Rückgang der Bienenpopulation und die Situation der Imkerinnen und Imker in Baden-Württemberg

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Landtag von Baden-Württemberg                                                         Drucksache 16 / 3905 Lithiumchlorid ist ein neuer Wirkstoff mit einer systemischen Wirkungsweise, die sich von allen bisherigen Varroaziden unterscheidet. Eine Zulassung als Arz- neimittel ist bisher nicht erfolgt. Voraussetzung für die Weiterentwicklung des Produktes ist das Interesse eines Unternehmens an der arzneimittelrechtlichen Zulassung des Wirkstoffs als Arz- neimittel für Bienen. Aufgrund der hohen Kosten und Risiken des Zulassungsver- fahrens ist die weitere Entwicklung jedoch nicht absehbar. Produktentwicklung und Zulassung dürften bei optimistischer Schätzung zusammen ca. 5 bis 6 Jahre dauern und ca. 3 bis 5 Mio. Euro kosten. Die Landesregierung hat keinen Einfluss auf das Zulassungsverfahren von Arz- neimitteln, auch nicht im Fall von Lithiumchlorid. 6. Welchen Beitrag könnte die gesetzliche Forcierung allgemeiner Haltungsbe- dingungen für Honigbienenvölker im Tiergesundheitsgesetz und der Bienen- Seuchenverordnung für die Verbesserung der Widerstandskräfte gegen Krank- heiten, wie z. B. die Amerikanische Faulbrut, leisten? Zu 6.: Bienen und Hummeln werden im Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) als Haustiere definiert. Daneben gibt es die Definition von Vieh, dem Bienen und Hummeln nicht zugerechnet werden. Die allgemeinen Pflichten des Tierhalters betreffen je- doch nur die Halter von Vieh und schließen die Bienen- und Hummelhalter daher nicht mit ein. Hier wäre es wünschenswert, auch die Bienen und Hummeln zu er- wähnen, um Bienen- und Hummelhalter stärker zur Vorbeugung vor Tierseuchen verpflichten zu können. Die Bienenseuchenverordnung, die sich noch stark an bisherigen Grundsätzen der Tierseuchenbekämpfung orientiert, sollte auf allgemeine Vorsorgemaßnahmen er- weitert und modernisiert werden, z. B. um das Führen von Bestandsbüchern, die den Verlauf von Wanderbewegungen sowie Zu- und Verkauf von Bienenvölkern erfassen und eine Dokumentation von Völkerverlusten enthalten. Zudem sollte auch eine Art von Kennzeichnung von Bienenvölkern oder Kennzeichnung der Bienenbehausung eingeführt werden, damit genauer festgehalten werden kann, auf welche Bienenvölker sich Gesundheitsbescheinigungen, die zum Wandern er- forderlich sind, beziehen. Des Weiteren sollten Imkerinnen und Imker zur regel- mäßigen Kontrolle der Bienenvölker verpflichtet werden, die das sofortige Ab- räumen bzw. Beseitigen von verendeten Bienenvölkern miteinschließt. Derartige Kontrollen der Bienenvölker könnten in bienenvolkbezogenen Stockkarten doku- mentiert werden. Maßnahmen, die schon jetzt die „Gute imkerliche Praxis“ aus- machen, könnten so von den Tiergesundheitsbehörden eingefordert werden. Da- mit würde die Gefahr sinken, dass sich gesunde Bienenvölker beim Ausräubern ungeschützter Futtervorräte von verendeten Bienenvölkern beispielsweise auch mit Faulbrut infizieren. 7. Welche Auswirkungen hat verunreinigtes Bienenwachs zur Herstellung von Bienenstock-Mittelwänden auf die betroffenen Bienenstöcke und welche Lö- sungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung (z. B. Einführung allgemeiner Qualitätsstandards für Bienenwachs)? Zu 7.: Mittelwände aus verunreinigtem Wachs führten insbesondere in der Vergangen- heit immer wieder zu Schäden in den Bienenstöcken. Mit Paraffin oder Stearin gestrecktes Wachs verliert aufgrund eines geringeren Schmelzpunktes bei stei- genden Temperaturen im Sommer an Stabilität. Infolgedessen können die mit Ho- nig gefüllten Waben reißen und kollabieren. Diese Waben können nicht mehr ge- schleudert werden. Weiter kann es passieren, dass durch herabbrechende Teile der Mittelwände Bienen erdrückt oder durch auslaufenden Honig verklebt werden. Neben gestreckten Wachsen führten vereinzelt durch Pflanzenschutzmittel und Biozide verunreinigte Wachse zu Schäden. Die Summe der Pflanzenschutzmittel und Biozide in Wachs können Schäden an der Bienenbrut verursachen. 11
