Verbraucherschutz und Verbraucherinformation als Bürgerrechte

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Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 15 / 5740 schaftsverband beteiligen sich mit jeweils 5.000,00 Euro an dem Projekt. Die Stu- die wurde im August 2012 abgeschlossen. Wesentliches Ergebnis der Studie waren konkrete Vorschläge für eine Standardisierung der für Finanzdienstleistungsunter- nehmen gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation von Anlageberatungsge- sprächen mit Privatkunden in Form von Muster-Beratungsprotokollen. Die Ergeb- nisse der Studie fanden unter anderem Eingang in die im Juni 2014 von der Bun- desregierung veröffentlichte Evaluierung der Beratungsdokumentation im Geld- anlage- und Versicherungsbereich. Internet Gütesiegel Mit der Studie zu Internet-Gütesiegeln, die das Zentrum für Europäischen Ver- braucherschutz e. V. in Deutschland und Europa erstellt hat, wurde die Praxis- tauglichkeit bestimmter im Internet verwendeter Gütesiegel geprüft. Verbraucher- innen und Verbrauchern wurde ein Überblick hinsichtlich solcher Siegel ermög- licht. Zweck der Studie war dabei die Identifizierung von bekannten und seriösen Gütesiegeln für den Online-Handel. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz förderte das Projekt Internet Gütesiegel in Deutschland und der EU im Jahre 2011 mit 11.150 Euro. Projekte zum Nachhaltigen Konsum Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes führte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zwei Projekte zum Thema Nachhaltiger Konsum durch. Das gemeinsame Projekt „Nachhaltiger Konsum im Alltag – Um- setzung in der Erwachsenenbildung“ des MLR und der Umweltakademie hatte zum Ziel, die Träger und Multiplikatoren der Erwachsenenbildung anzusprechen. Mit dem Projekt wurden Informationen und Handlungsempfehlungen zum nach- haltigen Konsumverhalten in bestehende Strukturen der Erwachsenenbildung hin- eingetragen und zahlreiche Netzwerke zwischen unterschiedlichen gesellschaft- lichen Akteuren geschaffen. Das zweite Projekt „fairkaufen“ richtete sich an Kin- der und Jugendliche. Ein im Rahmen des Projekts durchgeführter Ideenwett- bewerb hatte zum Ziel, Kinder und Jugendliche für bewusste Konsumentschei- dungen zu sensibilisieren und sich für ein nachhaltiges Kaufverhalten einzuset- zen. Gesucht wurden innovative Konzepte zur Verbreitung nachhaltiger Produkte. Die Projekte wurden 2012 mit 50.000 Euro, 2013 mit 25.083 Euro aus Kapitel 0803 Titelgruppe 75 gefördert. Für 2014 sind 5.000 Euro veranschlagt. 7. Welches sind im Einzelnen die in der Koalitionsvereinbarung genannten „lan- deseigenen Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten“, die sie zur Stärkung der Rechte und der Entscheidungsfreiheit im Sinne des Verbraucherschutzes nutzen will? Zu 7.: Zu den landeseigenen Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten zählen insbeson- dere die Beteiligung der Landesregierung bei der Rechtsetzung und die Stärkung von Akteuren des Verbraucherschutzes. Im Rahmen der Beteiligung bei der Rechtsetzung, setzt sich die Landesregierung durch frühzeitige fachliche Stellung- nahmen zu Gesetzesentwürfen und durch Anträge im Bundesrat für eine an den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher orientierte Ausgestaltung der künftigen Gesetzestexte ein (siehe auch Frage 25). Die Stärkung der Akteure des Verbraucherschutzes wird in erster Linie durch die Erhöhung der finanziellen Förderung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. (siehe auch Frage 24) und die Fortsetzung der finanziellen Förderung des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V. erreicht. Aber auch der ständige fachliche Austausch so- wie gemeinsame Veranstaltungen der Landesregierung mit den Akteuren des Ver- braucherschutzes (beispielsweise gemeinsame Diskussionsveranstaltung zum Ur- heberrecht mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. in Berlin oder Ver- anstaltungsreihe Verbraucher 60+ mit dem Bundesverband der Verbraucherinitia- tiven e. V. Berlin unter Beteiligung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.) sorgen für einen entsprechenden Rückhalt der Landesregierung in den ver- braucherpolitischen Diskussionen und ihrer verbraucherpolitischen Aktivitäten. 11
