Bedeutung, Nutzung und Bewirtschaftung der baden-württembergischen Kulturliegenschaften: „Historische Schätze bewahren, für die Gegenwart öffnen und nachhaltig für die Zukunft weiterentwickeln“
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3244 16. Wahlperiode 02. 02. 2018 Große Anfrage der Fraktion GRÜNE und Antwort der Landesregierung Bedeutung, Nutzung und Bewirtschaftung der baden-würt- tembergischen Kulturliegenschaften: „Historische Schätze bewahren, für die Gegenwart öffnen und nachhaltig für die Zukunft weiterentwickeln“ Große Anfrage Wir fragen die Landesregierung: I . Z u r k u l t u r e l l e n u n d h i s t o r i s c h e n B e d e u t u n g d e r S c h l ö s - ser und Gärten des Landes: 1. Welche kulturelle und historische Bedeutung nehmen die Kulturliegen- schaften der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg (SSG) für sie ein? 2. Wie stellt sie den Erhalt und die Bewahrung der SSG-Monumente ggfs. auch über die Akquirierung von Fördermitteln von Bund, EU und aus pri- vaten Quellen finanziell sicher und nach welchen Kriterien wird sie selbst als Käuferin aktiv? 3. Inwiefern kooperieren die SSG mit Eigentümerinnen und Eigentümern von Kulturliegenschaften in Privatbesitz, die von historischer und kultu- reller Bedeutung für das Land sind oder mit Ehrenamtlichen und Vereinen, bzw. unterstützt das Land dieses zivilgesellschaftliche Engagement? 4. In welchem Maße fördert das Land – auch unter Einwerbung von Mitteln von Bund, EU und aus privaten Quellen – künstlerische und kulturelle Veranstaltungen in den SSG-Kulturliegenschaften durch finanzielle Unter- stützung, Nutzungsüberlassung oder Kooperation z. B. mit anderen Kunst- einrichtungen des Landes, wie den Staatstheatern und Orchestern? 5. Welche Maßnahmen ergreift das Land, um die den SSG überlassenen Kul- turliegenschaften als Bestandteil einer diese verbindenden gemeinsamen Geschichte Baden-Württembergs der Öffentlichkeit erschließbar zu ma- chen, z. B. anlässlich großer Landesausstellungen oder besonderer Jubiläen? Eingegangen: 02. 02. 2018 / Ausgegeben: 22. 06. 2018 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3244 I I . Z u r t o u r i s t i s c h e n u n d w i r t s c h a f t l i c h e n R o l l e d e r S t a a t l i - chen Schlösser und Gärten: 1. Welchen Rang und welche Bedeutung nehmen die SSG für das Land an- hand der Entwicklung ihrer Besucherzahlen auch im Vergleich mit anderen deutschen Schlossverwaltungen – sofern bekannt – als Tourismusstandort ein? 2. Wie nehmen sich das Budget und die personelle Ausstattung der SSG für deren unterschiedliche Aufgabenbereiche aus? 3. In welchem Maße stellen die den SSG überlassenen Kulturliegenschaften mit ihren Beschäftigten und das erzielte Besucher- und Gästeaufkommen einen wirtschaftlichen Standortfaktor für ihre jeweilige Region und das Land in der Gesamtheit dar? 4. Kooperieren die SSG hierbei mit der Tourismus Marketing GmbH Baden- Württemberg und mit lokalen, überregionalen und grenzüberschreitenden Tourismusangeboten, z. B. von Heilbädern, durch Teilnahme an Touris- tenkarten wie der Hochschwarzwald-Card und durch die Bündelung des Eintritts mit Fahrkarten des öffentlichen Personennahverkehrs oder mit Eintrittskarten zu anderen Landesbesitztümern, wie z. B. staatlichen Wein- gütern? 5. Welche Strategie verfolgen die SSG, um die Kulturliegenschaften für Gäs- te aus dem In- und Ausland attraktiv zu gestalten? 6. Mit welchen Werbemaßnahmen und Angeboten werden unterschiedliche Zielgruppen angesprochen, um die Verweildauer der Gäste in Baden- Württemberg durch Kooperation mit weiteren Tourismusangeboten (z. B. im Bereich nachhaltiger oder Rad-Tourismus) zu erhöhen? 7. Wie gestaltet sich das Auslandsmarketing der SSG z. B. durch Nutzung der Landesvertretungen in Berlin und Brüssel? 