Digitale Bildung und Medienbildung in Baden-Württemberg
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1256 16. Wahlperiode 05. 01. 2017 Große Anfrage der Fraktion GRÜNE und Antwort der Landesregierung Digitale Bildung und Medienbildung in Baden-Württemberg Große Anfrage Wir fragen die Landesregierung: I. D igitale Bildung und Medienbildung in allgemeinbilden- den und beruflichen Schulen 1. Wie stellt sie sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler von digitaler Bildung, Medienbildung und Informatik – also des kompetenten Umgangs mit digitalen Medien, des Wissens über Risiken und Chancen beispielsweise des Smartpho- nes, der aktiven und kreativen Mediennutzung, aber auch von Grundzügen des Programmierens – als Unterrichtsthemen erreicht werden (insbesondere auch im Hinblick auf die Verankerung in den Bildungsplänen und deren Umsetzung)? 2. Welche weiteren Maßnahmen werden ihrerseits im Rahmen der Digitalisierung im Unterricht derzeit unterstützt (mit Angabe der geplanten Unterrichtsangebo- te)? 3. Welchen pädagogischen Mehrwert sieht sie in derartigen Unterrichtsangeboten? 4. Wie bewertet sie dabei die erweiterten Möglichkeiten der Binnendifferenzie- rung mit Hilfe digitaler Bildung (insbesondere im Hinblick auf einen möglichen Mehrwert für Schülerinnen und Schüler)? 5. Welche Rolle kommt hier dem Angebot offener Unterrichtsmaterialien („open educational resources“) zu (mit Angaben ihrer diesbezüglichen Aktivitäten)? 6. Welche Erfahrungen konnten im Zusammenhang mit dem Einsatz von digita- len Medien in inklusiven Lernumgebungen in Baden-Württemberg gesammelt werden? Eingegangen: 05. 01. 2017 / Ausgegeben: 27. 02. 2017 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1256 7. Wie bewertet sie den Einsatz neuer, auf digitale Medien aufbauender didakti- scher Konzepte (zum Beispiel „flipped classroom“, Übernahme von spieleri- schen Elementen, „gamification“) für den Unterricht (insbesondere im Hinblick auf den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler, aber auch mit Blick auf die Aufgaben und den Arbeitsaufwand der Lehrkräfte)? 8. Welche Netzwerklösungen werden derzeit im Rahmen der Bildungscloud für die Schulen erarbeitet und wie – insbesondere auch in WLAN-Netzen/kabelgebun- den – können diese eingesetzt werden? 9. Wie stellt sie sicher, dass berufliche Schulen inhaltlich und in ihrer technischen Ausstattung in der Lage dazu sind, Schülerinnen und Schüler auf den erfolg- reichen beruflichen Umgang mit digitalen Zukunftstechnologien vorzubereiten (insbesondere auch im Hinblick auf die Bedeutung, die sie dabei Grundzügen des Programmierens beimisst)? I I . T e c h n i s c h e A u s s t a t t u n g d e r a l l g e m e i n b i l d e n d e n u n d b e - ruflichen Schulen 1. Welche Informationen liegen ihr zur technischen Ausstattung der Schulen in Baden-Württemberg – auch im deutschlandweiten beziehungsweise internatio- nalen Vergleich und auch im Hinblick auf die Unterrichtsräume im Sinne eines „intelligenten Klassenzimmers“ – vor (mit Bewertung des Ausstattungsstands)? 2. Wie sind hierbei die im Oktober 2016 angekündigten Pläne des Bundesbildungs- ministeriums zur Verbesserung der technischen Ausstattung der Schulen („Digi- talpakt“) zu bewerten? 3. Welche netztechnische Anbindung benötigt eine Schule aus ihrer Sicht, um durchgehend digitalen Unterricht anbieten zu können und welche Informationen liegen ihr – aufgeschlüsselt nach Schulen – zu den derzeit vorhandenen Netzan- bindungen der Schulen vor? 4. Gibt es bezüglich der netztechnischen Anbindung regionale Unterschiede im Land, etwa zwischen Städten und ländlichen Räumen und welche Anstrengun- gen unternimmt sie, um noch bestehende Lücken in der „Breitbandversorgung“ für Schulen zu schließen? 5. Liegen ihr Informationen dazu vor, wie die einzelnen Schulen im Land mit mo- bilen Geräten für den Unterricht ausgestattet sind und wie diese eingesetzt wer- den? 6. Welche Aussagen kann sie zur Umsetzung des Vorhabens „Lernfabrik 4.0“ ma- chen? 7. Welche Bedeutung kommt aus ihrer Sicht der Plattformoffenheit und Kompati- bilität im Bereich Hardware und Software im Kontext Unterricht zu und welche Rolle können hier Open-Source-Software und offene Schnittstellen spielen? I I I . S t r a t e g i e p r o z e s s M e d i e n b i l d u n g , a u ß e r s c h u l i s c h e A n g e - bote der Medienbildung und digitale Bildung in Erwach- s e n e n b i l d u n g u n d Ve r b r a u c h e r s c h u t z 1. Was sind aus ihrer Sicht die wichtigsten Ergebnisse des 2015/2016 abgeschlos- senen Strategieprozesses „Medienbildung der Landesregierung“? 2. Gibt es ein Monitoring hinsichtlich der Umsetzung der in diesem Strategiepro- zess genannten Meilensteine beziehungsweise Handlungsempfehlungen? 3. Welche Rolle kommt Angeboten der Elternbildung im Kontext der digitalen Bildung zu? 2
