalten als Umfeld für eine Radikalisierung von Insassen (mit Angabe, wie die Jus- tizvollzugsanstalten in eine entsprechende Präventionsarbeit eingezogen wer- den)? 19. Hat sie Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass es zu einer Vernetzung von Salafisten oder zu einer weiteren Verbreitung von salafistischem Gedan- kengut innerhalb der Justizvollzugsanstalten kommt (z. B. durch eine räumli- che Trennung)? 20. Bestehen Kontakte zu den Arbeitgebern in Baden-Württemberg, um Ausstei- gern Möglichkeiten zur Reintegration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu eröffnen? 21. Welche Beratungsmöglichkeiten für betroffene Angehörige gibt es in Baden- Württemberg mit welcher Förderung des Landes? 22. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Kommunen im Bereich Präven- tion von religiös motiviertem Extremismus? 23. Sind die zuständigen kommunalen Stellen beispielsweise im Bereich Soziales, Wohnen, Familien in die Präventionsarbeit und in Programme zur Deradikali- sierung bzw. für Aussteiger eingebunden? 24. Inwieweit sind die Moscheegemeinden in die Maßnahmen zur Prävention und Deradikalisierung im Bereich des religiös motivierten Extremismus eingebun- den (mit Darstellung einer Bewertung dieser Zusammenarbeit)? 2
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Landtag von Baden-Württemberg                                                              Drucksache 15 / 6596 25. Wie beurteilt sie aus ihrer Sicht die Einrichtung des Fachbeirats des Hessischen Präventionsnetzwerks gegen Salafismus im Hinblick auf die Einbeziehung al- ler öffentlichen Stellen und gesellschaftlichen Akteure? 10. 03. 2015 Wolf, Dr. Lasotta, Blenke, Hitzler, Wacker und Fraktion Begründung Nach Auskunft der Landesregierung gehören derzeit in Baden-Württemberg rund 550 Personen zur Anhängerschaft des Salafismus. Die Landesregierung geht auch davon aus, dass die Zahl religiös motivierter Extremisten weiter ansteigen wird. Die jüngsten Ereignisse in Frankreich und Belgien machen den Handlungsbedarf deutlich. Neben der wichtigen Arbeit der Sicherheitsbehörden sind die Präventi- onsarbeit und Maßnahmen zur Deradikalisierung sowie Aussteigerprogramme zentrale Säulen einer umfassenden Sicherheitspolitik. Die Hessische Landesregie- rung verfolgt mit dem landesweiten Präventionsnetzwerk gegen Salafismus einen übergreifenden Ansatz. Das Hessische Kompetenzzentrum gegen Extremismus ist in diesem Netzwerk zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle. Der ressortüber- greifende Ansatz und die enge Verzahnung zwischen den Sicherheitsbehörden, den Kommunen, den gesellschaftlichen Akteuren und den Akteuren in der Präven- tions- und Ausstiegsarbeit kennzeichnen die Arbeit des hessischen Netzwerks. Da insbesondere Jugendliche eine Zielgruppe der Salafisten sind, ist eine Einbindung der Schulen und Familien erforderlich, um Erfolge bei der Prävention bzw. Dera- dikalisierung erzielen zu können. Ziel der vorliegenden Großen Anfrage ist es, in Erfahrung zu bringen, welche Maßnahmen die Landesregierung für Baden-Württemberg in diesem Bereich er- griffen hat und inwieweit das hessische Vorbild Anregungen für eigene Aktivitäten im Land bietet. Antwort Schreiben des Staatsministeriums vom 12. Mai 2015 Nr. I-1080/LT: In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Krebs Ministerin im Staatsministerium 3
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Landtag von Baden-Württemberg                                                            Drucksache 15 / 6596 Anlage: Schreiben des Innenministeriums Mit Schreiben vom 12. Mai 2015 Nr. 3-1228.3/470 beantwortet das Innenministe- rium im Einvernehmen mit dem Justizministerium, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dem Ministerium für Integration, dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft sowie dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit setzt sie ein ressort- und phänomenübergreifendes Konzept zur Prä- vention im Bereich des religiös motivierten Extremismus und zur Deradikalisie- rung betroffener Personen um? Zu 1.: In Baden-Württemberg wird aktuell