8. Wie haben sich der jährliche Aufwand und die erzielten Erträge hinsicht- lich einer wirtschaftlichen Nutzung z. B. – sofern bekannt – im Vergleich mit anderen deutschen Schlösserverwaltungen in den letzten zehn Jahren entwickelt? I I I . Zur pädagogischen, demokratiepolitischen und gesell- schaftlichen Nutzung der landeseigenen Kulturliegen- schaften: 1. Inwiefern werden die SSG-Monumente für die Vermittlung pädagogischer Fragen hinsichtlich des Wissens um die historische Entwicklung Baden- Württembergs und seiner Regionen, der Bedeutung von Denkmalschutz und Denkmalerhalt, der Verantwortung gegenüber der Geschichte und zur politischen Bildung genutzt? 2. Inwiefern kooperieren die SSG hierbei (z. B. mit der Landeszentrale für politische Bildung oder weiteren Institutionen sowie Vereinen) und för- dern Veranstaltungen durch Nutzungsüberlassung oder finanziell auch mit Mitteln aus Bund, EU und aus privaten Quellen? 3. Verfügen die SSG über spezielle zielgruppenspezifische Angebote, um die Geschichte und Kultur Baden-Württembergs z. B. Kindern, Menschen mit Behinderung oder Menschen mit Migrationshintergrund auch jenseits des touristisch erlebbaren Wertes zu vermitteln? 2
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3244 I V. Z u r n a c h h a l t i g e n u n d z u k u n f t s g e r i c h t e t e n We i t e r e n t - wicklung der Kulturliegenschaften des Landes: 1. Welche Strategie verfolgen die SSG, um die Wirtschaftlichkeit des Erhalts und der Nutzung der Kulturliegenschaften zu verbessern und diese somit nachhaltig für die Bewohnerinnen und Bewohner des Landes und seine Gäste zu sichern? 2. Kooperieren die SSG mit Trägern öffentlicher Verkehrsmittel z. B. durch Kombitickets für Anreise und Eintritt oder streben sie sonstige Maßnah- men an, wie die Einrichtung von (E-)Shuttle-Bussen, Anpassung der Fahr- pläne und Linienführung, um den Besuch der landeseigenen Kulturliegen- schaften umweltverträglicher auszurichten? 3. Planen die SSG die Anreise bzw. Erreichbarkeit per Fahrrad attraktiver zu gestalten, z. B. durch Radabstellanlagen und E-Bike-Ladesäulen für Rad- touristinnen und Radtouristen? 4. Haben die SSG die Möglichkeit, die eigenen oder verpachteten gastro- nomischen Betriebe z. B. durch eine Ausrichtung nach den Slow-Food- Kriterien oder durch Einkauf regionaler Lebensmittel nachhaltiger auszu- richten? 5. Was unternehmen die SSG, um die Bewirtschaftung der Kulturliegen- schaften ökologischer auszurichten, z. B. in puncto Biodiversität der An- lagen und Pestizideinsatz bei der Grünflächengestaltung und -pflege sowie bei der Gebäudepflege? 6. Verfügen die SSG über einen Masterplan für den Erhalt der Monumente, der die energetische Sanierung und den Einsatz von erneuerbaren Energie- gewinnungsquellen für die landeseigenen Kulturliegenschaften in Erwä- gung zieht? 7. Welche Möglichkeiten sehen die SSG, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung nach der UN-Behindertenrechtskonvention bei der Weiterentwicklung der Erholungs-, Freizeit-, Bildungs- und kul- turellen Angebote insbesondere im Hinblick auf die Zugänglichkeit bauli- cher Einrichtungen zu berücksichtigen? 8. Plant das Land, die Kulturliegenschaften des Landes mithilfe von Digita- lisierung bezüglich des Besuchserlebnisses aufzuwerten und auch virtuell – beispielsweise durch Online-Führungen – einem weiteren Personenkreis zu erschließen (z. B. Menschen mit Behinderung)? 9. In welchem Maße stehen die den SSG zur Nutzung überlassenen Kulturlie- genschaften auch für gesellschaftliche Anlässe wie Trauungen, Hochzeiten etc. zur Verfügung und planen sie, die Schlösser und Gärten stärker für eine solche Nutzung zu öffnen? 02. 02. 2018 Andreas Schwarz, Saebel und Fraktion 3