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1256 4. Welche Angebote in der Verbraucherbildung und Verbraucherinformation in Be- zug auf Themen der digitalen Bildung und der Medienbildung unterstützt sie und welchen Handlungsbedarf sieht sie zukünftig? 5. Welche Aufgaben übernehmen Volkshochschulen und andere Weiterbildungs- einrichtungen sowie Bibliotheken in den hier angesprochenen Feldern? I V. F o r s c h u n g u n d L e h r e z u M e d i e n b i l d u n g u n d d i g i t a l e B i l - dung 1. Inwieweit ist die pädagogisch-didaktische Nutzung digitaler Techniken und Me- dien inklusive der Medienethik derzeit Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiter- bildung von Lehrerinnen und Lehrern (mit Angabe der notwendigen und beab- sichtigten Veränderungen und Ergänzungen in der Lehrerbildung)? 2. Welche Hochschulen in Baden-Württemberg sind mit Lehrangeboten und For- schungsprojekten in den Bereichen Medienbildung, „gamification“ und digitale Bildung tätig? 3. Inwieweit erfolgt hierbei eine Kooperation der Hochschulen im Land mit dem Landesmedienzentrum beziehungsweise dem Landesinstitut für Schulentwick- lung? 4. Wie könnten die Hochschulen im Land die Entwicklung der digitalen Bildung mit ihren Kompetenzen über das bisherige Engagement hinaus unterstützen? 21. 12. 2016 Andreas Schwarz, Boser und Fraktion Begründung In einer durch den digitalen Wandel gekennzeichneten Gesellschaft kommt sowohl einer zeitgemäßen Medienbildung als auch einer technisch wie in den pädago- gisch-didaktischen Konzepten auf digitale Medien setzenden „digitalen Bildung“ ein hoher Stellenwert zu. Deutlich wird dies nicht zuletzt in der bundespolitischen Schwerpunktsetzung. So schlug Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Johanna Wan- ka im Oktober 2016 vor, einen „Digitalpakt“ aufzulegen, und auch der diesjährige IT-Gipfel des Bundesregierung stand unter dem Zeichen der Digitalen Bildung. Ebenso setzt die Koalitionsvereinbarung zwischen den die Regierung tragenden Parteien in Baden-Württemberg wichtige Akzente auf die Digitalisierung im Bil- dungsbereich. Besonders gefragt ist bei Medienbildung und digitaler Bildung der schulische Be- reich. Aber auch außerschulische Angebote und Angebote der Elternbildung und ganz allgemein der Erwachsenenbildung sind notwendig, um das übergreifende Ziel zu erreichen, die Chancen der Digitalisierung im und für das Bildungswesen zu nutzen und so den Menschen in Baden-Württemberg einen kompetenten und gestaltenden Zugang zur Digitalisierung zu ermöglichen. Während einzelne Themen aus diesem Feld – sei es der „Digitalpakt“, sei es der Tablet-Einsatz in Schulen, sei es die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer, sei es die Verankerung von Medienbildung und Informatik in den Bildungsplänen – im- mer wieder öffentlich und auch im parlamentarischen Verfahren diskutiert werden, fehlt aus unserer Sicht bisher der Blick aus der „Vogelperspektive“ auf die digitale Bildung. Die vorliegende Große Anfrage soll daher dazu beitragen, für Baden-Württemberg diesen Blick aus der „Vogelperspektive“ auf den erreichten Stand der Dinge in Sachen digitaler Bildung zu werfen. Zugleich gehen wir davon aus, dass in der Be- 3
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1256 antwortung der Großen Anfrage deutlich wird, wo zukünftige Herausforderungen und bisher noch nicht umgesetzte Handlungsnotwendigkeiten liegen, um digitale Bildung in einem umfassenden Sinne in Baden-Württemberg umzusetzen. Wichtig ist uns hierbei eine aktive und gestaltende Haltung, die die in der öffentli- chen Debatte oft stark betonten Risiken digitaler Bildung zwar nicht ignoriert, aber in den Kontext der tatsächlich stattfindenden Umbrüche und Veränderungen stellt. Wer möchte, dass Baden-Württemberg auch im 21. Jahrhundert eine der führenden Innovationsregionen in Europa und in der Welt bleibt, muss aus unserer Sicht jetzt die Grundlagen in Schulen und in der Weiterbildung dafür legen. Wichtig ist uns hierbei auch, dass digitale Bildung mehr ist als der Einsatz der gerade aktuellen Technik in den Schulen. Zwar ist ein zeitgemäßer und qualitativ guter Stand der technischen Ausstattung der