Sachstandserhebung zu seit 24. Oktober 2015 geltenden Änderungen des Asylrechts in Baden-Württemberg
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 15. Wahlperiode 24. 11. 2015 Große Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort der Landesregierung Sachstandserhebung zu seit 24. Oktober 2015 geltenden Änderungen des Asylrechts in Baden-Württemberg Große Anfrage Wir fragen die Landesregierung: I. Einreise von Flüchtlingen und Asylbewerbern nach Baden- Württemberg 1. Wie viele Flüchtlinge bzw. Asylbewerber sind jeweils seit dem 1. Januar 2015 bis einschließlich 23. September 2015 bzw. seit dem 24. September 2015 bis zum Bearbeitungsschluss dieser Großen Anfrage nach Baden- Württemberg eingereist? 2. Wie viele Flüchtlinge bzw. Asylbewerber sind jeweils in denselben Zeiträu- men vor der Stellung eines Asylantrags (§§ 13, 23 Asylgesetz – AsylG) beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wieder aus Baden- Württemberg ausgereist? 3. Wie viele Personen befinden sich nach ihrer Einschätzung in Baden-Würt- temberg, ohne als Flüchtlinge bzw. Asylbewerber registriert zu sein? 4. Aus welchen Gründen streben nach ihrer Einschätzung Flüchtlinge bzw. Asylbewerber nicht nach einer Registrierung? 5. Welche Erkenntnisse hat sie über die seit 1. Januar 2015 nach Baden-Würt- temberg eingereisten und registrierten Flüchtlinge bzw. Asylbewerber hin- sichtlich (je Einzelkriterium in Monatsschritten und als Jahresgesamtzahl aufzuführen) Antragstellung als Asylberechtigter bzw. als Flüchtling (je- weils unter Angabe der Herkunftsstaaten/Regionen), Herkunft bzw. Natio- nalität, Geschlecht, Minder- bzw. Volljährigkeit, Konfession, Erwerbsfähig- keit und Einreise im Familienverbund bzw. Einreise als volljährige Allein- stehende (letztere untergliedert nach Geschlecht)? Eingegangen: 24. 11. 2015 / Ausgegeben: 22. 01. 2016 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 II. Erfassung und Unterbringung 1. Wie hoch ist die Erstaufnahmekapazität des Landes in Landeserstaufnah- mestellen zum Bearbeitungsschluss dieser Großen Anfrage (gegliedert nach jeweiliger Erstaufnahmestelle)? 2. Plant sie, sogenannte „Registrierungszentren“ einzurichten (unter Angabe der vorgesehenen Standorte und des jeweiligen Eröffnungszeitpunkts)? 3. Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer der Flüchtlinge bzw. Asylantragsteller in den Erstaufnahmestellen des Landes? 4. Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich zwischen der Ankunft einer Per- son in einer Erstaufnahmestelle des Landes und (unter Angabe des jewei- ligen Zeitablaufs) deren Registrierung, erkennungsdienstlicher Behand- lung, Gesundheitsuntersuchung und Antragstellung beim BAMF gemäß §§ 13, 23 AsylG? 5. Wie hoch ist die Anzahl bzw. der Anteil der Personen, die die Landeserst- aufnahmestellen verlassen, ohne dass eine Antragstellung beim BAMF erfolgt ist? 6. Wie, ab wann und in welcher Form wird sie die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen umsetzen? 7. In welcher Weise werden die Kommunen durch die Umlegung der vom Bund gewährten finanziellen Unterstützung von 670 Euro pro Monat und Flüchtling bzw. Asylbewerber bei der Umsetzung ihrer Aufgaben entlas- tet? 8. Inwieweit greift sie das Vorbild des Bundes auf und ändert Standards im Baurecht oder gewährt Förderungen, um die Unterbringung von Flücht- lingen bzw. Asylbewerbern baulich zu vereinfachen bzw. wirtschaftli- cher zu gestalten und darüber hinaus auch allgemein die Schaffung finan- zierbaren Wohnraums und die Schaffung und Erhaltung kommunaler In- frastrukturen in Ballungsgebieten und in der Fläche zu unterstützen? III. Entscheidungen über