Bildung und Förderung der Mitarbeiter im Landesdienst
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5600 15. Wahlperiode 07. 08. 2014 Kleine Anfrage der Abg. Katrin Schütz CDU und Antwort des Innenministeriums Bildung und Förderung der Mitarbeiter im Landesdienst Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Stellenwert misst sie seit 2011 der Fortbildung ihrer Mitarbeiter im Landesdienst bei? 2. Welche Maßnahmen der Mitarbeiterfortbildung wurden in der Ministerialver- waltung, der Polizei, dem Schuldienst und den sonstigen Institutionen des Lan- des seit 2007 umgesetzt (aufgeteilt in die Zeiträume 2007 bis 2010 und 2011 bis 2014)? 3. Welchen zeitlichen Gesamtumfang hatten diese Maßnahmen jeweils in den einzelnen Ministerien, Schulamtsbezirken, Polizeipräsidien etc. (aufgeteilt in die Zeiträume 2007 bis 2010 und 2011 bis 2014)? 4. Welchen durchschnittlichen zeitlichen Umfang hatten diese Maßnahmen pro Mitarbeiter der genannten Bereiche des Landesdiensts (aufgeteilt in die Zeit- räume 2007 bis 2010 und 2011 bis 2014)? 5. Wie viel Prozent der Mitarbeiter insgesamt und in den einzelnen Teilen des Landesdiensts (Ministerialverwaltung, Polizei, Schuldienst, sonstige Institutio- nen des Landes) nahmen in den Zeiträumen 2007 bis 2010 und 2011 bis 2014 an Fortbildungsmaßnahmen teil? 6. Wie haben sich in den Zeiträumen 2007 bis 2010 und 2011 bis 2014 die Fort- bildungsmaßnahmen in den genannten Teilen des Landesdiensts auf die Be- reiche fachbezogene Fortbildung, politische Bildung und sonstige Bildungsan- gebote aufgeteilt? 7. Welche Kosten haben die o. g. Fortbildungsmaßnahmen in den Zeiträumen 2007 bis 2010 und 2011 bis 2014 verursacht (aufgeteilt in Kosten für die Maß- nahmen und Kosten der eingesetzten Arbeitszeit der fortgebildeten Mitarbei- ter)? Eingegangen: 07. 08. 2014 / Ausgegeben: 24. 10. 2014 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5600 8. Ist ihr bekannt, welcher zeitliche Gesamtumfang für Fortbildungsmaßnahmen der Landesbediensteten in Ländern ohne Bildungsfreistellungsgesetz im Ver- gleich zu Baden Württemberg besteht? 9. Welche Nachweise für positive Entwicklungen gibt es nach ihrem Kenntnis- stand bei den Ländern, die ein Bildungsfreistellungsgesetz eingeführt haben? 10. Wie erfolgt die Abrechnung bzw. Vergütung für die Freistellung zur politi- schen Weiterbildung nach ihrem Kenntnisstand in anderen Ländern? 06. 08. 2014 Schütz CDU Begründung Die Fortbildung von Mitarbeitern steht aktuell im Fokus der Landesregierung. Aus diesem Anlass soll mit der vorliegenden Kleinen Anfrage die Entwicklung der Mitarbeiterfortbildung der letzten Jahre in den Institutionen des Landes er- fragt werden. Der Wirtschaft werden in diesem Zusammenhang immer mehr Vorgaben ge- macht. Mit dieser Kleinen Anfrage soll geklärt werden, ob das Land hier als gutes Beispiel dient und welche tatsächlich nachweisbaren positiven Effekte die Ein- führung der Gesetze in anderen Bundesländern gebracht hat. Es stellt sich die Fra- ge der Subsidiarität, wenn ein Gesetz für die Bildungsfreistellung erfolgen soll. 2
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5600 Antwort*) Mit Schreiben vom 15. Oktober 2014 Nr. 1-0306/362 beantwortet das Innen- ministerium nach Beteiligung aller Ressorts und des Rechnungshofes die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Der Begriff der „sonstigen Institutionen des Landes“ ist in der Kleinen Anfrage nicht definiert. Im Sinne einer effektiven Beantwortung wird der Begriff auf aus- gewählte, personalstarke Dienststellen des Landes beschränkt. Über die Ministe- rialverwaltung, die Polizei, den Schuldienst und den Rechnungshof hinaus enthält die Beantwortung vor diesem Hintergrund Angaben aus dem nachgeordneten Ge- schäftsbereich des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft (Oberfinanzdirek- tion [OFD] Karlsruhe) und des Innenministeriums (Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen). 