mit einem ganzen Bündel ressort- und phäno- menübergreifender Maßnahmen zur Prävention im Bereich des religiös motivier- ten Extremismus und zur Deradikalisierung betroffener Personen gearbeitet. Im Zuge des Anti-Terror-Pakets („Sonderprogramm der Landesregierung zur Be- kämpfung des islamistischen Terrorismus“) hat die Landesregierung mit Minister- ratsbeschluss vom 3. Februar 2015 die Einrichtung eines „Kompetenzzentrums zur Koordinierung des Präventionsnetzwerks gegen (islamistischen) Extremismus in Baden-Württemberg“ (KPEBW) beschlossen. Das KPEBW soll die zentrale Steu- erung und Koordinierung der Maßnahmen der Präventions- und Interventionsbe- mühungen gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen im Zusammenhang mit dem (islamistischen) Extremismus übernehmen und den Informationsfluss zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren, inklusive den Sicherheitsbehörden, gewährleisten. Interventionsmaßnahmen bei Radikalisierten bzw. deren Umfeld- personen sollen durch einen externen Träger erfolgen. Weitere Zielsetzungen sind eine strategische Konzept- und Projektentwicklung zur Bewältigung dieses The- menfelds sowie die ressortübergreifende Beratung der Landesregierung. Hierdurch sollen die bestehenden interdisziplinären und gesamtgesellschaftlichen Präventi- onsaktivitäten auf dem Gebiet des (islamistischen) Extremismus weiter optimiert und die Maßnahmen und Projekte der einzelnen Ressorts noch besser als bisher koordiniert werden. Aktuell werden die Anforderungsprofile der Mitarbeiter des künftigen Kompetenz- zentrums erstellt sowie die Aufgabenbeschreibung an den externen Träger vorbe- reitet. Das KPEBW soll noch im Laufe dieses Jahres seine Arbeit aufnehmen. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) ist im Bereich der Prävention und Deradikalisierung des religiös motivierten Extremismus, und hier besonders der gewaltaffinen Formen des Salafismus, seit 2008 im Vergleich zu anderen Bun- desländern in besonders hohem Maße aktiv und präsent. Damals war das LfV federführend bei der Erarbeitung konzeptioneller Vorschläge für eine „personen- bezogene Präventionskampagne“, die das Ziel verfolgte, deradikalisierend auf Einzelpersonen einzuwirken. Seit 2009 werden diese beiden Themenfelder als eine besonders dringliche Aufgabe wahrgenommen. Ende 2009 wurde die Bund- Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) „Deradikalisierung“ im Gemeinsamen Terroris- musabwehrzentrum (GTAZ) eingesetzt, in der sich Vertreterinnen und Vertreter aller relevanten Akteure der Sicherheitsbehörden (Polizei, Verfassungsschutz, Ge- neralbundesanwalt, Bundesministerium des Innern [BMI] usw.) zunächst zweimal jährlich trafen. In sechs Unterarbeitsgruppen, von denen eine das LfV leitete („De- konstruktion jihadistischer Ideologie“), wurde eine Vielzahl an Konzepten und Maßnahmen erarbeitet, die nach Verabschiedung in den Gremien der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) inzwischen in ver- schiedenen Bundesländern teilweise umgesetzt werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfV gingen dabei neue Wege, indem sie sich nicht nur an den zahlreichen Arbeitsgruppen auf Bundesebene intensiv und teilwei- se federführend beteiligten, sondern auch Projekte, wie das bundesweit bekannte „Team meX. Mit Zivilcourage gegen Extremismus“ seit 2008 als kompetenter Ko- operationspartner zu einem erfolgreichen Abschluss führten. Die Verstetigung und 4
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Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 15 / 6596 Institutionalisierung dieses Ansatzes, der in der Schulung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren durch die Landeszentrale für politische Bildung (LpB) be- steht, macht dies deutlich. Im vergangenen Jahrzehnt hat sich das LfV als äußerst kompetenter und erfahrener, bundesweit vernetzter Ansprechpartner etabliert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entsprechenden wissenschaftlichen Befähigungen wurden und werden daher bundesweit als Referentinnen und Referenten angefragt, etwa von der Akademie für Verfassungsschutz