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3244 Begründung Im Besitz des Landes befinden sich zahlreiche kulturell und historisch bedeutsame Liegenschaften, die von mittelalterlichen Klöstern bis hin zu feudalen Schlössern wie Barockresidenzen reichen und sich über ganz Baden-Württemberg verteilen. Gemeinsam bilden sie einen baulichen Schatz, der zugleich Zeugnis von der wech- selhaften Geschichte des Landes ablegt, die dessen heutigen Charakter entschei- dend geprägt hat. Hieraus erwächst nicht nur die Verantwortung für den Erhalt der kulturgeschichtlich wertvollen Bauten, sondern auch dafür, deren künstlerisch- kulturelle und gesellschaftlich-geschichtliche Bedeutung den Menschen in Baden- Württemberg und den zahlreichen Gästen zu vermitteln, die das Land schätzen und besuchen. Aufgrund dieser vielfältigen Bezüge sind diese für einen Dreiklang aus pädagogischer, touristischer und künstlerischer Nutzung prädestiniert. Vor die- sem Hintergrund ist es von besonderem Interesse, welche strategische Ausrichtung die Landesregierung für die landeseigenen Kulturliegenschaften verfolgt und in welchem Umfang sie bei deren Bewirtschaftung, Nutzung und Weiterentwicklung wichtige gesellschaftliche Fragestellungen der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit in Betracht zieht. Antwort*) Schreiben des Staatsministeriums vom 13. Juni 2018 Nr. I-336.: In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. In Vertretung Schopper Staatssekretärin *) Der Überschreitung der Sechs-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 4
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3244 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Finanzen Mit Schreiben vom 30. Mai 2018 Nr. 4-3360/113 beantwortet das Ministerium für Finanzen im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: I . Z u r k u l t u r e l l e n u n d h i s t o r i s c h e n B e d e u t u n g d e r S c h l ö s s e r und Gärten des Landes: 1. Welche kulturelle und historische Bedeutung nehmen die Kulturliegenschaften der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg (SSG) für sie ein? Zu I. 1.: Das Land Baden-Württemberg verfügt mit seinen Kulturliegenschaften über ein einzigartiges historisches Erbe. Sie fördern das Image der jeweiligen Region und besitzen Strahlkraft, sowohl in die Gesellschaft hinein wie auch über Grenzen hinweg. Kulturliegenschaften sind für die Entwicklung der touristischen Kernthemen Baden-Württembergs (des bis- herigen Tourismuskonzepts BW) „Kultur“, „Natur“, „Wohlsein“ und „Genuss“ unverzichtbar. Die SSG können auf eine erfolgreiche Arbeit zurückblicken. 60 Denkmalensem- bles – archäologische Stätten, Burgen, Klöster, Schlösser, historische Gärten – werden von den SSG betreut. Aufgabe der SSG ist das Bewahren der ihnen zur Nutzung zugewiesenen Schlösser, Klöster, Gärten, Burgen und Ruinen, die pub- likumswirksame Präsentation und Vermarktung dieser Kulturobjekte einschließ- lich der in diesen Anlagen gelegenen, verpachteten Gastronomiebetriebe sowie die Förderung von Interesse und Bewusstsein für die Kulturgeschichte des Landes. Heute sind die SSG mit jährlich 3,85 Millionen Besucherinnen und Besuchern (2017) die mit Abstand größten kulturtouristischen Anbieter in Baden-Württem- berg und die zweitgrößte Schlösserverwaltung Deutschlands. Bewahren, Öffnen und Vermitteln sind die drei Säulen, auf denen der Erfolg der SSG steht. Erhalt und Pflege der Monumente, der Gärten und des Kunstguts stehen im Einklang mit zukunftsfähigen besucherfreundlichen Vermittlungskonzepten. 2. Wie stellt sie den Erhalt und die Bewahrung der SSG-Monumente ggfs. auch über die Akquirierung von Fördermitteln von Bund, EU und aus privaten Quel- len finanziell sicher und nach welchen Kriterien wird sie selbst als Käuferin aktiv? Zu I. 2.: Die Schlösser, Klöster und Burgen des Landes und auch zahlreiche Gärten sind Kulturdenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Für das Land als Eigentü- mer ergibt sich hieraus eine besondere Erhaltungspflicht. Maßnahmen an Kultur- denkmalen bedürfen der denkmalfachlichen Abstimmung mit den Denkmalschutz- behörden. Das Denkmalförderprogramm des Landes und des Bundes sieht eine Förderung von Liegenschaften, die im Eigentum des Landes stehen, grundsätzlich nicht vor. Jedoch können Länder und andere Gebietskörperschaften, Kirchen und sonstige Projektträger (z. B. Stiftungen, Vereine sowie Privatpersonen) nach den