1. Welchen Stellenwert misst sie seit 2011 der Fortbildung ihrer Mitarbeiter im Landesdienst bei? Zu 1.: Die Landesregierung misst der Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesdienst seit 2011 einen durchweg hohen Stellenwert bei. Das Personal ist die wesentliche Ressource der Dienststellen unseres Landes. Vor dem Hintergrund ständig neuer sowie wachsender Anforderungen an die Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter im Landesdienst wird deren Fort- und Weiterbildung immer mehr an Bedeutung gewinnen. Für die Gewinnung, nachhaltige Sicherung und Entwicklung eines qualifizierten und kompetenten Personals sorgen vielfältige Aus-, Fort- und Weiterbildungsan- gebote, die an den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Aufgabengebiete sowie den individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgerichtet sind. Fachkompetenz, Methodenkompetenz und soziale Kompetenz sind Stärken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesdienst, die erhalten und bei Bedarf ausgebaut werden müssen. Neben umfangreicher fachlicher Qualifizierung bestehen vielfältige Möglichkeiten, auch Schlüsselqua- lifikationen zu stärken bzw. weiterzuentwickeln. Die Landesregierung sorgt somit für eine permanente Weiterqualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesdienst. 2. Welche Maßnahmen der Mitarbeiterfortbildung wurden in der Ministerialver- waltung, der Polizei, dem Schuldienst und den sonstigen Institutionen des Lan- des seit 2007 umgesetzt (aufgeteilt in die Zeiträume 2007 bis 2010 und 2011 bis 2014)? 3. Welchen zeitlichen Gesamtumfang hatten diese Maßnahmen jeweils in den ein- zelnen Ministerien, Schulamtsbezirken, Polizeipräsidien etc. (aufgeteilt in die Zeiträume 2007 bis 2010 und 2011 bis 2014)? 4. Welchen durchschnittlichen zeitlichen Umfang hatten diese Maßnahmen pro Mitarbeiter der genannten Bereiche des Landesdiensts (aufgeteilt in die Zeit- räume 2007 bis 2010 und 2011 bis 2014)? 5. Wie viel Prozent der Mitarbeiter insgesamt und in den einzelnen Teilen des Landesdiensts (Ministerialverwaltung, Polizei, Schuldienst, sonstige Institutio- nen des Landes) nahmen in den Zeiträumen 2007 bis 2010 und 2011 bis 2014 an Fortbildungsmaßnahmen teil? _____________________________________ *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5600 6. Wie haben sich in den Zeiträumen 2007 bis 2010 und 2011 bis 2014 die Fort- bildungsmaßnahmen in den genannten Teilen des Landesdiensts auf die Be- reiche fachbezogene Fortbildung, politische Bildung und sonstige Bildungsan- gebote aufgeteilt? 7. Welche Kosten haben die o. g. Fortbildungsmaßnahmen in den Zeiträumen 2007 bis 2010 und 2011 bis 2014 verursacht (aufgeteilt in Kosten für die Maß- nahmen und Kosten der eingesetzten Arbeitszeit der fortgebildeten Mitarbei- ter)? Zu 2. bis 7.: Soweit hierzu Angaben und Zahlen übermittelt wurden, sind diese in der als Anla- ge beigefügten tabellarischen Übersicht zusammengefasst dargestellt. Die vorliegenden Informationen sind insbesondere vom Umfang her je nach be- richtender Stelle unterschiedlich. Dieser Umstand ist nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass über die Fortbildungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesdienst nicht in der Tiefe Buch geführt wird, wie sie mit der Kleinen Anfra- ge abgefragt wird. Über die in der tabellarischen Übersicht zusammengefassten Angaben hinaus weisen die Ressorts und der Rechnungshof auf die nachfolgend aufgeführten Punkte hin. Ministerium für Finanzen und Wirtschaft (MFW) Die Ermittlung der Fortbildungszahlen nur bezogen auf die OFD Karlsruhe war nur eingeschränkt möglich, da die vorhandenen statistischen Erhebungen außer im Bereich der IT-Fortbildungen nicht differenzieren zwischen Beschäftigten der OFD und des nachgeordneten Bereichs (65 Finanzämter). Die tabellarische Be- antwortung enthält daher Fortbildungsdaten der OFD mit dem Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) und dem nachgeordneten Bereich. Die Fortbildungen, die im MFW bzw. in den Jahren 2007 bis 2011 jeweils im (da- maligen) Finanzministerium (FM) und