Aus den Entwicklungen, Abläufen und dem Krisenmanagement des Ministeriums für Soziales und Integration in der Corona-Krise in Baden-Württemberg für die Zukunft lernen

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Landtag von Baden-Württemberg                                                     Drucksache 16 / 8175 16. Wahlperiode                                                                   27. 05. 2020 Große Anfrage der Fraktion der SPD und Antwort der Landesregierung Aus den Entwicklungen, Abläufen und dem Krisenmanage- ment des Ministeriums für Soziales und Integration in der Corona-Krise in Baden-Württemberg für die Zukunft lernen Große Anfrage Wir fragen die Landesregierung: I.   Auftakt Krisenmodus am 13. März 2020 1. Wie viele der 569 mit SARS-CoV-2 infizierten Personen in Baden-Würt- temberg (Stand 13. März 2020) wiesen Symptome auf bzw. waren in sta- tionärer Krankenhausbehandlung und wie viele infizierte Personen waren schon wieder symptomfrei? 2. Wie beurteilt sie insgesamt den Auftakt des Krisenmodus in Baden-Würt- temberg auch im Vergleich zu den anderen Bundesländern unter Darle- gung, welche Vor- und Nachteile sich anhand dieses Vergleichs aufzeigen lassen und welche konkreten Folgerungen sie für zukünftiges Krisen- management zieht? II. Infrastruktur und (Schutz-)Material zu Beginn und im Verlauf der Krise 1. Welches Fazit zieht sie aus den seit Auftakt des Krisenmodus aufgetrete- nen Problemen bei der Beschaffung von Schutzkleidung, den Engpässen bei (der Herstellung von) Desinfektionsmitteln und den Problemen bei der Medikamenten- und Impfstoffversorgung (z. B. hinsichtlich Produk- tion, Import und Verteilung) in Baden-Württemberg? 2. Welche Konsequenzen zieht sie aus den in der vorherigen Frage beschrie- benen Problemen für zukünftige Krisen (z. B. hinsichtlich einer krisen- festen Infrastruktur, Kooperationen und Vermeidung von Engpässen)? Eingegangen: 27. 05. 2020 / Ausgegeben: 10. 09. 2020                                                       1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet      Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente            net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
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Landtag von Baden-Württemberg                                                         Drucksache 16 / 8175 3. Welche Handlungsempfehlungen und Best Practice-Beispiele (z. B. hin- sichtlich Aufbau, [maximaler] Auslastung, Vorhaltung, Kooperationsver- einbarungen, Personalmanagement und -beschaffung, Kosten usw.) sind aus dem Zeitraum vom Auftakt Krisenmodus am 13. März 2020 bis zum Stichtag 31. Mai 2020 bezüglich Intensivbetten und Beatmungsplätzen sowie Betten in „Kliniken der zweiten Reihe“ (z. B. Teile von Rehaklini- ken, reaktivierte geschlossene Krankenhäuser sowie Not-Krankenhäuser in Messe- oder Sporthallen) in Baden-Württemberg festzuhalten? 4. Welche Handlungsempfehlungen kann sie bezüglich des Hochfahrens von Testkapazitäten geben, z. B. in Bezug auf sinnvolle Maßnahmen, mögliche Probleme sowie die benötigten zeitlichen und personellen Res- sourcen bei der Koordination der hochgefahrenen Testkapazitäten? 5. Wie beurteilt sie aus heutiger Sicht die Frage der vorrangigen Testung und beschleunigten Bereitstellung der Testergebnisse von bestimmten Personengruppen (z. B. Personal im Gesundheitsbereich)? III. Personelle Situation während der Krise 1. Welche Maßnahmen (z. B. Einsatzkonzepte für Medizinstudierende, Rück- holung aus der Rente u. ä.) wurden ergriffen, um personelle Engpässe in den Krankenhäusern zur Versorgung an Covid-19 erkrankten Patientin- nen und Patienten zu beheben? 2. Welche Best Practice-Beispiele liegen ihr hinsichtlich der Aktivierung von Ärztinnen und Ärzten mit im Ausland erworbenen Abschlüssen ohne Fachsprachtest, der Einsatzmöglichkeiten von Ärzten ohne Kenntnisprü- fung und ähnlichen Maßnahmen vor? 3. Wie beurteilt sie im Hinblick auf die personelle Situation während der Corona-Krise den bürokratischen Aufwand zur Einstellung neuen Perso- nals, beispielsweise ausländischer Pflegekräfte? 4. Wie viele Arztpraxen in Baden-Württemberg waren während der Zeit vom 13. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 aus welchen Gründen unbesetzt? 5. Wie beurteilt sie die durch zahlreiche Vakanzen geprägte Personalsitua- tion sowie den personellen Mehrbedarf an kommunalen Gesundheits- ämtern während der Zeit vom Auftakt Krisenmodus am 13. März 2020 bis zum Stichtag 31. Mai 2020 unter Angabe, in welchem Umfang Perso- nal in den öffentlichen Gesundheitsämtern seit Auftakt des Krisenmodus bereits aufgestockt wurde? 