Verbraucherschutz und Verbraucherinformation als Bürgerrechte
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 15. Wahlperiode 18. 09. 2014 Große Anfrage der Fraktion der FDP/DVP und Antwort der Landesregierung Verbraucherschutz und Verbraucherinformation als Bürgerrechte Große Anfrage Wir fragen die Landesregierung: 1. Welches übergeordnete und ressortübergreifende Gesamtkonzept zur Verbrau- cherinformation und zum Verbraucherschutz verfolgt sie? 2. Welche Rolle misst sie in ihrem übergeordneten Gesamtkonzept zur Verbrau- cherinformation und zum Verbraucherschutz der Verbraucherkommission Ba- den-Württemberg bei? 3. In welchem Umfang hat sie zur Erarbeitung eines übergeordneten Verbrau- cherschutzpolitikkonzepts bisher externe Dienstleistungen herangezogen (Zahl der Aufträge und jeweiliges Kostenvolumen)? 4. In welcher Art und in welchem Umfang hat sie bisher „verbraucherpolitische Studien und Projekte“ (siehe Staatshaushaltsplan 2013/2014, Einzelplan 08, Funktionskennziffer 522) in Auftrag gegeben (Auflistung von Projektaufträ- gen, Beauftragungszeitpunkten, Projektnehmern und -partnern, Kostenvolumen sowie aktuellem Projektstand)? 5. Inwieweit wurden verbraucherpolitische Studien und Projekte in den vergange- nen drei Jahren auch unter anderen (auch ressortfremden) Haushaltstiteln finan- ziert (Auflistung von Projektaufträgen, Beauftragungszeitpunkten, Projektneh- mern und -partnern, Kostenvolumen sowie aktuellem Projektstand)? 6. In welchem konzeptionellen Zusammenhang stehen die unter Frage 4 und Fra- ge 5 genannten Studien und Projekte jeweils mit dem o. g. übergeordneten Ver- braucherschutzpolitikkonzept? Eingegangen: 18. 09. 2014 / Ausgegeben: 11. 12. 2014 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 7. Welches sind im Einzelnen die in der Koalitionsvereinbarung genannten „lan- deseigenen Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten“, die sie zur Stärkung der Rechte und der Entscheidungsfreiheit im Sinne des Verbraucherschutzes nutzen will? 8. Inwieweit ist sie ihrer Ankündigung in der Koalitionsvereinbarung nachge- kommen, zur verbesserten Transparenz im Zweijahresrhythmus einen umfas- senden Verbraucherschutzbericht vorzulegen? 9. Welche institutionellen und kommunikationsbezogenen Vorkehrungen hat sie getroffen, damit der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz seine Rolle als Verbraucherschutzminister nicht zur Verbrauchslenkung ein- setzt? 10. Wie hoch sind die jährlichen Personal- und Sachkosten für den Betrieb der beiden Webseiten www.verbraucherportal-bw.de und www.bondesrat.de? 11. Wie haben sich die Zugriffe auf diese beiden Webseiten jeweils hinsichtlich der Aufrufe (visits) und der Verweildauer (time per visit) in den Jahren 2011, 2012 und 2013 entwickelt? 12. Welche konkrete Informationslücke zum Verbraucherschutz gedenkt sie mit der gesonderten Webseite www.bondesrat.de zu schließen? 13. Wie viele Personalstellen der Abteilung 3 des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) entfallen auf den nicht lebensmittel- oder tierbezogenen (gesundheitlichen) Verbraucherschutz? 14. Welche verbraucherschutzpolitischen Themenbereiche decken die Personal- stellen der Abteilung 3 des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbrau- cherschutz im Einzelnen ab? 15. Welche anderen Personalstellen im Geschäftsbereich der Landesregierung decken die gleichen Themenbereiche ab? 16. Wie viele Stellen entfallen auf die Spiegelreferate anderer Ressorts? 17. Inwieweit und ggf. mit welchen Maßnahmen hat sie die Rolle der Eichämter gestärkt? 18. Inwieweit unterstützt sie die zuständigen Stellen bei der Übernahme der neuen Überwachungsaufgabe im Finanzmarkt (§ 34 h Gewerbeordnung)? 19. Inwieweit unterstützt sie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bei der Umsetzung ihrer neuen Aufgabe im Rahmen des sogenannten Finanzmarkt- wächters (vgl. Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 15. Juni 2012)? 20. Was hat sie bisher für den Ausbau der Gesundheits- und Pflegeberatung getan? 21. Mit welchen Maßnahmen hat sie, wie in der Koalitionsvereinbarung angekün- digt, der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und Euro-Info Verbraucher/ Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz jeweils ermöglicht, Rechtsver- stößen von Gesundheitsdienstleistern entgegenzutreten? 22. Wie hat sie bisher, auch unter Nutzung der Kompetenzen und vorhandenen Materialien der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, den Ausbau der schulischen Verbraucherbildung vorangetrieben (z. B. Lehrerfortbildungen, Vortragsangebote oder Unterrichtsmaterialien)? 2