im (damaligen) Wirtschaftsministerium (WM) umgesetzt und wahrgenommen wurden, sind den Bereichen sonstige Bil- dungsangebote und Fachfortbildung zuzuordnen. Maßnahmen der politischen Bil- dung wurden im MFW bzw. FM und WM nicht angeboten bzw. belegt. Aus dem Bereich der sonstigen Bildungsangebote sind hauptsächlich die Seminare zur So- zial- und Methodenkompetenz sowie Seminare für bestimmte Zielgruppen zu nennen. Eine große Rolle spielt dabei der Bereich der Führungsfortbildung. Zu- dem besteht ein internes Englisch-Konversationskursangebot für Beschäftigte, die hierfür einen dienstlichen Bedarf haben. Darüber hinaus sind die IT-Fortbildun- gen, die im Rahmen der Einführung neuer Office-Produkte eine Vielzahl von Schulungsmaßnahmen notwendig machen, zu nennen. Fachbezogene Fortbildun- gen wurden im Rahmen der dienstlichen Notwendigkeit entsprechend der Auf- gabenstellungen des MFWs eruiert, angeboten und durchgeführt (zum Beispiel aus den Bereichen des Zuwendungsrechts, Vergaberechts, Baufach-, Denkmal-, Steuerfachfortbildungen usw.). Die Bildungsangebote im Bereich der OFD (zum Teil mit nachgeordnetem Be- reich) sind den Bereichen fachbezogene Fortbildungen und sonstige Fortbildun- gen zuzurechnen. Die sonstigen Bildungsmaßnahmen umfassen zum Beispiel Rhetorik und Gesprächsführung, Kooperation in Teamstrukturen, Konfliktmana- gement, Sachgebietsleiterschulungen, Assessmentcenter, Fremdsprachen, Stress-, Selbst- und Zeitmanagement, Gesundheitsmanagement, Schulungen für die Per- sonalvertretungen sowie in größerer Anzahl IT-Fortbildungen. Beispiele für fach- bezogene Fortbildungen im Bereich der OFD sind Einführung in die Betriebsprü- fung, Umsatzsteuerprüfung, Lohnsteuerprüfung, Steuerfahndung und Straf- und Bußgeldsachenstelle sowie Wiedereinsteigerschulungen, Schulungen zu aktuellen Rechtsänderungen (vor allem im Steuerrecht) und Fachfortbildungen für neue bzw. erfahrene Beschäftigte entsprechend der Aufgabenerledigung der OFD. 4
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5600 Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (KM) Im Bereich des KM gibt es rund 30 Anbieter von amtlichen Fortbildungen für Lehrkräfte. Dies sind die 21 Staatlichen Schulämter, die vier Regierungspräsidien, die Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen, das Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik in Ludwigsburg, die Akademie Schloss Rotenfels, das Landesschulzentrum für Umwelterziehung in Adelsheim und die Akademie für die musizierende Jugend in Baden-Württem- berg in Ochsenhausen. Ein Teil des Fortbildungsgeschehens liegt in Form von schulinternen Fortbil- dungen ganz in der Verantwortung der Schulen. Diese Fortbildungen sind nur dann mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt bzw. Regierungspräsidium abge- stimmt, wenn dort eine Lehrgangsleitung aus dem Kreis der Fachberaterinnen und Fachberater oder Mittel für die Entlohnung eines externen Referenten abgerufen werden. Dies ist nur bei einem Teil der schulinternen Fortbildungen der Fall. Eine Ausnahme davon bilden die Pädagogischen Tage der Schuljahre 2008/2009 und 2010/2011. Die Daten sind in der Übersicht hinterlegt. Nicht erfasst sind Fortbil- dungsbesuche bei externen Anbietern, deren Besuche nicht mit Kosten verbunden waren bzw. von den Lehrkräften selbst oder von Schulfördervereinen finanziert wurden. Da ein Teil der Daten in den angegebenen Zeiträumen im laufenden Betrieb nicht erhoben wurde, ist es dem KM in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht mög- lich, alle Fragen zum Fortbildungsangebot zu beantworten. Für das laufende Jahr 2014 wurden die Plandaten zugrunde gelegt. Möglich sind dem KM Aussagen darüber, welche Mittel für die Fortbildungsmaß- nahmen in den erbetenen Zeiträumen eingesetzt wurden. Dabei wird nach Fortbil- dungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kultusverwaltung und nach Angeboten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schuldienst in Form von zen- tralen Fortbildungen an