sowie für verschiedene Fachsymposien an Universitäten und Forschungseinrichtungen. Diese Vernetzung ist eine der elementaren Voraussetzungen erfolgreicher Arbeit auf den Feldern der Prävention und Deradikalisierung, begreift man diese Auf- gabenfelder als nachhaltige und kontinuierlich zu bearbeitende Herausforderung. Aus diesem Grund nahmen 2014 zum ersten Mal Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfV am 19. Deutschen Präventionstag in Karlsruhe teil und gestalteten dort eine eintägige Sonderveranstaltung mit. Darüber hinaus stehen die Kolleginnen und Kollegen der „Analysegruppe Internationaler Extremismus und Terrorismus“ mit Fachkolleginnen und Fachkollegen in zivilgesellschaftlichen Organisationen, wie „ufuq.de“, der Beratungsstelle „Hayat“, dem „Zentrum demokratischer Kul- tur“ oder dem Verein „Violence Prevention Network“ (VPN), um nur einige zu nennen, in regem Austausch. Die bereits zuvor genannte BLAG „Deradikalisierung“ erkannte dabei die drei elementaren Handlungsfelder „Sensibilisierung“, „Qualifizierung“ und „Deradi- kalisierung“. Das Handlungsfeld „Sensibilisierung“ umfasst Beratung und Vorträge. Dazu ge- hören Öffentlichkeitsarbeit, Schulungen und Fachtagungen zur Informationsüber- mittlung und Vernetzung wie beispielsweise vom LfV zuletzt im Dezember 2014 durchgeführt (vgl. Antwort zu Frage 12). Die Schulung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren wie im Rahmen des Projekts „Team meX. Mit Zivilcourage gegen Extremismus“ zählt hierzu ebenso wie die Information der interessierten Öffentlichkeit durch Vorträge oder die Beratung entsprechend besorgter Bürgerin- nen und Bürger. Unter den Begriff „Qualifizierung“ fallen gezielte Maßnahmen der Fort- und Wei- terbildung etwa im Verfassungsschutz, bei der Polizei oder in der Justiz. Dabei werden inzwischen auch neue didaktische Methoden angewandt, die über reine Vorträge hinausreichen. Zuletzt wurden im Oktober 2014 gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA) Jugendsachbearbeiterinnen und Jugendsachbearbeiter in den zwölf regionalen Polizeipräsidien für die Thematik Syrienreisende „Jihadisten“ und radikalisierte Jugendliche sensibilisiert. Zur Deradikalisierung zählt das LfV u. a. die Bemühungen, Zugang zu sich radi- kalisierenden Extremisten zu bekommen und diese in Irritationsgesprächen von ihrem falschen Handeln abzubringen und konkret Ausreisen beispielsweise nach Syrien zu verhindern. Darüber hinaus können Sicherheitsgespräche eine analoge Wirkung entfalten, die mit ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern geführt werden. Indirekt sind hier auch Beratungsgespräche mit einzubeziehen, die etwa mit besorgten Angehörigen oder Menschen im engsten persönlichen Umfeld ge- fährdeter Personen geführt werden. Aktuell arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfV in dem Bereich Prä- vention und Deradikalisierung nach wie vor intensiv in den verschiedenen BLAG im Verfassungsschutzverbund mit und konzeptionieren neue Möglichkeiten für diese Herausforderungen. In Stuttgart sind sie Ansprechpartner für das neue, vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförder- te Projekt „Inside Out“ der „Stuttgarter Jugendhausgesellschaften STJG“. Sie ko- operieren weiterhin mit der LpB etwa bei Fortbildungen der Mitglieder des „Team meX. Mit Zivilcourage gegen Extremismus“. Darüber hinaus findet ein reger Aus- tausch mit den Verantwortlichen der polizeilichen Kriminalprävention (Landesprä- vention des LKA oder des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes [ProPK]) auf dem Feld der Auseinandersetzung mit salafistischen Radikalisierungsverläufen statt. Zuletzt besuchten jeweils ein Vertreter des LfV 5