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Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 16 / 3905 Imkerinnen und Imkern, die Bienenwachse zur Verwendung in der eigenen Imke- rei zukaufen, kann nur geraten werden, eigenverantwortlich große Sorgfalt walten zu lassen. Es ist darauf zu achten, dass von seriösen Lieferanten, den Herstellern bzw. Verkäufern klare Zusagen über die Herkunft und Qualität des Wachses ver- langt werden. Dies dient dem eigenen Schutz eines Imkers. Informationen rund um das Thema Wachs und Wachszukauf stellen unter anderem die beiden Lan- desverbände sowie der Deutsche Imkerbund zur Verfügung. Wachs kann nur schwer einem Rechtsbereich zugeordnet werden. Mittelwände/ Wachs sind tierische Nebenprodukte (TNP) und keine Lebensmittel oder Lebens- mittelbedarfsgegenstände und fallen somit nicht unter das Lebensmittelrecht. Für die in der konventionellen Imkerei eingesetzten Wachse gibt es keine Vorschrif- ten. Lediglich Ökorichtlinien der Verbände definieren die Standards der im Öko- bereich eingesetzten Bienenwachse für Mittelwände. Grundsätzlich gilt: Bienen- wachs ist ein Rohstoff, und Mittelwände sind ein technisches Hilfsmittel für Im- kereien. Honig wird nach dem Schleudern zum Lebensmittel. Die Mittelwände sind nur Träger des Honigs. Ausnahmen sind Waben bzw. Scheibenhonig. Nur wenn nachweislich Pestizide aus dem Wachs in den Honig übergehen, kann die Verwendung untersagt werden. Die Regelung von Höchstmengen an wasserun- löslichen Stoffen (Wachsen) ist in der Honig-VO geregelt. 8. Welche Auswirkungen hatten die Frostereignisse in Baden-Württemberg vom 19. bis 22. April 2017 auf die Bienenvölker und Honigerträge und welche Mög- lichkeiten sieht die Landesregierung in diesem Zusammenhang, zukünftig Frosthilfen für Imker, z. B. analog zum Hilfsprogramm „Frosthilfe 2017“ bzw. Zuschüsse für Versicherungsmöglichkeiten, zu ermöglichen? Zu 8.: Das Frühjahr 2017 war aufgrund kurzer, hochsommerlicher Temperaturen gefolgt von schlechter Witterung und kalten Tagen inklusive Spätfrostnächten im April, außergewöhnlich für die Imkerei. Die warmen Temperaturen im März führten da- zu, dass die Völker zum Zeitpunkt der kühlen und schlechten Witterung bereits relativ stark waren. Der langanhaltende Kälteeinbruch verhinderte dann in vielen Regionen des Landes, dass Frühtrachten wie Löwenzahn, Obstblüten oder Raps genutzt werden konnten. Vielerorts ist zudem die Frühtracht, insbesondere die Obstblüte, teilweise aber auch die Rapsblüte, erfroren und fiel auch bei dann stei- genden Temperaturen als Tracht für die Bienen aus. Die Völker brauchten die bis dahin gesammelte Nahrung auf, teilweise war es notwendig die Völker zuzufüt- tern, um sie vor dem Verhungern zu schützen. Die Frühtrachternte fiel meist sehr gering aus, teilweise konnte kein Honig geerntet werden. Die geringe Honigernte des Frühjahrs konnte aber im Jahresverlauf durch eine gute bis sehr gute Wald- tracht, vor allem aus der Lecanie (eine Honigtau produzierende Schildlaus) ausge- glichen werden. Insgesamt wurde das Honigjahr 2017 von den Imkerverbänden damit als zufriedenstellend bis gut eingeordnet. Die Honigerträge der beiden Lan- desverbände sind im Anhang in Tabelle 1, gelistet. Im Rahmen der Frostbeihilfe 2017 des Landes wurden landwirtschaftliche Unter- nehmen nur für direkte Frostschäden an landwirtschaftlichen Kulturen entschä- digt, wenn diese unmittelbar durch die Frostereignisse im April 2017 verursacht wurden. Folgeschäden, wie Ertragsausfälle bei Imkern wurden nicht entschädigt. Geringere Erntemengen einer bestimmten Honigsorte, wie in diesem Fall im Frühjahr, gleichen sich in aller Regel durch erhöhte Verkaufspreise bei dieser Honigsorte und durch gegebenenfalls ein Mehr an Honig bei einer anderer Tracht aus. Nach den Vorgaben der „Nationalen Rahmenrichtlinie zur Gewährung staat- licher Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirt- schaft verursacht durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse“, die die beihilferechtliche Grundlage für entsprechende Hilfsprogramme wie die „Frosthilfe 2017“ des Landes ist, können Folgeschäden wie z. B. eine geringere Honigernte nicht entschädigt werden. 12