Akademien und regionalen Fortbildungen in der Verant- wortung der Staatlichen Schulämter und der Regierungspräsidien unterschieden. Für Verwaltungsfortbildungen und die zentralen Fortbildungen liegen auch Daten darüber vor, wie viele Maßnahmen mit welcher Dauer und für wie viele Personen jeweils durchgeführt wurden. Für die regionale Fortbildung werden diese Daten nicht erfasst und liegen nicht vor. Dies gilt auch für einen möglichen Unterrichts- ausfall infolge einer Fortbildungsteilnahme sowie zu den Kosten der Arbeitszeit, die für Fortbildungsbesuche von Mitarbeiterinnen im Schuldienst und in der Kul- tusverwaltung eingesetzt wird. Die zentralen Fortbildungen an Akademien werden in sogenannten Akademiever- rechnungseinheiten erfasst. Dabei handelt es sich um eine Fortbildung für 22 Per- sonen mit einer Dauer von 2,5 Tagen. Auf dieser Basis können dann für einen Zeitraum auch Lehrerfortbildungstage berechnet werden. Für den Bereich der re- gionalen Fortbildungen wurde keine derartige Einheit definiert. Hier sind neben halbtägigen und ganztägigen Fortbildungen auch Fortbildungsreihen üblich, die während eines Schuljahres mehrere Einzeltage umfassen. Die Zahl und Art der Verwaltungsfortbildungen wurden im KM soweit möglich recherchiert und zusammengestellt. Nicht mehr nachvollzogen werden konnten einzelne Fortbildungsbesuche bei externen Anbietern. Im Rahmen von mehrtägigen zentralen Fortbildungen an den Akademien wurden im Zeitraum 2007 bis 2010 für rund 5.900 Verrechnungseinheiten im Umfang von 2,5 Tagen und jeweils 22 Personen 27,97 Mio. Euro eingesetzt. Es handelt sich dabei um fachliche Fortbildungen, Fortbildungen zu pädagogisch-psycholo- gischen Themen im Bereich Prävention sowie für Lehrkräfte mit besonderen Auf- gaben wie zum Beispiel Beratungslehrkräfte und um Führungsfortbildungen. Für den Erhebungszeitraum 2011 bis 2014 werden sich die Ausgaben für mehrtägige Akademiefortbildungen voraussichtlich auf 29,9 Mio. Euro belaufen. Mit diesen Mitteln werden bis Ende des Jahres 2014 rund 6.050 Akademieverrechnungsein- heiten erstellt und durchgeführt werden. Im Zeitraum 2008 bis 2010 bzw. 2011 bis 2014 konnte bzw. kann somit jede Lehrkraft an öffentlichen Schulen rein rechnerisch Akademiefortbildungen im Umfang von 3,12 Tagen besuchen. Dabei ist zu beachten, dass eine Reihe von Fortbildungen für anspruchsvolle Sonderauf- 5
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5600 gaben (Schulleitungen, Präventionsbeauftragte, Fachberater etc.) bis zu sechs Akademiefortbildungen pro Kalenderjahr umfassen. Für die regionale, schulnahe und schulinterne Lehrkräftefortbildung sowie für die Fortbildungsbesuche bei externen Anbietern können mangels Erfassung der Da- ten keine Aussagen zu den Lehrerfortbildungstagen sowie zum Umfang der Fort- bildungsteilnahme in den abgefragten Zeiträumen gemacht werden. Durch die fehlenden Daten unter anderem im Bereich der regionalen Lehrkräftefortbildung sind Durchschnittsangaben zu den jährlichen Fortbildungen pro beschäftigte Per- son nur teilweise und prozentuale Angaben zu den Mitarbeitern, die an Fortbil- dungen teilnahmen, nicht möglich. Innenministerium (IM) Für die Jahre 2007 und 2008 war auch der Bereich Umwelt und Verkehr zu be- rücksichtigen, der damals im Innenministerium angesiedelt war. Dies wirkt sich insbesondere auf die Höhe der eingesetzten Fortbildungsmittel aus. Fachbezogene Fortbildungen sind speziell auf das jeweilige Fachgebiet oder eine bestimmte Tätigkeit ausgelegt. Hierzu gehören zum Beispiel Fortbildungen zum Beamtenrecht, Personalvertretungsrecht, Vergaberecht, TV-L oder zum Beurtei- lungswesen. Zu den sonstigen Bildungsangeboten zählen im IM fachübergreifende Fortbil- dungen (zum Beispiel Zeit- und Selbstmanagement, Rhetorik, Schneller lesen, Resilienz, persönlichkeitsfördernde Maßnahmen, Führungsverhalten, Sozial- und Methodenkompetenz, Effektives Sprech- und Stimmtraining, Effizient Be- sprechungen leiten), IT-Schulungen (Excel, Outlook, Word usw.), Schulungen für neue Mitarbeitende (zum Beispiel Verfügungstechnik, Ministerratsangele- genheiten), Seminare zum betrieblichen Gesundheitsmanagement (Stressbewälti- gung, Konfliktmanagement etc.) sowie Fortbildungen im Bereich der politischen Bildung (zum Beispiel „Mit Gender Mainstreaming zur Chancengleichheit“). Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren (SM) Im Zeitraum 2007 bis 2010 haben 23,9 % der Bediensteten an einer Fortbildungs- maßnahme teilgenommen. Im Zeitraum 2011 bis 2014 hat sich dieser Wert auf 48,87 % erhöht. Diese Werte sind dadurch bedingt, dass das SM in seinem nachgeordneten Be- reich nur für die sogenannte Pflichtfortbildung im (vergleichbaren) höheren Dienst – also für die Einführungsqualifizierung und die Führungskräftequalifizie- rung der mittleren Führungsebene bei der Führungsakademie – zuständig ist. Demgegenüber liegt die Teilnahmequote bei den Bediensteten des SM im Zeit- raum 2011 bis 2014, auch aufgrund einer Vielzahl von Inhouse-Fortbildungen, bei nahezu 100 %. Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) Bei den durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen wurde unterschieden zwischen den Bereichen „Fachübergreifende Maßnahmen“ (Pflichtfortbildungen wie Ein- führungsfortbildung und Führungskräftefortbildung, allgemeine fachübergreifen- de bzw. bedarfsorientierte Fortbildungen), „Fachfortbildungen und „Fortbildun- gen im IuK-Bereich“. Datenerhebungen bei den Fachfortbildungen waren nur teil- weise möglich. Die Daten zu Frage Nr. 4 beziehen sich auf alle Beschäftigten, die tatsächlich an den Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen haben (sowohl aus dem Ministerium als auch aus dem nachgeordneten Bereich). Es wurden dabei exakte Werte be- rechnet, mit wie vielen Personentagen die Beschäftigten an den jeweiligen Veran- staltungen anwesend waren. Der prozentuale Anteil der Beschäftigten, die in den genannten Zeiträumen an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung teilgenom- men haben, lässt sich mit vertretbarem Aufwand in der Kürze der Zeit nicht er- mitteln. Insbesondere zu den Jahren vor 2012 existieren keine verlässlichen Auf- zeichnungen, die eine Vergleichbarkeit ermöglichen würden. 6
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5600 Ebenso lassen sich die Kosten der eingesetzten Arbeitszeit der fortgebildeten Mit- arbeitenden mit vertretbarem Aufwand in der Kürze der Zeit nicht ermittelt. Diese müssten anhand der VwV Kostenfestlegung der jeweiligen Jahre ermitteln wer- den. Da die Stundensätze nach mittlerem Dienst, gehobenem Dienst und höherem Dienst gestaffelt sind und sich üblicherweise mit jeder VwV ändern, könnte ledig- lich ein etwaiger Durchschnittswert gebildet werden. Dieser wäre jedoch wenig aussagekräftig, da die Anteile von mittlerem, gehobenem und höherem Dienst un- ter den Teilnehmenden nicht ohne weiteres feststellbar sind. Die Kosten für die Maßnahmen wurden den Haushaltsplänen entnommen (bis 2013 Ist-Werte, für das Jahr 2014 Soll-Wert). Sie beziehen sich auf sämtliche Fortbildungen aus den fachlichen wie auch den fachübergreifenden Bereichen. Die Kosten für IuK-Fortbildungen sind gesondert aufgeführt. Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) Das in Titelgruppe 68 des Einzelplans 08 ausgewiesene Fortbildungsbudget ist über den Auswertungszeitraum hinweg relativ konstant veranschlagt gewesen im Verhältnis zum gesamten Einzelplan 08. Bis 2011 wurden 0,07 % des jeweiligen Planansatzes für Fortbildung veranschlagt. 