Maßnahmen zur Prävention und Deradikalisierung im Bereich des religiös motivierten Extremismus
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6596 sämtliche Informationen und Abbildungen zu in- und ausländischen Dokumenten sowie ausländerrechtliche Bestimmungen enthalten. Anhand dessen können ver- fälschte und gefälschte Dokumente leichter erkannt werden, sodass damit sowohl den Polizeidienststellen als auch den Ausländerbehörden ein effizientes Hilfsmit- tel zur Erkenntnisgewinnung u. a. in Bezug auf Personen aus dem islamistischen Spektrum zur Verfügung gestellt wird. Neben der Dokumentenfälschung ist jedoch auch denkbar, dass potenzielle isla- mistische Gewalttäterinnen und Gewalttäter bei deutschen Behörden vorstellig werden, um dort neue Dokumente zur Legalisierung ihres Aufenthaltes (Duldung, Aufenthaltserlaubnis etc.) oder Leistungen zu erlangen. Bei den Kontakten von Ausländerbehörden mit solchen Personen sollen Informationen gewonnen wer- den, die Hinweise auf mögliche Gewalttäter geben können. Zu einer solchen In- formationsgewinnung können insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörden beitragen. Deshalb wird das „Merkblatt für Ausländerbe- hörden zum Erkennen von potenziellen islamistischen Gewalttätern“ regelmäßig in Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern in der Polizeilichen Informa- tions- und Analysestelle des GTAZ an aktuelle Erkenntnisse aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus angepasst. Es wurde zusammengestellt, um die Aus- länderbehörden bei der täglichen Aufgabenwahrnehmung für den Bereich des isla- mistischen Terrorismus zu sensibilisieren. Hierzu können die darin beschriebenen Indikatoren eine Hilfestellung bieten; jedoch begründen diese weder ein strafbares oder ein gefährliches Verhalten, noch besteht ein Generalverdacht gegenüber eth- nischen Gruppen. Im Bereich der regionalen Polizeipräsidien findet regelmäßig auf kommunaler Ebene ein Informationsaustausch im Rahmen der KKP statt, bei dem einzelfallbe- zogen auch religiös motivierte, extremistische Tendenzen angesprochen werden. Spezielle Arbeitskreise zum Thema „Integration“ bestehen etwa in den Polizeiprä- sidien Mannheim und Reutlingen. Daneben existieren mehrere lokale Projekte mit polizeiexternen Partnern. Das Polizeipräsidium Mannheim initiierte beispielsweise mit der Stadt Mannheim das Projekt „Sicherheit gemeinsam gestalten – Polizei und Migranten im offenen Ge- spräch“. Ziel des Projekts, das vom „Mannheimer Institut für Integration und in- terreligiösen Dialog e. V.“ und dem Präventionsverein „Sicherheit in Mannheim e. V.“ unterstützt wird, ist die Förderung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Polizei und der muslimischen Gemeinschaft. Das LKA erarbeitet aktuell einen ausführlichen Standardvortrag zum religiös mo- tivierten Extremismus, der durch Beamtinnen und Beamte, die zu „Ansprechpart- nern für Muslime“ ausgebildet wurden, sowie durch Jugendsachbearbeiterinnen und Jugendsachbearbeiter genutzt werden kann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfV werden seit Jahren in vielfältiger Weise, etwa bei Veranstaltungen oder bei der Auseinandersetzung mit entsprechen- den Szenen, bei den Kommunen beratend tätig. Über das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ (vgl. Antwort zu Frage 1) ist die Landeskoor- dinierungsstelle des „Demokratiezentrum Baden-Württemberg“ bei der Jugendstif- tung Baden-Württemberg gut mit den neuen „Lokalen Partnerschaften für Demo- kratie“ aus Städten, Landkreisen und sonstigen kommunalen Zusammenschlüssen vernetzt, von denen sich einzelne mit der Prävention von religiös motiviertem Ex- tremismus befassen. Hier findet mindestens ein jährlicher Austausch statt, der – im Falle einer Bewilligung – der in der Antwort zu Frage 1 genannten „Vernetzungs- und Koordinierungsstelle Salafismusprävention“ intensiviert werden soll. Die Angebote des „Team meX. Mit Zivilcourage gegen Extremismus“ stehen Kommunen und Landkreisen in Baden-Württemberg grundsätzlich offen. Vor al- lem Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit haben bisher auf die Angebote zugegriffen. Es besteht eine Kooperation mit „Inside Out“, einem Projekt zur Radi- kalisierungsprävention mit dem Schwerpunkt gewaltbereiter Islamismus in Stutt- gart. Dieses Projekt wird von der Stuttgarter Jugendhausgesellschaft getragen und 21