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Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 16 / 3905 IV. Bienen und der Einsatz von Pestiziden 1. Ist der Landesregierung bekannt, welche bienengefährlichen Pestizide wann, in welchem Umfang und in welchen landwirtschaftlichen Kulturen in Baden- Württemberg eingesetzt werden (tabellarische Aufstellung mit Markenname, Wirkstoff, Hersteller, Kultur, Anwendung, Einstufung der Bienengefährlichkeit etc.)? Zu 1.: Die Landesregierung verfügt über keine Daten zur Anwendung von bienengefähr- lichen Pflanzenschutzmitteln in einzelnen Kulturen im Land. Statistiken dazu werden nicht geführt. Die Landwirte in Baden-Württemberg sind dazu verpflich- tet, ausschließlich durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel- sicherheit (BVL) zugelassene Pflanzenschutzmittel einzusetzen und die Bienen- schutzverordnung zu beachten. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird im Rahmen der Kontrollen des Fachrechts überwacht. 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den Einfluss bienengefähr- licher Pestizide und insbesondere Neonikotinoide auf die Orientierungsfähig- keit, die Sammelleistung, das Immunsystem, den Fortpflanzungserfolg sowie auf die Bienenstocktemperatur von Honigbienen? Zu 2.: Zu diesem Fragenkomplex hat kürzlich die Europäische Behörde für Lebensmit- telsicherheit (EFSA) eine Stellungnahme erarbeitet, die letztendlich zum Verbot von drei bienengefährlichen Neonikotinoiden durch die EU geführt hat. Dabei wurden über 1.500 veröffentlichte Studien ausgewertet. Nach wie vor werden vie- le Detailfragen zum Effekt der Neonikotinoide kontrovers diskutiert, wobei man die Schlussfolgerung „… diese drei Neonikotinoide … stellen ein Risiko für Bie- nen dar“ als Konsens unter Wissenschaftlern annehmen kann. Bei der Beurteilung der Studien gibt es drei Probleme, die auch von der EFSA an- gesprochen werden: 1. Viele Studien (v. a. zum Orientierungsverhalten und Immunsystem) wurden unter Laborbedingungen oder mit sehr artifiziellen Versuchsansätzen durchge- führt, die nur bedingt eine Übertragung auf das Bienenvolk als Ganzes zulas- sen. 2. Häufig wurden bei den Studien höhere Konzentrationen/Dosen verwendet als sie unter feldrealistischen Bedingungen in der landwirtschaftlichen Praxis vor- kommen. 3. In den meisten Studien wurden Effekte auf individuelle Bienen untersucht, aber nur selten wurden die Auswirkungen auf das Bienenvolk als sozialem „Super- organismus“ erfasst. Auch die LAB hat im Rahmen mehrerer Kooperationsprojekte (u. a. EU-Projekte) Untersuchungen zu Neonikotinoiden durchgeführt und diese in ca. 10 wissen- schaftlichen Beiträgen veröffentlicht. Im Fokus standen dabei Effekte unter den natürlichen Lebensbedingungen im Bienenvolk. Zusätzlich wurden eine Vielzahl von Rückstandsanalysen in Pollen und Nektar durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass bei feldrealistischen Konzentrationen selbst bei Dauerkontaminationen keine negativen Effekte auf die Orientierung der Sammelbienen und die Populationsent- wicklung des Bienenvolkes feststellbar waren. Mögliche unterschwellige Effekte auf das Immunsystem bzw. die Temperaturregulation wurden dabei nicht erfasst. 13