Förder- grundsätzen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zum Denkmalschutz-Sonderprogramm VI (Stand 1. Januar 2016) Träger der Maß- nahmen und Antragsteller von Projekten im Sinne dieses Programmes sein. Die Mittel der Deutschen Stiftung Denkmalschutz sollen grundsätzlich nicht dazu dienen, die öffentliche Hand, insbesondere Bund und Länder, in ihrer Verpflich- tung zum Denkmalschutz zu entlasten. Gefördert werden Kulturdenkmale, die sich im Besitz von Privatpersonen, privaten gemeinnützigen Einrichtungen, Religions- gemeinschaften und Kommunen oder Landkreisen befinden (Förderrichtlinien). 5
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3244 Für den baulichen Erhalt und die Sanierung der SSG-Monumente sind die Behör- den des Landesbetriebes Vermögen und Bau Baden-Württemberg zuständig. Bei kulturhistorischen Objekten besteht für Einzelfälle die Möglichkeit einer Mitfi- nanzierung aus der Spielbankabgabe oder aus Mitteln der Staatlichen Toto-Lotto GmbH. In anderen Einzelfällen ist eine Beteiligung des Bundes denkbar. Darüber hinaus sind keine Fördermittel bekannt. Die SSG sind mit dem Erhalt und der Bewahrung der historischen Gärten und des den Monumenten zugehörigen mobilen Kunstguts betraut. Dies geschieht regel- mäßig durch Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen. Ferner werden die klimatischen und sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen aller in den Schlös- sern und Klöstern präsentierten oder in den Magazinen deponierten Objekte per- manent restauratorisch überwacht. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgte in Einzelfällen eine Förderung durch die Staatliche Toto-Lotto GmbH. Bei den aufwändigsten Maßnahmen handelte es sich um die Restaurierung von 32 Tapis- serien für Schloss Bruchsal (seit 2011, bisherige Kosten 914.500 €) sowie um 26 Gemälde aus dem Kreuzgang in Salem (2011 bis 2015, Gesamtkosten 140.000 €). SSG verbessert die Einrichtung der Monumente durch gezielte Zukäufe für aktuel- le oder geplante Präsentationen oder von Objekten, die nachweislich zum einstigen Ausstattungsbestand eines Schlosses oder Klosters gehörten. Den Ausstattungsbe- stand weiter ergänzend wurden zwischen 2014 und 2018 insgesamt 148 Kunstob- jekte zu einem Gesamtwert von rund 245 Tsd. € für die Monumente angekauft. Bei größeren Erwerbungen wurden fallweise Drittmittel über die Staatliche Toto-Lotto GmbH oder die Kulturstiftung der Länder eingeworben. Darüber hinaus konnten in den Jahren 2009 und 2010 drei besonders herausragende Stücke erworben werden: Für Schloss Bruchsal zwei Konsoltische aus dem Nachlass Yves Saint Laurent, Pa- ris (Kaufpreis 90.000 €) sowie ein Schreibschrank von J. Klinckerfuß für Schloss Ludwigsburg (Kaufpreis 390.000 €, anteilig finanziert aus Mitteln der Staatlichen Toto-Lotto, GmbH der Kulturstiftung Baden-Württemberg und SSG). 3. Inwiefern kooperieren die SSG mit Eigentümerinnen und Eigentümern von Kul- turliegenschaften in Privatbesitz, die von historischer und kultureller Bedeutung für das Land sind oder mit Ehrenamtlichen und Vereinen, bzw. unterstützt das Land dieses zivilgesellschaftliche Engagement? Zu I. 3.: Die SSG gehören zu den Gründungsmitgliedern des gemeinnützigen Vereins „Schlösser, Burgen, Gärten Baden-Württemberg“ und wirken im Vorstand mit. Zwei Monumente der SSG – Burgruine Rötteln und die Hochburg bei Emmen- dingen – sind an gemeinnützige Vereine verpachtet, die im Auftrag des Landes die Pflege, Betreuung und den Besuchsbetrieb übernehmen. In Schloss Ellwangen ist der Geschichts- und Altertumsverein Ellwangen e. V. Träger des Schlossmuseums. Eine der Förderung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) für kommunale und private Museen vergleichbare Unterstützung kommu- nal oder privat getragener historischer Besuchermonumente existiert nicht. 