Asylanträge bzw. Feststellung der Flüchtlingseigenschaft 1. Welche Erkenntnisse hat sie darüber, wie viel Zeit in der Regel zwischen der Stellung eines Asylantrags beim BAMF (bzw. der zuständigen Außenstelle) und der Entscheidung (durchschnittlicher Zeitablauf bis zur jeweiligen im Folgenden aufgezählten Entscheidungsvariante) in Form der Anerkennung als Asylberechtigter, der Zuerkennung der Flüchtlings- eigenschaft oder des subsidiären Schutzes, der Ablehnung als unbegrün- det oder der Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ vergeht? 2. Welche Erkenntnisse hat sie über den Anteil an falschen bzw. gefälschten Ausweispapieren sowie nicht vorgelegten Ausweispapieren bei der Re- gistrierung bzw. im Asylverfahren? 3. Welche Erkenntnisse hat sie hinsichtlich der Anerkennungsquote für sich in Baden-Württemberg aufhaltende Antragsteller auf Anerkennung eines Asylgrundes je Herkunftsland/Region, Antragsteller auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft je Herkunftsland/Region und Antragsteller auf Zuerkennung subsidiären Schutzes je Herkunftsland/Region (jeweils – Angabe je Gruppe – zum Ablauf der Bearbeitungsfrist dieser Großen Anfrage und bezogen auf das Jahr 2015)? 2
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 IV. Rückführung nach erfolglosen Anträgen 1. Wie viele Personen in Baden-Württemberg waren nach ihrer Kenntnis zum 1. Juni 2015, zum 23. September 2015 und dem Bearbeitungsschluss dieser Großen Anfrage im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestat- tung besaßen und wie viele dieser Personen waren unmittelbar ausreise- pflichtig? 2. Welche Erkenntnisse hat sie ggf. hinsichtlich der unter Frage IV.1. er- fragten Zahlen in anderen Bundesländern? 3. Wie viele Personen sind zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 23. Sep- tember 2015 sowie zwischen dem 24. September 2015 und dem Bearbei- tungsschluss dieser Großen Anfrage zur Ausreise aufgefordert worden, in der Folge tatsächlich abgeschoben worden, freiwillig ausgereist (unter Angabe der Dokumentationsgrundlage, die diese Zahl verbindlich und nachvollziehbar belegt) oder untergetaucht? 4. Welche Erkenntnisse hat sie hinsichtlich der auf eine Person bezogenen durchschnittlichen Gesamtkosten der Durchführung eines erfolglosen Ver- fahrens nach dem Asylgesetz (ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Ein- reise bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Aufenthaltsbeendigung), ein- schließlich der Verwaltungskosten, der Kosten für gesetzlich vorgeschrie- bene Untersuchungen und Erst- bzw. Folgeunterbringung sowie der Kos- ten einer möglichen Abschiebung? 5. Wie viele Duldungen wurden zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 23. September 2015 sowie zwischen dem 24. September 2015 und dem Bearbeitungsschluss dieser Großen Anfrage ausgesprochen (untergeglie- dert nach Herkunftsland der Duldungsinhaber)? 6. Welche finanziellen und personellen Ressourcen stellt sie für Aufklä- rungskampagnen im Internet und sozialen Medien bereit, um falsche Er- wartungshaltungen zuwandernder Asylbewerber bzw. Flüchtlinge schon in deren Hauptherkunftsländern zu korrigieren? V. Vermittlung von Deutschkenntnissen und Grundwerten 1. Welche konkreten Maßnahmen hat sie ergriffen, um die in der Bespre- chung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungs- chefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 24. September 2015 vom Bund eingegangene Verpflichtung zur Öffnung und Auf- stockung der Integrationskurse und der weiteren Stärkung der Vermitt- lung deutscher Sprachkenntnisse im beruflichen Umfeld insbesondere durch a) Sprachkurse, Unterstützung der Volkshochschulen, Schaffung von Lehrerstellen und Einrichtung von Vorbereitungsklassen, b) Unterstützung und Koordination bzw. Steuerung des Ehrenamts unter Berücksichtigung des Bundesfreiwilligendiensts und c) Koordination und Steuerung durch die Landesregierung durch Perso- nalaufstockungen insbesondere im Staatsministerium und dem Minis- terium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, zu unterstützen? 3