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Landtag von Baden-Württemberg                                                            Drucksache 15 / 6596 und des ProPK die Hochschule Weingarten und diskutierten dort mit Studentinnen und Studenten über die Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit Internetpropa- ganda (vgl. Antwort zu Frage 16). Zeitintensiver wird der Aufwand etwa für Gespräche mit sich Radikalisierenden oder Syrienrückkehrern sowie der Beratung von Angehörigen. So finden regel- mäßig Beratungsgespräche statt, die auch zur Vermittlung weiterer Partner, wie beispielsweise an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führen, zu dem ebenfalls Kontakt besteht. Für die unterschiedlichen Gespräche bilden sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter intensiv fort und gehen auch in der Konzep- tion der Gespräche, etwa mit Inhaftierten, neue Wege. Die ersten Erfahrungen der Präventionsprojekte in Hessen, Hamburg und Nord- rhein-Westfalen wurden zuletzt bei einem Bund-Länder-Treffen im März 2015 thematisiert. Aufgrund erkannter Radikalisierungsverläufe an Schulen in Baden- Württemberg steht das LfV auch im Austausch mit dem Kultusministerium und nimmt am 4. Juli 2015 an einer entsprechenden Veranstaltung teil. Vor dem Hinter- grund der Anschläge von Paris, Kopenhagen und Tunis haben die Anfragen nach Referentinnen und Referenten für entsprechende Auseinandersetzungen an Schu- len in jüngster Zeit stark zugenommen. Die beim LKA angesiedelte Landesprävention ist Partner des „Demokratiezentrum Baden-Württemberg“ und als eines der Gründungsmitglieder des „Landesnetz- werks für Menschenrechte und Demokratieentwicklung – gegen Rechtsextremis- mus und Menschenfeindlichkeit“ an der Ausgestaltung eines gesellschaftlichen, sowie behördlichen und dabei ressortübergreifenden Präventionsverbunds aktiv beteiligt. Das „Demokratiezentrum Baden-Württemberg“ wird vom Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren und dem BMFSFJ im Rahmen des Programms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ gefördert und von der Jugendstiftung Baden-Württem- berg umgesetzt. Es beschäftigt sich neben dem Schwerpunkt Rechtsextremismus in vorbeugender Weise auch mit dem Phänomenbereich Islamismus. Aktuell erarbeitet das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren im Rahmen des o. g. Bundesprogramms Konzepte zur Einrichtung einer „Vernetzungs- und Koordinierungsstelle Salafismusprävention“ und zum Aufbau einer „Fachstelle Salafismusprävention“. Entsprechende Förderanträge sollen bei der Regiestelle des o. g. Bundesprogramms gestellt werden. Die Kon- zepte sehen eine fachliche Zusammenarbeit mit dem künftig beim Innenministe- rium angesiedelten KPEBW sowie mit weiteren Akteuren aus anderen Ressorts, beispielsweise zum Informationsaustausch oder zur Abstimmung von Maßnahmen auf Landesebene, vor. Weiterhin unterstützt die vom Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren finanzierte Mobile Jugendarbeit besonders benachteiligte und gefährdete Jugendliche und junge Erwachsene in sozialen Brennpunkten, die von herkömmlichen Angeboten der Jugendhilfe nicht mehr erreicht werden. Mit den niedrigschwelligen Angeboten der Mobilen Jugendarbeit besteht die Möglichkeit, ein Abgleiten in eine extremistische Szene zu verhindern oder gar zu einem Aus- stieg zu verhelfen. Auch die Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen (Schulsozialarbeit) leistet eine wertvolle Unterstützung ergänzend zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und hat positive Auswirkungen auf das Schulleben insgesamt. Schul- sozialarbeit ist ein Leistungsangebot der Jugendhilfe an der Schule. Mit dem dif- ferenzierten Instrumentarium der Schulsozialarbeit, die auch Eltern erreicht und einbindet, können soziale Benachteiligungen ausgeglichen und individuelle Pro- blemlagen besser bewältigt werden. Schulsozialarbeit trägt so zur Stabilisierung des Schulerfolgs, zur Eingliederung in die Arbeitswelt sowie zur gesellschaftlichen Integration bei und beugt so einem Abgleiten u. a. in extremistische Kreise vor. Im Rahmen des „Zukunftsplan Jugend“ soll außerdem ein Aktionsplan zur Prä- vention gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit erstellt werden. Zur Vor- bereitung des Aktionsplans wurde die Expertise „Eckpunkte und Elemente eines landesweiten Aktionsplan gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (GMF) 6