4. In welchem Maße fördert das Land – auch unter Einwerbung von Mitteln von Bund, EU und aus privaten Quellen – künstlerische und kulturelle Veranstal- tungen in den SSG-Kulturliegenschaften durch finanzielle Unterstützung, Nut- zungsüberlassung oder Kooperation z. B. mit anderen Kunsteinrichtungen des Landes, wie den Staatstheatern und Orchestern? Zu I. 4.: Seit dem Jahr 2010 fördert das MWK Konzerte in Schloss Salem und bietet da- mit Kunst- und Kultureinrichtungen des Landes eine Möglichkeit, sich dort zu präsentieren. 2017 wurden Konzerte der Ludwigsburger Schlossfestspiele, des Bodenseefestivals, des Südwestdeutschen Kammerorchesters Pforzheim und der Opernfestspiele Heidenheim mit rd. 93.000 € unterstützt. 2018 wird das MWK die SSG für drei Konzertveranstaltungen im Rahmen des Musiksommers Salem mit 13.600 € unterstützen. 6
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3244 Die Schwetzinger SWR-Festspiele und die Ludwigsburger Schlossfestspiele, de- ren Konzerte zum Teil in Schlössern der SSG stattfinden, werden vom MWK ge- fördert. 2017 erhielten beide Festivals Landeszuschüsse in Höhe von insgesamt rd. 1.090.000 €. Die SSG fördern darüber hinaus kulturelle Veranstaltungen in ihren Monumen- ten durch reduzierte Raummieten zum Beispiel für Konzerte des Kurpfälzischen Kammerorchesters in Mannheim, des Theaters der Stadt Heidelberg in Schloss Schwetzingen sowie der alle zwei Jahre stattfindenden Veranstaltungsreihe des Nationaltheaters Mannheim. Eine umfassende Zusammenarbeit existiert mit der Gesellschaft für Musikgeschichte (GMG) für eine Konzertreihe zur „Mannheimer Schule“ auf historischen Instrumenten. 5. Welche Maßnahmen ergreift das Land, um die den SSG überlassenen Kulturlie- genschaften als Bestandteil einer diese verbindenden gemeinsamen Geschichte Baden-Württembergs der Öffentlichkeit erschließbar zu machen, z. B. anlässlich großer Landesausstellungen oder besonderer Jubiläen? Zu I. 5.: Das Label „Große Landesaustellung“ sowie zusätzliche Landesmittel zur Durch- führung von Großen Landesausstellungen sind ausschließlich den Landesmuseen vorbehalten. Die SSG haben keinen Anteil an dieser Förderung. Die Kulturliegenschaften, die von den SSG betreut werden, stammen aus unter- schiedlichen Epochen. Nirgendwo sonst kann die Vergangenheit des Landes so unmittelbar erlebt werden wie in seinen Monumenten als authentische Orte der Geschichte. Sie enthalten jeweils charakteristische Besonderheiten, die durch ge- meinsame kulturgeschichtliche Phänomene wie zeitgebundene Lebensformen, Stile, Funktionen sowie durch vielfältige Beziehungen und Transferleistungen un- tereinander verbunden sind. Diese Inhalte werden durch die fachwissenschaftliche Arbeit erschlossen. Die Ergebnisse werden in ein möglichst attraktives, abwechs- lungsreiches Besuchsangebot umgesetzt. Basis für die Geschichtsvermittlung der SSG sind authentisch eingerichtete Räume und Ensembles. Dabei zielt die Vermittlungsarbeit der SSG darauf ab, einer mög- lichst breiten Öffentlichkeit ein attraktives und lebendiges Besuchserlebnis zu bie- ten. Das Vermittlungsangebot wird jährlich überarbeitet und erweitert. Einen be- sonders hohen Stellenwert besitzen in der Angebotsentwicklung Barrierefreiheit, Inklusion und geeignete Programme für Kinder und Jugendliche. Auch werden passende Vermittlungsformate für Menschen mit Migrationshintergrund angebo- ten. 2017 wurde gemeinsam mit der TU Dortmund und dem Elisabeth-Gymnasium Mannheim im Schloss Mannheim ein Symposium veranstaltet, das zum Ziel hatte, das Profil der transkulturellen Vermittlungsarbeit weiter zu schärfen. 2018 kommt als erstes Ergebnis des transkulturellen Vermittlungsprojekts im Schloss Mann- heim ein deutsch-türkisches Theaterstück zur Aufführung. Neue Möglichkeiten zur Erschließung der Monumente bietet die Digitalisierung. Die Virtuelle Rekonstruktion (VR) zerstörter Monumente oder verlorener Be- standteile existenter Kulturliegenschaften wird zukünftig das Besuchsangebot der SSG bereichern. Das neue Vermittlungsformat der „Themenjahre“, das seit 2015 jedes Jahr in ganz Baden-Württemberg ein großes kulturgeschichtliches Thema präsentiert, zielt auf „Kulturtouristen“ als Mehrfachbesucherinnen und -besucher ab. Die „Themenjahre“ vernetzen die Monumente untereinander und bieten mit besuchsfreundlich aufbereiteten Inhalten und Veranstaltungen landesweit attrakti- ve Besuchsanlässe. 7