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 2. Durch welche Maßnahmen stellt sie die Vermittlung von Werten außer- halb der Angebote in Integrationskursen, insbesondere während des Auf- enthalts in Landeserstaufnahmestellen (z. B. durch Hausordnungen) so- wie im Rahmen einer Integrationsgesetzgebung sicher? 24. 11. 2015 Wolf und Fraktion Begründung In der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Re- gierungschefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 24. September 2015 sowie durch Beschluss der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom 5. November 2015 (der „Beschluss“) wurden umfangreiche Maßnahmen zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung nach Deutschland vereinbart. Diese sind zwischenzeitlich durch bundesgesetzliche Regelungen umgesetzt bzw. ste- hen in der Umsetzung. Unter anderem sollen sogenannte „Registrierungszentren“ – d. h. besondere Auf- nahme-Einrichtungen, die für die Asylantragstellung, die Antragsbearbeitung und -entscheidung, das Rechtsmittelverfahren und die Rückführung abgelehnter Be- werber ausschließlich zuständig sind (Beschluss Nr. B. 2) – geschaffen werden. Den Ländern obliegt der Vollzug des Bundesrechts. Der Großteil der Herausforderungen trifft dabei die kommunale Ebene bei der Unterbringung und Integration der Asylbewerber und Flüchtlinge. Dabei sind auch die Belange und Notwendigkeiten der ortsansässigen Bevölkerung hinsicht- lich der Vorhaltung bezahlbaren Wohnraums sowie der adäquaten Zurverfü- gungstellung kommunaler und staatlicher Infrastrukturen (insbesondere aber nicht abschließend die Errichtung bzw. Unterhaltung von Infrastrukturen für Kinder- gärten, Schulen, Vereinsaktivitäten) in besonderem Maße zu berücksichtigen und zu fördern. Durch die Große Anfrage soll geklärt werden, inwieweit die Landesregierung die getroffenen Vereinbarungen mit bzw. auf Ebene der Bundesregierung einerseits durch eigenes Handeln umsetzt und andererseits die Kernbereiche der kommuna- len Daseinsvorsorge unterstützt. Antwort*) Schreiben des Staatsministeriums vom 12. Januar 2016 Nr. IV-1340.: In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Krebs Ministerin im Staatsministerium *) Der Überschreitung der Sechs-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 4
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 Anlage: Schreiben des Innenministeriums Mit Schreiben vom 8. Januar 2016 Nr. 4-1340/50 beantwortet das Innenministe- rium im Einvernehmen mit dem Staatsministerium, dem Ministerium für Finan- zen und Wirtschaft, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dem Ministe- rium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, dem Ministe- rium für Verkehr und Infrastruktur und dem Ministerium für Integration im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: I. Einreise von Flüchtlingen und Asylbewerbern nach Baden- Württemberg 1. Wie viele Flüchtlinge bzw. Asylbewerber sind jeweils seit dem 1. Januar 2015 bis einschließlich 23. September 2015 bzw. seit dem 24. September 2015 bis zum Bearbeitungsschluss dieser Großen Anfrage nach Baden-Württemberg eingereist? 