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Landtag von Baden-Württemberg                                                            Drucksache 15 / 6596 in Baden-Württemberg“ in Auftrag gegeben. Bestandteile des Aktionsplans sollen das oben genannte „Demokratiezentrum Baden-Württemberg“ sowie eine Opfer- beratungsstelle für Baden-Württemberg werden. Beide Bestandteile sollen auch den religiös motivierten Extremismus in den Blick nehmen. Im Bereich des Kultusministeriums kann die Einführung und der flächendeckende Ausbau des islamischen Religionsunterrichts an den öffentlichen Schulen des Lan- des im Rahmen des Modellprojekts u. a. als Konzept zur Prävention im Bereich des religiös motivierten Extremismus und zur Deradikalisierung betroffener Personen verstanden werden. Er ist eine Möglichkeit für junge Muslime, sich mit ihrer Reli- gion fundiert und konstruktiv auseinanderzusetzen. Evaluationsergebnisse zeigen, dass durch eine Teilnahme am islamischen Religionsunterricht das Verständnis der Schülerinnen und Schüler für religiöse Traditionen und Rituale nachhaltig gestärkt wird. Außerdem fühlen sich die jungen Muslime durch dieses Angebot als Persön- lichkeiten wertgeschätzt und geachtet. Viele integrieren sich so besser und aktiver in die Schulgemeinde. Die Maßnahmen des Integrationsministeriums zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung sind grundsätzlich und phänomenübergreifend geeignet, zur Prävention im Bereich des religiös motivierten Extremismus und zur Deradikali- sierung betroffener Personen beizutragen. Sie können dem Gefühl des Fremdseins in der Gesellschaft entgegenwirken und betroffene Jugendliche dabei unterstützen, Identität, Gemeinschaft und Anerkennung zu erfahren. Dabei legt das Ministerium einen besonderen Schwerpunkt auf die Präventionsar- beit an Schulen. Mit dem Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Cou- rage“ unterstützt das Ministerium eine frühzeitige Aufklärungs- und Sensibilisie- rungsarbeit. Das seit Juni 2012 gemeinsam mit dem Kultusministerium geförderte Netzwerk zielt darauf ab, dass Schülerinnen und Schüler an ihrer Schule Verant- wortung übernehmen und sich für demokratische Grundwerte und Zivilcourage einsetzen. Aktuell gehören dem Netzwerk in Baden-Württemberg 125 Schulen an; bundesweit sind es mehr als 1.700 Schulen. Einen präventiven Ansatz verfolgt auch das vom Integrationsministerium geför- derte internationale Theaterprojekt „Instant Acts gegen Gewalt und Rassismus“. Im Rahmen von Projekttagen setzen sich Schülerinnen und Schüler zwischen 13 und 19 Jahren mit anderen Kulturen auseinander und entwickeln eine stärkere Ak- zeptanz und Respekt. Seit dem Jahr 2012 wurden 17 Projekttage an baden-würt- tembergischen Schulen und in der Justizvollzugsanstalt Adelsheim angeboten. Im Jahr 2013 nahmen an den insgesamt sieben Projekttagen über 1.000 Jugendliche und über 2.000 Zuschauer teil. Seit 2014 behandelt das Theaterprojekt auch das Thema Islamophobie. Im Jahr 2015 sind weitere neun Projekttage geplant. Außerdem unterstützt das Integrationsministerium zusammen mit dem Kultusmi- nisterium seit dem Jahr 2014 das Anti-Rassismus- und Gewaltpräventionsprojekt „Schritte gegen Tritte“. Das Projekt simuliert unter anderem Ausgrenzungserfah- rungen. Dadurch werden die Jugendlichen sensibilisiert, ihr Interesse gefördert und Empathie geweckt. Ziel ist, bis Ende 2016 insgesamt rund 60 Projekttage in ganz Baden-Württemberg durchzuführen. Ein Erfahrungs- und Wissensaustausch kann dazu beitragen, Kräfte zu bündeln und Rassismus effektiver und nachhaltiger zu bekämpfen. Das Integrationsminis- terium fördert deshalb seit dem Jahr 2013 eine neu eingerichtete, landesweit täti- ge Vernetzungs- und Anlaufstelle gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus bei der Landesarbeitsgemeinschaft Offene Jugendbildung e. V. Diese Stelle hat die Aufgabe, die Projektarbeit von Vereinen, Verbänden und Organisationen in Baden-Württemberg zu vernetzen sowie Initiativen vor Ort zu beraten und zu unterstützen. Lokale Prozesse sollen aktiviert und die Bevölkerung sensibilisiert werden. Des Weiteren führt das Integrationsministerium Fachtagungen, Podiumsdiskussi- onen und andere öffentliche Veranstaltungen durch, um die Menschen in Baden- Württemberg für den Kampf gegen Rassismus und andere Formen gruppenbezoge- ner Menschenfeindlichkeit zu gewinnen und zu sensibilisieren. Außerdem ist das Ministerium Anlaufstelle für Personen, die wegen ihrer ethnischen Herkunft oder 7