Schulen eine unabdingbare Grundlage dafür, dass digitale Bildung Erfolg hat. Hier haben wir in den letzten Jahren immer wieder neue Ausstattungswellen erlebt – von der Einrichtung und dem Update der ersten Computerräume über den Netzanschluss bis hin zum heutigen Ruf nach Smartboards und Tablets. Verantwortlich sind dabei in erster Linie die Schulträger. Dennoch erscheint eine landesweite Strategie hier sinnvoll – auch, um landesweit ähnliche Standards zu erreichen. Dabei gilt: Ohne eine Weiterentwicklung der pädagogisch-didaktischen Konzepte bleibt die Aktualisierung der technischen Ausstattung der Schulen jedoch Stück- werk und kann sogar – im Wettbewerb um finanzielle Ressourcen – kontraproduk- tiv sein. Deswegen liegt ein Schwerpunkt unserer Großen Anfrage genau hier, in der Frage nach dem pädagogischen Mehrwert. Digitale Bildung umfasst für uns daher pädagogisch-didaktische Konzepte, die auf digitalen Medien aufbauen, um die Qualität der Bildung tatsächlich zu verbessern, etwa im Hinblick auf Integ- ration, Inklusion und den Umgang mit Heterogenität, aber auch im Sinne eines „empowerments“ für Schülerinnen und Schüler, technikgestützt selbstständig und nach eigenen Plänen zu lernen. Gefragt sind hierbei nicht nur die Vorgaben, die in den Bildungsplänen gemacht werden, sondern auch die diesbezüglichen Aktivitä- ten der Landeseinrichtungen, Seminare und Hochschulen. Antwort Schreiben des Staatsministeriums vom 21. Februar 2017 Nr. III-: In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Murawski Staatsminister und Chef der Staatskanzlei 4
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1256 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Mit Schreiben vom 13. Februar 2017 Nr. 53-6534.40/273/1 beantwortet das Mi- nisterium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, dem Minis- terium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: I. D igitale Bildung und Medienbildung in allgemeinbilden- den und beruflichen Schulen 1. Wie stellt sie sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler von digitaler Bildung, Medienbildung und Informatik – also des kompetenten Umgangs mit digitalen Medien, des Wissens über Risiken und Chancen beispielsweise des Smartpho- nes, der aktiven und kreativen Mediennutzung, aber auch von Grundzügen des Programmierens – als Unterrichtsthemen erreicht werden (insbesondere auch im Hinblick auf die Verankerung in den Bildungsplänen und deren Umsetzung)? 2. Welche weiteren Maßnahmen werden ihrerseits im Rahmen der Digitalisierung im Unterricht derzeit unterstützt (mit Angabe der geplanten Unterrichtsange- bote)? Allgemein bildende Schulen Die Medienbildung, die im Rahmen der Digitalisierung häufig als „digitale“ Bil- dung bezeichnet wird, spielt in den Bildungsplänen 2016, die seit dem Schuljahr 2016/2017 in Kraft sind, eine zentrale Rolle. In den auf die Grundschule aufbauenden allgemein bildenden Schularten findet in Klasse 5 der verpflichtende Basiskurs Medienbildung statt. Damit wird eine fundierte Grundlage für die weiteren Klassenstufen in den Haupt- und Werkre- alschulen, Realschulen, allgemein bildenden Gymnasien, sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, die die Bildungsgänge dieser Schularten führen, und Gemeinschaftsschulen gelegt. Daneben beabsichtigt der neue Bildungsplan mit der durchgängigen themenspezifischen Leitperspektive Medienbildung die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Medien sinnvoll auszuwählen, das Me- dienangebot kritisch zu reflektieren, die Medien verantwortlich zu nutzen sowie die eigene mediale Präsenz selbstbestimmt gestalten zu können. Die Leitperspek- tive Medienbildung ist in die Fachpläne integriert und wird von der ersten Klasse bis zum jeweiligen Schulabschluss in den unterschiedlichen Fächern unterrichtet. Die grundlegenden Felder der Medienbildung in allen Schularten und Schulstufen sind Information, Kommunikation, Produktion, Präsentation, Analyse, Medienge- sellschaft, Urheber-, Lizenz- und Persönlichkeitsrechte. Aspekte der informations- technischen Grundbildung sind in die Leitperspektive integriert. Eine entsprechen- de Vertiefung im Schulcurriculum steht den Schulen frei. Ab dem Schuljahr 2017/2018 soll die Einführung des Aufbaukurses Informatik in Klasse 7 mit 60 Deputaten erfolgen. In diesem Fach werden neben der Ver- mittlung von Grundlagen der Informatik, wie beispielsweise ersten Einblicken in die Erstellung von Algorithmen und dem Kennenlernen unterschiedlicher Codie- rungsmöglichkeiten, auch