3. Wie viele Personen befinden sich nach ihrer Einschätzung in Baden-Württem- berg, ohne als Flüchtlinge bzw. Asylbewerber registriert zu sein? Zu I.1. und I.3.: Zwischen 1. Januar und 23. September 2015 sind insgesamt 57.813 Asylsuchende und vom 24. September 2015 bis zum 6. Dezember 2015 insgesamt weitere 41.151 Asylsuchende erstregistriert worden. Hinzu kommen Asylsuchende, die noch nicht registriert werden konnten; die Zahl der nicht-registrierten Asyl- suchenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes liegt bei derzeit ca. 15.000 (Stand: 6. Dezember 2015). Die Anzahl sogenannter Bruttozugänge, d. h. Anmeldungen an den Pforten der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes, betrug bis einschließlich 6. Dezember 2015 insgesamt 168.383. Vor allem aufgrund von Mehrfachmeldungen sowie Weiterreisen überstieg der Bruttozugang den registrierten Zugang von Flüchtlin- gen in Baden-Württemberg deutlich. 2. Wie viele Flüchtlinge bzw. Asylbewerber sind jeweils in denselben Zeiträumen vor der Stellung eines Asylantrags (§§ 13, 23 Asylgesetz – AsylG) beim Bun- desamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wieder aus Baden-Württemberg ausgereist? Zu I.2.: Hierzu führt das Land keine Statistik. Im Übrigen wird auf Absatz 2 der Beant- wortung zu Frage I.1. und I.3. verwiesen. 4. Aus welchen Gründen streben nach ihrer Einschätzung Flüchtlinge bzw. Asyl- bewerber nicht nach einer Registrierung? Zu I.4.: Die Kapazitätsauslastung einer Unterkunft, deren Beschaffenheit und Lage, die Dauer von Verfahrensschritten sowie die sozialen und kommerziellen Angebote vor Ort können für Flüchtlinge eine Rolle bei der Präferenz oder Ablehnung be- stimmter Erstaufnahmeeinrichtungen spielen. Häufig dürften auch andere Zielorte bzw. -länder aufgrund landsmannschaftlicher oder familiärer Beziehungen ange- strebt werden. Belastbare empirische Erkenntnisse zu diesen Fragen liegen nicht vor. 5
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 5. Welche Erkenntnisse hat sie über die seit 1. Januar 2015 nach Baden-Württem- berg eingereisten und registrierten Flüchtlinge bzw. Asylbewerber hinsichtlich (je Einzelkriterium in Monatsschritten und als Jahresgesamtzahl aufzuführen) Antragstellung als Asylberechtigter bzw. als Flüchtling (jeweils unter Angabe der Herkunftsstaaten/Regionen), Herkunft bzw. Nationalität, Geschlecht, Min- der- bzw. Volljährigkeit, Konfession, Erwerbsfähigkeit und Einreise im Familien- verbund bzw. Einreise als volljährige Alleinstehende (letztere untergliedert nach Geschlecht)? Zu I.5.: Herkunft bzw. Nationalität Das Integrationsministerium stellt bereits seit geraumer Zeit Informationen zur Herkunft der eingereisten und registrierten Flüchtlinge nach Monaten bereit. Ver- wiesen wird auf das Informationsangebot des Ministeriums für Integration im Internet unter „Flüchtlinge > Zahlen und Daten“. Eine Gesamtjahresaufstellung wird nach Jahresabschluss und Prüfung der Daten veröffentlicht. Folgende Tabelle gibt eine Übersicht für die Monate Januar bis November 2015: Zugang von Asylerstantragstellern in Baden-Württemberg im Jahr 2015 (ohne Dezember) Zugang davon Monat BW Hauptherkunftsländer andere Syrien Afghanistan Irak Albanien Kosovo Gambia Pakistan Serbien Mazedonien Eritrea Länder Januar 3.695 291 119 94 203 1.306 340 99 312 169 22 740 Februar 3.779 175 44 63 143 2.063 332 34 228 119 24 554 März 2.932 229 65 71 330 619 391 82 237 247 40 621 April 3.162 391 89 137 570 325 320 136 169 150 46 829 Mai 3.573 694 224 216 346 209 337 121 132 292 118 884 Juni 4.909 994 303 472 641 95 262 161 333 411 208 1.029 Juli 7.065 1.884 485 505 1.391 96 376 320 288 320 248 1.152 August 8.991 3.563 823 782 1.116 71 402 291 323 288 254 1.078 Sep- tember 14.683 8.118 