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Landtag von Baden-Württemberg                                                          Drucksache 15 / 5740 Zur Stärkung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher stellt die Landesregierung zu einer Vielzahl verbraucherrelevanter Themen Infor- mationen in den verschiedensten Medien bereit. Neben Flyern stehen Verbraucher- innen und Verbrauchern das Verbraucherportal, der Facebook-Auftritt „Verbrau- cherBW“ sowie www.bondesrat.de zur Verfügung. Durch das „Projekt nachhalti- ger Konsum“ oder das Nanoportal, haben sie die Möglichkeit, sich im Dialog mit Expertinnen und Experten auszutauschen und zu beteiligen. Auch regelmäßig statt- findende regionale Veranstaltungen wie „Verbraucher60+“ und der Verbraucher- tag Baden-Württemberg vertiefen ausgewählte Themen des Verbraucherschutzes mit direkter Beteiligung der Verbraucherinnen und Verbraucher. In der Verbraucherbildung werden mit der Einführung der „Leitperspektive Ver- braucherbildung“ in die Bildungspläne an allgemein bildenden Schulen landes- eigene Handlungsmöglichkeiten genutzt, um die Entwicklung eines selbstbe- stimmten und verantwortungsbewussten Verbraucherverhaltens insbesondere jun- ger Verbraucherinnen und Verbraucher zu unterstützen (siehe auch Frage 22). Eine starke und effektive Marktüberwachung in Baden-Württemberg sichert den fairen Wettbewerb innerhalb des europäischen Binnenmarktes. Sie dient darüber hinaus dem Schutz der heimischen Wirtschaft und der Verbraucherinnen und Ver- braucher sowie der Sicherung von Arbeitsplätzen. Um die Herausforderungen und neuen Entwicklungen in der Marktüberwachung bewältigen zu können, hat die Landesregierung ein Marktüberwachungskonzept verabschiedet, das alle von Marktüberwachungsaufgaben betroffenen Non-Food- Bereiche umfasst. Das Konzept umfasst mehrere Stufen. Zum 1. Januar 2014 wurden Marktüber- wachungsaufgaben aus verschiedenen Ressortbereichen, für die im Land die vier Regierungspräsidien zuständig waren, bei dem Vor-Ort-Regierungspräsidium Tü- bingen gebündelt. Zum 1. Januar 2015 wird die Hochzonung der Marktüberwa- chungsaufgaben im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, für die bisher die unteren Verwaltungsbehörden zuständig waren, zum Regierungspräsidium Tübingen folgen. Weiterhin hat der Ministerrat der künftigen Wahrnehmung der seither bei den unteren Verwaltungsbehörden angesiedelten Aufgaben der Überwachung der Bedarfsgegenstände, kosmetischen Mittel und von Tabak durch das Vor-Ort-Präsidium im Grundsatz zugestimmt, wenn eine für das Land wirtschaftlichere, finanziell nachhaltige und mindestens haushaltsneutrale Realisierung möglich ist. Ein Umsetzungskonzept wird erarbei- tet. Mit der Bündelung der Marktüberwachungsaufgaben beim Vor-Ort-Regie- rungspräsidium Tübingen werden insbesondere Synergien genutzt, Verwaltungs- abläufe vereinfacht und Koordinierungsaufgaben durch Aufgabenbündelung ge- strafft. Zu weiteren grundsätzlichen Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten wird auch auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen. 8. Inwieweit ist sie ihrer Ankündigung in der Koalitionsvereinbarung nachgekom- men, zur verbesserten Transparenz im Zweijahresrhythmus einen umfassenden Verbraucherschutzbericht vorzulegen? Zu 8.: Die Landesregierung hat im August 2011 das Verbraucher-Journal 2010/2011 vorgelegt. Es enthält ausgewählte aktuelle Beispiele der Jahre 2010 und 2011 aus dem gesundheitlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und technischer Verbraucher- schutz sowie aus der Ernährung. Durch die Beiträge aus acht Fachministerien er- halten die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg einen Überblick, was von Seiten des Landes für ihren Schutz als Verbraucherinnen und Verbraucher sowie zu ihrer Information und Bildung getan wird. Institutionen, mit denen das MLR kooperiert, stellen außerdem aktuelle Schwerpunkte ihrer Arbeit vor: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V., das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. in Kehl sowie die Verbraucherkommission Baden-Würt- temberg. Ein Serviceteil mit Ansprechpartnern und Experten aus der öffentlichen Verwaltung, Forschungsinstitutionen und Verbraucherorganisationen sowie Links 12
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Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 15 / 5740 und Kontaktadressen in jedem Fachbeitrag liefern dem Leser weiterführende In- formationen. Die Beiträge spiegeln wesentliche Bausteine der baden-württember- gischen Verbraucherpolitik wider, einerseits den Verbraucherschutz, andererseits die Verbraucherinformationen und die Verbraucherbildung als Voraussetzung für eigenverantwortliches Handeln. Der Verbraucherpolitische Bericht des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz für den Zeitraum der Jahre 2012 bis Anfang 2014 wird noch im Jahr 2014 vorgelegt werden. Ende des Jahres 2015/Anfang des Jahres 2016 ist beabsichtigt, den Verbraucherpolitischen Bericht für den Zeitraum Anfang 2014 bis Ende 2015 vorzulegen. 9. Welche institutionellen und kommunikationsbezogenen Vorkehrungen hat sie getroffen, damit der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sei- ne Rolle als Verbraucherschutzminister nicht zur Verbrauchslenkung einsetzt? Zu 9.: Keine. Nach Auffassung der Landesregierung kommt dem Minister für Ländli- chen Raum und Verbraucherschutz nicht die Rolle der Verbrauchslenkung zu. Vielmehr setzt er neben dem Schutzgedanken darauf, mit einem zielgruppenspe- zifischen Informations-, Bildungs- und Beratungsangebot (z. B. durch die vom Land geförderte Verbraucherzentrale) zu ausgewählten Themen die Konsumkom- petenz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen, damit sie eigenverant- wortlich und möglichst souverän ihre Konsumentscheidung treffen können. Mit diesen Maßnahmen soll das bereits erwähnte Vertrauen (siehe auch Frage 1) in die eigene Urteilsfähigkeit und Kompetenz gestärkt werden. 