6. Wie wurde die vom Minister bestätigte Vorgabe der Erstellung eines Teams aus fünf Personen pro 20.000 Einwohner zur Nachverfolgung bis zum 31. Mai 2020 umgesetzt? IV. Baden-Württembergischer Pandemieplan 1. Inwieweit ist eine Überarbeitung des Pandemieplans in Baden-Württem- berg bzw. die Anpassung des Influenzapandemieplans geplant unter Dar- legung, bis zu welchem Zeitpunkt diese Überarbeitung ggf. durchgeführt werden soll? 2. Werden bzw. wurden im Zuge der Überarbeitung des Pandemieplans in Baden-Württemberg auch sämtliche Pandemie- und Alarmpläne in den kommunalen Gesundheitsämtern und in den Krankenhäusern aktualisiert bzw. bezüglich der Kompatibilität mit dem Pandemieplan für Baden- Württemberg überprüft? 3. An welcher Stelle wurde das koordinierte Vorgehen während der Corona- Krise in Baden-Württemberg bisher wie dokumentiert? 2
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Landtag von Baden-Württemberg                                                          Drucksache 16 / 8175 4. Welche Hinweise, z. B. im Hinblick auf die Festlegung und Kommunika- tion der Containment- und Protection-Phase, können aus der in der vor- herigen Frage genannten Dokumentation des koordinierten Vorgehens (Stand 31. Mai 2020) ggf. für die Zukunft gezogen werden und sollten daher im überarbeiteten Pandemieplan berücksichtigt werden? 5. Wie beurteilt sie Stand 31. Mai 2020 das uneinheitliche Vorgehen der Kommunen im Hinblick auf die Kontaktaufnahme, Nachverfolgung und Kontrolle von mit SARS-CoV-2 infizierten Personen und Kontaktperso- nen unter Darlegung, welche Konsequenzen daraus für die Neufassung bzw. Überarbeitung des Pandemieplans zu ziehen sind? V. Koordination durch das Ministerium für Soziales und Integration sowie Arbeit von Gremien während der Krise 1. Welche Best Practices, besonders effektiven Maßnahmen und Hand- lungsempfehlungen welcher Gremien sind für die Zukunft festzuhalten, z. B. hinsichtlich der Zusammensetzung und des Zeitpunkts der Bildung einer Lenkungsgruppe, deren Vorgehen und Arbeitsweise? 2. Wer gehört zum Krisenstab des Ministeriums für Soziales und Integration unter Darlegung, welche Best Practices aus dessen Arbeit festgehalten werden können und ob auch die Fachlichkeit externer Partner, die Ärzte- schaft, systemrelevante Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und andere Einrichtungen bzw. Akteure der Gesundheitsversorgung einbezogen wer- den? 3. Wie oft, auf welchem Weg und mit wem verläuft der interministerielle Austausch in Baden-Württemberg und welche Best Practices sind hierbei für die Zukunft festzuhalten? 4. An welchen Stellen sieht sie welches Verbesserungspotenzial (Stand 31. Mai 2020) für die Arbeit der „Task Force Beschaffung“ im Ministe- rium für Soziales und Integration (z. B. in Bezug auf Kommunikation mit Verbänden, die Koordination sowie Verteilungsorganisation z. B. an Kran- kenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, ambulante Pflegedienste usw., das Vorgehen der rein schriftlichen Einholung von Angeboten)? VI. Bisheriges Resümee der Entwicklungen und einzelner Maßnahmen in Baden-Württemberg während der Zeit vom Auftakt Krisenmodus am 13. März 2020 bis zum Stichtag 31. Mai 2020 1. Wie beurteilt sie die Qualität der Meldungen der aktuellen Fallzahlen aus den kommunalen Gesundheitsämtern hinsichtlich Zeitnähe und Vollstän- digkeit (von Beginn der Krise bis zum Stand 31. Mai 2020) unter Angabe, mit welchen Maßnahmen die Meldevorgänge zukünftig verbessert wer- den können? 2. Wie hätte man rückblickend pflegebedürftige Menschen in Heimen und Wohngemeinschaften von Anfang an besser schützen können? 3. Welches Konzept hält sie bezüglich der Durchführung von Testungen in Pflegeeinrichtungen – auch im Vergleich zu dem Vorgehen anderer Bun- desländer – für das sinnvollste? 4. Welche Informationen liegen ihr bezüglich der (Nicht-)Erreichbarkeit der Notfallpraxen und Ambulanzen in Krankenhäusern in Baden-Württem- berg während der Zeit vom Auftakt Krisenmodus am 13. März 2020 bis zum Stichtag 31. Mai 2020 vor und welche Schlüsse zieht sie bzgl. eige- ner Maßnahmen daraus? 3