1.277 1.679 569 107 371 478 300 193 312 1.279 Oktober 17.307 7.936 2.615 2.107 355 85 565 902 238 136 419 1.949 Novem- ber 15.361 7.295 2.953 1.940 71 38 443 351 87 53 164 1.966 2015 insg. * 85.457 31.570 8.997 8.066 5.735 5.014 4.139 2.975 2.647 2.378 1.855 12.081 * Anm.: Die ausgewiesenen Jahressummen entsprechen wegen nachträglicher Korrekturen teilweise nicht der Summe der Monatszugänge; Aufstellung ohne Dezember. Geschlecht sowie Minder- bzw. Volljährigkeit Informationen zur Zusammensetzung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach Alter und Geschlecht finden sich ebenfalls auf der Internetseite des Ministe- riums für Integration. Es ergibt sich im Jahresverlauf folgende Zusammensetzung: 6
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 Anzahl der Asylerstantragstellerinnen und -antragsteller mit Verbleib in Baden-Württemberg nach Geschlecht in den Monaten Januar bis November 2015 davon davon Monat insgesamt männlich weiblich Januar 3.695 2.570 1.125 Februar 3.779 2.659 1.120 März 2.932 2.092 840 April 3.162 2.366 794 Mai 3.573 2.729 843 Juni 4.909 3.609 1.296 Juli 7.065 5.171 1.889 August 8.991 6.653 2.338 September 14.683 10.856 3.827 Oktober 17.307 13.043 4.263 November 15.361 10.562 4.797 Gesamt 85.457 62.310 23.132 Anzahl der Asylerstantragstellerinnen und -antragsteller mit Verbleib in Baden-Württemberg nach Minder- und Volljährigkeit in den Monaten Januar bis November 2015 Monat insgesamt Minderjährig Volljährig Januar 3.695 1.050 2.645 Februar 3.779 1.085 2.694 März 2.932 813 2.119 April 3.162 755 2.407 Mai 3.573 791 2.782 Juni 4.909 1.311 3.598 Juli 7.065 1.841 5.224 August 8.991 2.439 6.552 September 14.683 4.182 10.501 Oktober 17.307 4.722 12.585 November 15.361 5.106 10.255 Gesamt 85.457 24.095 61.362 Konfession Die Angabe der Religionszugehörigkeit ist freiwillig. Repräsentative Aussagen auf der Grundlage von Auswertungen dieses freiwillig anzugebenden Merkmals sind nicht möglich. Die Daten zeigen jedoch, dass die weit überwiegende Mehr- heit der Asylsuchenden in Baden-Württemberg muslimischen Glaubens ist. 7
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 Erwerbsfähigkeit Die Erfassung von Daten zur Erwerbsfähigkeit von Flüchtlingen ist grundsätzlich Sache der Bundesagentur für Arbeit. Diese beabsichtigt, in Kürze mit einer syste- matischen, EDV-basierten Erfassung entsprechender Daten zu beginnen. Einreise im Familienverband bzw. volljährige Alleinreisende Hierzu liegen keine validen Statistiken vor. II. Erfassung und Unterbringung 1. Wie hoch ist die Erstaufnahmekapazität des Landes in Landeserstaufnahme- stellen zum Bearbeitungsschluss dieser Großen Anfrage (gegliedert nach je- weiliger Erstaufnahmestelle)? Zu II.1.: Die aktuelle Belegungsstatistik findet sich auf den Internetseiten des Ministeriums für Integration. Diese wird wöchentlich aktualisiert. Die Belegungen nach Ein- richtungen und Einrichtungsverbünden (Stand: Kalenderwoche 50) betragen: Belegung der Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg zum Stand Kalenderwoche 50 Regierungsbezirk Regierungsbezirk Belegung Belegung Karlsruhe Tübingen Karlsruhe * 5.194 Meßstetten 3.009 Mannheim * 11.610 Sigmaringen 2.375 Heidelberg 5.493 Weingarten 130 Bruchsal 117 Ergenzingen 342 Hardheim 630 Ulm 153 Schwetzingen 1.262 Summe 24.306 Summe 6.009 Regierungsbezirk Regierungsbezirk Belegung Belegung Stuttgart Freiburg Ellwangen 2.761 Freiburg 703 Wertheim 935 Donaueschingen 2.101 Neuenstadt 388 Sasbachwalden 579 Esslingen 170 Villingen-Schwenningen * 1.347 Stuttgart * 1.409 Immendingen 723 Summe 5.663 Summe 5.453 * Verbund aller Einrichtungen Summe Land Baden- 41.431 Württemberg: 8