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3244 II. Z ur touristischen und wirtschaftlichen Rolle der Staatli- chen Schlösser und Gärten: 1. Welchen Rang und welche Bedeutung nehmen die SSG für das Land anhand der Entwicklung ihrer Besucherzahlen auch im Vergleich mit anderen deutschen Schlossverwaltungen – sofern bekannt – als Tourismusstandort ein? Zu II. 1.: Seit ihrer Neuorganisation zum 1. Januar 2009 verzeichnen die SSG im Vergleich mit den anderen deutschen Schlösserverwaltungen und dem Gesamtergebnis der elf baden-württembergischen Landesmuseen den mit Abstand höchsten Anstieg des Besucherzuspruchs im vergangenen Jahrzehnt. Lagen die vergleichbaren Be- suchszahlen im Jahr 2008 in der alten Struktur der SSG noch bei 2,92 Mio. Besu- cherinnen und Besuchern, erzielte SSG bis einschließlich 31. Dezember 2017 eine Steigerung um 32 % auf 3,85 Mio. Besucherinnen und Besucher. Zwischen 2009 und 2017 lässt sich trotz einer Eintrittspreissteigerung eine Erhöhung der Besuchs- zahlen um 25 % feststellen. Exemplarisch zeigt dies Schloss Heidelberg: Obwohl zwischen den Jahren 2010 und 2017 der Eintrittspreis um 2,00 € von 5,00 € auf 7,00 € erhöht wurde, stiegen im gleichen Zeitraum die Besuchszahlen um 13,9 % (2010 = 1.009.830 Gäste // 2017 = 1.150.311 Gäste). Dass dies kein Einzelfall ist, verdeutlichen die Auswertungen im Residenzschloss Ludwigsburg, im Schloss und Schlossgarten Schwetzingen sowie im Kloster Maulbronn im gleichen Zeitraum. Während in Ludwigsburg und Schwetzingen trotz steigender Eintrittspreise (um 0,50 € bzw. 1,00 €) die Besuchszahlen um 23 % bzw. sogar um 38,7 % verbessert werden konnten, führte in Maulbronn selbst eine Anpassung des Eintrittspreises um 2,50 € zwischen 2010 und 2017 zu um 17,3 % gestiegenen Besuchszahlen. Die Zahl der Übernachtungen in Baden-Württemberg stieg von 2009 bis 2017 ebenfalls um 25 %. Die SSG sind damit die einzige landesweite Schlösserver- waltung in Deutschland, die den positiven Trend bei den Übernachtungszahlen vollumfänglich in eigene Besucherzuwächse umsetzen konnte und die einzige, die seit 2013 ein kontinuierliches Wachstum verzeichnet. Dies belegen sowohl ihre Bedeutung für die Entwicklung des Tourismus in Baden-Württemberg als auch die Wirksamkeit ihrer Strategie, sich konsequent als kulturtouristischer Anbieter zu positionieren. Die Bayerische Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen erzielte zwischen Januar 2009 und Dezember 2017 eine Steigerung um 5 % auf 5,1 Mio. Besucherinnen und Besucher, die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Ber- lin-Brandenburg verlor im gleichen Zeitraum 20 % auf 1.57 Mio., die Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH wuchsen seit ihrer Gründung 2013 bis 2017 um 1,8 % auf 1.97 Mio., die Klassikstiftung Weimar erhöhte ihre Gäste- zahl um 18 % auf 718.000, gegenüber 2013 weist sie allerdings einen Rückgang um 6 % aus. Die übrigen deutschen Schlösserverwaltungen erreichten weniger als 500.000 Besucherinnen und Besucher. 2. Wie nehmen sich das Budget und die personelle Ausstattung der SSG für deren unterschiedliche Aufgabenbereiche aus? Zu II. 2.: Die Aufwendungen der SSG betrugen nach vorläufiger Berechnung im Jahr 2017 ca. 26,2 Mio. €. Im Staatshaushaltsplan 2017 waren für SSG 172 Stellen ausge- wiesen. Im Staatshaushaltsplan 2018/2019 wurden für SSG weitere Stellen veran- schlagt. Die Zahl der Stellen hat sich dadurch im Jahr 2018 auf 182 und im Jahr 2019 auf 184 erhöht. Der Etatumfang und die Bewirtschaftungsregeln ermöglichten SSG eine positive Entwicklung, die zu einer deutlichen Steigerung der Besuchszahlen und der Ein- nahmen führte. Alle großen Restaurierungs- und Inwertsetzungsmaßnahmen der vergangenen Jahre konnten aus eigenen Mitteln ohne Etatverstärkung bewältigt werden. 8