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Landtag von Baden-Württemberg                                                          Drucksache 16 / 8175 5. In welchem Umfang wurden während der Zeit vom Auftakt des Krisen- modus am 13. März 2020 bis zum Stichtag 31. Mai 2020 telemedizini- sche Angebote, z. B. zertifizierte Videosprechstunden, in Baden-Württem- berg ausgebaut? 6. Wie beurteilt sie die Stabilität dieser Angebote und welche Maßnahmen ergreift sie, um diese in Zukunft ggf. zu verbessern? 7. Welche Vor- und Nachteile sieht sie in Bezug auf die von Minister Lucha vorgeschlagene Eingliederung des Landesgesundheitsamts in das Minis- terium für Soziales und Integration unter Angabe, mit welchen konkreten Schritten sie ggf. wann diesbezüglich handeln wird? 8. Wie hoch schätzt sie die in Baden-Württemberg bereits entstandenen bzw. noch entstehenden Kosten für den Schutzschirm der Krankenhäuser und weiterer Maßnahmen der Gesundheitsversorgung und Pflege ein (aufgeteilt nach Kostenanteilen für den Bund, das Land Baden-Württem- berg und dessen Kommunen)? 27. 05. 2019 Stoch, Gall, Hinderer, Wölfle und Fraktion Begründung Mit der vorliegenden Großen Anfrage sollen die während der Corona-Krise ent- standenen Entwicklungen, erfolgten Abläufe und getroffenen Maßnahmen des Ministeriums für Soziales und Integration reflektiert werden, um daraus Vor- und Nachteile abzuwägen, Best Practices aufzuzeigen und Handlungsempfehlungen abzuleiten. Ziel der Großen Anfrage ist es, die gewonnenen Erkenntnisse zusam- menzutragen und dadurch für zukünftige Situationen dieser Art besser vorbereitet zu sein. Antwort Schreiben des Staatsministeriums vom 20. August 2020: In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Schopper Staatsministerin 4
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Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 16 / 8175 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Soziales und Integration Mit Schreiben vom 17. August 2020 Nr. 54-0141.5-016/8175 beantwortet das Ministerium für Soziales und Integration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, dem Ministerium für Wirtschaft, Ar- beit und Wohnungsbau und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Große Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: I. Auftakt Krisenmodus am 13. März 2020 1. Wie viele der 569 mit SARS-CoV-2 infizierten Personen in Baden-Württemberg (Stand 13. März 2020) wiesen Symptome auf bzw. waren in stationärer Kran- kenhausbehandlung und wie viele infizierte Personen waren schon wieder symptomfrei? Bis zum 13. März 2020 wurden dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 625 SARS-CoV-2 Fälle übermittelt (Stand 24. Juli 2020). Bei 521 Fällen lagen Angaben zu Symptomen vor (83 Prozent). Bei 78 Patienten war eine Kranken- hausbehandlung angegeben. Die Anzahl der Genesenen wird im Rahmen der Meldepflicht nicht erfasst. Zur Berechnung werden nicht-verstorbene Fälle mit bekanntem Erkrankungsbeginn oder Meldedatum 14 Tage zuvor, die nicht hospitalisiert werden mussten oder be- reits vor sieben Tagen aus dem Krankenhaus entlassen wurden sowie nicht-ver- storbene Fälle ohne Hospitalisierungsdaten mit Erkrankungsbeginn oder Melde- datum bis vier Wochen zuvor, herangezogen. Nach dieser Berechnung waren zum 13. März 2020 22 Personen genesen. Die angefragten Daten zu stationären Krankenhausbehandlungen des Jahres 2020 mit der Diagnose Covid-19 liegen voraussichtlich im 4. Quartal 2021 vor. Statio- näre Krankenhausbehandlungen nach Diagnosen werden in der Krankenhaussta- tistik/Erhebungsteil Diagnosen als jährliche Vollerhebung erfasst. Die auskunfts- pflichtigen Krankenhäuser melden die Daten des Berichtsjahres im ersten Quartal des Folgejahres. Die Veröffentlichung erfolgt planmäßig im 4. Quartal des Folge- jahres. 2. Wie beurteilt sie insgesamt den Auftakt des Krisenmodus in Baden-Württem- berg auch im Vergleich zu den anderen Bundesländern unter Darlegung, wel- che Vor- und Nachteile sich anhand dieses Vergleichs aufzeigen lassen und welche konkreten Folgerungen sie für zukünftiges Krisenmanagement zieht? Die Landesregierung hat sehr frühzeitig auf die sich abzeichnende Corona-Lage reagiert und bereits vor Auftreten der ersten Infektionsfälle in Deutschland bzw. in Baden-Württemberg erste Maßnahmen im Rahmen eines vorbereitenden Kri- senmanagements eingeleitet. Auf dieser Grundlage war es möglich, bei Auftreten der ersten Infektionsfälle in Deutschland und in Baden-Württemberg nahtlos in den Krisenmodus „zu schalten“ und sehr schnell die zur Bewältigung der aktuel- len Corona-Krisenlage notwendigen Strukturen zu aktivieren. Neben der zentra- len Thematik des umfassenden Gesundheitsschutzes der Bevölkerung galt es da- bei auch, den Erhalt der eigenen Arbeitsfähigkeit durch entsprechende Maßnah- men zum Infektionsschutz der Landesverwaltung insgesamt zu sichern (Pande- mieschutz). Bereits am Tag nach Auftreten des ersten Falls in Baden-Württemberg wurden Organisationseinheiten des Krisenmanagements aktiviert. So hatte das Ministerium für Soziales und Integration alle relevanten Akteure, darunter die Kommunalen Landesverbände, die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft, die Lan- desärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung, zu Abstimmungen zum weiteren Vorgehen zusammengerufen. Dieser Kreis wurde in den folgenden Wo- chen erweitert und tritt bedarfsabhängig als „AG Corona“ zusammen. 5