urheber- und datenschutzrechtliche Themen behandelt. An allgemein bildenden Gymnasien wird bereits seit vielen Jahren das Fach Infor- matik als zweistündiges Fach im Wahlbereich der Oberstufe angeboten. An einigen Versuchsschulen findet Informatik vierstündig im Schulversuch statt und kann in diesem Jahr erstmalig schriftlich im Abitur geprüft werden. An den Grundschulen und allen weiterführenden Schularten wird die Medienbil- dung altersangemessen verbindlich eingeführt und dementsprechend ist eine flä- chendeckende Etablierung von Multimediaberaterinnen und Multimediaberatern für alle Schularten vorgesehen. Flankierend bietet das Landesmedienzentrum viel- fältige Unterstützungsangebote zur Integration digitaler Medien in den Unterricht aller Schularten an. 5
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1256 Zum Einsatz mobiler Endgeräte im Unterricht finden zahlreiche Erprobungen bzw. Umsetzungen vor Ort in Verantwortung der jeweiligen Schulen und Schulträger statt. Das Kultusministerium koordiniert, unterstützt und evaluiert die Erprobung von Tablets im Unterricht mit einem eigenen Schulversuch an insgesamt 32 allge- mein bildenden Gymnasien (darunter 14 Kontrollschulen) in den Jahren 2016 bis 2021. Der Tablet-Einsatz ist in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 vorgesehen, wobei vor- rangig die Leistungen in den Fächern Englisch, Geschichte und Mathematik sowie in naturwissenschaftlichen Fächern evaluiert werden. Diese Evaluation wird vom Hector-Institut für Empirische Bildungsforschung in Tübingen durchgeführt. Da- bei wird untersucht, unter welchen Umständen messbare Effekte beim Einsatz von Tablets auf den Lernprozess festzustellen sind. Das Design der Studie sieht vor, dass jede Schule mit insgesamt vier Klassen am Projekt teilnimmt. Die Ausstattung mit Tablets erfolgt in zwei Tranchen: Zwei siebte Klassen pro Schule starten im Februar 2018, zwei weitere folgen im Februar 2019 und setzen die Tablets bis zur Jahrgangsstufe 9 ein. Insgesamt nehmen 72 Klassen (etwa 2.000 Schülerinnen und Schüler) mit Tablets an dem Projekt teil, in der Vergleichsgruppe 56 Klassen ohne Tablets. Das Projekt wird vom Kultusministerium finanziell unterstützt und durch Fortbildungsangebote begleitet. Berufliche Schulen Im dualen System erfolgt die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen in den Betrieben und der Berufsschule. Die Ausbildung an den betrieblichen bzw. überbetrieblichen Lernorten regelt der Bund durch eine Ausbildungsordnung. Für den Lernort Berufsschule wird von der Kultusministerkonferenz ein Rahmenlehr- plan verabschiedet, der inhaltlich mit der Ausbildungsordnung abgestimmt ist und in Baden-Württemberg als Landesbildungsplan übernommen wird. In diesen Bildungsplänen der berufsfachlichen Kompetenz findet der Erwerb von digitaler Kompetenz oder Medienkompetenz in Abhängigkeit zur IT- oder Medienaffinität des jeweiligen Ausbildungsberufs in unterschiedlicher Ausprägung und Tiefe statt. Als weiterer Teilaspekt ist im beruflichen Kontext die Fähigkeit von Bedeutung, rechtliche, ethische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen bei der Anwendung und Produktion von Medien zu berücksichtigen. In einigen Berufen kann die IT- und Medienkompetenz darüber hinaus auch die Fähigkeit umfassen, Innovatio- nen aufzugreifen und voranzutreiben. Über technikoffene Formulierungen in den Rahmenlehrplänen wird die Anpassung an derzeitige und kommende Technologi- en ermöglicht, auf eine veränderte Berufspraxis kann auf Bundesebene mit neu- en oder modernisierten Ausbildungsordnungen reagiert werden. Insbesondere im Zusammenhang mit solchen Neuordnungsverfahren werden entsprechende Unter- stützungsmaßnahmen für die Lehrkräfte der Berufsschule (Handreichungen und Lehrkräftefortbildungen) initiiert. Schülerinnen und Schülern wird an den beruflichen Vollzeitschulen eine grundle- gende Medienkompetenz vermittelt, die ihnen sowohl für ihre berufliche Weiter- entwicklung als auch für ihre private Lebensgestaltung eine solide Grundlage gibt, auf welcher jederzeit weiter aufgesetzt werden kann. Medienkompetenz und der verantwortungsvolle Umgang mit digitalen und sozialen Medien wird im Rahmen der Fächer mit Computeranwendung sowie im Fach Deutsch und in den Fremd- sprachen vermittelt. In den informationstechnischen Fächern steht Medienbildung als verbindliches Element im Curriculum der beruflichen Gymnasien und in den Stundentafeln. Ge- genstand des Unterrichts sind u. a. gesellschaftliche, ethische und rechtliche Prob- lemfelder der Informationstechnik. Hierbei werden die Schülerinnen und Schüler auch mit Konzepten vertraut gemacht, die den Missbrauch elektronischer Daten verhindern sollen. In den berufsvorbereitenden Bildungsgängen werden derzeit niveaudifferenzierte Lernmaterialien für die digitale Nutzung über eine vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Auftrag gegebene und vom Landesinstitut für Schulentwick- lung umgesetzte Erweiterung von Moodle bereitgestellt. Zum niveaudifferenzier- ten Lernen in Verbindung mit mobilen Endgeräten wird zum Schuljahr 2017/2018 ein Schulversuch gestartet. 6