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 2. Plant sie, sogenannte „Registrierungszentren“ einzurichten (unter Angabe der vorgesehenen Standorte und des jeweiligen Eröffnungszeitpunkts)? Zu II.2.: Eine weitere Einrichtung von zentralen Registrierungseinrichtungen einschließ- lich der zugehörigen Gesundheitsuntersuchung entsprechend der Einrichtung im Patrick-Henry-Village in Heidelberg ist derzeit von der Landesregierung nicht ge- plant; sie wäre ohnehin nur in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Migra- tion und Flüchtlinge zweckmäßig, da die relevanten Prozesse zwischen Land und Bund eng verzahnt sind. 3. Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer der Flüchtlinge bzw. Asyl- antragsteller in den Erstaufnahmestellen des Landes? Zu II.3.: Auf Grundlage der Belegungs- und Verlegungsstatistik beträgt die durchschnittli- che Verweildauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes derzeit (Kalen- derwochen 47 bis 50) 11,5 Wochen. Die durchschnittliche Verweildauer hat sich von 14,1 Wochen (Kalenderwoche 47) über 11,6 Wochen (KW 48) und 12,1 Wochen (KW 49) auf 8,3 Wochen (KW 50) verringert. 4. Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich zwischen der Ankunft einer Person in einer Erstaufnahmestelle des Landes und (unter Angabe des jeweiligen Zeitablaufs) deren Registrierung, erkennungsdienstlicher Behandlung, Gesundheitsuntersu- chung und Antragstellung beim BAMF gemäß §§ 13, 23 AsylG? Zu II.4.: Exakte statistische Angaben können hierzu nicht gemacht werden. In den meisten Fällen vergehen zwischen der Ankunft einer Person in einer Erstaufnahmeeinrich- tung des Landes und ihrer Registrierung wenige Arbeitstage. In einigen Einrich- tungen (wie beispielsweise Meßstetten) werden die Ankömmlinge entweder so- fort oder bei Ankunft außerhalb der Registrierungszeiten am nächsten Arbeitstag registriert. In gewissem Umfang kommt es noch zu Rückstau bei der Registrie- rung und dadurch zu einer Wartezeit von mehreren Tagen. Die unter I.1. und I.3. bezifferten Registrierungsrückstände werden derzeit abgebaut. Die erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt im Rahmen der Registrierung. So- mit beträgt der Zeitabstand zwischen Registrierung und erkennungsdienstlicher Behandlung in der Regel nur wenige Minuten. Die Gesundheitsuntersuchung fin- det im Anschluss an den Registrierungsprozess statt. Die durchschnittliche Zeitspanne zwischen Erstaufnahme und Gesundheitsunter- suchung kann nur für registrierte und gesundheitsuntersuchte Flüchtlinge ermittelt werden, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Erstaufnahmeeinrich- tung befanden. Auf dieser Datengrundlage vergehen derzeit im Durchschnitt 16 Tage zwischen Registrierung und komplettem Abschluss der Gesundheitsuntersu- chung. Bei über der Hälfte der Flüchtlinge ist die Gesundheitsuntersuchung je- doch bereits nach 10 Tagen vollständig abgeschlossen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine konservative Schätzung. Denn für die Vielzahl der bereits in die vorläufige Unterbringung verlegten Ausländer war die Zeitspanne zwischen be- sagten Verfahrensschritten wesentlich kürzer. Das liegt u. a. daran, dass viele Flüchtlinge mit notwendigen Folgeuntersuchungen zunächst in der Erstaufnahme verbleiben. Dadurch erhöht sich der Durchschnittswert. Über den Zeitraum zwischen Registrierung und Asylantragstellung können keine verlässlichen Angaben gemacht werden. Bisher besteht keine Verknüpfung von Datenbanken des BAMF und der Aufnahmeverwaltung. Ein von der Bundesregie- rung vorgelegter Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Datenaustausches sieht allerdings eine solche Verknüpfung vor. Nach der Umstellung auf ein einheitli- ches Datenaustauschsystem sind weitergehende Auswertungen möglich. 9