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Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 16 / 8175 Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration hat noch am gleichen Tag seinen Verwaltungsstab einberufen und in Abstimmung mit dem Staatsminis- terium und dem Ministerium für Soziales und Integration den Interministeriellen Verwaltungsstab unter Beteiligung aller Ressorts aktiviert. Es liegen keine umfassenden und vollständigen Erkenntnisse bzgl. des Auftakts des Krisenmodus in den anderen Bundesländern vor, insofern können diesbezüg- lich keine Aussagen oder vergleichenden Bewertungen vorgenommen werden. Nachdem die Corona-Krise voraussichtlich erst dann endgültig überwunden sein wird, wenn eine wirksame Impfung zur Verfügung steht, müssen bis dahin die bisherigen Erfahrungen in eine „Normalität mit Corona“ einfließen. Dies betrifft insbesondere das Verhalten der Bevölkerung, eine lageangepasste Teststrategie sowie eine abgestimmte ambulante und stationäre Patientenversorgung mit vorge- planten Reservekapazitäten. II. Infrastruktur und (Schutz-)Material zu Beginn und im Verlauf der Krise 1. Welches Fazit zieht sie aus den seit Auftakt des Krisenmodus aufgetretenen Problemen bei der Beschaffung von Schutzkleidung, den Engpässen bei (der Herstellung von) Desinfektionsmitteln und den Problemen bei der Medikamen- ten- und Impfstoffversorgung (z. B. hinsichtlich Produktion, Import und Vertei- lung) in Baden-Württemberg? Die Versorgung der Beschäftigten ist die gesetzliche Verpflichtung der Anstel- lungsträger und wird hinsichtlich des Umgangs mit infektiösem Material durch die Biostoff-Verordnung konkretisiert. Der Beginn der ersten Corona-Welle war durch zwei Schwierigkeiten gekennzeichnet: zum einen waren die üblichen Lie- ferketten durch die Probleme vor allem in China nicht mehr funktionsfähig und zum anderen werden Atemschutzmasken, die bei einem Infektionsgeschehen wie Corona mit vorwiegend respiratorischer Problematik unabdingbar sind, bei der üblichen Patientenversorgung kaum benötigt. Die Landesregierung ist daher mit eigenen Beschaffungen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) notfallmäßig eingesprungen, um die Lücke so lange zu schließen, bis die normalen Beschaf- fungswege wieder nutzbar wurden. Dieses Ziel wurde erreicht. Es liegt nun wieder in der Verantwortung der Anstellungsträger, für ausreichende Vorräte an PSA zu sorgen, der Pandemieplan des Landes weist mehrfach darauf hin. Durch den guten Kontakt zu den Verbänden der Akteure im Gesundheitswesen konnten zu Beginn und während der Pandemie kurzfristig und flexible Lösungen gefunden werden, um temporär oder lokal auftretenden Engpässen zu begegnen. Insbesondere im Bereich der Arzneimittelversorgung hat sich das Vorhandensein flächendeckender dezentraler und gleichzeitig – koordiniert durch die Selbstver- waltung – kooperierender Versorgungsstrukturen bewährt. Bezüglich der Resilienz von Lieferketten bei Arzneimitteln befindet sich das Mi- nisterium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Pharmadialoges im ständigen Austausch mit Verbänden und Un- ternehmen, um den aktuellen dynamisch sich verändernden Anforderungen im Gesundheitswesen an die Wirtschaftsakteure zum Beispiel bei regulatorischen Anforderungen, Fragen des geistigen Eigentums, Digitalisierung etc. gerecht zu werden. Auch die Anregungen aus diesem Gremium finden in dem derzeit in Ar- beit befindlichen Strategiepapier Berücksichtigung. Das Thema der systemrelevanten Schutzausrüstung konnte auf Basis der beste- henden Strukturen ebenfalls zeitnah mit Eintreten der Pandemie angegangen wer- den durch Errichtung einer Task-Force unter Einbindung der BIOPRO Baden- Württemberg GmbH. Eingeleitet wurde hier unter anderem die Kopplung der Be- darfe mit vorhandenen Infrastrukturen im Land und Unterstützung des Aufbaus neuer Produktionsstätten insbesondere im Bereich der Maskenproduktion. Hierzu wurden mittlerweile diverse Fördermaßnahmen auf Bundesebene ausgeschrieben und es wurde seitens der Landesregierung eine Bevorratung eines Anteils der be- darfsseitig ermittelten Schutzmasken beschlossen, die sich derzeit in der Umset- zung befindet. 6