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 23. Welche Kommunen, in denen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Ba- den-Württemberg ansässig sind, beteiligen sich an der Förderung der Verbrau- cherzentrale (Angabe der Kommunen mit den jeweiligen Beträgen in den Jah- ren 2011 bis 2014)? 24. Bis wann wird sie, wie in der grün-roten Koalitionsvereinbarung angekündigt, die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale „mindestens an den Bundesdurchschnitt angleichen“? 25. Welche eigenen verbraucherschutzpolitischen Bundesratsinitiativen hat sie seit Amtsantritt im Jahr 2011 federführend auf den Weg gebracht? 18. 09. 2014 Dr. Rülke und Fraktion Begründung Die Landesregierung befindet sich im vierten Jahr ihrer Amtszeit. Die umfangrei- chen Ankündigungen der grün-roten Koalitionsvereinbarung zum Schutz und zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher haben hohe Erwartungen ge- weckt. Die vorliegende Große Anfrage zielt daher darauf ab, eine Zwischenbilanz zu ziehen und die ursprünglichen Zielsetzungen in Erinnerung zu rufen. Insbeson- dere stellt sich dabei die Frage, ob das um das Verbraucherressort erweiterte Ministerium für Ländlichen Raum dem Anspruch gerecht wird, beim Quer- schnittsthema Verbraucherschutz die ressortübergreifende Koordination und Federführung zu übernehmen. Des Weiteren stellt sich die Frage, welche Erfolge die grün-rote Landesregierung in den dem Ministerium für Ländlichen Raum res- sortfremden Teilbereichen des Verbraucherschutzes verbuchen kann – etwa im wirtschaftlichen Verbraucherschutz, dem Verbraucherschutz im Pflege- und Ge- sundheitswesen oder dem Verbraucherschutz auf dem Energiemarkt. Überdies ist bislang nicht ersichtlich, wie die grün-rote Landesregierung die von der Fraktion GRÜNE in der Vergangenheit wiederholt vorgebrachte Forderung nach einer Gesamtkonzeption zur Verbraucherschutzpolitik in konkretes Regierungshandeln zu übersetzen gedenkt. Antwort Schreiben des Staatsministeriums vom 1. Dezember 2014 Nr. III-4281.: In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Krebs Ministerin im Staatsministerium 3
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Mit Schreiben vom 1. Dezember 2014 Nr. Z(37)-0141.5/433F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium, dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, dem Mini- sterium für Kultus, Jugend und Sport, dem Innenministerium, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, dem Ministerium für Arbeit und So- zialordnung, Familie, Frauen und Senioren und dem Justizministerium im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welches übergeordnete und ressortübergreifende Gesamtkonzept zur Verbrau- cherinformation und zum Verbraucherschutz verfolgt sie? Zu 1.: Verbraucherpolitische Fragestellungen ergeben sich in einer Vielzahl von Poli- tikfeldern (wie der Wirtschafts-, Ernährungs-, Finanz-, Telekommunikations-, Gesundheits- und Umweltpolitik). Zudem muss die Verbraucherpolitik auf unter- schiedliche Instrumente zurückgreifen, die von verschiedenen Ressorts verant- wortet werden – wie die Bildungspolitik oder die Finanzaufsicht. Dem für die Verbraucherpolitik in Baden-Württemberg federführend zuständigen Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) obliegt insbesondere die Aufgabe der Umsetzung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Land und dem Anstoßen oder dem Unterstützen von Initiativen auf Bundes- und EU-Ebene insbesondere im rechtlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz (siehe auch Frage 25). Weitere Ressorts sind im Rahmen der Ziele des Koalitionsvertrages mit eingebunden. Das Motto „Wir machen die Verbraucher stark“ fasst zusammen, wie sich die Landesregierung eine an den Bedürfnissen der baden-württembergischen Ver- braucherinnen und Verbraucher ausgerichtete Verbraucherpolitik vorstellt. Als Leitmotiv dient dabei die Stärkung des Vertrauens der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Wirtschaft