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Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 16 / 3905 3. Wie haben sich die Anträge und Ausnahmegenehmigungen, Absatz- und Ein- satzmengen der Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imi- dacloprid und Thiamethoxam seit 2013 nach ihrer Kenntnis in Deutschland und Baden-Württemberg entwickelt (tabellarische Aufstellung mit Marken- name, Wirkstoff, Hersteller, Anwendung etc.)? Zu 3.: Anträge für Pflanzenschutzmittel, die beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gestellt werden, fallen unter das Betriebs- und Geschäfts- geheimnis des antragstellenden Unternehmens und unterliegen damit grundsätz- lich der Vertraulichkeit. Daher gibt das BVL keine Informationen darüber heraus, welche Zulassungsanträge gestellt wurden. Nach § 22.2 PflSchG wurden in Baden-Württemberg seit 2013 die im Anhang (Tabelle 5) aufgeführten einzelbetrieblichen Genehmigungen für Pflanzenschutz- mittel mit den Wirkstoffen Clothianidin und Imidacloprid ausgestellt. Einzelbe- triebliche Genehmigungen nach § 22.2 PflSchG für den Wirkstoff Thiamethoxam wurden nicht ausgestellt. Der Hintergrund für die Ausstellung der einzelbetrieblichen Genehmigungen nach § 22.2 PflSchG für Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen war über- wiegend das lokale Auftreten von Engerlingen des Feldmaikäfers. Der Enger- lingsfraß geht mit erheblichen Schäden an jungen Reb- und Obstanlagen in Baumschulen und im Grünland einher. Alternative Wirkstoffe zur Engerlings- bekämpfung wurden in den vergangenen Jahren in Gefäßversuchen vom Land- wirtschaftlichen Technologiezentrum (LTZ) Augustenberg getestet. Bislang steht kein alternativer Wirkstoff mit vergleichbarer Wirkung auf Engerlinge des Feld- maikäfers zur Verfügung. Die Wirkung des entomopathogenen Pilzes Beuaveria brongniartii, welcher spezifisch auf die Engerlinge des Feldmaikäfers wirkt, kommt im Rahmen von Versuchen in Baden-Württemberg zum Einsatz. Notfallzulassungen nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 wurden im Jahr 2013 für Thiamethoxam gegen Bodenschädlinge und Erdfloh im Hopfen- anbau, im Jahr 2014 und 2015 für Thiamethoxam gegen Liebstöckelrüssler, Erd- floh und Bodenschädlinge, insbesondere Drahtwurm im Hopfenanbau, vom BVL erteilt. Die Absatzmengen von Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen werden zwecks Wahrung der Geschäftsgeheimnisse der meldenden Firmen nur als Summe der fünf neonikotinoiden Wirkstoffe Acetamiprid, Clothianidin, Imidacloprid, Thia- cloprid und Thiamethoxam veröffentlicht (Tabelle 6). Tabelle 6: Absatzmenge Neonikotinoide in t                                              6XPPH                                                   1HRQLNRWLQRLGH                          Am 27. April 2018 stimmten die Mitgliedstaaten der EU im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel mehrheitlich dem Vorschlag der EU-Kommission zu, die Anwendung der als bienengefährlich geltenden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam nicht mehr im Freien, sondern ausschließlich in festen Gewächshäusern sowie zur Behandlung von Saatgut, das unter Glas angebaut wird, zu erlauben. Außerdem müssen entspre- chende Pflanzen bis zu ihrer Verwertung oder Ernte im Gewächshaus bleiben und dürfen nicht im Freien ausgepflanzt werden. Entsprechende Durchführungsver- ordnungen der Kommission sollen laut BVL 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Die EU-Mitglieder haben da- nach drei Monate Zeit, um die bestehenden Zulassungen von Pflanzenschutzmit- teln mit den drei Neonicotinoiden zu beenden oder entsprechend den neuen Vor- gaben zu ändern. 14