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Landtag von Baden-Württemberg                                                            Drucksache 16 / 8175 2. Welche Konsequenzen zieht sie aus den in der vorherigen Frage beschriebenen Problemen für zukünftige Krisen (z. B. hinsichtlich einer krisenfesten Infra- struktur, Kooperationen und Vermeidung von Engpässen)? Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) ist Aufgabe der jeweiligen Betreiber der Kritischen Infrastruktur – dies umfasst auch ein adäquates Risiko- und Krisenmanagement. Gleichzeitig erfordert der Schutz von KRITIS ein koordiniertes Zusammenwirken von Betreibern und staat- lichen Stellen. Die bisherige Lage verdeutlichte die Bedeutung eines gut etablier- ten, präventiven wie reaktiven Krisenmanagements. Das Zusammenwirken von KRITIS-Betreibern und staatlichen Stellen hat sich in der Corona-Lage bewährt. Trotz des Infektionsgeschehens und der zu dessen Ein- dämmung ergriffenen Maßnahmen kam es zu keinen relevanten Einschränkungen im Bereich der KRITIS. In manchen Bereichen bestand das Risiko, dass Unter- nehmen nur noch dann von ihren Zulieferern beliefert werden, wenn sie nachwei- sen konnten, dass sie „systemrelevant“ sind oder zu den KRITIS zählen. Daher wurde innerhalb kurzer Zeit zwischen dem Ministerium für Inneres, Digitalisie- rung und Migration sowie den betroffenen Ressorts und den kommunalen Lan- desverbänden ein Verfahren zur Ausgabe entsprechender Bestätigungen abge- stimmt. Dabei wurde auch der Wunsch der KRITIS-Betreiber aufgegriffen, Be- scheinigungen für die dort Beschäftigten ausstellen zu können, falls es zu Aus- gangsbeschränkungen gekommen wäre. Dies zeigt, dass die bereits etablierten Strukturen des Krisenmanagements der Landesverwaltung wirksam und zwingend erforderlich sind. Dies gilt sowohl für präventive als auch für reaktive Maßnahmen und Werkzeuge. Beispiele hierfür sind Vorplanungen etwa zur Warnung und Information der Bevölkerung, die Ver- netzung zu Krisenmanagement-Themen der Ressorts innerhalb sowie mit Verbän- den und KRITIS-Betreibern außerhalb der Landesverwaltung, Übungen wie die länderübergreifende Übungsreihe LÜKEX zum strategischen Krisenmanagement oder die Stabsarbeit als Werkzeug des Krisenmanagements und die zentrale Koor- dination dieser Themen beim Referat Krisenmanagement des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration. Die Erkenntnisse der Corona-Lage werden genutzt, um diese Maßnahmen weiter zu verstetigen und zu optimieren. Im Bereich der KRITIS sollen die Erfahrungen der Corona-Lage in eine bereits in Vorbereitung befindliche gemeinsame Bund-Länder-Strategie zum Schutz Kriti- scher Infrastrukturen einfließen. So hat sich in der Pandemie gezeigt, dass es Un- ternehmen und Einrichtungen geben kann, die nicht per se den bisherigen KRI- TIS-Sektoren zuzurechnen, lageabhängig jedoch von großer Relevanz sind – in der Corona-Lage beispielsweise Hersteller von Persönlicher Schutzausrüstung. Im Bereich der Schutzmasken sind neben Fördermaßnahmen mittlerweile Infor- mationsplattformen zunächst auf Landesebene und mittlerweile auf Bundesebene eingerichtet worden, um Bedarfe mit potenziellen Anbietern bestmöglich zusam- menzuführen. Auch diese Expertise wird für zukünftige Krisen mit Sicherheit hilfreich sein. Bei der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung gilt ganz allgemein, dass lokale oder pandemische Infektionslagen nicht mehr nur auf Übungen beschränkt bleiben, sondern sehr schnell Realität werden können. Dies muss zur Folge haben, dass sich alle Bedarfsträger darauf einstellen müssen, ihre Aufgaben so zu struk- turieren, dass auch unter Infektionsbedingungen die Patientenversorgung stö- rungsfrei von statten geht. Dazu gehört insbesondere die gesetzliche Verpflich- tung der Anstellungsträger, ihre Beschäftigten mit der vorgeschriebenen Persön- lichen Schutzausrüstung auszustatten. Von Landesseite ist dazu vorgesehen, die Abhängigkeit von fernöstlichen Herstellern dadurch zu verringern, dass mit ein- heimischen Herstellern Vereinbarungen über festgelegte Lieferkontingente unter dem Stichwort „Resiliente Beschaffung“ abgeschlossen werden, ohne dass sich an der Zuständigkeit der Anstellungsträger etwas ändert. Auch gilt es, die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission bezüglich der Gefahrenabwehr zu intensivieren. Das Ministerium für Inneres, Digitalisie- rung und Migration hat hierzu bereits vor der Corona-Pandemie entsprechende Initiativen ergriffen und steht im Austausch mit den Partnern in der zuständigen Generaldirektion. 7