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Landtag von Baden-Württemberg                                                             Drucksache 15 / 6596 aus rassistischen Gründen benachteiligt werden und bietet eine Ersteinschätzung sowie Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Diese Beratung kann jedoch eine persönliche Betreuung vor Ort nicht ersetzen. Lokale Angebote sind eher in der Lage, eine intensivere Begleitung zu gewährleisten und können neben einer rechtlichen Aufklärung gegebenenfalls auch persönliche Hilfestellung anbieten. Das Integrationsministerium verfolgt daher das Ziel, Antidiskriminie- rungsnetzwerke vor Ort auf- bzw. auszubauen und damit die Beratungsstruktur landesweit zu erweitern. Derzeit werden in Baden-Württemberg sechs Antidiskri- minierungsnetzwerke gefördert. Ferner hat das Integrationsministerium das Modellprojekt „Anonymisierte Bewer- bungsverfahren“ initiiert und die Umsetzbarkeit des Verfahrens in Baden-Würt- temberg getestet. Elf Arbeitgeber nahmen bis Ende 2013 für ein Jahr freiwillig teil. Insgesamt gab es 29 Bewerbungsverfahren, 981 Bewerbungen, 354 Einladungen zu einem Vorstellungsgespräch oder Eignungstest und 67 Stellenangebote (Arbeits- oder Ausbildungsplatz). Das Projekt wurde vom Institut zur Zukunft der Arbeit wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Im Ergebnis hat das Projekt gezeigt, dass ein standardisiertes anonymisiertes Bewerbungsverfahren eine moderne und effiziente Möglichkeit ist, um Transparenz, Objektivität und Chancengleichheit bei der Personalauswahl zu steigern. Bewerbende bewerten ein solches Verfah- ren als positiv – insbesondere Menschen, die bereits Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt aufgrund ihres Alters oder Geschlechts oder ihrer Herkunft erfahren mussten. Das Ministerium und andere teilnehmende Arbeitgeber wollen zukünftig weiterhin anonymisierte Bewerbungsverfahren bei der Personalauswahl nutzen. Überdies trägt die Etablierung einer Willkommenskultur im Land zur Prävention im gesamten Spektrum der Bekämpfung radikaler Weltanschauungen bei, indem sie ein zeitgemäßes Verständnis für die Potenziale von Vielfalt in den Institutionen und in der Gesellschaft des Landes nachhaltig verankert. Aktuell hat das Integra- tionsministerium gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden, dem DBB Beamtenbund und Tarifunion Baden-Württemberg und dem Deutschen Gewerk- schaftsbund Bezirk Baden-Württemberg eine Werbekampagne für die interkultu- relle Öffnung des öffentlichen Dienstes „Vielfalt macht bei uns Karriere. Willkom- men im öffentlichen Dienst!“ gestartet. Hier und in vielen weiteren Projekten des Ministeriums (vgl. LT-Drucksache 15/3038, S. 33 ff. und LT-Drucksache 15/3799, S. 9 ff.) kommt zum Ausdruck, dass eine Vielfaltsgesellschaft wie Baden-Würt- temberg aktiv gestaltet werden muss und unter anderem mit einer vielfältig zu- sammengesetzten Belegschaft der Verwaltung im Land nachhaltig gestärkt werden kann. 2. In welcher Höhe sind Haushaltsmittel in den jeweiligen Einzelplänen des Dop- pelhaushalts 2015/16 für Maßnahmen zur Prävention im Bereich des religiös motivierten Extremismus eingestellt (mit Angabe der jeweiligen Kapitel und Ti- tel)? 3. In welcher Höhe stehen Haushaltsmittel für Aussteigerprogramme und Maß- nahmen zur Deradikalisierung und Reintegration von religiös motivierten Ext- remisten im Staatshaushaltsplan 2015 zur Verfügung (mit Angabe der jeweiligen Kapitel und Titel)? Zu 2. und 3.: Für die Polizei (Kapitel 0314) sind im Doppelhaushalt 2015/2016 Mittel für Maß- nahmen zur Prävention im Bereich des religiös motivierten Extremismus nicht ge- sondert ausgewiesen. Im Zuge des „Sonderprogramms der Landesregierung zur Bekämpfung des is- lamistischen Terrorismus“ sind im Nachtragshaushalt 2015/2016 für dieses und kommendes Jahr jeweils 450.000 Euro (Kapitel 0314 Titel 534 01) für Dienstleis- tungen Dritter (externe Beauftragung) und je 50.000 Euro pro Jahr Sachaufwand für den Betrieb der Geschäftsstelle des KPEBW (Kapitel 0314 Titel 54702) ver- anschlagt. 8