und in den Staat: Verbraucherinnen und Verbrau- cher sollen auf Angebotssicherheit und -qualität, auf den Schutz ihrer Verbrau- cherrechte, aber auch auf ihre eigenen Fähigkeiten vertrauen können. Die Landes- regierung beschränkt sich dabei nicht nur auf den „Schutz“ von Verbraucherinnen und Verbrauchern, sondern unterstützt sie durch Verbraucherinformationen bei eigenständigen und selbstbewussten Konsumentscheidungen. Die Landesregierung stellt damit die Verbraucherinnen und Verbraucher in Ba- den-Württemberg ins Zentrum ihrer verbraucherpolitischen Aktivitäten. Sie wer- den dabei unterstützt, sich souverän und informiert in Märkten zu bewegen und durch ihr Kaufverhalten Märkte aktiv mitzugestalten. Außerdem sollen auch so- zial schwächere Verbraucherinnen und Verbraucher nicht übervorteilt werden. Um diesem Ziel einer verbraucherfreundlichen und nachhaltigen Wirtschaftsord- nung näher zu kommen, setzt die baden-württembergische Verbraucherpolitik Schwerpunkte in folgenden Handlungsfeldern. Verbraucherpolitik lebensnäher ausrichten Damit Maßnahmen zum Schutz oder zur Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher auch ihre Wirkung entfalten können, müssen sie ankommen. Hierzu sind Erkenntnisse darüber erforderlich, welche unterschiedlichen Informations- und Entscheidungstypen von Verbrauchern es gibt. So bereitet beispielsweise das vom Land geförderte Forschungszentrum Verbrau- cher, Markt und Politik an der Zeppelin Universität wichtige Ergebnisse der For- schung über Verhaltens- und Entscheidungsmuster von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, die die Landesverbraucherpolitik in die Ausgestaltung eines realistischen Verbraucherbildes einfließen lässt. Aufbauend auf einem differen- zierten Verbraucherleitbild können somit unterschiedlichen Verbrauchergruppen – wie Kindern, junge Erwachsenen, Senioren, nicht-Muttersprachlern, bildungs- 4
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 armen Menschen und einkommensschwachen Haushalten – noch stärker als bis- lang an ihre Bedürfnisse angepasste Angebote gemacht werden (Beispiele: Lan- desinitiative Bewusste Kinderernährung, Veranstaltungsreihe Verbraucher 60+). Verbraucherrechte effektiver und effizienter durchsetzen Die individuelle, die kollektive (private) sowie die behördliche Rechtsdurchset- zung werden durch die Verbesserung der amtlichen Überwachung im gesundheit- lichen Verbraucherschutz und durch den Ausbau der kollektiven Klagerechte der Verbraucherorganisationen gestärkt. Hierzu hat sich die Landesregierung bei- spielsweise dafür eingesetzt, dass zukünftig auch das Datenschutzrecht als Ver- braucherschutzrecht angesehen wird und dass die gesetzlichen Anforderungen an die Erhebung von Gewinnabschöpfungsklagen gegen Unternehmen, die wettbe- werbs- und kartellrechtswidrig agieren, erleichtert werden. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung für den Ausbau außergerichtlicher Schlichtungsange- bote ein. Mit dem Ausbau und der Förderung des Online-Schlichters hat sie hier- zu in den vergangenen Jahren Maßstäbe für solche Angebote gesetzt. Fähigkeiten und Wissen für einen eigenverantwortlichen Konsum vermitteln Das verbraucherpolitische Konzept der Landesregierung zielt u. a. darauf ab, die Konsum- und Alltagskompetenzen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu er- höhen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich eigenverantwortlich auf Märkten bewegen und Risiken einschätzen können, sie sollen wissen, wo sie Hilfe und Informationen erhalten können und was ihre Rechte und Pflichten sind. Dies betrifft auch Kinder, Jugendliche, Senioren, nicht-Muttersprachler und Geringver- diener. Um diese Ziele zu erreichen, stellt die Landesregierung mit der Veranke- rung der Leitperspektive Verbraucherbildung als eine von sechs Leitperspektiven (von der ersten Klasse bis zur allgemeinen Hochschulreife) in den Bildungsplänen 2016 für die Schulen in Baden-Württemberg ressortübergreifend sicher, dass Schülerinnen und Schüler zukünftig noch bessere Konsum- und Alltagskompe- tenzen im Rahmen ihrer schulischen Bildung erwerben können. Schon bisher sind die Themenbereiche der Verbraucherbildung in den Bildungsplänen berücksich- tigt und Gegenstand der Lehrerbildung (siehe auch Frage 22). Das Verbraucher- schutz- und