10. Wie hoch sind die jährlichen Personal- und Sachkosten für den Betrieb der beiden Webseiten www.verbraucherportal-bw.de und www.bondesrat.de? Zu 10.: Der Personalbedarf für die Betreuung des Verbraucherportals Baden-Württem- berg beläuft sich auf etwa 0,1 Planstellen des gehobenen Dienstes. Die Sachkos- ten für den laufenden Betrieb (Support, Hosting und Traffic) und die Weiterent- wicklung des Verbraucherportals Baden-Württemberg umfassen auch die Be- triebskosten für das Nanoportal Baden-Württemberg (www.nanoportal-bw.de) und die Homepage der Verbraucherkommission Baden-Württemberg (www. verbraucherkommission.de), da die genannten Auftritte im Hinblick auf die Minimierung der Kosten durch den Dienstleister im Verbund berechnet werden. Insgesamt liegen diese bei etwa 15.000 Euro pro Jahr. Die Seite www.bondesrat.de ist Bestandteil der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit und der Verbraucherinformation des Ministeriums für Ländlichen Raum und Ver- braucherschutz. Die Kosten für die Domain sowie das Hosting liegen bei 1.805,95 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Jahr. Der Zeitaufwand wird nicht getrennt er- fasst. 11. Wie haben sich die Zugriffe auf diese beiden Webseiten jeweils hinsichtlich der Aufrufe (visits) und der Verweildauer (time per visit) in den Jahren 2011, 2012 und 2013 entwickelt? Zu 11.: Die Zahlen der Zugriffe auf das Verbraucherportal umfassen aus technischen Gründen auch die Homepage der Verbraucherkommission Baden-Württemberg, bis Ende 2013 auch das Online-Handbuch „Verbraucherrechte im Internet“ sowie 2011 auch das Ernährungsportal Baden-Württemberg. Die Zahlen der Zugriffe entwickelten sich nach oben. Im Jahr 2011 wurden etwa 222.000 Besuche erfasst bei einer durchschnittlichen Verweildauer von 132 Se- kunden. Für 2012 liegen keine Zahlen vor. 2013 waren es über 390.000 Besuche 13
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Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 15 / 5740 mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 129 Sekunden. Für das laufende Jahr erwartet das Ministerium eine ähnliche Entwicklung der Besuchszahlen, da bis Ende September 2014 bereits über 400.000 Besuche registriert wurden. Auf der BondesRat-Internetseite kommt kein Webanalyse-Tool zum Einsatz. 12. Welche konkrete Informationslücke zum Verbraucherschutz gedenkt sie mit der gesonderten Webseite www.bondesrat.de zu schließen? Zu 12.: BondesRat ist Bestandteil der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit und der Ver- braucherinformation des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucher- schutz. 82 Prozent der deutschen Bürgerinnen und Bürger ab 14 Jahren nutzen das Internet mindestens einmal in der Woche, um Informationen zu suchen.1 Um sie dort gezielt mit praktischen und aktuellen Tipps rund um den Verbraucherschutz zu versorgen und über rechtliche Änderungen zu informieren, betreibt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Internetseite www.bondesrat.de. Mit diesem Serviceangebot können Verbrauchertipps zeitgemäß, gebündelt und übersichtlich dargestellt werden. BondesRat beschäftigt sich mit aktuellen Fragen rund um den gesundheitlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und digitalen Ver- braucherschutz – beispielsweise was bei einer guten Schulverpflegung beachtet werden sollte, was es Wissenswertes rund um die SEPA-Umstellung gab, welche Reiserechte Verbraucherinnen und Verbraucher haben und wie Cookies funktio- nieren. 13. Wie viele Personalstellen der Abteilung 3 des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) entfallen auf den nicht lebensmittel- oder tierbezogenen (gesundheitlichen) Verbraucherschutz? 14. Welche verbraucherschutzpolitischen Themenbereiche decken die Personal- stellen der Abteilung 3 des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbrau- cherschutz im Einzelnen ab? Zu 13. und 14.: In der Abteilung 3 des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entfallen derzeit 4,85 Mitarbeiteräquivalente auf den Bereich des rechtlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutzes. Außerdem sind derzeit 1,0 Mitarbeiter- äquivalente nicht besetzt und 1,0 weitere Mitarbeiteräquivalente werden befristet über Sachmittel finanziert. Darüber hinaus entfallen 1,0 Mitarbeiteräquivalente auf die Geschäftsstelle der Verbraucherkommission Baden-Württemberg. Diese Personalstellen decken u. a. folgende Themenbereiche ab: Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen (u. a. Finanzmärkte, Finanzanlagen, Altersvorsorge, Kontoführung einschl. Dispozinsen, Versicherungen einschließlich Kapitallebensversicherungen), Verbraucherschutz