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3244 Die Personalverstärkung von 123 Stellen im Staatshaushaltsplan 2009 auf 172 Stellen im Staatshaushaltsplan 2017 und um weitere 12 Stellen im Staatshaushalts- plan 2018/2019 ermöglicht eine deutlich verbesserte Erfüllung des gesteigerten Aufgabenumfangs. Die Entfristung der Stellen für das Aufsichts- und Führungs- personal in den Jahren 2013/2014 sowie die leistungsgerechte Einstufung in der Leitungsebene der elf Ortsverwaltungen sorgen für eine Leistungssteigerung, po- sitive Motivation und erleichterte Nachwuchsgewinnung. Die Eingliederung al- ler für die Gartenbetreuung zuständiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem vorgesehenen neuen Fachbereich Historische Gärten wird auch für diesen Bereich eine weitere Optimierung ermöglichen. Auch in Anbetracht aller Verbesserungen sind die SSG sachlich und personell im- mer noch sehr schlank aufgestellt. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass allein schon die jeweilige räumliche Distanz zwischen den 60 Monumenten einen hohen personellen und organisatorischen Aufwand erfordert. Optimierungs- maßnahmen sind auch schon zur Erfüllung veränderter gesetzlicher Vorgaben er- forderlich. Mögliche weitere Verbesserungen im Bereich der SSG bleiben selbst- verständlich künftigen Planaufstellungen vorbehalten. 3. In welchem Maße stellen die den SSG überlassenen Kulturliegenschaften mit ihren Beschäftigten und das erzielte Besucher- und Gästeaufkommen einen wirt- schaftlichen Standortfaktor für ihre jeweilige Region und das Land in der Ge- samtheit dar? Zu II. 3.: Für Europäerinnen und Europäer besitzt die kulturelle Aktivität „Historische Mo- numente besichtigen“ nach Radio/TV-Sendungen und Bücherlesen die höchste Präferenz, noch vor dem Besuch von Kinos und Sportveranstaltungen (European Commission, Special Eurobarometer 278: European Cultural Values 2007). 73 % der Deutschen interessieren sich grundsätzlich für die Besichtigung von Schlös- sern, Burgen und historischen Gärten (Karin Hagstotz, Martina Kreuzberger, Be- sucherumfrage der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg, 2016). Unterschiedliche Untersuchungen zeigen deutlich die Vorliebe von Tagestouris- ten und von Übernachtungsgästen, in einem Erholungs- und Besichtigungsurlaub Kulturmonumente aufzusuchen. Nicht zuletzt deshalb schreibt die Tourismuskon- zeption Baden-Württemberg (2009) dem kulturellen Erbe insbesondere auch für den ländlichen Raum großes touristisches Potential zu. Für Baden-Württemberg ist Kultur mit 2,7 Mrd. € (2013) nach Gesundheit das touristische Thema mit dem höchsten jährlichen Umsatzpotential (Drucksache 15/3461) Den SSG als den größten kulturtouristischen Anbietern kommt daher eine beson- dere Rolle für die weitere Entwicklung des Tourismus in Baden-Württemberg zu. Bei der repräsentativen Besucherbefragung, die die SSG 2016 durchführen ließen, gaben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an, bei Tagesausflügen zu den Monu- menten der SSG zwischen 45 € und 53 € pro Person am Ort bzw. in der Region auszugeben. Befragt wurden deutsche Gäste. Bei ausländischen Besucherinnen und Besuchern ist von einer höheren Wertschöpfung auszugehen. 4. Kooperieren die SSG hierbei mit der Tourismus Marketing GmbH Baden-Würt- temberg und mit lokalen, überregionalen und grenzüberschreitenden Tourismu- sangeboten, z. B. von Heilbädern, durch Teilnahme an Touristenkarten wie der Hochschwarzwald-Card und durch die Bündelung des Eintritts mit Fahrkarten des öffentlichen Personennahverkehrs oder mit Eintrittskarten zu anderen Lan- desbesitztümern, wie z. B. staatlichen Weingütern? Zu II. 4.: Die Staatlichen Schlösser kooperieren auf unterschiedlichen Ebenen und in ver- schiedenen Themenfeldern dauerhaft oder projektbezogen mit zahlreichen Part- nerinnen und Partnern. Eine dauerhaft intensive und vielfältige Zusammenarbeit besteht mit der Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg (TMBW). Eine regelmäßige Zusammenarbeit erfolgt beispielsweise auch mit der Stuttgart Marke- ting GmbH, mit den touristischen Anbietern im Taubertal oder der Metropolregion Rhein-Neckar. 9