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1256 Schülerinnen und Schüler der zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufs- fachschule werden insbesondere durch die Lehrplaneinheiten Informationsbeschaf- fung und Urheberrecht sowie Datenschutz auf den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien sowie mit Suchmaschinen vorbereitet. Darüber hinaus be- steht die Möglichkeit, die Wahlpflichtfächer Datenverarbeitung und Präsentation und Medien zu belegen. In den beruflichen Gymnasien der sechsjährigen Aufbauform ist das Fach Informa- tik bzw. Computertechnik in den Klassenstufen 9 und 10 als Wahlfach verankert. Es vermittelt den Schülerinnen und Schülern einen Einblick in die Einsatzmög- lichkeiten des Computers in ihrer Umwelt und schafft Voraussetzungen für die Anwendung des Computers in der Schule. In den Lehrplänen der verschiedenen beruflichen Gymnasien der dreijährigen Aufbauform sind Informatik (AG, EG, SGG, WG), Computertechnik (Technische Gymnasien) bzw. Bioinformatik (BTG) Pflichtfächer der jeweiligen Eingangsklas- se. Vertieft mit informationstechnischen Inhalten setzen sich alle Schülerinnen und Schüler des Technischen Gymnasiums mit dem Profil Informationstechnik über die gesamte Dauer des dreijährigen Bildungsgangs auseinander, insbesondere im Pro- filfach (Informationstechnik sowie angewandte Informationstechnik) sowie dem weiteren Pflichtfach Computertechnik in der Eingangsklasse. Weiterhin sind Informatik, Computertechnik sowie Wirtschaftsinformatik in ver- schiedenen Stundentafeln beruflicher Vollzeitschulen, etwa der Berufsoberschulen sowie der Jahrgangsstufen I und II der beruflichen Gymnasien der dreijährigen Aufbauform als Wahlfächer verankert. Grundlagen der Programmierung sind Ausbildungsinhalte in den medien- und informationstechnisch ausgerichteten Bil- dungsgängen, finden sich jedoch auch in einzelnen technischen und kaufmänni- schen Bildungsgängen. Neben den curricular verankerten Bildungsinhalten im Bereich der digitalen Me- dien und der Informationstechnik wird in den beruflichen Schulen auch Bildung durch und mit Medien gefördert. Das Kultusministerium hat hierzu mehrere Tab- let-Projekte ins Leben gerufen (vgl. Antwort zu Frage I. 9.). Bei der Umsetzung des Lernens mit und über Medien in der Schule kommt es auch entscheidend auf die Qualifizierung der Lehrkräfte an. (Weitere Informationen zur Aus- und fortbildung von Lehrkräften siehe Antwort zu Frage IV. 1.). 3. Welchen pädagogischen Mehrwert sieht sie in derartigen Unterrichtsangebo- ten? 4. Wie bewertet sie dabei die erweiterten Möglichkeiten der Binnendifferenzie- rung mit Hilfe digitaler Bildung (insbesondere im Hinblick auf einen möglichen Mehrwert für Schülerinnen und Schüler)? Schule soll Fachwissen vermitteln und gleichzeitig dazu beitragen, junge Men- schen gut auf ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben vorzubereiten. In einer Welt, in der digitale Medien wie selbstverständlich zum Lebens- und Ar- beitsalltag gehören, muss der kompetente und verantwortungsvolle Umgang mit diesen Medien deshalb auch in der Schule eine wichtige Rolle spielen. Eigene mobile Endgeräte und die (mobile) Nutzung des Internets sind heute für die meisten Schülerinnen und Schüler selbstverständlicher Teil ihrer Lebenswelt. Die aktuelle JIM-Studie, in der regelmäßig das Mediennutzungsverhalten von Jugend- lichen untersucht wird, hat für 2016 ergeben, dass 95 Prozent der 12- bis 19-jäh- rigen ein eigenes Smartphone besitzen und 87 Prozent das Internet mindestens einmal täglich nutzen – dieser Wert lag im Vorjahr noch bei 80 Prozent. Der hohe Nutzungs- und Verbreitungsgrad darf dabei nicht mit einem hohen Maß an Me- dienkompetenz im Sinne eines reflektierten Umgangs mit digitalen Medien oder fundierten Kenntnissen über die Zusammenhänge und Hintergründe webbasierten Datenaustauschs gleichgesetzt werden. Vielmehr hat ein Großteil der Kinder und Jugendlichen trotz der intensiven Nutzung in diesem Bereich einen enormen Infor- mations- und Unterstützungsbedarf, dem auch in der Schule Rechnung getragen werden muss. 7