das Kultusministerium werden die Lehreraus- und -fortbildung etwa durch Kooperationsprojekte der Pädagogischen Hochschulen oder der Staatlichen Seminare für Didaktik und Schulentwicklung mit den Verbraucherorganisationen und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung weiter intensivieren. Außerdem gewährleistet die Landesregierung, dass die Konsumkompetenzen be- sonders schutzwürdiger Verbraucherinnen und Verbraucher (wie Kinder und Jugendliche oder ältere Personen) und bildungsferner Schichten durch gezielte Informationsveranstaltungen zu ausgewählten Themen erhöht werden. Mit Kam- pagnen zu ausgewählten Themen und für ausgewählte Zielgruppen werden Ver- braucherinnen und Verbraucher auch außerhalb der schulischen Bildungsangebote erreicht. Hierzu zählen beispielsweise Informationsveranstaltungen wie der Ver- brauchertag Baden-Württemberg zu aktuellen Schwerpunktthemen („Sicherer Umgang mit digitalen Medien“ oder „Urheberrecht“), die ressortübergreifende Unterstützung des Kooperationsprojekts der Verbraucherzentrale Baden-Würt- temberg e. V. mit den regionalen Energie- und Klimaagenturen zur Energiebera- tung (Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit dem Ministe- rium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft) oder der ressortübergreifende Seniorenkongress zum Thema Pflege (Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren). Darüber hinaus sorgt die Landesregierung durch ein cross- mediales Informationsangebot (Printmaterialien, Internetauftritte, soziale Netz- werke) dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher über wesentliche Verände- rungen im Verbraucherrecht und über neue Chancen (etwa Tipps zu Nutzerein- stellungen bei sozialen Netzwerken oder bei ungerechtfertigten Abmahnungen) und Herausforderungen (Beispiele: Warnungen im Lebensmittelbereich, Sicher- heitsrisiken im Netz) informiert werden. 5
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 Anbieterunabhängige Unterstützung für Verbraucherinnen und Verbraucher aus- bauen Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher aktiv nach Unterstützung bei Konsum- entscheidungen suchen oder wenn sie Probleme mit einem Anbieter haben, sollen sie ein ausreichend großes Angebot an kompetenter und befähigender Beratung und Information finden. Ziel der Landesregierung ist es, eine flächendeckende an- bieterunabhängige Verbraucherberatung für die Bürgerinnen und Bürger in Ba- den-Württemberg durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. (VZ BW) sowie eine grenzüberschreitende Verbraucherberatung an der Grenze nach Frankreich durch das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) zu gewährleisten. Hierzu hat die Landesregierung die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. bereits deutlich erhöht und wird sie auch in den Jahren 2015 und 2016 noch einmal erheblich ausbauen (siehe auch Frage 24). Damit sollen insbesondere die Ausstattung der unabhängigen Verbraucherberatungsstellen verbessert und deren Anzahl erhöht werden. Bei diesem Ausbau strebt die Landesregierung eine stärkere finanzielle Beteili- gung der Kommunen an, für die eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Ba- den-Württemberg e. V. ein positiver Standortfaktor wäre. Außerdem wird die Landesregierung mit der institutionellen Förderung des ZEV den grenzüber- schreitenden und europäischen Verbraucherschutz weiter stärken. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass die Qualität von In- formations-Intermediären (z. B. Testorganisationen, Verbraucherverbände, Preis- und Tarifvergleichsportale, Finanzberater etc.) verbessert wird. Deren Angebote spielen eine wichtige Rolle bei der Informationsaufbereitung, Gewichtung und Filterung. Die Landesregierung unterstützt beispielsweise die Einführung von Qualitätskriterien und Mindeststandards für Preis- und Vergleichsportale auf na- tionaler und europäischer Ebene. Überdies setzt sie sich für den Ausbau der unab- hängigen Honorarberatung im Finanzdienstleistungsbereich ein. Verbraucherrechte weiterentwickeln Die Verbraucherpolitik des Landes zielt u. a. auch darauf ab, die Marktbeobach- tung gerade im wirtschaftlichen Verbraucherschutz, in dem es bislang nur wenige behördliche Überwachungsstrukturen gibt, zu verbessern. Je früher und je besser klar wird, in welchen Bereichen sich neue Herausforderungen für Verbraucherin- nen und Verbraucher abzeichnen und welche Folgen diese haben können, desto effektiver können verbraucherfreundliche Rahmenbedingungen geschaffen wer- den. Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. kommt gemeinsam mit den Verbraucherzentralen der anderen Bundesländer und ihrem Bundesverband in diesem Zusammenhang eine wichtige Sensorfunktion zu. Denn sie sind täglich im direkten Dialog mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Sie wissen, welche Erfahrungen Verbraucherinnen und Verbraucher machen und vor welchen Her- ausforderungen sie stehen. Die Landesregierung hat daher schon frühzeitig die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. dabei unterstützt, an dem auf Bun- desebene initiierten Marktwächterkonzept mitzuwirken (siehe auch Frage 19). Auch die Einführung von qualifizierten Beschwerderechten der Verbraucherorga- nisationen gegenüber staatlichen Aufsichtsorganen sowie von neuen Klagerechten im Bereich des Datenschutzes wird von der Landesregierung unterstützt. Schließlich setzt sich die Landesregierung auch dafür ein, die Regulierungsqua- lität zu verbessern. Hierfür wird eine neue Kultur in der Gesetzgebung benötigt. Diese muss viel stärker als bisher empirische und wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen. So werden bereits im Gesetzgebungsprozess Hinweise darauf benötigt, welche Auswirkungen die Regelungen haben könnten und ob die Ziele auch mit einem angemessenen Aufwand erreicht werden können. Gleichzeitig sollten Regelungen im Nachhinein hinsichtlich ihrer Zielerreichung überprüft und ggf. nachgesteuert werden. Baden-Württemberg verfügt hier über zwei weitere Einrichtungen, die Anhalts- punkte für Veränderungen im Markt und bei den Verbrauchererwartungen und -bedürfnissen liefern und eine neue Evidenzkultur in Baden-Württemberg unter- stützen können: die Verbraucherkommission Baden-Württemberg (siehe auch 6
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 Frage 2) und das Forschungszentrum Verbraucher, Markt und Politik an der Zep- pelin Universität, deren Aktivitäten das Land weiter fördern wird. Über die Mitwirkungsrechte in der europäischen und nationalen Gesetzgebung wird sich das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz dafür einsetzen, Verbraucherschutzrechte weiterzuentwickeln. Hierfür werden Stel- lungnahmen verfasst und Initiativen im Bundesrat und bei der Verbraucherschutz- ministerkonferenz der Länder und des Bundes eingebracht, Studien und Gutach- ten in Auftrag gegeben sowie politische Veranstaltungen durchgeführt. Insbeson- dere gilt es bei bi- und multilateralen Abkommen der Europäischen Union (wie etwa im Zuge der Verhandlungen um ein Transatlantisches Freihandelsabkom- men [TTIP]), europäische und deutsche Verbraucherschutzstandards zu wahren. 2. Welche Rolle misst sie in ihrem übergeordneten Gesamtkonzept zur Verbrau- cherinformation und zum Verbraucherschutz der Verbraucherkommission Ba- den-Württemberg bei? Zu 2.: Die Verbraucherkommission hat als ehrenamtlich tätiges Gremium den Auftrag, die Landesregierung in verbraucherpolitischen Fragen zu beraten und Handlungs- empfehlungen für die Politik zu entwickeln. Sie trägt zur Vertiefung des Ver- ständnisses zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik sowie der staatlichen Verwaltung bei. Sie legt ihre Themen selbst fest und ist damit ein unabhängiger Gradmesser alltäglicher Handlungsfelder von Ver- braucherinnen und Verbrauchern. Mit ihrer wissenschaftlichen Expertise zeigt sie die Ursachen für viele Verbraucherprobleme auf. Ihre Empfehlungen finden Berücksichtigung bei den verbraucherpolitischen Entscheidungen der Landes- regierung und fließen in politische Vorhaben ein. Über die Geschäftsstelle, die beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz angesiedelt ist, ist der fachliche Austausch mit den Ministerien, der Verwaltung und anderen Organisationen sichergestellt. So nahm die Landesregierung beispielsweise beim Thema Nanotechnologie die Empfehlungen der Verbraucherkommission (http://www.verbraucherkommission.de/servlet/PB/show/2921737/ Nanotechnologien%20in%20Lebensmitteln_Verbraucherkommission_ 01-12-2011.pdf) auf und setzte sich bei der Verbraucherschutzministerkonferenz, im Bundesrat, bei der Europäischen Kommission und bei Europaparlamentariern für die Ein- führung eines Produktregisters für Nanomaterialien ein, das für alle Verbraucher- innen und Verbraucher zugänglich sein sollte. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz betreibt außerdem seit 2008 den Nano-Dialog. Darunter fallen Konferenzen, jährliche Expertenrun- den und eine intensive Verbraucherforschung im Bereich Nanomaterialien. Es be- treibt außerdem das Nanoportal Baden-Württemberg (http://www.nanoportal- bw.de/pb/,Lde/55726.html) und führt aktuell einen Marktcheck für Nanoprodukte durch. Auch beim digitalen Verbraucherschutz arbeitet die Landesregierung mit der Ver- braucherkommission eng zusammen. Der Verbraucherschutzpreis Baden-Würt- temberg wurde bereits zum zweiten Mal für herausragende Schulprojekte zum Thema „Verbraucherinnen und Verbraucher in der digitalen Welt“ vergeben und gemeinsam mit der Verbraucherkommission, dem Verbraucherministerium und dem Kultusministerium ausgelobt. Die Projekte reichen vom Datenschutz in so- zialen Netzwerken über rechtliche Regelungen beim Download von Musik, bei Handyverträgen und der Nutzung von Apps mit Smartphones und Tablets bis hin zu Kostenfallen im Internet oder bei SMS-Abos. 7
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 3. In welchem Umfang hat sie zur Erarbeitung eines übergeordneten Verbrau- cherschutzpolitikkonzepts bisher externe Dienstleistungen herangezogen (Zahl der Aufträge und jeweiliges Kostenvolumen)? Zu 3.: Zur Unterstützung bei der Erarbeitung einer verbraucherpolitischen Strategie wurde bisher ein Dienstleister mit einem Auftragsvolumen von 31.951,50 Euro in Anspruch genommen. 4. In welcher Art und in welchem Umfang hat sie bisher „verbraucherpolitische Studien und Projekte“ (siehe Staatshaushaltsplan 2013/2014, Einzelplan 08, Funktionskennziffer 522) in Auftrag gegeben (Auflistung von Projektaufträgen, Beauftragungszeitpunkten, Projektnehmern und -partnern, Kostenvolumen so- wie aktuellem Projektstand)? 5. Inwieweit wurden verbraucherpolitische Studien und Projekte in den vergange- nen drei Jahren auch unter anderen (auch ressortfremden) Haushaltstiteln finanziert (Auflistung von Projektaufträgen, Beauftragungszeitpunkten, Projekt- nehmern und -partnern, Kostenvolumen sowie aktuellem Projektstand)? 6. In welchem konzeptionellen Zusammenhang stehen die unter Frage 4 und Fra- ge 5 genannten Studien und Projekte jeweils mit dem o. g. übergeordneten Ver- braucherschutzpolitikkonzept? Zu 4., 5. und 6.: Die Landesregierung hat folgende verbraucherpolitischen Studien und Projekte in Auftrag gegeben, die aus Kapitel 0803 Titelgruppe 75 finanziert wurden. Verbrauchermonitor In 2013 hat die Landesregierung (nach 2010 und 2012) zum dritten Mal gemein- sam mit Bayern eine repräsentative Verbraucherumfrage (Verbrauchermonitor 2013) durch die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) durchführen lassen. Schwerpunktthema war der Bereich Energie. Die Ergebnisse sind unter http:// www.verbraucherportal-bw.de/servlet/PB/menu/2952576_l1/index.html abrufbar. Ziel des Verbrauchermonitors ist es, bessere Informationen über Bedürfnisse, Vorlieben, Befürchtungen und Probleme der Verbraucherinnen und Verbraucher zu bekommen. Die verbraucherpolitischen Maßnahmen der Landesregierung kön- nen so noch zielgerichteter ausgerichtet werden. Verbraucherpolitische Maßnah- men an empirischen Daten zu orientieren, entspricht einer modernen Verbrau- cherpolitik und spiegelt die Politik des „Gehört-Werdens“ wider. Die Kosten be- liefen sich in 2012 auf 29.036 Euro, in 2013 auf 35.105 Euro. Online-Schlichter Die auf den Onlinehandel spezialisierte Schlichtungsstelle der „Online-Schlich- ter“ vermittelt neutral zwischen Verbrauchern und Unternehmern bei Streitig- keiten, die sich aufgrund eines online geschlossenen Vertrages ergeben. Der „Online-Schlichter“ wurde 2009 beim Zentrum für Europäischen Verbraucher- schutz e. V. mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eingerichtet. Ziele des Pilotprojekts waren die kontinuier- liche Erweiterung des Zuständigkeitsbereichs auf das gesamte Bundesgebiet mit Anschubfinanzierung durch weitere Bundesländer und die Gewinnung von För- derern aus der Wirtschaft. Langfristig sollte sich der „Online-Schlichter“ allein aus Beiträgen der Wirtschaft finanzieren. Durch die zwischenzeitliche Aufnahme von weiteren Projektpartnern, wie den Bundesländern Hessen, Bayern, Berlin und Rheinland-Pfalz, sowie den Unternehmen Trusted Shops, DEVK Rechtsschutz- versicherung und dem Bundesverband Direktvertrieb Deutschland, wurde der „Online-Schlichter“ auf dem Weg zu diesen angestrebten Zielen stetig ausgebaut. Die relativ konstante Erfolgsquote des „Online-Schlichters“ liegt bei ca. 70 % und 8