in der digitalen Welt (u. a. Unerlaubte Telefonwerbung, Abofallen im Internet, Urheberrecht, Netzneutralität, Soziale Netzwerke, Datenschutz, Scoring, Mobile Commerce), Verbraucherschutz im Energiebereich (u. a. Energieverbraucherrech- te, Energiemärkte, Energieeffizienz, smart meter, smart grids, Schlichtung), Ver- braucherschutz im Mobilitätsbereich (u. a. Passagierrechte, Fluggastrechte, Elek- tromobilität, Schlichtung), Nanotechnologie und Verbraucherkommunikation, Verbraucherrechte allgemein (u. a. Vertragsrecht und Gewährleistung, Europäische Verbraucherrechterichtlinie, Europäisches Kaufrecht, Sammelklagen, Außerge- richtliche Streitbeilegung), Nachhaltiger Konsum und Verbraucherschutz bei Ge- sundheitsdienstleistungen. Dazu kommen themenübergreifende Aufgaben im Be- reich der Verbraucherinformation, der Verbraucherbildung und der Verbraucher- forschung sowie die Förderung von Verbraucherorganisationen. _____________________________________ 1 Vgl. ARD/ZDF-Onlinestudie 2014 14
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Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 15 / 5740 15. Welche anderen Personalstellen im Geschäftsbereich der Landesregierung decken die gleichen Themenbereiche ab? 16. Wie viele Stellen entfallen auf die Spiegelreferate anderer Ressorts? Zu 15. und 16.: In den anderen Ressorts werden diese Themenbereiche ggf. mit der ressortspezifi- schen und damit einer anderen, nicht verbraucherpolitisch orientierten Zielrich- tung abgedeckt als dies in der Abteilung 3 des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz der Fall ist. Die Ressorts führen mit Ausnahme des Staatsministeriums keine Spiegelreferate im Bereich Verbraucherschutz. Das im Staatsministerium für das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie für das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zuständige Spiegelreferat hat im Bereich des Ver- braucherschutzes eine nicht fachlich-inhaltliche, sondern eine steuernd-koordinie- rende Funktion. Im Hinblick auf die thematische Breite des Aufgabengebiets des Spiegelreferats macht das Thema Verbraucherschutz einen im Einzelnen nicht konkret bezifferbaren Anteil der Arbeit aus. Soweit Referenten der anderen Res- sorts für Angelegenheiten zuständig sind, die den Geschäftsbereich des Ministe- riums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz betreffen, macht die Befas- sung damit nur einen im Einzelnen nicht bezifferbaren Anteil ihrer Aufgaben aus bzw. ist allenfalls marginal. 17. Inwieweit und ggf. mit welchen Maßnahmen hat sie die Rolle der Eichämter gestärkt? Zu 17.: Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat folgende Maßnahmen zur Stär- kung des beim Regierungspräsidiums Tübingen angesiedelten, landesweit zustän- digen Landesbetriebs „Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg“ ergriffen: Vor dem Hintergrund des zum 1. Januar 2015 in Kraft tretenden Mess- und Eich- gesetzes – welches auch in Zukunft die Eichung von Messgeräten durch Behör- den vorsieht – wurden im Jahr 2013 unter Nachweis der Wirtschaftlichkeit zehn Stellen in Abweichung von der Stellenübersicht geschaffen und zwischenzeitlich besetzt. Im Jahr 2014 kommen weitere 17 Stellen hinzu, die in Kürze besetzt wer- den sollen. Mit diesen Maßnahmen ist auch in Zukunft ein Vollzug des Eichrechts in Baden-Württemberg sichergestellt. Gleichzeitig wurde durch die Schaffung einer neuen Referatsstruktur bei den Vollzugsreferaten in der Abteilung 10 des Regierungspräsidiums Tübingen die Möglichkeit eröffnet, das vorhandene Personal im Außendienst flexibler einzuset- zen und dadurch eine rationellere Aufgabenerledigung zu erreichen. Dadurch konnten auch Schwerpunktzuständigkeiten geschaffen werden, die ebenfalls eine effizientere Aufgabenerledigung ermöglichen. Zudem wurde auf der Ebene der Eichdirektionen der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz im Jahre 2013 eine Kooperationsvereinbarung abge- schlossen. Durch eine arbeitsteilige Vorgehensweise und die Nutzung von Syner- gieeffekten sollen Vorteile für die Behördenarbeit selbst, für die Bürger und die Wirtschaft geschaffen werden. Wichtige Kooperationsfelder der „Drei-Länder- Verbindung“ sind: Die gemeinsame Aus- und Fortbildung von Eichbediensteten, die Zusammenarbeit bei Spezialprüfungen und bei der Qualitätssicherung, die Verbesserung des Informations- und Erfahrungsaustausches, die arbeitsteilige Wahrnehmung von Ausschusssitzungen, die gemeinsame Nutzung von Software und hochpreisigen Mess- und Prüfeinrichtungen sowie die Abstimmung der Leistungsangebote. 15