2012 stieg es auf 0,08 % und liegt im Haushaltsjahr 2014 bei 0,11 % des Gesamtbudgets. Bereinigt um Umressortierungen und Stellenstreichungen sind die Fortbildungs- kosten (Allgemeine Fortbildung und Fachfortbildung) pro Stelle im Ressortbe- reich von rund 133 Euro im Jahr 2009 auf rund 218 Euro im Jahr 2014 gestiegen und damit unter Berücksichtigung der Preissteigerungen bei den Fortbildungsträ- gern relativ konstant geblieben. Eine Auswertung der Fortbildungskosten gemäß der Kleinen Anfrage und der vorgegebenen Kriterien ist mit vertretbarem Aufwand nicht leistbar. Auch eine Abgrenzung zwischen Ministerialverwaltung und Geschäftsbereich ist insbeson- dere wegen der zentral angelegten Fachfortbildungen nicht möglich. Deshalb sind die Aussagen in der als Anlage beigefügten Übersicht auf den jeweiligen Fachbe- reich landesweit bezogen. Zum Teil musste auf Schätzwerte zurückgegriffen wer- den. Entsprechende Kommentierungen sind enthalten. Für ForstBW meldet das MLR die Fachfortbildung bezogenen Zahlen für die Re- gierungspräsidien mit. Sie sind in der Tabelle separat ausgewiesen. Ministerium für Integration (IntM) Bei den durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen wurde unterschieden zwischen Pflichtfortbildungen (Einführungsqualifizierung für neue Bedienstete im höheren Dienst und Qualifizierung der mittleren Führungsebene), Seminaren für Bediens- tete mit Sonderfunktionen (Interessenvertretungen, Sicherheitsbeauftragte, Daten- schutzbeauftragte), IT-Fortbildungen, Teilnahme am Aufstiegslehrgang für Be- amte des gehobenen Dienstes sowie fachspezifischen Fortbildungen und Semina- ren, die Sozial- und Methodenkompetenz vermitteln. Fortbildungen zur politi- schen Bildung fanden nicht statt. Um den durchschnittlichen zeitlichen Umfang der Fortbildungsmaßnahmen je Mitarbeiter/-in zu ermitteln, wurde jeweils für die Jahre 2011 bis 2014 zum 1. September die Zahl der Mitarbeiter/-innen festgestellt. Daraus wurden die durchschnittlichen jährlichen Fortbildungstage je Mitarbeiter/-in errechnet. Die Daten beziehen sich auf alle Bediensteten, nicht nur auf diejenigen, die an Fortbil- dungen teilgenommen haben. Im Jahr 2014 sind alle bis zum 31. August stattge- fundenen Fortbildungen berücksichtigt. Seit der Gründung des IntM im Jahr 2011 bis zum 31. August 2014 haben 56 Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter an mindestens einer Fortbildungsmaßnahme teilge- nommen. Bezogen auf den Stand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am 1. Sep- tember 2014 entspricht dies einem Gesamtprozentsatz von 87,5 %. Die Kosten der eingesetzten Arbeitszeit aller Bediensteten, die an Fortbildungs- maßnahmen teilgenommenen haben, lassen sich mit vertretbarem Aufwand nicht ermitteln. 7
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5600 Rechnungshof (RH) Bei den durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen wurde unterschieden zwischen den Bereichen „Fachübergreifende Maßnahmen“ (Einführungsfortbildung, Füh- rungskräftefortbildung, allgemeine fachübergreifende Inhouse Fortbildungsveran- staltungen bzw. individuelle bedarfsorientierte Fortbildungen) und „Fortbildun- gen im IuK-Bereich“. Fortbildungen zur politischen Bildung fanden nicht statt. Die Daten zu Frage Nr. 4 beziehen sich auf alle Beschäftigten, die an den Fortbil- dungsmaßnahmen teilgenommen haben (sowohl aus dem RH als auch aus den nachgeordneten Staatlichen Rechnungsprüfungsämtern). Es wurden dabei die Werte berechnet, mit wie vielen Personentagen die Beschäftigten an den jeweili- gen Veranstaltungen – gemessen über einen Zeitraum von jeweils vier Jahren – anwesend waren. Hinsichtlich des prozentualen Anteils der Beschäftigten, die an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung teilgenommen haben, sowie der Kosten und Ausgaben entsprechen die Hinweise des RH den vom UM genannten Punkten. Bei den Ausga- ben für Fortbildungsmaßnahmen laut Haushalt-Istausgaben ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dieser Position nicht um reine Kosten der Fortbildungsveranstaltun- gen handelt. In der Summe sind ebenfalls Reisekosten der Bediensteten enthalten, die aufgrund der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen entstanden sind. 8. Ist ihr bekannt, welcher zeitliche Gesamtumfang für Fortbildungsmaßnahmen der Landesbediensteten in Ländern ohne Bildungsfreistellungsgesetz im Ver- gleich zu Baden Württemberg besteht? Zu 8.: Neben Baden-Württemberg sind es die Länder Freistaat Bayern, Freistaat Sachsen und Freistaat Thüringen, in denen es