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1256 Wie in der Antwort zu den Fragen I. 1. und 2. erläutert, spielt das Lernen über Medien (z. B. Schwerpunkt Medienbildung in den aktuellen Bildungsplänen) wie auch das Lernen mit Medien (z. B. Einsatz digitaler Unterstützungssysteme und (mobiler) Endgeräte im Unterricht) in der Schule eine immer wichtigere Rolle. Grundvoraussetzung für ein sinnvolles Lernen mit Medien ist eine entsprechende technische Infrastruktur, die den Einsatz digitaler Medien überhaupt ermöglicht. Ebenso wichtig ist, dass der bloße Einsatz digitaler Medien im Unterricht noch kei- nen Mehrwert garantiert. Entscheidend ist vielmehr ein pädagogisch wie technisch durchdachtes Konzept, das maßgeschneidert auf die jeweiligen Gegebenheiten an einer Schule vor Ort entwickelt werden muss. Bei dieser Medienentwicklungs- planung unterstützt das Kultusministerium gemeinsam mit dem Landesmedien- zentrum die Schulen mit vielfältigen Informations- und Beratungsangeboten. Um zu analysieren, wie und wo diese Geräte einen Mehrwert für den Lehr- und Lern- prozess erzeugen können, erprobt das Kultusministerium zurzeit in verschiedenen mehrjährigen Schulversuchen den Einsatz mobiler Endgeräte im Unterricht (siehe dazu auch die Antworten auf Fragen I. 1. und 2. bzw. I. 9.). Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass digitale Medien für den Schulunter- richt zahlreiche Chancen und Möglichkeiten bieten können, wenn die technischen Rahmenbedingungen und die pädagogische Konzeption stimmen. Die 2015 er- schienene Studie der Bertelsmann Stiftung „Individuelle Förderung mit digitalen Medien“ kommt beispielsweise zu dem Ergebnis, dass Digitale Medien – richtig eingesetzt – dazu beitragen können, Lernprozesse zu individualisieren, selbst- ständiges Lernen zu unterstützen und das Lernen insgesamt zu „intensivieren“. Potenziale bestehen demnach etwa im Einsatz vielfältiger und multimedialer Materialien, interaktiver Lernmedien, einer intensivierten Zusammenarbeit der Schülerinnen und Schüler, einer Öffnung der Lernräume über das Klassenzimmer hinaus oder auch über alternative didaktische Methoden, insbesondere bei hand- lungs- oder problemorientierten Unterrichtsansätzen. Darüber hinaus können sich durch die Substitution bestehender Prozesse und Instrumente mit Hilfe digitaler Medien im schulischen Kontext auch an vielen Stellen positive Effekte im Sinne einer schnelleren, effizienteren, komfortableren oder zeitlich- und räumlich flexi- bleren Zusammenarbeit im Lehr- und Lernprozess ergeben. 5. Welche Rolle kommt hier dem Angebot offener Unterrichtsmaterialien („open educational resources“) zu (mit Angaben ihrer diesbezüglichen Aktivitäten)? Lehrkräfte, Bildungspolitik und Bildungsmedienhersteller diskutieren aktuell in- tensiv die Vor- und Nachteile von Open Educational Resources (OER). Derzeit werden von Hochschulen und Forschungseinrichtungen bereits eine Vielzahl von für den Endanwender grundsätzlich kostenfreien Bildungsmedien erstellt, die nach Prüfung und Zuordnung zu Bildungsstandards der baden-württembergischen Bil- dungspläne wichtige Arbeitsmittel für Schulen sein können, denn Schulen benöti- gen bildungsplanorientierte, urheberrechtlich unbedenkliche digitale Bildungsme- dien für das Lernen mit, über und durch Medien. Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg stellt für Schulen bereits eine Vielzahl offener Bildungsressourcen bereit. So umfasst etwa die SESAM-Media- thek des Landesmedienzentrums neben lizenzrechtlich gebundenen Medien eine Vielzahl von kostenfreien Bildungsmedien, die von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern recherchiert und heruntergeladen werden können. Darunter befinden sich insbesondere viele Medien zum Jugendmedienschutz und dazugehörige Un- terrichtsmodule. Durch eine Erweiterung der SESAM-Mediathek soll die Zahl der „freien Bildungsmedien“ weiter ausgedehnt werden. Um den Lehrkräften Sicher- heit beim Einsatz dieser Medien zu geben, werden alle in SESAM eingestellten Medien von Medienbegutachtungskommissionen auf ihre unterrichtliche Eignung überprüft und den aktuellen Bildungsstandards zugeordnet. Darüber hinaus kom- men OER zunehmend auch im Bereich der Lehreraus- und -fortbildung zum Ein- satz. 8