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Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 16 / 8175 3. Welche Handlungsempfehlungen und Best Practice-Beispiele (z. B. hinsichtlich Aufbau, [maximaler] Auslastung, Vorhaltung, Kooperationsvereinbarungen, Personalmanagement und -beschaffung, Kosten usw.) sind aus dem Zeitraum vom Auftakt Krisenmodus am 13. März 2020 bis zum Stichtag 31. Mai 2020 be- züglich Intensivbetten und Beatmungsplätzen sowie Betten in „Kliniken der zweiten Reihe“ (z. B. Teile von Rehakliniken, reaktivierte geschlossene Kran- kenhäuser sowie Not-Krankenhäuser in Messe- oder Sporthallen) in Baden- Württemberg festzuhalten? Die Erfahrungen mit der Covid-19-Pandemie aus den Nachbarländern haben ge- zeigt, dass die Intensivbetten- und insbesondere die Beatmungskapazitäten einen entscheidenden Engpass bei der medizinischen Versorgung schwer erkrankter Covid-19-Patientinnen und -Patienten darstellt. Das Land hat sich daher frühzei- tig entschieden, massiv auf die die Erweiterung der Intensiv- und Beatmungs- kapazitäten bei den Krankenhäusern hinzuwirken und diese dabei zu unterstützen. Dies ist gelungen, die Krankenhäuser im Land haben die Intensiv- und Beat- mungskapazitäten deutlich erhöht. In den Krankenhäusern wurden u. a. stillgeleg- te Beatmungsgeräte wieder in Betrieb genommen und aus Schulungsbereichen abgezogen. Auch in OP-Sälen und in Aufwachräumen wurden Beatmungsplätze für Covid-19-Patienten eingerichtet. Sowohl vom Land als auch vom Bund wur- den zentral Beatmungsgeräte bestellt und werden nach sukzessiver Lieferung an die Krankenhäuser weitergegeben. Zu Beginn der Krise standen rund 2.000 bis 2.200 Beatmungsplätze zur Verfügung; Ende Mai waren es ca. 3.800. Der Aufbau wird sich, etwa durch die vom Land und Bund bestellten Geräte, noch weiter er- höhen bis zum Ziel von insgesamt 5.000 bis 5.500 Beatmungsmöglichkeiten. Die vom Land und Bund beschafften Beatmungsgeräte sind teilweise mobil und ohne vorhandene Druckluft-Anschlüsse einsetzbar und können daher auch auf Normalstationen, in Rehakliniken und notfalls auch in Behelfskrankenhäusern eingesetzt werden. Sie bieten daher ein hohes Maß an Flexibilität. Für einen insgesamt erhöhten Bettenbedarf in einer Pandemie hat sich das Scha- lenmodell mit dem stufenweisen Einbezug der Behandlungskapazitäten von Re- habilitations- und Fachkliniken bis hin zu Behelfskrankenhäusern bewährt. Dieses sieht in den beiden zentralen Stufen die Akutversorgung durch Universitätsklini- ken und Plankrankenhäusern vor. Als erste Erweiterungsstufe zur Unterstützung des Akutsektors sind Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Fachkrankenhäuser mit erweitertem Ver- sorgungsauftrag vorgesehen. Das Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz ermöglicht es den Ländern, Vorsor- ge- und Rehabilitationseinrichtungen als sog. „Entlastungskrankenhäuser“ zu be- nennen, die zur Finanzierung dieser Behandlungsleistungen eine Pauschalvergü- tung erhalten. Dabei wurde davon ausgegangen, dass von den rund 25.000 baden-württembergi- schen, stationären Rehabilitationsbetten bis zu 17.000 Betten als zusätzliche Ka- pazitäten für die Entlastung der Akutkrankenhäuser in Frage kommen könnten. Um eine sofortige Umsetzung zu gewährleisten, hat das Land bereits zum 2. April 2020 die rechtlichen Voraussetzungen in Form einer Allgemeinverfügung ge- schaffen, die es grundsätzlich allen vom Anwendungsbereich des § 22 KHG-neu erfassten Reha-Einrichtungen ermöglicht, an der akutstationären Versorgung (§ 39 SGB V) teilzunehmen, wenn und soweit sie eine entsprechende Kooperation mit einem Akutkrankenhaus eingehen. Stand 15. Juni 2020 wurden zwischen 71 Rehabilitationskliniken und 63 Akut- krankenhäuser insgesamt 105 entsprechende Vereinbarungen geschlossen. Die konkreten Leistungszahlen sind noch nicht bekannt. Die meisten Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen stellten umfassende Anträge auf Ausgleichszahlun- gen für Bettenleerstand (§ 111 d SGB V). Vergleichbares gilt für Fachkrankenhäuser, die sich dadurch auszeichnen, dass sich ihr Versorgungsauftrag auf eine oder wenige Fachabteilungen oder auch nur auf Teile eines Fachgebietes beschränkt. Dabei handelt es sich beispielsweise um Fachkliniken für Herzchirurgie, Orthopädie, Psychiatrie und Psychotherapie oder 8