kein Bildungsfreistellungsgesetz gibt. Über den zeitlichen Gesamtumfang für Fortbildungsmaßnahmen der dortigen Landes- bediensteten liegen dem fachlich zuständigen MFW keine Informationen vor. 9. Welche Nachweise für positive Entwicklungen gibt es nach ihrem Kenntnis- stand bei den Ländern, die ein Bildungsfreistellungsgesetz eingeführt haben? Zu 9.: Nach Mitteilung des MFW gibt es von den zwölf Ländern, in denen gesetzliche Regelungen zur Bildungsfreistellung existieren, in einzelnen Ländern Berichte der jeweiligen Landesregierung über die Inanspruchnahme der Bildungsfreistel- lung, so etwa in Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein oder Sachsen-An- halt. Diese Berichte enthalten jedoch vornehmlich Angaben zur Anzahl der Frei- stellungen und sie enthalten eine Ausdifferenzierung nach einzelnen Weiterbil- dungsmaßnahmen oder Weiterbildungsbereichen. Darüber hinausgehende Unter- suchungen liegen nicht vor. 10. Wie erfolgt die Abrechnung bzw. Vergütung für die Freistellung zur politi- schen Weiterbildung nach ihrem Kenntnisstand in anderen Ländern? Zu 10.: Maßnahmen zur politischen Weiterbildung werden mit Ausnahme von Sachsen- Anhalt von allen Bundesländern mit gesetzlicher Bildungsfreistellung erfasst. Die jeweiligen Bildungsurlaubs-, -freistellungs- oder Weiterbildungsgesetze gewähr- leisten der interessierten Arbeitnehmerin oder dem interessierten Arbeitnehmer jedoch lediglich einen Freistellungsanspruch im festgelegten Umfang für die Teil- nahme an einer politischen Weiterbildungsmaßnahme. Die Finanzierung dieser Maßnahme ist Angelegenheit der teilnehmenden Person. Gall Innenminister 8
Anlage zur Kleinen Anfrage der Abg. Karin Schütz CDU - Bildung und Förderung der Mitarbeiter im Landesdienst - Drucksache 15/5600 Zeitraum 2007 bis 2010 Name der berichtenden Stelle Umgesetzte Maßnahmen im o.g. Zeitraum Zuordnung der umgesetzten Zeitlicher Gesamtaufwand der Maßnahmen Durchschnittlicher Prozentsatz der Mitarbeitenden, a) Kosten für die Maßnahmen (vgl. Frage 2) Maßnahme zu einem der (vgl. Frage 3) zeitlicher Umfang der die (im Zeitraum 2007 bis 2010) an (Ausgaben lt. Haushaltsplan) Bereiche: Maßnahmen pro mindestens einer b) Kosten der eingesetzten Arbeitszeit fachbezogene Fortbildung Mitarbeiter/-in Fortbildungsmaßnahme der unter der fortgebildeten Mitarbeiter (soweit (F) (vgl. Frage 4) Frage 2 dargestellten Maßnahmen bekannt) politische Bildung (P) teilgenommen haben (vgl. Frage 7) sonstiges Bildungsangebot (Gesamtprozentsatz) (incl. IT-Fortbildungen) (S) (vgl. Frage 5) (vgl. Frage 6) Staatsministerium (durchschnittliche (jahresdurchschnittlicher Anteil der jährliche Fortbildungstage Teilnehmenden an pro beschäftigter Person) Fortbildungsmaßnahmen an den Landtag von Baden-Württemberg Bediensteten insgesamt) Pflichtfortbildungen der mittleren Führungsebene S 46 Tage 0,19 Einführungsqualifizierung für neue Bedienstete im höheren S 41 Tage 0,17 Dienst a) 134.049,86 € IT- Fortbildungen S 68 Tage 0,28 b) Kosten konnten mit Sozial- und Methodenkompetenz S 83 Tage 0,35 26,07% vertretbarem Aufwand nicht ermittelt fachbezogene Fortbildungen F 96 Tage 0,40 werden. Aufstiegslehrgänge S 36 Tage 0,15 Online-Fortbildungsangebot BW 21 S nicht bezifferbar nicht bezifferbar Summe 370 Tage 1,55 Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund (durchschnittliche (jahresdurchschnittlicher Anteil der jährliche Fortbildungstage Teilnehmer an pro beschäftigter Person) Fortbildungsmaßnahmen an den Bediensteten insgesamt) Pflichtfortbildungen der mittleren Führungsebene S 1 Tag 0,01 IT-Fortbildungen S 21 Tage 0,08 a) 46.099 € Sozial- und Methodenkompetenz S 2 Tage 0,02 b) Kosten konnten mit 27,64% fachbezogene Fortbildungen F 42 Tage 0,34 vertretbarem Aufwand nicht ermittelt Aufstiegslehrgänge S 11 Tage 0,06 werden. Summe 77 Tage 0,51 Wirtschaftsministerium siehe Stellungnahme F insgesamt: 320 insgesamt im Zeitraum: insgesamt im Zeitraum: insgesamt im Zeitraum: 36% insgesamt: 443.700 € S insgesamt: 1.116 2.198 Tage 1,23 Tage Finanzministerium