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Landtag von Baden-Württemberg                                                               Drucksache 15 / 6596 Für präventive Maßnahmen stehen beim LKA in den Jahren 2015 und 2016 jeweils 124.600 Euro (Kapitel 0318 Titel 545 02) und bei den regionalen Polizeipräsidien jeweils 35.100 Euro für die vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung in den Kapiteln 0335 – 0346 unter dem Titel 545 02 zur Verfügung. Im Bereich des LfV sind für Maßnahmen der Islamismusprävention im Doppel- haushalt 2015/2016 ebenfalls keine gesonderten Mittel für die Präventionsarbeit ausgewiesen. Die vielfältigen Präventionsbemühungen von Vorträgen bis zu den Gesprächen mit Betroffenen werden aus dem laufenden Haushalt finanziert, wie z. B. aus den Ausgaben für Dienstreisen (Kapitel 0319 Titel 527 01) und für Öffentlich- keitsarbeit (Kapitel 0319 Titel 531 02). Dem Integrationsministerium stehen im Einzelplan 15 des Staatshaushaltsplans 2015/2016 Haushaltsmittel bei Kapitel 1503 Titel 70 (Maßnahmen und Projekte zur Integration) von je rund 6,7 Millionen Euro zur Verfügung. Von den dort einge- stellten Haushaltsmitteln entfällt ein derzeit nicht bezifferbarer Teil auf die in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Maßnahmen. Im Bereich des Kultusministeriums sind für Maßnahmen mit präventivem Cha- rakter Haushaltsmittel ausgebracht, wie beispielsweise für Präventivmaßnahmen an Schulen (Kapitel 0436 Titel 70), den Einsatz von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (Kapitel 0403 und Kapitel 0404 jeweils Titel 422 01), für die Förderung von Fanprojekten (Kapitel 0460 Titel 73) sowie für Fragen sogenannter Sekten und Psychogruppen (Kapitel 0465 Titel 94). Im Staatshaushaltsplan 2015/2016 sind im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren für die Extremismus- prävention keine Haushaltsmittel gesondert ausgewiesen. Förderungen – wie die Kofinanzierung des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechts- extremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ – erfolgen über Haushaltsmittel des Kapitels 0918 Jugendhilfe. Für die LpB stehen im Einzelplan 01 des Staatshaushaltsplans 2015/2016 im Kapi- tel 0104 Titel 547 76 für die Jahre 2015 und 2016 jeweils 124.500 Euro Sachmittel für die Extremismusprävention bzw. das „Team meX. Mit Zivilcourage gegen Ex- tremismus“ zur Verfügung. Veranschlagt sind die Mittel für die Durchführung von Veranstaltungen für Jugendliche sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, Fortbildungen und Fachvorträge. Etwa ein Drittel der Sachmittel ist für Maßnah- men im Bereich der Islamismusprävention veranschlagt. 4. Wie viele Personalstellen stehen im Ministerium für Integration, im Innenminis- terium, im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport sowie gegebenenfalls in anderen Fachministerien für den Aufgabenbereich Prävention und Deradikali- sierung im Bereich des religiös motivierten Extremismus jeweils zur Verfügung? Zu 4.: Beim Innenministerium werden künftig vier Stellen für den Aufgabenbereich Prä- vention im Bereich des religiös motivierten Extremismus durch die Einsetzung des KPEBW zur Verfügung stehen. Bereits derzeit sind im Geschäftsbereich des Innenministeriums mehrere Perso- nen mit Präventionsthemen betraut. Eine quantifizierende Aussage, welchen Anteil hierbei die Extremismusprävention in Personalstellen einnimmt, ist nicht möglich. In den in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Tätigkeitsfeldern (Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung bzw. Interkulturelle Öffnung) sind im Integrati- onsministerium derzeit sechs Personen mit unterschiedlichen Arbeitsanteilen tätig. Im Bereich des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren ist die Extremismusprävention Bestandteil in der Kinder- und Jugendar- beit. Eine Aussage, welcher Anteil hierbei in Personalstellen verwendet wird, ist nicht möglich. 9