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei 1½ Monaten. Der „Online-Schlich- ter“ wurde im Jahre 2012 mit 27.044,61 Euro, im Jahr 2013 mit 24.843,35 Euro und im Jahre 2014 mit 22.000 Euro durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gefördert. Kampagne Verbraucher 60+ 2014 führt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz inner- halb der langfristig angelegten Kampagne Verbraucher 60+ in interessierten Landkreisen regionale Verbraucherkonferenzen zum Thema „Energie und Kosten sparen“ durch. Die regionalen Veranstaltungen werden in Kooperation mit der VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. (Bundesverband), dem Landesseniorenrat e. V. und in enger Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Baden-Württem- berg e. V., den Kreisseniorenräten und weiteren Partnern (z. B. Regionalen Ener- gie- und Klimaagenturen) durchgeführt. Für die Kampagne Verbraucher 60+ wurden vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Jahr 2014 Fördermittel in Höhe von 40.500 Euro bewilligt. In den Jahren 2012 und 2013 wurden 8 Konferenzen zum Thema „Sicher im Internet“ in Offenburg, Albstadt, Buchen, Rottweil, Heidenheim, Pforzheim, Ladenburg und Sinsheim durchgeführt. Dafür wurden vom Ministe- rium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz insgesamt Fördermittel in Höhe von 45.065,57 Euro bewilligt. Durch die Kooperation mit dem nordrheinwestfälischen Verbraucherschutzminis- terium konnten bei der Konzeptionierung der Veranstaltungsreihe Kosten einge- spart werden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP, Drucksache 15/5563 durch das Ministe- rium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz verwiesen. Nano-Dialog Baden-Württemberg und Nano-Portal Baden-Württemberg Bereits seit dem Jahr 2009 führt das Ministerium für Ländlichen Raum und Ver- braucherschutz u. a. auf Anregung der Verbraucherkommission den Nano-Dialog Baden-Württemberg durch. Der Fokus richtet sich hierbei explizit auf die Ver- braucherperspektive der Nanotechnologie. Im Rahmen des Nano-Dialogs haben bisher drei Expertenworkshops in den Jahren 2009, 2010 und 2013 sowie ein Ver- braucherkongress im Dezember 2012 stattgefunden. Seit Ende 2012 steht mit dem Nano-Portal Baden-Württemberg „Nanotechnologien im Alltag“ ein umfangrei- ches und dialogorientiertes Internetangebot für Interessierte im gesamten deutsch- sprachigen Raum zur Verfügung. Es finden sich Informationen zu Grundlagen, Forschung, Anwendungen im Konsumbereich, Sicherheit und Recht. Das Nano- Portal bietet den Nutzern außerdem die Möglichkeit, über ein Kontaktformular oder über die Kommentarfunktion Fragen zu stellen. Die Antworten stehen in der Rubrik „Sie fragen – wir antworten“ für alle Interessierten zur Verfügung. An- schauliche Bildreportagen, eine umfangreiche Linksammlung, ein Glossar und FAQs (häufig gestellte Fragen) runden das Angebot ab. Für die administrative und inhaltliche Betreuung des Nano-Portals Baden-Württemberg hat das Ministe- rium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 2014 Haushaltsmittel in Höhe von rund 25.200,00 Euro bereitgestellt. Im Jahr 2013 wurden 25.168,50 Euro und im Jahr 2012 wurden 18.296,25 Euro aufgewendet. Binnenmarktstudie Energie (Kooperation mit E-Control Österreich) Im Auftrag des baden-württembergischen Verbraucherschutzministeriums und der österreichischen Regulierungsbehörde E-Control hat das Bremer Energieinstitut im Zeitraum von März 2011 bis April 2012 eine Studie mit dem Titel „Europäi- scher Energiebinnenmarkt für Endkunden – Chancen und Hemmnisse für grenz- überschreitenden Handel zwischen Deutschland und Österreich“ erarbeitet. Es wurde insbesondere der Frage nachgegangen, unter welchen Voraussetzungen die Verbraucherinnen und Verbraucher am Beispiel Strom von einem europäischen Energiebinnenmarkt profitieren können. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz stellte die Ergebnisse der Studie am 16. Mai 2012 in Brüssel Vertretern der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments vor. 9