siehe Stellungnahme F insgesamt: 509 insgesamt im Zeitraum: insgesamt im Zeitraum: insgesamt im Zeitraum: 38% insgesamt: 452.000 € S insgesamt: 1.041 1.850 Tage 1,25 Tage Oberfinanzdirektion Karlsruhe siehe Stellungnahme F insgesamt: 3.188 insgesamt im Zeitraum: insgesamt im Zeitraum: insgesamt im Zeitraum: 58,15% insgesamt: 8.125.401 € mit nachgeordnetem Bereich und LZfD S insgesamt: 1.938 188.038 Tage 4,16 Tage Ministerium für Kultus, Jugend und Sport insgesamt im Zeitraum: a) 27,97 Mio. € in 4 Jahren insgesamt 5.909 zentrale Fortbildungen für 137.700 Personen F 320.367 Lehrerfortbildungstage 3,12 Tage b) nicht bekannt War nachträglich in der zur Verfügung a) 13,9 Mio. € in 4 Jahren regionale Fortbildungen F stehenden Zeit nicht zu erheben. b) nicht bekannt a) nicht bekannt, ggf. Honorare und/oder Im Schuljahr 2008/2009 fanden 2.077 Anrechnungsstunden für die Leitung 2.077 Pädagogische Tage für ganze Kollegien einer Schule im F Pädagogische Tage statt, davon 1.089 in der und/oder Referenten zu Lasten der Schuljahr 2007/2008 unterrichtsfreien Zeit. regionalen FoBi-Mittel b) nicht bekannt 50 Fortbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 3F a) 159.000 € in 4 Jahren 85 Tage Kultusverwaltung 47 S b) nicht bekannt 9 Drucksache 15 / 5600
10 Zeitraum 2007 bis 2010 Name der berichtenden Stelle Umgesetzte Maßnahmen im o.g. Zeitraum Zuordnung der umgesetzten Zeitlicher Gesamtaufwand der Maßnahmen Durchschnittlicher Prozentsatz der Mitarbeitenden, a) Kosten für die Maßnahmen (vgl. Frage 2) Maßnahme zu einem der (vgl. Frage 3) zeitlicher Umfang der die (im Zeitraum 2007 bis 2010) an (Ausgaben lt. Haushaltsplan) Bereiche: Maßnahmen pro mindestens einer b) Kosten der eingesetzten Arbeitszeit fachbezogene Fortbildung Mitarbeiter/-in Fortbildungsmaßnahme der unter der fortgebildeten Mitarbeiter (soweit (F) (vgl. Frage 4) Frage 2 dargestellten Maßnahmen bekannt) politische Bildung (P) teilgenommen haben (vgl. Frage 7) sonstiges Bildungsangebot (Gesamtprozentsatz) (incl. IT-Fortbildungen) (S) (vgl. Frage 5) (vgl. Frage 6) Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Einführungsqualifizierung (Pflichtfortbildung hD) ab 2008 F 17 Tage (T) x 21 Personen (P) zu a) 21 x 2.470 € = 51.870 € Führungskräftequalifizierung der mittleren Führungsebene F 12 T X 10 P zu a) 10 x 2.020 € = 20.200 € (Pflichtfortbildung hD) ab 2008 IT-Schulungen 2007 - Schulungen und workshops S 6,3 T x 65 P 3.300,00 € 2008 - Schulungen und workshops S 9,3 T x 167 P 7.040,00 € Landtag von Baden-Württemberg 2009 - Schulungen und workshops S 40,1 T x 478 P 29.092,00 € 2010 - Schulungen und workshops S 13,9 T x 111 P 7.603,00 € Inhouse-Fortbildungen 2010 - Zuwendungsrecht und -praxis F 4 T x 80 P 6.860,50 € juris-Schulung F 1Tx9P - Redenseminar F 2 T x 12 P 1.963,50 € Gender Mainstreaming P 1Tx4P 200,00 € Disziplinarrecht F 1Tx5P 42,50 € Fortbildung für Personalräte F 3Tx5P 537,00 € Besprechungen zielorientiert leiten S 3 T x 24 P 4.092,81 € Wissenschaftsenglisch F 1 T x 24 P 4.522,00 € Die Dienstrechtsreform F 1 T x 100 P 142,80 € durchschnittlich 0,45 ca. 90% (Seminar zum IT- Vereinbarkeit Beruf und Familie F 1 T x 20 P 1.611,50 € Tage/MA/Jahr Refreshment) Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) 2007 - 20 Seminare 7=F, 13=S 40 T x 25 P 4.030,60 € 2008 - 24 Seminare 10=S, 12=F, 2=P 42 T x 30 P 5.464,40 € 2009 - 34 Seminare 17=S, 17=S 55 T x 37 P 8.251,90 € 2010 - 39 Seminare 25=F, 3=P, 11=S 66 T x 47 P 9.036,10 € Führungsakademie des Landes (FüAk) 2007 - 5 Seminare 3=F, 2=S 4Tx5P 850,00 € 2008 - 3 Seminare 3=S 7Tx5P 1.014,90 € 2009 - 12 Seminare 6=F, 6=S 12 T x 14 P 2.556,44 € 2010 - 4 Seminare 2=F, 2=S 4Tx4P 800,00 € Andere Anbieter 2007 - 21 Seminare 13=F, 6=P, 2=S 52 T x 25 P 5.762,62 € 2008 - 17 Seminare 3=S, 11=F, 3=P 48 X 17 P 5.553,33 € 2009 - 26 Seminare 15=F, 5=P, 6=S 66 T x 26 P 4.952,16 € 2010 - 29 Seminare 14=F, 9=S, 6=P 51 T x 32 P 6.563,05 € Summe = 563,6 T Summe zu a) = 193.913,11 € zu b) liegen keine Zahlen vor. Drucksache 15 / 5600