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Landtag von Baden-Württemberg                                                          Drucksache 16 / 3905 4. Ist der Landesregierung bekannt, welche nicht in Deutschland, aber in anderen EU-Staaten zugelassenen Wirkstoffe − wie z. B. Cyantraniliprol (Beize für Rapssaatgut), welches in Polen, aber nicht in Deutschland zugelassen ist − in Baden-Württemberg eingesetzt werden? Zu 4.: Der Einsatz von in Deutschland nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln ist nicht erlaubt. Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, die nicht in Deutschland zugelassen sind, darf jedoch nach § 19 (1) Nr. 1 in Verbindung mit § 32 PflSchG in Deutschland ausgesät werden. Der Landesregierung ist nicht be- kannt, wieviel mit nicht in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmitteln be- handeltes Saatgut in Baden-Württemberg ausgesät wird. Für die Aussaat von Winterrapssaatgut, das mit Cyantraniliprole behandelt ist, hat das BVL am 27. Ju- li 2017 in einer Empfehlung auf die Aussaat mit abdriftmindernden Sägeräten hingewiesen. 5. Welchen Kenntnisstand hat die Landesregierung über den Stand der Genehmi- gungsverfahren für sulfoxaflorhaltige Insektizide beim Bundesamt für Verbrau- cherschutz und Lebensmittelsicherheit? Zu 5.: In Deutschland liegen drei Zulassungsanträge für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Sulfoxaflor vor. Eine Aussage zum Abschluss der Verfahren kann nicht gemacht werden, da die Bewertungen von anderen Mitgliedstaaten vorgenommen werden. 6. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus der Studie von Scott et al. „Temporal dynamics of whole body residues of the neonicotinoid insecticide imidacloprid in live or dead honeybees“, wonach Pestizidrückstände in Bienen nach 48 Stunden abgebaut sind, was dazu führt, dass sie aufgrund der geringen Persistenz nicht als Todesursache in Betracht gezogen werden? Zu 6.: Im Rahmen von Untersuchungen auf Bienenvergiftungen untersucht das Institut für Bienenschutz des Julius Kühn-Instituts (JKI) das eingesandte Bienenproben- material auch auf Spuren des in der Studie angesprochenen Imidacloprid. Nach Angaben des JKI sind Spuren von Imidacloprid noch weit über 48 Stunden nach- weisbar. Die Empfindlichkeit des Messverfahrens ist in Bezug auf den Nachweis von Imidacloprid äußerst hoch, sodass noch sehr geringe Spuren des Stoffs nach- gewiesen werden können. Können bei der Untersuchung der Bienen auf Bienen- vergiftungen auch nur geringste Spuren von Imidacloprid nachgewiesen werden, so nennt das JKI in seiner Bewertung Imidacloprid als Todesursache. 7. Sind der Landesregierung die kritischen Berichte zur organisatorischen Nähe von Pflanzenschutzberatung und Pflanzenschutzkontrolle bekannt und wäre eine Neu-Organisation möglich, welche den Pflanzenschutzüberwachungs- dienst in Schleswig-Holstein als Vorbild hat? Zu 7.: In Baden-Württemberg obliegt dem Pflanzenschutzdienst neben den Fachrechts- kontrollen auch die Aufgabe der Information über den Pflanzenschutz. Die be- triebsspezifische Beratung ist nach den Vorgaben der EU getrennt von Kontrollen über das System „Beratung.Zukunft.Land.“ organisiert. Dieses Vorgehen wurde in Baden-Württemberg gewählt, da für die landwirtschaftlichen Unternehmen der Wissenstransfer auf mannigfaltige Weise gewährleistet werden muss. Neben Vor- tragsveranstaltungen und einem interessanten Internetangebot werden viele weite- re Möglichkeiten der Informationsvermittlung durch den Pflanzenschutzdienst ge- nutzt. Daneben ist ein intensiver fachlicher Austausch zwischen den Kontrolleu- 15
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Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 16 / 3905 ren und den Beratungskräften notwendig. Nur bei einem hohen Wissensniveau, sowohl in der Kontrolle als auch in der Beratung, können die Aufgaben zielorien- tiert erledigt werden. Kritische Hinweise zur organisatorischen Nähe sind dem MLR im Hinblick auf die Aufgabenerledigung der württembergischen Behörden nicht bekannt. 