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5740 Die wichtigsten Ergebnisse und politischen Forderungen Baden-Württembergs wurden von der EU-Kommission aufgegriffen und in die Agenda der Kommis- sion „Getting to 2014 – The completion of the EU internal energy market“ über- nommen. Die Kosten für die Studie betrugen in den Haushaltsjahren 2011/2012 insgesamt rund 51.000 Euro und wurden jeweils hälftig vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und E-Control übernommen. IEKK Maßnahme M 37 (Kooperation mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg) In einer zukünftigen und durch erneuerbare Erzeugung geprägten Energieversor- gung können Verbraucherinnen und Verbraucher eine neue, aktive und flexible Rolle einnehmen. Die politischen Ziele hierzu wurden im Integrierten Energie- und Klimakonzept Baden-Württemberg (IEKK) in Maßnahme M 37 beschrieben. Um die Potenziale für die Flexibilisierung und für mehr Energieeffizienz be- schreiben und quantifizieren zu können, hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zusammen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Anfang 2014 eine wissenschaftlichen Studie mit dem Titel „Der flexible Verbraucher – Potenziale zur Lastverlagerung im Haushaltsbereich“ beim Wissenschaftlichen Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse der Studie werden Ende 2014 erwartet und sollen gegebenenfalls weiter vertieft werden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und das Ministerium für Umwelt, Klima und Ener- giewirtschaft erhoffen sich daraus Hinweise auf die zukünftige Gestaltung mögli- cher Anreize für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen und politischen Handlungsfelder. Die Kosten für die Studie, die Ende 2014 abgeschlossen sein wird, werden sich voraussicht- lich auf insgesamt rund 59.800 Euro belaufen und werden jeweils hälftig vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft übernommen. Verbraucherschutz macht Schule am Oberrhein Das INTERREG IV-Projekt „Verbraucherschutz macht Schule am Oberrhein“ (Projektzeitraum Juli 2012 bis Juni 2015) des Zentrums für Europäischen Ver- braucherschutz e. V. wird unter anderem vom Ministerium für Ländlichen Raum gefördert (in 2012 [unter dem Kap. 0802 Tit. Gr. 93] mit 7.000 Euro, in 2013 mit 14.335,59 Euro und in 2014 mit 14.400 Euro [jeweils unter Kap. 0803 Tit. Gr. 75]). Insgesamt hat das Projekt ein Gesamtbudget von 282.000 Euro, von dem die Europäische Union 50 % trägt. Neben dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beteiligen sich das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg sowie weitere Partner wie der Eurodistrikt Strasbourg-Orte- nau, das Deutsch-Französische Jugendwerk und der Projektträger (Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.) selbst an der Finanzierung. Ziel des Projekts ist, Jugendliche über ihre Rechte als Verbraucher in Europa zu informieren, den Umgang mit neuen Medien zu fördern, sie für nachhaltigen Konsum zu sensibilisieren und sie zu sprachkompetentem Handeln als mündige europäische Verbraucher über die Grenzen hinweg zu motivieren. Dazu wurden zwischen Januar 2013 und September 2014 110 zweisprachige Schulbesuche unter Leitung eines deutsch-französischen Tandems durchgeführt. Studie zu Protokollen bei der Finanzanlageberatung (Kooperation mit dem Spar- kassenverband Baden-Württemberg und dem Genossenschaftsverband Baden- Württemberg) Im Mai 2012 beauftragte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucher- schutz Herrn Professor Dr. Andreas Oehler (Inhaber des Lehrstuhls für Betriebs- wirtschaftslehre, insbesondere Finanzwirtschaft an der Universität Bamberg) mit der Erstellung einer wissenschaftlichen Studie zur Anbieter- und verbraucherge- rechten Beratung und Information im Bereich der Finanzdienstleistungen. Von den Gesamtkosten des Projekts übernahm das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 36.296,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Der Sparkas- senverband Baden-Württemberg und der Baden-Württembergische Genossen- 10