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Landtag von Baden-Württemberg                                                                       Drucksache 15 / 5740 18. Inwieweit unterstützt sie die zuständigen Stellen bei der Übernahme der neuen Überwachungsaufgabe im Finanzmarkt (§ 34 h Gewerbeordnung)? Zu 18.: Durch das Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente – Honoraranlageberatungsgesetz – vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2390) wurde § 34 h in die Gewerbeordnung (GewO) eingefügt. Die neue Rege- lung ist am 1. August 2014 in Kraft getreten. Anders als der auf Provisionsbasis tätige Finanzanlagenvermittler nach § 34 f GewO erhält ein Honorar-Finanzanla- genberater nach § 34 h GewO für seine Beratungstätigkeit ausschließlich eine Vergütung des Beratenen und keine Provision. Die beiden Tätigkeiten schließen sich gegenseitig aus. Bei Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 h GewO erlischt gemäß § 34 h Abs. 1 Satz 6 GewO eine ggf. vorhandene Erlaubnis nach § 34 f GewO. Hintergrund dieser Regelung ist die Einschätzung des Gesetzgebers, dass in erster Linie Finanzanlagenvermittler von dem neuen Berufsbild Gebrauch ma- chen werden. Es gibt jedoch zahlreiche Parallelen zwischen den beiden Erlaubnistatbeständen, insbesondere hinsichtlich der Versagungsgründe. Daher besteht in sämtlichen Bundesländern Identität zwischen den für den Vollzug der §§ 34 f und 34 h GewO zuständigen Behörden. Somit können diese bei Vollzug des § 34 h GewO auf ihre Erfahrungen beim Vollzug des § 34 f GewO zurückgreifen. Die erforderlichen Detailregelungen für Honorar-Finanzanlagenberater wurden durch die Verord- nung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1205) und eine Ergänzung der Musterverwaltungsvorschrift vorge- nommen. In Baden-Württemberg sind, wie mehrheitlich in den anderen Ländern, insbeson- dere den großen Flächenländern, die Industrie- und Handelskammern die zustän- digen Vollzugsbehörden. Zwischen dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und den Industrie- und Handelskammern besteht ein reger Kontakt auf Arbeits- ebene, durch den Detailfragen im Vollzug zum Teil direkt, zum Teil in Bespre- chungen geklärt werden. Aus Sicht des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft kommt den Industrie- und Handelskammern beim Vollzug zugute, dass sie seit dem Jahr 2007 über Erfahrungen bezüglich der Umsetzung der sog. Versiche- rungsvermittlerrichtlinie und mit einschlägigen gewerberechtlichen Erlaubnistat- beständen – seinerzeit §§ 34 d für Versicherungsvermittler und 34 e GewO für Versicherungsberater – verfügen. 19. Inwieweit unterstützt sie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bei der Umsetzung ihrer neuen Aufgabe im Rahmen des sogenannten Finanzmarkt- wächters (vgl. Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 15. Juni 2012)? Zu 19.: Die Landesregierung hat sich bereits früh sowohl durch verschiedene Anträge im Bundesrat (z. B.: durch einen Entschließungsantrag zur BR-Drucksache: 249/12), als auch durch öffentliche Aussagen2 für die Einführung des Finanzmarktwächters eingesetzt. Dementsprechend begrüßt sie die vom Bund bewilligte Finanzierung für die Ein- führung des Finanzmarktwächters. Die vom Land institutionell geförderte Ver- braucherzentrale Baden-Württemberg e. V. nimmt dabei als eine der fünf Schwer- punkt-Verbraucherzentralen eine herausragende Rolle ein. Die Landesregierung hält das Modell des „Marktwächters“, das eine zivilgesellschaftliche Begleitung _____________________________________ 2 Siehe Pressemitteilungen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. auf www.vz-bawue.de: 1. vom 15. März 2013: „Finanzmarkt: Skepsis und Misstrauen nehmen zu – Verbraucherminis- ter Alexander Bonde und Vorstand der Verbraucherzentrale Beate Horsch sehen dringenden Handlungsbedarf“ 2. vom 26. August 2014: „Verbraucherminister Bonde und Verbraucherzentrale-Vorstand Tausch begrüßen Einrichtung des Finanzmarktwächters“ 16
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Landtag von Baden-Württemberg                                                             Drucksache 15 / 5740 der behördlichen Aufsicht beinhaltet, für eine aus Verbrauchersicht hervorragen- de Möglichkeit, Missstände im Markt (beim Finanzmarktwächter im Bereich der Finanzdienstleistungen) systematisch zu analysieren und aufzudecken. Neben dem Finanzmarktwächter ist bei dem vom Bund geförderten Projekt mit dem Ver- braucherzentrale Bundesverband e. V. auch ein Marktwächter Digitale Welt vor- gesehen. Das Marktwächtermodell ist grundsätzlich auch in weiteren Bereichen denkbar. So hat die Landesregierung bereits im Jahre 2009 auf der Verbraucher- schutzministerkonferenz das Konzept „Deutscher Energiefonds“ vorgestellt. Ein „EnergieWatchdog“ sollte dabei zielgruppenspezifisch alle effizienz- und markt- bezogenen Themen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Energiebereich bündeln und so erhebliche Synergien erzielen. Die Landesregierung wird den Finanzmarktwächter intensiv begleiten und sich eng mit ihm vernetzen. Sie wird die von ihm gewonnenen Erkenntnisse aufgreifen, über Missstände im Finanz- markt informieren und die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen für den Finanzdienstleitungsbereich weiterverfolgen und beispielsweise im Rahmen ihrer Beteiligung bei der Rechtssetzung einfließen lassen. 