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1256 6. Welche Erfahrungen konnten im Zusammenhang mit dem Einsatz von digitalen Medien in inklusiven Lernumgebungen in Baden-Württemberg gesammelt wer- den? Digitale Medien sind in der schulischen Bildung von jungen Menschen mit Be- hinderung in Baden-Württemberg sowohl Lerngegenstand wie auch Lern- und Übungsmedien bzw. technische Hilfsmittel mit „prothetischem Charakter“. Hin- längliche Erfahrungen zum Einsatz und zur Bedeutung digitaler Medien für die schulische Bildung und Gesamtpersönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung konnten in der Vergangenheit in Sonderpädagogi- schen Bildungs- und Beratungszentren, im Sonderpädagogischen Dienst sowie im gemeinsamen Unterricht in Außenklassen gemacht werden. Auf diesen Erfahrun- gen aufbauend und in Orientierung an den Bildungsplänen für die verschiedenen Förderschwerpunkte erfolgt – je nach den Voraussetzungen der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers – ein passgenauer Einsatz digitaler Medien in inklusi- ven Bildungsangeboten. Die Bedeutung digitaler Medien für ein höheres Maß an Aktivität und Teilhabe und damit an Unabhängigkeit, Selbstständigkeit und Selbst- bestimmung zeigt sich darüber hinaus in der Einrichtung förderschwerpunktspezi- fischer Medienberatungszentren, die die Schulen, aber auch die jungen Menschen selbst sowie ihre Eltern und Lehrkräfte in diesbezüglichen Fragen beraten und un- terstützen (Medienberatungszentren für die Förderschwerpunkte Lernen, Sehen, Hören, geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung). Ein konkretes Beispiel aus dem beruflichen Schulbereich ist der seit 2011 lau- fende Schulversuch „Virtuelle Berufsschule“ des Berufsbildungswerks (BBW) Neckargemünd GmbH. Hier erhalten junge Menschen, die aufgrund einer Behin- derung keine Möglichkeit haben, eine Präsenz-Berufsausbildung zu absolvieren, einen „virtuellen Zugang“ in verschiedene Ausbildungsgänge. Die Ergebnisse des Schulversuchs sind sehr vielversprechend, und die Evaluation hat gezeigt, dass die virtuell unterrichteten Schülerinnen und Schüler beispielsweise in Bezug auf den Lernerfolg und die Abbruchquote den Präsenzklassen in nichts nachstehen. 7. Wie bewertet sie den Einsatz neuer, auf digitale Medien aufbauender didakti- scher Konzepte (zum Beispiel „flipped classroom“, Übernahme von spieleri- schen Elementen, „gamification“) für den Unterricht (insbesondere im Hinblick auf den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler, aber auch mit Blick auf die Aufgaben und den Arbeitsaufwand der Lehrkräfte)? Mit den synonymen Begriffen „Flipped Classroom“ bzw. „Inverted Classroom“ wird ein didaktischer Ansatz bezeichnet, in dem die Phasen des Lernens insofern „umgedreht” werden, dass Erarbeitungsphasen zur Vorbereitung des Unterrichtsin- halts zu Hause (i. d. R. unter Zuhilfenahme digitaler Medien z. B. mit Lernvideos) und abgestimmte Vertiefungs- und Übungsphasen sowie Ergebnissicherungen in der Lerngruppe während der Präsenzzeit in der Schule stattfinden. Solchermaßen gegliederte Lehr-Lern-Arrangements unterstützen die Lernprozesse v. a. dann, wenn sie in allen Phasen anregend und klar strukturiert sind. Mit dem Einsatz di- gitaler Medien können die Angebote für die Phasen der Arbeit außerhalb des Klas- senraumes zielgerichtet unterstützt attraktiver und verbindlicher gestaltet werden, beispielsweise durch den begleitenden Einsatz von Foren, Blogs, Chats (user-ge- nerated-content) und e-Assessments. Das Kultusministerium sieht im Konzept des „Flipped classroom“ eine Möglichkeit das individuelle Lernen der Schülerinnen und Schüler und den strukturierten Austausch untereinander weiter zu fördern. Unter „Gamification“ versteht man die Verwendung von spieltypischen Elementen und Vorgängen in spielfremde Zusammenhänge beispielsweise in den Lehr- und Lernkontext. Wie bei „Flipped Classroom „ eröffnen digitale Medien auch hier die Gestaltung attraktiver und aktivierender Lehr-Lern-Arrangements, z. B. durch den Einsatz von Lernspielen (Vokabel-Memory, Quizzes, Simulationsspiele etc. als so- genannte Game-based-learning) oder die Nutzung spielerischer Elemente (Punkte- konto, Fortschrittsanzeige) zur Lösung komplexer Problemstellungen. „Gamifica- tion“ kann die Motivation bei Schülerinnen und Schülern erhöhen, erfordert dafür aber auch eine technisch besonders ausgereifte Umgebung, weil die Ansprüche an spielerische Elemente durch die Alltagserfahrung besonders elaborierter Software geprägt sind. Dem Alter angepasste Lernspiele finden bereits vereinzelt Einsatz im Unterricht. Eine technische Unterstützung durch digitale Medien ermöglicht 9