8. Welche Erkenntnisse können aus den jüngsten Honigrückstandsuntersuchun- gen gewonnen werden, insbesondere unter Berücksichtigung der problemati- schen Ergebnisse von Thiacloprid (Klasse der Neonikotinoide) im Rapshonig? Zu 8.: Dies sind vor allem Rückstände aus der zugelassenen Blütenbehandlung von Raps und Obst mit Fungiziden und als nicht bienengefährlich eingestuften Insektiziden wie Thiacloprid. Diese Blütenbehandlungen werden bereits seit Jahren zwischen Imker- und Landwirtschaftsverbänden kontrovers diskutiert. Das Problem sind tatsächlich nicht Bienenschäden, sondern messbare Rückstände in Pollen und Nektar. Im Jahr 2017 gab es ein besonderes Problem: Durch die frostbedingte kurze Vegetationszeit und den sehr geringen Nektareintrag aus der Frühtracht wa- ren diese Rückstände höher als in Jahren mit normalem Trachtverlauf. Die LAB hat mit Unterstützung des MLR und der Imkerverbände zusammen mit der Metzinger Firma Leitner das Dropleg-Verfahren für die Anwendung im Raps praxisreif entwickelt. Eine solche Anwendung könnte die Rückstände um über 90 % reduzieren und in den meisten Fällen unter die Nachweisgrenze drücken. Es gibt bereits mehrere Initiativen, diese innovative Technik in die landwirtschaftli- che Praxis zu etablieren. Am CVUA Freiburg werden jährlich etwa 100 Honigproben im Rahmen der amt- lichen Lebensmittelüberwachung untersucht. Der Anteil an deutschem Honig ist mit mindestens 50 bis 60 % der untersuchten Proben hoch. Die 2017 untersuchten Honigproben wiesen, wie schon in den Vorjahren, nur geringe Belastungen mit Pestiziden auf. In 10 bis 25 % der Honige waren Rückstände von Acetamiprid, Amitraz, Dimoxystrobin oder Thiacloprid vorhanden, wobei in keiner Probe die Höchstgehalte überschritten waren. Die festgestellten Gehalte liegen im Regelfall im Bereich der analytischen Bestimmungsgrenze bis zu einem Viertel der zulässi- gen Höchstgehalte. Nur in Ausnahmen liegen Befunde bis zur Hälfte der zulässi- gen Höchstgehalte vor. Zwischen 2010 und 2017 wurden 34 Rapshonige auf Pestizidrückstände unter- sucht. In 18 dieser Proben wurden Rückstände von Thiacloprid festgestellt, wobei 80 % der Befunde unterhalb 0,05 mg/kg liegen. Nur eine Probe Rapshonig aus dem Jahr 2015 überschreitet mit 0,23 mg/kg Thiacloprid den Höchstgehalt von 0,2 mg/kg. 9. Inwieweit fördern Landesprogramme (z. B. das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt) eine höhere Vielfalt an bienenattraktiven Kulturen, Blühflächen sowie besonders vielgliedrige Fruchtfolgen, um das Nahrungsan- gebot für Bestäuber zu erhöhen und gleichzeitig den Einsatz von Pestiziden zu senken? Zu 9.: Landesprogramme entfalten für die Dauer ihrer Laufzeit eine Wirkung bezüglich einer höheren Vielfalt an bienenattraktiven Kulturen, Blühflächen sowie viel- gliedrigen Fruchtfolgen. Hier ist in erster Linie das Agrarumweltprogramm „FAKT“ zu nennen. Etliche seiner Maßnahmen wirken direkt oder indirekt in die- se Richtung; exemplarisch seien genannt: 16
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Landtag von Baden-Württemberg                                                         Drucksache 16 / 3905 – A 1.1 Fruchtartendiversifizierung (mind. 5-gliedrige Fruchtfolge) – B        Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft und besonders geschützter Lebensräume im Grünland – C1       Erhaltung von Streuobstbeständen – D        Ökologischer Landbau/Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzen- schutz- und Düngemittel im Betrieb Hervorzuheben ist die Maßnahme „Brachebegrünung mit Blühmischungen“ (E 2.1. und E 2.2), die speziell zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Blütenbe- stäubern entwickelt wurde. Das „Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt“ soll eine Schlag- lichtwirkung entfalten, indem Defizite angegangen und Informationslücken ge- schlossen werden (etwa Bestandsaufnahme und Monitoring u. a. von Insekten). Darüber hinaus kann von den geförderten Projekten angewandter Forschung eine Initialwirkung ausgehen, indem innovationsfreudige Landwirte die Anbausyste- me auf ihren Betrieben in der Praxis testen. Im Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) wird der völlige oder teilweise Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmit- tel über eine ganze Reihe von Maßnahmen sehr erfolgreich gefördert. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 24 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche Baden- Württembergs über FAKT-Maßnahmen mit Bezug auf eine Unterlassung des Ein- satzes von Pflanzenschutzmitteln gefördert. Hierzu zählen insbesondere die gesamtbetrieblichen FAKT-Maßnahmen D1 „Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel im gesam- ten Unternehmen“ und die Maßnahme D2 „Ökolandbau“. Weil Neueinstieg und Erweiterung weiterhin möglich sind, ist mit einem weiteren Anstieg auch bei den bisherigen Fördersätzen zu rechnen. An den Maßnahmen D1 und D2 haben im Antragsjahr 2017 ca. 9.000 Betriebe mit rund 186.000 ha teilgenommen. Die jähr- liche Fördersumme für die beiden Maßnahmen beträgt ca. 46 Mio. Euro. Bei der FAKT-Maßnahme A1 „Fruchtartendiversifizierung“ müssen jährlich min- destens 5 verschiedene Kulturen auf der Ackerfläche angebaut werden. Der Ge- treideanteil darf maximal 2/3 betragen. In 2017 wurden über diese Maßnahme ca. 106.000 ha Ackerfläche gefördert. Das Fördervolumen betrug rund 7,16 Mio. Euro. Die nach der Getreideernte auszusäenden FAKT-Begrünungsmischungen (E1.2) aus mindestens 5 Mischungskomponenten schützen das Grundwasser vor Nitrat- auswaschung und den Ackerboden vor Bodenerosion und stellen gleichzeitig eine Nahrungsquelle für Insekten dar. Der Förderumfang betrug 2017 ca. 13.200 ha. Das Fördervolumen betrug rund 1,14 Mio. Euro. Die Maßnahme E2 „Brachebegrünung mit Blühmischungen“ dient Insekten und vor allem Bienen als hochwertiges Nahrungsangebot. Die Landwirte können zwi- schen zwei einjährigen und einer überjährigen Blühmischung auswählen. 2017 wurde die Maßnahme auf ca. 12.600 ha durchgeführt. Das Fördervolumen betrug rund 7,78 Mio. Euro. Aufgrund zusätzlicher Mittel für FAKT aus dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt wird ab 2018 die Flächenbegrenzung für die Variante E2.2 „Brachebegrünung mit Blühmischungen ohne Anrechnung als ökologische Vorrangfläche“ von bislang 5 auf maximal 7 ha je Betrieb angehoben. Des Weiteren wird im Zuge dieses Sonderprogramms ab 2019 die neue FAKT- Maßnahme E7 „Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen“ angeboten werden. Diese biodiversitätssteigernde Maßnahme ist 5 Jahre lang auf der gleichen Fläche vor- zunehmen. Die Mindestgröße des Einzelschlags beträgt 0,5 ha und der maximal mögliche Teilnahmeumfang je Betrieb 2 ha. 17
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Landtag von Baden-Württemberg                                                       Drucksache 16 / 3905 Mit dem Ziel der Erhaltung von artenreichen Wiesen und geschützten Grünland- biotopen sowie der FFH-Berg- und Flachlandmähwiesen wird zunächst die Arten- vielfalt der Blühpflanzen auf Grünland unterstützt. Damit eng verbunden ist der Effekt der Nahrungslieferung für eine Vielzahl von Insekten. Insgesamt wurden über FAKT in diesem Bereich ca. 37.100 Hektar Grünland mit rund 9,54 Mio. Euro gefördert. Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 18
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Landtag von Baden-Württemberg                                                            Drucksache 16 / 3905  $QKDQJ   7DEHOOH 0LWJOLHGHUXQG9|ONHU]DKOHQGHU/DQGHVYHUElQGH%DGHQXQG :UWWHPEHUJYRQ ELV -DKU /DQGHVYHUEDQG%DGLVFKHU,PNHUH9 /DQGHVYHUEDQG:UWWHPEHUJLVFKHU,PNHUH9  0LWJOLHGHU 9|ONHU       (UWUDJ     0LWJOLHGHU   9|ONHU        (UWUDJ                         LQNJ                                LQNJ                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     19
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Landtag von Baden-Württemberg                                                        Drucksache 16 / 3905 -DKU /DQGHVYHUEDQG%DGLVFKHU,PNHUH9 /DQGHVYHUEDQG:UWWHPEHUJLVFKHU,PNHUH9                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            20
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