20. Was hat sie bisher für den Ausbau der Gesundheits- und Pflegeberatung getan? Zu 20.: Gemäß § 65 b Absatz 1 Satz 1 SGB V fördert der Spitzenverband Bund der Kran- kenkassen Einrichtungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Patien- tinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qua- litätsgesichert und kostenfrei informieren und beraten, mit dem Ziel, die Patienten- orientierung im Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im Gesundheits- system aufzuzeigen. Es handelt sich dabei um die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) mit den zwei Standorten Stuttgart (Träger Sozialverband VdK) und Karlsruhe (Träger Verbraucherzentrale Baden-Württemberg). Der Spit- zenverband Bund vergibt die Fördermittel im Einvernehmen mit dem Beauftrag- ten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten und nach der Beratung durch einen Beirat jeweils für eine Laufzeit von fünf Jahren. Vor- aussetzung ist dabei die Neutralität und Unabhängigkeit der geförderten Institu- tion. Um die Unabhängigkeit der Beratung zu gewährleisten, darf der Spitzenver- band Bund auf den Inhalt und den Umfang der Beratung keinen Einfluss nehmen (§ 65 b Absatz 1 Satz 2 SGB V). Die unabhängige Patientenberatung bietet ein er- gänzendes Angebot zu bestehenden Beratungsleistungen etwa von Krankenkasse, Selbsthilfe, Ärztinnen und Ärzten oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Die Versicherten mit Hilfe- und Betreuungsbedarf haben nach §§ 7, 7 a Sozialge- setzbuch XI (SGB XI) einen Anspruch auf Aufklärung und individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin der Pflege- kassen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unter- stützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausge- richtet ist. Neben der Pflegeberatung der Pflegekassen nach § 7 a SGB XI bieten zurzeit 48 Pflegestützpunkte in 42 Stadt- und Landkreisen nach § 92 c SGB XI Rat- und Hilfesuchenden eine umfassende Beratung über Pflegemöglichkeiten, aber auch über Präventionsangebote wie geriatrische Rehabilitationsmaßnahmen oder technische Assistenzsysteme an. Darüber hinaus haben die Pflegestützpunkte die Aufgabe, aufeinander abgestimmte pflegerische und soziale Versorgungs- und Betreuungsangebote zu vernetzen. Die Evaluation der baden-württembergischen Pflegestützpunkte hat ergeben, dass sie inzwischen sehr gut in die Versorgungs- landschaft vor Ort eingebunden sind und eine feste Rolle in der baden-württem- bergischen Beratungsinfrastruktur haben. Aufgrund der demografischen Entwick- lung wird es nach Auffassung der Landesregierung notwendig, die Pflegestütz- punkte nach § 92 c SGB XI auszubauen, zu stärken und deren Beratungs- und Be- gleitungsangebote noch stärker in der Bevölkerung bekannt zu machen. Wie die Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg weiterentwickelt werden, wird derzeit auch intensiv in der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte Baden-Würt- temberg e. V. diskutiert. In der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte Ba- den-Württemberg e. V. sind mit den Landesverbänden der Pflege- und Kranken- 17
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Landtag von Baden-Württemberg                                                          Drucksache 15 / 5740 kassen und den Kommunalen Landesverbänden alle Hauptakteure im Bereich Pflegestützpunkte zusammengeschlossen. Die Landesarbeitsgemeinschaft Pflege- stützpunkte Baden-Württemberg e. V. hat am 4. Juni 2014 die Anforderungen für die Weiterentwicklung der Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg festgelegt. Auf der Grundlage dieser Anforderungen und der bei Antragstellung durch kom- munale Träger vorgelegten Konzeption wird der Vorstand der Landesarbeitsge- meinschaft Pflegestützpunkte Baden-Württemberg e. V. über die Weiterentwick- lung der Pflegestützpunkte entscheiden. 21. Mit welchen Maßnahmen hat sie, wie in der Koalitionsvereinbarung angekün- digt, der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und Euro-Info Verbraucher/ Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz jeweils ermöglicht, Rechtsver- stößen von Gesundheitsdienstleistern entgegenzutreten? Zu 21.: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist eine „qualifizierte Einrichtung“ nach § 4 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG). Sie kann daher prinzipiell gegen Gesundheitsdienstleister vorgehen, die gegen Verbraucherrechte verstoßen (AGB- Verfahren, UWG-Verfahren, siehe hierzu auch §§ 1 und 2 UKlaG und § 8 Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb). Im Zeitraum von 01/2011 bis 09/2014 hat die Verbraucherzentrale Baden-Würt- temberg insgesamt fünf Verfahren gegen Gesundheitsdienstleister im engeren Sinne (wie bspw. Ärzte, Apotheken, Naturheilpraxen, Pflegheime) durchgeführt. Dabei handelte es sich um drei AGB-Verfahren und zwei UWG-Verfahren. Im gleichen Zeitraum hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg insgesamt 41 Verfahren gegen Gesundheitsdienstleister im weiteren Sinnen (wie bspw. Ther- malbäder, Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln, von Gesichtsmasken, von Make-up oder von Haarentfernungsmittel, Lebensmittelunternehmen, Badelift- hersteller, Onlineplattformen für Betreuungsdienstleistungen u. a.) durchgeführt. Bei diesen Verfahren handelte es sich um 16 AGB- und 25 UWG-Verfahren. Fünf dieser Verfahren mussten eingestellt werden, da eine ladungsfähige Adresse der Anbieter nicht zu ermitteln und somit die Abmahnung oder Klage nicht zustellbar war. Die Landesregierung hat insbesondere mit der deutlichen Erhöhung der insti- tutionellen Förderung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (siehe Frage 24) die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Verbraucherzentrale zukünf- tig noch breiter aufgestellt in der Lage ist, Rechtsverstößen von Gesundheits- dienstleistern entgegenzutreten. So ist mit der zusätzlichen Förderung u. a. auch vorgesehen, den Bereich Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale ent- lang der organisatorischen Neuausrichtung deutlich auszubauen. 22. Wie hat sie bisher, auch unter Nutzung der Kompetenzen und vorhandenen Materialien der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, den Ausbau der schulischen Verbraucherbildung vorangetrieben (z. B. Lehrerfortbildungen, Vortragsangebote oder Unterrichtsmaterialien)? Zu 22.: Die Themenbereiche der Verbraucherbildung – Medien und Daten, Gesundheit und Ernährung, nachhaltiger Konsum, Finanzen und Wirtschaft – sind bereits in den bisherigen Lehr- und Bildungsplänen für Schulen in Baden-Württemberg berücksichtigt und werden in allen drei Phasen der Lehrerbildung – dem Studium, dem Vorbereitungsdienst und den berufsbegleitenden Fortbildungen – berück- sichtigt. Im Bereich Studium ist die Verbraucherbildung schwerpunktmäßig in den Studien- fächern Alltagskultur und Gesundheit bzw. Technik (gehobener Dienst) bzw. in den Studienfächern Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft (höherer Dienst) verankert. 18
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Landtag von Baden-Württemberg                                                          Drucksache 15 / 5740 Die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung aller Schularten veran- stalten in der Regel im 2-Jahres-Rhythmus in Kooperation mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eine schulartübergreifende Tagung zur Verbraucherbildung, bei der aktuelle Themen und Materialien vorgestellt wer- den. Die nächste Tagung ist für 2015 geplant. Lehrkräfte aller Schularten haben im Rahmen von zentralen und regionalen Fort- bildungen Gelegenheit, sich mit den o. g. vier großen Themenbereichen der Ver- braucherbildung auseinanderzusetzen. Je nach Thema wirken dabei Mitglieder der Verbraucherkommission und/oder der Verbraucherzentrale mit. Neben fach- lichen Fragen stehen bei diesen Fortbildungen insbesondere auch methodisch- didaktische Fragen der Verbraucherbildung im Mittelpunkt. Die Schulen haben schon bisher die Möglichkeit beim jeweils zuständigen Staatlichen Schulamt bzw. Regierungspräsidium ihren Fortbildungsplan mit dem schulbezogenen Fortbil- dungsbedarf vorzulegen und darüber von ihnen benötigte Fortbildungen für ihre Lehrkräfte anzufordern. Dies gilt auch für die Themen der Verbraucherbildung. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unterstützt die Lehrkräfte und Schulen seit vielen Jahren mit kostenlosen Fortbildungen im The- menbereich Ernährung und mit Materialordnern zur Verbraucherbildung. So fand beispielsweise im Juli 2013 eine von beiden Ressorts organisierte Fortbildungs- tagung „Social Media – ein Thema in der Lehrer- und Verbraucherbildung“ statt. Das Kultusministerium hat Lehrkräfte, Schulen und Seminare u. a. über den Info- dienst Schule auf die Materialordner aufmerksam gemacht. Dort wurde auch auf den Materialkompass zur Verbraucherbildung www.materialkompass.de des Bun- desverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hingewiesen. In den Bildungsplänen 2016 ist die Verbraucherbildung als eine von sechs Leit- perspektiven verankert, sodass die Themen der Verbraucherbildung in allen Klas- senstufen in unterschiedlichen Fächern vermittelt werden und dadurch ein beson- deres Gewicht erhalten. Die Umsetzung der Leitperspektiven obliegt den Lehr- kräften im Unterricht der einzelnen Fächer. Zur Implementierung des Bildungs- plans 2016 werden für alle Fächer landesweit Fortbildungen angeboten. Das vom Land und der Europäischen Union geförderte Projekt „Verbraucher- schutz macht Schule am Oberrhein“ des Zentrums für Europäischen Verbraucher- schutz e. V. informiert Jugendliche in der Grenzregion Baden-Württemberg – Elsass über ihre Rechte als Verbraucher in Europa. Zweisprachig werden im Un- terricht vor allem Alltagsthemen wie Handy, Reisen und Internet behandelt. Jugendliche lernen nebenbei die Sprache des Nachbarn, um