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Landtag von Baden-Württemberg                                                             Drucksache 15 / 6596 Der LpB stehen zwei Personalstellen für die Extremismusprävention zur Verfü- gung. Etwa ein Drittel der Arbeitszeit ist für Maßnahmen im Bereich der Islamis- musprävention veranschlagt. 5. Erachtet sie die Bündelung der Expertise der verschiedenen Ministerien in ei- nem zentralen Kompetenzzentrum für Extremismus für sinnvoll, welches als Ko- ordinierungs- und Anlaufstelle dienen könnte? Zu 5.: Die vielfältigen und komplexen Herausforderungen in der Extremismusprävention sind nur als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ressortübergreifend zu bewältigen. Dabei ist unbestritten, dass Präventionsarbeit umso nachhaltiger und wirkungsvol- ler ist, wenn hierbei ein möglichst umfassender und mit allen relevanten Akteuren abgestimmter und nachhaltig vernetzter Ansatz verfolgt wird. Die Bündelung der Expertise der verschiedenen Ministerien in einem zentralen Kompetenzzentrum für Extremismus, das als Koordinierungs- und Anlaufstelle dient, wird als zielführend erachtet. Wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, soll das KPEBW insbesondere dafür sorgen, dass die baden-württembergischen Präventionsaktivitäten im Bereich des (islamistischen) Extremismus zentral koor- diniert, Parallelmaßnahmen der verschiedenen Ressorts minimiert werden können und ein Ansprechpartner für alle relevanten Akteure zur Verfügung steht. Die in den Fachministerien vorhandene Kenntnis der Zielgruppen und Strukturen ermög- licht eine zeitnahe und effiziente Durchführung von Projekten und Programmen. Die Bündelung der Expertise der Fachministerien soll künftig in einer Lenkungs- gruppe, die für die strategische Ausrichtung und Fortentwicklung des KPEBW zu- ständig sein wird, eingebracht werden. Hierdurch sollen Doppelstrukturen nicht zuletzt auch im Hinblick auf die einge- schränkten personellen und finanziellen Ressourcen vermieden werden. 6. Auf welche Weise findet eine interministerielle Abstimmung oder Kooperation bei den verschiedenen präventiven und repressiven Maßnahmen gegen religiös motivierten Extremismus in Baden-Württemberg statt? Zu 6.: Eine Reihe von Maßnahmen, die interministeriell abgestimmt und koordiniert wer- den, sind bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellt. Die beteiligten Ministerien stimmen sich bereits heute im Bereich der Prävention intensiv in den bewährten Zusammenarbeitsstrukturen, wie beispielsweise dem Projektbüro Kommunale Kriminalprävention (KKP), ab. Darüber hinaus wurde bereits im Jahr 2001 im Innenministerium die Arbeitsgrup- pe „Aufenthaltsbeendigung als gefährlich einzustufender Ausländer“ eingerichtet. Sie besteht aus Vertretern verschiedener Fachabteilungen des Innenministeriums, des Integrationsministeriums, der Regierungspräsidien, des LfV, des LKA und des BAMF. An den Besprechungen, die in der Regel in zweimonatlichen Abständen stattfinden, nehmen ferner anlassbezogen Vertreter der Polizeidienststellen im Land teil. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, als gefährlich einzustufende Aus- länder zu erkennen, den Informationsaustausch der beteiligten Behörden zu koor- dinieren und dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen ausländerrechtlichen Maßnahmen möglichst rasch ergriffen werden. Eine beispielhafte Form der interministeriellen Kooperation zwischen dem Innen- und dem Justizressort besteht in der regelmäßigen Erstellung gemeinsamer In- formationsschreiben für den jeweiligen nachgeordneten Bereich. So bestehen so- genannte Indikatorenlisten für Justizvollzugsbeschäftigte bzw. Staatsanwälte. Die Justizvollzugsanstalten sollen beispielsweise durch die zielorientierte Sensibilisie- rung Verbindungen Inhaftierter zu islamistisch-terroristischen Kreisen frühzeitig erkennen, um so etwaige Rekrutierungsversuche im Kreis der Insassen frühzeitig 10
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