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3244 In etlichen Kommunen, z. B. in Ludwigsburg, Bad Urach, Kirchheim und Be- benhausen, werden kombinierte Stadt-Schloss-Führungen angeboten. Auch mit Trägerinnen und Trägern öffentlicher Verkehrsmittel, z. B. mit der Deutschen Bun- desbahn, dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar und dem Naldo Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau GmbH, hat SSG Kooperationen abgeschlossen. Mit dem Staatsweingut Meersburg besteht eine Kooperation, die u. a. gegenseitige Werbung und Weinproben im Schloss Meersburg beinhaltet. Zudem kooperieren die SSG mit Organisationen wie beispielsweise der Deutschen Burgenstraße, der Oberschwäbischen Barockstraße und der Bertha Benz Memorial Route. Auf nationaler Ebene arbeiten die SSG z. B. seit langem mit der Deutschen Zen- trale für Tourismus (DZT), dem Verein Schlösser und Gärten in Deutschland e. V. oder den UNESCO-Welterbestätten Deutschland e. V. zusammen. Grenzüber- schreitende Kooperationen gibt es mit dem Europäischen Gartennetzwerk EGHN, der Charte Européene des Abbayes et Sites Cisterciens, mit dem trinationalen Mu- seumspass/Pass Musées in Deutschland, Schweiz und Frankreich sowie den Bo- denseegärten e. V.. 5. Welche Strategie verfolgen die SSG, um die Kulturliegenschaften für Gäste aus dem In- und Ausland attraktiv zu gestalten? Zu II. 5.: Mit einer Vielzahl von Maßnahmen verfolgen die SSG in unterschiedlichen Be- reichen die übergeordnete Zielsetzung, umfassende Teilhabe am kulturellen Erbe bei gleichzeitiger Sorge um den Erhalt zu ermöglichen. Die SSG positionieren sich dafür mit konsequenter Kundenorientierung als attraktive kulturtouristische Anbieter mit hohem Qualitätsversprechen. Infrastruktur vor Ort: Die SSG legen gemeinsam mit den zuständigen Ämtern des Landesbetriebs Ver- mögen und Bau BW besonderen Wert auf ein einladendes und serviceorientiertes Erscheinungsbild der Gebäude und Gartenanlagen. Für das Vermittlungsangebot steht dabei der ursprüngliche Gesamtzusammenhang im Fokus. Die Präsentation und der Erhalt des authentischen Charakters der einzelnen Monumente im Innen- und Außenbereich ist Aufgabe und Ziel aller Bemühungen. Ebenso notwendig sind für ein befriedigendes Besuchserlebnis einladende Eingangsbereiche, ansprechen- de sanitäre Anlagen, verständliche und informative Wegeleitsysteme, Außenbe- schilderungen, mitunter E-Bike Tankstellen, überzeugende gastronomische Ange- bote und Shops. Umfangreiches Vermittlungsangebot: Vielschichtige, zielgruppenadäquate Vermittlungsangebote sind ein weiterer Schwerpunkt der strategischen Ausrichtung. Stark nachgefragt sind nach wie vor die klassischen Führungsformate. In Schloss Heidelberg werden z. B. Führungen in 21 Sprachen angeboten. Verstärkt werden zudem selbstgeleitete Besuche mit Audioguides nachgefragt. In inzwischen 33 Monumenten werden zusätzlich Er- lebnisführungen in sechs inhaltlichen Kategorien angeboten, die ebenfalls sehr gut gebucht werden. Kinderorientierte Formate bilden dabei einen besonderen Schwerpunkt. Eigene „Kinderwelten“ bestehen in den Schlössern Ludwigsburg und Schwetzingen, eine weiteres Kinderreich ist in Kloster Maulbronn in konkre- ter Planung. Lesungen, Vorträge, Konzerte und Theateraufführungen, Feste und Märkte erweitern das Angebot. Die Anzahl der geführten Schulklassen pro Jahr konnten die SSG zwischen 2009 und 2017 um 48 % auf 3.100 steigern. Kommunikationsstrategie: Steigerung der Markenbekanntheit, Verbesserung des Images und Aufforderung zum Besuch sind die Eckpunkte der SSG-Kommunikationsstrategie. Die SSG ist in einer Vielzahl von Kanälen für die unterschiedlichen Märkte und definier- ten Zielgruppen aktiv. Hierzu gehören Pressearbeit, Public Relations, klassische 10