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6596 durch das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ finanziert (vgl. Antwort zu Frage 1). 23. Sind die zuständigen kommunalen Stellen beispielsweise im Bereich Soziales, Wohnen, Familien in die Präventionsarbeit und in Programme zur Deradikali- sierung bzw. für Aussteiger eingebunden? Zu 23.: Über den Umfang der konkreten Einbindung bestimmter kommunaler Stellen in die Präventionsarbeit im Zusammenhang mit dem religiös motivierten Extremis- mus liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor (vgl. Antwort zu Frage 22). 24. Inwieweit sind die Moscheegemeinden in die Maßnahmen zur Prävention und Deradikalisierung im Bereich des religiös motivierten Extremismus eingebun- den (mit Darstellung einer Bewertung dieser Zusammenarbeit)? Zu 24.: Die beim Runden Tisch Islam vertretenen islamischen Verbände und muslimischen Einzelpersönlichkeiten vertreten regelmäßig und einhellig die Auffassung, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland mit Nachdruck unterstützen. Im Gremium besteht auch Einigkeit dahingehend, dass die Moscheevereine einen wesentlichen Beitrag im Bereich der Prävention und Deradikalisierung zur Vermeidung bzw. Eindämmung salafistischer bzw. ander- weitiger radikaler Islaminterpretationen leisten müssen und können. Die Verbände sind im Vorfeld der Erarbeitung von Materialien als Expertinnen und Experten einbezogen worden. Vereinzelt gibt es Veranstaltungen mit einzelnen Gemeinden wie z. B. der alevitischen Gemeinde Friedrichshafen. Die Zusammen- arbeit erfordert vertrauensbildende Maßnahmen oder Brückenbauer, die glaubhaft vermitteln können, dass die Zusammenarbeit mit der LpB gerade keine Unterstel- lung ist, extremistisch zu sein. Schwierig zu vermitteln kann sein, dass die Ange- bote mit islamwissenschaftlicher Expertise, ohne formal-islamtheologischer Ex- pertise, entwickelt worden sind. Bei der 7. Sitzung des Runden Tisches Islam wurden Fragen zu den extremisti- schen bzw. salafistischen Gruppierungen mit Islambezug im Hinblick auf die in- nere Sicherheit im Land thematisiert. Die Mitglieder des Runden Tisches Islam haben dabei die Bedeutung der Koordination geeigneter Initiativen im Bereich der Prävention gegen salafistische Akteure unterstrichen. Die „Handlungsempfehlungen zur Fortentwicklung der Zusammenarbeit der Po- lizei mit Muslimen im Rahmen der polizeilichen Prävention (Empfehlungen Po- lizei und Muslime)“ vom 11. Juni 2014 haben in erster Linie zum Ziel, für den muslimischen Bevölkerungsanteil eine bürgernahe Polizei zu sein, in dienstlichen Alltagssituationen einen kultursensiblen Umgang mit Migranten zu pflegen sowie die dauerhafte Einbindung der Muslime in bestehende Netzwerke der KKP bzw. der örtlichen Verkehrssicherheitsarbeit zu erreichen. Die Polizei Baden-Württemberg verfügt über 150 operative und 35 strategische Ansprechpartner für Muslime, die im Kontakt mit 356 der 673 gemeldeten mus- limischen Vereinigungen in Baden-Württemberg stehen. Bei der Zusammenarbeit konnten im vergangenen Jahr 111 gemeinsame Veranstaltungen oder Projekte rea- lisiert werden. In 35 Fällen konnte eine Einbindung der muslimischen Vereinigun- gen in Gremien der KKP erreicht werden. Inhaltlich stehen bei diesen Kontakten aktuelle Themen zu Kriminalitätsgefahren bzw. der Verkehrssicherheitsarbeit im Vordergrund (z. B. Jugend- und Eigentums- kriminalität, Gefahren im Umgang mit digitalen Medien, Kinder im Straßenver- kehr und der sichere Schulweg, Gewaltprävention für Kinder und Jugendliche, legale/illegale Drogen sowie Weitergabe von Berufsinformationen und Zivilcou- rage). Die Zusammenarbeit mit der überwiegenden Mehrheit der Moscheevereine wird als positiv und kooperativ beschrieben. In einzelnen Fällen wurden, dank des 22
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6596 aufgebauten Vertrauensverhältnisses, auch einzelne Sachverhalte angesprochen, die einen Bezug zur Radikalisierung Einzelner aufwiesen. Im Bereich der regi- onalen Polizeipräsidien Heilbronn und Ulm wurden im Zusammenhang mit den Anschlägen in Paris im Januar 2015 die Verantwortlichen der Moscheen von den Ansprechpartnern für Muslime gezielt sensibilisiert. Im Bereich des Präsidiums Tuttlingen wurden bislang mit zwei Moscheevereinen umfangreichere Projekte zum Thema Radikalisierung durchgeführt. An einer Berufsschule, an der zwei Schüler durch salafistische Äußerungen aufgefallen waren, wurde die Präventi- onsveranstaltung „Frag den Imam!“ durchgeführt. Diese fand über die Dauer von einer Woche in Kooperation mit Vertretern einer lokalen DITIB-Moschee und Mit- arbeitern von der Landesprävention statt und erreichte dabei mehr als 370 Schüler der Schule. 25. Wie beurteilt sie aus ihrer Sicht die Einrichtung des Fachbeirats des Hessi- schen Präventionsnetzwerks gegen Salafismus im Hinblick auf die Einbezie- hung aller öffentlichen Stellen und gesellschaftlichen Akteure? Zu 25.: Das derzeitige Konzept zur Einrichtung des KPEBW sieht ausdrücklich die Einbe- ziehung aller öffentlichen Stellen und Akteure vor und orientiert sich damit grund- sätzlich am Ansatz des Fachbeirats des Hessischen Präventionsnetzwerks gegen Salafismus. In welchem institutionellen Rahmen und unter welcher konkreten Be- zeichnung dies neben dem geplanten Lenkungsgremium (vgl. Antwort zu Frage 5) erfolgen wird, ist derzeit noch nicht abschließend festgelegt. Aufgabe soll die fach- liche Beratung und Unterstützung des Lenkungsgremiums und der Geschäftsstelle des KPEBW sein. Gall Innenminister 23