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Landtag von Baden-Württemberg                                                           Drucksache 16 / 8175 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Um eine sinnvolle Unterstützung für die allgemeinversorgenden Krankenhäuser leisten zu können, musste der Ver- sorgungsauftrag der Fach-Krankenhäuser befristet erweitert werden, sodass dort auch Patientinnen und Patienten aus einem anderen Fachgebiet, in der Regel der Inneren Medizin, behandelt werden können. Auch für diese Konstellation wurden die rechtlichen Voraussetzungen vom Land am 9. April 2020 in Form einer Allge- meinverfügung geschaffen. Auch in diesem Fall ist jedoch eine Kooperation mit einem möglichst benachbarten allgemeinversorgenden Akutkrankenhaus erfor- derlich, um eine möglichst gute Patientensteuerung zu erzielen. Die Vergütung der zusätzlich erbrachten Leistungen ist nach der Erweiterung des Versorgungs- auftrags über die übliche Krankenhausfinanzierungssystematik möglich. Die bisherige Erfahrung zeigt diese Erweiterungsstufe als äußerst wirksame Un- terstützung. Medizinische Ausstattung und Kompetenz ist in Rehakliniken und Fachkrankenhäusern bereits vorhanden; wenn auch hauptsächlich für leichtere, geeignete Akutfälle. Entsprechende Vorgaben wurden vom Land via Allgemein- verfügungen für die Zusammenarbeit zwischen Akutkrankenhaus und Rehabilita- tionseinrichtung bzw. Fachkrankenhaus vorgegeben. Auch in Krisenfällen ist so ein Mindestmaß an Versorgungsqualität gewährleistet. In der zweiten Erweiterungsstufe, der Reaktivierung geschlossener Stationen oder Krankenhäuser bestand die Möglichkeit, kurzfristig rund 700 bis maximal 1.000 zusätzliche Betten zu schaffen. In der dritten Erweiterungsstufe kommen die räumlichen Ressourcen von Hotels und sonstigen Ausweichliegenschaften in Betracht, in Stufe 4 Container und Zelte. Diese eigenen sich in unterschiedlichem Maß für die akutstationäre Versorgung. Die Abfrage geeigneter Ausweichliegenschaften entlang entsprechend definierter Parameter für die unterschiedlichen Arten von Ausweichliegenschaften ist durch das Sozialministerium erfolgt. Durch Allgemeinverfügungen vom 16. April 2020 wurde Hochschulkliniken und Plankrankenhäusern alsdann die befristete recht- liche Möglichkeit gegeben, während der Pandemie die Behandlung und Versor- gung auch an anderen Betriebsstellen und Satelliten durchzuführen. Dadurch wur- de diesen Krankenhäusern die Möglichkeit gegeben, weitere Betriebsstellen und Satelliten, z. B. Hotels, Messehallen, Turnhallen etc., einzurichten und zu betrei- ben. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten in diesen Erweiterungsstufen war bisher nicht erforderlich. Neben den räumlichen Voraussetzungen setzt die Erweiterung der Kapazitäten, insbesondere in den Erweiterungsstufen 3 und 4, zwingend eine entsprechende personelle Ausstattung voraus. Für den ärztlichen Bereich und die Medizinischen Fachangestellten hat die Landesärztekammer (LÄK) u. a. in Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales und Integration zwei Aufrufe an derzeit nicht berufstä- tige Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinische Fachangestellte gestartet. Der Ein- satz von Medizinstudentinnen und -studenten wurde über das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angestoßen. Die zentrale Meldeplattform #pflegereserve in Kooperation mit der Bertelsmann-Stiftung zur Vermittlung von freiwilligen Pflegekräften ist am 1. April 2020 in Betrieb gegangen. Vermittelt werden examinierte Alten-, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger sowie Pflegehelferinnen und -helfer und Angehörige weiterer pflegenaher Ge- sundheitsberufe. In der aktuellen Krise hat sich gezeigt, dass sich der eingeschlagene Weg in der Krankenhausplanung mit einem abgestuften Versorgungssystem und der Konzen- tration und Schwerpunktbildung bewährt hat. Benötigt wurden aufgrund der Er- fahrungen in anderen Ländern zum einen hochspezialisierte Intensiv- und Beat- mungsplätze. Diese wurden überwiegend an den großen medizinischen und mit- telgroßen Krankenhausstandorten vorgehalten und ausgebaut. Insbesondere durch die große Expertise und den hohen Grad der Professionalisierung an den speziali- sierten Zentren konnte man sich schnell auf die individuellen Bedürfnisse der in- tensivbehandlungsbedürftigen Patienten einstellen und schnelle Rückschlüsse für weitere Therapieempfehlungen geben. Diese Ressourcen müssen nicht kontinuierlich vorgehalten werden, sondern kön- nen lageabhängig aktiviert und in Betrieb genommen werden. 9