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7689 Im Zentralen Registrierungszentrum des Landes in Heidelberg findet die Antrag- stellung für einen erheblichen Teil der Flüchtlinge unmittelbar nach dem Regis- trierungsprozess statt. Deshalb kommt es bei diesen zwischen Registrierung und Asylantragstellung zu keinem nennenswerten zeitlichen Verzug. 5. Wie hoch ist die Anzahl bzw. der Anteil der Personen, die die Landeserstauf- nahmestellen verlassen, ohne dass eine Antragstellung beim BAMF erfolgt ist? Zu II.5.: Die Anzahl der Personen, die eine Landeserstaufnahmeeinrichtung ohne Asyl- antragstellung verlassen, umfasst Flüchtlinge, die an andere Bundesländer im Rahmen der EASY-Optionierung transferiert wurden, vor Antragstellung in die Kreise transferiert wurden oder die Einrichtung auf eigene Faust wieder verlassen haben, z. B. um in andere Länder weiterzuwandern. Im Jahr 2015 wurden bis zum 16. Dezember (Bearbeitungszeitpunkt) von den Landeserstaufnahmeeinrichtungen 13.032 Flüchtlinge an andere Bundesländer optioniert sowie 75.721 Flüchtlinge in die Kreise transferiert. Die Zahl der Entgegennahmen von Asylanträgen durch das BAMF hält noch nicht mit der Anzahl der Registrierungen durch das Land Schritt. Daher wird die Mehrheit der Asylsuchenden ohne Asylantrag in die Krei- se verlegt. Die Antragstellung wird dort nachgeholt. 6. Wie, ab wann und in welcher Form wird sie die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen umsetzen? Zu II.6.: Im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes wurde auch das Asyl- bewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geändert. Der neugefasste § 3 Abs. 1 Satz 6 und 7 AsylbLG sieht vor, den „notwendigen persönlichen Bedarf“ in der Erstauf- nahme, soweit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich, nicht mehr in Form von Bargeld zu decken. Um das neue AsylbLG schnellstmöglich umzusetzen, prüft die Landesregierung alternative Wege der Leistungsgewährung i. S. v. § 3 Abs. 1 S. 7 AsylbLG für den „notwendigen persönlichen Bedarf“. Das Integrationsministerium klärt derzeit in Abstimmung mit fachlich berührten weiteren Ressorts die Möglichkeit, das Ta- schengeld anstelle der Barauszahlung mittels einer Leistungskarte zu gewähren. 7. In welcher Weise werden die Kommunen durch die Umlegung der vom Bund gewährten finanziellen Unterstützung von 670 Euro pro Monat und Flüchtling bzw. Asylbewerber bei der Umsetzung ihrer Aufgaben entlastet? Zu II.7.: Die finanzielle Unterstützung des Bundes ab 2016 bezieht sich auf den Zeitraum zwischen Registrierung bis zur Erteilung des Bescheides durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (bzw. einen Monat länger für diejenigen Antragsteller, die nicht als politisch Verfolgte und Kriegsflüchtlinge anerkannt wurden). Die Bundesmittel betreffen damit Zeiträume in der Erstaufnahme und gegebenenfalls in der vorläufigen Unterbringung. Sowohl die Erstaufnahme wie auch die Vorläu- fige Unterbringung liegen in Baden-Württemberg in der vollständigen Finanzie- rungszuständigkeit des Landes, weil den Kreisen die ihnen entstehenden Kosten während der vorläufigen Unterbringung im Wege einer nachlaufenden Spitzab- rechnung auf Grundlage des jeweiligen Rechnungsergebnisses ersetzt werden. Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Kommunen im Land im Rahmen des allge- meinen Steuerverbundes bei der geltenden Rechtslage mit 23 % an der finanziellen Unterstützung des Bundes aus den Umsatzsteuermehreinnahmen beteiligt werden. 10