als mündige euro- päische Verbraucher über Sprachgrenzen hinweg handeln zu können (siehe auch Antworten zu Frage 4. und 5.). In mehreren Schulungen hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbrau- cherschutz Interessierte zum Jugendbegleiter „Geld & Alltag“ ausgebildet. Ju- gendbegleiter „Geld & Alltag“ vermitteln Schülerinnen und Schüler an Grund- und Förderschulen außerhalb des Unterrichts das notwendige Alltagswissen rund um das Thema Geld. 23. Welche Kommunen, in denen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Ba- den-Württemberg ansässig sind, beteiligen sich an der Förderung der Ver- braucherzentrale (Angabe der Kommunen mit den jeweiligen Beträgen in den Jahren 2011 bis 2014)? Zu 23.: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wird nur von solchen Kommunen unterstützt, in welchen sie eine Beratungsstelle unterhält. Übersicht 1 stellt die kommunale Förderung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Zeit- ablauf dar. 19
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Landtag von Baden-Württemberg                                                                          Drucksache 15 / 5740 Übersicht 1: Kommunale Förderung Kommune                        2011            2012             2013             2014**)            Beratungsstelle Stuttgart                      –               –                –                –                  Stuttgart Ulm                            –               –                –                –                  Ulm Heidenheim*)                   –               –                –                –                  Heidenheim Freiburg i.Br.                 3.000           3.000            3.000            3.000              Freiburg Neckarsulm                     8.750           8.750            8.750            8.750              Neckarsulm Landkreis Heilbronn            8.750           8.750            8.750            8.750 Heidelberg*)                   2.698           2.698,80         2.693,78         (2.698,76)         Heidelberg Mannheim                       14.500          14.500           14.500           (14.500)           Mannheim Landkreis Waldshut             2.500           –                –                –                  Waldshut Waldshut-Tiengen*)             –               –                –                – Karlsruhe                      8.500           8.500            8.500            (8.500)            Karlsruhe Friedrichshafen                8.750           8.750            8.750            8.750              Friedrichshafen Landkreis Bodensee             8.750           8.750            –                – Summe        66.198,00       63.698,80        54.943,78        (54.948.76) Anteil***)      1,68 %          1,64 %           1,31 % Werte der Tabelle beruhen ausschließlich auf den Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Legende: *) diese Kommunen leisten unbare Leistungen wie Nutzung von Räumen, Übernahme der Mieten **) vorläufig, die in Klammern gesetzten Beträge sind zum Zeitpunkt der Abfassung der Stellungnahme noch nicht (vollständig) eingegangen. Der Eingang der ausstehenden Beträge darf aber erwartet werden. ***) an den Gesamteinnahmen Alle Beträge in Euro Aus Übersicht 1 wird laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. deutlich, dass ihre kommunale Unterstützung von der Bereitstellung von Räumen über einen Förderbetrag von knapp 2.700 Euro bis hin zu 14.500 Euro pro Jahr und Kommune reicht. Nichtsdestotrotz reduzierte sich die monetäre Unterstüt- zung zwischen 2011 und 2014 um gut 17 Prozent, d. h. sie ging von 66.198 Euro auf 54.948,76 Euro zurück, da im Betrachtungszeitraum die Stadt Waldshut-Tien- gen, der Landkreis Waldshut und der Landkreis Bodenseekreis die monetäre Unterstützung eingestellt haben. 24. Bis wann wird sie, wie in der grün-roten Koalitionsvereinbarung angekün- digt, die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale „mindestens an den Bundesdurchschnitt angleichen“? Zu 24.: Die Landesregierung hat in den Jahren 2012 und 2013 die institutionelle Förde- rung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. bereits von 1,663 Mio. Euro auf 2,113 Mio. Euro um 450.000 Euro (oder 27 %) erhöht. Für die Jahre 2015 und 2016 ist eine weitere Erhöhung um 1 Mio. Euro bereits im Haushalts- entwurf eingestellt, insbesondere um die Ausstattung und die Anzahl der unab- hängigen Verbraucherberatungsstellen auszubauen. Die von der Landesregierung angestrebte stärkere finanzielle Beteiligung der Kommunen kann das Fördervolu- men weiter erhöhen. Je Einwohner ergibt sich somit seit Beginn der Legislatur- periode eine Steigerung von 15,9 Cent in 2011 über 18,1 Cent in 2012 und 19,9 Cent in 2013 und 2014 auf 29,3 Cent in 2015 und 2016. Damit wird ersichtlich, dass sich die Landesregierung dem bundesdurchschnittlichen Satz (von 49 Cent pro Einwohner) kontinuierlich annähert. 20
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