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Landtag von Baden-Württemberg                                                            Drucksache 16 / 8175 Nachdem weitere Pandemiewellen nicht ausgeschlossen sind, müssen allerdings die spezifischen Vorhaltungen aufrecht erhalten bleiben. Dies betrifft zum einen die Beatmungsgeräte, die einsatzbereit bleiben müssen, auch wenn ihre Anzahl den Regelbedarf übersteigt. Ferner findet derzeit die Abstimmung über die Vor- haltung eines 6- bis 8-Wochen-Vorrats durch alle Bedarfsträger statt. Schlussend- lich müssen sich auch insbesondere die Krankenhausapotheken darauf einstellen, Arzneimittel für Infektionslagen in ausreichender Menge vorzuhalten. 4. Welche Handlungsempfehlungen kann sie bezüglich des Hochfahrens von Test- kapazitäten geben, z. B. in Bezug auf sinnvolle Maßnahmen, mögliche Proble- me sowie die benötigten zeitlichen und personellen Ressourcen bei der Koordi- nation der hochgefahrenen Testkapazitäten? Baden-Württemberg verfügt über eine sehr gute Infrastruktur im Bereich der nie- dergelassenen fachärztlichen Labore, die auf den im Rahmen der Covid-Pandemie steigenden Bedarf in Bezug auf PCR-Testungen auf SARS-CoV-2 durch entspre- chende Kapazitätserweiterungen reagiert haben. Die Testkapazität der privaten fachärztlichen Labore in Baden-Württemberg hat sich nach den Angaben des ALM e. V. von 3.370 Tests pro Tag in Kalenderwoche 12 auf 16.030 Test pro Tag in Kalenderwoche 19 gesteigert. Zusätzlich stehen Testkapazitäten bei den Uni- versitätskliniken und anderen Krankenhäusern sowie beim Landesgesundheitsamt und der CVUA Stuttgart zur Verfügung. Die aktuellen Testkapazitäten in Baden-Württemberg liegen bei ca. 150.000 Tes- tungen pro Woche, das Landesgesundheitsamt verfügt in Kooperation mit dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart über eine Kapa- zität von ca. 2.000 PCR-Testungen pro Woche. Im Verlauf des Covid-Geschehens sind aufgrund der weltweit steigenden Nach- frage zeitweise Versorgungsengpässe mit Testkits und anderen für die Labortes- tung erforderlichen Materialien aufgetreten. Insbesondere die weltweit agierenden Hersteller von Testkits für PCR-Vollautomaten, die einen besonders hohen Pro- bendurchsatz gewährleisten, haben die Belieferung zeitweise kontingentiert. Durch gemeinsame Bemühungen des Bundes und der Länder konnte hier eine Verbesserung der Situation erreicht werden. Bei ausreichender Verfügbarkeit von Testkits können die Testkapazitäten grund- sätzlich durch entsprechende gerätetechnische und personelle Aufstockung im Landesgesundheitsamt noch weiter ausgebaut werden. Das Ministerium für So- ziales und Integration prüft derzeit noch weitere Möglichkeiten zum Ausbau der Testkapazitäten im Land. 5. Wie beurteilt sie aus heutiger Sicht die Frage der vorrangigen Testung und be- schleunigten Bereitstellung der Testergebnisse von bestimmten Personengrup- pen (z. B. Personal im Gesundheitsbereich)? Grundsätzlich ist die zeitnahe Testung und Bereitstellung der Testergebnisse von Personen mit klinischem Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung bzw. nach Kontakt zu einem bestätigten Fall anzustreben. In bestimmten Settings, wie zum Beispiel im medizinischen Bereich, ist die zeit- nahe Testung vor dem Hintergrund der frühzeitigen Identifizierung von Infizier- ten sowie der Sicherstellung der Aufrechterhaltung der Personalkapazitäten von zentraler Bedeutung. Dies ist Gegenstand der Teststrategie des Landes Baden- Württemberg. Bei Engpässen bezüglich der Testkapazitäten ist eine Priorisierung der Testungen zweckmäßig. Hierfür liegen entsprechende Empfehlungen des Robert Koch-Insti- tutes vor, auf die gegebenenfalls verwiesen werden kann. Danach kommt sympto- matischen Personen die höchste Priorität zu, an zweiter Stelle steht u. a. das Per- sonal medizinischer und pflegerischer Einrichtungen bei Ausbrüchen. Die Len- kungsgruppe Coronavirus SARS-CoV-2 der Landesregierung hat das Ministe- rium für Soziales und Integration am 12. August 2020 beauftragt, in Zusammen- arbeit mit ausgewählten Laboren, ein Priorisierungskonzept, das sich an den Emp- fehlungen des Robert-Koch-Instituts orientiert, zu erarbeiten. 10
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