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1256 individuell angepasste Lernspiele und hilft insbesondere bei Lernphasen mit ho- hem Wiederholungscharakter (1 x 1-Reihen, Vokabeltrainings, usw.). Die Gelingensfaktoren und damit auch die Erfolgsfaktoren für das Lernen entspre- chen jenen des Unterrichts ohne digitale Medien. Kognitive Aktivierung, struktu- rierte Lernprozesse und ein unterstützendes Sozialklima fördern gute Lernergeb- nisse. Beim Einsatz digitaler Medien ist darauf zu achten, dass durch die Medien keine neuen Störungsquellen – etwa in Bezug auf technische Probleme – entstehen. Aus ersten Rückmeldungen einzelner Lehrkräfte ist bekannt, dass nach einer Um- stellungsphase der Aufwand sowohl bei der Umsetzung von „Flipped classroom“ als auch der „Gamification“ pauschal nicht als höher oder geringer gegenüber herkömmlicher Unterrichtsgestaltung eingeschätzt wird. Die Aktivität der Lernen- den kann bei beiden Ansätzen gesteigert werden. Dabei ist insbesondere „Flipped classroom“ mit einem veränderten Umgang mit der Lernzeit verbunden. Solche Arrangements setzen andere Kulturen voraus, sowohl bei den Lehrkräften als auch insbesondere bei den Lernenden und ihrer Arbeitskultur außerhalb des Schulge- bäudes. 8. Welche Netzwerklösungen werden derzeit im Rahmen der Bildungscloud für die Schulen erarbeitet und wie – insbesondere auch in WLAN-Netzen/kabelgebun- den – können diese eingesetzt werden? Mit der geplanten digitalen Bildungsplattform soll allen Schulen eine verlässli- che, schulübergreifende, datenschutzkonforme und dauerhaft verfügbare techni- sche Grundinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden, über die mittelfristig alle erforderlichen Funktionalitäten für die unterschiedlichen Zielgruppen im schuli- schen Umfeld bereitgestellt oder zugänglich gemacht werden können. Neben ei- nem ortsunabhängigen Zugriff auf Programme und Daten soll die Plattform auch die Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern mit und untereinander unterstützen sowie die Einbindung innovativer pädagogischer Elemente ermöglichen – etwa im Hinblick auf die Bereitstellung von Open Edu- cational Resources (OER) oder den Einsatz mobiler Endgeräte im Unterricht. Die Plattform soll nicht nur Lehrkräften ein technisch wie pädagogisch zeitgemäßes Arbeiten ermöglichen; sie soll vor allem auch dazu beitragen, dass das Lehr- und Lernumfeld an den Schulen der immer stärker von digitalen Elementen geprägten Lebens- und Arbeitswelt der Menschen im Land besser gerecht wird. In einem ersten Schritt sollen über die Plattform u. a. Basisdienste zur Kommuni- kation und Kooperation, zum Datenaustausch und zur Datenspeicherung für den unterrichtlichen Einsatz zur Verfügung gestellt werden. Darauf aufbauend wird zu prüfen sein, welche weiteren Funktionalitäten eingebunden werden sollen. Die weitere Umsetzung des Projekts erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der für die IT-Beschaffung des Landes zuständigen Behörde BITBW. Konkrete Aussagen zu weiteren technischen Details der Plattform sind in der aktuellen Projektphase noch nicht möglich. 9. Wie stellt sie sicher, dass berufliche Schulen inhaltlich und in ihrer technischen Ausstattung in der Lage dazu sind, Schülerinnen und Schüler auf den erfolg- reichen beruflichen Umgang mit digitalen Zukunftstechnologien vorzubereiten (insbesondere auch im Hinblick auf die Bedeutung, die sie dabei Grundzügen des Programmierens beimisst)? Die technische Ausstattung der Schulen (z. B. Internetanbindung, Geräte, WLAN) obliegt dem jeweiligen Schulträger, bei beruflichen Schulen im Regelfall den Stadt- und Landkreisen. Die curriculare Verankerung von Bildungsinhalten im Be- reich der digitalen Medien und der Informationstechnik an beruflichen Schulen wurde in der Stellungnahme zu Fragen I. 1. und 2. dargestellt. Darüber hinaus wird die Bildung durch und mit Medien gefördert. Seit Schuljahresbeginn 2015/2016 erprobt das Kultusministerium im Rahmen ei- nes mehrjährigen Schulversuchs („tabletBS – Tableteinsatz im Unterricht an Be- ruflichen Vollzeitschulen“) den durchgehenden Einsatz von Tablets im Unterricht an beruflichen Vollzeitschulen. Die Projekt-Schulen statten über drei Jahre hinweg jeweils eine oder mehrere Klassen mit Tablets aus und entwickeln und erproben pädagogische Konzepte. Das besondere Augenmerk gilt dabei dem individualisier- 10